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Wahlrechtsreform der AmpelDer Opposition geht's an den Kragen

SPD, Grüne und FDP haben die Klausel gekippt, die für CSU und Linke die Absicherung war. Kollateralschaden oder Absicht?

Der Deutsche Bundestag soll schrumpfen: von aktuell 736 Abgeordneten auf künftig nur noch 630 Foto: Kay Nietfeld/dpa

Berlin taz | Der 17. März 2023 war für den Bundestag ein denkwürdiger Tag. An diesem Freitag beklatschte die Linke begeistert eine Rede von Alexander Dobrindt, dem Landesgruppenchef der CSU. Und die Union applaudierte kräftig für Jan Korte von der Linkspartei. Jener Partei also, die so mancher aus CDU und CSU sonst gerne in einem Atemzug mit der AfD nennt. Beide, Dobrindt und Korte, langten in ihren Reden kräftig hin. Von einem „Schurkenstück“ war die Rede, von „Manipulation“ und einem „Angriff auf die Demokratie“.

Es ging um die inzwischen erfolgte Reform des Wahlrechts. Lange Jahre hatte der Bundestag erfolglos versucht, sich selbst zu verkleinern. An diesem Morgen wollte die Ampel den gordischen Knoten endlich zerschlagen. Ihr Plan: Im Bundestag sollen künftig nur noch 630 Abgeordnete sitzen. Entscheidend für die Sitzverteilung sind ausschließlich die Zweitstimmen; in einem Wahlkreis vorne zu liegen, garantiert nicht mehr den Einzug in der Bundestag. Und: Die Grundmandatsklausel wird gestrichen.

Jene Klausel also, die bislang dafür sorgte, dass Parteien, die unter der Fünfprozenthürde bleiben, trotzdem entsprechend ihres Wahlergebnisses in den Bundestag einziehen – wenn sie drei Direktmandate gewinnen. Historisch hat das vor allem der Linkspartei genutzt. Auch bei der letzten Bundestagswahl hat sie es nur auf diesem Weg ins Parlament geschafft. Künftig müsste sie mindestens 5 Prozent holen – oder wäre draußen.

Doch auch die CSU könnte es treffen: Die hatte bei der Bundestagswahl 2021 in Bayern zwar 45 Direktmandate und 31,7 Prozent der Stimmen geholt, bundesweit macht das aber nur 5,2 Prozent aus. Die Fünfprozenthürde ist der Partei also bedrohlich nah.

Reform trifft die einen stärker als die anderen

Die Streichung der Klausel hatte die Ampel erst kurz vor jenem legendären Freitag in ihren Gesetzentwurf eingefügt. Bis dahin war es ein Entwurf, den man inhaltlich kritisieren konnte, bei dem es aber einigermaßen gerecht zuzugehen schien, weil er auch Abgeordneten der Ampel die Aussicht auf Wiederwahl genommen hätte. Doch in seiner nun verabschiedeten Form hat das Gesetz eine ganz andere Wucht.

Die Vorwürfe der Kritiker: Dieses Wahlrecht ist ungerecht, weil die Änderungen manche Fraktionen deutlich stärker treffen als andere. Und schlimmer noch: Die Ampel will der Opposition damit gezielt an den Kragen. War das die Absicht? Oder ist das Streichen der Grundmandatsklausel eine Art Kollateralschaden?

Fest steht: Zwei Monate zuvor sind die Fachpolitiker der Ampel noch überzeugt, dass die Grundmandatsklausel unbedingt sein müsse. Als sie ihre Reform in den Bundestag einbringen, erhebt die Union eigene Forderungen. Es könne doch nicht sein, „dass der Wahlvorschlag der CDU/CSU vorsieht, die Linke durch die Anhebung der Grundmandatsklausel einfach so aus dem Parlament zu katapultieren“, sagt damals der zuständige Obmann der SPD, Sebastian Hartmann.

Wenig später steht Till Steffen, Hartmanns Counterpart von den Grünen, am Redepult. „Wir machen einen Vorschlag, der auch den kleinen Parteien gerecht wird“, sagt er. „Wir finden, auch für die CSU ist es richtig, dass es künftig die Grundmandatsklausel gibt. Deswegen halten wir daran fest, auch wenn es verfassungsrechtlich nicht zwingend ist.“

Womöglich ein Eigentor

Sechs Wochen später gilt das alles offensichtlich nicht mehr. „Nur Parteien, die über 5 Prozent liegen, nehmen an der Stimmverteilung teil“, sagt Sozialdemokrat Hartmann am 17. März im Bundestag. Was ist in der Zwischenzeit passiert?

Versucht man, dies zu rekonstruieren, muss man in die Zeit zurückgehen, bevor der Gesetzentwurf erstmals im Bundestag debattiert wurde. Die Union hatte gegen den Vorschlag der Ampel Stimmung gemacht, aber keinen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt – sondern kurz vor der ersten Lesung nur einen zweiseitigen Antrag mit fünf Forderungen. Eine davon: die Anhebung der Grundmandatsklausel von drei auf fünf Mandate. Das hätte Konsequenzen für die Linkspartei gehabt, die CSU aber wäre fein raus gewesen.

Die Ampel hatte sich zu diesem Zeitpunkt eigentlich darauf verständigt, die Grundmandatsklausel nicht anzufassen – entsprechend äußerten sich die Redner der Koalition im Bundestag. Der Vorschlag der Union aber, so ist zu hören, habe das Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Hat die Union also letztlich ein Eigentor geschossen, indem sie die Grundmandatsklausel überhaupt zur Debatte gestellt hat?

Montag, 6. Februar, Raum 2.600 im Paul-Löbe-Haus. Der Innenausschuss des Bundestags hat zehn Sachverständige zu einer Anhörung geladen. Zwei der Experten, die auf dem Ticket der Union gekommen sind, bringen vehemente Kritik an der Grundmandatsklausel vor. Ihre Argumentation: Schon bisher sei sie schwierig gewesen; da im neuen Recht aber die Bedeutung der Di­rekt­kan­di­da­ten sinke und manche Wahlkreise keine direkt gewählten Abgeordneten mehr in den Bundestag entsenden würden, wachse das Problem.

Eine Frage der Glaubwürdigkeit

Die Grundmandatsklausel werde nun wohl eine „verfassungswidrige Systemausnahme“, urteilt Bernd Grzeszick, Juraprofessor aus Heidelberg. Und Philipp Austermann, Jurist an der Hochschule des Bundes in Brühl, meint: „Vorzugswürdig wäre es, die Grundmandatsklausel ersatzlos zu streichen.“

Die von der Ampel geladenen Ex­per­t*in­nen argumentieren ganz anders; sie machen kein juristisches, sondern ein politisches Argument stark. Nur durch die Grundmandatsklausel werde sichergestellt, dass der Ampel-Entwurf die Chancenverteilung im politischen Wettbewerb nicht verändere, heißt es in der Stellungnahme der drei Ju­ra­pro­fes­so­r*in­nen Jelena von Achenbach, Florian Meinel und Christoph Möllers: „Die Grundmandatsklausel beizubehalten, ist für die Glaubwürdigkeit des Entwurfs damit unabdingbar.“ Wie recht sie damit haben, zeigt die Debatte der vergangen zwei Wochen.

Doch die Ampel hörte lieber auf die Gegenseite. Die taz hat mit vielen Beteiligten über den Hergang gesprochen. Aus der Ampel heißt es: Die Stellungnahmen und Äußerungen aus der Union hätten dazu geführt, über die Streichung der Grundmandatsklausel nachzudenken.

„Wir sind davon ausgegangen, dass die Union mit einer Klage auf die Grundmandatsklausel zielen wird“, sagt der Grüne Till Steffen. Und Konstantin Kuhle, der Obmann der FDP, argumentiert im Bundestag: „Der Verzicht auf eine Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht (ist) mit weniger verfassungsrechtlichen Risiken behaftet, als es die Einführung einer neuen Grundmandatsklausel gewesen wäre.“

„Haben wir nicht gefordert“

Schon Wochen vor der Debatte haben die drei Hauptverhandler der Ampel, Sozialdemokrat Hartmann, der Grüne Steffen und Kuhle von der FDP, der Union ihren neuen Vorschlag präsentiert – mitsamt dem Wegfall der Grundmandatsklausel. „Die Verhandler der Union haben nicht deutlich gemacht, dass sie im Wegfall der Grundmandatsklausel ein Problem für die CSU sehen“, sagt Steffen.

Davon, dass die Streichung letztlich auf sie selbst zurückgeht, will die Union eher nichts wissen. „Wir haben die ersatzlose Streichung der Grundmandatsklausel jedenfalls nicht gefordert“, betont CDU-Verhandler Ansgar Heveling. Auch der Vorstellung, dass die Union bei einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht besonders auf die Grundmandatsklausel gezielt hätte, widerspricht er. „Wenn es um eine Normenkontrollklage geht, ist klar, dass verschiedene verfassungsrechtliche Punkte eine Rolle spielen, von denen die Grundmandatsklausel nur einer ist.“

Wer die Ver­tre­te­r der Ampel beobachtet, kann auf die Idee kommen, dass neben all den Sachargumenten auch aufgestauter Ärger über die CSU eine Rolle gespielt haben könnte. Ärger über eine Partei, die in nur einem Bundesland antritt, von ihrer Sonderstellung stark profitiert, nach der Wahl im Bundestag aber flugs in eine Fraktionsgemeinschaft mit der CDU eintritt. Und die zehn Jahre lang jede weitreichende Reform verhindert hat – weil sie durch die vielen Direktmandate besonders von der derzeitigen Regelung profitiert.

„Heute haben wir die Möglichkeit, den entscheidenden Schritt zu machen, ohne von den Interessen einer Partei aufgehalten zu werden, die nur in einem Bundesland zur Wahl steht“, schreibt Rolf Mützenich, der Fraktionschef der SPD, an seine Abgeordneten. „Es kann nicht sein, dass die CSU als Regionalpartei dem Deutschen Bundestag diktiert, wie das Wahlrecht aussieht“, ruft die grüne Fraktionschefin Britta Haßelmann im Bundestag.

Linke war sich nicht einig

„Jede Wahlrechtsreform ist auf den letzten Metern immer an der CSU gescheitert. Das war bei Schäuble so, das war bei Lammert so, und das durfte uns jetzt nicht passieren“, sagt FDP-Mann Kuhle in der Talkshow „Lanz“. Das mag alles stimmen. Sollte aber bei der Reform des Wahlrechts, das immerhin einen zentralen Bestandteil der parlamentarischen Demokratie darstellt, keine Rolle spielen.

Und die Linke? Mit der habe es noch nicht einmal richtige Verhandlungen gegeben, heißt es aus der Ampel. Die Linke sei mit ständig wechselnden Berichterstattern aufgetreten und sich nicht einig gewesen, ob sie dem ersten Ampel-Vorschlag zustimmen wolle. Ernsthafte Gespräche habe die Fraktionsspitze abgelehnt. Aus der Linksfraktion wird diese Darstellung bestätigt.

Die Ampel brachte am 17. März ihren Gesetzentwurf mit ihrer eigenen Mehrheit durch den Bundestag. Linke und Union kündigten Klagen an. Man sehe sich in Karlsruhe, rief Jan Korte den Ampel-Fraktionen zu. Der Ausgang: ungewiss.

Scheitern die Klagen, könnte ein neu zusammengesetzter Bundestag das Gesetz wieder ändern – mit der Mehrheit einer neuen Koalition. CDU-Chef Friedrich Merz hat schon angekündigt, dies vorzuhaben. Ein Wahlrecht aber, das je nach Regierungsmehrheit geändert wird, ist wahrlich keine gute Idee.

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46 Kommentare

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  • 8G
    80410 (Profil gelöscht)

    "Ein Wahlrecht aber, das je nach Regierungsmehrheit geändert wird, ist wahrlich keine gute Idee." - Welcome to america.

  • Natürlich ist das Absicht! Die Frage ist, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagen wird.

    Aber ehrlich gesagt gönne ich der CSU diese Behandlung von ganzem Herzen, denn diese Winzpartei fällt schon seit langem im Bundestag nur negativ mit ihrer Besserwisserei auf.

    Und vor allem war sie lange genug an der Regierung, um selbst eine Reform auf den Weg zu bringen. Hat sie aber nicht. Pech eben!

  • Kein Mensch braucht Kleinparteien. Von daher ist das Verhältniswahlgesetz schon genügend genau, um verschiedene Meinungen über mehr als 2 Parteien einen Ausdruck zu verleihen.

    • @Gabriel Renoir:

      Kein Mensch braucht Parteien!Das Grundgesetz stellt die Abgeordneten und ihr individuelles Gewissen in den Mittelpunkt der politischen Entscheidung. Parteien und Fraktionen haben da eine untergeordnete Bedeutung. Also eigentlich genau umgekehrt zur parlamentarischen-politischen Realität.



      Es ist schon nach dem aktuell gültigen Wahlrecht schwer genug als parteiloser Kandidat ein Mandat zu bekommen.Mit dem neuen Wahlrecht wäre das aber unmöglich ,zumindest verstehe ich das so. Gerne lasse ich mich eines besseren belehren,ich bin ja nur politisch-juristischer Laie und die Materie ist sehr kompliziert.So entzieht sich die ganz offen gehandhabte Fraktionsdisziplin bei Abstimmungen auch meinem Laienverständnis. Laut Grundgesetz und allen Landesverfassungen sind die Abgeordneten keinen Aufträgen und Weisungen unterworfen,nicht mal denen ihrer Wähler,nur dem eigenem Gewissen verantwortlich.



      In der Praxis wird das Gewissen aber oft genug an Partei-/Fraktionsführung "ausgelagert". Warum das dennoch fdgo ist, verstehen wohl nur entsprechend geschulte juristische Experten.

    • @Gabriel Renoir:

      Dann soll man die Direktwahlen über Wahlkreise, die mit der Reform zu einem Lottosystem degeneriert wurden, abschaffen und nicht so tun als sei man irgendwie bürgernah.

      Am besten gleich noch den Föderalismus mit abschaffen, denn diese Kleinpartei regiert dort ja noch immerhin noch.

  • Wenn ich Bayern wär und mitbekäme dass 90% der gewählten Direktkandidaten in den bayerischen Wahlkreisen nicht in den Bundestag kommen, täte ich dem Großkotz DE einfach mal den freistaatlichen Stinkefinger zeigen und aus DE austreten.

  • Ein "Direktmandat" bekommen alte, weiße Männer leichter als Junge, Frauen oder Persons of Colour. Mit der Verhältniswahl steigen die Chancen auf eine paritätische Besetzung des Bundestags. Ob man den Wähler:innen die Chance erhalten möchte, über eine regionale "Wahlkreisstimme" die Liste gegenüber dem Parteivorschlag zu verändern, muss man halt (im Zweifel dagegen) abwägen. Wenn man etwas kritisieren kann, dann die Wahl der Hürde bei 5%, wahrscheinlich sind 4% oder noch weniger zeitgemäßer. Mich würde freuen, wenn das Verfassungsgericht das veranlassen könnte und die Verfassungskonformität zumindest einer gesetzlichen Frauenquote für die Listen bejaht.

    • @Zangler:

      Die größte Gefahr für die Demokratie ist immer eine Staatsgewalt, die dem Wähler vorschreiben zu dürfen meint, was oder wen er zu wählen hat. Eine verbindliche Listenquote wäre ein Paradebeispiel für so eine Bevormundung (weshalb sie bislang auch bei jedem Verfassungsgericht durchgefallen ist), und den Willen der Leute vor Ort auszutricksen und gesellschaftspolitisch ungewollte Direktwahlergebnisse übers Wahlrecht unterzupflügen, tutet in dasselbe Horn.

      Wahlrecht soll helfen zu ergründen, wie Politik dem Willen des Souveräns entsprechend gestaltet werden soll. IHRE Vorstellungen zielen eher darauf ab, Wahlrecht als Vehikel für eine NICHT vom Souverän vorgegebene Politik zu instrumentalisieren. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig klargestellt, dass eine nach Geschlechtern, Nationalitäten, Ethnien Religionen oder was auch immer sonst differenzierte und proportionalisierte Repräsentation überhaupt nicht vom Grundgesetz beabsichtigt ist.

      • @Normalo:

        Die Berufspolitiker in den Parteien mögen Listen. Da haben sie die volle Kontrolle über die gewählten Abgeordneten und ihren Arbeitsplatz.

      • @Normalo:

        Was genau sich aus Art. 3 Abs. 2 GG so alles ergibt oder auch nicht, ist dem Wandel der Zeiten und Meinungen unterworfen. Jedenfalls kann man der BRD nicht vorwerfen, dass sie bisher uns Männer gegenüber den Frauen benachteiligt hätte. Was ich hingegen nicht verstehe: Woher kommt die Überzeugung, relative und knappe Mehrheiten für einzelne Personen in ziemlich willkürlich zugeschnittenen Wahlkreisen seien der Inbegriff der Demokratie? Mir stellt es sich mehr als empirische Frage dar, ob Mehrheitswahlsysteme nicht immanent solchen Personen bessere Chancen einräumen, die traditionell für Macht stehen, sprich: Alte, weiße Männer. Und wenn es so wäre wie ich glaube, würde ich bestreiten, dass im Ergebnis ein daraus sich ergebendes Parlament den Willen des Souveräns besonders gut umsetzt. Zusammenschlüsse von mehreren Personen über das gesamte Wahlgebiet verteilt, dürften da schon wesentlich besser geeignet sein, besonders wenn alle von Geschlechtern insoweit absehen, dass sie die beiden "traditionellen" mit den meisten sich zugehörig Fühlenden in etwa gleicher Zahl berücksichtigen und von den anderen Geschlechtern und Ethnien etc. insoweit, dass sie ihnen gegenüber sich bei der Aufstellung neutral verhalten.

  • Wahlrechtsreformdebatte im Für und Wider Grundmandatsklausel könnte spieltheoretisch ausgeleuchtet dazu führen, dass viel grundlegendere Debatte entlang der Frage Fahrt aufnimmt, ob die Grundmandatsklausel nicht Wolkenkuckucksheim Blase über Bundestagsmitgliederstammtischen geboren, reine Efindung ist, bei der Bildung von Mehrheiten zur Wahl von Bundeskanzlern, deren Kabinetten als Vehikel zu dienen, ob Parteien denn überhaupt, gemäß Grundgesetz 1949, in Bundestag gewählt werden, ob das in Wahrheit nicht allein in ihren Wahlkreisen gewählte Abgeordnete sind, die den Bundestag konstituieren, erst danach legitimiert sind, ihren Wahlaussagen, Wahlprogrammen folgend, nur ihrem Gewissen verpflichtet, als Wahlmänner, Wahlfrauen in Bekenntnis zu bestimmen Parteien, NGOs, Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden, Bürgerbewegungen Fraktionsstärke zustande bringen, den Bundeskanzler aus ihren Reihen mehrheitlich wählen, ein Kabinett bilden?

    Wenn ja, hätte das weitgehende Folgen für Art und Umfang staatlicher Finanzierung parlamentarischer Parteien in Bund, Ländern in nahezu deckungsgleich dynamisierter Höhe staatlicher Zuschüsse für christliche Kirchen auf Basis umstritten historischer Rechtstitel 1806, von gegenwärtig 600 Millionen €/anno, ungeachtet staatlicher Finanzierung parteinaher Stiftungen in nahezu noch einmal gleicher Höhe, während die Zivilgesellschaft außerhalb parlamentarisch vertretener Parteien unterfinanziert ist?



    Auch die Frage könnte in Gang kommen, ob staatliche Finanzierung parlamentarischer Parteien in Deutschland, Bund, Ländern, auch vertreten im Europaparlament, überhaupt mit anderen EU Ländern kompatibel so beibehalten werden kann, womöglich im Gegensatz zu längst gefordert vergleichbaren EU Standards steht?

  • Da in der Vergangenheit oft genug Direktkandidaten ohne Bezug zum Wahlkreis auftraten, können wir auf die Direktmandate getrost verzichten. Nur die 5-Prozenthürde finde ich zu hoch. Entweder auf 3 Prozent runter, oder die Stimmeneverteilung landesweit auswerten, die Hürde also landesweit ansetzen.

    • @hechtmaus:

      Das mit der Bundesland-bezogenen Hürde ging mir auch durch den Kopf. Vor allem im Hinblick auf den Föderalismus.

      Föderalismus ist im GG von ziemlich hoher Bedeutung und ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Situation, in der fast alle gewinnenden Wahlkreis-Kandidaten eines Bundeslandes nicht in den Bundestag einziehen können, mit dem GG konform läuft.

  • 2G
    21327 (Profil gelöscht)

    Wahlrechtsreformen haben wohl von sich aus immer einen machtpolitischen Beigeschmack, so auch die Jüngste, bei der insbesonderen Grüne und AFDP aufgrund einer weiteren Mehrgewichtung der Verhältniswahl und der Streichung des seit Anbeginns des Bundeswahlgesetzes im Jahre 1956 bestehenden Grundsatzes "§1(1) ..einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl..." sowie ihrer verhälnismäßig wenigen Wahlkreismandate Nutznießer sein werden.

    Die zwar legitime Mehrgewichtung der Verhältniswahl ist zum einen ein Schritt hin zum Wahlrecht der Weimarer Republik und somit weg von den Lehren dieser Zeit, die 1956 in der ursprünglichen Fassung des Bundeswahlgesetz als Grundsätze niedergeschrieben worden sind, aber zum anderen auch der Hauptgrund für die auffälligen "Abweichungen", durch Überhang- und Ausgleichsmandate, auf aktuell 736 Abgeordneten im Bundestag.

    >>Bundeswahlgesetz



    § 1 Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze



    (1) Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.



    (2) Von den Abgeordneten werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt.

  • CSU: dass eine Landespartei wie die se Weißwurschtseppeln im Bundestag ist, ist sowieso unsäglich. Dass von dieser Partei dann auch noch immer die schlechteste Politik gekommen ist, macht es nicht besser. Um die wär's also echt nicht schade.

    Aber davon abgesehen, muss man halt auch wenn es um die eigenen Pfründe geht, zurückstehen, wenn es dem Staat dient. Und unser Parlament, das in seiner Größe nur noch vom chinesischen übertroffen wird, ist einfach absurd und kostet Unmengen an Geld. Auch wenn ich die Linken gerne im Bundestag sehen würde, müssten sie halt dran glauben.

    Wie es neulich jemand so treffend in Bezug auf die CSU auch sagte: wenn sie einfach bessere Politik machen, kommen sie auch wieder rein.

    Gibt ja auch andere Parteien, die wegen ihrer mangelnden Zustimmung eben nicht im Parlament vertreten sind.

  • Nicht die Masse macht ein Parlament aus, sonder die Klasse der Politiker. Da lobe ich mir das französische Modell. Was braucht Deutschland ein Parlament, welches das zweit- größte aller Länder dieser Welt darstellt? Mir scheint, dass das noch existierende Wahlrecht nur die Seilschaften der eigenen Parteigenossen dienen soll. Weshalb sind die Mandatsträger so selten im Parlament zu sehen (leere Stühle etc.)

  • Danke für diesen Artikel ... ich habe mich die ganze Zeit gefragt, wie die Streichung der Grundmandatsklausel, die im ersten Entwurf der Ampel nicht vorhanden war, es in das Gesetz geschafft hat.

    "Ärger über die CSU" darf nun wirklich kein Argument sein - es geht hier schließlich um die Änderung des Wahlrechts!



    Nachvollziehen kann ich den Hinweis darauf, dass die Grundmandatsklausel nicht zur stärkeren Betonung des Verhältniswahlrechts im neuen Gesetz passte.



    Man hätte dann aber dem vorauszusehenden und absolut nachvollziehbaren Protest aus CSU und Linke entgehen können, indem man die 5% Klausel pro Bundesland angewendet hätte (eine Partei, die in e i n e m Bundesland 5% der Stimmen erreicht, zieht in den Bundestag ein), Listenverbindungen zugelassen hätte (was unserem politischen System guttun würde) oder aus einer 5 eine 4 oder 3% Klausel gemacht hätte.

    Als Ampel Wähler war ich entsetzt über das neue Wahlrecht.

  • "Die Linke sei mit ständig wechselnden Berichterstattern aufgetreten und sich nicht einig gewesen, ob sie dem ersten Ampel-Vorschlag zustimmen wolle. Ernsthafte Gespräche habe die Fraktionsspitze abgelehnt."

    Ja potzblitz! Wenn jetzt noch jemand schreibt, dass die CSU lieber alles beim Alten lassen wollte und Reformen grundsätzlich blockiert, muss ich wohl mein politisches Weltbild neu ordnen.

    • @Deep South:

      So so, Linkspartei und CSU wollten nicht exakt so wie die Regierung. Das geht natürlich in einer Demokratie gar nicht. Solche Querulanten müssen natürlich mit allen Möglichkeiten rausgekickt werden ( de.wikipedia.org/wiki/Gerrymandering )

  • Villeicht wäre es auch interessant zusaätzlich noch zu schreiben dass es auch ein Bundesland gibt wo es keine Grundmandatsklausel gibt, wo Wahlkreissieger einer Partei die unter 5% bleibt nicht Abgeordnete werden - wo es also genauso zu geht wie im Ampel-Entwurf. Das Land? Bayern! Die CSU halt also null recht zu jammern.

    • @Christian Schmidt:

      Vielleicht kann man sich mal auf die Sache konzentrieren. Es geht hier darum, wie wir unsere Vertretre wählen, und da ist es in ALLER Intersse, dass das fair geschieht. Diese "Look who's talking!"-Häme hilft da nicht weiter (und der CSU nachzuweisen, dass sie gerne mal mit Doppelstandards operiert, ist jetzt auch keine nobelpreisverdächtige Leistung...)

      Fakt ist, dass, je verhältnislastiger das Wahlrecht wird, desto demokratiefeindlicher wirkt die 5%-Prozent-Hürde. Denn sie lässt nunmal Stimmen hintenrunter fallen, die eigentlich kein Stück weniger wert sind als andere, die bei der Sitzverteilung zählen. In der Spitze 2013 waren das ca. 15%(!) aller gültigen Stimmen, was der GroKo (fast) eine 3/4-Mehrheit im Bundestag bescherte, die schlicht nicht dem reinen Stimmverhältnis entsprach. Das hätte nicht mal für 2/3 gereicht.

      Bisher wurde diese immanente Ungleichheit der Wahl über die Direktmandate und Grundmandatsklausel abgemildert. Sie gewährten unabhängig von der Parteizugehörigkeit Sitze und befreiten eben auch Parteien von der 5%-Hürde, die über diesen Weg nachweisen konnten, dass sie wenigstens irgendwo mehrheitsfähig waren (im Gegensatz zu Splitterparteien, die ÜBERALL nur Splitterparteien sind).

      Das hat bestimmten Parteien genutzt. Aber wenn man schaut wem, zeigt das auch, dass es sich dabei nicht um einen politischen Bias des Wahlrechts handelt sondern um ein abgewogenes Instrument, das weniger Zentral- und betonierten Parteienstaat ermöglichte.

      Diese Abmilderung des 5%-coupierten Verhältniswahlrechts hat die Ampel jetzt geschleift - und dann noch einen weiteren, schwer begründbaren Schlenker eingefügt, indem sie Parteilosen ihr Direktmandat dann DOCH wieder garantieren will. Ob das im Sinne der Demokratie ist (oder es nicht zumindest eine Absenkung der Hürde braucht, kann man also trefflich streiten, OHNE parteiinteressen-geleiteten Schaum vor dem Mund.

    • @Christian Schmidt:

      Aber nicht bei Bundestagswahlen.

  • Villeicht wäre es auch interessant zusaätzlich noch zu schreiben dass es auch ein Bundesland gibt wo es keine Grundmandatsklausel gibt, wo Wahlkreissieger einer Partei die unter 5% bleibt nicht Abgeordnete werden - wo es also genauso zu geht wie im Ampel-Entwurf. Das Land? Bayern! Die CSU halt also null recht zu jammern.

    • @Christian Schmidt:

      Falsch! Dafür hat Bayern ein Panaschier System, wo Stimmen auch die Direktmandatsstimmen in die Verhältniswahl mit einfließen.



      Dadurch behält die Stimme einen Wert.

      Hör dir dazu am besten den Bundestalk dazu mal an.

  • Da zeigt sich einmal wieder: Wer die Macht hat, nutzt sie skrupellos für sich aus. Tja, man kann das so machen, wie die Ampel (und übrigens auch die AfD). Muss aber dafür in Kauf nehmen, dass nicht nur Wähler:innen der Parteien, die dabei verlieren, das als weiteren Angriff auf die Einflussnahme des Souveräns empfinden. Anstatt mehr Demokratie, gibt's halt jetzt das Demokratieförderungsgesetz.

    • @resto:

      Ich stimme Ihnen zu, vor allem dem letzten Satz. Nach dieser Wahlrechtsreform ein Demokratiefördergesetz zu verabschieden, ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten.

    • @resto:

      Wenn es nur um Ausnutzung der Macht ginge, müsste die FDP zusätzlich noch die 5% Hürde abschaffen. Denn die werden sie hoffentlich beim nächsten Mal nicht schaffen. Und da sieht es ganz gut aus.

  • Die Grundmandatsklausel ist nicht das Problem, die kann man ersatzlos streichen.



    Es war schon bisher nicht nachvollziehbar, daß Abgeordnete mit 2 oder 3 Prozent für ihre Landesliste in den Bundestag einziehen, weil Parteifreunde anderswo ein Direktmandat gewonnen haben.



    Problematisch wird doch die ganze "Reform" nur deshalb, weil die Ampel direkt gewählten Abgeordneten ihr Mandat verweigern will. Das würde beim aktuellen Gesetzestext sogar Abgeordnete treffen, die mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, selbst Sieger mit theoretisch 100 Prozent würden leer ausgehen.



    Das alles geschieht nur, weil die Ampel die Direktmandate zugunsten von Parteisoldaten auf den Listen entwerten will.



    Mich wundert nur, daß man die Direktwahlkreise nicht komplett abschafft und ein reines Verhältniswahlrecht einführt.



    Zumindest das wäre ohne Probleme verfassungsrechtlich sauber machbar.

    • @Don Geraldo:

      Effektiv ist es ja kein Direktmandat mehr. Die Wahlkreise haben lediglich die Möglichkeit, ihre Lieblinge weiter vorne auf der Landeslist zu platzieren. Einziger - und ja, inkonsequenter und verfaussungsrechtlich fragwürdiger - Ausbrecher daraus ist das garantierte Direktmandat für siegreiche Parteilose.

    • @Don Geraldo:

      "die Direktwahlkreise nicht komplett abschafft und ein reines Verhältniswahlrecht"



      Ja, das wäre auch mein Vorschlag. Dann kann man gleichzeitig die Wahlkreise verkleinern, so dass man bei ca. 450 Abgeordneten landet. Und die 5%-Hürde auf 3% absenken oder so.



      Und soll keiner sagen "ohne Erststimme geht es nicht". In einem politischen System mit fünf bis sechs im Parlament vertretenen Parteien ist die Vorstellung einer Einzelperson, die eine bestimmte Gegend im Parlament vertritt, obsolet. Bei der Wiederholungswahl in Berlin haben gerade mal 25 Wahlkreisbewerber:innen ein Erststimmenergebnis von 40 oder mehr % erzielt. Dafür sind 23 Wahlkreisbewerber:innen mit weniger als 30% der Erststimmen ins Parlament eingezogen - die haben als mehr als 2/3 der Wähler:innen im Wahlkreis gegen sich!

      • @Django:

        Völlig richtig, sehe ich auch so. Die Erststimmen sind mir schon immer ein Dorn im Auge. Sie stellen in unserem Wahlrecht den Anteil dar, der der USA ihr völlig idiotisches Zweiparteiensysetm beschert. Da gibt es immer nur hop oder top. Zum Glück haben wir zusätzlich noch die Zweitstimmen, die das etwas austarieren.

      • @Django:

        Ich habe noch einen Nachtrag: Das mit den Direktkandidat:innen im Wahlkreis ist ja schon lange eine Farce. Da "suchen" sich wichtige Parteimenschen oftmals einen "sicheren" Wahlkreis, wo sie bitte gerne antreten möchten, egal was sie mit der Region verbindet. Angela Merkel ist nur das berühmteste Beispiel.

        • 6G
          659554 (Profil gelöscht)
          @Django:

          Der ehemalige Wahlkreis von Merkel wurde seither von der SPD gewonnen...

  • Ich gebe ungern Dobrindt und Konsorten recht, aber das war ein Schurkenstück. Wenn CSU und Linke knapp unter 5,0% fallen, könnten zusammen mit den sonstigen Parteien 18% der Wähler nicht mehr im Bundestag vertreten sein. Wenn dann auch noch direkt gewählte Vertreter nicht mehr im Bundestag kommen würde das die Demokratieverdrossenheit weiter erhöhen. Leider auch zurecht. Ein Parlament soll die Bevölkerung abbilden und damit so viele gesellschaftliche Gruppen wie möglich abbilden. In einer Gesellschaft in der die Fliehkräfte immer weiter zunehmen ist die Entfremdung von 1/6 der Wähler vom politischen System der falsche Weg.

    • @Bmit:

      Warum ist das so wichtig mit den Direktkandidaten? Im Zweifelsfall ist das jemand, der 23% oder so im Wahlkreis geholt hat.

      Warum nicht die 5%-Hürde absenken, dann hätte man auf einen Schlag deutlich mehr gesellschaftliche Gruppen repräsentiert, wenn es darum geht.

    • @Bmit:

      Ich finde, dass der Artikel ganz gut aufschlüsselt, dass das Stück gar nicht so schurkenhaft war. Klar, ein Restzweifel ob der Rationalen der Ampel bleibt schon...



      Ihre Demokratieverdrossenheits-Argumente kann ich dennoch nicht so richtig nachvollziehen. Das Problem, das Sie bescheiben, ließe sich mit der Absenkung der Fünfprozenthürde - so, wie z. B. Herr Gysi es im BT gefordert hat - ganz gut beheben. Aber was hat die Repräsentation möglichst vieler gesellschaftlicher Gruppen mit der Direktwahl zu tun? Die Wahlkreiskandidat:innen repräsentieren nur ihre Wähler:innen, niemanden sonst, schon gar nicht den gesamten Wahlkreis. Das Erststimmenergebnis der CSU lag bei der letzten Bundestagswahl bayernweit bei 36,9 Prozent (wahlkreisweise zwischen 27 und 48 Prozent). 63,1 Prozent der bayrischen Wähler:innen/gesellschaftlich anders Eingruppierten dürften sich also durch dieses Ergebnis nicht repräsentiert sehen. Durch das Zweitstimmenergebnis schon eher...

    • @Bmit:

      Da wird leider nicht viel abgebildet. Momentan regiert eine Splitterpartei von 8% das ganze Land. DAS schafft Politikverdrossenheit. Mit viel Glück schafft die FDP nächstes Mal die 5% nicht mehr.



      Aber natülich ist es ein echtes Problem, dass es immer mehr Parteien gibt, die dann natürlich Gefahr laufen, unter die 5% zu kommen. Das ist aber ein generelles Problem der Politik, nicht des Wahlrechts. Fehlendes Profil ist meiner Meinung nach hier eher das Problem. Dem Munde nach wollen alle Grün sein weil es beim Wähler gut ankommt. Dass sie dann hinterher fast alle etwas anderes tun, fällt vorher komischerweise niemandem auf.

      • @Jalella:

        8% ist keine Splitterpartei

  • Angriff auf Demokratie? Nein!



    Die CSU kandidiert nur in Bayern. Es ist einzig ihr Problem, warum sie deshalb um die 5% liegt. Die Linke profitiert von der Grundmandatsklausel und wäre ohne diese eh nicht mehr drin.



    Die CSU bräuchte nur in den Verbund mit der CDU gehen um drin zu bleiben, will sie aber nicht. Ergo: Ihr Problem. Die Linke sollte sich überlegen, warum keine 5% des Volkes ihre Politik wählbar finden, statt an der Grundmandatsklausel festhalten zu wollen, das rettet sie nun auch nicht mehr.



    Es wird wohl keine wirklich völlig gerechte Reform geben, aber immerhin gibt es nun endlich mal eine. Und ich empfinde sie als "gerecht genug".

    • @Rudi Hamm:

      Nuja, die Idee des Direktmandates ist halt, dass auch lokale Mehrheitsfähigkeit eine demokratische Basis ist, die durch eine harte 5%-Hürde nicht angemessen wiedergegeben wird. Vielmehr bevorzugt die in der Hauptstadt agierende Partei-Apparatchiks. Diese Ansicht hat die CSU wie auch die Linkspartei nicht nur ausgenutzt sondern auch verkörpert - "unberechtigt" in dem Sinne ist das nicht.

      • @Normalo:

        Was aber, wenn in einer ausdifferenzierten politischen Landschaft Wahlkreisabgeordnete regelmäßig mit weit, weit weniger als der absoluten Mehrheit der Stimmen in ihrem Wahlkreis in den Bundestag einziehen? Wie gesagt: das Erststimmen-Spitzenergebnis eines CSU-Kandidaten bei der letzten BT-Wahl lag bei 48 Prozent, das geringste bei 27 Komma irgendwas Prozent, das Erststimmenergebnis der CSU landesweit bei knapp 37 Prozent.

        • @MeinerHeiner:

          Klar könnte man noch differenzieren zwischen Direktkanditaten mit absoluter Mehrheit und solchen ohne. Aber Fakt ist halt trotzdem, dass auch der 27,x-Kandidat mehr Wähler in seinem Kreis für sich begeistern konnte als seine Konkurrenten. Warum soll das unter den Tisch fallen - noch dazu abhängig vom Parteibuch?

    • @Rudi Hamm:

      Da kann ich Ihnen (als Bürger Bayerns) nur zustimmen!

    • @Rudi Hamm:

      Man muß die CSU ja nicht mögen, aber der wichtige Fakt ist nun mal eben, daß es eine Union gibt und die CDU nicht in Bayern antritt. Man kann diese sog. Reform winkeladvakatisch verbrämen, aber es ist ein Angriff auf die Demokratie, um missliebige Konkurenz mit Verfahrenstricks auszuboten, sonst nichts.

    • 6G
      652797 (Profil gelöscht)
      @Rudi Hamm:

      CDU und CSU gehen also in den Verbund aber alle Listenplätze werden weiterhin mit CSUlern besetzt. Weiterhin ca.30% der Stimmen für die Union, kein Problem.



      Ohne diesen Verbund werden die Stimmen aber nicht gewertet?

      Seltsam woran Sie den Wert einer Stimme festlegen.



      Ein kleiner Ausschnitt wie unsere Abgeordneten gewhält werden.

      Das Volk wählt die Abgeordneten in



      allgemeiner,



      unmittelbarer,



      freier,



      gleicher und



      geheimer Wahl.

      Gleich beduetet hier: JEDE Stimme zählt gleich viel und nicht die Stimmen für kleine Parteien kannst du gleich wegschmeißen.