Auslieferung von Antifaschist*in: Fall Maja T. wird aufgearbeitet
Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn hat ein Nachspiel: Die Anwälte wollen Verfassungsbeschwerde einreichen, die Politik will aufarbeiten.
![Protest zum Tag der politischen Gefangenen Protest zum Tag der politischen Gefangenen](/picture/7096334/624/35453636-1.jpeg)
Demonstranten protestieren gegen die Auslieferung von Antifas nach Ungarn Foto: Florian Boillot
BERLIN taz | Es ist ein Gefängnis in Budapest, in dem Maja T. jetzt sitzt. Ein ungarisches Gericht hatte einen Haftbefehl erlassen, nachdem die 23-jährige nonbinäre Thüringer*in am vergangenen Freitag von der JVA Dresden nach Ungarn ausgeliefert wurde. Und die ungarische Justiz soll einen schnellen Prozessbeginn gegen Maja T. anstreben. In Deutschland aber sorgt die Entscheidung, T. nach Ungarn auszuliefern, weiter für politischen Unmut.
Am Mittwoch will der Linken-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zu dem Fall befragen. „Die zentrale Frage bleibt, warum die Berliner Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung durchzog, obwohl sie wusste, dass beim Bundesverfassungsgericht noch ein Eilantrag dagegen lief“, sagte Schlüsselburg der taz.
Linken-Parteichef Martin Schirdewan hatte bereits zuvor „Konsequenzen“ in dem Fall eingefordert. Dieser sei „ein offener Angriff auf den Rechtsstaat“, die Auslieferung eine „Schande für Deutschland“. Und auch der Grünen-Rechtsexperte Helge Limburg sprach von einem „inakzeptablen Vorgehen“, zu dem Badenberg Stellung nehmen müsse.
Sven Richwin, Anwalt von Maja T., kündigte an, alle Mittel zu prüfen, um T. zurück nach Deutschland zu holen. Zudem kündigte er an, gegen die Auslieferung von Maja T. Verfassungsbeschwerde einzulegen. Dieses Verfahren ist allerdings langwierig. „Uns geht es aber auch um den Stopp der generellen Lieferdienste Deutschlands in das ungarische Haftsystem“, so Richwin zur taz.
Maja T. von Auslieferung „völlig überrumpelt“
Zugleich werde versucht, die bestmöglichen Sicherheiten für Maja T. in der Haft in Budapest zu erreichen, sagte Richwin. Maja T. selbst sei von der Auslieferung „völlig überrumpelt“ worden. T. sei „in großer Sorge“, wie es nun weitergehe.
Aus dem Auswärtigen Amt heißt es, dass die Botschaft in Budapest für eine konsularische Betreuung im Fall Maja T. bereitstünde, wenn dies gewünscht sei. Man stehe dazu „in engem Kontakt mit den ungarischen Behörden“. Am Auslieferungsverfahren selbst sei man nicht beteiligt gewesen und auch vom Berliner Kammergericht nicht um eine Einschätzung gebeten worden.
Maja T. wird vorgeworfen, sich mit anderen Linken im Februar 2023 an schweren Angriffen auf Rechtsextreme in Ungarn beteiligt zu haben. Im Dezember war T. in Berlin festgenommen worden, nach einer Fahndung von ungarischen Behörden und der „Soko Linx“ des LKA Sachsen. Inhaftiert war Maja T. seitdem in der JVA Dresden – bis am späten Nachmittag des vergangenen Donnerstags das Berliner Kammergericht einem Auslieferungsantrag Ungarns für Maja T. stattgab.
Ungewöhnlich schnelle Kooperation der Behörden
Was darauf folgte, erscheint als ungewöhnlich reibungslose Kooperation verschiedenster deutscher, österreichischer und ungarischer Behörden, um Maja T. schnellstmöglich nach Ungarn zu schaffen. Bereits in der Nacht zu Freitag holte das sächsische LKA Maja T. aus der JVA Dresden ab. Um 6:50 Uhr am Freitagmorgen soll T. laut Behörden bereits an der österreichischen Grenze übergeben worden sein, um 10 Uhr habe sich T. schon auf ungarischem Boden befunden.
Derweil reichten T.s Anwälte um 7:38 Uhr morgens einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht ein, die Auslieferung zu stoppen. Tatsächlich verfügte das höchste Gericht bereits um 10:50 Uhr, dass die Auslieferung vorerst zu unterlassen und notfalls „geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen seien, um eine „Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken“.
Laut der Berliner Generalstaatsanwaltschaft kam diese Aufforderung allerdings zu spät. Da sich Maja T. bereits auf ungarischem Boden befand, gab und gebe es weiter keine Möglichkeit mehr, eine Rückführung zu erlassen.
Fragwürdig erscheint jedoch, warum die Generalstaatsanwaltschaft die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht abgewartet hat. Denn bereits nachts während ihrer Verhaftung hatte Maja T. ihre Anwälte kontaktiert, die nach eigenen Angaben dem LKA Sachsen mitteilten, rechtliche Schritte einleiten zu wollen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bestätigte gegenüber der taz, vom LKA Sachsen informiert worden zu sein, dass T.s Anwalt sich „bei der Justiz beschweren“ wolle. Laut der Behörde habe sich daraus aber keine aufschiebende Wirkung abgeleitet. „Ob er dies tatsächlich umsetzen würde und in welcher Weise, blieb offen“, so der Sprecher zur taz.
Um 8:30 Uhr – Maja T. befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Österreich – informierte schließlich das Bundesverfassungsgericht die Generalstaatsanwaltschaft telefonisch über den Eingang des Eilantrags. Nun stellte sich die Behörde auf einen neuen Standpunkt, wie ein Sprecher der taz erläuterte: Da nicht Deutschland, sondern Ungarn die österreichischen Behörden mit der Überstellung beauftragt hätten, habe man seit T.s Überstellung nach Österreich um 6:50 Uhr keinerlei Handhabe mehr gehabt, „auf das Geschehen Einfluss zu nehmen“.
Generalstaatsanwaltschaft sieht Fall als abgeschlossen
Die Generalstaatsanwaltschaft sieht den Fall nun als abgeschlossen an. „Es gibt keine geeigneten Maßnahmen, eine Rückführung noch zu erreichen“, so ein Sprecher zur taz. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte aber dennoch das Bundesverfassungsgericht um einen Hinweis gebeten, ob der dortige Senat diese Rechtsauffassung teilt. Dort wurde dem nicht widersprochen.
Für Anwalt Richwin ist der Vorgang weiter nicht nachvollziehbar. Es sei „äußerst ungewöhnlich, dass trotz noch nachts angekündigter Rechtsmittel diese nicht abgewartet, sondern einfach Fakten geschaffen wurden“, sagte er der taz. Dass die Auslieferung trotzdem vollzogen wurde, wirke „wie eine Machtdemonstration“, so der Anwalt. „Das hätte so nicht erfolgen dürfen.“
Laut T.s Anwalt Richwin sei auch zu klären, ob deutsche Beamte die Auslieferung nicht auch in Österreich noch hätten stoppen können. Auf einem Video der ungarischen Polizei wird Maja T. an der Grenze zusammen auch mit Beamten gezeigt, auf deren Uniform „Polizei“ steht.
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft erklärte hierzu, deutsche Beamte seien nicht bis zur ungarischen Grenze gefahren, sondern nur bis zur österreichischen. Ohnehin hätte die Auslieferung nicht mehr gestoppt werden können, so ein Sprecher zur taz. „Begleitende deutsche Polizeibeamte hätten auf österreichischem oder ungarischen Staatsgebiet keine eigenen Befugnisse.“
Scharfe Kritik von Verbänden
Mehrere Verbände kritisieren den Vorgang inzwischen scharf, darunter der Republikanische Anwält*innenverein, Amnesty International Deutschland oder die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen. Letztere wirft der Berliner Generalstaatsanwaltschaft vor, in ein Verfahren eingebunden gewesen zu sein, das „offenbar auf die Vereitelung von Rechtsschutz einer deutschen Person gerichtet war“.
Zudem werfen die Jurist:innen den Behörden vor, ein „Exempel“ statuieren zu wollen, um Geständnisse weiterer untergetauchter Antifas gegen Nichtauslieferung nach Ungarn zu erpressen.
Die Generalstaatsanwaltschaft habe eigentlich eine „Aufsichtsfunktion mit Blick auf die Wahrung von Grundrechten“, so die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen weiter. Hier aber verstehe sich die Behörde offenbar als „Dienstleister für andere Staaten“ und verstecke sich hinter der Formalie, dass bei einem absehbaren Beschluss vom Verfassungsgericht eine aufschiebende Wirkung nicht explizit rechtlich geregelt ist. Und weiter: „Tricksereien zur Verhinderung der Anrufung von (Verfassungs-)Gerichten kennt man eigentlich aus Staaten, die gemeinhin nicht als Rechtsstaaten angesehen werden.“
Mehrfach hatten die Anwälte von Maja T. vor einer Auslieferung nach Ungarn gewarnt, weil nonbinäre und antifaschistische Menschen dort nicht sicher seien und keinen fairen Prozess erwarten dürften. Die Haftbedingungen in Ungarn werden etwa von der Menschenrechtsorganisation Helsinki Committee for Human Rights deutlich kritisiert. Das EU-Parlament beklagte zuletzt einen Zerfall der Rechtsstaatlichkeit im von Ministerpräsident Viktor Orbán regierten Land.
Linke Gruppen kündigten derweil Proteste gegen die Auslieferung von Maja T. an. In Berlin rufen antifaschistische Gruppen auf, am Freitag um 19 Uhr auf den Lausitzer Platz zu kommen. Außerdem sind Demos unter anderem in Hamburg (Freitag, Rote Flora, 19 Uhr) und Jena (Samstag, Fichteplatz, 16 Uhr) angekündigt.
In Leipzig sind am Samstag um 15 Uhr Proteste geplant, die am Bayerischen Bahnhof starten sollen. Im Aufruf heißt es, man sei „traurig, entsetzt und unfassbar wütend“ über die Auslieferung. Man werde jedoch „nicht aufgeben“, sich „nicht vereinzeln lassen und weiter – gemeinsam – kämpfen“. Auch Familienangehörigen von Maja T. soll in Leipzig die Möglichkeit zum Protest gegeben werden.
Leser*innenkommentare
stadtlandmensch
Vermutlich haben D und Österreich Polizeihubschrauber eingesetzt - ein extremer Aufwand um dem Rechtsstaat zuvorzukommen!
Mit KFZ bräuchte man von Dresden nach Passau 5 Std, von Passau nach Gyor 4 Std, dazu kommen die Übergabeformalitäten. Laut Presseberichten brauchten sie aber jeweils nur 3 Std...
amigo
Tiefbraune Freisler Justiz hat in dunkel Deutschland bereits fest die Fäden in der Hand und mit Rechtsstaatlichkeit naturgemäß herzlich wenig am Hut!
Demokratische Kräfte schauen einfach nur belämmert hinterher.
Wann endlich wird verstanden:
Gegen Faschisten ist Angriff stets die beste Verteidigung!
Arne Babenhauserheide
> Die Generalstaatsanwaltschaft sieht den Fall nun als abgeschlossen an.
Ist das schon Amtsmissbrauch mit dem Ziel der Rechtsbeugung?
Welche Politiker gehen jetzt nach Ungarn, um die Unrechtmäßige Auslieferung rückgängig zu machen?
Lindenberg
Gute Recherche der ARD-Rechtsredaktion, die offene Fragen aufzeigt:
Zitat" Warum haben die Justizbehörden in Berlin, die Eilentscheidung aus Karlsruhe nicht abgewartet? Denn nach Informationen der ARD-Rechtsredaktion hatte Karlsruhe um 8.30 Uhr telefonisch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin informiert, dass in Karlsruhe ein Eilantrag des Anwalts von Maja T. vorliegt und geprüft wird.
Laut Legal Tribune Online sagt der Anwalt von Maja T. außerdem, er hätte dem LKA Sachsen schon in der Nacht mitgeteilt, dass er beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag stellen werde. Hätte Berlin die Auslieferung deshalb nicht eigentlich stoppen müssen?"
Zitat Ende
Das Ganze lief wie geölt ab, war also vermutlich innerhalb mehrerer Länder von den Behörden gut organisiert.
Hätte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft nicht mit dem Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts rechnen müssen? Setzte Sie sich darüber hinweg, was Kennzeichen eines autoritären Staates ist, der bis an die Grenze des rechtlich Möglichen und möglicherweise darüber hinaus geht?
www.tagesschau.de/...ng-ungarn-102.html
Strolch
„Die zentrale Frage bleibt, warum die Berliner Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung durchzog, obwohl sie wusste, dass beim Bundesverfassungsgericht noch ein Eilantrag dagegen lief“, sagte Schlüsselburg der taz.
Weil das Bundesverfassungsgericht keine Superrevisionsinstanz ist.
Frodo
@Strolch (3/3) Die Abschiebung nach Ungarn war damit jedenfalls materiell rechtswidrig, und das bereits unabhängig von den weiteren Tatbestandsvoraussetzungen.
Selbst bei divergierender Rechtsauffassung muss gefragt werden, ob ein Abwarten um wenige Stunden nicht doch geboten wäre. Ein Anspruch hieraus lässt sich mit der obigen Argumentation in leicht veränderter Form auch grundrechtsunmittelbar aus Art. 103 Abs. 2, 19 Abs. 4 S. 1 GG herleiten. Was bedeutet ein Anspruch auf (Eil-)Rechtsschutz schon, wenn die Behörde ihn durch schnelles Handeln bedeutungslos machen kann? Was bleibt da noch vom Kern dieses Grundrechtes übrig?
Im Übrigen - und das ist mit Blick auf meine langen rechtlichen Ausführungen wichtig - ist das keine rein rechtliche Frage, sondern (auch) eine politische. Hier geht es um (vermeintliche) Härte ggü. (vermeintlichen) Extremist:innen, um eine Schleifung von Grundrechten im Namen (vermeintlicher) Sicherheit. Es geht darum, in der Öffentlichkeit ein Zeichen zu setzen. "Schaut her, wir schieben ab! Wir hauen den Linken aufs Maul, auch wenns dem BVerfG nicht passt." Von diesem Kontext kann man halten, was man will, aber seine Existenz bestreiten sollte man ihn nicht.
Frodo
@Strolch (2/3) Beides ist bei genauerer Betrachtung kein gutes Argument. Dass andere Prozessordnungen ebenfalls keine Regelungen enthalten, bestätigt nur das Vorliegen einer - bereits festgestellten - Regelungslücke, lässt aber keinen Schluss auf einen gesetzgeberischen Willen zu. Genauso darf eine ggf. schwere Umsetzung nicht zu Rechtsschutzlücken führen. I.Ü. dürften die Fälle sich in Grenzen halten, in denen eine aufschiebende Wirkung von Anträgen Schwierigkeiten bereitet. Eilanträge fallen bekanntermassen sehr schnell; eine Behinderung oder Einschränkung von behördlicher Praxis wäre idR nicht zu erwarten.
Für einen Suspensiveffekt sprechen v.a. der Telos der Norm und der Gedanke lückenlosen Rechtsschutzes, die hier Hand in Hand gehen. Zweck der Norm ist es, Beschlüsse des BVerfG "zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist." (s. bereits § 32 Abs. 1 BVerfGG, so auch die hM in der Literatur). Die Gewähr kann unterlaufen werden, wenn dem Antragsteller keine aufschiebende Wirkung gewährt wird. Dass das real passiert, sehen wir hier. In Summe heißt das: Es gibt einen Suspensiveffekt. (2/3)
Frodo
@Strolch Ob das BVerfG eine Superrevisionsinstanz ist, ist doch vollkommen unbeachtlich, weil es vorliegend nicht um revisionsrechtliche Fragen geht. Der Eilantrag war zulässig und derart offenkundig begründet, dass ihm innerhalb von eineinhalb Stunden stattgegeben wurde. Das war auch für die GStA Berlin absehbar.
Die Frage muss deshalb richtigerweise lauten: Wie soll der Umgang des Antragsgegners mit Eilanträgen an das BVerfG aussehen, wenn er vor diesen vor der Beschlussverkündung erfährt? Anders gefragt: Entfaltet bereits die Einreichung eines Antrags auf einen Eilantrag aufschiebende Wirkung, und falls nein, ist es dennoch geboten, den Beschluss abzuwarten? Das ist genau die Frage, die die Taz zutreffend stellt.
Der Versuch einer Antwort:
§ 32 BVerfGG enthält verständlicherweise keine Regelung hinsichtlich der aufschiebenden Wirkung von Anträgen. Die Norm ist auch nicht abschließend, d.h. aus dem Fehlen der Regelung kann nicht auf das Nichtvorliegen eines Suspensiveffektes greschlossen werden. Die Regelungslücke ist also durch Auslegung zu schließen. Dagegen spricht, dass andere Verfahrensarten eine solche Regelung nicht kennen und eine Umsetzung schwerlich möglich ist. (1/2)
O-Weh
@Strolch Es ist doch offensichtlich, daß diese Nacht- und Nebelaktion nicht durchgezogen wurde "obwohl" eine Entscheidung des BVG ausstand, sondern um der zuvor zu kommen und vollendete Tatsachen zu schaffen.
Wenn das keine Rechtsbeugung ist … was sonst? Ich hoffe, das BVG nimmt das "persönlich".
Martin Sauer
Da es sich um den vereinfachten Europäischer Haftbefehl handelte wurde die Überstellung sehr schnell und unbürokratisch durchgeführt. Dafür ist die Vereinbarung geschaffen worden. Mit der politischen Ausrichtung von mutmaßlichen Kriminellen hat das nichts zu tun. Nach der Verurteilung wird die ggf. ausgesprochene Hftstrafe in Deutschland verbüßt.
Bartleby208
Wenn der Staat doch nur halb so konsequent gegen Rechtsextreme vorgehen würde...auf dem rechten Auge blind war das Urteil meiner Geschichtslehrerin über Staat und Justiz der Weimarer Republik, die zum Aufstieg der Nazis geführt habe.
Und heute sehen wir wieder eine solche Blindheit zeitgleich zum Aufstieg rechtsextremer Parteien in ganz Europa. Beängstigend