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Union fordert mehr AusbürgerungenDeutsch auf Abruf

Dinah Riese
Kommentar von Dinah Riese

Die Regierung macht Tempo bei Abschiebe- und Einbürgerungs-Verschärfungen. In der Debatte zeigt die Union, wie wenig ihr der deutsche Pass wert ist.

„Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden“, heißt es im Grundgesetz Foto: Panthermedia/imago

P lötzlich soll alles ganz schnell gehen, sowohl bei der lange verschleppten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als auch bei den Abschiebeverschärfungen. Beides soll noch vor Weihnachten beschlossen werden. Dabei gibt es an den Gesetzesvorhaben berechtigte Kritik. Beim Abschiebegesetz sind enorme Grundrechtseinschnitte geplant. Beim Staatsangehörigkeitsrecht sollen Ausnahmen für jene wegfallen, die unverschuldet auf Sozialleistungen angewiesen sind.

All das wäre Grund genug, sich diesen Gesetzen mit Sorgfalt zu widmen. Noch dazu kommen von überall neue Änderungswünsche: Das beginnt bei dem Katalog an fragwürdigen Maßnahmen gegen Geflüchtete, die die Ministerpräsidentenkonferenz vereinbart hat. Und es endet bei der Forderung der Union, Dop­pel­staat­le­r*in­nen bei antisemitischer Betätigung die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen.

Antisemitismus ist in Deutschland ein riesiges Problem. Der Vorschlag der Union hat aber wenig zu tun mit echter Sorge um jüdische Menschen. Vielmehr sieht sie die Chance, abermals zu erklären: Antisemitismus sei vor allem ein „importiertes“ Problem – das Flugblatt in Hubert Aiwangers Schultasche lässt grüßen – und die doppelte Staatsbürgerschaft ohnehin ein Fehler.

Natürlich gilt es, genau zu prüfen, wen man einbürgert. Dabei sollten Antisemitismus und andere Formen von Menschenfeindlichkeit Ausschlussgründe sein. Schon jetzt aber können Einbürgerungen bis zu zehn Jahre lang zurückgenommen werden, wenn über die Voraussetzungen getäuscht wurde. Danach aber ist und bleibt ein Mensch mit deutschem Pass Deutscher.

Es ist interessant, dass ausgerechnet die Union der deutschen Staatsbürgerschaft dieses Gewicht nehmen will. Immerhin ist sie es, die der Ampelkoalition deren „Entwertung“ vorwirft. „Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden“, heißt es im Grundgesetz. Was die Union fordert, heißt aber nichts anderes als: Wer zwei Pässe hat, soll für immer Deutscher auf Abruf bleiben.

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Dinah Riese
Ressortleiterin Inland
leitet das Inlandsressort der taz. Davor war sie dort seit Oktober 2018 Redakteurin für Migration und Integration und davor von 2016-17 Volontärin der taz Panter Stiftung. Für ihre Recherche und Berichterstattung zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen, Paragraf 219a StGB, wurde sie mehrfach ausgezeichnet. Im März 2022 erschien von Gesine Agena, Patricia Hecht und ihr das Buch "Selbstbestimmt. Für reproduktive Rechte" im Verlag Klaus Wagenbach.
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43 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Skatelefants , Moderator

    Vielen Dank für Eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen.

  • „Natürlich gilt es, genau zu prüfen, wen man einbürgert. Dabei sollten Antisemitismus und andere Formen von Menschenfeindlichkeit Ausschlussgründe sein“

    Gesinnungsprüfungen dürfen niemals Instrumente von rechtstaatlichen Demokratien sein und die Forderung finde ich ungeheuerlich. Allein bei dem Gedanken daran, wer wen prüft und bestimmt, was denn die falsche oder richtige Gesinnung ist, was denn nun antisemitisch oder berechtigte Kritik ist, was man denken darf, was man nicht denken darf, welcher Maßstab wird bei wem wie angesetzt und wer soll darüber wachen und urteilen dürfen, und wer überprüft die Gesinnung derer, die die Gesinnung der Einbürgerungswilligen überprüfen sollen? Was ist, wenn ich als muslimische Bewerberin an einen rechten AfD Sachbearbeiter gerate, der einfach kein Bock hat einem Moslem einen deutschen Pass auszustellen und mir antisemitische Gedanken unterstellt? Welche Rechtsgrundlage habe ich dann, mich gegen solche Willkür zu wehren? Wie kann ich meine meine „richtige“ Gesinnung beweisen, wenn mir einfach etwas unter Missbrauch dieses Gesetzes unterstellt wird, weil meine Nase vielleicht nicht passt oder muss ich unterschreiben, dass ich Israel bedingungslos lieben werde und muss dann in ständiger Angst leben, dass bei „falscher“ Meinungsäußerung (zB. ein geteilter link einer ARTE Doku über die Siedlergewalt und den Rassismus gegenüber Palästinensern sowie die Aberkennung des Existenzrecht Ihnen gegenüber), mir dann schon als Antisemitin der Pass aberkannt wird? Oder ist die Gesinnung gegen die Besatzung zu sein, auch schon antisemitisch?



    Alles sehr gruselig. Genau deswegen sind Gesinnungsprüfungen inakzeptabel für Demokratien, weil sie Tür und Tor zur Willkür öffnen.

    Wir haben ein Strafrecht und einzig der Verstoß dagegen, darf Grundlage für rechtliche Entscheidungen für oder gegen Ansprüche eines Antragstellers sein.



    Nichts anderes! Und selbst damit gibt es schon viel zu viel Spielraum für Willkür bei Einbürgerungen.

  • Staatsbürgerschaft auf Abruf bzw. mit verminderten Rechten und dann Integration fordern vom Mensch zweiter Klasse. Klasse Konzept.

    • @Tripler Tobias:

      Willkürliche Bosheit gegen Migranten kommt derzeit immer gut in der Innenpolitik, die Union lernt hier fleißig von den AfD-Faschisten. Nur ist die Lernkurve eher flach, es zahlt mehr aufs Konto der Nazis selbst ein, schon seit Franz von Papen hielten sich die Konserativen so schlau, den Nazitiger zu reiten, im Zweifel werden sie abgeworfen und gefressen.

  • In puncto Antisemitismus frag ich mich, warum z B so jemand wie der Aiwanger nach dem Flugblattskandal auch noch ordentlich Stimmen kassieren kann mit seinem Dumpfsacklverein, anstatt aufgezeigt zu bekommen, dass man mit so einer Biographie leider als Demokrat nicht überzeugt und daher abdanken muss.



    Und jetzt sitzen die sog Christdemokraten beisammen und wollen auf einmal streng darauf gucken, wer sich antisemitisch äußert.



    Wenn es nicht so fürchterlich wäre, könnte man drüber lachen.

    • @narkosedingsbums:

      Ach, den Antisemitismus beherrschen einige Kubststudenten in Berlin auch ganz gut. Da ist der Hubsi nicht ganz alleine mit "Jugendsünden".

  • Das ist der neue Stil der CDU, es werden Grenzen überschritten. Und es sieht oberflächlich immer ganz gut aus, nur im Detail ist es heiße Luft, Pfusch. Am Ende wird die AfD davon profitieren.

  • Es ist doch relativ eindeutig: Wenn ich eine Staatsbürgerschaft annehme, so nehme ich auch die Verantwortung für die Geschichte dieses Staates an. Und bei uns ist das der Holocaust (die BRD ist der Rechtsnachfolger des 3. Reichs) und die Verantwortung des "Never Again". Das schließt nicht aus, Israel zu kritisieren (ich halte den illegalen Siedlungsbau im Westjordanland für dumm und kriminell), aber es schließt eben ein, jederzeit gegen Antisemitismus zu sein und niemals Juden dafür zu diskriminieren oder anzugreifen, weil sie Juden sind.



    Schlimm genug, wenn wir die Antisemiten haben, die wir leider immer noch in der alteingesessenen Bevölkerung haben, da brauchen wir nicht noch Antisemiten von auswärts.



    Aber vielleicht sollte man von neuen Deutschen verlangen, einen Eid aufs Grundgesetz zu leisten (und ja, auch den Geburtsdeutschen bei Volljährigkeit).

    • @Kartöfellchen:

      Guter Kommentar.



      Nur was machen sie, wenn ein "Geburtsdeutscher" diesen Eid nicht leistet.

  • Und wie wird all das bemessen? Welchen Antisemitismus in welcher Äußerungsform mit welchem Nachweis meint die CDU? Strafbewehrten? Oder mal eben beim Grillfest geäußert und der Nachbar behauptet, er wär jetzt aufgehetzt?

    Versteht mich nicht falsch, Antisemitismus ist zum Ko**en, die Schuldumkehr und die einseitige Palästinasoli vieler Linker und dem Islam verbundener Migr@s erschreckt mich.

    Aber das ist kein Problem, das man mit solcherlei Populismus löst.

    Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist bereits jetzt deutlich. Es gibt keine Einbürgerung bei Strafen über 60 Tagessätzen (60 oder 90?, gerade kein Gesetz zur Hand), ähnlich wie bei der Niederlassungserlaubnis. Es gibt - aus historischen Gründen, öhöm - hohe Hürden für die "Ausbürgerung", man schlage nach, 33 bis 45 und 49 bis 89.

    Mit den dummen, gefährlichen, menschenverachtenden Gedanken von Bürger*innen muss eine Demokratie anders fertig werden.

  • Auch wieder aus dem Programm der Blaunen abgekupfert. Gibts eigentlich noch Positionen der Merz-CDU, die sich von der AfD unterscheiden?

    • @Kaboom:

      Doch, es gibt noch Unterschiede. Die werden aber dank Merz leider immer weniger.

    • @Kaboom:

      Sie scheinen auf dem rechten Auge blind zu sein, wenn Sie da keine Unterschieden sehen.

  • "Und es endet bei der Forderung der Union, Dop­pel­staat­le­r*in­nen bei antisemitischer Betätigung die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen."

    Dieser Forderung stimme ich zu, da ich der Ansicht bin, wir müssen uns nach unserer barbarischen, unheilvollen Geschichte entscheiden, ob wir auch für jüdische Menschen eine Heimstatt sein wollen. Gegenwärtig müssen sich jüdische Bürger und Bürgerinnen verstecken und möglichst verheimlichen, dass sie jüdischen Glaubens sind. Das ist ein Armutszeugnis für uns und ich schäme mich jeden Tag dafür.

    Die Antisemiten mit nur einem deutschen Pass müssen wir akzeptieren, egal ob sie schon länger oder kürzer in Deutschland leben, den Antisemiten mit zwei Pässen dürfen wir, meiner Meinung nach, durchaus die deutsche Staatsangehörigkeit entziehen, um, nochmals, meiner Meinung nach, unseren Verpflichtungen aus der Nazi-Zeit nachzukommen.

    Ich denke, dass Menschen, die Juden und Israel hassen, und mehrere Pässe besitzen, nicht unbedingt in Deutschland leben müssen, es gibt Alternativen.

    • @*Sabine*:

      Gerade wegen der deutschen Geschichte finde ich Ausbürgerungen kein geeignetes Mittel.



      Diese Praktik wurde nämlich wurde in der deutschen NS Geschichte viel an jüdischen Menschen ausgeübt.



      Deshalb wurde die Entziehung der Staatsbürgerschaft danach im GG verboten (bzw. sehr stark eingeschränkt)



      Die Wiedereinführung von unfreiwilligen Ausbürgerungen wäre also eine Wiedereinführung von NS Praktiken. Auch wenn die "unliebsamen Mitbürger" heute eine andere Zielgruppe sind (wer gerade als unliebsamen eingestuft wird kann sich schnell ändern... ) Die Praktik der Ausbürgerung bleibt diskriminierend und Machtmissbrauchend und damit falsch.

    • @*Sabine*:

      „… wir müssen uns nach unserer barbarischen, unheilvollen Geschichte entscheiden, ob wir auch für jüdische Menschen eine Heimstatt sein wollen.“



      Ich finde, das ist eine Entscheidung, die schon lange getroffen wurde. Und zwar von denjenigen Überlebenden der Shoa und deren Nachkommen, die nach WK2 entschieden haben, in das Land der Täter zurückzukehren, das auch ihre Heimat ist. Uns anderen ist es eine große Verpflichtung dafür zu sorgen, dass jüdische Bürger sicher, ohne Angst vor Bedrohung hierzulande leben können. Dass das aktuell nicht der Fall ist, wahrscheinlich nie so war, ist zutiefst beschämend, da stimmen wir überein.



      „Die Antisemiten mit einem deutschen Pass müssen wir akzeptieren …“.



      Nein, DAS müssen wir nicht, egal ob es sich um Bio-Deutsche oder solche mit Migrationshintergrund handelt. Da wir aber faktisch eine Einwanderungsgesellschaft sind und auch der Islam zu Deutschland gehört - auch wenn das gewisse konservative Kreise nicht wahrhaben wollen und die extreme Rechte von „Umvolkung“ schwadroniert -, ist Antisemitismus natürlich ein Thema, das die Gesamtgesellschaft angeht und nicht bloß einzelne Segmente.



      Aus diesem Grund finde ich es sogar ausgesprochen schäbig, wenn mit dem Antisemitismus-Argument generell Hetze gegen Muslime betrieben wird und Verschärfungen in der Migrationspolitik durchgesetzt werden sollen. Um das klarzustellen: man KANN für eine Verschärfung des Asylrechts plädieren, dann aber bitte mit seriösen Argumenten und nicht, indem auf den Kampf gegen Antisemitismus verwiesen und unter uns lebende Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt werden.



      Das ursprünglich liberale Grundrecht auf Asyl entstammte übrigens genau so der Verpflichtung aus der deutschen Geschichte wie der Einsatz für das Existenzrecht des Staates Israel.

      • @Abdurchdiemitte:

        "Aus diesem Grund finde ich es sogar ausgesprochen schäbig, wenn mit dem Antisemitismus-Argument generell Hetze gegen Muslime betrieben wird und Verschärfungen in der Migrationspolitik durchgesetzt werden sollen."

        Ich sehe in diesem Punkt keine Hetze gegen Anhänger des Islam, nur die Forderung, dass auch Anhänger des Islam hier in Deutschland auf Gewalt und Verfolgung gegenüber jüdischen Mitbürgern verzichten müssen. Wenn ihnen das nicht möglich ist, finde ich es in Ordnung, diesen Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, sofern eine oder mehrere Staatsbürgerschaften vorliegen.

        Meiner Meinung nach hat der Schutz jüdischer Menschen, nachdem wir 6 Millionen jüdischer Menschen getötet haben, Vorrang. Ich würde auch sehr gerne die jüdischen Menschen aus Dagestan nach Deutschland holen.



        ( taz.de/Antisemitis...kaukasus/!5966768/ )

        Auf Ihre Hinweise bezüglich Asylrecht möchte ich lieber einmal bei einem anderen Artikel eingehen, da es hier aus meiner Sicht weniger gut passt.

  • Damit ist an der Zeit, endlich die doppelte Staatsbürgerschaft abzuschaffen. Sie war und ist schon immer ein sinnloses Konstrukt.

  • Wenn der Pass nachträglich entzogen werden kann, dass wertet dies die Staatsbürgerschaft bzw. den Pass doch eher auf.

    Die betroffene Person kann dem entgegen wirken, indem die andere Staatsbürgerschaft abgelegt wird. Im Übrigen wird die Rechtsbindung hierdurch gestärkt.

    Die Entwertung des Passes erfolgt doch eher durch die Herabsetzung der Zugangsvoraussetzungen.

  • "...wie wenig ihr der deutsche Pass wert ist. Die Begründung bleibt noch immer aus. Der Artikel ist in der Hinsicht keinesfalls aufschlussreich, sondern lamentiert nur auf altbekannte Weise und bedient Stereotype.

  • Die AFD muss nur rumhetzen, ihre Politik umsetzen tun andere. Bis hin zum Bruch des Grundgesetzes. Die aktuelle Debatte über die doppelte Staatangehörigkeit dient vor allem als Vorwand um Wählerstimmen am rechten Rand zu fischen. Antisemitismus wird in diesem Fall instrumentalisiert um Rassismus zu rechtfertigen.

  • Die Argumentation der Union erscheint schon stringent. Wenn jedermann leicht an den deutschen Pass kommt und diesen gleichzeitig nicht wertschätzt, weil er noch eine weitere Staatsbürgerschaft behält, dann schätzen wir diesen Bürger nicht so hoch ein, dass er den Pass auch bei schweren Vergehen gegen das Grundgesetz behalten darf.

    Das nun auf Antisemitismus (allein) runterzubrechen erscheint natürlich etwas willkürlich.

    • @Mangahn:

      Was sind denn "vergehen gegen das Grundgesetz"?



      Soweit ich das verstehe regelt das GG die rechte und Pflichten der BRD.



      Die Vergehen der Staatsbürger werden in anderen Gesetzbüchern behandelt.

      Staatsräson gehört wohl zu den ungeschrieben Gesetzen.

    • @Mangahn:

      Warum sollte es eine geringe Wertschätzung der deutschen Staatsangehörigkeit sein, wenn man noch eine weitere behält?



      (Es ist zwar immer vom Pass die Rede, darum geht es aber gar nicht, sondern um die Staatsbürgerrechte, insbesondere das Wahlrecht. Und natürlich die Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und das dauerhafte Aufenthaltsrecht in Deutschland.)

  • Sehr richtig. Man muss sich auch einmal in die Rolle der Anwärter versetzen. Von meiner CDU-Stadtverwaltung wird die Einbürgerung mit immer neuen Anforderungen, z.B. eidesstattliche Versicherungen der Nachbarn in Syrien zur Klärung der Identität, obwohl ein Pass vorliegt, Mitgliedsbescheinigung zum Fußballverein, um das ehrenamtliche Engagement zu bestätigen, immer wieder verzögert. Üblich sind Bearbeitungszeiten von wenigstens 1 1/2 Jahren. Da fragen mich die Menschen: Ich quäle mich durch diese Prozedur, lerne fleißig Deutsch, arbeite rund um die Uhr, zahle wie jeder Steuern und Sozialabgaben, erkläre meine Verfassungstreue und trinke sogar Glühwein und trenne Müll, nur damit Ihr mir nachher sagt, eigentlich wollen wir dich gar nicht? Einer war so sauer, dass er in die Niederlande umziehen wollte.

    • @hedele:

      Ob Sie Glühwein trinken, bleibt Ihnen überlassen, bei allen anderen Punkten würde ich zuraten - unabhängig, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft wollen oder nicht.

    • @hedele:

      Ein Pass und eine andere Staatsangehörigkeit sind kein Problem. In der Sendung" undercover in der Schleusermafia" ZDF wurde das aufgezeigt. Unfassbar einfach gibt es alle Dokumente, Führerschein und Geburtsurkunde inclusive.



      Der Bericht ist in der Mediathek noch abrufbar. Danach denken Sie anders.

    • @hedele:

      Was, man muss Glühwein trinken für die deutsche Staatsangehörigkeit? Ich fürchte, dann habe ich sie auch nicht verdient.

  • GG Art 16 (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

    Da ja eine Doppelstaatsangehörigkeit (noch) nicht die Regel ist haben deutsche idR nur die eine Staatsangehörigkeit. Also greift, neben dem absoluten Verbot aus dem ersten Satz, auch abschließende der Nebensatz.

    Für mich ist das schwarze Geblubber in dieser Sache reiner rechter Populisums .

    Und es zeigt, wie die "Union" zum Grundgesetz und den Menschenrechten steht.



    Bin gespannt, wann diese Brüder (und die paar Schwestern dort) die Abschaffung des Folterverbots fordern ...

    Leider ist RGG mit seinen heren Zielen und dem Idealismus überhauptnicht regierungsfähig.

    Also was wird der Wähler und die Wählerin tun ? - Mir schwant böses.

    • @Bolzkopf:

      Verstehe Ihren Einwand nicht. Das GG lässt doch den Entzug zu, wenn derjenige nicht staatenlos wird, also eine 2. Staatsbürgerschaft besitzt. Es geht nur um ein Gesetz das regelt, wann entzogen werden kann.

    • @Bolzkopf:

      Verstehe ihren Einwand nicht? Die CDU will Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entziehen, wenn diese sich antisemitisch verhalten. Das ist doch mit dem, was das Grundgesetz Art 16 (1) sagt völlig konform, denn für die, die keine doppelte Staatsbürerschaft haben, will die CDU das ja nicht. Die wären dann ja staatenlos, was Art 16 (1) ausschließt.

      • @mlevi:

        Nein. der 16 sagt ganz eindeutig



        "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. "

        und das wird noch ergänzt durch den zweiten Satz.

        Da geht es nämlich um den Verlust durch andere Umstände als den Entzug. (Denn der ist ja per se verboten)



        Was auch immer das für Umstände sein mögen (z.B. Untergang des Staates oder wenn eine Einbürgerung Jahre später als rechtsfehlerhaft erkannnt wird) ).



        Die Erschaffer des GG haben diesen Fall zusätzlich ausgeschlossen.



        So als doppelten Boden gewissermaßen.

  • "Wer zwei Pässe hat, soll für immer Deutscher auf Abruf bleiben."

    Naja zu Ende gedacht ist es ja auch ohnehin so. Doppelte Staatsbürgerschaften sind "Schönwetter"-Konstruktionen. Wenn es hart auf hart kommt, muss man sich entscheiden.

    Angenommen Deutschland befindet sich im Krieg mit einem Staat, der Doppelstaatler mit Deutschland teilt. Diejejenigen darunter, die sich zur Loyalität (Wehrdienst) für den anderen Staat entscheiden, haben dadurch ihre dt. Staatsangehörigkeit bedeutungslos gemacht.

    Das ist nicht nur Theorie, wie das Beispiel der in der Türkei inhaftierten Journalisten zeigt. Da kann sich Deutschland noch so sehr auf deren Deutschsein berufen, letztlich hat die Türkei exakt den selben Anspruch gegenüber ihren Staatsangehörigen und kann rechtlich garnicht anders, als ihre Gesetze 1:1 anzuwenden.

    Ich bin daher ein Gegner der doppelten Staatsbürgerschaft, niemand sollte "Diener zweier Herren sein" - sie führt im Konfliktfall zu unauflösbaren Widersprüchen und auch wenn alles gesittet läuft, ist sie mit individuellen Priviliegien verbunden (Rosinenpickerei, doppeltes Wahlrecht etc.).



    Ich finde ein eindeutiges Bekenntnis zum Deutschsein auch nicht zuviel verlangt für die Privilegien die der dt. Pass mit sich bringt.

    • @Chris McZott:

      Wenn ein Ausländer die dt. Staatsangehörigkeit annimmt und seine alte aufgibt, muss er danach ein visum beantragen um seine Familie im ehemaligen Heimatland zu besuchen; in manchen Ländern darf er als dann Ausländer keine Immobilien besitzen und kann beispielsweise das Haus seine Eltern nicht erben und und und.

      Es hat also nichts mit mangelnder Wertschätzung der deutschen Staatsangehörigkeit zu tun, wenn jemand seine alte Staatsangehörigkeit auch behalten will. Es hat vielmehr etwas mit ganz handfesten Nachteilen zu tun wenn man seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgibt

      • @MartinSemm:

        Im Gegenzug hat es aber ja auch Vorteile die Staatsangehörigkeit von Deutschland anzunehmen. Ein Staatenwechsel hat Vor- und Nachteile. Dies sich bewusst zu machen, darum geht es ja.

    • @Chris McZott:

      Eine reichlich konstruiert-an den Haaren herbeigezogene Konstellation („Angenommen mal…“), die dann doch nur auf eine Neiddebatte hinausläuft, ‚jetzt kriegen sie sogar zu den ganzen (unverdient-erschlichenen?) Sozialleistungen noch eine 2. Stabü, kein Wunder, dass der kleine Mann auf der Straße sauer ist, wenn bei ihm nach 18 Uhr kein Bus mehr fährt‘… mit dermaßen provinziell-verstaubten Ansichten ist in einer globalisierten Welt mit durchaus sehr dynamischer Wirtschaft kein Blumentopf zu gewinnen. Aber keine Angst, die Zahl der Expats dürfte allenfalls halbwegs stabil bleiben, die wollen nicht unbedingt in so ein störrisch-zugeknöpftes Land. Vielleicht wird es in ein paar Jahren großes Heulen und Wehklagen geben, wenn (noch mehr) Arbeitskräfte fehlen. Vielleicht gibt es dann ja ein paar passende Sündenböcke, streikende Lokführer, oder so. Weil die ja bekanntlich … (langsam ausblenden)

    • @Chris McZott:

      Ich brauche noch nichtmal ein bekenntnis zum Deutschsein, für die Demokratie, für Menschenrechte, gegen Rassismus und Hass und fertig. Wer seine Frau schlägt ist kein guter Deutscher egal ob seit 5 Jahren hier oder mit Ahnen hier seit der Zeit von Arminius. Wer Anti-Semit ist soll sich ein anderes Land suchen egal ob Max Müller oder Mohammad Majlis.

      • @Machiavelli:

        Wer Anti-Semit ist soll sich ein anderes Land suchen egal ob Max Müller oder Mohammad Majlis.

        Na ja, bei dem, der hier geboren ist und nur die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist das erst Mal unser Problem. Das empfinde ich als etwas egoistisch, diesen dann, wo anders hin abzuschieben. Allerdings ist das genau die Überlegung der Staaten, die ihre eigenen Staatsbürger nach Straftaten nicht zurücknehmen. Besser der ist bei denen als bei uns.

    • @Chris McZott:

      Was ist dann mit den Ländern, bei denen man die Staatsbürgerschaft nicht ablegen kann bzw. die niemanden aus der Staatsbürgerschaft entlassen und man automatisch Doppelstaatler wird, wie z.B. dem Iran ?



      Da kann man nicht wählen und keine "Rosinen" picken.

      • @Axel Schäfer:

        Neben diesem Beispiel gibt es auch noch eine weitere, wahrscheinlich größere Gruppe von Doppelstaatlern: Die mit einem deutschen Elternteil und einem ausländischen, dessen Herkunftsland die Staatsbürgerschaft so regelt wie Deutschland. Also: Ist mindestens ein Elternteil deutsch, ist man Deutscher. Genauso hat man die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils. Alles ohne Antrag, einfach aufgrund der Verfassungen der beiden Länder. Will man auch diesen die Staatsangehörigkeit bei Missverhalten entziehen?

    • @Chris McZott:

      Korrekt.

    • @Chris McZott:

      Guter Kommentar.

    • @Chris McZott:

      Kann Ihnen nur zustimmen!