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Deutsche Umwelthilfe und ErneuerbareKlage wegen Balkon-Solarmodul

In München fordert eine Hausverwaltung von einem Mieter Gutachten wegen Solarmodulen. Die Deutsche Umwelthilfe will Klarheit und zieht vor Gericht.

Solaranlage an einem Balkon eines Mehrfamilienhauses Foto: Chromorange/imago

Freiburg taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht gemeinsam mit einem Mieter vor Gericht, dessen Hausverwaltung durch hohe Hürden das Anbringen von Balkonmodulen zur Solarstromerzeugung blockiert. Der Umweltverband erhofft sich von der Musterklage ein Grundsatzurteil, damit Mieter sich „endlich unkompliziert an der Energiewende beteiligen können“.

Im konkreten Fall handelt es sich um ein Paar aus Kiel, das seit November versucht, Module mit zusammen 600 Watt am heimischen Balkon anzubringen. Laut DUH hatte die Hausverwaltung das Projekt zunächst aus optischen Gründen untersagt, dann verlangte sie nach zwei weiteren Anläufen vom Mieter ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und die Prüfung der gesamten Haus­elektrik.

„Durch diese völlig überzogenen Forderungen würde sich das ganze Projekt nicht mehr rentieren“, so die DUH. Es bestehe „der Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Verzögerungstaktik“. Der klagende Mieter Matthias Weyland sagt, er sei „fassungslos“ und wolle sich „nicht länger ausbremsen“ lassen – weshalb er sich an die DUH wandte.

Der mit der Klage beauftragte Anwalt Dirk Legler hofft, mit dem Verfahren „mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen“. Es müsse klarer herausgearbeitet werden, welche Anforderungen an Balkonmodule und ihre Besitzer zu stellen sind. Eine sinnvolle Auflage sei zum Beispiel, dass der Betreiber eine Haftpflichtversicherung vorweisen muss. Auch seien alle Vorgaben gemäß der jeweiligen Landesbauordnung einzuhalten. Außerdem könnten die Nutzer der Module verpflichtet werden, diese beim Auszug wieder zu demontieren.

DUH warnt vor „sinnlosen Hürden“

Weitere Anforderungen seien oft „sinnlose Hürden“, so die DUH. Der Verband verweist darauf, dass er permanent Mails bekomme, in denen Bürger über Blockaden klagen. Brandschutz, Elektrik und Statik seien die typischen Einwände, sagt Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Anwalt Legler hält ein Urteil vor dem Amtsgericht Anfang des kommenden Jahres für realistisch. Je nach Ausgang des Verfahrens könnte dieses weitere Bürger im Land ermutigen, ihre Balkone zur Stromerzeugung zu nutzen.

Das Genre der Steckermodule boomt ohnehin bereits: Allein in diesem Jahr seien schon 137.000 neue – registrierte – Balkonkraftwerke in Betrieb gegangen, so die DUH. Die Gesamtzahl der registrierten Anlagen liege in Deutschland bei 230.000. Darüber hinaus gibt es erfahrungsgemäß auch noch viele unregistrierte. Die DUH schätzt, dass 20 Millionen Haushalte in Deutschland für ein Balkonkraftwerk geeignet sind, womit sich bei durchschnittlich installierten 400 Watt eine theoretische Kapazität von 8 Gigawatt ergibt.

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52 Kommentare

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  • Eine Frage der Haftung



    Wenn ein Vermieter gar nichts macht und die Mieter machen lässt wie sie es wollen, dann klingt das erst mal gut.



    Was aber, wenn die Statik nicht standhält und das Geländer samt Modulen runter fällt, die Steckdose einen Schmorbrand bekommt oder jemand einen Stromschlag erhält.



    Wer haftet dann? Sicher nur der Mieter oder eventuell auch der Vermieter.



    So lange dies nicht sicher geklärt ist, kann ich den Vermieter etwas verstehen, wenngleich ich den Mieter noch mehr verstehe.

  • Ein Balkonkraftwerk sollte man schon so auslegen das es zum eigenen Verbrauch passt. Selbst wenn man einen großen Kühlschrank und eine extra Kühltruhe sein eigen nennt, dann verbraucht am tagsüber ständig etwa 200 Watt. Mal mehr, mal weniger da die Dinger nicht ständig laufen.



    Und wer tagsüber mittags nicht kocht der benötigt keine zwei oder drei Module mit 800 Watt und mehr. Dann wird nämlich ständig ins Netz eingespeist ohne das man einen Cent dafür bekommt.



    Natürlich nur wenn die Sonne scheint.

    • @Der Cleo Patra:

      Wieso? Sie können doch auch für die Allgemeinheit Strom erzeugen. Es wäre natürlich gut, wenn die Balkonkraftwerkbetreiber*innen dafür Geld bekämen oder ihnen der Ertrag mit ihrem verbleibenden Netzbezug gegengerechnet würde.

      • @Uranus:

        // Es wäre natürlich gut, wenn die Balkonkraftwerkbetreiber*innen dafür Geld bekämen

        Ist aber nicht vorgesehen. Dann müssten sie eine richtig größere Anlage aufs Dach schrauben. Die muß aber im Gegensatz zum Balkonkraftwerk genehmigt werden. Dann bekommen sie ein paar Cent die kWh.

        • @Der Cleo Patra:

          Ja, bisher ist offenbar nicht mehr zu erwarten. Weniger Bürokratie und einfache Erlaubnis wären schon mal großartige Verbesserungen. Allerdings ist das Ganze noch nicht fertig ...



          Siehe auch:



          Andreas Schmitz startete mit anderen zusammen eine Petition zu Balkonkraftwerken und bespricht vieles zur Energiewende, wie auch nachfolgend den Gesetzgebungsprozess zu Balkonkraftwerken:



          "Balkonsolar Petition - SCHLIMMER als vorher? "



          www.youtube.com/watch?v=HCE7zjnU97c

    • @Der Cleo Patra:

      "Dann wird nämlich ständig ins Netz eingespeist ohne das man einen Cent dafür bekommt."

      Bald darf man das mit einem alten Zähler, der rückwärts laufen kann. Das lohnt sich schon...

    • @Der Cleo Patra:

      "Dann wird nämlich ständig ins Netz eingespeist ohne das man einen Cent dafür bekommt."

      Das scheint hier in Finnland gut geregelt zu sein: Beim selben Betreiber, von dem man den Strom bezieht, kann man gegebenenfalls auch einspeisen, und das wird dann auf die Stromrechnung angerechnet. Es lohnt sich sogar, im finnischen (!) Winter (!) aufs Dach zu steigen und den Schnee von den Licht- (nicht: Sonnen-)Modulen zu wischen.

      Der Vollständigkeit sei erwähnt: Wenn die Atomkraft hier mehr Strom produziert als benötigt, liegt die Stromrechnung auch mal bei Null oder ist sogar negativ.

  • "Laut DUH hatte die Hausverwaltung das Projekt zunächst aus optischen Gründen untersagt, dann verlangte sie nach zwei weiteren Anläufen vom Mieter ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und die Prüfung der gesamten Haus­elektrik."



    Oha! Böse! Ich hoffe, die prüfen neben den "Hochleistungseinspeisern" auch die ganzen "Hochleistungsverbraucher" und regeln bei zu hohen Verbäuchen ab! Nicht, dass Toaster und Wasserkocher, parallel betätigt, das Stromnetz überlasten!! Außerdem werden hoffentlich überall sämtliche Blumenkäste, Stühle, Tische usw. samt Mieter*innen und Gästen gewogen und bei der Prüfung mit berücksichtigt!1elf Notfalls eben Besuchsverbot verhängen, Balkon sperren oder rückbauen lassen. Und klar, sind die Solarmodule pottenhässlich und alleine deswegen zu verbieten! Hätte der Mieter doch lieber ne Deutschlandfahne gehisst! Aber (links)grünversifften ist da ja nicht zu helfen ... /Sarkasmus

  • "...die Hausverwaltung (hat) das Projekt zunächst aus optischen Gründen untersagt, dann verlangte sie nach zwei weiteren Anläufen vom Mieter ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und die Prüfung der gesamten Haus­elektrik."



    Kann ich bestätigen. Unsere Tochter wollte letztes Jahr an ihrem Südbalkon im Dachgeschoss in Berlin auch so eine Anlage installieren, aber nicht mit der Hausverwaltung...



    Ist eine der ganz großen Berlins. Bis auf die Optik wurden ebenfalls sämtliche aufgeführten Punkte verlangt - und die Außensteckdose hätte auch noch gewechselt werden sollen und die Montage nur von einer Fachfirma durchgeführt werden, Selbstanschluss und Befestigung am Balkon verboten... - Das Haus ist ein Neubau von 2020 - keine baufällige Ruine, der Wechsel der Steckdose ergab überhaupt keinen Sinn.



    Jedenfalls die Kosten für die Anlage hätten irgendwo um die 800€ betragen, die geforderten Auflagen hätten die Kosten grob verdoppelt - was soll ich sagen, sie habens dann sein lassen und so rankt auch diesen Sommer wieder die Kapuzinerkresse das Balkongeländer hoch - Deutschland deine Energiewende -.-

  • Auf dem Bild wird es eigentlich schon deutlich, die Solaranlage dort ist optisch ansprechender als die alte Balkonverkleidung oder die Schüssel ein Stockwerk tiefer.

    Es handelt sich um Standard Module etwa 175 x 100cm Leistungen zwischen 370 und 410 Watt.



    Vermutlich an einem HM800 oder HM600 betrieben.

    Die Wechselrichter sind steckerfertig und Idiotensicher. Im Jahr kommen da je nach Ausrichtung so 600 bis 900 kWh zusammen.

    Und sollte das Stromnetz in der Wohnung ausfallen, dann schalten die Wechselrichter die Einspeisung sofort ab. Die Geräte haben in der Regel alle nötigen Zertifikate und die erzeugte Leistung lässt mit Sicherheit auch keine alte Leitung durchbrennen.

    Eigentlich gehört sowas auf jeden Balkon, der nicht total verschattet ist.

    Am besten wäre es der Vermieter stattet einfach mal alle Wohnungen auf einen Schlag aus. Die Pannels sind auf Palette deutlich billiger. Dann ist alles schön einheitlich und garantiert alles richtig verkabelt und geerdet...

    Gruß vom Mondlicht

  • Ihr werdet sehen: Unser Gesetzgeber wird auch diese Thema mit dem selben Erfolg behandeln wie das Bürgergeld, die Übergewinnsteuer und die Kindergrundsicherung.

    Ach ja, ich vergaß das Thema Cannabis ...

    • @Bolzkopf:

      - "Bürger*innegeld"



      *"Hey, wir trauen den Leuten nicht und irgendwer muss ja die Drecksarbeit ja machen."



      - "Übergewinnsteuer"



      * " Hallo? Durch so was würden Arbeitsplätze verloren gehen! Außerdem müsste ich dann langer auf meine zweite Yacht sparen."



      - "Kindergrundsicherung"



      * "Was können die schlauen Eltern dafür, dass andere Eltern zu dumm sind, in (die richtigen) Aktien zu investieren? Sollen sich die Kinder halt andere Eltern suchen.



      /Zynismus der Spaßpartei und Fans

  • Super, noch nicht einmal ein paar Solarzellen lässt man den Menschen. Das kotzt mich an.

  • Die Außenanbringung wie auf dem Artikelfoto ist eine bauliche Veränderung des Gebäudes. Da sollte der/die Eigentümer schon mitbestimmen dürfen, insbesondere wenn jeder Balkon-Nutzer sein eigenes "Design" machen möchte.



    Die Sicherheit ist fachlich zu beurteilen. Bei uns sind die Geländer z.B. nur mit vier 8er Schrauben befestigt. Wenn das Ding runtersegelt, besteht für die Gartenbenutzer Lebensgefahr.

    • @Katzenberger:

      Herrjeh, manche Gebäude würden durch Solarpanels aufgewertet.

  • Letztlich muss die Verantwortung für Dinge, die man in und an der Wohnung installiert jede MieterIn selbst bewerten und tragen. Dazu muss man aber informiert sein.

    Leider weiß ich aus vielen Gesprächen, dass sehr oft die eigenen handwerklichen Fähigkeiten und die Ertragsmöglichkeiten von Balkon-PV sehr überschätzt werden. Oft wird die erhebliche Diskrepanz zwischen Energieerzeugungskapazität und Energienutzungsmöglichkeit nicht verstanden. Tagsüber Sonnenschein, abends Stromverbrauch aber kein Zwischenspeicher.



    Und die Werbung für diese Geräte ist, besonders bei Discountern und Internet-Angeboten leider überwiegend mit falschen Angaben zu wirtschaftlichen Einsparmöglichkeiten gespickt. Bis hin zum Missbrauch des begriffes Autarkie.

    Balkon-Kraftwerk: Aus öffentlicher Hand geförderte Chance für einige Händler, viel Geld zu verdienen. Von billigem Elektroschrott bis teuren Produkten ist alles am Markt.

    Für Privatleute: Besser Strom sparen !

    Für die Gesellschaft: Besser Stromnetze auf regenerative Energie-Erzeugung umbauen und Rechtssicherheit für Gemeinschaftsanlagen herstellen!



    Wir sollten uns auch fragen, ob eine Gesellschaft funktioniert, in der als Ziel ständig die Autarkie der Individuen propagiert wird.

    • @Christian Götz:

      Als Ergänzung:



      Es gibt da schon Möglichkeiten für 9-5-Arbeitende wie Zeitschaltuhren. Mensch kann bspw. Waschmaschine und Spülmaschine mittags starten lassen. Der Kühlschrank läuft den ganzen Tag und würde größtenteils über Balkon-PV laufen ... Für Nichtlohnarbeitende wären die Eigennutzmöglichkeiten einfacher und größer. Allerdings haben viele jener, nicht das Geld für eine Balkon-PV-Anschaffung.



      Jenseits von Eigennutz würde Mensch Strom für Nachbar*innen erzeugen.

      • @Uranus:

        1. Woher weiß denn die Zeitschaltuhr, ob die Sonne scheint? Wenn überhaupt etwas regelungstechnisch sinnvoll wäre, dann ein Sensor für Strahlungsintensität. Eine WaMa nimmt immerhin 1 kWh je Waschgang, das wäre eine sinnvolle Energiemenge zum fossil-sparen. Aber 600 W PV-Maximal-Leistung stehen bis zu 3000 W Leistung einer WaMa gegenüber. Ohne Netzstrom läuft die Maschine also gar nicht!



        2. Übliche Kühlschränke mit Eisfach haben einen Energiebedarf von 0,25 kWh/Tag. Selbst, wenn eine Balkon-PV-Anlage 12 Stunden derart besonnt wird, dass sie Strom produziert, werden bei dem Kühlschrank nur 0,125 kWh/Tag Energiemenge nicht vom EVU bereitgestellt.



        Natürlich ist es schön, wenn Menschen nicht nur eigennützig handeln. Die Versprechen der Balkon-PV-Händler sind andere.



        Und nochmal: die staatliche Förderung konzentriert sich zu stark auf individuelle Lösungen. Die Förderkohle wäre besser angelegt in Gemeinschaftsanlagen, besonders im Mietwohnungsbereich. Dafür fehlen aber immer noch die Rechtsgrundlagen. Ich würde auch die Förderung von z. B. 4 EinzelWP bei Reihenhäusern nicht mehr gewähren. Förderung nur bei 1 WP und 1 Gemeinschafts-PV für alle 4 Häuser. Aber auch hier fehlende Rechtsgrundlagen seit 30 Jahren.

        • @Christian Götz:

          Mh? Mein Kommentar ist keine Gegenrede zu Aufklärung über tatsächliche Funktion und Wirksamkeit von Balkonkraftwerken (klar, ist/wäre es Quatsch, bei dem geringen Energieerzeugungspotenzial der Balkonkraftwerke von Autarkie zu faseln, ihren Nutzen - auch für eine Förderung der Haltung gegenüber der Energiewende - haben sie dennoch) auch keine Gegenrede zu Gemeinschafts-PV. Beides finde/fände ich gut.



          Ich wollte damit nur einwenden, dass mensch anhand Balkon-PV den Netzbezug verringern kann und mensch den Eigennutz durchaus steigern kann.

  • Beliebte Vorgehensweise ist auch, dass man den Mieter die Auflage macht, dass er für die völlig überalterte 2-Phasen-Elektrobestandsanlage im Zuge des Anschlusses eines Photovoltaikmoduls komplett, also für die Betreiberverantwortung der gesamten Elektroanlage der Wohnung, verantwortlich macht.

    Davon kann ich nur abraten, da sich die Eigentümer hier versuchen aus der ihnen obliegenden Betreiberverantwortung und Instandhaltungspflicht für ihre maroden Anlagen zu stehlen.

    Inwiefern diese Delegierung der umfänglichen Betreiberverantwortung für die ges. ELT legitim ist, würde ich auch gerne geklärt wissen, denn viele Eigentümer sind auf diese Idee gekommen!

    • @Privatkundig:

      2-Phasen-Elektrobestandsanlage (also 1 Phase mit klassischer Nullung) habe ich das letzt mal 1969 gesehen. Die haben zwar Bestandsschutz und das muss nicht geändert werden. Ob moderne Wechselrichter da dran funktionieren entzieht sich meiner Kenntnis.

  • Die Eigentümer meines Hauses wollen keine Steine in den Weg legen, aber kurzfristig einen Punkt auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu bringen, lehnt die Gesellschaft ab. Die Begründung zu kurzfristig und der Vorschlag muss von einem Vermieter kommen. Dem das aber völlig egal ist. Jetzt mache ich meinem Strom hinter der Brüstung bis die Gesetzte geändert sind.

  • Durch Nutzung der Außenfassade, die nicht Gegenstand des Mietvertrages ist, will der Mieter wirtschaftliche Vorteile erzielen. Der einzige der das Recht dazu hätte wäre der Besitzer der Außenfassade, der Vermieter.



    Falls man dies anders sieht, wo endet das Recht die Außenfassade zu nutzen. Darf der Mieter z.B. dann auch Solarpanelen unter dem Küchenfenster installieren?

    • @Baidarka:

      Wie (in diesem Beispiel) auch auf dem Foto zu sehen ist, werden die Solarmodule keinesfalls an der Fassade sondern am Balkon befestigt und das ist eben wohl ein Unterschied, weil der Balkon ganz klar zu Wohnung gehört und damit sehr wohl Teil des Mietvertrags ist.....in anderen Fällen haben sie da vielleicht Recht

      • @PartyChampignons:

        Zur Ergänzung: Nichtsdestotrotz sollte man nicht einfach etwas an seinem Balkon anbringen ohne vorher mal zu überprüfen ob der das überhaupt halten kann.

  • Da schaffen die Balkonkraftwerke mit ihren geschätzten 8 GW, rund tausendmal so viel wie ein Geothermiekraftwerk in Bayern mit mageren 8 MW.

    taz.de/Geothermie-in-Bayern/!5951062/

    Und das alles bereits auf versiegelten Flächen und in direkter Abnahme der Energie ohne große Umwege und nötiger Infrastruktur, an der nur viel zu viele sinnlos verdienen wollen.

    Innovation, gebremst durch Politik und der Immobilienwirtschaft und so manchem Architekten der die Schönheit der BIPV nicht kennt.

    Ob da Habeck`s erste Solarinitiative greifen wird? Sogar mit einer Leistungserhöhung bis 800 Wp? Das wären dann ja ganze 16 GW Leistung !

    Wo sollen wir nur mit all der Energie noch hin? Vieleicht der stromintensiven Industrie günstig anbieten, oder gegen einen Rabatt beim Kauf der dreischichtverglasten neuen Fenster eintauschen?

    • @Sonnenhaus:

      Die Balkonkraftwerke (bald sind 2000 Watt erlaubt) sind optimal für z.B. Mähroboter, E-Bikes/Lastenräder, E-Herd, Waschmaschine, Klimaanlage und die Entlastung der Niederspannungsinfrastruktur (Letzte Strommeile zum Kunden).

      Und für die Hausbesitzer/Mieter mit altem Drehzähler bringt die Stromeinspeisung sogar sofort nach Installation einer 2000 Watt Solaranlage eine sehr, sehr starke Reduzierung der Stromkosten. :-)

      Soviel ich gelesen habe, ist die vereinfachte Zulassung der Balkonkraftwerke schon ab Januar 2024 möglich. Also schon in 4 Monaten!

      Auf Auf ins Solarstromzeitalter. Danke Ampel!

      Endlich! :-))

    • @Sonnenhaus:

      Geothermie läuft 24/7 und Balkonkraftwerke nur bei viel Licht und Sonnenschein. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied.

    • @Sonnenhaus:

      Eine Erhöhung der erlaubten Einspeisegrenze von 600WP auf 800 WP übersetzt sich nicht in eine Verdoppelung der Leistung wie Sie es primitiv herbeirechnen. Bei den meisten Menschen dürften mehr als 400WP Panele garnicht an den Balkon passen. Diese Erhöhung wird nur einen Bruchteil der BKW Besitzer überhaupt betreffen. Um 800WP DC-AC Leistung am WR sinnvoll ausnutzen zu können braucht es Minimum 5m² Solarfläche am Balkon, das ist ziemlich viel. Einfach mal überlegen bei wie vielen Leuten der Balkon 5m lang ist, dürfte ne Minderheit sein. Oft sinds kaum 2m, was sich dann in den geschätzen Schnitt von 400WP übersetzt.

  • Die von der Umwelthilfe "berechnete" Kapazität ohne jede Erläuterung hier anzuführen ist nicht zielführend. Kein Mensch kann sich etwas darunter vorstellen.



    Im Kopf grob überschlagen, wage ich zu behaupten, dass wir also 20 Millionen(!) Balkon-Kraftwerke bräuchten, um ein lausiges Kohlekraftwerk täglich für ein, zwei Stunden zu ersetzen.



    Über das Jahr gesehen!



    Das aber auch nur, wenn man ihre Produktion, Installation und Entsorgung der Paneele ignoriert.

    Ich stell es mir auch lustig vor, sollte eine Hochhaussiedlung von jedem Mieter frei Schnauze mit je einem Balkonkraftwerk aus dem Baumarkt verziert werden. Das bei den klimakatastrophal ja zunehmenden Extremwetterereignissen. (Unironisch referiert) Man möchte nicht erleben, was bei einem Orkan mit den Hobby-Basteleien geschieht.



    Also sind die bei Amazon angezeigten Komplettpreise zu vergessen!



    Kleiner Tipp, ab vier Meter Höhe gibt es besondere Anforderungen, die durchaus dafür sorgen können, dass es den Aufwand meist nicht wert ist.

  • Ich hab's mal ausgerechnet, auch ohne Blockade rechnet sich so ein Ding nach knapp zehn Jahren. Wobei man also damit rechnen muss, dass das zehn Jahre störungsfrei läuft.



    Wissen Sie was?



    Kaufen Sie einfach gebrauchte Sachen und fahren den Konsum runter, wenn Sie der Umwelt helfen wollen.

  • Solange der Mieter vom Vermieter auf die Problematik hingewiesen hat und für die Installation Fachpersonal einfordert ist doch alles im Sicherheitsbereich

  • Der Vermieter will vom Mieter ein Gutachten, ob der Balkon hält?



    Lächerlicher geht's nicht!

    • @Stoffel:

      Was ist daran lächerlich?

    • @Stoffel:

      Traue keinem Balkon der dir nicht selber gehört 😂

      • @Kurt Reuter:

        Mh, dann hilft wohl zurückkaufen oder sprengen ...

    • @Stoffel:

      Der Balkon ist nicht für die Windlasten von solarmodulen ausgelegt.



      Den Nachweis muss also schon der bringen, der diese Solarmodule anbringen will.

      • @Diogenes Grump:

        Dann aber windundurchlässige Brüstung demontieren und wenn sich die Mieter*innen bei Wind wagen an selbiger Brüstung festzuhalten, ohne dass sie sich seitlich in den Wind stellen, gibt es Ärger! So sind bereits unzählige Balkons kaputt gegangen!1elf

      • @Diogenes Grump:

        Seltsam nur das sie so etwas bei Satelitenempfangsanlagen nicht fordern.

        Montieren Sie sich doch selbst Module an den Balkon und sparen Sie oder verdienen Sie Geld damit. Vermutlich haben Sie reichlich davon.

      • @Diogenes Grump:

        Könnten Sie uns Laien das bitte etwas detaillierter erklären.



        Ich würde vermuten, dass die Oberfläche der Module tendenziell der des von ihr verdeckten Balkons entspricht (das Artikelfoto illustriert dies anschaulich). Eine größere Fläche ergäbe sich, wenn sie seitlich überstehen oder mit starker Neigung montiert würden. Die Neigung müsste eigentlich die Windlast verringern (ein Keil hat einen niedrigeren cw-Wert als eine "Schrankwand").



        Wenn der Balkon offen, also mit einem Geländer, realisiert ist, erhöht sich logischerweise die Belastung auf das Geländer, bei einem seitlich geschlossenen Balkon jedoch nicht bzw. nur an den Befestigungspunkten.



        Kurz gegoogelt: aktuelle Balkone müssen anscheinend gesetzlich einer Traglast von 400 kg pro Quadratmeter standhalten, bei älteren sind es wohl "nur" 300. Das bedeutet also der Balkon könnte dichtgedrängt mit Menschen oder komplett mit einem 30cm hoch befüllten Planschbecken belastet werden.

      • @Diogenes Grump:

        Die Hauselektrik zu pruefen kann ebenfalls sinnvoll sein.

        Dann ist die Frage des Stromkabels in die Wohnung/Haus, nicht das der Mieter die Waermedaemmung durchbohrt.

        Brandschutz koennte in Kombination mit Waermedaemmung ebenfalls ein Thema sein.

        Und wenn es um das Verlegen von Stromkabeln durch die Aussenmauer und das Anbringen von Dingen die Leute erschlagen koennen geht, waere auf jeden Fall ein Fachmann zu beauftragen.

      • @Diogenes Grump:

        Windlast?

        • @nutzer:

          Windlasten sind Lasten, die sich durch Windanströmung auf ein Gebäude ergeben und somit auf Dächer und Außenwandflächen in unterschiedlichen Bereichen in unterschiedlicher Größe einwirken.

      • @Diogenes Grump:

        Wenn das bisschen dass Geländer gefährden könnte, würde ich mich hüten mich dort anzulehnen

      • @Diogenes Grump:

        was fürn quatsch! Balkone sind auf min. 400 Kg/m2 ausgelegt. die Solarmodule kann man mit dem kleinen Finger hochheben. völliger und totaler quatsch eine Statik zu verlangen!!!

        • @Georg Weidekind:

          Danke, sie schreiben noch viel größeren Quatsch, denn sie Reden nicht von der Windlast sondern von der Nutzlast. Die Nutzlast beschreibt das Gewicht, welches auf dem Balkon drauf steht und das ist ein Unterschied zur Windlast. Die Solarmodule haben eine Gewisse Fläche und auf diese Fläche drückt der Wind mit einer Gewissen Last. Außerdem kann der Wind auch je nachdem wie er Ankommt die Module von ihrer Rückseite erfassen und quasi an ihnen ziehen (Windsoglast). Diese Lasten können gerade bei Sturm sehr hoch sein und wirken ja auch nicht immer direkt auf den Balkon, sondern je nachdem erstmal nur auf das Geländer. Das sind in der Tat alles Faktoren die Berücksichtigt werden müssen. Ich hoffe das war verständlich

          • @PartyChampignons:

            die im Beispielbild abgebildete Balkonverkleidung hat eine größere Fläche als die PV Anlage davor. Ergo eine größere Windlast, als die PV Anlage. Diese Windlast ist ja ebenfalls in der Statik mit einkalkuliert, da gibt es immer Zuschläge, wenn Balkon so knapp auf Kante ausgelegt sind... das ist bei dt Bauvorschriften eher unwahrscheinlich.

            • @nutzer:

              In diesem Beispiel hier haben sie natürlich Recht, wobei auch hier eben die Windsoglast nicht zu vernachlässigen ist. Ich meinte das ganze aber eher universeller, solche Balkonverkleidungen sind ja nicht immer gang und gäbe, oft sind es ja nur Geländer, durch die der Wind einfach durchblasen kann.

  • Deutschland ein Land der Mieter mit allumfassenden Rechten

    • @eicke81:

      Oder: Deutschland, das Land der Vermieter, denen alles ausser Geld einnehmen scheissegal ist?

      • @Mitch Miller:

        Trifft es auf jeden Fall besser. Es sind im allgemeinen die Vermieter die sich ziemlich viel erlauben, was schon an bis heute völlig unwirksamen Klauseln in Mietverträgen sichtbar wird. Man stelle sich auch vor man hätte als Mieter nen Zweitschlüssel für die Wohnung vom Vermieter und kommt einfach mal rein. Unvorstellbar. Für Manche Vermieter vollkommen normal die verfassungsmäßige Unverletzlichkeit der Wohnung zu veletzen.