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Sachsen-AnhaltSchulamt streicht Abmahnung eines Lehrers für Kritik an AfD

Ein Lehrer aus Stendal wurde abgemahnt, weil er kritisch über die AfD gesprochen hat. Jetzt entfernt das Schulamt die Abmahnung – vor einem Gerichtstermin.

Anne Fromm

Aus Berlin

Anne Fromm

Eigentlich könnte sich Max Heckel freuen. Die Abmahnung, gegen die er eineinhalb Jahre lang gekämpft hat, wird aus seiner Personalakte gestrichen. „Wegen Zeitablaufs“ entfernt sie das Landesschulamt – rund einen Monat, bevor das Magdeburger Arbeitsgericht über den Fall verhandeln sollte.

Doch Max Heckel freut sich nicht. Er ist sauer. Er wollte, dass das Gericht über seinen Fall entscheidet, „damit die Lehrer in diesem Land endlich Rechtssicherheit haben“.

Reich, frei von Moral, nicht bei Verstand

Heckel ist Lehrer an einer Sekundarschule in Stendal, er unterrichtet Werken. Kurz nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 hatten ihn Schüler gefragt, ob er die AfD gewählt habe. Heckel hatte das verneint und auf weitere Nachfrage anhand von Schaubildern erklärt, dass die Steuerpolitik der AfD vor allem reiche Menschen begünstige. Abschließend hatte er erklärt, wer die AfD wähle, sei entweder „sehr reich, frei von Moral oder nicht bei klarem Verstand“. So schildert es Heckel selbst. So hat es auch das Landesschulamt dargestellt.

Eltern sollen sich über diesen Satz beschwert und an die AfD gewandt haben. Ulrich Siegmund persönlich, damals schon Spitzenkandidat der AfD, schaltete sich ein. Seine Ehefrau arbeitet an derselben Schule wie Max Heckel. Siegmund reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Heckel ein und drang im Oktober 2025 in öffentlicher Sitzung des Magdeburger Landtags auf eine Entscheidung des Landesschulamts.

Zu diesem Zeitpunkt hatte das Schulamt Heckel bereits abgemahnt – unter anderem mit der Begründung, er habe gegen die Lehrkräften obliegende „Neutralitätspflicht“ verstoßen. Er habe seine SchülerInnen nicht zur Meinungsbildung befähigt, sondern sie von seiner eigenen überzeugen wollen.

Bundesweit einmalig

Nach taz-Recherchen dürfte Heckels Fall einmalig sein. Auch der Bildungsgewerkschaft GEW, BildungsexpertInnen und JuristInnen war kein Fall bekannt, in dem ein Schulamt einen Lehrer wegen Aussagen über die AfD abgemahnt hatte.

Heckel ging mit einem Anwalt gegen die Abmahnung vor. Er wollte gerichtlich feststellen lassen, dass sie unrechtmäßig war. Der für den 27. November angesetzte Verhandlungstermin vor dem Magdeburger Arbeitsgericht entfällt nun.

Auf taz-Anfrage bewertet ein Sprecher des zuständigen Bildungsministeriums das Streichen der Abmahnung als „konsequent und sachgerecht“. Das Landesschulamt hatte Heckel zuvor im Rahmen eines Vergleichs angeboten, die Abmahnung zu entfernen. Heckel hatte sich darauf nicht eingelassen. Er wollte ein Urteil. Abmahnungen würden durch Zeitablauf generell an Relevanz für das Arbeitsverhältnis verlieren, sagt der Sprecher nun.

Keine feste Frist

Dass Abmahnungen aus Personalakten entfernt werden, ist nicht ungewöhnlich. Eine feste Frist, wann das zu passieren hat, gibt es aber nicht. In der Regel, berichten verschiedene JuristInnen der taz, würden Abmahnungen nach etwa zwei bis drei Jahren ihre Warnfunktion verlieren.

Max Heckel findet, es sei kein Zufall, dass das Schulamt die Abmahnung gerade jetzt entfernt hat: „Das zeigt mir, dass das Amt kein Interesse daran hat, meinen Fall gerichtlich klären zu lassen.“ Er ist sich sicher, dass er den Prozess gewonnen hätte. Der Sprecher des Bildungsministeriums ließ offen, ob die Entscheidung mit dem anstehenden Verhandlungstermin zusammenhänge.

Wie diese Verhandlung ausgegangen wäre, bleibt offen. Das Gericht hätte auch entscheiden können, dass Heckels Äußerungen im Unterricht nicht zulässig waren. Dann wäre die Abmahnung zu Recht ausgesprochen worden – und das Urteil hätte tatsächlich Rechtssicherheit geschaffen. Allerdings nicht im Sinne von Max Heckel, sondern im Sinne der AfD.

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79 Kommentare

  • Lindenberg

    Der Spiegel berichtete auch über diesen Fall und einen weiteren an einem Gymnasium im Hamburger Edelviertel Harvestehude. Dort mobbten Schüler andere regelmäßig rassistisch. EIner der Schüler, indischer Abstammung, machte dies in seiner Abiturrede öffentlich. Lehrer versuchten ihn von der Bühne zu drängen. Der Direktur erklärte das Ganze zur Lappalie. EIn. Anzeichen dafür, wie stark Rassismus in Hamburgs bester Gesellschaft verankert ist und wie gut bezahlte Lehrer wegschauen, um nur ja nicht dem Ruf der Schule zu schaden, die darauf stolz ist, dass vor ihrer Tür an in der Shoa ermordete Juden mit Gedenksteinen erinnert wird. VIerzig Prozent der Einwohner vor dem zweiten Weltkrieg waren in diesem Stadtteil Juden. nicht wenige Schüler des Wilhelm-Gymnasiums dürften in Häusern wohnen, die Juden geraubt wurden, bzw. weit unter Wert verkauft wurden. Etliche Nachfahren dieser Bürger, die von dieser Immobilienumverteilung profitierten, dürften heute ihre Kinder auf das Wilhelm-Gymnasium mit einem erheblichen Rassismusproblem schicken. Einige wenige Lehrer unterstützten den Schüler, der den Rassismus an diesem Gymnasium bekannt machte.

  • Alex_der_Wunderer

    Hier wird immer wieder gerne die Neutralität der Lehrer angesprochen, gilt diese erwartete Neutralitätspflicht auch, wenn in den Schulen den Schülern etwas von Angriffen durch die Regierung Russlands, im Auftrag der dortigen Oligarchen gegen Oligarchen in der Ukraine erzählt wird ?



    Und wie steht es mit der Neutralität von Pastoren & Pfaffen die am Wahlsonntag ihren Schäfchen zum Ende des Gottesdienst mit auf den Weg geben, Zitat : " Und nun gehen wir Christen alle christlich zum wählen an die Wahlurne ".



    Schon alles erleben dürfen.....

  • PartyChampignons

    Da die AFD in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft wird, finde ich seine Aussage schon korrekt, auch die Abwertung ist hier völlig in Ordnung. Den Vergleich mit den Grünen den hier einige tätigen (was wäre wenn er das über die Grünen gesagt hätte) zieht überhaupt nicht (keine Ahnung warum hier immer die Grünen herhalten müssen), denn diese werden nicht vom Verfassungschutz beobachtet, ist doch eigentlich ganz einfach oder?......

    • Kohlrabi

      @PartyChampignons:

      Sehe ich anders. Die Aussage des Lehrers gefällt mir zwar in ihrer polemischen Kürze. Aber mit Blick auf die Neutralitätspflicht ist das grenzwertig. Insofern wäre ein Gerichtsbeschluss schon gut gewesen, egal in welche Richtung. Was für einen gilt, muss für alle gelten. Und der VS ist da m.E. kein Argument. Wenn man die Rechtskonformität einer polemischen Aussage vom Verhalten einer intransparenten, der Exekutive nachgeordneten Behörde abhängig macht, dann geht man damit m.E. schon zwei Schritte in Richtung eines autoritären Staates.

  • Anne E

    ...oder wie wäre es mit dem ersten deutschen Volksentscheid zum AfD-Verbot? Meiner Meinung nach das demokratischste Mittel was wir haben...

    • Alex_der_Wunderer

      @Anne E:

      @ Anne E



      👍👍



      Yes



      👏👏👏👏👏👏👏



      Hoffentlich wären da unsere Unionsparteien die sich doch ständig mit 20 % der Wähler, als zur selbsterklärten Mitte von Deutschland deklarieren, mit Einverstanden 😉

  • Anne E

    D wie es 'leibt und lebt'. Es ist traurig, dass der Prozess nicht stattfindet, mindestens ebenso traurig ist die NSU Aufarbeitung... Deutschland und Deutsche ('migrantische Gruppen', 'Stadtbild'...) sehen sich leider immer noch völlig unterschätzt und in ihrer Wahrhaftigkeit nicht erkannt. Die CDU gibt inzwischen, vor allem im Osten, alles um ihre selbstbeschriebene 'Meinungs- und Moralhoheit' zu verteidigen. Diese Verhalten trifft eben diese, welche eine politische Unterstüng (rein moralisch) verdient hätten. Ich wünsche dem Herrn stabiles Rückrad!

  • vieldenker

    Inhaltlich hat er wohl recht, aber ob er vor dem Arbeitsgericht gewonnen hätte? Eher nicht, würde ich vermuten. Von daher ist die einfache Löschung wohl für die meisten Staatsdiener der bessere Weg.

  • Mindɘrlɘistɘr

    ».... wer die AfD wähle, sei entweder „sehr reich, frei von Moral oder nicht bei klarem Verstand“.«



    #



    Spitzenmäßige Definition, die ich rückhaltlos unterschreiben würde. Da fällt mir auch eine Bemerkung des österreichischen Musikers und Kabarettisten Gerhard Bronner ein:



    #



    »Es gibt drei Dinge, die sich nicht vereinen lassen:



    Intelligenz, Anständigkeit und Nationalsozialismus.



    Man kann intelligent und Nazi sein. Dann ist man nicht anständig.



    Man kann anständig und Nazi sein. Dann ist man nicht intelligent.



    Und man kann anständig und intelligent sein. Dann ist man kein Nazi.«

    • Michael M

      @Mindɘrlɘistɘr:

      Sehr schönes Zitat

  • Chaos-NRW

    Ich halte die Aussage des Lehrers für problematisch. Denn wenn man diese Aussage zulässt, müsste man zwangsläufig auch die gegenteilige Aussage zulassen. Damit öffnet man die Büchse der Pandora. Auf einmal könnten wir Lehrer haben, die aktiv die AfD bewerben.

    • Residente

      @Chaos-NRW:

      Nein, müsste man nicht, dem widersprechen die Schulgesetze der Länder. Das von Sachsen-Anhalt formuliert als erste Aufgabe von Schulen "die Schülerinnen und Schüler zur Achtung der Würde des Menschen, zur



      Selbstbestimmung in Verantwortung gegenüber Andersdenkenden, zur



      Anerkennung und Bindung an ethische Werte, zur Achtung religiöser



      Überzeugungen, zu verantwortlichem Gebrauch der Freiheit und zu friedli-



      cher Gesinnung zu erziehen"



      publikationen.sach...etz_endfassung.pdf



      Die Aussage des Lehrers entspricht dieser Aufforderung voll und ganz, die Programme und Aussagen der AfD stehen dem offen entgegen. Ein Lehrer, der die Faschisten bewirbt, sie positiv, oder auch nur neutral, bespricht verletzt seinen Bildungsauftrag, einer der sie deutlich ablehnt erfüllt seinen.

      • Alex_der_Wunderer

        @Residente:

        @ Residente



        Da möchte ich mich Ihnen gerne anschließen und vielleicht noch ergänzen, ganz hervorragend zur Vermittlung unserer Demokratie eignet sich die Literatur und die auf YouTube abzurufenen Vorträge, Gespräche, Interviews und Podcast von unserem hervorragenden & kompetenten Politikwissenschaftler und Philosophen Herrn Prof. JAN-WERNER MÜLLER, geb. 1970 in Bad Honnef jetzt an der Princeton Universität tätig.



        Die Basis zum Verständnis der Idologien von einzelnen Parteien setzt ja ersteinmal das Wisden um die Basic's unserer repräsentativen Demokratie voraus.

    • earthgirl

      @Chaos-NRW:

      Haben wir die nicht vielleicht schon? Arbeiten sie an an einer Schule? Ich ja und ich finde echt gut und wichtig, in diesen Zeiten aufzuklären und auch Stellung zu beziehen gegen rechts. Ich weiß, wieviele Kinder und junge Erwachsene total fangbar sind und viel zu wenig aufgeklärt.

  • Frauke Z

    Wer sich mit Meinungen nicht zurückhält, muss auch andere Meinungen akzeptieren können.



    Hätte Herr Heckel es akzeptiert, wenn ein Schüler im Paroli bietet? Und zwar ohne negativen Konsequenzen bei der Benotung? Und rein sachlich ohne Bevormundung geantwortet oder gar - die Königsdisziplin - die Erwiderung einfach im Raum stehen lassen? Und vor allem: Konnten alle Schüler davon ausgehen, dass er bei Widerspruch so tolerant reagieren würde?



    Das heißt Neutralität. So hat man das auch im Nachgang der 68er-Proteste allgemein aufgefasst, unabhängig von der eigenen Position.



    Schüchterne Schüler könnten sich immer noch davon eingeschüchtert fühlen, und das zerstört das Vertrauensverhältnis zum Lehrer. Daher ist die Zurückhaltung bei politischen Meinungen immer noch besser.



    Würde mein Kind von einer Aussage "wer Partei X wählt, muss moralfrei oder meschugge sein" berichten, wäre ich sicher alarmiert - unabhängig von der erwähnten Partei. Klagen würde ich nicht, jedoch den Lehrer darauf ansprechen, bei Uneinsichtigkeit von dessen Seite auch weitere Stellen in der Schule.

    • mwanamke

      @Frauke Z:

      Immerhin hat er seine Meinung anhand von Fakten begründen können.

  • Der olle Onn

    ...„sehr reich, frei von Moral oder nicht bei klarem Verstand“



    Der Satz gehört in die Lehrbücher. Viel prägnanter geht es nicht...

    • rero

      @Der olle Onn:

      Aber deutlich sachlicher.

      Über Abwertung erreiche ich niemanden, dessen Eltern die AfD wählen und der selbst selbst angezogen fühlt.

      Daran krankte der Kampf gegen die AfD von Anfang an.

      Wir sehen den Nichterfolg.

      • Der olle Onn

        @rero:

        "Über Abwertung erreiche ich niemanden..."



        Schön, dass sie das so schreiben... Ich beobachtete während des letzten halben Jahres fortlaufend kollektiv abwertende Kommentare der immergleichen User hier in der taz - wenn es irgend um ostdeutsch sozialisierte Bürger ging. Seltsamerweise hat das fast niemanden gestört. Vermutlich haben fast alle, die es doch noch störte, längst aufgegeben. Aber wenn ich mal versucht habe das im Rahmen der verfügbaren Zeichenzahlen "halbwegs einzuordnen" und "versehentlich" etwas deutlicher geworden bin, fand ich hier halt nicht mehr statt...



        "Daran krankte der Kampf gegen die AfD von Anfang an.



        Wir sehen den Nichterfolg."



        Und da muss ich Ihnen nun unbedingt recht geben...



        Die Zuspitzung der Aussage finde ich dennoch treffend.

    • Reinero66

      @Der olle Onn:

      Würden Sie es genauso sehen, wenn er das über die Grünen gesagt hätte?

      • Der olle Onn

        @Reinero66:

        Nö, würde ich nicht.



        Und zwar, weil die Grünen (und alle Sonstigen nennenswerten Parteien in D) nicht die AfD sind. Und weil es bei obiger Aussage explizit um diese als gesichert rechtsextrem "ausgezeichnete" Partei geht.

    • Mindɘrlɘistɘr

      @Der olle Onn:

      Da fällt mir auch ein Bonmot des österreichischen Musikers und Kabarettisten Gerhard Bronner ein:

      »Es gibt drei Dinge, die sich nicht vereinen lassen:



      Intelligenz, Anständigkeit und Nationalsozialismus.



      Man kann intelligent und Nazi sein. Dann ist man nicht anständig.



      Man kann anständig und Nazi sein. Dann ist man nicht intelligent.



      Und man kann anständig und intelligent sein. Dann ist man kein Nazi.«

  • Ricky-13

    taz: *Kurz nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 hatten ihn Schüler gefragt, ob er die AfD gewählt habe. [...] Eltern sollen sich über diesen Satz beschwert und an die AfD gewandt haben.*

    Solche Eltern sind bestimmt sehr auf"rechte" Demokraten.

    Schon verrückt, wenn man sich mal anschaut, wo unser demokratischer Sozialstaat nach nur rund 80 Jahren schon wieder hinläuft.

    • rero

      @Ricky-13:

      Nun gilt das GG für jeden.

      Auch für AfDl-Fans.

      Sie gewinnen die mit Sicherheit nicht, wenn Sie ihnen verdeutlichen, dass die davon ausgenommen sind.

      Hätte der Lehrer mit Verstand seine Meinung rübergebracht, wäre damit weit mehr gedient.

      Eine Beschwerde wäre ins Leere gelaufen.

      • Ricky-13

        @rero:

        *Sie gewinnen die mit Sicherheit nicht, wenn Sie ihnen verdeutlichen, dass die davon ausgenommen sind.*

        Davon habe ich überhaupt nichts gesagt. Schon merkwürdig, dass einige Leute in meinen Kommentaren ständig etwas "hineininterpretieren" wollen, was weder in meinen Sätzen noch zwischen meinen Sätzen steht.

        Und ich glaube auch, dass der Lehrer mehr Verstand hat, als so einige Politiker aus der Union und der SPD, die immer noch darauf hoffen (oder zumindest den Bürgern so einen Blödsinn erzählen), dass man AfD-Wähler mit Argumenten wieder zurückholen kann.

    • Alex_der_Wunderer

      @Ricky-13:

      @ Ricky-13



      Die Schulleitung wird ja wohl die Personalien der entsprechenden Eltern und Erziehungsbererchtigten von den Schülerinnen & Schülern aufgenommen und abgespeichert haben...

  • hedele

    Es gibt für den Richter aber trotzdem noch eine Möglichkeit: Er muss nach der Erledigung der Hauotsache ja noch über die Kostenlast entscheiden. In diese Kostenentscheidung kann er alles hineinschreiben, was sonst in seinem Urteil gestanden hätte. Zugegeben, wie ausführlich das wird, hängt allein vom Richter ab, und es ist für den Kläger ist ein Kostenfestserzungsbeschluss ein schwacher Trost, wenn er davor auch ein Urteil hätte haben können.

  • Alex_der_Wunderer

    Genau von dieser Art Lehrer wie Herr Heckels brauchen wir viel mehr in unserem Land. Lehrer die rechtstaatlich, demokratisch sind und unser Grundgesetz achten.



    Selbstredend gehört es zu den expliziten Aufgaben unser Lehrkräfte in Deutschland, ihre ihnen anvertrauten Schüler vor Gefahren, auch Gefahren die unsere Demokratie gefährden oder wie durch die AfD massiv bedrohen, zu warnen.



    Sehr gut & richtig gemacht, Herr Heckels Sie sollten umgehend von unserem Bundespräsidenten ein Bundesverdienstkreuz bekommen, damit Ihr Engagement für Deutschland gewürdigt wird und damit ganz viele Lehrer, - Sie sich zum Vorbild nehmen.

    • rero

      @Alex_der_Wunderer:

      Schlecht gemacht hat er es.

      Nur ohne Abwertung wäre es gut gemacht.

      Bitte nicht mehr Lehrer, die nicht in der Lage sind, sachlich mit ihren Schülern zu diskutieren, ohne abzuwerten.

      Mit Abwertungen achtet man auch nicht das Grundgesetz.

      Und es wäre hier so einfach gewesen, sich die Abwertung zu klemmen.

      • Alex_der_Wunderer

        @rero:

        @ rero



        Eine Schule in Sachsen-Anhalt, Herr Heckels wird wohl als Pädagoge beurteilen können, wie er da gegenüber seinen Schülern zu kommunizieren hat, damit diese ihn auch richtig verstehen.

  • Vic Merz

    Jaja, lieber totschweigen als handeln, Klassiker der Union, die eh nur noch AFD Wegbereiter spielt, und das in dem Szenario!



    Das ist also die 'neue' deutsche Politik??!!?

    • Normalo

      @Vic Merz:

      Das auf die Union zu münzen, halte ich für übertrieben. Es entspricht schlicht gängiger Verwaltungspraxis, bei unangenehmen Dienstaufsichtsbeschwerden, Abmahnungen etc., die zum Politikum werden könnten, möglichst viel unter den Teppich zu kehren, bevor das ganze von einem Gericht entschieden wird und man eine peinliche Klatsche kassieren könnte. Es ist völlig egal, wer gerade in der Regierung sitzt - die Verwaltungen werden in der Disziplin "Cover Your Ass" ihrem Neutralitätsgebot voll gerecht... ;-)

  • Auweiowei

    Mich würde interessieren, ob Herr Heckel Gewerkschaftsmitglied (GEW?) ist. Es sieht nicht danach aus. Aber so oder so: Ihm gebührt mein Respekt.

    Zu meiner Lehrer-Zeit, ab Ende der 60er,



    wusste ich noch nichts von einer 'Personalakte', später nichts von einer möglichen Einblicknahme. Als GEW-Mitglied wurde man (in meinem Bundesland) damals als eine Art Exot oder Rotfrontaktivist gehandelt - und heute möchte ich gar nicht mehr wissen, ob da etwas vermerkt und 'gegebenenfalls' (wie es so schön im Amtsdeutsch heißt) auch wieder gelöscht wurde.

    • Alex_der_Wunderer

      @Auweiowei:

      @ Auweiowei



      Wie haben den Gewerkschaftsmitglieder , auch der GEW auszusehen ? 😇

  • oldleft

    Nicht zu unterschätzen ist, dass diese Abmahnung sehr wohl bei weiteren Konflikten herangezogen wird, auch zur Begründung einer Kündigung.



    Das ist ein gewollter Fehler im Arbeitsrecht: mensch kann nur auf Entfernung der Abmahnung klagen.

    • Sabine Hofmann-Stadtländer

      @oldleft:

      Kleiner Hinweis einer "gewesenen" Arbeits-/Verwaltungs- und Sozialrechtlerin:

      Es kommt sehr auf den Einzelfall an, ob eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte Sinn macht. Wenn man Pech hat, wird die Richtigkeit der Abmahnung von Gerichts wegen bestätigt; sie wird dann erst recht zum Einfallstor für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung. Je nach Situation reicht erst einmal eine kurze Gegendarstellung und die Aufforderung zur Rücknahme bzw. Entfernung aus; ggf. reagiert man gar nicht auf die Abmahnung. Bei einem späteren Ausspruch einer verhbed. Kündigung prüft das Arbeitsgericht automatisch die Berechtigung der Abmahnung mit. Auch wenn Abmahnungen nach einer gewissen Zeit - gesetzlich nicht festgelegt, abhängig vom Verstoß - ihre 'Warnschussfunktion" verloren haben, können sie bei Kündigungen noch herangezogen werden.



      Im vorliegenden Fall geht es jedoch nicht ums Arbeitsrecht, sondern um das Disziplinarrecht, Teil des Beamtenrechts, und die Frage, inwieweit Abmahnungen zu weiteren Sanktionsmaßnahmen führen können. Für eine Klärung ist das Verwaltungsgericht zuständig.

      Ganz wichtig: Immer Rat suchen bei der Gewerkschaft oder einer* einem Rechtsanwält*in!

      • Gerhard Krause

        @Sabine Hofmann-Stadtländer:

        Falls Sie kein Gleichnis ziehen wollten, etwa zur Missbilligung, oder übertragene Anwendung im Disziplinarrecht, das o. die ich übersehen habe, spricht die Bezeichnung "Abmahnung" (eher) dafür, dass es sich bei Herrn Heckel nicht um einen Beamten handelt. Beste Grüße

        • Sabine Hofmann-Stadtländer

          @Gerhard Krause:

          Danke für den Hinweis! Das mit dem ArbG habe ich doch glatt übersehen. Aber meine Ausführungen zur Abmahnung sind trotzdem richtig :-))

          • Gerhard Krause

            @Sabine Hofmann-Stadtländer:

            👍

  • Frauke Z

    Dass ein Lehrer eine solche Aussage im Unterricht nicht machen darf, sollte allen, die es angeht, klar sein. Auch Heckel hatte das ja eingesehen und sich entschuldigt.



    Die Frage war nur noch, ob sie eine Abmahnung rechtfertigt. Also ob die Sanktion für ein eindeutig regelwidriges Verhalten verhältnismäßig ist.



    Und hier spricht vieles dafür, dass die Reaktion überzogen gewesen wäre - z.B. die Rücknahme und auch die Situation, in der die Aussage gefallen ist (angeblich gezielte Schülerfrage, nicht vom Lehrer geplant).



    Gut, wenn Lehrer nicht Angst haben müssen, extreme Konsequenzen wegen einzelner Aussagen haben zu müssen. Dennoch müssen die Schulen sicherstellen, dass Lehrer sich nicht als politische Einflüsterer betätigen. Und in anderen, extremeren Fällen könnten sonst auch Abmahnungen nötig sein.

    • Alex_der_Wunderer

      @Frauke Z:

      @ Feauke Z



      Gerade Lehrer sind doch , quasi als



      " Diener des Staates " verpflichtet sich vor unseren Rechtsstaat zu stellen und mit kompetenten Argumentationen, wie es Herr Heckels in diesem Fall in seinem Unterricht getan hat.

    • Kaboom

      @Frauke Z:

      Selbstverständlich darf ein Lehrer im Unterricht eine solche Aussage machen. Und das sollte jedem klar sein. Neutralität gilt innerhalb der Grenzen der Verfassung. Gegenüber Parteien, die außerhalb der FDGO stehen, gibt es keine Neutralität. Im Gegenteil. Es ist sogar die PFLICHT von Lehrkräften, ihre Schüler zur Demokratie zu erziehen.

    • Klabauta

      @Frauke Z:

      "Auch Heckel hatte das ja eingesehen und sich entschuldigt. "

      Auch nach längerer Recherche konnte ich nichts finden, was diese Behauptung belegt. Und warum sollte er auch? Er hat ja recht, weshalb die Abmahnung ja auch aus seiner Akte gestrichen wurde. Dem Schulamt war offensichtlich klar, dass es mit einer Abmahnung vor Gericht nicht durchkäme und hat die Notbremse gezogen bevor es peinlich wird.

      Ein "politische[r] Einflüsterer" ist dieser Lehrer ganz bestimmt nicht, nur ein aufrechter und dem GG verpflichteter Demokrat. Zu benennen, dass eine vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei genau das ist, ist keine Verletzung des Neutralitätsgebots und auch kein "Einflüstern".

    • Barnie

      @Frauke Z:

      Wieso sollte es allen klar sein, "dass ein Lehrer eine solche Aussage im Unterricht nicht machen darf"?

      Haben Sie ein Urteil hierzu????

      Sorry, den konnte ich mir einfach nicht verkneifen...

      • Normalo

        @Barnie:

        Nehmen wir an, ein Lehrer hätte auf so eine kurze Frage nach seinem Wahlverhalten ähnlich gründlich dargelegt, warum z. B. er die Grünen für übergriffige Träumerle hält, die kein freiheitsliebender und vernünftiger Mensch je wählen sollte, oder dass die Linkspartei einen wirtschaftspolitischen Kurs verfolge, der geradewegs in die kollektive Verarmung der Bevölkerung führen würde - würden Sie da erstmal spitz nach einem Urteil fragen, das das als unzulässige Beeinflussung betrachtet?

        "Neutralität" verdient ihren Namen nur, wenn sie in alle Richtungen geht. Sollte dereinst die AfD verboten werden, dürfte ein Lehrer natürlich haarklein auseinanderlegen, welche verfassungsrechtlichen Erwägungen dieser Entscheidung zugrundelagen (und die AfD dabei entsprechend gründlich bloßstellen). Aber solange sie eine zugelassene Partei ist, darf Kritik an ihr im öffentlich-rechtlich bestimmten Raum keinen Sonderstatus genießen.

        • Sam Spade

          @Normalo:

          "Aber solange sie eine zugelassene Partei ist, darf Kritik an ihr im öffentlich-rechtlich bestimmten Raum keinen Sonderstatus genießen"

          Aber sicher doch!

          Solange Lehrer das Kontroversitätsgebot wahren oder Beamte das Mäßigungsgebot beachten ist Kritik legitim.

          Ein Lehrer darf im Unterricht auch seine Meinung zu einzelnen Parteien äußern, sofern diese sachlich vorgetragen und als klare Meinungsäußerung erkennbar ist.

          Das Werbeverbot bezieht sich einzig darauf, wenn ein Lehrer gezielt für eine Partei wirbt und versucht seine Schüler für diese Partei zu gewinnen.

          Ein Neutralitätsgebot gegenüber Verfassungsfeinden gibt es im deutschen Recht nicht.

          Eine Partei die vom Verfassungsschutz als "rechtsextrem" eingestuft wird, kann sich nicht auf das Neutralitätsgebot berufen.

          Für einen Lehrer ist es im Hinblick auf die freie demokratische Grundordnung sogar eine Pflicht über Inhalte und Ziele von verfassungsfeindlichen Parteien aufzuklären und vor ihnen zu warnen. Voraussetzung ist, das dieses in einem sachlichen Rahmen stattfindet.

          Und da die AfD in Sachsen Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, wüsste ich jetzt nicht, wo das Problem liegt.

          • Normalo

            @Sam Spade:

            "Eine Partei die vom Verfassungsschutz als "rechtsextrem" eingestuft wird, kann sich nicht auf das Neutralitätsgebot berufen."

            GANZ gefährliches Argument. Der Verfassungsschutz ist eine Überwachungsbehörde, kein Gericht, das darüber wirklich zu entscheiden hätte. Ersetzen Sie "rechts-" durch "linksextrem" und versetzen sich zurück in die 70er, 90er oder Nuller Jahre, und Sie werden vielleicht verstehen, was ich meine.

            Wie unten schon erwähnt: Die Einstufung hat Rechtsfolgen und rechtfertigt deshalb an den entsprechenden Stellen auch einen "unneutral" abweichenden Umgang mit solchen Parteien. Aber diese Stellen sind abschließend gesetzlich definiert. Überall sonst gilt das Neutralitätsgebot weiter.

            • Sam Spade

              @Normalo:

              "GANZ gefährliches Argument."

              Nicht wenn man seine Hausaufgaben in Staatskunde erledigt hat.

              Die Einstufungen des Bundesamts für Verfassungsschutz stellen ein amtliches, sachlich fundiertes Werturteil dar. Auf dieser Grundlage kann der Staat erweitere Maßnahmen im Sinne einer wehrhaften Demokratie ergreifen. Da braucht er die Justiz nicht für.

              Eine Einstufung als gesichert rechtsextrem hat auch Auswirkungen auf das staatliche Neutralitätsgebot.

              Der Fokus der rechtlichen Bewertung verschiebt sich nämlich weg von der Neutralität und hin zur Aufklärung und zwar durch die Staatsorgane und die Bediensteten des Staates.

              Im Rahmen der Gepflogenheiten einer wehrhaften Demokratie ist es die Pflicht des Staates über die Gefahren die von der als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei in Hinsicht auf die FDGO ausgehen aufzuklären und zu warnen.

              Dieses hat sachlich und auf Grundlage der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu erfolgen.

              Der Handlungsspielraum des Staates erweitert sich durch eine derartige Einstufung enorm. Geht von Bewerbern für den Staatsdienst oder Entfernung aus dem Staatsdienst bis hin zu individuellen Einschränkungen wie z.B. beim Waffenrecht.

        • -_JK_-

          @Normalo:

          Ein Lehrer hätte in den von Ihnen genannten Beispielen nicht die Faktenbasis gehabt, die er in dem vorliegenden Fall hatte. Die Steuerpolitik der AgD lässt sich in ihrem Wahlprogramm nachlesen und die Folgen für den eigenen Geldbeutel kann sich jeder Laie selbst ausrechnen (machen leider nur die wenigsten).



          Genauso wäre es für Herrn Heckel rechtens gewesen, auf die Gründe für die Einstufung der AgD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch hinzuweisen, auch ohne ein Parteiverbot.



          Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.

          • Normalo

            @-_JK_-:

            Das mit der Faktenbasis ist Ansichtssache. Politische Einschätzungen sind immer eine Frage der Gewichtung - gerade wenn es um Fragen der Eingriffsintensität von politisch gewünschten Veränderungen und um die Abschätzung ihrer Folgen geht.



            Mit dem Einwand, dass man auch auf die Gründe der Einschätzung des Verfassungsschutzes eingehen könnte, haben Sie Recht. Aber das hat Herr Heckel ja wohl nicht getan sondern seine Ansicht über den sehr begrenzten Personenkreis, füpr den die AfD die richtige Wahl wäre, eher an Dingen festgemacht, die NICHT in die Beurteilung des Verfassungsschutzes eingegangen sind, namentlich ihre steuerpolitische Agenda.

        • Barnie

          @Normalo:

          Ihr Kommentar beantwortet weder meine Frage noch trifft er den Kern des Themas. Außerdem sind Teile inhaltlich schlicht falsch.



          Vielleicht sollten Sie mal den Kommentar von Astrid Sehnefeld von 08:21 Uhr lesen....

        • Klabauta

          @Normalo:

          Ich finde die Gleichsetzung demokratischer Parteien mit der AfD problematisch. Zwar ist diese Partei (noch) nicht verboten, aber in Sachsen-Anhalt als rechtsextremistisch eingestuft.



          Zitat: Das „in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.“



          Diese zu verteidigen ist die Pflicht des Lehrers.

          • Normalo

            @Klabauta:

            Ich hätte im Fall nichts dagegen, wenn es anders wäre, aber so leid es mir tut: Die AfD ist eine wählbare Partei (rechtlich wohgemerkt, moralisch ist eine andere Frage...) - auch da, wo der Verfassungsschutz sie als rechtsextrem einschätzt. Und als wählbare Partei hat sie einen Anspruch auf neutrale Behandlung durch öffentliche Institutionen - AUSSER durch den Verfassungsschutz und vielleicht die Parlamentsverwaltung.

            Es wird immer wieder versucht, im Fall der AfD dann doch undemokratische Mittel für durch den Zweck geheiligt zu erklären, und ich kann das wirklich verstehen. Aber im Wertgefüge der Verfassung ist die Wahlfreiheit und Gleichberechtigung im Rahmen der demokratischen Entscheidungsprozesse einfach ein nahezu nicht überwindbares Gut.

            Ergo: Man kann einem Lehrer als Mensch sicher nicht zumuten, Neutralität gegenüber einer aus seiner Sicht verfassungsfeindlichen Partei zu heucheln. Aber duist etwas anderes als seinen Schülern beizubringen, warum niemand sie wählen sollte. Mein SoWi-Lehrer z. B. erklärte offen, warum er bei den Grünen ausgetreten war (sie waren ihm nach der Realo-Übernahme ZU WENIG verfassungsfeindlich ;-)), aber weiter ging er richtigerweise nie.

            • Sam Spade

              @Normalo:

              "Und als wählbare Partei hat sie einen Anspruch auf neutrale Behandlung durch öffentliche Institutionen"

              Hat sie bei einer Einstufung als gesichert rechtsextrem eben nicht.

              Andernfalls könnten verbeamtete AfD Mitglieder nicht nach § 33 BeamtStG zum Beispiel wegen ausserdienstlicher Verfehlungen im Rahmen der Parteimitgliedschaft, nach Einzelfallprüfung aus dem Staatsdienst entlassen werden.

              • Normalo

                @Sam Spade:

                Ok, da haben Sie noch einen weiteren Punkt geefunden, wo die Benachteiligung aufgrund einer solchen Einschätzung explizit erlaubt ist. Ich würde das aber genau NICHT als generelle Aufhebung des Gleichbehandlungsgebots betrachten.

                • Sam Spade

                  @Normalo:

                  Wir reden von Neutralitätsgebot und das ist bei Beamten mit AfD Mitgliedschaft bei einer Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem eben nicht mehr gegeben.

                  Es reicht das Teilen oder Liken eines Links mit einem Inhalt der gegen die FDGO gerichtet ist oder rechtsextreme Positionen befürwortet, um ein AfD Mitglied aus dem Staatsdienst zu entlassen.

                  Bei einem nicht AfD Parteimitglied wäre es lediglich ein Grund zur Abmahnung.

                  Da sie ja immer auf Gerichte verweisen: hierzu einmal die Rechtssprechung des BVerfG verfolgen.

                  • Normalo

                    @Sam Spade:

                    Hier geht es aber nicht um den beamtenrechtlichen Umgang mit AfD-Mitgliedern oder sonstwelchen codifizierten(!) Ungleichbehandlungen sondern von der Übertragung dieses Gedankens auf einen Bereich hoheitlichen Handelns, wo es solche Regelungen eben gerade NICHT gibt, die eine Ungleichbehandlung erlauben würden.

        • Simon Lübbers

          @Normalo:

          Mir ist kein Fall bekannt, wo Grüne oder Linke einen Lehrer wegen einer politischen Äußerung verklagt bzw. eine Abmahnung verlangt hätten. Ausschließlich Rechte nehmen die angebliche Neutralitätspflicht für sich in Anspruch.

          • Normalo

            @Simon Lübbers:

            Wo kein Kläger da kein Richter. Aber WENN sich jemand beschwert, kommt man nicht umhin, einen möglichst politblinden juristischen Maßstab anzusetzen.

            Davon abgesehen: Lustig - ich glaube, ich hatte diese Diskussion irgendwo hier im Forum vor knapp 20 Jahren schonmal. NATÜRLICH haben sich Grüne und Linke/PDS in ihren "jungen Jahren" aktiv gegen Lehrer gewehrt, die sich mit ihrer Anwesenheit im Parteienspektrum nicht so recht anfreunden konnten und das mit deutlichen Worten ihren Schülern mitteilten ("Öko-Anarchisten", "Chaoten" bzw. "SED-Wiedergänger" oder "kommunistische Verfassungsfeinde"). Ich unterstelle mal, dass auch Sie das zu damaliger Zeit für völlig berechtigtes Durchsetzen demokratischer Neutralität gehalten hätten...

      • Astrid Sehnefeld

        @Barnie:

        Es geht um den Passus, wer die AfD wähle sei 'nicht bei Verstand'.



        'Frei von Moral' oder 'sehr reich' als Aussage sind völlig unproblematisch, 'nicht bei Verstand' ist eine Herabwürdigung.



        Und bevor jetzt das Argument kommt, 'ja aber die AfD macht das doch auch' - das legitimiert dennoch nicht Herr Heckel solch eine wertende Aussage zu machen.

        • Sam Spade

          @Astrid Sehnefeld:

          Hängt davon ab, wie der Staat das Mäßigungsgebot für seine Beamten handhabt.

          Wenn ein Beamter der GDP Menschen mit Migrationshintergrund als "Krawallmigranten" in einem Interview bezeichnen darf, dann muss auf der anderen Seite der Skala auch erlaubt sein, das ein Lehrer in seiner Klasse die Äußerung tätig "wer AfD wählt muss verrückt sein".

          Nennt sich Demokratieprinzip.

        • Encantado

          @Astrid Sehnefeld:

          "'Frei von Moral' oder 'sehr reich' als Aussage sind völlig unproblematisch, 'nicht bei Verstand' ist eine Herabwürdigung."



          Ernsthaft? Jemandem Moral abzusprechen ist in Ordnung, an seinem Verstand zu zweifeln nicht?

        • Thomas Böttcher

          @Astrid Sehnefeld:

          Im Parteiprogramm Sachsen Anhalt der AfD steht, das der Krieg in der Ukraine nur ein schwelender Konflikt ist und das die Ukraine ein sicheres Herkunftsland ist.

          Parteiprogramm Sachsen Anhalt Abschnitt 40 und 41.

          Weiter:

          Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/8637) die Zurücknahme der Tabaksteuer-Erhöhung.

          Weiter:

          Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/8902) die Bundesregierung auf, nach „Vorbild der USA mit Russland ein Übereinkommen über die Lieferung von Diesel für Deutschland zu erfüllen".



          Mehr hab ich auf die schnelle nicht gefunden.

          Frage:



          Ist diese „Sekte" bei Verstand??

        • Barnie

          @Astrid Sehnefeld:

          Alles gut und schön, das steht in dem Kommentar, auf den ich antwortete, aber nirgendwo.



          Der ist äußerst pauschal gehalten, weswegen ich mir die Spitze nicht verkneifen konnte...

        • Blechgesicht

          @Astrid Sehnefeld:

          "Frei von Moral" ist keine Herabwürdigung?

        • Günter Picart

          @Astrid Sehnefeld:

          Das stimmt nicht, "nicht bei Verstand" ist hier keineswegs eine Schmähung, sondern eine sachlich begründete Feststellung und die logische Schlussfolgerung der Argumentation. Der Lehrer hatte dargestellt, dass die Politik der Partei den Interessen derer, die sie wählen, widerspricht. Dass man "nicht bei Verstand" (oder sehr reich) sein muss, um sie zu wählen, ist einfach eine saloppe Formulierung für die Tatsache, dass eine solche Wahlentscheidung irrational wäre. Das ist völlig unproblematisch und keine herabwürdigende Aussage.

          • Normalo

            @Günter Picart:

            Ich finde es höchst respektlos und latent totalitär, von der eigenen abweichende Meinungen mit der Unterstellung persönlicher Defizite des Andersmeinenden zu begegnen. In jedem Fall ist es übergriffig, wenn es von einem Lehrer gegenüber seinen Schülern kommt.

            • Günter Picart

              @Normalo:

              Irrationalität aufzuzeigen ist Aufgabe der Schule und natürlich nicht "übergriffig". Es geht nicht um irgendeine beliebige Meinung, die man gut finden kann oder nicht, sondern um Wissen, und zur Wissensvermittlung ist die Schule da. Die Meinung, dass die Erde eine Scheibe ist, wird nicht herabgewürdigt, wenn man den Kindern erklärt, dass das nicht stimmt. Die Tatsache, dass das Programm der AfD in vielen Punkten den Interessen ihrer eigenen Wählerschaft zuwiderläuft und deren Wahlentscheidung folglich irrational ist, ist keine "abweichende Meinung", sondern Faktenwissen. Die gleiche Debatte gibt es ja bei Evolutionstheorie und ähnlichen Themen.

              • Normalo

                @Günter Picart:

                "Interessen ihrer eigenen Wählerschaft" ist halt genau das Ding. Ich bin auch der Meinung, dass z. B. die Linke mit ihren poltischne Ideen den Interessen nicht dient, von denen ich meinen würde, dass es (eigentlich) die ihrer Wählerschaft sein müssten. Trotzdem sage ich denen nicht, sie wählten irrational. Denn was die WIRKLICH für ihre Interessen halten, weiß ich nicht. Dafür ist im Zweifel die Diagnose "irrational" jedenfalls zu undifferenziert. Und es steht mir auch nicht zu, ihnen (kraft besseren Durchblicks oder was auch immer) ihre Interessen zu unterstellen. Das wäre aus meiner Sicht paternalistisch.



                Und wenn derartiger Paternalismus autoritär auftritt, wird er totalitär. Lehrer haben ihren Schülern gegenüber die Machtposition autoritär paternalistisch aufzutreten.

        • Simon Lübbers

          @Astrid Sehnefeld:

          Das ist keine Herabwürdigung, das ist eine Tatsache. Aber es kann sich ja jeder AfD-Wähler aussuchen, in welche dieser Kategorien er sich einordnet.

    • Cededa Trpimirović

      @Frauke Z:

      Warum sollte das allen klar sein? Von Lehrern wird immer gefordert, authentisch zu sein. Wenn er nun von einem Schüler nach seiner eigenen Meinung gefragt wird und die gibt, kann das demzufolge ja nicht falsch sein. Hätte er lügen sollen oder sagen "sag ich dir nicht"?

      Wäre die Frau von dem AgD-Typen nicht an der Schule, wäre da zudem sicherlich auch nichts passiert.

      Und was ist, wenn sich Lehrer "richtig" politisch betätigen, als Kommunalpolitiker oder so? Soll man das verheimlichen? Darf man das dann nicht? Bei uns ist vor Jahrzehnten ein Schulleiter mal Bürgermeister geworden, der war auch in einer Partei. *schulterzuck* Ich halte das Verhalten des Landesschulamts für Feigheit vor dem Feind. Um das mal martialisch auszudrücken 😉

      • Walterismus

        @Cededa Trpimirović:

        Die richtige Antwort wäre hier gewesen, meine eigene Wahl fällt unter das Wahlgeheimnis (und dann kann man das Wahlgeheimnis durchgehen) und zur eigenen Meinung einfach nichts sagen mit dem Verweis, dass man nicht Beeinflussen möchte und die Kinder sich selber ein Bild machen sollen.

        Lehrer haben Schürerinnen und Schülern nicht die eigene Meinung nahe zu legen im Bereich der Politik, selbst wenn dieser Bezirksbürgermeister oder generell Kommunalpolitiker ist.

      • Frauke Z

        @Cededa Trpimirović:

        "Ich bin Grünen-Mitglied", "ich unterstütze viele Positionen der Grünen" oder



        "Ich persönlich bin mit der Politik der Grünen gar nicht einverstanden" sind, mindestens auf explizite Nachfrage, natürlich in Ordnung. Bei persönlichen Gründen dafür, sowohl positiven als auch negativen, ist äußerste Zurückhaltung angesagt, mindestens im Unterricht (wenn ein Schüler einen Lehrer unter vier Augen anspricht, ist die Situation eine andere).



        Eine Aussage wie "Wer die Grünen wählt, muss geisteskrank sein" ist offensichtlich nicht in Ordnung.



        Und natürlich gilt gleiches Recht für alle, für alle Parteien gilt die gleiche Zurückhaltung. Und das ist wahrscheinlich der Punkt, an dem bei vielen das Abstraktionsvermögen aussetzt.

        • Kaboom

          @Frauke Z:

          "Und natürlich gilt gleiches Recht für alle, für alle Parteien gilt die gleiche Zurückhaltung. "

          Das ist schlicht Unsinn. Mehrere Landesverbände der AfD sind rechtsextremistische Bestrebungen, alle werden beobachtet. Die Bundespartei wird ebenfalls beobachtet, die Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung ist vorläufig ausgesetzt, bis das Hauptverfahren beendet ist.

        • MaFra123

          @Frauke Z:

          Das Neutralitätsgebot auf dass sich hier so unterschiedlich bezogen wird, hat in den letzten Jahren eine starke Instrumentalisierung durch rechtsaußen, die extrem Recht und damit auch die AfD erfahren.



          Es besagt allerdings nicht, dass was hier immer wieder suggeriert wird - alle Parteien gleich behandeln egal was in deren Parteiprogramm steht. Sondern vielmehr aktives Eintreten für das Grundgesetz. Und Parteibezogene Äußerungen einen "auf einem im Wesentlichen zutreffenden Tatsachenkern beruhen" müssen (das scheint bei Herrn Heckel gegeben zu sein, nimmt er doch Bezügen zum Wahlprogramm vor)



          Da sman vor diesmem Hintergrund Parteien, die vom Verfassungsschutz wegen ihrer Verfassungsfeindlichkeit beobachtet werden und Parteien die verfassungskonform sind in Praxis und Parteiprogramm sollte eigentlich "allen Menschen klar sein".



          Es gibt zum Thema Neutralitätsgebot einige einschlägige Veröffentlichungne in den Erziehungswissenschaft, die der instrumentalisierung des Begriffs versuchen entgegen zu wirken. Ein guter Überlick wäre bspw. hier: www.gew.de/fileadm...litaet-SHZ-web.pdf

          • Insieme

            @MaFra123:

            Absolut richtig, was Sie ausführen!!

        • Günter Picart

          @Frauke Z:

          Sie setzen die AfD mit den Grünen gleich. Das nennt sich Normalisierung des Rechtsextremismus. Die AfD ist keine normale Partei, die man wählen kann oder auch nicht und der gegenüber ein Neutralitätsgebot in der Schule gelten könnte. Die Schule ist an den Verfassungsauftrag gebunden, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Verfassungsgegner zu erkennen und moralische Maßstäbe unseres Zusammenlebens zu beachten. Dass die AfD dagegen verstößt. können viele Schüler (und auch Erwachsene) ohne Hilfe des Lehrers nicht unbedingt erkennen.

          • Strolch

            @Günter Picart:

            Nur das Bundesverfassungsgericht kann entscheiden, ob eine Partei verboten wird. Solange ist die AFD im Sinne des Gesetzes eine "normale" Partei und die kann und darf jeder wählen. Ob er das tun sollte, steht auf einem anderen Blatt.

            • Günter Picart

              @Strolch:

              Dieser absurde Zirkelschluss hat einen langen Bart.

              Von einem Verbot der Partei war überhaupt keine Rede, auch nicht von einem Verbot, die Partei zu wählen. Um die Partei zu verbieten, müsste jemand das Verbot beantragen, und das traut sich keiner. Das ändert doch nichts am verfassungsfeindlichen Charakter der Partei.

              Die NPD ist auch nicht verboten, auch die darf man wählen, dennoch ist sie verfassungsfeindlich. Die Schule muss den Kindern das erklären. Ob sie dann trotzdem NPD oder AfD wählen, ist ihre Sache.

              Das Neutralitätsgebot bezieht sich auf demokratische Parteien, die den Rechtsstaat erhalten wollen. Die Schule vermittelt Wissen über die Ausrichtung dieser Parteien und bleibt neutral bei der Frage, welche die bessere ist. Parteien, die gegen den Rechtsstaat sind oder Ausländer bedrohen, werden von der Schule als Verfassungsgegner dargestellt, schlicht weil sie erwiesenermaßen verfassungsfeindlich sind. Das ist kein Neutralitätsverstoß, sondern schlicht die Aufgabe der Schule. Die Schule schreibt nicht vor, was man wählen soll, aber sie stellt die Realität aus Sicht der verfassungstreuen Bürger dar und relativiert nicht den Faschismus durch eine falsche Balance.