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Trotz Gerichtsbeschluss ausgeflogenAbschiebung um jeden Preis

Ein Gericht hat die Abschiebung von Mehdi Nimzilne verboten – doch Sachsens Behörden ignorierten den Beschluss offenbar. Jetzt sitzt er in Casablanca fest.

Unter Zwang zurück nach Marokko: Sachsens Behörden scheinen es mit dem Recht nicht allzu genau zu nehmen. (Symbolbild) Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Berlin taz | Entgegen einer eindeutigen Gerichtsentscheidung haben sächsische Behörden den Marokkaner Mehdi Nimzilne am 11. Juli in sein Herkunftsland abgeschoben. Seine Anwältin berichtet, Verantwortliche bei der Stadt Chemnitz sowie der Landesdirektion Sachsen hätten ihr gegenüber zugegeben, den eigentlich bindenden Gerichtsbeschluss zu ignorieren. Das Dokument sei deshalb nicht an die für die Abschiebung zuständigen Po­li­zis­t*in­nen weitergeleitet worden.

Der 34-jährige Nimzilne wohnte seit fünf Jahren in Deutschland, arbeitete als Koch und besuchte zuletzt einen Integrationskurs. Er ist mit einer Deutschen verheiratet und hat ein Kind. Seit sein Asylantrag negativ beschieden wurde, lebte er mit einer Duldung hier.

Beim Telefonat mit der taz schildert er, wie er frühmorgens aus der Flüchtlingsunterkunft bei Chemnitz geholt wurde. „Ich durfte nur ein Buch, einen Hoodie und eine Banane mitnehmen.“ Am Flughafen Frankfurt am Main dann das Telefonat mit seiner Frau, die ihn über den erfolgreichen Eilantrag gegen die Abschiebung informierte – nur um wenig später zu bemerken, dass die zuständigen Bun­des­po­li­zis­t*in­nen den Gerichtsbeschluss nicht weitergeleitet bekamen. „Wie in einem schlechten Traum“, habe er sich gefühlt, so Nimzilne, „ganz taub.“ Seine Ehefrau Katja Nimzilne-Brandt sagt: „Ich finde da keine Worte für.“ Sie habe das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat verloren.

Der Beschluss gegen die Abschiebung liegt der taz vor. Er stammt vom Mittag des 11. Juli und geht auf einen Eilantrag von Nimzilnes Anwältin, Inga Stremlau, beim Verwaltungsgericht Chemnitz zurück. Das Dokument lässt keinen Spielraum für Interpretationen: Die Abschiebung sei „aus rechtlichen Gründen unmöglich aufgrund der familiären Bindungen des Antragstellers in Deutschland.“

„Juristisch eine Katastrophe“

Stremlau berichtet, wie am späten Nachmittag des 11. Juli aufgefallen sei, dass die Abschiebung trotz des Gerichtsbeschlusses weiter lief. Hektische Anrufe bei den Behörden. Was eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde Chemnitz ihr am Telefon gesagt habe, schildert Stremlau so: „Der Beschluss sei ihr bekannt, sie halte diesen aber für fehlerhaft und sei deshalb nicht daran gebunden.“ Ohnehin sei für Abschiebungen die Landesdirektion Sachsen (LDS) zuständig, habe die Sachbearbeiterin behauptet.

Bei der LDS habe sie genauso wenig Erfolg gehabt, berichtet Stremlau. „Die Mitarbeiterin hat mich mehr oder weniger ausgelacht.“ Ihr sei erklärt worden, der Gerichtsentscheid sei fehlerhaft und werde deswegen nicht weitergeleitet. Und auch hier habe man ihr erklärt, man sei eigentlich gar nicht zuständig, der Beschluss richte sich schließlich an die Stadt Chemnitz. „Nach den Telefonaten war ich wirklich fertig“, sagt Stremlau. „Der Gerichtsbeschluss war bindend und lag beiden Behörden vor. Eine von beiden hätte ihn weiterleiten müssen.“

Beim Verwaltungsgericht Chemnitz sei zu diesem Zeitpunkt niemand mehr zu erreichen gewesen, die Bun­des­po­li­zis­t*in­nen am Frankfurter Flughafen hätten weiter darauf verwiesen, dass ihnen der Gerichtsbeschluss nicht vorlag. Stremlau: „Ich musste einfach zugucken.“ Um 18 Uhr hob der Abschiebeflieger mit Nimzilne ab. Den Vorgang nennt Stremlau „juristisch eine Katastrophe“, dass Behörden sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzten, mache ihr „große Sorgen“.

Fragt man nun bei den verantwortlichen Behörden nach, setzen die ihr Verwirrspiel fort. Ein Sprecher der Stadt Chemnitz sagte der taz: „Die Zuständigkeit liegt zu 100 Prozent bei der Landesverwaltung.“ Angesprochen auf mögliche Fehler in der Stadtverwaltung, sagte er: „Von unserer Seite ist da nichts passiert.“

Wird Nimzilne zurückgeholt?

Die sächsische Landesdirektion wiederum teilt schriftlich mit, der Gerichtsbeschluss richte sich „nicht gegen die LDS, sondern gegen die untere Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz.“ Und weiter: „Die LDS war zu keinem Zeitpunkt in das gerichtliche Verfahren einbezogen. Aus diesem Grund wurde in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit gegen einen Stopp der laufenden Rückführung entschieden.“ Das sächsische Innenministerium teilte mit, weil es sich um einen Einzelfall handele, äußere man sich nicht dazu, die LDS sei der zuständige Ansprechpartner.

Aus Politik und Zivilgesellschaft kam am Donnerstag scharfe Kritik an den sächsischen Behörden. Die Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel sagte der taz: „Mehdi Nimzilne muss umgehend zurückgeholt werden. Es ist nicht zu dulden, dass sich sächsische Behörden über Gerichtsentscheidungen hinwegsetzen.“ Sachsen solle „endlich aufhören, Menschen herauszuwerfen, die längst Teil dieser Gesellschaft sind.“ Und die Behörden müssten „aufhören, Recht zu brechen und sich an rechtsstaatlich und sogar selbst formulierte Prämissen halten.“

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Petra Čagalj Sejdi nennt die Abschiebung von Nimzilne „fragwürdig“. Es entstehe „das Gefühl, dass die Behörden die Lage absichtlich verkompliziert haben“, um die Abschiebung nicht stoppen zu müssen.

Nimzilne werde ohnehin wieder einreisen können, da er als Ehemann einer Deutschen und Vater eines Kinds, das hier lebt, Anspruch auf Familienzusammenführung habe. „Warum lassen wir Menschen, die hier wohnen, arbeiten, eine Familie haben, nicht einfach ungestört weiterleben?“

Čagalj Sejdi fordert, dass auch Personen, die schon in Deutschland sind, Visa für Familienzusammenführung erhalten. „Die Bundesregierung sollte hier einfache Wege schaffen.“

Osman Oğuz, Sprecher des Sächsischen Flüchtlingsrates, sagte: „Worauf können wir uns verlassen, wenn selbst ein Gerichtsurteil missachtet wird?“ Dies dürfe „keine Normalität werden“, der Fall müsse deshalb „aufgeklärt werden und deutliche Konsequenzen nach sich ziehen.“

Nimzilne, der Abgeschobene, sitzt nun vorerst in Casablanca fest, ein Ort, an dem er sich fühle „wie ein Alien“. Zwar hat Anwältin Stremlau am Dienstag einen weiteren Gerichtsbeschluss erwirkt, laut dem die Stadt Chemnitz und die Landesdirektion ihn binnen einer Woche zurückholen müssen. Doch bisher haben die Behörden weder Nimzilne noch Angehörige oder seine Anwältin kontaktiert. Stremlau fürchtet, dass die sächsischen Behörden versuchen könnten, auch diesen Gerichtsbeschluss einfach zu ignorieren oder zumindest die Rückholung zu verzögern.

Sachsens Landesregierung fährt schon länger einen scharfen Kurs in der Migrationspolitik, in diesem Jahr wurden bereits fast 500 Personen aus dem Freistaat abgeschoben. Erst am vergangenen Freitag war der 31-jährige Robert A. in Abschiebehaft genommen worden, er sollte nach Serbien gezwungen werden – ein Land, in dem er nie gelebt hat und das ihm völlig fremd ist. Nach massiver öffentlicher Kritik stoppte der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) die Abschiebung am Montag jedoch.

Auch deutschlandweit schoben die Behörden zuletzt wieder mehr ab, im ersten Quartal 2024 waren es fast 5.000 Personen, im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es nur etwa 3.500 gewesen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte im Herbst angekündigt, „im großen Stil“ abschieben zu wollen, per Gesetz verschärfte die Ampel verschiedene Regelungen, die bei den Rückführungen gelten. Dazu kam zuletzt auch die Ankündigung von Scholz, Straftäter, Terror-Sympathisan*innen und Gefährder nach Afghanistan und Syrien zurückzuzwingen, obwohl dort Todesstrafe und Folter drohen.

Aktualisiert am 23.07.2024 um 08:30 Uhr. d. R.

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44 Kommentare

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  • Das ist so ekelhaft und macht mich so wütend, dass ich weinen muss. Was sind das für ekelhafte Menschen, die so etwas tun?

    Ich hoffe die Verantworlichen müssen dafür ordentliche Konsequenzen tragen. Ich wünsche ihnen das Schlimmste.

  • Für den Vollzug eines abgelehnten Asylantrags durch das BAMF sind die Ausländerbehörden der Bundesländer in Zusammenarbeit mit der Polizei zuständig.

    An die Ausländerbehörde in Chemnitz war der Gerichtsbeschluss auch gerichtet. Wenn Mitarbeiter den Beschluss für fehlerhaft halten, müssen sie ihren Widerspruch beim zuständigen Gericht anzeigen. Ein Widerspruch hebt die bindende Wirkung eines Gerichtsurteils jedoch nicht auf.

    Insofern wurde grob fahrlässig gehandelt bzw. da der Beschluss bewußt ignoriert wurde, ein eindeutiger Rechtsbruch begangen, der dementsprechend geahndet werden muss.

    Sofern man hinter dem Vorgang keine Absicht vermutet, ist es ein diletantisches Versagen der Behörden in Chemnitz.

  • Gibt es eigentlich eine Handhabe gegen Böswilligkeit von Beamten oder Behörden?

    • @EF:

      Gegen das Handeln des Staats steht der Rechtsweg offen, das sind dann die Verwaltungsgerichte.



      Es sollte schon einen Tatbestand haben.



      Sich vom Minister rechtswidrig für Wahlkampfzinnober einspannen lassen, könnte so etwas sein.

  • Richtigkeit von Sachverhalt und rechtlicher Würdigung unterstellt, stellte dieser Vorgang m.E. exemplarisch dar, was unter einer regierungsverantwortlichen Decke einer ggf zu einem folgenden Zeitpunkt Regierungsverantwortung tragenden AfD an der Tagesordnung wäre: Schutznormen, entweder für Menschen, Umwelt und Tiere, kannst "du" in die Tonne drücken, Willkür rules.

  • Das Verhalten ist wohl wirklich skandalös - aber vermutlich nicht rechtswidrig. Der Ganze Artikel klingt, als wäre bei Gericht der falsche Adressant gewählt worden, so dass die einen sagen, sie wären ja nicht zuständig (und auch nichts gemacht haben) - und die anderen sagen, wir sind zwar zuständig, aber der Beschluss richtete sich ja nicht an uns.

    • @Dr. McSchreck:

      Sorry - wie Ol Conny gern sagte “junger Mann - da wissen Sie mehr wie ich!“



      Woraus lesens dess ehre?



      “Einheit der Verwaltung!“ ist ein eherner Grundsatz!



      &



      “Der Gerichtsbeschluss war bindend und lag beiden Behörden vor. Eine von beiden hätte ihn weiterleiten müssen.“

      unterm——entre nous only



      Hatte mal sojet - Beschluss: aus der Anschiebehaft zu entlassen!



      Am Tel: das machen wir nicht!



      🗣️Androhung der Vollstreckung!



      &



      Hatte mich schlau gemacht! Rief an!



      & Däh - anderer Beamter - habens umgesetzt!



      (Jahre später erfuhr ich beiläufig -



      Der Stadtdirektor hatte da die Nase drangekriegt!;)

      • @Lowandorder:

        Der Beschluss war bindend, ging aber wohl "ins Leere" - weil jemand verpflichtet wurde, der gar nicht verantwortlich war (die Ausländerbehörde der Stadt) und jemand hätte verpflichtet werden müssen, der gar nicht am Verfahren beteiligt war (das Landesamt).

        Der Fehler dürfte also da gelegen haben, dass die falsche Stelle entweder verklagt oder im Beschluss genannt wurde, wobei mehr für das erste spricht, wenn das Landesamt erklärt, am Verfahren nicht beteiligt gewesen zu sein.

        Die Einheit von Stadt und Land wäre mir ganz neu. Wofür gibt es Zuständigkeiten?

        • @Dr. McSchreck:

          Danke. Da brauchen wir nicht aneinander vorbeizureden!



          Wenn dem so ist - wie Sie sagen:



          Hätte das Gericht das Land beiladen müssen - das dann gebunden gewesen wäre. Handwerkszeug!

          unterm—— aus dem Skat -



          AusR - AsylR - da gibt es ausreichend Fallstricke; insbesondere AuslÄmter die versuchen - drunterweg zu tauchen!



          Zum späteren Präsi VG Gelsenkirchen mit den Folianten für Asyl Türkei: “ Ach - ich lese - Sie schreiben den AuslÄmtern neuerdings rein - was sie zu beachten haben¿!“ “Ja! Wir waren es leid - daß uns die Asylbewerber “unterm Löffel weg“ abgeschoben werden!



          Ja. Da waren Sie früher dran als wir!“



          (Fin 🎡 vanité)

          So geht das & nochens - es war btw mein Ausbilder - gemütlicher Südhesse beim VGH Kassel - der wütend ein Papierkügelchen in den 🧺 warf!



          “Zu jede Scheiß hebbe de Professore Zeit! Abbe mal was zur Vollstreckung im Öffentlichen Recht! Nix!“



          Er hat dann n schmales Büchelche verfaßt. - jetzt brühtet noch immer wenn ich’s recht weiß - der EuGH über “Söder in den Knast?!“ => mich hat das früh geschärft! Newahr.



          Normal

          • @Lowandorder:

            Ich war am Verfahren ja nicht beteiligt - aber die Informationen, wer wie Stellung genommen hat, lassen nur diesen Schluss zu.

            Weiter nützt "hätte beigeladen werden müssen" eben nicht viel, wenn das versäumt wurde. Es ist bei allem, was hier falsch gelaufen ist, irgendwo auch nachvollziehbar, dass eine Behörde, die im gesamten Verfahren nie Gelegenheit hatte, irgendetwas vorzutragen, nicht begeistert ist, wenn das Gericht diese Behörde dann zu etwas verurteilen will.....

            Hier sind eben mehrere dicke Fehler passiert, nicht nur einer am Ende.

  • Es wirkt für mich nicht so, als seien die Entscheidungen der jeweiligen Behörden Einzelfallentscheidungen der Sachbearbeiter:innen, sondern Handlungsanweisungen von höherer Stelle.



    Eigentlich müsste dazu eine strafrechtliche Untersuchung stattfinden und die Hintergründe und Entscheidungsträger aufgeklärt werden.



    Immer mehr Teile des Staatswesens ermächtigen sich selbst und die Gewaltenteilung weicht an entschiedenen Stellen immer weiter auf.



    Eigentlich ja vollkommen entgegen dem Grundsatz der law and order Schreienden, aber bei Abschiebung und Polizeigewalt gegen Linke, drückt man mal ein Auge zu.

  • In welchem Knast sitzen die verantwortlichen Verbrecher mit Beamtentitel ?

  • Ein Spendenkonto zur Finanzierung der Rückreise wäre gut.

    • @Thomas Raukamp:

      Warum? Das muss die Verwaltung zahlen.

      • @hierbamala:

        Einfach, damit es schnell geht. Denn ich befürchte, sonst sitzt Nimzilne noch lange in Casablanca fest.

      • @hierbamala:

        Leider kann die die entsprechenden Beamtinnen nicht in Regress nehmen.

    • @Thomas Raukamp:

      "Ein Spendenkonto zur Finanzierung der Rückreise wäre gut."

      Zudem ein Spenden-Rechtshilfekonto, mit dem Klagen gegen die konkret handelnden Personen angestrengt werden können.



      Durch die Bank. Alles mal strafrechtlich, dienstrechtlich durchdeklinieren.

      Damit die Herrschaften kapieren - mal eben das Leben eines Menschen, einer Familie zerstören, geht nicht ohne persönliches Risiko.

      Wo ist jetzt eigentlich die illegal nach Orban-Ungarn ausgelieferte Antifaschistin?

    • @Thomas Raukamp:

      Das müsste vom Staat finanziert werden. Dafür zahle ich ausnahmsweise auch mal gerne Steuern.

      • @Littleneo:

        Da stimme ich zu. Ich befürchte nur, dass Nimzilne dann noch lange ich Casablanca sitzt.

  • Zustände wie zu Zeiten des 1000 jährigen Reichs. Da wurden auch jüdisch- deutsche Familien auseinander gerissen und der jüdische Teil deportiert. Das sollte eigentlich in Deutschland nie mehr wieder passieren. Nun liegt der erste veröffentlichte Fall vor, und das unter der Regiedebüt der SPD. Eine Schande. Willy dreht sich im Grabe um.

  • Krass, dass ich nicht überrascht bin.



    Warum sollte jemand, der als Koch arbeitet (oder als Schwimmmeister wie Robert A.) und hier Familie hat, abgeschoben werden? Ich habe mich schon oft gefragt, warum wir "fussballspielende, ministrierende Senegalesen" (Scheuer) überhaupt abschieben sollten, zumal wenn sie auch noch arbeiten und Familie hier haben.

    • @My Sharona:

      Weil anscheinend keiner Interesse daran hat ein Einwanderungsgesetz zu beschliessen, welches ermöglicht, dass eine Duldung gemäß Asylrecht umgewandelt wird in eine Aufenthaltsgenehmigung.

      Asyl ist nunmal eine "Schutzrecht", da spielt es für die Behörden keine Rolle, ob jemand integriert ist und einen Job ausübt oder zur Schule geht. Daraus kann der Betroffene keine Ansprüche hinsichtlich eines Bleiberechts geltend machen. Bleibt dann nur noch die die Härtefallkommission. Das ist dann aber eher Willkür statt Rechtsanspruch.

      Sinn ergibt das alles nicht, wenn man einen Kellner aus dem Restaurant abholt und direkt ins Flugzeug setzt oder einen volljährigen Schüler abschieben will.

      • @Sam Spade:

        Es gibt doch den sog. Spurwechsel.

  • Gibt es Konsequenzen, wenn man sich nicht an Gerichtsurteile hält?



    Otto Normal bekäme dann vermutlich Druck von staatlicher Seite... wie ist das bei Behörden?

    • @nutzer:

      Nennt sich Rechtsbeugung und kann mit Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren geandet werden.

      Bei Behörden gilt das Amtshaftungsrecht, also die Staatshaftung. Im vorliegenden Fall würde wahrscheinlich die Amtspflicht zur Rückgängigmachung von als unzulässig erkannten Maßnahmen zur Anwendung kommen.

      Konkret Rückholung und Kostenerstattung.

    • @nutzer:

      Meines Erachtens ist es nicht abwegig, dass sich die (gegen das ausdrückliche Verbot des Gerichts) Handelndenden strafbar machen, hier könnte man an Verschleppung, § 234 a StGB, denken, daneben sind Nötigung und Freiheitsberaubung denkbar.

    • @nutzer:

      Die Frage stellt sich auch bei Wissing - unter anderem.....

  • Hier dürfte die Ausländerbehörde in Chemnitz einen Fehler gemacht haben, den sie dürfte zuständig gewesen sein (siehe www.asyl.net/rsdb/M13383).

    • @DiMa:

      "Fehler" ...

      • @sedeum:

        Naja, wirklich einfach ist die Kompetenzfrage nicht. Am Ende könnte auch die Landesdirektion Sachsen verantwortlich gewesen sein. Dann hätte die Anwältin einen Fehler begangen. Das wird wohl im Nachgang geklärt werden müssen.

        Ungeachtet der Kompetenzfrage und der Frage, wer welchen Fehler gemacht hat, wäre es wohl besser gewesen, wenn die Abschiebung gesoppt worden wäre.

  • Nicht nur ich bin überrascht, geradezu entsetzt darüber, dass Staatsorgane RICHTERLICHE BESCHLÜSSE einfach ignorieren. Wo leben wir eigentlich? In einer



    zivilisierten Demokratie oder herrscht hier irgendwer nach eigenem Gutdünken? Dieses Verhalten -es ist beileibe nicht das Einzige- ist extrem unterirdisch und vor allem extrem vertrauensschädigend. Machen da Einige was sie wollen und pfeifen auf Gesetz und Gerechtigkeit? Das scheint sich hier einzubürgern. Welch ein gutes Vorbild für die Bevölkerung, vor allem die jungen Menschen. Wir sollten -bevor wir auf Trump zeigen- bei uns selbst nachprüfen, was hier abgeht....

  • Wenn in Sachsen Gerichtsbeschlüsse ignoriert werden, braucht sich niemand wundern, dass alle nach der AfD rufen. Die Verantwortlichen MÜSSEN zur Rechenschaft gezogen werden, oder Sachsen (und damit Deutschland) verkommt zur Bananenrepublik.

    • @Frank Burghart:

      Sie scheinen da etwas zu verwechseln, das kann heutzutage bei der politischen Lage und der Anwendung von Recht schnell passieren.

    • @Frank Burghart:

      Unser Land ist schon lange eine Bananenrepublik, wiederholt nachgewiesen an diesem Fall. Wunder muss das niemand, denn ein Kanzler der mit Gedächtnislücken den Weg freimachte für milliardenschweren Betrug, der lässt es nicht bei einer Ankündigung auch bei Migration Rechtsbruch zu billigen.

    • @Frank Burghart:

      naj, wahrscheinlich haben sie den Beschluß ignoriert, aus Sympathie für die afd....

      • @nutzer:

        Aus Sympathie ?

        Wer weiß, wer weiß, welches Parteibuch da unter'm Kopfkissen schlummert ....

  • Es hat schon wieder den Falschen getroffen.



    Warum werden eigentlich gefühlt eher die abgeschoben, die hier schon gut integriert sind, ein Frau und oft sogar ein Kind haben und eine feste Arbeitsstelle? Die Wirtschaft sucht Hände ringend nach Köchen, wir hätten ihn gebraucht.

    • @Rudi Hamm:

      Vielleicht, weil gerade die gut integrierten das Bild von den sozialschmarotzenden Asylanten so stören?

    • @Rudi Hamm:

      Wen hätte es denn stattdessen "treffen" sollen?

      • @derzwerg:

        Kriminelle Serienstraftäter zum Beispiel. Es ist schon wirklich krass, die bekommt man angeblich nicht los oder will sie nicht loswerden, aber eine verheiratete Familienvater mit Job wird außer Landes geschafft. Es ist zum Verzweifeln.

      • @derzwerg:

        Kriminelle !!

        • @maddinose:

          Das hab ich noch nie verstanden! Jemand bittet um Asyl. Das wird geprüft und gewährt. Dafür gibt es Gründe. -- Diese Gründe, werden aber doch durch eine Straftat nicht nivelliert??!! -- Entweder das Asylrecht ist ein Menschenrecht - dann ist es ein Recht und keine Gnade. Dann kann man es auch nicht nehmen und entziehen wie es einem passt. Oder es ist Gnade. Dann steht es auf der selben Stufe wie der Euro den man einem Mittellosen gibt. Sehen Sie das so?



          Meiner Ansicht nach ist der Wunsch jemandem, der straffällig wurde, deswegen sein Asyl wieder zu entziehen unmenschlich und lässt auf eine tief sitzende antidemokratische Haltung schließen.

  • Dazu hätte man Armin Schuster ja auch ausgiebig festnageln können: Warum er Dinge für die Galerie tun lässt, die selbst ihr eigenartiges Ziel offenbar nicht erfüllen.



    Das hat schon bei Herbert Reul nicht funktioniert, den Schuster offenkundig zu imitieren sucht.

  • Seine Anwältin berichtet, Verantwortliche bei der Stadt Chemnitz sowie der Landesdirektion Sachsen hätten ihr gegenüber zugegeben, den eigentlich bindenden Gerichtsbeschluss zu ignorieren.

    Die verantwortlichen Personen gehören hinter Gitter. So lange, bis das Opfer ihres Handelns zurück im Lande ist, oder der Gerichtsbeschluss durch eine höhere Instanz revidiert wurde. Derartige Willkür und Missachtung des Rechtsstaates sollte hart bestraft werden.