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Nach Messerangriff durch RechtsextremenGöttinger Antifaschist lebensgefährlich verletzt

In Göttingen schwebt ein Antifaschist in Lebensgefahr. Ein bekannter Rechtsextremer soll ihm knapp neben das Herz gestochen haben.

Seit zwei Tagen kämpft ein Göttinger Student um sein Leben. In der Nacht zum Sonntag ist der 23-Jährige niedergestochen worden. „Er liegt im künstlichen Koma, wird abgekühlt“, sagt Sven Adam, Rechtsanwalt in der niedersächsischen Stadt. Der Verletzte habe fünf Liter Spenderblut erhalten.

Der mutmaßliche Täter soll aus der rechtsextremen Szene kommen. An­ti­fa­schis­t:in­nen haben Max D. erkannt und geoutet. Die Polizei nahm den 17-Jährigen kurzfristig fest. Er durfte aber inzwischen wieder gehen.

Im Fridtjof-Jansen-Weg soll D. den Studenten angegriffen haben. Um zwei Uhr morgens waren sie aufeinandergetroffen. Beide waren nicht allein. Mit einem Messer soll D. knapp neben das Herz seines Opfers gestochen haben. Eine Halsschlagader wurde verletzt. Der genaue Anlass für den Angriff ist bisher unklar. Betroffene aus dem Umfeld des Studenten, der sich antifaschistisch engagiert, lassen über Anwalt Adam mitteilen, sie stünden „noch unter Schock“. Der Täter habe unvermittelt zugestochen.

„Niemand von linker Seite war bewaffnet und es gab kein Interesse an einer körperlichen Auseinandersetzung“, lassen die Begleiter des Opfers wissen. Das Opfer und seine Freunde seien ohne irgendwelche Gegenstände unterwegs gewesen, die für einen Angriff genutzt werden könnten, berichtet Adam, auch kein Pfefferspray oder ähnliches.

Da die Begleiter des Geschädigten derzeit nicht zu einer Aussage bereit sind, sei auch „eine Notwehrsituation nicht auszuschließen“, so die Staatsanwaltschaft

Der Tatverdächtige hat sich mittlerweile in einer Vernehmung durch die Polizei geäußert und erklärt, er habe aus Notwehr gehandelt. Gleich in ihrer ersten Pressemitteilung hatte die Polizei hervorgehoben, dass eine „politische Motivation“ nicht auszuschließen sei. Der Staatsschutz ist eingeschaltet.

Ein anderer Verdacht bestätigte sich nicht: Die Polizei hatte zunächst geprüft, ob der Angriff mit dem Christopher Street Day am Samstag im Zusammenhang stand, so eine Polizeipressesprecherin am Sonntagmorgen zur taz. Diesen Kontext schließt die Polizei mittlerweile aus. Denn am Sonntagmittag outeten An­ti­fa­schis­t:in­nen auf dem linksradikalen Portal Indymedia den möglichen Täter – mit Namen und Bild. Der „Jungfascho“ wohne nahe dem Tatort.

In der Nacht konnte D. nach dem Angriff mit einem Begleiter fliehen. Er wurde aber erkannt, da er zu einer rechten Clique gehört. Auf Indymedia heißt es, er gehöre zur selben Gruppe wie ein anderer Rechtsextremist, der in der Nacht zum 3. Juni am Albaniplatz szenetypische Parolen gesprüht und eine in Regenbogen-Farben angesprühte Treppe mit einer Deutschlandfahne übersprüht haben soll.

In derselben Nacht war auch eine an der Mauer neben dem Treppenaufgang hängende Gedenktafel zur Erinnerung an die Bücherverbrennung 1933 besprüht worden. Das eingravierte Heinrich-Heine-Zitat „Wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen“ war dabei unlesbar geworden.

Nach dem Online-Outing nahm die Polizei D. und eine weitere Person in seiner Wohnung fest. „Ungeachtet des geäußerten Tatverdachtes gehen die intensiven Ermittlungen der Mordkommission sowohl zum Tathergang als auch zur Motivation des oder der Täter mit Hochdruck weiter“, erklärt die Polizeipressesprecherin.

Zeugen sollen bereits vernommen wurden sein, ohne den Geouteten zu belasten. Weil sich ein dringender Tatverdacht derzeit nicht begründen lasse, sei der Beschuldigte wieder freigelassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit und erklärte weiter, da „die Begleiter des Geschädigten derzeit nicht zu einer Aussage bereit sind“, sei auch „eine Notwehrsituation nicht auszuschließen“.

Mehr sehr junge, gewaltorientierte Rechtsextreme

Erst vor wenigen Tagen hatte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) den Landesverfassungsschutzbericht vorgestellt. Die rechtsextreme Szene ist nicht nur von 2.000 Personen auf 2.700 Personen angewachsen. Seit 2024 beobachtet der Verfassungsschutz zudem, dass „zum Teil sehr junge“ Rechtsextreme ausgesprochen aktions- und gewaltorientiert seien. Sie vernetzten sich im digitalen Raum, „um dann auf der Straße aktiv zu werden“.

Rechts­ex­tre­mis­mus­ex­per­t:in­nen haben schon länger gewarnt, dass über niedrigschwellige Kampfsportangebote für die Auseinandersetzung mit politischen Geg­ne­r:in­nen geübt wird. Die Hemmschwelle zur Gewalt könnte dadurch sinken.

Am Sonntagabend haben in Göttingen über 1.000 Menschen spontan gegen Rechtsextremismus demonstriert.

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87 Kommentare

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  • Die Tat spricht für sich: ohne Tötungsabsicht hätte der Nachwuchsnazi wohl kaum versucht, sein Opfer ins Herz zu stechen. Abwehr wäre vielleicht noch: mit dem Messer rumfuchteln und das Gegenüber an Händen und Armen zu verletzen. Aber ein versuchter Stich ins Herz als Notwehr? Die Devise war wohl eher: Tötung.

    • @Fiete Strandläufer:

      Wenn ihr Gegenüber nicht stillhält, treffen sie den irgendwo oder nirgendwo🤷



      Beten wir einfach für das Überleben des Verletzen und lassen Polizei und Staatsanwaltschaft in Ruhe ihre Arbeit machen.



      Zeugen sollte es zum Glück ja genügend geben um den Hergang zweifelsfrei auflösen zu können.

    • @Fiete Strandläufer:

      Natürlich kann die Notwehr auch ein Stich sein, der das Herz trifft.

      Um das beurteilen zu können, braucht man den Tathergang.

      Ohne Zeugenaussagen wird es schwierig.

    • @Fiete Strandläufer:

      Triff mal einen selbst herfuchtelnden Arm mit einem Messer. Das ist genauso Hollywood-Humbug wie dem Gegenüber die Pistole aus der Hand zu schießen. Wenn(!) man bereits angegriffen wird und sich dann mit einer Waffe wehrt (und nicht Jason Stratham o. ä. ist), gibt es genau ein sinnvolles Ziel, und das ist der Rumpf. Der bewegt sich dabei natürlich weiter, sodass es bei den allermeisten Menschen immer noch Glückssache ist, ob sie dabei das Herz oder was anderes oder überhaupt etwas treffen.

    • @Fiete Strandläufer:

      Notwehr kann auch die Tötung eines Menschen umfassen. Das hängt ganz an der Situation. Momentan weiß man nichts genaues und hat nur die Aussage des Täters - das er zugestochen hat, scheint ja festzustehen und ist von ihm selbst eingeräumt.

  • Laut Staatsanwaltschaft fand die Tat direkt vor dem Haus des Täters statt.

  • wäre interessant zu wissen wie viele Leute da aufeinander getroffen sind das Zahlenverhältnis ist ja für die Beurteilung ob eine Notwehrsituation vorliegen könnte ähnlich relevant wie die Tatsache ob Pfefferspray oder ähnliches mitgeführt wurden.

  • Neonazis und Rechtsextremisten werden regelmäßig von Rechtsanwälten auf solche Situationen trainiert, sie greiffen einen anderne Menschen an und reden von Notwehr, stellen sich selbst als Opfer dar.



    Sollte das vor Gericht landen, tischen sie die negativen Faktoren ihrer Biographie auf, weisen politische Zusammenhänge von sich und behaupten geläutert zu sein und das Ganze sei ja nur eine Episode in ihrem traurigen jungen Leben. Einige werden vom Verfassungsschutz angeworben...



    Das durchschauen Richter und Staatsanwälte durchaus, aber oft genug funktioniert es, wenigstens teilweise.



    Dabei ist die Sache ganz anders:



    Gewaltausübung ist für Rechtsextremisten die zentrale politische Aktivität. Das ist ihr Kern.



    Am liebsten ist ihnen natürlich, einfach nur Angst und Schrecken zu verbreiten, andere Kräfte damit zu 'marginalisieren'.



    Aber Feinde (Linke, Ausländer, Frauen, Homosexuelle) müssen immer mit gefährlichen Angriffen aus dieser Szene rechnen. Und sie müssen sich auf diese Gerichtsverfahren, schwache Polizisten und dieses 'Freilassen' einstellen.



    Wer als 'Linker' bekannt ist, der sollte gut aufpassen. Und es kann nicht schaden, Selbstverteidigung zu üben.

    • @Andreas_2020:

      " ...da „die Begleiter des Geschädigten derzeit nicht zu einer Aussage bereit sind“, sei auch „eine Notwehrsituation nicht auszuschließen“."

      Bei fehlender Aussagebereitschaft der Zeugen muss man sich logischerweise auf "Freilasssen" einstellen.

      • @rero:

        Gut und wer aussagt, taucht mit Adresse in Gerichtsakten/Ermittlungsakten auf, die gegnerische Anwälte / meist 'Szene'-Anwälte dann auch einsehen können. =So viel Tatsächlichkeit muss dann auch sein. Ich hätte keinen Bock meine Adresse, wo ich auch noch wirklich bin, diesen Leuten zukommen zu lassen. Aber vielleicht muss der Staatsschutz / Polizei das sowieso bearbeiten? Und wenn der nicht vorher im Gefängnis war oder / und gerade auf Bewährung ist, dann wird er sowieso freigelassen. Mir ging es eher darum, zu schildern, wie das ist, wenn rechtsextreme Gewalttäter frei aus einem Gerichtsgebäude gehen, am Ende vielleicht noch als Zuträger vom Verfassungsschutz. Und vielleicht weitermachen....

        • @Andreas_2020:

          Ändert nichts daran, dass man auf die bloße Spekulation hin, dass da aus Angst vor Repressalien die Aussage ausbleibe, die den Täter glaubhaft belasten könnte, wenn sie denn gemacht würde, keine reale, nunmal auch real tief in wesentliche Grundrechte eingreifende, U-Haft anordnen kann.

  • Ich lebe in Göttingen und muss sagen, ich habe die Linke Szene in den letzten Jahren noch nie so angespannt erlebt. Viele fürchten eine Rückkehr zu Zuständen wie in den 90er Jahren. Die Anzahl der rechten Übergriffe hat stark zugenommen im Frühjahr, hatte eine größere Gruppe von AFD Anhängern vor dem OM10 - einem Linken Hausprojekt provoziert und für Fotos posiert und erst vor zwei Wochen wurden an einem zentralen Ort in der Innenstadt ein Denkmal zur Bücherverbrennung besprüht und und eine Regenbogentreppe wurde mit einer Deutschlandflagge übermalt. Ich bin irgendwie ziemlich ratlos, sehe aber auch Tendenzen, dass sich Geschichte wiederholt und Gewalt von rechter Seite zuspitzt, in der linken haben viele zurecht Angst vor der Konfrontation, hoffentlich schafft es der Staat seiner Verantwortung für den Schutz linker und anderer marginalisierter Gruppen gerecht zu werden. Der Angriff auf den 23 jährigen zeigt aber auch: marginalisierte gerade in Ostdeutschland sind viel häufiger von rechter Gewalt betroffen, das sollten eigentlich in der gesamten Gesellschaft die Alarmglocken leuten ... :/

    • @Erik Leonhard:

      Der Staat...sind wir alle.



      Es kommt auf den Polizisten, die Polizei, Richter und Staatsanwalt an.



      Nun wird man als Linker eher nicht Polizist, und wenn dann hat man es nicht leicht...

      • @Tz-B:

        "Nun wird man als Linker eher nicht Polizist..."



        Finde den Fehler...

  • Gute Besserung für den Verletzten.

    Was wirklich vorgefallen ist, wissen nur die Beteiligten selber. Alles andere ist Spekulation. Wenn kein Zeuge den Geouteten belastet hat, dann hat die Polizei m.E. nicht viel Spielraum. Was sagt eigentlich der Begleiter des Geouteten? Diese wichtige Information fehlt in diesem Artikel.

    • @Black & White:

      Diese haben bisher anscheinend noch keine Aussage gemacht. Ob aus Angst davor, dass ihre Namen und Adressen ins rechtsradikale Hände fallen oder weil das Tatgeschehen doch anders war, als ggü. den Medien angegeben, darüber kann man halt nur spekulieren. Oder es einfach lassen.

      • @Kawabunga:

        Hier war die Zeugenaussage des Begleiters des 17-jährigen die Frage.



        Offenbar gibt es von dieser Person keinerlei Aussage.

  • "Weil sich ein dringender Tatverdacht derzeit nicht begründen lasse, sei der Beschuldigte wieder freigelassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit und erklärte weiter, da „die Begleiter des Geschädigten derzeit nicht zu einer Aussage bereit sind“ sei auch „eine Notwehrsituation nicht auszuschließen“."

    Linke Tatverdächtige werden bei dem Vorwurf eines Tötungsversuches widerrechtlich in einer Nacht- und Nebelaktion flugs nach Ungarn ausgeliefert. Rechte Straftäter lässt man laufen. Noch Fragen zur Unabhängigkeit unserer Strafverfolgungsbehörden?

    • @Herr Pepe:

      "da „die Begleiter des Geschädigten derzeit nicht zu einer Aussage bereit sind“ sei auch „eine Notwehrsituation nicht auszuschließen“"

      Dieser von Ihnen zitierte Satz müsste Ihnen eigentlich aufzeigen das es hier wohl kaum um die Unabhängigkeit unserer Strafverfolgungsbehörden geht sondern eher um die Tatsache, dass der Polizei und Staatsanwaltschaft ohne die belastenden Aussagen die Hände gebunden sind.

  • Warum liefert die TAZ wieder den "Ihr könnt den Medien nicht trauen" Fraktion solches Futter.



    Zum einen weiß man scheinbar nur aus dem Internet dass es ein rechtsextremer war und zum anderen scheinen ja die Kumpels des Verletzten nicht die Absicht zu haben zur aufklärung beizutragen, aber scheinbar jedem gewogenen Journalister erzählen was wohl vorgefallen ist.

    Stand jetzt sieht es tatsächlich so aus das ein paar selbsternannte Antifaschisten einem Jugendlichen mit 17 Jahren aufgelauert haben und einer dabei schaden genommen hat.

    Die erste Reaktion darauf ist eine Demo gegen rechts, weil ein paar Vollpfosten scheinbar das Gesetz in die eigene Hand nehmen wollten.

    Übrigens hat die Überschrift es in so ziemlich jede rechte Hetzmedium geschafft.

  • ​Der brutale Messerangriff auf einen 23-jährigen antifaschistischen Studenten in Göttingen, der nur knapp neben dem Herzen getroffen wurde und im künstlichen Koma liegt, ist die blutige Konsequenz einer ungehemmten rechten Radikalisierung. Seit Monaten erleben wir in Göttingen, wie Rechtsextreme und AfD-Kader gezielt Präsenz zeigen, provozieren und das gesellschaftliche Klima vergiften. Wer permanent von „Deportationen“ schwadroniert und politische Gegner zu Freiwild erklärt, liefert die ideologische Munition für solche Taten.



    ​Die AfD wäscht ihre Hände wie gewohnt in Unschuld, doch die Realität auf der Straße spricht eine andere Sprache: Der rassistische Hass bricht sich Bahn, und das Messer sticht zu. Während ein junger Mensch um sein Leben kämpft, feiert die extreme Rechte die Verrohung. Diesem mörderischen Treiben darf nicht länger zugesehen werden. Es braucht jetzt die unmissverständliche Solidarität aller Demokraten mit denjenigen, die sich den Faschisten mutig in den Weg stellen.

    • @amigo:

      Sicher daß es keine Notwehr( wenn auch überzogen) war? Waren Sie dabei? Dann sagen Sie aus. Bisher möchte ja anscheinend kein Zeuge etwas sagen. Im Übrigen wie stehen Sie zu Antifas die Präsenz zeigen und Parteitage einer legitimen Partei mit Gewalt verhindern wollen, oder ist das dann ok?

      • @AmArschderHeide:

        Ihr Versuch, einen potenziell tödlichen Messerangriff auf einen 23-Jährigen mal eben zu „überzogener Notwehr“ umzudichten, ist an moralischer Verkommenheit kaum zu übertreffen. Wer mit dem Messer gezielt in Richtung Herz sticht, übt keine Notwehr, sondern nimmt den Tod eines Menschen billigend in Kauf. Dass Sie diese Brutalität im Netz mit einem zynischen „Waren Sie dabei?“ relativieren, entlarvt Ihre vermeintlich bürgerliche Fassade als reine Schutzbehauptung für rechte Gewalt.



        ​Und Ihr Ablenkungsmanöver ist so durchschaubar wie perfide: Um vom Blut auf der Straße abzulenken, wird sofort die Hufeisen-Theorie bemüht. Friedlicher Protest und ziviler Ungehorsam gegen Verfassungsfeinde sind legitime demokratische Mittel. Wer das mit einem mörderischen Messerangriff gleichsetzt, hat jeden moralischen Kompass verloren. Die AfD sät den Hass, und Apologeten wie Sie stehen im Netz bereit, um die Ernte zu rechtfertigen. Widerlich.

        • @amigo:

          Wer mit dem Messer gezielt in Richtung Herz sticht, übt keine Notwehr, sondern nimmt den Tod eines Menschen billigend in Kauf.

          Das ist leider falsch. Wenn die Polizei einen Geiselnehmer erschießt, handelt sie in Nothilfe und nimmt den Tod nicht nur in Kauf, sondern handelt sogar mit genau dieser Absicht. Trotzdem ist der Polizist straffrei.

          • @Strolch:

            Ihr juristischer Amoklauf schlägt dem Fass den Boden aus. Einen tödlichen Messerangriff durch einen mutmaßlich rechtsextremen Gewalttäter im öffentlichen Raum ernsthaft mit dem finalen Rettungsschuss eines staatlich ausgebildeten, unter strikten rechtlichen Schranken agierenden Polizeibeamten in einer Geiselnahme gleichzusetzen, ist an intellektueller Dreistigkeit nicht zu überbieten.



            ​Sie konstruieren hier ein völlig absurdes, hahnebüchenes Szenario, um rohe Gewalt auf der Straße zu legitimieren und den Täter zum Opfer umzudeuten. Ein Messerangriff auf einen unbewaffneten politischen Gegner ist keine staatliche Gefahrenabwehr, sondern schlicht ein versuchtes Tötungsdelikt. Wer so verzweifelt und mit solch hanebüchenen juristischen Nebelkerzen versucht, einen potenziell tödlichen Angriff aus der rechten Szene zu rechtfertigen, entlarvt sich selbst: Ihnen geht es nicht um Recht oder Gesetz, sondern um die schäbige Reinwaschung rechtsextremer Gewalt.

      • @AmArschderHeide:

        Da wird jemand fast umgebracht und du versuchst ne Verbindung zur Demo gegen den afd-Parteitag herzustellen..? Ich hoffe, sehr dass der junge Mann überlebt und sich irgendwann an dieser "Diskussion" beteiligen kann.

    • @amigo:

      Ich kann Ihrem Kommentar absolut zustimmen, auch was die Rolle der AfD dabei betrifft. Und es hat schon etwas Skurriles, dass wir hier so exzessiv über den öffentlichen Fehltritt eines Linken-Parteivorsitzenden Pantisano debattieren, während die faschistische Gewalt auf unseren Straßen - von der einäugigen Justitia unsanktioniert - immer weiter um greift.



      Ob man es nun Faschismus, Autoritarismus, Neoliberalismus, ‚rohe Bürgerlichkeit‘ (Heitmeyer) oder wie auch immer nennt (es geht dabei ja nur darum, das Phänomen historisch, sozial- und politikwissenschaftlich zu analysieren und zu definieren): fest steht, dass die AfD der Lauf war, aus dem die tödlichen Schüsse auf Walter Lübke abgefeuert wurden wie auch die AfD die Hand dieses irregeleiteten 17jährigen aus Göttingen lenkte, als er auf sein Opfer einstach.



      Ich denke, DAS wenigstens muss in aller Klarheit ausgesprochen werden - auch vor dem Hintergrund bevorstehender Wahlentscheidungen -, wohingegen die Frage, ob die CDU irgendwie mit der AfD gleichgesetzt werden kann, durchaus kontrovers diskutiert werden darf.



      Wäre ich CDU-Funktionsträger, würde ich (spätestens seit dem Mord an Lübke) alles daran setzen, die AfD zu verbieten.

      • @Abdurchdiemitte:

        Zustimmung.

  • Für mich riecht das nach Strafvereitelung im Amt: 'unvermittelt zugestochen', keine Angriffe seitens des Opfers, unbewaffnete Gruppe ließt sich eindeutig nicht nach einer Notwehrsituation.

    In dieser Situation das Opfer etc als potentiellen Angreifer darzustellen, anders wäre eine behauptete Notwehrsituation nicht darstellbar, grenzt schon an Strafverfolgung Unschuldiger. Denn auch für das Opfer gilt die Unschuldsvermutung !

    Also ich sehe möglicherweise StGB §344 in Verbindung mit §258a. Was sagen denn Anwälte dazu?

    • @Unvernunft:

      "da „die Begleiter des Geschädigten derzeit nicht zu einer Aussage bereit sind“ sei auch „eine Notwehrsituation nicht auszuschließen“"

      Dürfte wohl eher mit der Tatsache zusammen hängen das bisher keine belastenden Aussagen gegen den mutmaßlichen Täter vorliegen.

      • @Zippism:

        Ist halt leider so, dass im Zuge solcher Aussagen auch regelmäßig Adressdaten an die Täter gelangen und deswegen ist es oft schwierig politisch aktive Menschen zur Aussage zu bewegen.

        • @Powow:

          Alles richtig. Nur ist es für die Polizei und Staatsanwaltschaft aber auch schwierig die Notwehrbehauptung zu entkräften, wenn die Gegenseite keine Aussagen tätigt. Strafvereitelung im Amt herbeizureden ist da etwas merkwürdig.

    • @Unvernunft:

      Es scheint nicht so eindeutig zu sein. Bislang ist alles Vermutung bzw. Verdachtsberichterstattung, strotzend von "soll", "angeblich" usw.

      Aufgrund von Verdachtsfällen den Rechtsstaat in Frage zu stellen -egal ob von links oder rechts- ist tatsächlich Faschismus.

  • Danke für den objektiven Bericht.

  • Alle guten Wünsche für den Verletzten. 4.7. Erfurt.

  • Notwehr mit einem Messer, mit dem der Messerbesitzer fast das Herz trifft und eine Halsschlagader verletzt? Und danach flüchtet der Messerbesitzer mit seinem Kumpel? Und dennoch lässt ihn die Polizei wieder laufen? Ist "Notwehr" jetzt zur szenetypischen Ausrede für solche Taten geworden? Wäre da nicht vielleicht § 33 StGB (Notwehrexzess) zu prüfen gewesen?

    • @Aurego:

      Tatsächlich ist das Plädieren auf Notwehr bzw. das gezielte Herbeiführen einer (vermeintlichen) Notwehrlage, um mit exzessiver Gewalt gegen politische Gegner vorzugehen, mittlerweile eine gezielte Strategie militanter Neonazis. Auch die taz hat schon darüber berichtet. Mindestens im Kontext des Falls, in dem mehrere Linke einen szenebekannten Neonazi in seinem Hausflur verprügeln (sie selbst sagten: „einschüchtern“) wollten, und dieser dann mit einem Messer zustach. Unabhängig davon, wie jener von mir genannte Fall nun zu bewerten ist - die taz berichtete sogar mit Zitaten aus einschlägigen Kreisen von ebenjener Strategie.

    • @Aurego:

      Gesetzt den Fall es war so (wissen wir ja nicht) -- dann fällt unter Notwehr das "mildeste Mittel", was den Angriff "sicher abwehrt". Das heißt insbesondere, dass man nicht auf "proportionale" Mittel beschränkt ist. Also wenn man nur mit Händen und Füßen angegriffen wird, heißt das nicht, dass man sich nur mit Händen und Füßen wehren darf. Wenn man begründet davon ausgehen kann, dass die Angreifer einen töten oder schwer verletzen wollen (und Hände und Füße können in kürzester Zeit tödlich wirkende Waffen sein), dann kann man sich mit allem wehren, was den Angriff sicher abwehrt (solange der Angriff "gegenwärtig" ist). Und da zählt dann auch ein Messer dazu, sogar Schusswaffen wären OK. Man muss sich nicht auf einen "gleichberechtigten" Faustkampf mit unsicherem Ausgang einlassen. Man muss sich auch nicht verprügeln lassen. Wie gesagt, Hände und Füße sind gefährlich, da ist niemand verpflichtet aus "Fairness" proportionale Mittel zu wählen, erst recht nicht wenn die Angreifer als Gruppe auftreten.

    • @Aurego:

      Der Bericht sagt doch, warum man eine Notwehrlage nicht ausschließen will und die Schuld muss nun mal nachgewiesen werden. Es gibt derzeit nur eine Version und das ist die des Täters (oder vermutlichen Täters). Das Opfer kann sich nicht äußern - seine Begleiter wollen nicht.

      Dass ein Verletzungsbild eine Notwehrlage nicht ausschließt, dürfte klar sein und dass man auch nach einer Tat flieht, die von Notwehr gedeckt ist - gerade wenn auf der anderen Seite mehrere stehen - ist gar nicht selten.

      • @Dr. McSchreck:

        Ja klar, man kann auch ganz besonders naiv sein. Ist ja sogar Staatsanwälten und Richtern erlaubt.

        • @Aurego:

          Es hat wenig mit Naivität zu tun. Um jemanden einzubuchten, braucht man entweder ein entsprechendes Urteil oder einen dringenden Tatverdacht (und nebenbei noch einen bestimmten Haftgrund). Und für beides bedarf es harter, nachweisbarer Fakten, nicht bloß "un-naiver" Unterstellungen. Alles andere wäre schlicht unvermeidbar mit dem Rechtsstaatsprinzip.

          • @Normalo:

            Tatverdacht und Haftgrund wären in diesem Fall durchaus vorhanden.



            Komischerweise hat man bei linken TäterInnen oft weniger Bedenken.

            • @Aurego:

              Der dringende Tatverdacht schließt das Fehlen von Rechtfertigungsgründen ein. Genau da hakt es bekanntlich, weil es wohl - bislang zumindest - zu dieser Frage nur ENTlastende Aussagen gibt.



              Und welchen Haftgrund würden Sie denn als gegeben betrachten? Ich weiß nach Lektüre des Artikels jedenfalls dazu nicht genug über den Verdächtigen, um auch nur einen Pieps dazu zu sagen.



              Den whatabouttism hätte ich auch gern etwas näher belegt. Wenn Sie meinen, dass es ja dann z. B. bei Vorliegen einer Videoaufnahme von einer Tat, die genau zeigt, dass es keine Notwehrlage gab, und reihenweisem Untertauchen der Verdächtigen AUCH keine U-Haft geben dürfte, dann ist das vielleicht etwas kurz gesprungen.

              • @Normalo:

                Googeln Sie doch einfach einmal nach "linker randalierer u-haft". Sie werden fündig und erstaunt feststellen, wie gerne und oft man auf der linken Seite das komplette Arsenal juristischer Bewaffnung ausschöpft, während auf der rechten Seite der Rechtsstaat - auch in diesem Forum - akribisch verteidigt wird (man schaue sich die Kommentare der hiesigen "Strafrechtsexperten" an!).

        • @Aurego:

          Hier geht es nicht um Naivität oder Glauben.

          Beweise sind erforderlich.

    • @Aurego:

      "Das Opfer und seine Freunde seien ohne irgendwelche Gegenstände unterwegs gewesen, die für einen Angriff genutzt werden könnten, berichtet Adam, auch kein Pfefferspray oder ähnliches."



      Wenn das wahr ist, kann es sich wohl kaum um verhältnismäßige Notwehr gehandelt haben.

      • @Spiritus:

        Notwehr muss im deutschen Recht nicht "verhältnismäßig" sein. Sie muss "geboten" sein (also geeignet, die Rechtsverletzung abzuwehren) und sie muss "erforderlich" sein (also das mildeste zur Verfügung stehende Mittel) sein. Vereinfacht gesagt: Wenn ich nachts alleine im Rollstuhl unterwegs bin und niemand ist um mich herum außer einer Person, die mir die Brieftasche stiehlt, darf ich diese Person gegebenenfalls auch erschießen, wenn ich keine andere Möglichkeit habe, die Tat zu vereiteln.

      • @Spiritus:

        Notwehrrecht geht weiter als gewöhnliche Verhältnismäßigkeit. Entsprechend muss der sich Wehrende auch keine "Waffengleichheit" oder sowas wahren. Wenn er z. B. nur die Wahl zwischen Messer und bloßen Händen hat und nicht deutlich(!) "kampffähiger" als sein(e) Angreifer ist, dürfte das Messer ein probates Mittel sein. Der Grundsatz ist, dass Recht nicht dem Unrecht weichen muss. Entsprechend ist praktisch relevanter hier wahrscheinlich auch wirklich die Frage, ob das Unrecht auf Seiten des mutmaßlichen Opfers tatsächlich nachgewiesen werden kann, also ob es überhaupt einen "gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff" gab. Solange es nur Zeugenaussagen gibt, die das bestätigen, ist es problematisch, da einfach das Gegenteil zu unterstellen.

      • @Spiritus:

        Wenn jemand einer unterlegen Person z.B gegen dem Kopf tritt kann auch ein Messer legitim sein. Einfach abwarten was die Ermittlungen ergeben.

        • @AmArschderHeide:

          Die berichteten Fakten (Stich neben das Herz und Flucht des Messerbesitzers mit seinem Kumpel) dürften eine solche Annahme wenig wahrscheinlich erscheinen lassen.

    • @Aurego:

      Das Problem scheint wohl vor allem zu sein, dass der Tatverdächtige sich zu den Vorwürfen geäußert hat, die Bekannten des Opfers aber nicht. Außerdem: "Zeugen sollen bereits vernommen wurden sein, ohne den Geouteten zu belasten“. Sollte das so sein wird es für die Staatsanwaltschaft tatsächlich schwierig, vor Gericht für eine U-Haft zu plädieren. Das der TAZ der mutmaßliche Tathergang vorliegt, es Aussagen bei Indymedia gibt, die Angegriffenen aber nicht in der Lage sind, diesen der Polizei zu schildern, ist dann mit Sicherheit nicht hilfreich für eine entsprechende Ermittlung.

      • @MarsiFuckinMoto:

        Da es dringenden Tatverdacht gibt und Fluchtgefahr vorliegt (der Messerbesitzer war ja bereits vom Tatort geflohen), kann durchaus U-Haft verhängt werden.

    • @Aurego:

      Leider einmal mehr ein trauriges Beispiel dafür, dass die Innenpolitiker genau wussten, warum sie die vermeintliche Nähe zwischen Nazis und staatlichen Institutionen auf keinen Fall untersuchen und beleuchten wollen.

  • Das ist die altbekannte Strategie der Faschisten.



    SA Schlägertrupps verbreiten mit ihrer hemmungslosen Gewalt Angst und Schrecken; nicht nur um einzuschüchtern, sondern auch, um bürgerkriegsähnliche Situationen heraufzubeschwören.



    Und Justiz und Innenpolitiker wiegeln ab.



    Der Weg ist der gleiche wie vor fast 100 Jahren und der Punkt, dem ganzen noch Einhalt bieten zu können, ist wohl schon überschritten.

  • Mein Vater hat immer gesagt zwischen Mitternacht und 6Uhr morgens passiert nur Unfug, komm doch bitte bis 24 h nach Hause. Recht hat er gehabt!

    • @Flocke:

      Man akzeptiert also eine Einschränkung der eigenen Freiheit aus Angst, überfallen zu werden?

      • @Aurego:

        Natürlich! Körperlich unbeschadet zu bleiben ist ein seh hohes Gut, außerdem ist um 2 Uhr morgens praktisch niemand nüchtern, was die Hemmschwelle für Tätlichkeiten noch weiter herabsetzt.

        • @Flocke:

          Warum sperren Sie sich dann nicht einfach in einen Bunker ein und gehen jedem noch so kleinen Risiko aus dem Weg?

          Ich weiß auf jeden Fall, dass Angst ein schlechter Ratgeber ist.

        • @Flocke:

          Natürlich, alles richtig. Aber Ihre Draufsicht auf diesen konkreten Fall ist eine reichlich unpolitische.



          Sie kennen doch das blöde Argument mit dem zu kurzen Rock? Das muss ja nicht noch in anderer Variante reproduziert werden.



          Und vielleicht liegt Ihr Vater einfach auch daneben. Jedenfalls ist das ‚Argument‘ auch ein Schlag ins Gesicht aller Nachtdienstleistenden … aber anderes Thema.

        • @Flocke:

          "außerdem ist um 2 Uhr morgens praktisch niemand nüchtern"



          Wiebitte was???? :DDD

  • Gewalt ist IMMER zu verabscheuen.



    Sollte sich der Vorwurf erweisen, dass der Tatverdächtige nicht in Notwehr gehandelt hat, hoffe ich auf eine volle Ausschöpfung des Strafkatakologs.



    Ungeachtet dessen hoffe ich auf eine baldige und vollständige Genesung des Verletzen.

    • @Astrid Sehnefeld:

      "hoffe ich auf eine volle Ausschöpfung des Strafkatakologs." Gegen einen Nazi? In Deutschland? Ich wünschte ich könnte ihren Optimismus teilen...

      • @JaKr:

        Das Strafmaß ist für alle gleich

      • @JaKr:

        Das sollte keine Rolle spielen. Die Tat sollte verurteilt werden, nicht die Gesinnung. Denn es ist egal, ob ein Messer in der Hand eines Faschisten oder eines Antifaschisten zur Waffe wird. Beides ist gleich verwerflich.

        • @Oleg Fedotov:

          Ich glaube, Sie haben den Kommentar missverstanden. Es geht dabei vermutlich um das Misstrauen, dass eine eventuelle rechtsextreme Tatmotivation ausreichend gewürdigt und die Tat heruntergespielt werden könnte.

        • @Oleg Fedotov:

          „Denn es ist egal, ob ein Messer in der Hand eines Faschisten oder eines Antifaschisten zur Waffe wird.“



          Juristisch möglicherweise ja. Aus einer politischen Perspektive betrachtet ist Ihr Argument allerdings ziemlich schwach.

          • @Abdurchdiemitte:

            Bei der Be- und Verurteilung einer solchen Tat zählt aber (zum Glück) nur das juristische. Alles andere ist dem persönlichen, nicht objektiven, Horizont zuzuordnen. Hierzu zählt auch eine politische Perspektive.



            Denn sonst wären wir wieder bei Orwell und seinen Schweinen. Und natürlich darf man den Urteilen der Justiz misstrauen. Das ist ja auch nicht mehr wie vernünftig. Aber dann stehen einem persönlich bzw. dem Angeklagten auch noch entsprechende Rechtsmittel zur Verfügung.

            • @Oleg Fedotov:

              „Bei der Beurteilung einer solchen Tat zählt aber (zum Glück) nur das juristische. Alles andere ist dem persönlichen, nicht-objektiven, Horizont zuzuordnen.“



              Alles andere NICHT-OBJEKTIV also. Aha. Es ist zum Verzweifeln mit diesen Juristen (und mit meinem Hausarzt😉). Wie schon in meinen Kommentaren an @Normalo und @Sam Spade dargelegt.



              Mein Literaturtip: Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz von Ingo Müller.



              de.wikipedia.org/w...urchtbare_Juristen

  • Haben die Begleiter des Opfers denn Gründe dafür angegeben, warum sie sich nicht äußern wollen?



    Das klingt ja erst einmal mysteriös.



    Wenn sie dabei bleiben, wird der mutmaßliche Täter ja mit Notwehr davonkommen.

    • @Dirk Osygus:

      Ähm ja, der Grund ist der, dass sie noch unter Schock stehen, wird auch mehrmals im Artikel genannt und ist für mich ein völlig verständlicher Grund und überhaupt nicht mysteriös.

      • @PartyChampignons:

        Sehen Sie - da ist das Problem für die arme, blinde Justitia: Einer sticht zu und behauptet nachher "Notwehr." - und der aufgeklärte Laie meint dazu natürlich "Schutzbehauptung!". Der Andere sagt "Schockstarre", und DAS soll dann ebenso natürlich die reine Wahrheit sein (oder, wenn der besagter Laie auf Seiten des Messerstechers steht, genau umgekehrt).



        Ohne Vorurteile reicht all das leider nur für "Nix Genaues weiß man nicht.". Und DAS wiederum reicht halt weder für eine Anklage noch eine Anordnung von U-Haft.

        • @Normalo:

          "Sehen Sie - da ist das Problem für die arme, blinde Justitia"

          Die Staatsanwaltschaft gehört zur Exekutive und nicht zur Judikative und erst im Laufe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens entscheidet sie darüber, ob aus dem Angeschuldigten gem. § 157 StPO ein Angeklagter wird. Und zwar auf Grundlage dessen, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Diese Einschätzung stützt sich nicht einzig auf die Beweismittel. Bedeutet konkret das Zeugenaussagen für eine Anklageerhebung nicht zwingend notwendig sind.

          Normaler Vorgang und "kein Problem", schon gar nicht für die arme, blinde Justitia, die tritt nämlich erst nach Anklageerhebung und Zulassung der Anklage auf, wenn es um die prozessuale Tat geht.

          • @Sam Spade:

            Die Staatsanwaltschaft gehört sehr wohl zur Judikative (und legt da auch großen Wert drauf), und "nicht nur" Beweise würdigen zu sollen, heißt nicht, dass man sich auf die bestehende Beweislage etwas draufdichten oder sie umgekehrt ignorieren darf.



            Die StA muss das genauso abwägen wie ein Richter, bevor sie Anklage erhebt: Dass eine Verurteilung überwiegend wahrscheinlich ist (so die Legaldefinition des "hinreichenden" Tatverdachts), kann man schwerlich bejahen, wenn die Beweislage es nicht hergibt.



            Gleiches gilt für den Gang vor den Haftrichter, der nunmal einen "dringenden" Tatverdacht nachgewiesen bekommen muss, bevor er jemanden bis zum Prozess wegsperren lässt.

            • @Normalo:

              "Die Staatsanwaltschaft gehört sehr wohl zur Judikative (und legt da auch großen Wert drauf)"

              Na gut, dann muss ein Norweger wieder herhalten um den Deutschen ihr eigenes System der Gewaltenteilung zu erklären. Mache ich aber gerne für sie.

              Judikative



              Bundesverfassungsgericht



              Obersten Bundesgerichtshöfe wie BGH oder BVerwG.



              Die Gerichte der Bundesländer wie Landgericht oder Amtsgericht sowie die Fachgerichte wie Sozialgericht oder Verwaltungsgericht

              Exekutive



              Bundes- und Landesregierungen



              Ministerien und Behörden



              Gemeinde- und Stadtverwaltungen

              Und dann blieben da noch die sogenannten Ordungs- und Sicherheitsorgane und die bestehen aus Polizei, Zoll und den Staatsanwaltschaften.

              Letztere sind weisungsgebundene Strafverfolgungsbehörden und eigenständige Organe der Rechtspflege! wohlgemerkt und gehören nicht zur rechtssprechenden Gewalt.

              Im deutschen Sprachgebrauch ist es jedoch üblich das die Staatsanwaltschaft der Justiz zugeordnet wird. Ändert aber nichts an der Tatsache, das sie der Exekutive zugeordnet ist.

        • @Normalo:

          Da bin ich ja heilfroh, kein Jurist zu sein, sondern den Fall ‚frei von der Leber weg‘ politisch kommentieren zu können.



          Die Parteilichkeit der Justiz zugunsten der Nazis hat ja schon die politische Diskussion zum Ende der Weimarer Republik bestimmt. Schwer vorstellbar, dass eine altehrwürdige Disziplin wie die Rrchtswissenschaft so gründlich ihre Traditionen ändert. Da sind schon die alten Herren und die Burschis vor.



          Aber vielleicht schreibe ich hier nur dummes, vorurteilsbehaftetes Zeugs.😉

          • @Abdurchdiemitte:

            Was @Sam Spade sagt plus: Ja, es ist schön für Sie, dass Sie solche Verfahren frisch von der Leber weg politisch betrachten können, aber gut für den Rechtsstaat, dass ihm diese Einschätzung weitgehend schnuppe ist. Denn sonst würde das schärfste Schwert in seinem Arsenal zu einer nach politischem Gutdünken und/oder Bauchgefühl eingesetzten Waffe. Wo das hinführt, brauche ich nicht zu erläutern.



            Die meisten Staatsanwälte, die ich kennengelernt habe, neigen übrigens der SPD zu, wenn auch nicht der von Oskar Lafontaine sondern eher der von Helmut Schmidt. Denken Sie "Otto Schily" (historische Vergleiche sind ja Ihr Steckenpferd), dann entspricht das in etwa meinen Erfahrungen.

            • @Normalo:

              Mir ist durchaus bewusst, dass der demokratische Rechtsstaat der ‚Schild‘ ist, hinter dem ich meine komischen Positionen hier im Forum absondern kann.



              Irgendwie nur habe ich das Gefühl, dass das Argument der historischen Kontinuität in der Rechtswissenschaft, die schlussendlich zum Volksgerichtshof eines Roland Freissler führte, bei manchem Vertreter der juristischen Zunft nicht gut ankommt.



              Mehr Selbstreflexion wäre also gefragt (wie im wissenschaftlichen Betrieb eigentlich auch üblich). Und mit ‚Schmidt Schnauze‘ sollten Sie mir gar nicht erst kommen (erst recht nicht mit Otto Schily). Ich habe Schmidt als damaliges SPD-Mitglied in seinen letzten Zügen als Kanzler noch miterlebt, stand als aktiver Juso seinerzeit aber sozusagen auf der anderen Seite des politischen Grabens.

          • @Abdurchdiemitte:

            Einmal genauer informieren auf welchen Feldern die Rechtswissenschaften zu finden sind.

            Die Kriminalstatistik gibt eine Einschätzung nicht her, das Strafverfolgungsbehörden Straftaten mit rechtsextremen Hintergrund weniger Priorität einräumen als Taten aus dem linksextremen Spektrum.

            Für die Exekutive greift ihr Vergleich zu Weimar schonmal nicht.

            Bleibt die Judikative. Das Gerichte bei rechten Straftätern die Strafzumessung bei manchen Urteilen sehr niedrig angesetzt haben, ist nicht von der Hand zu weisen. Das auch ab und an ein zumindest fragwürdiger Freispruch erfolgte auch nicht.

            Nur handelt es sich dabei um Einzelurteile von Landesgerichten und die fallen in den Bundesländern grundsätzlich verschieden aus, auch bei anderen Delikten. Es gab auch zahlreiche Berufungsverfahren in denen solche Urteile von der höheren Instanz aufgehoben wurden.

            Daraus eine rechte Gesinnung der gesamten Justiz abzuleiten kann nur auf Grundlage von Vorurteilen und nicht anhand von Fakten erfolgen.

            Justiz ist wie die Polizei traditionell konservativer ausgerichtet, das ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem Mangel an Objektivität.

            • @Sam Spade:

              „Daraus eine rechte Gesinnung der gesamten Justiz abzuleiten kann nur auf Grundlage von Vorurteilen und nicht anhand von Fakten erfolgen.“



              Das habe ich auch nicht behauptet, auch wenn mein Kommentar vielleicht etwas ätzend-polemisch daher kam. Aber meine Güte, was muss man an politischer Gehässigkeit, Polemik und Provokation alles lesen in diesem Forum (Foristen wie Sie oder @Normalo natürlich ausgeschlossen und das meine ich ernst, nicht ironisch).



              Und der letzte Satz meines vorherigen Posts hätte Sie auch darauf bringen können, dass der Kommentar etwas polemisch-ironisch gemeint war.



              „Justiz ist wie die Polizei traditionell konservativer ausgerichtet, das ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem Mangel an Objektivität.“



              Eben, das meinte ich. Was als ‚objektiv‘ zu gelten hat, legen Juristen fest und die sind in der Regel „traditionell konservativer ausgerichtet“. Deshalb mein Hinweis auf alte Herren und Burschenschaftler.



              Irgendwie haben Juristen und Ärzte etwas gemeinsam: sie halten sich für (akademische) Halbgötter und können Kritik oft nur schlecht ertragen.

      • @PartyChampignons:

        Trotzdem wurde der TAZ der Tathergang geschildert, ebenso der Plattform Indymedia. Die entsprechenden Infos müssen folglich von Augenzeugen kommen (ansonsten hätte die TAZ hier Hörensagen von Dritten abgedruckt). Ich kann prinzipiell vollkommen verstehen, dass man unter Schock steht, insbesondere wenn der Betroffene ein Freund ist. Warum man der Polizei keine Auskunft geben kann, der Presse und alternativen Plattformen aber schon, ist dann schon etwas merkwürdig.

        • @MarsiFuckinMoto:

          Ein Grund könnte (!) die Befürchtung sein, dass persönliche Daten (Namen, Adressen) der Zeugen in falsche Hände geraten.

          • @Kawabunga:

            Oder man muss die Aussagen erst aufeinander abstimmen., damit auch ja keine Notwehr rauskommt.

            Und bevor über mich hergefallen wird: Es gibt keine konkreten Infos zum Tathergang, aber 70% hier im Forum wissen schon, was vorgefallen ist und dass das alles nicht sein kann. Ich weiß es nicht und kann auch munter Vermutungen äußern. Aber manchmal ist es vielleicht klüger, ein paar Tage zu warten.

          • @Kawabunga:

            Die Namen und Anschriften von Zeugen, die der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft bekannt sind, stehen aber auch dann in den Akten, wenn die Zeugen keine Aussagen machen. Um zu verhindern, dass der eigene Name in die Akten gelangt, muss man sich vor der Polizei verbergen; eine bloße Aussageverweigerung nützt nichts

        • @MarsiFuckinMoto:

          Nunja so wie ich das verstehe, hat die TAZ ihre Informationen über den Anwalt der Gruppe erhalten "Betroffene aus dem Umfeld des Studenten, der sich antifaschistisch engagiert, lassen über Anwalt Adam mitteilen, sie stünden „noch unter Schock“." (der Anwalt wird auch noch an anderer Stelle erwähnt). Es wurde also nicht mit der TAZ direkt gesprochen, also im Prinzip ja, es wurden Infos von Dritten abgedruckt. Und ob die Information auf Indymedia direkt aus dieser Gruppe kommt ist dem Artikel auch nicht zu entnehmen , es ist lediglich von irgendwelchen Antifaschist:innen die Rede. Könnte also auch sein, dass die Gruppe mit Freunden/Familie darüber geredet hat (sind in der Regel erste Ansprechpartner bei traumatischen Erlebnissen) und von denen hat es dann einer ausgeplaudert. Wir wissen es nicht. Dass außerdem viele Antifas nicht sonderlich gut mit der Polizei können ist auch allgemein bekannt, ist natürlich hier nicht hilfreich, aber für mich trotzdem nicht merkwürdig.

        • @MarsiFuckinMoto:

          ich würde der polizei als linksradikaler auch keine auskunft geben. ist gut, von diesem recht gebrauch zu machen. vor gericht wird dann sicher mehr zu hören sein. auch das macht sinn.