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Prozess wegen Antisemitismus-VorwurfsGil Ofarim schweigt vorerst

In Leipzig startet das Verfahren gegen den Musiker. Er warf 2021 einem Hotelangestellten Antisemitismus vor – und ist nun selbst angeklagt.

In dem Prozess geht es auch um die Frage: War der Davidstern zu sehen? Foto: dpa/Sebastian Willnow

Leipzig taz | Am ersten Prozesstag zeigt Gil Ofarim sich zurückhaltend. Mit gerunzelter Stirn sitzt der 41-jährige Musiker am Dienstag im vollen Saal des Leipziger Landgerichts, während die Anklageschrift verlesen wird. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Verleumdung, falsche Verdächtigung, falsche eidesstattliche Versicherung sowie Prozess­betrug vor.

Gleich zu Beginn darf Ofarim sich äußern, möchte das zu dem Zeitpunkt allerdings noch nicht tun – wohl auch, weil zuvor einer seiner drei Strafverteidiger, Alexander Stevens, in seinem wortreichen Eingangsstatement auf Ofarims Lage eingegangen war: Stevens sprach von einem Prozess, der von Anfang an vom Kampf um die Wahrheit geprägt gewesen sei: „Was ist die Wahrheit? Wird es dieser Prozess aufklären? Ofarim hofft es. Seine Anwälte sind skeptisch.“

Die Suche nach der Wahrheit begann nach einem Vorfall vor zwei Jahren: Im Oktober 2021 postet Ofarim ein Video, er filmt sich vor einem Leipziger Hotel und wirft einem Hotelmitarbeiter vor, ihn antisemitisch diskriminiert zu haben. Der Angestellte soll gesagt haben, dass Ofarim erst ein­checken dürfe, wenn er seine Kette mit dem Davidstern einpacke. Das Video geht viral.

Das Hotel beauftragt daraufhin eine Anwaltskanzlei, Ermittlungen durchzuführen. Gleichzeitig ermittelt auch die Staatsanwaltschaft. Beide kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Situation nicht so zugetragen haben könne, wie es Ofarim im Video schildert. Nach der Analyse von Aufnahmen von Überwachungskameras habe der Musiker seinen Davidstern in der Hotellobby höchstwahrscheinlich nicht sichtbar getragen, zudem habe keiner der vernommenen Zeugen antisemitische Äußerungen gehört.

Suche nach der Wahrheit

Aufgrund technischer Probleme sei es an dem Tag zu Wartezeiten an der Rezeption gekommen. Wie Zeugen berichten, seien zwei Männer hinter Ofarim in der Schlange bevorzugt worden, woraufhin der Musiker zur Rezeption gegangen und dem Rezeptionisten gegenüber ausfällig geworden sei. Angeblich habe Ofarim angekündigt, ein Video zur schlechten Situation im Hotel hochzuladen.

Im März 2022 klagt die Staatsanwaltschaft Leipzig den Musiker dann wegen Vorwurfs der falschen Verdächtigung und Verleumdung an. Das Verfahren gegen den Hotelmitarbeiter wird eingestellt, dieser tritt nun als Nebenkläger im laufenden Prozess auf. Bereits am Dienstag ist er als Zeuge geladen. Der 34-Jährige schildert seine Sicht auf die Geschehnisse des 4. Oktobers 2021 – und bleibt bei seiner bisherigen Version. Demnach habe Ofarim ihn „wild gestikulierend“ angesprochen und mit einem viral gehenden Video gedroht, woraufhin der Hotelmitarbeiter Ofarim den Gästeschein entzogen habe.

Ofarims Verteidiger Stevens beschreibt die Beweislage gegen seinen Mandanten als erdrückend, argumentiert aber, dass „das Gefährliche an solchen Situationen ist, dass sie so schwer nachweisbar sind“. Er vergleicht die Angelegenheit mit Fällen von Mobbing oder sexualisierter Gewalt und verweist auf #MeToo-Verfahren – auch hier stehe das Opfer oft allein gegen mehrere Zeugen, die behaupten, die Tat sei nicht passiert.

Das Ermittlungsverfahren sei laut Stevens unfair abgelaufen, die Ergebnisse der vom Hotel beauftragten Anwaltskanzlei seien intransparent, insgesamt handele es sich um eine Inszenierung, die das Hotelmanagement der Öffentlichkeit verkauft habe. Dabei hätten die Medien Unwahrheiten verbreitet und damit die öffentliche Meinung maßgeblich bestimmt. Inwieweit die Ermittlungsergebnisse der vom Hotel beauftragten Anwaltskanzlei in das Verfahren einbezogen werden, soll nach interner Absprache noch einmal geprüft werden.

Neben dem Vorwurf, im Oktober 2021 gelogen zu haben, muss sich Ofarim auch wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen sowie Prozessbetrugs verantworten: Er war an den Landgerichten Köln und Leipzig gegen Medienberichte vorgegangen. Hierfür hatte er an Eides statt erklärt, nicht mit einem „viralen Video“ gedroht zu haben. Die Ermittler halten das für unwahr.

Neun weitere Verhandlungstage sind bis zum 7. Dezember angesetzt. Das Gericht will unter anderem mehr als 20 Zeugen befragen. Aufgrund der aktuellen Eskalation im Nahen Osten findet der Prozess unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt; fünf Beamte sichern den Gerichtssaal von innen ab.

Die Strafkammer erklärte zum Auftakt der Sitzung, sich bewusst zu sein, dass in Deutschland Antisemitismus überall, offen und verdeckt, anzutreffen sei.

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46 Kommentare

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  • Der Fall zeigt besonders deutlich auf, wie es heute in öffentlichen Debatten generell um Rechtsverständnis und ernsthaften Interesse an Fakten und Wahrheit steht. Seit dem betreffenden Posting Ofarims werden Urteile ohne Fakten gefällt. Wird erst der Eine, dann der Andere durchs Meinungsdorf getrieben. Alles basierend auf subjektiven Aussagen.



    Es wird geraunt, vermutet und behauptet, wies gerade ins eigene Befinden bzw. Weltbild passt.



    Der mittlerweile Standard gewordene mediale und gesellschaftliche Umgang mit kontroversen Themen und Skandalen, ist ähnlich übergriffig und schädlich, wie die im Raum stehende Diskrimierung oder Verleumdung.

  • Hier wird immer von Vorverurteilung geschrieben. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Hotelmitarbeiter eingestewllt. Und wieso, weil Her Ofarim gelogen hat. Das haben 5 Zeugen und Videoaufnahmen bestätigt. Diese Zeugen und Videoaufnahmen spielen im aktuellen Prozeß auch eine Rolle. Es geht nur noch im Grunde darum wie hoch die Strafe wird. Wegen Geringfügigkeit kann das Verfahren wohl nicht eingestellt werden , weil Herr Ofarim in mehreren Zeitschriften und TV Sendungen behauptet hat Deutschland wäre judenfeindlich. Selbst CNN hat darüber berichtet.Und wegen dieser Bedeutung wird vor einem Landgericht verhandelt.

    • @Martin Sauer:

      "Hier wird immer von Vorverurteilung geschrieben."

      ...und deshalb schreiben Sie IHRE gleich hinterher. Super Widerlegung.

      Es mag sein, dass die öffentlichen Berichte über die Beweislage nahelegen, dass die Staatsanwaltschaft einen sehr guten Fall hat. Aber die Verurteilung steht immer noch ausschließlich dem Gericht zu. Und selbst dieses würdigt nur die Beweislage. Es kann den Beteiligten genausowenig hinter die Stirn schauen oder gottgleich die absolute Wahrheit feststellen wie jeder andere Mensch. Der Unterschied zum Boulevard ist, dass es die Ermittlungsergebnisse nach bestimmten Regeln präsentiert bekommt, die willkürliche Festlegungen verhindern sollen. Diesen Schutz hat die Öffentlichkeit nicht.

      Mit anderen Worten können Sie und ich allenfalls GLAUBEN, was man uns erzählt, und diesen Glauben in die Welt posaunen, solange wir nicht dabei waren. Oder wir lassen es. Letzeres halte ich für weiser und respektvoller.

  • ...also hier sollte sehr genau recherchiert werden, wie der Sachverhalt genau war.



    Immerhin steht auch für den deutschen Hotel-& Gaststättenverband sehr viel auf dem Spiel !



    Irgendwas wird in dem Hotel schief gelaufen sein, ohne Grund wird kein Gast ungehalten...

    • @Alex_der_Wunderer:

      vermutlich wird nie sicher rauskommen wie es abgelaufen ist aber, wer den Satz schreibt: "ohne Grund wird kein Gast ungehalten" hat offenkundig niemals Gäst*innen umsorgt ...



      "Die Currynudeln schmecken zu sehr nach Curry" usf ....

    • @Alex_der_Wunderer:

      Manche Leute werden ungehalten, weil sie einfach betrunken und deshalb enthemmt sind.

      Da genügt es, dass man warten muss, allemal als Grund.

  • Alles ist möglich und am Ende steht wohl Aussage gegen Aussage.

    Herr Ofarim wäre nicht der erste unhöfliche Gast in Hotels und wohl auch nicht der Erste, der es übertrieben hat. Umgekehrt kann auch mal ein Hotelempfang einen schlechten Tag haben. Gut möglich, dass beides zusammengekommen ist.

    Und genauso gut möglich, dass mit öffentlichkeitswirksamer Beschwerde gedroht wurde.

    • @insLot:

      Es gibt 5 Zeugen und Videoaufnahmen aus und vor dem Hotel. Von Aussage gegen Aussage kann man da nicht reden. Aber selbst wenn es nur ein Zeuge gäbe, würde das Gericht wohl darauf achten welcher glaubwürdiger wäre.

  • Nicht wenige Damen und Herren KommunardInnen hier scheinen nicht allzu viel auf den Grundsatz der Unschuldsvermutung zu geben. Selbst der angebliche Ex-Richter lauäntorda zeigt diese falsche Haltung hier in einem anderem Tread explizit. Liebe Leute, es handelt sich um einen Indizienprozess. Wahrnehmung und Erinnerung hängen von unterschiedlichsten Faktoren ab, von denen kein Mensch behaupten kann, diese immer voll im Griff zu haben. Insbesondere geht dies Betroffenen von Rassismus und Diskriminierung so, zu denen Gil O. zweifellos gehört. Da kann eine gehörte Silbe im Stimmengewirr in der Wahrnehmung zu einer nie getätigten Aussage werden. Sollte der Prozess die Wahrheit ans Licht bringen können, darf sich selbstverständlich jeder eine eigene Meinung zu Gil O. bilden. Jetzt ist es jedoch noch zu früh. Und alle Vorverurteiler geben gerade mehr über ihre eigene Haltung preis als über die des Angeklagten. PS.

    • @Klaus Kuckuck:

      Diese Unschuldsvermutung galt offenbar nicht, als Herr Ofarim sein Video hochgeladen hat. Da hat die Poltik bis hin zum Antisemitismusbeauftragten sehr schnell schnell die angebliche Tat des Hotelmitarbeiters verurteilt. Nicht nur Ofarim, sondern auch viele Politiker haben damals den dem Kampf gegen Antisemitismus einen Bärendienst erwiesen, da damit ein "Präzedenzfall" geschaffen wurde, auf dem rechte sich schon jetzt gern beziehen. Das schmerzt bei dem alltäglichen Kampf gegen die antisemitischen Arschlöcher, egal wie der Prozess ausgehen wird.

    • @Klaus Kuckuck:

      Die Unschuldsvermutung ist bei Verleumdungsdelikten nicht so stringent. Je nachdem WAS man über Jemand anderen herausposaunt hat, trägt die Staatsanwaltschft nur die Beweislast, dass man das getan hat, nicht unbedingt, dass es falsch war.

    • 4G
      47351 (Profil gelöscht)
      @Klaus Kuckuck:

      Ja und nein.

      Ja, Zurückhaltung ist angebracht, da haben Sie Recht.

      Nein, es ist kein Indizienprozess, es gibt offenbar genügend Zeugenaussagen, die die Version des Angeklagten nicht gerade stützen, vorsichtig formuliert.

      Zurückhaltung wäre vor allem vor zwei Jahren angebracht gewesen, als viele den Bereich vor dem Hotel zum Aufmarschgebiet ohne Rücksicht auf die Unschuldsvermutung erklärten. Das gilt auch für Herrn Schuster.

      • @47351 (Profil gelöscht):

        Lieber Hans, Normalo und Jan, ich antworte mal in einem Text. Ja, es gibt belastende Zeugen, trotzdem ist die Sachlage noch nicht geklärt. Ich kenne den Ermittlungsstand der Staatsanwaltschaft nicht. Dass ein dringender Tatverdacht gegen Ofarim vorliegt, würde mich jedoch wundern. Ich vermute eher einen hinreichenden. Insofern dürfte der Begriff Indizienprozess von außen betrachtet (noch) zutreffender sein. Insbesondere weil def subjektive Tatbestand noch völlig unklar ist. Sobald die Sache geklärt ist, darf man wie gesagt von Ofarim halten was man will. Sollte er gelogen haben, werde ich zu seinen schärfsten Kritikern gehören. Es ist aber wie gesagt noch zu früh. Was die öffentliche Reaktion betrifft, bin ich definitiv der Meinung, dass die Öffentlichkeit vor zwei Jahren richtig gehandelt hat. Wenn derartige Verdachtsmomente auftauchen, darf sich die Politik und Öffentlichkeit nicht passiv abwartend verhalten, sondern muss klare Kante gegen Antisemitismus zeigen. Der Schaden, den Ofarim dadurch möglicherweise angerichtet hat, wird damit selbstverständlich noch größer.

        • @Klaus Kuckuck:

          Ein "Indizienprozess" heißt so, weil die Beweise alle indirekt wirken, nicht unbedingt, weil sie "schwach" sind. Z. B. ist das Überwachungsvideo, das bei Gil Ofarim bereits vor Beginn der Auseinandersetzung keinen Halsschmuck über dem T-Shirt erkennen lässt, ein "Indiz" dafür, dass seine zentrale Behauptung, er sei aufgefordert worden, seine Davidstern-Kette unter das T-Shirt zu ziehen, so eigentlich nicht stimmen kann. Das ist indirekt, aber nicht gerade schwach. Das Gericht muss jetzt nur noch entscheiden, ob das Bildmaterial gut genug ist, dass man die Kette erkannt HÄTTE, wenn sie da gewesen wäre, wo Herr Ofarims es später behauptete. Wenn das aber der Fall ist und man daher als erwiesen betrachten kann, dass die Kette erst beim "Dreh" vor dem Hotel auf einmal über dem Shirt hing, dann lässt das Video sehr genaue Schlüsse über den Wahrheitsgehalt der Videobotschadt Ofarims und auch über sein Wissen und Wollen einer etwaigen Falschaussage zu. Gestern in einem Interview sagte sein Verteidiger, es käme doch gar nicht so sehr auf die Kette an. Ich werte das mal als Rückzugsgefecht. Und wer Ofarims Insta-Video gesehen hat, mache sich selbst ein Bild, ob es "nicht darauf ankommt".

          Dass die Zeugenaussagen es auch nur indiziell beweisen können, inwieweit Ofarims Behauptungen falsch sind, liegt ein wenig in der Natur der Sache: Niemand kann behaupten, jeden Buchstaben einer fremden Unterhaltung mitbekommen zu können. Dass der Hotelangestellte die behaupteten Äußerungen NICHT getätigt hat, könnte nur jemand direkt bezeugen, der genau so ein unfehlbares Gehör hat.

          Der Hauptbeweis allerdings ist ein direkter: Das viral gegangene Video selbst, das unstreitig Herrn Ofarim und seine Behauptungen zeigt und von ihm selbst hochgeladen wurde.

  • Immerhin sind die Unschuldsvermutungs-Kommentare hier gemäßigter als die voruteilsgeladenen Hass-Tiraden-Kommentare im Focus.

    • @Michael Balser:

      Sie hätten damals mal die Kommentare in der TAZ lesen sollen. Was da über die Mitarbeiter, das Hotel oder generell gleich das ganze Bundesland Sachsen geurteilt wurde war schon... krass.

  • Gekränkte Eitelkeit ist ein ganz schlechter Ratgeber

  • Wenn Ofarim tatsächlich wg. Falschaussage und Verleumdung verurteilt wird ist das eine Katastrophe für alle jüdischen Mitbürger, weil alle Rassisten und Antisemiten sich bestätigt fühlen in ihren Vorurteilen. Schlimmer kann man der eigenen -ich nenne es mal Interessengruppe- nicht schaden

    • @Krumbeere:

      Ich wage mal zu behaupten, dass eine Freispruch auch nicht viel besser wäre. Die Beweislage ist längst so öffentlich ausgebreitet, dass Jeder, der das will, sich einbilden kann, er wüsste, was geschehen ist. Und wer zu Antisemitismus neigt, wird es so sehen, dass Ofarim schuldig ist und ein trotzdem ergangener Freispruch Rechtsbeugung zugunsten des Judentums. Was "will" so ein verbranntes Hirn mehr?

      Letztlich ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, als ernste Zweifel an Ofarims Behauptungen publik wurden (bzw. eigentlich schon, als er sie trotz der für ihn schlechten Beweislage aufstellte, wenn man ehrlich ist).

    • @Krumbeere:

      Das ist doch Unsinn, wenn Herr Ofarim verurteilt wird ,so kann er das akzeptieren oder dagegen Einspruch einlegen. Aber nur weil er Jude ist ein Gefälligkeitsurteil verlangen ? Das schadet m.M. unseren jüdischen Mitbürgern weitaus mehr.

    • @Krumbeere:

      Ob das gleich eine “Katastrophe” für alle Jüdinnen und Juden ist, na, ich weiß ja nicht. Versnobte, arrogante Zeitgenossen wie Gil Ofarim sind überall auf der Welt anzutreffen, leider Gottes. Würden wir uns diese - im Grunde banale - Erkenntnis nur mal bewusst machen, würden irgendwelche antisemitische Konnotationen erst gar nicht aufkommen.

  • das bedauerliche an dieser "Affäre" ist, das Herr Ofarim mit seinem Verhalten dem Kampf gegen Antisemitismus wahrlich keinen Gefallen getan hat.



    Er muss sich fragen lassen, ob seine wichtigtuerische und versnobte Arroganz beim Check In des Hotels nicht sogar erheblichen Schaden angerichtet hat.

    • @think twice:

      Es gibt keine "Sippenhaft", also warum soll das (mMn) eskalierte Mißverständnis Schaden anrichten?

  • "vergleichbar mit sexualisierter Gewalt"



    Kleiner hat es der Anwalt nicht? Zudem ist dies kompletter Hohn gegenüber den wirklichen Opfern sexualisierter Gewalt.

    Nach allem was man bisher erfahren konnte, hat sich der eine für zu wichtig genommen und der andere hat eventuell nicht den nötigen Respekt hervor gebracht. Die Schlammschlacht hat Herr Ofarim selber initiiert - unter voller Kenntnis und Absicht der Konsequenzen. Dass er für diesen Prozess drei(!) Strafverteidiger benötigt, lässt zudem sehr tief blicken.

    • @Mopsfidel:

      Im Cum-Ex-Prozess gegen Olearius benötigt dieser sogar 4 Verteidiger, was zudem noch viel viel tiefer blicken lässt.

  • In einem Strafprozess muss die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten die Schuld nachweisen, nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen. Dass ist das Gute in einem Rechtsstaat, das Schlechte ist die Vorverurteilung in einem Medienstaat, siehe exemplarisch am Fall Kachelmann.

    • @Offebacher:

      Den Nagel auf den Kopf getroffen, Kompliment.



      Leider zieht sich das mit der medialen Vorverurteilung durch alle politischen und sozialen Schichten.



      Viele Medien kennen ihre wichtige Aufgabe als 4.ten Macht im Land nicht mehr und werden zu medialen Parteigehilfen.

  • Nur weil ein Idiot mediengeil ist, heißt das noch lange nicht, dass es keinen Antisemitismus gibt.

    • @Lars Sommer:

      Und hat irgend jemand im Prozess behauptet, es gibt keinen Antisemitismus?

    • @Lars Sommer:

      Sagt ja auch niemand.

  • Natürlich hat er das Recht zu schweigen, das hat jeder Beschuldigte !

    Es steht nur zu befürchten das es Ihm hier nicht viel helfen wird, dafür scheint die Beweislage zu erdrückend.

    Was ich nicht verstehe, ist warum er es jetzt darauf ankommen lässt, die Chance den Prozess zu gewinnen ist nicht hoch und selbst wenn er in dubio pro reo freigesprochen wird, ist das sicher für seine Musikerkarriere nicht gerade hilfreich.

    • @flaviussilva:

      Au contraire. In Herrn Ofarims Beruf ist jede Publicity gut.



      Und jetzt mal ganz ehrlich: wer hat denn vor dieser Leipzig-Geschichte irgendwas von ihm gehört, außer das er das Kind von Abi ist?

    • @flaviussilva:

      "warum er es jetzt darauf ankommen lässt..." -- Er kann nicht zurück. Reine Psychologie. Wenn er die Sache jetzt fallen lässt, werden alle sagen, das sei ein Eingeständnis. Er muss jetzt gegen die ganze Welt seine Behauptung aufrechterhalten, und das wird er auch nach einer Verurteilung noch tun.

  • Unabhängig davon wie die Geschichte sich nun tatsächlich zugetragen hat und selbst wenn Herr Ofarim sich die entsprechende Äußerung bloß eingebildet haben sollte, fiele es mir schwer ihn dafür zu verurteilen. Um sich vorzustellen das der allgegenwärtige Rassismus und Antisemitismus in Deutschland bei den Betroffenen zu einem Klima der Angst und auch zu paranoiden Impulsen führen kann, braucht es schließlich nicht viel Fantasie. Sein schnöselhaftes Verhalten gegenüber dem Hotelangestellten, vor der nun anscheinend nur behaupteten antisemitischen Äußerung, war aber natürlich nicht in Ordnung.

    • @Nacktmull:

      Nur aus Neugier: Würde es Ihnen auch schwer fallen Ofarim dafür zu verurteilen Sie öffentlich und mit den entsprechenden Folgen für Ihr Berufsleben als Rassisten und Antisemiten zu bezeichnen?

      Oder geht es nur in Ordnung wenn jemand anderes beschuldigt wird?

      Erfundene Beschuldigungen (wenn es sich denn darum handelt) sind Gift für den breiten Konsens bei der Bekämpfung von Rassismus.

    • @Nacktmull:

      Er ist ein Verbrecher.

      Er wollte das Hotel um viel Geld schädigen und die Existenz des Angestellten vernichten.

      Für sein kleines Ego, weil andere bevorzugten wurden und er als kleiner Straßenmusiker nicht den Respekt bekam, den er sich wünschte.

      Ich hoffe, der Zivilprozess um Schadensersatz erledigt ihn für alle Zeiten.

      Er ist ein richtiger Minusmensch.

      • @Kevin Merkel:

        Also mal die Kirche im Dorf lassen: er ist weder ein “Verbrecher” noch ein heroischer Vorkämpfer gegen den Antisemitismus hierzulande.



        Und die zweifelhafte Publicity, die ihm die ganze Sache eingebracht hat, die möchte ich persönlich um nichts in der Welt haben.

      • @Kevin Merkel:

        Also man kann ihn einiges nennen für sein Verhalten, wobei man ihn durchaus aufgrund der derzeitigen Judenverfolgung eine Amnestie gewähren sollte. Viele jüdische sind nunmal, nicht zuletzt wegen der Hamas, einfach übersensibel geworden. Diesen Fehler mag man ihm verzeihen.

        Doch einen Juden "Verbrecher" zu nennen, ihn also nach seinem Hotel-Eklat auf eine Stufe mit einem Mörder zu stellen, oder einen Ausdruck aus dem deutschen Alt-Right-Milieu "Minusmensch", lässt tief blicken.

    • @Nacktmull:

      Sollten sich die Anschuldigungen gegen Herrn Ofarim bewahrheiten, so hat er versucht, einen anderen Menschen (und das Hotel) zu ruinieren. Darüber kann man nicht einfach hinweggehen. Eben weil die Justiz alle Menschen gleich behandeln muss.

    • @Nacktmull:

      Jemanden (noch dazu im Betrieb) Antisemitismus vorzuwerfen, was strafrechtliche Konsequenzen und berufliche Konsequenzen nach sich zieht ist wiederlich. Noch dazu bestärkt es die Wahrnehmung, dass wenn den betroffenen Gruppen etwas nicht passt sofort die Rassismuskeule ausgepackt wird, wodurch die Mehrheit abgestumpft wird.

    • @Nacktmull:

      Sie sollten aber auch mal an den von ihm beschuldigten Hotelmitarbeiter denken, der ggfalls seinen ruf verliert, als Antisemit betitelt wird, seinen Arbeitsplatz verliert und Morddrohungen erhalten hat. Das ganze ist dann mehr als nur schnöselhaftes Benehmen Ofarims!

    • @Nacktmull:

      Klima der Angst an der Rezeption eines Hotels, in dem jeden Tag zahlreiche Gäste aus verschiedensten Ländern, Kulturräumen und jedem erdenklichen religiösen Hintergrund einchecken? Kommt zumindest mir etwas übertrieben vor. Mit Ihrer Begründung kann man so fast alles entschuldigen. Abgesehen davon sind Verleumdung und Meineid (!) keine Kavaliersdelikte. Bin gespannt, wie es ausgeht. Videoaufnahmen und 20+ Zeugenaussagen sollten für eine klares Bild reichen.

    • @Nacktmull:

      Der Mann hat demnach ein quasi-paranoides und schnöselhaftes Verhalten, aber es fällt Ihnen schwer, ihn dafür zu verurteilen?



      Muss ich nicht verstehen.

      • @Encantado:

        Na ja, die unangenehm-unangemessenen persönlichen Eigenschaften eines Gil Ofarim tragen wir ja alle ein wenig in uns. Sie nicht?

        • @Abdurchdiemitte:

          "tragen wir ja alle ein wenig in uns. Sie nicht?"



          Natürlich. Drinnen. Und ich arbeite jeden Tag daran, dass das auch so bleibt. Ich stelle keine Filmchen ins Netz, um andere zu verunglimpfen.

  • Ich bin erleichtert darüber, dass dieser Prozess viel öffentliche Aufmerksamkeit erhält. Ich finde es wichtig, dass man Opfern von Antisemitismus usw. Gehör und Glauben schenkt, jedoch ist es auch wichtig, dass potentielle falsche Beschuldigung aufgearbeitet werden!