Verbot von rechtsextremem Magazin: „Compact“ darf wieder erscheinen
Im Juli hat das Bundesinnenministerium das rechtsextreme „Compact“-Magazin verboten. Jetzt wurde das Verbot ausgesetzt – zumindest teilweise.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das am 16. Juli vom Bundesinnenministerium vollzogene Verbot des rechtsextremistischen Compact-Magazins am Mittwoch im Eilverfahren teilweise ausgesetzt.
Das Gericht teilte unter anderem mit, dass es derzeit nicht abschließend beurteilen könne, ob der Verein „Compact Magazin GmbH“ sich tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und damit die Grundlage eines Verbots gegeben sei.
Des weiteren führt das Gericht seine Entscheidung zur Aussetzung des Verbots aus: Die verbreiteten Print- und Online-Publikationen des Vereins ließen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde erkennen und nähmen in ihrer Rhetorik eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen ein.
Jedoch bestünden „Zweifel, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“
Das Gericht führt weiter aus, dass es auch mildere presse- und medienrechtliche Maßnahmen gäbe wie „Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen“. Ein „besonderes Gewicht“ sei in diesem Fall auf die Meinungs- und Pressefreiheit zu legen. Da die Vollziehung des Vereinsverbotes zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führe, das den Schwerpunkt der Tätigkeit von Compact ausmache, sei das diesbezügliche Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit höher zu gewichten als das eigentliche Verbot.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte ihr Vorgehen damals einen „harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“ genannt und das Verbot folgendermaßen begründet: „Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“
Die endgültige Entscheidung, ob das unter anderem von Rechtsexperten kritisierte Vorgehen Faesers rechtens war, fällt erst im Hauptsacheverfahren. Bis dahin darf Compact weiter erscheinen. Dessen Chefredakteur Jürgen Elsässer schrieb auf X: „Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen.“ Abwarten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Lohneinbußen für Volkswagen-Manager
Der Witz des VW-Vorstands
Anschlag in Magdeburg
Vorsicht mit psychopathologischen Deutungen
Insolventer Flugtaxi-Entwickler
Lilium findet doch noch Käufer
Polizeigewalt gegen Geflüchtete
An der Hamburger Hafenkante sitzt die Dienstwaffe locker
Rekordhoch beim Kirchenasyl – ein FAQ
Der Staat, die Kirchen und das Asyl
Preise fürs Parken in der Schweiz
Fettes Auto, fette Gebühr