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Kabinett beschließt SteuerreformenEntlastungen für Besserverdiener

Die Bundesregierung beschließt Änderungen der Einkommenssteuer und eine Steuerklassenreform. Davon profitieren vor allem reiche Familien und Paare.

Kinder aus weniger gut verdienenden Familien sollten stärker berücksichtigt werden Foto: imago

Berlin taz | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das zweite Jahressteuergesetz verabschiedet. Darin sind unter anderem Anpassungen des Grund- und des Kinderfreibetrags enthalten. Die Bundesregierung will zudem die für Ehepaare relevanten Steuerklassen drei und fünf abschaffen. „Insgesamt werden wir Menschen und Betriebe um 30 Mrd. Euro entlasten“, erklärte Bundesfinanzminister Lindner.

Damit das Existenzminimum steuerfrei bleibt, müssen neben dem Grundfreibetrag auch der Kinderfreibetrag angepasst werden. Der Grundfreibetrag soll in diesem Jahr um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben werden und bis 2026 schrittweise auf 12.336 Euro steigen. Der steuerliche Kinderfreibetrag hat sich in den vergangenen Jahren bereits erhöht und wird 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro weiter steigen.

Eltern bekommen nach automatischer Prüfung durch das Finanzamt entweder Kindergeld oder die Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer. 2025 soll dieser Betrag um weitere 60 Euro, 2026 noch einmal um 156 Euro auf 6.828 Euro angehoben werden.

Das Kindergeld steigt nicht so stark: Ab Januar 2025 sollen Familien pro Monat und Kind lediglich fünf Euro mehr Kindergeld bekommen, also 255 statt bisher 250 Euro monatlich. Von den Kinderfreibeträgen profitieren vor allem reiche Eltern, lautet eine gängige Kritik.

Durch die Anpassungen vergrößere „sich der maximale Vorteil durch den Kinderfreibetrag gegenüber den Kindergeldbeziehern noch einmal um 141 Euro“, sagte Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit der taz. Auch Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, forderte, dass „Kinder aus weniger gut verdienenden Familien“ stärker berücksichtigt werden sollten.

Ehegattensplitting bleibt

Ein weiterer umstrittener Aspekt des Gesetzes ist die Aufhebung der Lohnsteuerklassen drei und fünf. Laut Koalitionsvertrag sollen diese in ein sogenanntes „Faktorverfahren“ überführt werden. Die beschlossene Änderung soll aber erst 2030 kommen. Verheiratete und Menschen in eingetragenen Partnerschaften können sich demnach für eine getrennte Besteuerung beider Part­ne­r*in­nen wahlweise in Steuerklasse vier oder „Steuerklasse vier mit Faktor“ entscheiden.

Nach dem alten Modell zahlte die Person aus Steuerklasse drei überproportional wenig Steuern und die Person aus Steuerklasse fünf überproportional viel. Dies begünstigte eine traditionelle Aufteilung von Care- und Lohnarbeit und viele Frauen erhielten in der Konstellation ein geringeres Nettoeinkommen.

Grünen-Abgeordnete Katharina Beck begrüßte diesen Schritt: „Eine Abschaffung der Steuerklasse fünf, die starke Anreize zur Nicht- oder Wenigarbeit setzt und damit Verarmung von Frauen und perspektivisch zu Altersarmut von Frauen beiträgt, war mehr als überfällig.“ Sie ermahnte die Regierung jedoch, die Neuregelung früher als 2030 umzusetzen.

Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit bezeichnete die Abschaffung der Steuerklassen zwar als „Schritt für geschlechtergerechtere Besteuerung“, forderte aber, dass eine Überwindung des Ehegattensplittings folgen müsse. Auch mit Steuerklasse 4 mit Faktor gibt es weiterhin einen sogenannten Splittingvorteil.

Alois Rainer, CDU-Politiker und Finanzausschuss-Vorsitzender im Bundestag, begrüßte die Abschaffung der alten Steuerklassen „nicht uneingeschränkt“. Die Reform führe zu weniger Geld in den Familien, kritisierte er. Zudem kündigte er an, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings keine Mehrheit im Bundesrat finden würde.

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46 Kommentare

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  • Käptn Blaubär , Moderator*in

    Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen.

  • Man hätte sich natürlich auch für eine Senkung der Mehrwertsteuer, beispielsweise auf Lebensmittel einsetzen können. Aber da profitieren ja nicht die "Richtigen", gell?

  • Wer wird nun wie stark entlastet?

    Das hängt eben davon ab, wie viel man Brutto verdient. Natürlich werden Besserverdiener die wesentlich mehr Steuern zahlen stärker entlastet als Geringverdiener. Relativ zum Einkommen ist die Entlastung meist bei Geringverdienern höher.



    Und wer gar keine Einkommensteuer zahlt, weil er zu wenig (weniger als der Grundfreibetrag) oder nichts verdient, hat auch von der Entlastung nichts.

  • Es sind schon Verbesserungen, aber 255€ statt 250€ ist eher symbolisch und eine sinkende Inflation bzw. sinkende Preise wären wirksamer. Auch beim Kinderfreibetrag ist das gut, aber es bewirkt nicht viel, ganz besonders bei Familien, die wenig Einkommen haben. Immerhin könnte die Richtung stimmen.



    Für mich stellt sich daher wieder die Frage, warum der Staat nicht Familien und Menschen stärker besteuert, die sehr hohe Einkommen haben, die Kapitalerträge erzielen. Warum schaffen es extrem reiche Menschen sogar teilweise gar keine Steuern zu zahlen?

    • @Andreas_2020:

      Weil wir 100e Ausnahmen haben. Die Einzelfallgerichtigkeit ist das höchste Gut. Und damit schafft man Schlupfloch um Schlupfloch. Das keine Steuern von Gutverdienenden gezahlt werden, dürfte aber selten rauskommen. Sonst würden nicht viele ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Das ist ne mehr Legende. Am einfachsten wäre es: Steuern runter und Absetzungsmöglichkeiten streichen. Als ich kleine Kinder hatte konnten wir die Kitagebühren absetzen. Viel BV Aufwand für wenig Ertrag. 20% der Lohnkosten für Handwerker kann man absetzen… Usw. Wahrscheinlich wäre allen mehr geholfen, man streicht das Zeug und senkt die Steuern um X%.

    • @Andreas_2020:

      Laut OECD Studie tut der Staat doch genau das.

      Wahrscheinlich gehen darum auch so viele Hochqualifizierte weg oder kommen auch erst überhaupt nicht hierher.

  • Vielleicht sollte man hin und wieder auch die absoluten Beträge darstellen, die in den verschiedenen Einkommen gezahlt werden.



    Einkommen 30.000: Steuer 2.500



    Einkommen 80.000: Steuer 16.700



    Einkommen 120.000: Steuer 33.000



    Einkommen 200.000: Steuer 66.600

    Und dann setzten wir die Beträge von 141 Euro jährlich (!), die maximal rausspringen ins Verhältnis.

    Wer kaum Steuern zahlt, kann nicht viel Steuern "sparen". Umverteilt wird in Deutschland kräftig. Oder glaubt wirklich jemand, dass von den EUR 2500 und nicht von den EUR 66.000 im Jahr das 49 Euro Ticket bezahlt werden kann.

    • @Strolch:

      Volltreffer. Eigentlich sollten wir sogar dankbar sein, dass es noch genug Besserverdiener gibt, welche diesen Sozialstaat zu über 2/3 finanzieren. aber nein, es siegt der Neid.

  • Allgemeine Steuerentlastungen treffen besser Verdienende immer stärker als weniger Verdienende. Wer das vermeiden möchte müsste die Progression abschaffen.

    Ungeachtet dessen sind Inflationsanpassungen dringend notwendig, zum Einen um die verfassungsrechtlich gebotenen Freistellungen einzuhalten, zum Anderen um den Progressionseffekt bei Lohnerhöhungen auszugleichen. Andernfalls wäre der Staat Inflationsgewinner.

    Natürlich kann man überall das Böse sehen, wenn man es den möchte (Stichwort Umverteilung von unten nach oben) doch ein wenig Realismus hilft.

    Mit der Abschaffung der Steuerklassen 3/5 nimmt der Finanzminister den Splittinggegnern (insbesondere Frau Paus!) den Wind aus den Segeln.

    • @DiMa:

      Das ganze ließe sich durchaus anders gestalten.

      Im Grunde machen das derzeitige Modell beim Kindergeld/Freibetrag kaum Sinn.

      Weil sowohl der Freibetrag als auch das Kindergeld ist ja Staatsknete. Das eine wird nicht eingezahlt, ,das andere ausgezahlt. Unterm Strich ist es das selbe.

      Kindergeld könnte abhängig vom Einkommen gestaffelt sein, ärmere Familien bekommen etwas mehr.

      Warum nicht einfach allen Kindergeld zahlen? Das kann ja zur Vereinfachung auch steuerfrei sein, wenn dass das Problem ist.

      Gerade Haushalte mit 2 Besserverdienerinnen hätten doch auch mehr von Kita-Plätzen als vom Freibetrag.

  • Der Artikel verstärkt -wie auch verschiedene Kommentare zeigen - Missverständnisses bzgl. der Begriffe "reich" und "arm" und trägt eher zu einer (dummen) Polemik gegen "Besserverdienende" bei.



    Wer - allzumal als Familienvater - ein 6 stelliges Bruttoeinkommen bezieht ist nicht unbedingt reicht (sondern kräftiger Steuerzahler).



    Reichtum wird in diesem Lande i.d.R. vererbt, nicht erarbeitet. Es ist geradezu dumm, in einer Diskussion um Kinderfreibeträge etc. Menschen mit hohen (Arbeits-)Einkommen als "reich" darzustellen und zu behaupten, es sei "ungerecht", wenn diese von den Freibeträgen profitieren.



    Sehr geehrte Frau Osmann, beschäftigen Sie sich mal mit der Vermögensverteilung in diesem Lande und überdenken Sie Ihre Begrifflichkeiten von "arm" und "reich" neu ... ansonsten tragen Artikel wie der aktuelle eher dazu bei, dass Teile unserer Gesellschaft, die im Grunde alle zur "Mittelschicht" gehören (und nicht zu den "Reichen") gegeneinander ausgespielt werden.

    • @Ein wenig Vernunft, bitte!:

      Na ja der Spitzensteuersatz bei Kohl war viel höher als heute, gerade Menschen mit extrem hohen Einkommen zahlen den gleichen Satz, wie jemand, der das gerade mal erreicht. Da 'verzichtet' der Staat auf Steuern. Ab 66.761€ p.a. bleibt der Steuersatz gleich. Es macht aber ein Unterschied, ob jemand das oder 140.000€ verdient.

    • @Ein wenig Vernunft, bitte!:

      Ja, das stimmt.

      Das Problem des ungleichen Erbens ist eines der größten für den sozialen Zusammenhalt; hier könnten eine andere Vermögens- und Erbschaftssteuer helfen.

  • Hat Jemand erwartet, dass eine Regierungskoalition von FDP und Grünen im Krieg "Reich gegen Arm" auf Seiten der Armen steht?

  • "Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit bezeichnete die Abschaffung der Steuerklassen zwar als „Schritt für geschlechtergerechtere Besteuerung“, forderte aber, dass eine Überwindung des Ehegattensplittings folgen müsse. Auch mit Steuerklasse 4 mit Faktor gibt es weiterhin einen sogenannten Splittingvorteil."



    Anscheinend gibt es Leute, die gerne mehr Steuern bezahlen wollen...

    • @sollndas:

      Nicht unbedingt. Was aber die viele Leute nicht schlimm finden, ist wenn ANDERE mehr Steuern zahlen müssen - insbesondere solche, deren Lebensmodell ihnen nicht in den politischen Kram passt.

  • Aber mal Hallo. Die Reform dient eigentlich dazu, die kalte Progression abzumildern, da sonst Lohnerhöhungen "aufgefressen" werden. Das da auch die Reichen von profitieren hat mit der Steuertabelle zu tun. In Frankreich und anderen Ländern werden die Steuertabellen im Übrigen jedes jahr Inflationsbereinigt. So kann man das Problem dauerhaft lösen ohne jedesmal wieder auf er Verteilungsgerechtigkeit herumzureiten.

    • @Eckhard Hanseat52:

      Und warum sollte das Kindergeld nicht gleichermaßen inflationsbereinigt werden?

    • @Eckhard Hanseat52:

      Spitzensteuersatz ab 150.000€ (FR) statt 277.826€ (D) Einkommen wäre auch gut.

      • @Limonadengrundstoff:

        Sie reden vom Höchstssteuersatz (45% ab 277000) und nicht vom Spitzensteuersatz (42% ab 66700). Für einen Spitzensteuersatz ab 150000€ wäre ich auch. Dann würde in unser Abteilung nicht mehr jeder Kollege Spitzensteuersatz zahlen müssen.

  • "Alois Rainer, CDU-Politiker und Finanzausschuss-Vorsitzender im Bundestag, begrüßte die Abschaffung der alten Steuerklassen „nicht uneingeschränkt“. Die Reform führe zu weniger Geld in den Familien, kritisierte er. Zudem kündigte er an, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings keine Mehrheit im Bundesrat finden würde."

    Deshalb lacht sich Lindner ja krum, er bekommt zinslose Darlehen bis zur Steuererklaerung: Wenn beide bei ungleichem Einkommen in Steuerklasse 4 sind, fuehrt derjenige, der vorher in 5 war, zwar weniger Steuern ab, aber der Familie steht weniger Geld zur Verfuegung, jedenfalls bis zur Steuererklaerung.



    Wer da jubelt hat es nicht anders verdient.

    Was das Ehegattensplitting betrifft: Es ist irrelevant was der Bundesrat da denkt, das Bundesverfassungsgericht ist die entscheidene Instanz. Solang die Ehe von der Verfassung besonders geschuetzt ist, solang wird die gemeinsame steuerliche Veranlagung bleiben.

    • @elektrozwerg:

      "Die Reform führe zu weniger Geld in den Familien, kritisierte er."

      ARD und ZDF sagten gestern das gegenteil. Es geht nur um Bürokratieabbau.

    • @elektrozwerg:

      Wieso? Die Ehe wird dadurch doch nicht angegriffen? Oder wollen Sie mir erzählen das Schützenswerte an der Ehe seien die finanzielle Anreize?

      • @spaltarsch:

        Das Ehegattensplitting ist eben KEIN finanzieller "Anreiz", sondern eine steuerrechtliche Abbildung dessen, was die Ehe schützenswert macht: Die Bildung einer dauerhaften - im Idealfall lebenslangen - emotionalen und wirtschaftlichen Verbindung von zwei Menschen. Sie treten im Außenverhältnis als eine Einheit von zwei Individuen auf und könenn im INNENverhältnis regeln, wie sie miteinander leben, füreinander wirtschaften und Erwerbs- und Care-Arbeit untereinander aufteilen. Der Punkt am Schutz der Ehe im GG ist, dass dieses Innenverhältnis den Staat nur in Extremfällen (=>Strafrecht, Kinderschutz etc.) etwas angeht, er senen unterschiedlichen Ausformungen gegenüber also neutral zu verhalten hat.

        Und genau DAS verwirklicht sich im Splitting. Denn ohne dieses würden Ehepaare, die eine asymmetrische Aufteilung (oder berufsbedingt schlicht HABEN), gegenüber solchen wirtschaftlich benachteiligt, die in etwa gleich zum Broterwerb beitragen. also in das Innenverhältnis fiskalisch eingegriffen.

    • @elektrozwerg:

      "Was das Ehegattensplitting betrifft: Es ist irrelevant was der Bundesrat da denkt, das Bundesverfassungsgericht ist die entscheidene Instanz."

      Sie haben ja so recht. Und ebendieses Bundesverfassungsgericht hat schon in seiner einschlägigen Entscheidung von 1956 ausdrücklich die Einführung einer Individualbesteuerung als mögliche Lösung aufgezeigt. Adenauer hat sich stattdessen für die Splittingkösing ebtschieden, und zwar gezielt, um die weibliche Erwerbstätigkeit nach ihrem Anstieg in den Kriegsjahren wieder zurückzudrängen.

    • @elektrozwerg:

      Das ist Quatsch denn es kommt ja das Faktorverfahren. Jeder der bisher in 3/5 war mit erheblichen Unterschieden musste ohnehin schon eine Vorsuszahlung leisten.

  • Wenn die Fee käme, könnte es sein, dass eine klar linke Mehrheit, die Fehlentwicklungen ändert, auf der Wunschliste wäre.

    Freibeträge bevorteilen die Reicheren.



    Solidarisch aber ist besser langfristig.

    • @Janix:

      Solidarisch ist, wenn das Existenzminimum für jeden steuerfrei ist, oder?

      • @Jens Köster:

        Das Existenzminimum eines Kindes einer reichen Familie ist aber nicht höher, als das aus einer armen Familie. Existenzminimum ist Existenzminimum, das hat sogar das Bundesverfassungsgericht entschieden.

        Bei dieser Steuergesetzgebung ist dem Staat aber die Existenz reicher Kinder mehr wert, als die Existenz ärmerer Kinder. Und das ist nun mal nicht akzeptabel.

        • @Tom T.:

          Nein. Das stimmt nicht. Der Freibetrag ist für jedes Kind gleich. Es geht um den Betrag, der nicht (!) besteuert wird. Beim Freibetrag fließt kein Geld. Der Staat macht keine Steuern auf den Betrag geltend.

  • Das nennt man wohl Umverteilung von unten nach oben. Weil es denen da oben ja schon sooo schlecht geht.



    Wieso wundern sich die Politiker, welche solche Politik machen, dass Menschen aus Protest dann AfD wählen, welche eigentlich auch die Oberen bevorzugt, aber dies nicht so zeigt.

    • @Frank Burghart:

      Entschuldigung, was genau war "unten" und wird durch diese Änderung nach "oben" transferiert? Wem - außer dem Finanzamt - wird etwas weggenommen?

    • @Frank Burghart:

      Die AfD wird, quer durch alle Einkommensschichten, aus einer dumpfen Ablehnung heraus gegen Mitte/Links Politik gewählt. Dazu gehören auch (aber nicht ausschlieslich) die überbordende Sucht nach Umverteilung und mangelnde Anerkennung, respektive von persönlicher Leistung.

    • @Frank Burghart:

      Geschickter wäre, bei solchen Ungerechtigkeiten die Linke zu wählen. Das ist praktisch die einzige Partei, die von oben nach unten umverteilen will.

      Was die AfD machen würde, ist etwas ganz anderes: Die würden Steuergeld in die Taschen ihrer Kumpels umleiten. Ein solches Verhalten kann man bei fast jeder autokratisch veranlagten Regierung beobachten. Wer dadurch protestiert, dass er solchen Halunken seine Stimme anvertraut, ist ein Trottel.

      • @Aurego:

        Wer glaubt, dass die Linken, die es im übrigen nicht mehr gibt, es schafft von oben nach unten zu verteilen, ist schlicht naiv. Die Vermögen der Reichen sind in Firmen, Gebäuden und Anteilen. Hier müsste alles versilbert werden, was zur Pleite führt. Außerdem werden die Reichen frühzeitig auf den Erfolg der Linken reagieren. Doof sind die nicht. Besser wäre es, die Lohnkosten stark zu senken, Schwarzarbeit stärker zu verfolgen und Steuerschlupflöcher zu stopfen.

    • @Frank Burghart:

      Wo ist in dem beschriebenen Entwurf eine Umverteilung von unten nach oben zu finden?



      Ab dem Punkt, an dem der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung mehr bringt, als das Kindergeld wird der Steuerzahler von jemandem, der eine Subvention für sein Kind erhält zu jemandem, der mehr zahlt, als er nimmt.



      Sollen die Kinder dieser Menschen nicht das Existenzminimum steuerfrei haben?

  • Passt doch! Die Besserverdienenden, also z. B. wir, also die Ü50-Boomer, bekommen mehr netto vom 6-stelligen Jahresbrutto. Brauchen wir ganz dringend! Vor allem, weil wir gerade wieder zu DINKS geworden sind. Wie sollen wir sonst das Studium der Kids in Oslo, Wien oder Zürich finanzieren? Die sind zwar schon aus dem Haus, aber dann kann man sie ja noch besser von der Steuer absetzen. Man überweist ihnen einfach einen Tausender pro Monat und deklariert das als "Unterstützung für das Studium", wenn sie z. B. den Master im Ausland machen.



    Ja, da lebt sich's gut, so als Made im Speck. Ach ja, und ein paar Immobilien vermieten wir auch noch. Alles rosa, alles gut. Ab in den Urlaub!

    • @Aurego:

      Wenn jemand ein "6-stelliges Jahresbrutto" einfährt, dann gibts es irgendjemand drüber, der der Meinung ist er/sie sei esals Leistungsträger wert. So funktioniert Kapitalismus. Schlimm genug, dass einem (fast) die Hälfte wieder durch die Steuer geklaut wird.

      • @maxwaldo:

        Wir sind hier im Kommentarforum einer linken Zeitung und da sieht man den Kapitalismus und seine systemimmanente Ausbeutung und Ungerechtigkeiten traditionell kritisch, wie übrigens auch 80% der Bevölkerung.

        Und daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich hier im Kommentarforum immer mehr Neoliberale und Rechte rumtreiben.

        • @Tom T.:

          Wenn ein Argument stichhaltig oder Kommentar zutreffend ist, ist mir ziemlich gleichgültig , ob er "links" oder "rechts" ist. Egal in welcher Tageszeitung.

    • @Aurego:

      Ist das ernst gemeint? Natürlich kostet es viel Geld, Kinder in der Ausbildung zu unterstützen. Warum sollte das nicht ok sein, in diesem Falle steuerliche Freibeträge für das Existenzminimum der Kinder zu bekommen? Diese Kinder haben in dem beschrieben Fall auch kein Anrecht auf BAföG, wie die Kinder, die ihren Tausender vom Staat erhalten - nicht unwesentlich finanziert von denjenigen, denen sie das steuerfreie Minimum für die Kinder absprechen wollen.



      Seltsames Gerechtigkeitsempfinden ist das.

    • @Aurego:

      Das nenn ich Mal ne gesunde Einstellung zum Leben. Stösschen, und Grüsse aus der Karibik....

  • Ich würde mich freuen, wenn in Artikeln zum "Ehegattensplitting" nicht immer von einem (unfaire) Steuervorteil gesprochen wird. Diese Steuermechanik erkennt lediglich an, dass in Familien das Einkommen von zwei Personen zusammengelegt wird, um damit die Familie zu versorgen. Und dass sonst, bei ungleichen Einkommen, ein Steuernachteil für die Familie entstehen würde.

    Man könnte zum Beispiel einmal den Unterschied zwischen Steuerklassen und der letztendlich Besteuerung des (Familien-) Einkommens erläutern. Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 ist aus Sicht der Geschlechtergleichberechtigung absolut zu begrüßen. Die Möglichkeit für Paare, ihr Einkommen zusammenzuveranlagen ist jedoch absolut notwendig, um oben erwähnte Ungerechtigkeit aufzulösen.

    • @rs1000:

      Aber das Ehegattensplitting ist kein Familiensplitting. Die ganzen Diskussionen wären obsolet, wenn tatsächlich Familien mit Kindern profitieren. Das Ehegattensplitting (und die mitversicherung von Ehepartnern in der KV) subventioniert zu 50% Paare ohne (kindergeldberechtigte) Kinder und diskriminiert Alleinerziehende.

      Warum muss eine Alleinerziehende mehr Steuern zahlen als ein Mann mit Hausfrau? Und kosten für Kinderbetreuung sind nur minimal steuerlich absetzbar.

      • @Aneoul:

        "Warum muss eine Alleinerziehende mehr Steuern zahlen als ein Mann mit Hausfrau?"

        Weil 2 Menschen mehr zum Leben brauchen (auch wenn einer davon "nur" eine Hausfrau ist) als 1 Mensch?

        "Und kosten für Kinderbetreuung sind nur minimal steuerlich absetzbar."



        Das ist das eigentliche Thema - hat aber nichts mit dem Ehegattensplitting zu tun. Aber da sind wir dann wieder in der üblichen Neiddiskussion: Kita-Gebühren fpr Geringverdiener sind in der Regel ermäßigt und Geringverdiener zahlen eh wenig Steuern, also nützt eine besser Absetzbarkeit wieder nur den Gutverdienern unter den Eltern.

      • @Aneoul:

        "Warum muss eine Alleinerziehende mehr Steuern zahlen als ein Mann mit Hausfrau?"

        Weil ein Ehepaar einen gemeinsamen Haushalt führt und finanziell füreinander einsteht! Das sorgt auch dafür, daß die Hausfrau kein Bürgergeld erhält oder Wohngeld beantragen darf.

        Im Gegensatz dazu besteht für das Kind einer Alleinerziehenden Anspruch auf Unterhalt.