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Schlappe für VerfassungsschutzBundesamt darf AfD nicht einstufen

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst die gerade vollzogene Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall.

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt die Einstufung der AFD als Verdachtsfall vorerst Foto: Frederic Kern/imago

Berlin taz | Die AfD hat gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz einen Erfolg vor Gericht erzielt. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte der Behörde am Freitag vorerst, die radikal rechte Partei als so genannten rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen. Das allerdings sagt nichts darüber aus, ob das Gericht die Einstufung inhaltlich als gerechtfertigt ansieht. Hintergrund ist ein Verfahren, das vor dem Gericht läuft.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass das Bundesamt bereits Ende Februar die Einstufung vollzogen hatte. Zuvor hatte das Bundesamt die Landesämter und das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag über diesen Schritt informiert. Zahlreiche Medien, darunter auch die taz, berichteten darüber. Das Bundesamt äußerte sich dazu nicht.

Doch in dem ganzen Fall läuft bereits seit Anfang des Jahres eine gerichtliche Auseinandersetzung. Damals hatten verschiedene Medien darüber berichtet, dass die Einstufung unmittelbar bevorstehe. Die AfD hatte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht in Köln Klage eingereicht. Mit einer so genannten Zwischenregelung wollte die Partei zudem verhindern, dass es überhaupt zur Einstufung kommt. Das Bundesamt sagte dem Gericht daraufhin zu, dass es bis zum Abschluss des Eilverfahrens nicht öffentlich über eine mögliche Einstufung berichten und zusätzliche Abgeordnete nicht beobachten werde. Das reichte dem Gericht.

Als die Einstufung nun bekannt wurde, zog die AfD erneut vor Gericht. Am Freitag gab dieses der Partei Recht und erließ eine Zwischenentscheidung. Damit untersagt das Gericht dem Bundesamt, die Partei bis zur Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag „als ‚Verdachtsfall‘ einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als ‚Verdachtsfall‘ erneut bekanntzugeben“, wie es in einer Mitteilung heißt.

Bundesamt gerügt

Aus Sicht des Gerichts spricht alles dafür, dass sich das Bundesamt „nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen“. Insofern werde in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen.

AfD-Chef Tino Chrupalla sprach von einer „Klatsche“ für den Verfassungsschutz. „Das Gericht bestätigt voll und ganz unsere Argumentation“, so Chrupalla. „Das war ein gezielter Eingriff in den Parteienwettbewerb mit staatlichen Mitteln unmittelbar vor einer Landtagswahl.“ Chrupallas Co-Chef Jörg Meuthen forderte indirekt den Rücktritt von Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang. “Wie lange wird Seehofer Haldenwang wohl noch im Amt halten?“, so Meuthen. „Peinlicher geht es kaum mehr.“

Die schon länger erfolgte Einstufung von vier AfD-Landesverbänden und der Nachwuchsorganisation als Verdachtsfall sowie des offiziell aufgelösten „Flügels“ als rechtsextreme Bestrebung betrifft die aktuelle Entscheidung nicht.

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32 Kommentare

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  • Unglaublich ärgerlich und wenn nicht schlicht dilettantisch, dann hat das BfV intern wohl noch größere Probleme als bereits vermutet. Für die AfD perfekt, um sich mal wieder in der Opferrolle zu suhlen.

    "Durchstechen" oder "Durchsickern" scheinen in der Politik und bei Behörden mittlerweile fragwürdiger Usus zu sein. Auch wenns nicht immer um geheime Daten geht, dann zumindest um Indiskretionen.

    Staatsanwaltschaften stecken Verfahrensinhalte an die Presse durch. Es gibt "Informationslecks" bei der Polizei, beim MAD, bei Krankenkassen, etc. Vor jeder einzelnen Innenministerkonferenz erfährt man die jeweiligen Positionen und Vorhaben - vor allem die des Kanzleramts - regelmäßig schon vor den eigentlichen Gesprächen.

    Die Frage ist, passiert das alles nur zufällig, hat man den Datenschutz generell nicht im Griff oder grassiert überall die Maulwurfgrippe?

    Gerade beim BfV fällts mir schwer , nach den Pannen an reines Unvermögen zu glauben.

  • Das Urteil des VG-Köln ist wohl rechtlich belastbar,



    Moralisch eher Fragwürdig, oder?

    • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

      Ja wie? Nicht nur der Waasen kahl?! 🤫

      Zitat - “Denn jetzt ist sozusagen öffentlich & Beschlussamtlich: “Klappe halten!“ bis zur abschließenden Entscheidung in der Sache!

      &! That’s fact =>

      Das allein! entspricht - wie dargelegt.

      Allein der Verfassungs&Rechtslage • “

      Mit Moral - hett dat nix ze donn.



      &



      Das ist auch gut so.



      Sonst biste schnell bei so Abwegigkeiten.



      Wie “naiv“ & “Begriffe als Pranger“!



      &



      Das - kann niemand bei klarem Verstand wollen. Gellewelle.



      Normal nich.

      • @Lowandorder:

        Hast ja recht, aber - man hat ja auch nicht immer seine 7 Sinne beieinander.



        Und dann geht schnell was in die Tasten, bevor es ganz zu Ende gedacht ist...



        Wir sprechen dann diesbezüglich wieder 2050, nachdem diese Geschichte dann das gleiche Debakel erlebt hat wie der Zirkus mit der Npd.



        In der großen Hoffnung, dass bis dahin beide in der



        BEDEUTUNGSLOSIGKEIT verschwunden sind.

    • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

      Recht hat nichts mit Moral zu tun. Gott sei Dank.

  • Man darf die AfD scheisse finden,und trotzdem als Demokrat darüber besorgt sein wie der Verfassungsschutz offensichtlich unter Merkel zu einem Regierungsschutz umgebaut wurde,mit dem Hauptauftrag die Opposition zu diskreditieren mittels diffuser "Beobachtungsstatus"... es trifft ja auch die Linke.

    • @Lutz Maximilian:

      Genau. Wer solche Mittel zur Hand nimmt, kann offenbar argumentativ nicht mehr gewinnen. Das lässt böses ahnen für die zukunft.

    • @Lutz Maximilian:

      Das war auch vor Merkel schon so.

    • @Lutz Maximilian:

      Wenn das so ist, könnte man diese Behörde ehrlicherweise in 'StaSi' umbenennen.

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Die werden doch sowieso beobachtet und das ist gut so.



    Nur den Höcke sollte man aufgrund seiner bisherigen menschenverachtenden Äußerungen einsperren.



    Wir stellen uns mit unseren all zu liberalen Gesetzen ständig selbst ein Bein.

  • Hi folks - was liegt an?!

    Eine echt unappetitliche Partei, die aber:



    Politische Parteien in Deutschland sind nach dem Parteienprivileg wegen ihrer besonderen Bedeutung für das politische System der Bundesrepublik Deutschland mit einer erhöhten Schutz- und Bestandsgarantie ausgestattet (ist) • (Parteiendemokratie). Art. 21 GG.



    Eine staatliche Org - BfV - Schlapphüte:



    Kommt nach 2 Jahren Prüfung zum Ergebnis:“ rechtsextremer Verdachtsfall einzustufen!“



    Dagegen ein Eilantrag der weiterhin privilegierten Partei beim VG Köln.



    & Däh 27. Jamuar 2021



    “ In einem gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gerichteten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln einen Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) auf Erlass einer Zwischenregelung (sog. Hängebeschluss) mit Beschluss vom heutigen Tag abgelehnt. Das BfV hatte in dem Verfahren zuvor so genannte Stillhaltezusagen abgegeben. Für den Erlass einer Zwischenregelung sah das Gericht angesichts dessen keine Notwendigkeit.“ Get it? Fein.



    “ Am 03.03.2021 berichteten Medien bundesweit darüber, dass das BfV die AfD als „Verdachtsfall“ eingestuft habe. Die Partei stellte daraufhin einen erneuten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses.

    Das Gericht gab dem erneuten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses statt. Zur Begründung führte es aus, der Erlass einer Zwischenentscheidung sei nunmehr erforderlich. Dies gelte zunächst für die streitige Bekanntgabe der Einordnung als Verdachtsfall. Insofern werde in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, nachdem alles dafür spreche, dass sich das BfV nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen.

    ff

    • @Lowandorder:

      ff (aufgepaßt - auch das naive OVG - nichtwahr Herr Rath! - 😂 -

      Die Stillhaltezusage habe das OVG NRW ausdrücklich dahingehend verstanden, dass nicht nur eine öffentliche Bekanntgabe etwa im Wege einer Pressemitteilung unterlassen werde, sondern jegliche in ihrer Wirkung gleichkommende Maßnahme der Information der Öffentlichkeit. Aufgrund der medialen Berichterstattung vom 03.03.2021 stehe für das Gericht fest, dass in einer dem BfV zurechenbaren Weise der Umstand der Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall „durchgestochen“ worden sei. Das gelte in gleicher Weise für die 262-seitige Antragserwiderung der Antragsgegnerin vom 01.03.2021, die ebenfalls an die Presse durchgestochen worden sei. Diesem Schriftsatz lasse sich im Einzelnen entnehmen, was aus Sicht des BfV für die Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall maßgeblich sei. Das Gericht habe im ersten Durchlauf die Notwendigkeit einer Zwischenregelung verneint, weil die Antragsgegnerin Stillhaltezusagen abgegeben habe, um eine dem Gewaltenteilungsgrundsatz sowie dem Respekt vor dem Gericht entsprechende Verfahrensweise zu ermöglichen. Diese Vertrauensgrundlage sei nunmehr zerstört. Für den Hängebeschluss bestehe auch ein Bedürfnis, obwohl die Einstufung als Verdachtsfall nunmehr in der Welt sei. Denn mit jeder Verlautbarung vertiefe sich der Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien.…“ So isset. Comprenez vous!



      www.vg-koeln.nrw.d...05032021/index.php -

      kurz - Als bekanntlich ja nicht ausreichend qualifzierter exVGRi - rate ich den tazlern Herrn Rath & gleich dabei Herrn K.Litschko - sich zusammen zu setzen & dazu - wg Verfassungsrecht etc - meinen Weggefährten & ausgewiesenen Verfassungs-&ParteienRechtler -



      Prof Martin Morlock - Düsseldorf - zu Tisch zu bitten. Viel Spaß.



      …servíce & Gern&Dannichfür -

      • @Lowandorder:

        Bleibt die Frage, wer durchgestochen hat, das BfV (dann würde ich Ihnen voll zustimmen), oder die AfD seilbst, die ein Interesse am Urteil des VG Köln hat und Propaganda damit betreibt.Laut Berichterstattung der gestrigen Tagesthemen (wenn es sich nicht um "Lügenmedien" handelt, wovon ich ausgehe), lag das Durchgestochene auch der AFD vor. Durchstecherei, die sich nicht dumm anstellt, verbirgt die Quellen und Quellenschutz ist, soweit ich juristischer Laie weiß, für Journalisten ein Rechtsgut, auf das sie sich berufen konnen.

        Eriklären Sie bitte als kompetenter (nicht ironisch gemeint) Jurist, wie das OG Koln zu der Auffasssung gelangen konnte, die für das Urteil maßgebliche Indiskretion sei vom Verfassungsschutz, der dadurch dumm dasteht (wenn sonst, war der Aufwand das festzustellen erheblich größer) und nicht von der AfD selbst, die das Urteil für sich ausnutzt, ausgegangen.



        Mit anderen Worten: Hat die in den Tagesthemen als möglich erwähnte Gegenklage des BfV eine Chance?

        Im Übrigen habe ich mich über die flächendeckende Berichterstattung zum Verdachtsfall AfD ohnehin gewundert und so etwas befürchtet. Auch bin ich kein sonderlicher Freund der "Schlapphüte".

        • @Joba:

          Wer hat durchgestochen?



          Da kommen wir zu der einen oder anderen



          Verschwörungstheorie,



          Bloß welcher?



          Es war keinesfalls klug...



          Ausser...

        • @Joba:

          Lütt beeten veel tonn Strühfück ☕️☕️

          Kenne ja auch nur die Pressemitteilung des VG Köln. Da dort “steht fest“ in Kombi mit dem Schriftsatz des BfV (Antragsgegnerin) steht. Dürfte dort der Hase im Pfeffer liegen. May be.

          Zum weiteren werd ich mich nicht am Kaffeesatzlesen beteiligen.



          Angesichts dessen - daß das OVG MS ja ebenso “naiv“ ( O-Ton Christian Rath;(( wie das VG Köln dessen Hängebeschluß Linie wie dargelegt - sogar verschärfend teilt. Wäre das BfV gut beraten - von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen.



          Denn jetzt ist sozusagen öffentlich & Beschlussamtlich: “Klappe halten!“ bis zur abschließenden Entscheidung in der Sache!



          &! That’s fact =>



          Das allein! entspricht - wie dargelegt.



          Allein der Verfassungs&Rechtslage •



          & nochens -



          Für so durchsichtige parteiische Peinlichkeiten wie “Begriffe als Pranger“ - ist schlicht kein Raum! No way.



          Aber jeder bringt sich ohne Not & auf seine Weise um seine Reputation.



          Is ja ein freies Land. Gellewelle.



          Normal Schonn - 🤫 -

  • Eine lächerliche Entscheidung. Das Gericht hat keine Erkenntnisse darüber, wer mit welchen Absichten die Einstufung durchgestochen hat. Im Verfassungsschutz kann es doch durchaus AFD- Sympathisanten geben und letztendlich kann die AFD dann ihre eigene Beobachtung sabotieren.

  • „Peinlicher geht es kaum mehr.“



    Ja da lässt sich das Staatssystem mal wieder vorführen, macht ja nichts, suchen die sich ebend weniger wehrhafte, für ihre Politik, die Flanke rechts zu schliessen. Und Wehrhaftigkeit ja nur denjenigen die es sich leisten können. Wehret den Anfängen, hat schon längst in diesem Land einen mehr als faden Beigeschmack.

  • „Aufgrund der medialen Berichterstattung vom 03.03.2021 stehe für das Gericht fest, dass in einer dem BfV zurechenbaren Weise der Umstand der Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall „durchgestochen“ worden sei.“

    Demnach hat doch nicht etwa das BfV offiziell etwas verlautbart, was eigentlich geheim bleiben sollte (LOL), sondern irgendjemand aus dem BfV hat da etwas „durchgestochen“, was eigentlich alle längst erwartet haben. Das kann durchaus auch einer der zahlreichen Rechtsdreher gewesen sein, die seit Jahr und Tag beim BfV Unterschlupf gefunden haben.



    Bemerkenswert ist hierbei insbesondere die Einschätzung des Kölner Verwaltungsgerichts, die Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall würde der AfD im Parteienwettbewerb schaden. Nicht wenige Wettbewerber werden das wohl ganz anders sehen. Ich sach's mal so: Das Kölner Verwaltungsgericht versucht im Bemühen, der AfD keine weiteren zusätzlichen Wettbewerbsvorteile zuteil werden zu lassen, die Entscheidung in der Sache auf Sankt Nimmerlein zu verschieben. Normal!

  • „Das war ein gezielter Eingriff in den Parteienwettbewerb mit staatlichen Mitteln unmittelbar vor einer Landtagswahl.“



    Faschistisches Schmierentheater für AFD-Sympathisant*innen. Als ob es der AFD um einen Parteienwettbewerb ginge ...

    • @Uranus:

      Mit Verlaub - will Ihnen ja nicht zu nahe treten. Aber lesens sine ira die unten angeführten Pressemitteilungen durch.



      (Die Jungs&Mädels - die da klug abwägend zunächst einen Hängebeschluß & sodann - weil vom BfV düpiert “durchgestochen“! - den jetzigen Beschluß erlassen haben. Sind fitte Kappen & über über sojet Anwürfe schlicht erhaben.)

      unterm—— btw



      Wobei ich nicht verkenne. Daß es auch einigen tazis an der erforderlichen - rechtlich zutreffenden Einordnung der anstehenden Problematik mangelt & vollmundig ahnungslos “die Gäule durchgehen!“



      Die Mütter & Väter des Grundgesetzes waren aufgrund ihrer Erfahrungen sehr klug & sehr weitsichtig.



      Die in Karlsruhe gescheiterten Verfahren NPD - sollten zu denken geben.



      Das “Durchstechen“ des BfV - der Schlapphüte & die Nichtreaktion eines Vollhorst Erfahrungsjuristen - zeigt!



      Daß unsere Exekutive weiter nach rechts abdriftet & das seit längerem •

      • @Lowandorder:

        An dieser Stelle ging es mir nur um die Opferinszenierung und der inszenierte Einsatz für Demokratie seitens der AFD.

      • @Lowandorder:

        Und@Uranus:



        Wem nützt es?



        Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

      • @Lowandorder:

        Ich gebe zu es wird interessanter.

        Hängebeschluß

        Ein Hängebeschluss, auch Schiebeschluss oder Zwischenverfügung bezeichnet im System des vorläufigen Rechtsschutzes eine auflösend bedingte Zwischenregelung, die noch vor Abschluss des Eilverfahrens durch das zuständige Gericht ergeht, um einen Zustand vorläufig bis zum Abschluss des Eilverfahrens zu regeln.

        Rechtsgrundlage ist unmittelbar Art. 19 Abs. 4 GG,einfachgesetzlich ausgestaltet im Verwaltungsprozessrecht in § 123 VwGO, im Zivilprozess beispielsweise in § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB und für das Bundesverfassungsgericht in § 32 BVerfGG.

        Natürlich.

        Also als Laie kann ich sagen. Einleuchtend.



        So ist es!

        • @Ringelnatz1:

          Sags ja. Ossis - selbst Neu.Berliner holen auf - wa.

          Mal ab vom berliner Hängeboden. Wo ja bekanntlich Geister herummachen.



          Wollnmer doch mal abwarten - ob & wenn ja was - Herr Rath - der den Hängebeschluß als “naiv“ (icke = “klug“) bezeichnet hat. Dazu & zu seiner “Begriffe als Pranger“ Steilthese -angesichts der Neutralitätspflicht des Staates & der Rechtsprechung Karlsruhe aus dem Hut zaubert. Newahr.



          Dank im Voraus - 🤫 -



          Normal.

          • @Lowandorder:

            Ich gebe zu ich bin der totale Nebelstocherer aber stoße ich auf etwas und denke, aha verstehe, geht es locker, für mich nicht so, weiter.



            "Eil-Eil-Rechtsschutz"



            Droht bereits bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag das Eintreten vollendeter Tatsachen, so ist der effektive (Eil-)Rechtsschutz im Wege einer Zwischenentscheidung ("Hängebeschluss") unmittelbar auf Art. 19 Abs. 4 GG zu stützen ("Eil-Eil-Rechtsschutz"

            Ich wünschte ich hätte meine persönlichen Geister, die hier rummachen.



            Aufholen is wat anderes.

            • @Ringelnatz1:

              Ich schwimme in der gleichen, beängstigenden



              VERWIRRMASCHINE

  • Traurig. Hoffentlich wirklich nur vorläufig. Da macht der VFS einmal was richtig...

  • Angesichts der aktuellen Skandale ist es wohl eher an der Zeit bei der CDU mal in Sachen "kriminelle Vereinigung" zu ermitteln.



    Ich habe bislang noch nicht vernommen, dass sich die CDU von ihren Betrüger-Abgeorneten zumindest distanziert hätten.

  • Schaugnmer doch mal näher rein.



    www.vg-koeln.nrw.d...05032021/index.php



    & weitere Verweise

    kurz - Alte Schule. So geht’s •

  • Deppen gehören abgeschafft. Das gilt auch für den Verfassungsschutz.

    • @Trabantus:

      Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - merkt auf:

      ” Überlassen wir es den Wähler*innen... Wenn Deppen Deppen Deppen nennen - TRABANTUS: "Deppen gehören abgeschafft..." Wie geht das?“

      unterm———-



      Da meine erste Ex im Odewald den einen Baum kannte - ist mir geblieben:



      “Fahrnmer doch nach Heppenheim - Heppenheim - Wo die vielen Deppen sein…“ off topc off 🤫 -

    • @Trabantus:

      Und mit welchen Mitteln werde die "abgeschafft" und was kommt danach?