Urteil zu Gaza-Protest: Eine Frage als Holocaust-Verharmlosung
Eine Berlinerin fragte mit Bezug auf Gaza „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte sie dafür zu einer Geldstrafe.

Es geht um eine Protestaktion am 3. November 2023, also rund einen Monat nach dem Hamas-Überfall auf Israel. Eine damals 30-jährige Frau, deutsche Staatsbürgerin, stellte sich ganz allein mit zwei Plakaten vor das Paul-Löbe-Haus des Bundestags. Auf dem oberen Plakat, das sie in die Höhe hielt, stand „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ Um ihren Hals hing ein zweites Plakat: „NEIN Zu der Ermordung von derzeit 8500 Zivilisten in Gaza“.
Polizisten schritten ein und stellten die Plakate sicher. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen ist seit 1994 auch die Leugnung, Billigung und Verharmlosung der NS-Verbrechen strafbar. Es droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Die Frau, die anonym bleiben möchte, erschien bei Gericht mit drei Verteidiger:innen und wies den Vorwurf der Verharmlosung des Holocaust zurück. Vielmehr habe sie mit Bezug auf die deutsche Geschichte „auf aktuelle Menschenrechtsverbrechen“ und die deutsche Untätigkeit hierbei aufmerksam machen wollten.
Der Amtsrichter verurteilte sie dennoch zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen á 30 Euro, also 1500 Euro. In der jetzt vorliegenden knappen Begründung heißt es, sie habe damit „ausdrücklich und unmissverständlich“ das Schicksal von etwa sechs Millionen Menschen jüdischen Glaubens und anderer Opfer, die unter der NS-Herrschaft „jahrelang industriell deportiert und gezielt minutiös organisiert vernichtet wurden“, mit der Reaktion Israels auf den kriegerischen Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 „zum Nachteil der etwa 8.500 Zivilisten in Gaza“ gleichgesetzt.
Durch „das offenkundige Ungleichgewicht“ habe die Angeklagte, „die Art, das Ausmaß und die Folgen der Unterdrückung, der Gewalt und der massenhaft industriellen Ermordung“ der NS-Opfer „verharmlost“. Diese Verharmlosung habe die Frau trotz eines „inneren Vorbehalts“ „billigend in Kauf genommen“. Weil sie die Aktion vor dem Bundestag durchführte, habe sie auch eine „abstrakte Gefahr der Störung des öffentlichen Friedens“ verursacht. (Az.: 227 Cs 1077/24)
In einem (pseudonymisierten) Interview mit der linken Tageszeitung „junge weit“ erklärte die Aktivistin, dass sie das Urteil nicht akzeptiere. Sie wird wohl Rechtsmittel einlegen.
Die deutschen Strafgerichte halten Gleichsetzungen mit dem Holocaust jedoch schnell für strafbar. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) erst im Februar entschieden, dass ein Impfgegner zurecht wegen Verharmlosung von NS-Verbrechen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er einen „Impfen macht frei“-Cartoon verbreitet hat; eine offensichtliche Anspielung auf das KZ Auschwitz, an dessen Tor „Arbeit macht frei“ stand. Der Holocaust, so der BGH damals, dürfe nicht zu einem „austauschbaren Vergleichsobjekt für unliebsame und als belastend empfundene Maßnahmen“ werden. (Az.: 3 StR 468/24)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Israelische Angriffe auf den Iran
Bomben stürzen keine Diktatur
Familienreservierungen bei der Bahn
Völlig überzogene Kritik
Veteranentag in Berlin
Danke für Euren Einsatz, Antifa Werkstatt
Eskalation in Nahost
Israel muss Irans Volk schonen
Debatte um Wehrpflicht
Wehret der Pflicht
Jens Spahn verzeiht sich selbst
Maskenaffäre? Milliardenschaden? Egal!