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Aktivisten über Bezahlkarte„Die Bezahlkarte verhindert Integration“

Alle Bundesländer haben die Bezahlkarte für Asylsuchende beschlossen. Zwei Aktivisten berichten, was das für die Menschen im Alltag bedeutet.

Die Bezahlkarte schränkt Menschen in ihrer Autonomie ein, sich selbst auszusuchen, wo sie ihr Geld ausgeben wollen Foto: Marcus Brandt/dpa

Interview von

Pia Wieners

taz: Die Bezahlkarte für Asylsuchende ist in allen Bundesländern beschlossene Sache, allerdings noch nicht flächendeckend im Einsatz. Nur 50 Euro monatlich lassen sich dann pro Person noch in Bargeld auszahlen. Welche Auswirkungen hat das für die Menschen?

Adam Bahar: Die Bezahlkarte schränkt Menschen in ihrer Autonomie und Selbstbestimmung ein, sich selbst auszusuchen, wo sie ihr Geld ausgeben wollen. Im Alltag braucht man Bargeld für verschiedenste Aktivitäten. Es gibt viele kleine Läden, die keine Kartenzahlung akzeptieren. Das diskriminiert Geflüchtete und Asylsuchende, weil es eine sozial ungerechte Beschränkung ihrer Freiheit vorsieht, nur weil sie keinen Asylstatus haben. Die Bezahlkarte verhindert Integration, weil es Menschen so nicht möglich ist, gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilzuhaben.

taz: Der Satz für Asylsuchende ist ohnehin sehr niedrig, aktuell sind es 441 Euro monatlich für alleinstehende Erwachsene. Welche Probleme haben die Menschen im Alltag?

Bahar: Wenn Familien mit Kindern nur 50 Euro pro Person im Monat in bar haben, müssen sie entscheiden, was sie damit machen. Jugendliche brauchen Freizeitaktivitäten, wollen in Clubs oder ins Kino. Für all das braucht es Geld, häufig Bargeld. Auch Anwalts- und Rechtskosten müssen gezahlt werden. Für anwaltliche Unterstützung im Asylverfahren zahlt man einer Kanzlei normalerweise 50 bis 100 Euro monatlich. Das heißt, die Leute müssen sich entscheiden, ob sie das wenige Bargeld für die Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs ausgeben, oder für andere wichtige Dinge des Alltags.

taz: Können Anwaltskosten nicht einfach überwiesen werden?

Walter Schlecht: In manchen Bundesländern sind Überweisungen innerhalb Deutschlands für Menschen mit Bezahlkarte erlaubt, aber in der Regel sind sie ziemlich stark reglementiert, zum Beispiel in Baden-Württemberg. Wenn man eine Überweisung tätigen möchte, muss man sie über eine sogenannte „Whitelist“ beantragen. Es liegt dann bei den Behörden, ob sie die Überweisung genehmigen oder nicht. Im Prinzip geht es die Behörden aber überhaupt nichts an, welchen Rechtsanwalt ich habe und aus welchen Gründen ich ihn bezahlen muss. Das greift massiv in den Datenschutz ein. In Hamburg wird aktuell übrigens diskutiert, die Bezahlkarte auch auf Bürgergeldempfänger auszuweiten.

taz: Die Bezahlkarte soll sogenannte „Pull-Faktoren“ reduzieren und es erschweren, Geld in Herkunftsländer überweisen. Funktioniert das?

Schlecht: Warum sollen Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, denn kein Geld in ihr Herkunftsland überweisen dürfen? Laut Bundesverfassungsgericht sollte jeder Leistungsempfänger frei über sein Geld verfügen können. Es gibt allerdings keine Beweise dafür, dass Geflüchtete das Geld in großem Stil in Herkunftsländer überweisen. Auch das Argument, die Bezahlkarte reduziere sogenannte „Pull-Faktoren“, ist nicht richtig – die zugrundeliegende Annahme, Geflüchtete würden nur einreisen, um hier Leistungen zu beziehen, ist schon mehrfach in Studien widerlegt worden. Wie man so häufig sagt: Niemand steigt in Libyen in ein Boot, nur mit dem Hintergedanken, in Deutschland 441 Euro Sozialhilfe zu bekommen.

taz: Zivilgesellschaftliche Initiativen ermöglichen es Asylbewerbern, trotz Bezahlkarte an Bargeld zu kommen. Wie genau läuft das ab?

Schlecht: Es gibt die legale Möglichkeit, dass Geflüchtete in Geschäften wie DM oder Edeka mit der Bezahlkarte Gutscheine kaufen. Mit diesen gehen sie dann zu Gutscheingruppen, wo solidarische Menschen ihnen die Gutscheine abnehmen und sie gegen entsprechende Geldbeträge in Bar eintauschen. Meine Erfahrung aus Freiburg ist: Das Angebot wird sehr stark in Anspruch genommen. Die Menschen brauchen einfach Bargeld. Wenn man in so prekären Verhältnissen lebt, wie Geflüchtete es tun, dann muss man mit seinem Geld ganz anders haushalten.

taz: Wie verbreitet sind diese Initiativen?

Schlecht: Es gibt sie in fast allen Bundesländern, wir schätzen, dass es mittlerweile in mindestens 100 Städten solche Tauschinitiativen gibt.

taz: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigigt, die „Umgehung“ der Bezahlkarte beenden zu wollen, die CSU fordert ein Verbot der Tauschgeschäfte.

Schlecht: Meiner Einschätzung nach lässt sich Gutscheintausch an sich nicht verbieten. Man könnte möglicherweise beim Asylbewerberleistungsgesetz ansetzen, sodass es Geflüchteten nicht mehr erlaubt wäre, Gutscheine umzutauschen. Aber auch das ist fraglich.

Im Interview: Adam Bahar

ist Aktivist aus dem Sudan. Er lebt seit 2012 in Deutschland und ist Mitglied im Flüchtlingsrat Berlin. Bahar ist Mitorganisator der bundesweiten Konferenz gegen die Bezahlkarte.

Im Interview: Walter Schlecht

ist Mitglied der Aktion Bleiberecht Freiburg und engagiert für die Rechte von Geflüchteten. Er ist beteiligt an Aktionen gegen die Bezahlkarte und einer Kampagne zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

taz: Am kommenden Wochenende findet in Berlin die zweite bundesweite Konferenz zum Widerstand gegen die Bezahlkarte statt. Was ist geplant?

Bahar: Es geht um die Forderung „Gleiche soziale Rechte für alle“. Wir erwarten an die hundert Personen. Zu großen Teilen wird es um die Bezahlkarte gehen, aber nicht ausschließlich. Ziele sind Vernetzung und Erfahrungsaustausch der zivilgesellschaftlichen Initiativen. Für uns hier in Berlin geht auch darum, von den Erfahrungen anderer Bundesländer zu profitieren, bevor die Bezahlkarte hier bald eingeführt wird. Auch für Betroffene soll es Raum geben, mal selbst zu Wort zu kommen. Zum Abschluss der Konferenz haben wir außerdem eine Protestaktion am Bundestag geplant.

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47 Kommentare

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  • "Die Bezahlkarte schränkt Menschen in ihrer Autonomie und Selbstbestimmung ein, sich selbst auszusuchen, wo sie ihr Geld ausgeben wollen. (...) Das diskriminiert Geflüchtete und Asylsuchende, weil es eine sozial ungerechte Beschränkung ihrer Freiheit vorsieht"



    Die Bezahlkarte soll aber gerade eine Steuerung der Ausgabenentscheidung auf die Benutzer ausüben. Dieser Eingriff in die Autonomie und Selbstbestimmung ist also kein unerwarteter Nebeneffekte, sondern genau die Idee der Bezahlkarte.



    Da die finanziellen Mittel Zuwendungen des Staates sind, ist eine gewisse Vorgabe wofür sie zu verwenden sind, aus meiner Sicht auch legitim.



    Wenn ich eine staatliche Förderprämie möchte, muss ich dafür auch Vorgaben erfüllen.



    ---



    "Jugendliche brauchen Freizeitaktivitäten, wollen in Clubs oder ins Kino."



    Clubs und Kinos können sich viele Eltern für ihre Kinder nicht regelmäßig leisten. Das ist keine Diskriminierung von Asylsuchenden, dass ist gesamtdeutsche Realität.



    Die finanziellen Zuwendungen an Asylsuchende sollen existenzsichernde Maßnahmen garantieren. Club- und Kinobesuche sind Luxus.



    'Bett, Seife, Brot' lautet die staatliche Vorgabe, da kann keiner Kino erwarten.

    • @Saskia Brehn:

      So wie sie das beschreiben, geht die Bezahlkarte wohl nicht weit genug. Denn auch mit dem jetzigen Modell ist es möglich, Zigaretten und Schokolade zu kaufen.



      Das Problem mit der Karte wäre aber nicht, diese Luxuswaren zu verbieten, sondern dass damit günstiges Einkaufen erschwert wird.



      Wir sind hier nicht in Skandinavien, wo die Karte überall akzeptiert wird. Wir sind in Deutschland und hier herrscht an zu vielen Stellen noch immer: Nur bar!



      Auch auf Wochenmärkten, wo das Gemüse günstiger zu haben ist. Oder in Second-Hand-Läden.



      So was wie Kleinanzeigen kann man mit der Karte auch vergessen, da Überweisungen stark eingeschränkt sind.



      Man rechnet aus, wie günstig Menschen durch den Alltag kommen können und verbietet dann die effektivsten Sparmöglichkeiten. Das geht weit über "Bett,Brot,Seife" hinaus.

  • Das ist bei diesen Diskussionen immer so wie bei Grundsatzdiskussionen zu GKV und Rente, die wird von denen geführt, die nichts damit zu tun haben.



    Vielleicht sollte man sich einfach mal mit den Menschen um die es geht unterhalten und sich von deren tatsächlicher Situation ein Bild machen, damit man mitreden kann ohne unglaubliche Theorien weiter zu verbreiten. Örtliche Hilfsorganisationen helfen da sicher gern weiter.



    Die Situation der Menschen ist ja sehr unterschiedlich und auch die Menschen sind sehr unterschiedlich, aber es sind und bleiben Menschen.

  • Es kann einem nur noch schlecht werden, wenn man sich die Ausartungen, welche die Rechten und Nazis heutzutage abziehen, anschaut. Weder basiert dieser Bezahlkartenschwachfug auf irgendwelchen wissenschaftlichen Fakten noch ist er menschenwürdig. Auf solche Ideen können nur verklemmte Rechte kommen, welche sich nicht trauen offen "Ausländer raus" zu schreien und deswegen versuchen dasselbe durch Schikane zu bewirken. Widerwärtig.

  • Einfach nur eine diskriminierende und demütigende Behandlung dieser armen Menschen.

  • Das Argument der Integration zieht in meinen Augen nicht, wenn die Bezahlkarte für nicht anerkannte Flüchtlinge ist: Der Fokus sollte erst dann auf Integration liegen, wenn der Antrag positiv beschieden wurde. Vorher sollte eher daran gearbeitet werden die Entscheidung schneller herbeizuführen und im Falle eines negativen Bescheides die Menschen auch schnell wieder außer Landes zu schaffen. Und Behauptung ein Leistungsbezieher solle doch frei über die Verwendung des Geldes entscheiden können, sprich dieses auch ins Ausland überweisen können, ist in zweierlei Hinsicht problematisch: zum einen ist es Wasser auf die Mühlen der AfD und zum anderen legt es das Argument nahe, dass die Leistungen zu üppig sind wenn es noch dazu reicht Geld ins Ausland zu überweisen. Beides dürfte wohl kaum im Sinne der Aktivisten sein.

  • Asylbewerber müssen ihre Rechtsanwälte nicht selbst zahlen.

    www.justiz.nrw/BS/...echt/asylverfahren



    4. Prozesskostenhilfe



    Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Asylsachen kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt werden. Sie dient dazu, bedürftige Beteiligte, die die Prozesskosten nicht oder nur teilweise tragen können, die Führung eines Prozesses oder die Verteidigung in einem Prozess zu ermöglichen.

    • @Martin Sauer:

      Meine Mandanten bekommen fast nie Prozesskostenhilfe. Dazu müsste nämlich das Gericht vorab die Erfolgsaussicht bejahen, und das kommt nur in extremen Ausnahmefällen vor, wie bei unstreitig sehr schwerer Krankheit oder bei offensichtlich unsinnigen Dublin III-Verfahren wie bei Griechenland oder Italien. Außerdem wird die Entscheidung über die PKH meist erst kurz vor der mündlichen Verhandlung, also bei der aktuellen Belastung der Verwaltungsgerichte nach gut zwei Jahren getroffen. Solange kann ich als Anwalt nicht warten und hoffen.

    • @Martin Sauer:

      Die Prozesskostenhilfe deckt (nur) die Kosten im gerichtlichen Verfahren. Sie wird nicht ohne weiteres gewährt. Die Übernahme der Anwaltskosten setzt voraus, dass der Anwalt nach der Gebührentabelle abrechnet. Einige Anwälte möchten das nicht und rechnen nur auf Honorarbasis ab, weil ihnen die Sätze nach der Tabelle zu niedrig für den tatsächlichen Arbeitsaufwand erscheinen. In diesen Fällen müssen auch die Geflüchteten die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Außerdem müssen sie mitunter auch in Vorkasse gehen und erhalten zwar im außergerichtlichen Verfahren Beratungshilfe und eventuell auch Unterstützung bei Beratungsstellen, müssen aber auch hier Eigenanteile, Stundenhonorare u. ä. selbst begleichen.

      • @Yes:

        Stimmt nicht. Ich kenne im Migrationsrecht nur Kollegen, die nach Gebührentabelle abrechnen. Wir wissen ja, dass die Menschen es so schon sehr schwer haben. Dafür fallen dann allerdings bei einigen Kollegen die Schriftsätze doch sehr kurz aus. Sie geben sich offenbar, an die Bezahlung angepasst, nicht ganz so viel Mühe.



        Viele verlangen zudem bei "offensichtlich unbegründet"-Entscheidungen des BAMF hohe Anteile der Gebühren oder gar die ganze Summe in Vorkasse, weil man nie sicher weiß, ob der Mandant oder die Mandantin nicht doch plötzlich abgeschoben wird.

  • Ich bin von den Kommentaren unter solchen Artikeln wirklich entsetzt. Ihr wisst schon was ein Recht auf Teilhabe ist, was ein Recht auf würdevolles Leben ist, oder? Vor allem weil vergessen wird, dass diese Bezahlkarte sehr viel Geld kostet und am Ende nur einer davon profitiert, nämlich das Unternehmen welches den öffentlichen Auftrag zur Ausgabe gewonnen hat und natürlich Visa, die wohl an jeder Transaktion mitverdienen. Seid ihr so individualistisch, dass ihr Menschen nicht einmal ein paar hundert Euro pro Monat gönnt, von denen ihr sicherlich nicht leben könntet. Dieses Land ist einfach nur peinlich und unsolidarisch und peinlich. Menschen fliehen aus einer für sie gefährlichen Situation und dann kommt ihnen hier nur noch mehr Hass entgegen und auch noch neid. Ihr seid neidisch auf Menschen die ihr Leben aufs spiel gesetzt haben.

    • @tehabe:

      Mir geht es ähnlich, anscheinend werden bei bestimmten Themen gezielt von rechts Kommentare abgegeben, die vorgeben, den angeblichen „Volks- oder Wählerwillen“ zu repräsentieren.

    • @tehabe:

      Vollste Zustimmung. Die Widerlichkeit der Kommentare unter jeglichem Artikel mit Flüchtlingsthematik oder dem Thema der schwindenden humanitären Hilfen und der grässlichen Konsequenzen entsetzen und bedrucken mich jedes Mal wieder.

    • @tehabe:

      Danke! Zustimmung!



      Es ist vollbracht, selbst in den taz-Leser*innen-Kommentaren drängt sich der Neid auf alle, denen es schlechter geht als einem selbst, nach vorn. Plus das Besserwissen, wie man mit gassnz wenig Geld noch viel besser klarkommt und dass ja Kartenzahlung eh prima ist - yo, Leute, immer nur, solange euch keiner dazu zwingt!

    • @tehabe:

      Die Mehrheit über 75 Prozent in der Bevölkerung will das aber so nicht mehr haben,wie Sie das wollen.Fast 50 Prozent der Steuern geht ab beim Gehalt und davon noch 50 Prozent für den aufgeblähten Sozialstaat. Ein Geringverdiener steht oft schlechter da, als ein Bürgergeld -Empfänger,welcher noch mehr Zuschüsse bekommt. Wir können nicht alle aus der Welt bei uns aufnehmen.Von 10 Flüchtlingen haben lt. Statistik nur 1 Rechtsanspruch auf Asyl . Nicht jeder muss seine Heimat verlassen,es wäre besser den Menschen vor Ort zu helfen

      • @Rita Bahrenburg:

        Das Geringverdiener schlechter dastehen, stimmt einfach nicht. Das wurde schon mehrfach bewiesen.



        Geringverdiener haben ebenfalls Anspruch auf Unterstützung, die bei Hetzschriften aber nie erwähnt wird.

      • @Rita Bahrenburg:

        1. Wenn 75% von einer Brücke springen wollen.... ist das trotzdem keine gute Idee.



        2. Doch, wir können alle aus der Welt aufnehmen. Die 20 wirtschaftlich reichsten Länder, die ihr Geld durch Kriege, Neokolonialismus und Ausbeutung verdient haben, können das und sind es den ausgebeuteten Menschen schuldig.



        3. Auch biodeutsche Bürgergeldempfänger und Geringverdiener sind Menschen. Diese Menschen werden diskreditiert, weil diese ein wirtschaftlicher Bremsklotz für den deutschen Wohlstand sind (FDP-Sprech: Deine Armut kotzt mich an).

      • @Rita Bahrenburg:

        Der Höchststeuersatz gilt ab einem Monatseinkommen von mehr als 23.000,- € und beträgt selbst dann nur 45 %. Sie meinen vermutlich die Sozialabgaben. Von diesen erhalten Geflüchtete keinen einzigen Cent. Sie dienen Ihrer eigenen Vorsorge im Alter, bei Pflege, Krankheit und Arbeitslosigkeit.

        • @Yes:

          Man könnte noch ergänzen, dass die meist jungen Flüchtlinge erst nach 36 Monaten in die gesetzliche Krankenkasse kommen aber ab dem ersten Tag ihrer Arbeit (meist nach spätestens drei Monaten in der Unterkunft) in die deutschen Sozialsysteme einbezahlen und unsere Rentner/innen mit deren horrenden Tabletten- und Pflegekosten mitfinanzieren.

        • @Yes:

          Zitat oben: "Fast 50 Prozent der Steuern geht ab beim Gehalt und davon noch 50 Prozent für den aufgeblähten Sozialstaat"



          Also das ist zwar ziemlich verdreht geschrieben, aber 50% von 50% sind 25% und das kommt als Steueranteil für einen Großteil der Bürger schon hin. Und die restlichen Sozialabgaben betragen weitere 25%.



          Ich sehe da keinen Fehler in der Behauptung.

      • @Rita Bahrenburg:

        So viel Unwahrheit in so wenigen Sätzen.



        Ich suche mir mal eins aus: In jedem durchgerechnet Beispiel stehen Bürgergeldempfänger finanziell schlechter da, als Mindestlohnempfänger in gleicher Konstellation.

      • @Rita Bahrenburg:

        Nein, nein und nein. Der Beitrag ist schlicht falsch.



        Zeigen sie mir den oder die, bei die Einkommenssteuer auch nur annähernd bei 50% liegt.



        Selbst Geringverdiener haben immer mehr Geld zur Verfügung als Bürgergeldempfänger.



        Die Schutzquote bei Flüchtlingen in Deutschland liegt bei etwa 50%, da es neben dem Asyl noch weitere Formen des Bleiberechts.

      • @Rita Bahrenburg:

        Über Grundrechte wird nicht abgestimmt? Sie sollten dringend die taz auch einmal lesen, statt nur Unwahrheiten zu kommentieren, dann wüssten sie, dass das alles nicht stimmt. Wenn von 10 Geflüchteten nur 1 ein Rechtsanspruch hat, liegt das auch daran, dass wir viele politische Verfolgungen nicht als solche anerkennen, obwohl sie es sind. Viele viele Iranerinnen sind nach der sog. islamischen Revolution 1979 geflohen aber Deutschland gab ihnen kein Asyl, da damals Frauendiskriminierung des islamischen Regimes nicht als politische Verfolgung galt. Und dass das Lohnabstandsgebot nicht mehr eingehalten wird, liegt nicht daran, dass das Bürgergeld zu hoch ist, sondern daran, dass die Löhne für viele Menschen zu niedrig sind. Und es ist eben unwahr, dass 50% des Lohns als Steuern abgezogen werden. Was aber wahr ist, dass hohe Einkommen im Vergleich zu niedrigen Einkommen wenig Steuern bezahlen. Sie lassen sich auf Menschen hetzen, die ihnen nichts getan haben!

  • Wir geben z.B in der Familie pro Person ca.250 Euro für Lebensmittel und Freizeit aus. Wenn ein Asylbewerber 441 Euro bekommt,dann hat er ja noch ca. knapp 200 Euro zum Sparen übrig.yodrr sehe ich es falsch? Der Asylbewerber braucht im Heim ja keine Kosten für Miete Energiekosten bezahlen, also bleibt ihm noch soviel Geld übrig ,was er gerne in die Heimat an seine Familie überweisen möchte,ach ja geht ja nicht wegen der Bezahlkarte. übrigens ein Asylbewerber sollte doch erst nach Anerkennung des Asyls ein rect auf Integration haben, vorher ist die Frage der Integration ja nicht so wichtig,er konnte bei Ablehnung ja abgeschoben werden

    • @Rita Bahrenburg:

      An Ihrer Berechnung kann etwas nicht stimmen. Ich nehme an, dass Sie nur Lebensmittel und Freizeitaktivitäten berücksichtigt haben. Die letzte Regelbedarfsermittlung hat hier 195,35 EUR für Lebensmittel und 54,92 EUR für Freizeit, Unterhaltung und Kultur ergeben. Es gibt aber noch 10 weitere Ausgabeposten, z.B. Gesundheit, Verkehr, Bekleidung, Schuhe, Nachrichtenübermittlung (Handy), Haushaltsstrom etc.



      tacheles-sozialhil...gelleistungen.html



      Die Regelsätze der Leistungsbezieher werden für Asylbewerber dann nochmal um gut 1/3 gekappt. Darunter kann man laut BVerfG beim schlechtesten Willen nicht gehen.

    • @Rita Bahrenburg:

      Sie rechnen also die Lebensmitteleinkäufe eines Haushaltes, der Vorräte unterbringen und aus Einzelzutaten gut kochen kann, aber die Miete eines Heimbewohners, der maximal ein Schränkchen und eine Kochplatte zur Verfügung hat, und glauben damit die Realität eines Asylbewerbers abzubilden?

    • @Rita Bahrenburg:

      Ich vervollständige mal Ihre Rechnung:



      200 € für Lebensmittel, 50 € Fahrkarte, 50 € Telefon. Dazu kommen dann noch Beträge für Körperpflege, Firseur, Medikamente, Kultur, Zeitung, Bücher, hin und wieder ein Kaffeehausbesuch, alles in allem zusätzlich 100 €. Somit sind schon 400 € erreicht. Ab und zu muss vielleicht auch noch ein Kleidungsstück erneuert werden.

    • @Rita Bahrenburg:

      Kleidung tragen Sie keine? Technische Geräte benötigen Sie nicht? Internet/Telefon?

    • @Rita Bahrenburg:

      Toll, wie Sie das in Ihrer Familie machen! Da können sich wirklich alle Asylbewerber was von abschneiden, Grundsicherungsempfänger wohl auch - und Rentnerinnen...



      Integration beginnt am besten dann, wenn man über die Grenze geschritten ist, idealerweise von beiden Seiten mit der Bereitschaft dazu. Und selbst wenn jemand nicht auf Dauer hierbleiben dürfte, ginge er dann wenigstens mit einem positiven Eindruck von "uns". Schade, dass Deutschland da nicht auf Sie zählen kann.

  • Autonomie und Selbstbestimmung kann der haben, der für sich selbst sorgen kann.



    Sobald Leistungen aus dem Steuerzahlertopf ausgezahlt werden, muss man sich natürlich nach dem Willen des Zahlenden richten, dass dieses System nicht ausgenutzt wird (Western Union und Co.) und dass es keinen weltweiten Pull-Effekt gibt (siehe Dänemark).



    Natürlich wollen wir als Gesellschaft nicht, dass Gelder ins Ausland überwiesen werden, die eigentlich für eine vermutete Bedürftigkeit ausgezahlt werden. Wie bestreitet der Überweisende seinen Lebensunterhalt, wenn nicht mit illegalen Zusatzaktivitäten (Schwarzarbeit, Drogenhandel), wenn er seine Grundsicherung ins Ausland schickt?

    • @Yannis Pappas:

      Warum sollte die Unmöglichkeit der Auslandsüberweisung ein Problem darstellen, wenn die Leute sowieso Drogen verticken?



      Ihre Vorurteile heben sich doch gegenseitig auf!



      Der Pull-Effekt existiert nur in den Köpfen von Rassisten.



      Und nicht zuletzt ist es extrem überheblich zu verlangen, dass Steuerzahler darüber entscheiden dürfen, für welche Ausgaben Hilfszahlungen wirklich gebraucht werden.



      Schon der Ausdruck "Bett, Brot, Seife" zeigt wie überheblich das werden kann. Brot wäre tatsächlich das letzte, das ich selbst von solchen Zahlungen kaufen würde.

    • @Yannis Pappas:

      Außer es handelt sich beim Ausland um irgendein Steuerparadies, dagegen sehe ich zumindest nicht halb soviel Widersrand wie gegen die vergleichgsweise geringen Summen, die Asylbewerber nach Hause überweisen ;-)

    • @Yannis Pappas:

      Ihr Beitrag zielt ja nun mitten in das Herz unserer Verfassung. Autonomie und Selbstbestimmung sind zentrale Bestandteile der Menschenwürde. Diese besitzt jeder und nicht bloß Menschen, die für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Sie steht im Grundgesetz aufgrund der Gräueltaten während der NS-Zeit an erster Stelle. Sie müssen ihr gegenüber keine Achtung empfinden, der Staat aber muss sie sowohl achten als auch schützen (Art. 1 Abs.1 Satz2 GG), was eben auch bedeutet, dass er Asylsuchenden die Voraussetzungen für ein autonomes und selbstbestimmtes Leben schafft.

  • Welcher Anwalt lässt sich denn in bar bezahlen?

    • @Cededa Trpimirović:

      Ich. Wie glauben Sie denn, dass die Flüchtlinge ihre Anwälte finanzieren können? Die Konten sind notorisch leer. Fast alle zahlen hier in bar gegen Quittung und zwar mit Scheinen, die erkennbar lange Zeit unter dem Kopfkissen lagen und von allen Seiten der Familie und bei Freunden eingesammelt wurden.

    • @Cededa Trpimirović:

      Hab ich im ersten Moment auch gedacht.



      Deswegen hat auch Frau Wieners an der Stelle sofort nachgehakt.



      Die Antwort darauf könnten Sie nochmal durchlesen.

    • @Cededa Trpimirović:

      Gegen Quittung geht das durchaus, gerade dann, wenn Asylbewerber noch kein Girokonto haben.

  • Ich verstehe nicht, warum es schlecht ist, wenn ein Flüchtling sich ein paar Euro abknapst und seiner Familie schickt. Vielleicht wird dadurch verhindert, dass sich sein jüngerer Bruder nicht auch noch auf den Weg macht, sondern dadurch zur Schule gehen kann.



    Hazara fliehen z.Z.aus dem Iran, der ja brutal nach Afgh.abschiebt, denen ist es egal, wieviel Leistungen sie wo bekommen, sie schauen wo Bekannte, Verwandte untergekommen sind...0

    • @Lieselotte Schellong:

      Ich frage mich auch oft, was die effizientere Form der Hilfe darstellt - Asylbewerber, die von ihrem Geld ihrer Familie im Heimatland etwas zukommen lassen oder medienwirksame Entwicklungshilfeprojekte, bei denen ein Teil der Gelder in korrupten Taschen versickert.

    • @Lieselotte Schellong:

      Ob es schlecht oder gut ist, ist ein moralisches Urteil, an das ich mich nicht beteiligen möchte.

      Der sachliche Grund ist halt, dass dieses Geld für Asylbewerber zweckgebunden als Lebensunterhalt für ihn persönlich betrachtet wird.

      Mehr soll es nicht sein.

      Wenn ein Asylbewerber davon Geld an Familienangehörige schickt, entspricht die Verwendung nicht mehr dem Zweck.

      Ob das nun moralisch verwerflich ist, überlasse ich Ihrer Wertung.

      Man kann es unterschiedlich sehen.

      Merken Sie, Ihr Beispiel ein Element enthält, was Leute, die das aktuelle Asylrecht für zu liberal halten, sofort hinterfragen würden?

      Es ist der Punkt, dass, wenn der jüngere Bruder dort bleiben kann, vermutlich eigentlich auch der ältere Bruder zumutbarerweise dort hätte bleiben können.

      Wenn will kann man auch andersherum annehmen, dass das übersandte Geld den Anreiz liefert, dass weitere Familienmitglieder nachkommen und sich auf die gefährliche Reise machen.

      Fragen Sie mich nicht, was stimmt.

      Aus dem Iran sind vorher schon Afghanen weitermigriert, die bereits im Iran geboren sind.

      Iran lässt null Integration und damit null Perspektive zu.

  • Ich bezahle eigentlich nie mit Bargeld und kann nicht sagen, wann ich zuletzt mehr als 50 Euro im Monat in Bar gezahlt habe (ausgenommen sind allenfalls Zahlungen in Drittstaaten). Ich kann nicht einschätzen, ob das meine Integration behindert oder nicht.

    Und weshalb sollte der Steuerzahler für Angehörige im Ausland aufkommen? Wenn Geld übrig bleiben sollte, wird wohl zu viel gezahlt.

    • @DiMa:

      Lesen Sie doch nochmal das Interview.



      Es gibt einfach keinerlei Beweise dafür, dass die Leistungen in nennenswerter Höhe ins Ausland überwiesen werden.



      Und wenn Sie es schaffen, überall mit Karte zu bezahlen, könnte es auch daran liegen, dass Sie nicht darauf angewiesen sind, die günstigsten Einkaufsgelegenheiten zu finden. Gerade in dem Bereich ist Deutschland eben immer noch Bargeldland.

    • @DiMa:

      Sie kaufen aber auch nicht notwendigerweise in den gleichen Geschäften ein. Jeder Edeka nimmt Karte, der einzige Tante Emma Laden in Reichweite des Asylbewerberheims aber vielleicht nicht. Oder der "afrikanische" Frisör/Gemischtwarenhändler. Oder der Marktstand. Kiosk. Und so weiter. Es akzeptieren auch längst nicht alle die Bezahlkarte, und mit der läßt sich anders als mit Ihrer Karte auch längst nicht alles kaufen. Mitunter darf auch erst ab einem bestimmten Betrag mit Karte gezahlt werden, dann sind Sie gezwungen, da 50 EUR auszugeben, weil nichts anderes in der Nähe ist.

    • @DiMa:

      Wie sich Menschen ein paar Groschen von Minde ansparen und was sie dann damit machen, kann dem Rest der Menschheit völlig egal sein.



      Werde nie verstehen, wie Wohlstandsbürger auf das bisschen Sozialhilfe auch noch neidisch sein können.

    • @DiMa:

      Danke für Ihren Kommentar. Sehe und empfinde ich genauso. Mittlerweile ist das Thema Bezahlkarte ziemlich ausgelutscht und muss nicht immer wieder neu aufgelegt werden.



      Zudem sollte man nicht vergessen, dass der aufgeführte Betrag von 461 € grundlegende Ausgaben wie Essen und Kleidung abdeckt. Jedoch sind Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom noch nicht enthalten und werden separat gewährt. Also insgesamt mal wieder Meckern und Moralisieren auf hohem Niveau.

      • @Die_Mitte_machts:

        Herzlichen Glückwunsch. Sie wurden von unserer Lotterie ausgewählt und dürfen für ein Jahr auf Staatskosten leben. Von 461€ plus Heizkostenzuschuss.



        Sie Glücklicher...