Bürgergeld-Reform : Wohnungslosigkeit als Druckmittel ist ein Tabubruch
Bürgergeldempfangenden, die Termine versäumen, wird gedroht, die Übernahme der Wohnkosten zu streichen. Damit riskiert der Staat Obdachlosigkeit.
D ie Bundesregierung plant, bei Meldeversäumnissen von Bürgergeldbeziehenden künftig die Regelleistungen zu kürzen und die Kosten für Miete und Wohnnebenkosten zu streichen. Was als Maßnahme zur „Eigenverantwortung“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein gefährlicher sozialpolitischer Dammbruch. Hier wird das existenziellste Gut – das Dach über dem Kopf – zum Druckmittel gegenüber den Schwächsten der Gesellschaft.
Der Staat instrumentalisiert Mietschulden und Wohnungslosigkeit als Sanktionsmittel. Wer eine Meldefrist versäumt oder einen Termin verpasst, riskiert nicht nur die Kürzung des ohnehin knappen Existenzminimums, sondern auch den Verlust der Wohnung. Damit entfällt die gesicherte Mietkostenübernahme von Bürgergeldbeziehenden, die dadurch noch schlechtere Chancen haben, an eine Wohnung zu kommen. Das Grundbedürfnis nach Wohnraum wird zur Verhandlungsmasse bürokratischer Kontrolle.
ist Referentin für Sozialforschung, Wohnungspolitik und Statistik beim Paritätischen Gesamtverband.
Die Sanktionen würden selbst ganze Familien und ebenso Menschen mit Behinderung treffen, die bei ihren Eltern leben. So werden Kinder und Menschen mit Beeinträchtigung in eine existenzielle Unsicherheit gedrängt. Aufgrund eines bürokratischen Mechanismus, der Armut zur Disziplinierung nutzt, liefen sie dann Gefahr, ihr Zuhause zu verlieren.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden. Dieser Aktionsplan hat bislang keine spürbaren Ergebnisse gebracht. Dass jetzt noch Menschen gezielt dem Risiko ausgesetzt werden, ihr Zuhause zu verlieren, konterkariert die politischen Versprechen und führt die fachliche Arbeit wie beispielsweise übergreifender Arbeitsgruppen zur Wohnraumprävention ad absurdum.
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Jahrzehntelange Erfahrungen der Wohnungslosenhilfe zeigen: Wohnraumprävention ist immer günstiger, nachhaltiger und humaner als die nachträgliche Bewältigung von Wohnungslosigkeit. Die geplante Regelung ist sozial kalt und ökonomisch kurzsichtig. Es ist nicht weniger als eine Entkernung des Sozialstaatsgedankens.
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