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Unterhaltsvorschuss Und die Schlupflöcher?

Tobias Schulze

Kommentar von

Tobias Schulze

Karin Prien will den Unterhaltsvorschuss reformieren. Das ist im Prinzip gut so – aber wichtige Stellschrauben lässt sie aus.

D ie Bundesregierung bereitet das nächste Sparprogramm vor. Diesmal trifft es Trennungskinder und ihre Eltern: CDU-Familienministerin Karin Prien hat erste Details zur Reform des Unterhaltsvorschusses verkündet. Dabei geht es um Geld, das der Staat Alleinerziehenden (meist Frauen) vorstreckt, wenn der andere Elternteil (meist Männer) keinen Unterhalt zahlt. Theoretisch dürfen die Behörden die Beträge hinterher von Letzteren zurückholen, praktisch klappt das aber nicht mal in jedem fünften Fall. Knapp 3 Milliarden Euro fehlen dem Staat dadurch pro Jahr.

Das Problem anzugehen, ist richtig. Was Prien konkret ankündigt, ist aber unausgewogen: Sie dreht zwar an einer richtigen Stellschraube, aber auch an einer falschen – und zwei wichtige Faktoren erwähnt sie gar nicht erst.

Falsch ist, die Leistungen für die Alleinerziehenden und ihre Kinder einzuschränken. „Es darf nicht hingenommen werden, dass sie in Armut leben“, sagte 2017 die damalige Familienministerin Manuela Schwesig, als schon einmal eine schwarz-rote Koalition den Unterhaltsvorschuss reformierte. Damals wurde die Leistung ausgeweitet: Statt maximal 6 Jahre und nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes gab es ihn fortan länger. Prien will das teilweise rückgängig machen, was frei nach ihrer Vorgängerin zehntausende Betroffene zurück in die Armut treiben wird.

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Richtig ist dagegen, auch am anderen Ende anzusetzen. Zu Recht will Prien damit bei denen beginnen, die Unterhalt zahlen müssten, es aber nicht tun: Als Sanktion will Prien ihnen zum Beispiel den Führerschein wegnehmen.

Handlungsbedarf gäbe es aber auch bei denen, die zahlen könnten, es aber nicht müssen: Es gibt zu viele Schlupflöcher, mit denen Gut­ver­die­ne­r*in­nen ihre Unterhaltspflicht kleinrechnen können. Und zum kompletten Bild gehören schließlich noch die Fälle, in denen der Staat einspringen muss, weil der Unterhaltspflichtige wirklich nicht zahlen kann. Mieten runter, Mindestlohn hoch: Auch dadurch würde der Staat beim Unterhaltsvorschuss sparen.

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Tobias Schulze

Tobias Schulze Parlamentskorrespondent

Geboren 1988, arbeitet seit 2013 für die taz. Schreibt als Parlamentskorrespondent unter anderem über die Grünen sowie Sozial- und Arbeitspolitik. Leitete zuvor das Inlandsressort.
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33 Kommentare

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  • Wahrscheinlich bin ich als alter weißer Mann zu naiv, um das zu verstehen, aber wie kann man(n) Kinder in die Welt setzen, sich trennen und dann nicht zahlen wollen? Ein erwachsener Mensch sollte alles dafür tun, damit es Kindern gut geht. Wie immer er/sie das auch anstellt. Ich werde dieses asoziale Verhalten niemals verstehen.

    • @Ahnungsloser:

      Es gibt Menschen in unserer Gesellschaft, die kennen nichts anderes als sich selbst. Dazu gehören diese Mäner ohne Zweifel. Empathie ist ein Fremdwort für viele, viele Zeitgenoss*innen.

      • @Perkele:

        Ja. Weiter unten stehen ein paar Beispiele.

  • Auch Halbwaisen erhalten Unterhaltsvorschuss, wenn die Halbwaisenrente so gering ist, dass nach Abzug von Halbwaisenrente und Kindergeld der gesetzliche Unterhalt noch nicht erreicht ist. Gibt es Zahlen, wie viele der Kinder hiervon betroffen sind? Es wird schwierig, das verstorbene Elternteil zur Zahlung zu bewegen, je nach dem, wie jung Vater oder Mutter verstorben sind, reicht die Rente eben noch nicht. Was ist hier geplant, und können Sie das Schicksal dieser Kinder vielleicht auch mitdenken? Danke

  • Ich glaube nicht, dass es mit dem Recht vereinbar ist, einen Führerscheinentzug als Bestrafung zu verwenden. Die Fahrerlaubnis ist kein Gnadenrecht für verwaltungskonformes Verhalten sondern ein Nachweis für Fähigkeit zur sicheren Führung eines KFZ. Folglich darf die Fahrerlaubnis nur entzogen werden, wenn letzteres nicht zweifelsfrei vorhanden ist. Ausserdem würde man ja dann Leute ohne Führerschein bevorzugen.



    Lass uns den Gedanken mal zu Ende denken: Führerscheinentzug für *Ironie on* Schwarzfahren, Zu lange am Pfandautomaten brauchen, Nichtausreise trotz nicht vorhandenem Aufenthaltsrecht ... *Ironie off*

  • Die mangelnde Aktivität des Staates -egal auf welcher Ebene- die säumigen Zahler wirklich hart anzugehen, ist ein wesentlicher Grund für genau diese Versäumnisse. Bei Bürgergeldempfänger*innen geht das Ruck-Zuck - bei säumigen Unterhaltszahlern nicht. Liegt es daran, dass das Weltbild vieler Verantwortlicher eine Rolle spielt? Hat nicht unser Bundeskanzler versucht, Vergewaltigung in der Ehe ungestraft zu dulden?? Solche Einstellung scheint mir auf allen Ebenen der Behörden ein gängiges Weltbild zu sein.

  • Gehen wir dann auch bei vorsätzlichem Unterhaltsbetrug neue Wege?

    Denn es gibt auch eine ganze Menge Väter, die für Kinder zahlen müssen, die überhaupt nicht von ihnen sind. Und einen gerichtsfesten DNA-Test gegen den Willen der Mutter muss man erst einmal durchbekommen.

  • Nicht gezahlter Unterhalt ist natürlich eine Armutsfalle keine Frage.

    Man sollte aber auch endlich das gesamte Unterhaltsrecht (Düsseldorfer Tabelle) reformieren da es immernoch im westdeutschen Mief der 1960er Jahre feststeckt - Mann arbeitet, Frau bleibt zuhause.

    • @Chris McZott:

      Da ist überhaupt nichts miefig. Beide Elternteile sind grundsätzlich unterhaltspflichtig gegenüber den Kindern. Jede(r) nach seiner/ihrer Leistungsfähigkeit und entsprechend des jeweiligen Anteils an der Erziehungsarbeit.



      Es ist nicht das Gesetz sondern die Realität, dass Väter ungern die Erwerbstätigkeit zu Gunsten der Sorgearbeit einschränken. Sie lassen weiterhin gern Erziehen und Betreuen, natürlich am Liebsten für lau.

      • @Life is Life:

        "Leistungsfähigkeit und entsprechend des jeweiligen Anteils an der Erziehungsarbeit."

        Schön wäre es. Genau diese Differenzierung gibt es jedoch nicht. Es gilt in der Realität gibt es zwei Modi:

        - Betreuung 50:50 ohne Unterhaltsanspruch oder



        - ungleiche Betreuung mit VOLLEM Anspruch auf Unterhalt desjenigen, der mehr als 50% betreut

        Wenn der Expartner (trotz gemeinsamen Sorgerechts sind Frauen meistens in einer besseren Position) meint, Ihnen nur max. 49% der Betreuung zuzugestehen, dann zahlen Sie genauso viel, als wenn Sie die Kinder zu 0% betreuen. Ungeachtet dass Ihnen bei 49% genauso Kosten entstehen (größere Wohnung, Auto, Einkauf, Kleidung etc.)



        Das gilt übrigens ungeachtet des Einkommens des mehrheitlich betreuuenden Elternteils. Sie zahlen ab einem bestimmten Gehaltsniveau auch dann den vollen Unterhalt, wenn der Expartner mehr als Sie verdient. Wo ist das gerecht?

        Ja es gibt Mechanismen, die das Abmildern sollen, die greifen aber nur bei niedrigen Einkommen. Da sind Sie als studierter taz-Leser schon raus.

  • "Es gibt zu viele Schlupflöcher, mit denen Gut­ver­die­ne­r*in­nen ihre Unterhaltspflicht kleinrechnen können.":

    Eine wohlfeile Behauptung, immer wieder gerne gebracht und typischerweise nie bewiesen bzw. durch Beispiel belegt. Da müsste der "Gutverdiener" erstmal sein Einkommen steuerrechtlich "kleinrechnen". Das ist dann entweder legal, dann ist nichts "kleingerechnet". Oder er macht es rechtswidrig, dann ist es strafbarer Steuerbetrug.

    • @Josef 123:

      Aber was hilft es, wenn der strafbare Steuerbetrug leider nicht entdeckt wird, weil der Steuerberater die Zahlen in das richtige Licht stellt? Wenn die Unterhaltspflichtigen ihrer tatsächlichen Veranwortung nachkommen würden, wäre das Problem nur eine Marginalität.

      • @Sonnenhaus:

        Sie unterstellen hier einem ganzen Berufsstand (mit dem ich nichts zu tun habe), daß er betrügt.

        Das ist die gleiche Methode, mit der z.B. manche Politiker pauschal alle Arbeitnehmer verdächtigen, zu oft "krank zu machen", vulgo "blau zu machen". Oder alle Leistungsempfänger als "faul" an den Springer-Pranger stellen.

  • Damit erhöhen sich die Kosten der Grundsicherung, da viele Leute durch UVG den Bezug von SGBII Leistungen vermeiden können.

  • Ich würde einen staatlichen "Unterhaltsvorschuss" komplett abschaffen. Unterhalt ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen zwei Eltern. Der Staat hat damit nichts zu tun. Wenn das alleinerziehende Elternteil keinen Unterhalt durchsetzen kann, dann bleibt halt Sozialhilfe. Und der Staat sollte sich dann im Ausgleich einen etwaigen Unterhaltsanspruch abtreten lassen und diesen dann im eigenen Namen geltend machen.

    Ein sogenannter "Vorschuss", der nur in einer geringen Zahl wieder erstattet wird, verdient diese Bezeichnung nicht.

    • @DiMa:

      Haben Sie Kontakt zu alleinerziehenden Müttern, die täglich darum kämpfen müssen, sich und ihre Kinder durchzubringen?



      Falls nicht, unterhalten Sie sich mal schleunigst mit denen.



      Die können Ihnen alle diese faulen Tricks berichten, mit denen sich Väter vor Unterhaltszahlungen an ihre Kinder drücken.



      Und von den Anwaltskosten erzählen, die es zu Bestreiten gilt, um die berechtigten existenziellen Ansprüche der Kinder durchzusetzen. Leider oft vergeblich.



      Da helfen sich im Übrigen auch die Männer sehr gern gegenseitig. Denn sie meinen ja alle, dass die Mütter sich mit dem Kindesunterhalt ein feines Leben machen. Da frisiert man schon mal die Gehaltsabrechnungen und zahlt einen Teil schwarz, um dem armen Vater zu helfen.



      Gern erzählen diese armen Väter auch ihren Kindern, dass ihre Mutter sie gnadenlos ausquetscht - selbst erlebt.



      Da kann frau sich als Mutter nur ständig bei den eigenen Kindern entschuldigen, ein solches A....l.... zum Vater gewählt zu haben.

      • @Life is Life:

        Und ungeachtet dessen bleibt es eine Angelenheit zwischen den Eltern. Die Kompensation der aussfallenden Zahlung ist keine staatliche Angelegenheit.

        Um jedoch Ihre Frage zu beantworten, nein, ich habe keinen Kontakt zu alleinerziehenden Müttern (oder Vätern). Das ist für die Frage der Meinungsbildung in der Sache jedoch auch nicht notwendig.

        • @DiMa:

          Nein, es ist keine Angelegenheit zwischen den Eltern sondern eine zwischen dem unterhaltspflichtigen Elternteil und seinen Kindern.



          Der sorgeberechtigte Elternteil muss als gesetzliche Vertretung die Rechte der Kinder einfordern.



          Wenn der Staat nicht bereit ist, hierbei zu unterstützen, ist das eine Schande.



          Es sind in erster Linie Mütter betroffen und alle ruhen sich mit salbungsvollen Worten wie den Ihren darauf aus, dass die Mütter eben nicht am 15. eines jeden Monats die Verpflegung und weitere materielle Versorgung ihrer Kinder einstellen, sondern sich stattdessen selbst alles mögliche abknapsen, um sie so gut wie möglich zu versorgen.



          Sie sollten wirklich mal mit betroffenen Müttern darüber sprechen, was das bedeutet.



          Wetten übrigens, dass das anders wäre, wären Männer hier Hauptbetroffene?

          • @Life is Life:

            "sondern eine zwischen dem unterhaltspflichtigen Elternteil und seinen Kindern."

            Damit bestätigen Sie ja, dass es gerade keine staatliche Angelegenheit ist.

            Übrigens wird das unterhaltspflichtige Kind in einem solchen zivilrechtlichen Verfahren dann vom sorgeberechtigten Elternteil vertreten, was am Ende dann im Grunde genommen wieder zu meiner Aussage führt. Es ist dann im Grunde genommen egal, ob das Elternteil die Ansprüche im eigenen Namen oder im Namen des Kindes geltend macht.

            Und nein, ich sehe überhaupt keinen Grund, mich mit betroffenen Müttern darüber zu unterhalten (nach Ihrer Argumentation müsste die Unterhaltung im Übrigen mit den betroffenen Kindern stattfinden).

            Und meine Argumentation ist vom Geschlecht der betroffenen Personen auch nicht abhängig.

    • @DiMa:

      Auch Halbwaisen erhalten diese Rente, wenn die Halbwaisenrente zu gering ist. Wie sollen die Witwen und Witwer den Anspruch "durchsetzen"? Es ist eben keine zivilrechtliche Angelegenheit, sondern eine gesellschaftliche.

      • @Jutta Seidel:

        Halbweisenrente ist eine Leistung beruhend auf der Anwartschaft, erwirtschaftet durch den Verstorbenen. Das ist einer Versicherung!

  • 1587 netto sind bei einem Alleinlebenden der Pfändungsfreibetrag. Und wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist hat auch keine Chance beim Einkommen zu trixen.



    Die Kommunen zahlen den Unterhaltvorschuss aus und lassen sich regelmäßig die Einkommenssteuererklärung vorlegen.



    Und wenn man sich die Düsseldorfer Tabelle anschaut wird das Gehalt bei vielen Arbeitnehmern zum Mangelfall. Diesen Arbeitnehmern dann auch noch den Führerschein wegzunehmen ist die kranke Idee einer CDU Politikerin.

    • @Bernd Simon:

      führerschein abnehmen ist total daneben, denn damit wird vielen Bürgern eine Option zum Arbeiten und zur Verbesserung der Lebenssituation genommen. Aber den bürgern vorwerfen, sie würden nicht arbeiten wollen.



      Vermutlich fehlt einfach nur der Bezug zum richtigen Leben. Und diese Menschen wollen uns gegenüber der Gesellschaft vertreten - hallo guten morgen. Bleibt doch besser zuhause und macht die Glotze an, dann verschlechtert sich die Lage für die Mehrheit wenigstens nicht.

    • @Bernd Simon:

      Um genau die Fälle mit Mangelberechnung geht es hier. So kann eben zumindest ein fester Satz Unterhaltsvorschuss fließen.



      Es sind übrigens Selbstbehalt 1450 € bei Kindesunterhalt.

    • @Bernd Simon:

      "1587 netto sind bei einem Alleinlebenden der Pfändungsfreibetrag."



      Das ist das Niveau der Grundsicherung. Also Vollzeit arbeiten für Grundsicherung. Überraschung, dass das kaum jemand tut .

  • Die "Reform" besteht aus einer Kürzung und Versprechen, die den Betroffenen auch dann nichts nützen wenn sie eingehalten werden.



    Ich frage mich wirklich, ob diese Regierung überhaupt noch Kontakt zur Außenwelt hat.

  • Immer schade, wenn der Artikel nicht der Überschrift entspricht. Genau die Schlupflöcher werden nicht behandelt und auch der link führt nicht zu einem tiefgehenden Artikel. Wenn dann zum Schluss noch einfach so eine Utopie gefordert wird, Mieten runter, Mindestlohn hoch, dann wird es dem wichtigen Thema leider nicht gerecht.

    Es wäre schon interessant, warum nur 20% vom Staat wieder zurückgeholt wird (übrigens sollte man den Aufwand auch in Rechnung stellen, wie bei jedem Bussgeldbescheid auch) und warum es in anderen Staaten besser gelingt. Spielt Datenschutz oder ein fehlende Vernetzung eine Rolle? Wie groß ist der Anteil derer, die nicht zahlen können (und damit auch nicht Unterhaltspflichtig sind, oder?)?

    • @fly:

      "Wie groß ist der Anteil derer, die nicht zahlen können (und damit auch nicht Unterhaltspflichtig sind)?"



      Das ist eben die große Frage. Belastbare Statistiken dazu gibt es nicht. Der ISUV (ein Interessenverband der Unterhaltspflichtigen) behauptet, es seien 80%, sicherlich zu hoch, aber ich denke doch, dass es mehr als 50% sind, aus einer einfachen Überlegung heraus: Ja, es gibt Möglichkeiten, sich arm zu rechnen, die stehen aber nur einem kleinem Kreis offen. Ein normaler Angestellter, ein Arbeitsloser, ein Frührentner, die haben alle diese Möglichkeit nicht, deren Finanzsituation ist hinreichend transparent, dass das Amt zugreifen könnte, wenn genug Geld da wäre.

      Und übrigens: Das Nichtzahlen von Kindesunterhalt ist bereits strafbewehrt (§ 170 StGB), was soll da eine zusätzliche Sanktion bringen?

      • @ORothe:

        Mir gefällt nicht, dass niemand auf etwaige Grunde Rücksicht nimmt, warum Unterhalt nicht gezahlt werden kann. Manche Menschen sind mit dem öffnen der Post schon belastet, da stellt sowas vor große Probleme. Psychische Probleme lässt man gern außen vor, weil der Elternteil ohne Kind ja sich ja "drücken will".



        Vielleicht haben die Menschen auch anderweitig noch Verpflichtungen? Sollen sich nur noch Reiche Kinder und Scheidung leisten können?

  • Leider passt die Maßnahme Priens zu etlichen anderen, die die aktuelle Bundesregierung gerade auf den Weg bringt. Was passiert wohl, wenn mehr junge Menschen in Armut abgleiten? Darunter leiden wird zum einen die Bildung und Teilhabe. Dies führt in letzter Konsequenz dazu, dass die Gruppe derjenigen, die am Ende gezwungen werden, jedes beliebige ausbeuterische Arbeitsverhältnis einzugehen, wächst.



    Genau dies scheint mir aber ein Ziel der Regierung zu sein: die Vergrößerung der Anzahl von Billigarbeitnehmern zum Wohle einer kleinen Gruppe von Reichen und Superreichen, die ja fortwährend von der Regierung, insbesondere der Union davor geschützt werden, fair zur Finanzierung des Gemeinwesen beitragen zu müssen.

  • Dass der Rechtsstaat nicht stärker durchgreift, wenn sich jemand vor den Unterhaltsverpflichtungen drückt, ist eine Schande.

    Trotzdem zur Einordnung: Der Anteil von Frauen, die sich um den Unterhalt drücken, beträgt nach den verfügbaren Quellen immerhin fast 15%. In der öffentlichen Diskussion wird oft so getan, als ob das nur die Väter wären.

    Und selbstverständlich müsste man ALLE diese Straftäter genau so hart verfolgen, wie man es bei Delikten wie Schwarzfahrern oder Tempoverstößen auch kann. Dazu bedarf es aber des politischen Willens der Minsterinnenden.

    Aber das wäre ja nicht der einfachste politische Weg, das kann man von hochbezahlten PolitikerInnen nicht (mehr) erwarten.

  • Ueber 80% der nicht zahlenden Unterhaltspflichtigen befinden sich unterhalb des Selbstbehalts, sprich sie muessen garnicht zahlen.



    Den Fuehrerschein zu entziehen, waere eine Bestrafung von Armut und eine Foerderung von Armut. denn nicht wenige benoetigen den Fuehrerschein fuer den Job.