Urteil gegen Marine Le Pen: Nicht mehr wählbar
Das Urteil gegen Marine Le Pen setzt ein wichtiges Zeichen. Es ist im internationalen Kontext auch ein Urteil gegen die schleichende Trumpisierung.

D ie französische Justiz hat eine sensationelle und politisch ebenso folgenreiche wie moralisch wichtige Entscheidung getroffen: Das Pariser Strafgericht hat die Rechtspopulistin Marine Le Pen nicht nur wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt, sondern sie auch für fünf Jahre für unwählbar erklärt – ab sofort.
Marine Le Pen spricht selbst von einer „politischen Guillotine“. Sie werde mit einem solchen Urteil als Politikerin für „tot“ erklärt. Tatsächlich dürfte damit ihre Karriere bis auf Weiteres zu Ende sein, zumindest was ihre Chancen angeht, eines Tages Staatspräsidentin zu werden. Auch wenn nun ihr Thronfolger Jordan Bardella an ihrer Stelle kandidieren dürfte, ändert sich die Ausgangslage für die Wahl von 2027. Denn nun hat ein Gericht offiziell befunden, dass diese Rechtsextremistin, die die anderen bei jeder Gelegenheit der Korruption beschuldigt, einer Wahl in höchste Ämter der Republik nicht würdig ist: weil sie das Gesetz verletzt hat.
Das Gericht disqualifiziert damit eine Kandidatin mit echten Siegeschancen vor einer Wahl, was ihre Sympathisant*innen schockiert. Es steht zu vermuten, dass sie dieses Urteil nicht akzeptieren und die Richter insgesamt der einseitigen Einmischung in die Politik beschuldigen wird, wie dies die Populisten gern sagen. Prompt haben sich diverse Sprecher der extremen Rechten in Europa mit ihr solidarisiert.
Natürlich ist die Frage legitim, ob die Justiz durch das Urteil nicht zu viel Einfluss auf die Politik nimmt. Die Gewaltenteilung ist in Frankreich ein sakrosanktes Prinzip, auch wenn das Gleichgewicht zwischen der politischen Staatsmacht und der Justiz immer wieder ins Wanken gerät. Im aktuellen Fall hat sich das Gericht aber ganz einfach an das Strafgesetz gehalten.
Nicht über dem Gesetz
Dass Le Pen nun nicht kandidieren kann, ist kein Anlass für Mitleid. Im Gegenteil wäre es der Justiz als sträfliche Schonung ausgelegt worden, wenn ihr die vom Gesetz vorgesehene Zusatzstrafe erspart geblieben wäre. Wie schon in den Prozessen gegen Ex-Präsident Nicolas Sarkozy hat die französische Justiz klargemacht, dass die Politiker nicht über dem Gesetz stehen. Sie werden im Gegenteil besonders streng bestraft, wenn sie selbst nicht beispielhaft sind.
Es ist im internationalen Kontext auch ein Urteil gegen die schleichende „Trumpisierung“: Die Richter entscheiden nach dem Gesetz und den Fakten, und die verurteilten Delinquenten sind keine Opfer, weil ihre politische Ambitionen durchkreuzt werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Verurteilung von Marine Le Pen
Recht so?
Wehrpflicht-Debatte
Pflicht zu „Freiheitsdienst“
Sportpädagogin über Sportunterricht
„Jede Stunde Zombieball ist nicht das Richtige“
Urteil gegen Marine Le Pen
Schlechte Verlierer (vor allem für die Demokratie)
Positive Effekte durch Deutschlandticket
560 Millionen Autofahrten weniger
Klaus Wowereit wird Kulturstaatsminister
Ein guter Move?