Strafbarkeit von Holocaustvergleichen: Wir brauchen keine Metaphernpolizei
Holocaustvergleiche sind fast immer falsch – ein Schild mit dem Satz „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ strafbar zu machen, ist es auch.
H olocaustvergleiche sind fast immer politisch falsch und moralisch empörend. Das gilt insbesondere, wenn das Verhalten Israels zum Holocaust in Bezug gesetzt wird. Aber solche Vergleiche und Bezüge sind meist eindeutig Meinungen und Wertungen, keine Tatsachenbehauptungen. Hier geht es um den Kern der Meinungsfreiheit, die gerade abwegige und schockierende Auffassungen schützt.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat jetzt eine junge Frau wegen Holocaustverharmlosung zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie mit Bezug auf den Gazakrieg ein Schild trug: „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ Das Urteil zeigt exemplarisch, warum die Rechtsprechung zur Holocaustverharmlosung viel zu weit geht.
Es mag Fälle geben, da wird die Verharmlosung des Holocausts zu Recht bestraft, etwa wenn es um eine Teilleugnung geht („Es wurden viel weniger als sechs Millionen Juden getötet“). Bei Holocaustvergleichen steht die Dimension des Holocausts jedoch gerade nicht infrage. Sie werden nur benutzt, um die Ungeheuerlichkeit anderer (tatsächlicher oder vermeintlicher) Verbrechen aufzuzeigen, von Corona-Impfungen über die Massentierhaltung bis zum israelischen Vorgehen in Gaza.
Der Holocaust wird bei solchen Vergleichen zur (meist völlig unpassenden) politischen Metapher, als Ausdruck einer menschengemachten Hölle. Über die Angemessenheit solcher sprachlicher Verirrungen kann und sollte politisch und moralisch gestritten werden. In einem freiheitlichen Staat mit Rede- und Meinungsfreiheit sollten abwegige Metaphern aber kein Fall für die Polizei und für Strafgerichte sein.
Die taz ist eine unabhängige, linke und meinungsstarke Tageszeitung. In unseren Kommentaren, Essays und Debattentexten streiten wir seit der Gründung der taz im Jahr 1979. Oft können und wollen wir uns nicht auf eine Meinung einigen. Deshalb finden sich hier teils komplett gegenläufige Positionen – allesamt Teil des sehr breiten, linken Meinungsspektrums.
Das Berliner Urteil geht insbesondere fehl, weil es keine explizite Gleichsetzung von Gazakrieg und Holocaust betrifft, diese vielmehr nur unterstellt. Dabei ist laut Bundesverfassungsgericht bei Mehrdeutigkeiten im Zweifel eine nicht strafbare Bedeutung anzunehmen. Diese liegt hier nahe.
Wenn man aus dem Holocaust die Lehre zieht, dass die Menschenrechte immer und überall zu achten sind – auch in Gaza –, kann das nicht strafbar sein.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert