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Politik straft für zu niedrige MietenZu günstig für München

Vorwurf „Liebhaberei“: Wer in der bayerischen Landeshauptstadt billig vermietet, bekommt Probleme mit dem Finanzamt.

Nur von oben hübsch: Der Mietmarkt in München ist die Hölle Foto: dpa

München/Berlin taz | Wolfgang Donhärl hat die Liste mit den aktuellen Mieten für sein Haus in der Münchner Aurbacherstraße kopiert und legt sie auf den niedrigen Tisch im Wohnzimmer. Halb im Sofa versunken, meint man, es müsse sich um einen Irrtum handeln – vielleicht um ein Mietshaus im Bayerischen Wald oder in der Oberpfalz, wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen? Die drei großen Altbauwohnungen im ersten Stock etwa werden für 4,79 Euro, 5,18 Euro und 5,52 Euro pro Quadratmeter vermietet. Seit die Mieter dort Ende der 70er- bis Mitte der 80er-Jahre eingezogen sind, hat sich daran nichts geändert. Für andere Wohnungen in dem fünfstöckigen Altbau zahlen die Mieter 6,77 Euro oder 9,17. Der höchste Quadratmeterpreis liegt bei 11,82 Euro, die Bewohner waren 2013 eingezogen.

Hausbesitzer Donhärl, 52 Jahre alt, schaut einen mit seinen lebendig blitzenden Augen an und sagt: „Ich finde, so wie wir das machen, ist es das Normale.“ Wir – das sind seine Schwester und er, die nach dem Tod der Mutter Ende vergangenen Jahres das Haus geerbt haben. Die höchste Miete mit 1.300 Euro für 110 Quadratmeter erscheint auch günstig, bei Neuvermietungen muss man in dieser Gegend mit dem Doppelten und mehr rechnen. Und alles im Donhärl-Haus liegt auch unter dem, was das Finanzamt als „erzielbare Miete“ ansieht – 12,50 Euro.

Und das ist das große Problem der Geschwister Donhärl: Sie vermieten zu günstig.

Das Finanzamt verlangt 1 Million Euro an Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Diese können die Donhärls aber aus ihren Mieteinnahmen nicht aufbringen. Sie vermieten wohl zu fairen Preisen, aber viel zu günstig im Wohnungs-Hotspot München. Und viel zu günstig gemessen am Mietspiegel, der für die Höhe der Steuern herangezogen wird.

Wir sind keine barmherzigen Samariter, sagt er mehrfach. „Aber Gewinnmaximierung wollen wir nicht.“

Über den sagt Volker Rastätter, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Münchner Mietervereins, der taz, das sei ein „Mieterhöhungsspiegel“: „Der Mietspiegel orientiert sich am Spekulationsmarkt.“ Denn für die Ermittlungen der ortsüblichen Vergleichsmiete werden – so das Bundesrecht – nur Mieterhöhungen und Neuvermietungen der letzten vier Jahre erfasst. Donhärls niedrige Mieten etwa fließen darin nicht ein, weil sie schon lange gleich sind. Dafür werden aber etwa jene Neuvermietungen aufgenommen, die ein Online-Portal momentan im Viertel München-Au anpreist, wo auch die Aurbacherstraße liegt: 68 Quadratmeter für 1.500 Euro, 65 für 1.900, 131 Quadratmeter kosten 3.290 Euro. Jeweils kalt.

Als Kind hat Wolfgang Donhärl selbst in dem Haus in der Aurbacherstraße gewohnt. Er erinnert sich, wie die Oma einmal in der Woche zur nahe gelegenen Paulaner-Brauerei ging und die zwei Kästen Bier als „Haustrunk“ abholte. Den gab es für Brauereibeschäftigte und deren Angehörige, der Großvater hatte dort das Chemielabor geleitet. Vor eineinhalb Jahrzehnten zogen Donhärl, der ebenfalls Chemiker ist, und seine Frau wieder ein, gründeten eine Familie. Auch die Schwester lebt im Haus. „Uns geht es ja nicht schlecht, wir leben hier kostenlos“, sagt Donhärl und führt im Schnelldurchgang durch seine Wohnung im dritten Stock. Hohe Decken, große Räume, Erker, viel Platz. Alles super. Durch ein Fenster zeigt er ein bisschen stolz auf die Türme der Frauenkirche, die in der Ferne im milchigen Winterlicht zu sehen sind. „Wir sind keine barmherzigen Samariter“, sagt er mehrfach. „Aber Gewinnmaximierung wollen wir nicht.“

Wer günstig vermietet, ist der Dumme

Als die Mutter gestorben war, wurden die Steuern für die Schenkung – einen Teil des Hauses überschrieb die Frau noch zu Lebzeiten auf die Kinder – und die Erbschaft festgesetzt: auf insgesamt 990.000 Euro, also fast eine Million. Neben den potenziell möglichen Mieteinnahmen fließt bei der Berechnung der Wert des Gebäudes mit ein. Dieser wird anhand des Bodenrichtwertes ermittelt. „Das ist in München eine ganz heiße Sache“, sagt der Mieterschützer Rastätter. Denn der Bodenrichtwert bemisst sich nach den Verkaufspreisen in der Umgebung in den letzten zwei Jahren. „Und wer kauft solche Häuser?“, fragt Donhärl: „Nur noch Spekulanten.“

Wie dann die Mieter aus ihren Heimen getrieben werden und Luxuswohnungen für den teuren Verkauf entstehen, wurde schon vielfach beschrieben. Was darauf folgt, zeigt die neueste Immobilienbeilage der Süddeutschen Zeitung: Eine 79-Quadratmeter-Altbauwohnung in Schwabing, kernsaniert, wird für 1,29 Millionen Euro angeboten. In der Maxvorstadt gibt es 150 Quadratmeter für 2,7 Millionen.

Wolfgang Donhärl und seiner Schwester fehlt die 1 Million Euro für die Steuer. In solchen Fällen verkaufen Erben häufig – gerade wenn es sich um größere und zersplitterte Erbgemeinschaften handelt. „Das ist der Mechanismus, das ist mir ganz wichtig“, meint Donhärl. „Ein solches Haus ist dann weg, das geht in den Spekulationsmarkt.“

Wer günstig vermietet, ist der Dumme: Es gibt ähnliche Fälle im Münchner Raum. Fast schon stadtbekannt ist der Vermieter Wolfgang Fischer aus der Nymphenburger Straße, ein ehemaliger Schauspieler. Wegen angeblich zu günstiger Vermietungen im von seiner Tante geerbten Haus unterstellt ihm das Finanzamt „Liebhaberei“. Dieser steuerrechtliche Begriff bedeutet, dass der Vermieter angeblich keine Gewinnabsicht hat. Folge: Ausgaben kann er nicht wie sonst bei der Steuer geltend machen. Für Aufsehen sorgte Fischer, weil er Eltern mit einem neugeborenen Kind die Miete um 50 Euro reduziert. Das konnte das Finanzamt nicht nachvollziehen.

Vorwurf: „Liebhaberei“

Ein weiterer Fall: der Münchner Orden der Barmherzigen Schwestern, über den der Bayerische Rundfunk berichtet hat. Die Organisation betreibt zahlreiche Krankenhäuser und Pflegeheime. Um dringend benötigtes Personal in der nicht gut bezahlten Branche zu bekommen, vermietet sie günstig Dienstwohnungen. Eine Pflegehelferin, die 2.500 Euro brutto verdient, erhält eine Wohnung beispielsweise für die Hälfte des marktüblichen Preises. Das wiederum passt dem Finanzamt nicht, es berechnet die Miet­ersparnis als geldwerten Vorteil – also als zusätzliches Einkommen, das versteuert werden muss. Damit wird die Absicht unterlaufen, dringend benötigte Pflegekräfte nach München zu holen.

Ähnliche Fälle gibt es auch in anderen Städten. Hans H. gehört in einem durchsanierten teuren Berliner Gentrifizierungskiez ein Haus, dessen Wohnungen er zu günstigen Preisen vermietet. Für die Bewohner*innen ist Hans H. ein Segen, für das Finanzamt ein Fluch. Das verlangt seit einigen Jahren von dem Mann, er möge seine Mieten erhöhen. Manche Mieter*innen haben seit ihrem Einzug vor über 20 Jahren keine einzige Mieterhöhung erhalten und bezahlen für eine rund 100 Quadratmeter große Wohnung rund 400 Euro Brutto kalt im Monat – mehr als eine Traummiete in einem finanziell überhitzten Viertel. Das ist zu wenig, argumentiert das Finanzamt. Das ist gerecht, sagt Hans H.: „Ich will mich an meinen Mietern nicht bereichern.“

Hans H. macht keine Verluste mit seinem Haus, im Gegenteil: Er lebt von den Mieteinnahmen. Die reichen ihm für seinen Lebensstandard, zu dem eine selbst genutzte Eigentumswohnung, ein Auto, ein kleiner Garten und mehrere Urlaube im Jahr zählen. „Mehr brauche ich nicht“, sagt er: „Warum soll ich den Leuten eine Miete aufdrücken, nur weil das Finanzamt meint, ich müsse mich dem Markt anpassen?“

Die Folge der Forderungen der Behörde: Die Ausgaben, die Hans H. für die Instandhaltung des Hauses hat – Reparatur der Dachrinnen, Kellertrockenlegung, so was – erkennt das Finanzamt nicht an. Die seien – wegen der zu geringen Gewinn­absicht des Vermieters – sein privates Hobby und damit wiederum „Liebhaberei“. Das ist absurd, findet Hans H. Denn für die Instandhaltungskosten muss er selbstverständlich aufkommen, die kann und will er auch nicht auf die Mieten umlegen.

Bundespolitik befasst sich nicht mit den Vorschlägen

Der Streit zwischen Vermieter und Finanzamt dauert seit Jahren an. Die Auseinandersetzungen haben Hans H. mittlerweile mürbe gemacht. Am Ende gewinnt der Staat, glaubt er. Den Mieter*innen hat er vor Kurzem einen Brief geschickt: Demnächst werde er die Mieten leicht erhöhen müssen, so wolle es das Finanzamt. Wie hoch die Mieterhöhungen ausfallen werden, ließ er jedoch offen.

In München nehmen die Geschwister von der Aurbacherstraße einen Kredit auf, um dem Finanzamt die Million zu zahlen – auch wenn ein Einspruch noch läuft. „Wir möchten an dem Haus nichts verdienen“, sagt Wolfgang Donhärl, „aber wir wollen null auf null rauskommen.“ So haben sie die Mieten nun um 15 Prozent erhöht. Auf politischer Ebene gibt es Vorschläge, um die Probleme beim günstigen Vermieten zu beseitigen. Der Mieterverein fordert, die gesamten Bestandsmieten, die sich nicht ändern, in den Mietspiegel einfließen zu lassen. So würde dieser gesenkt werden. Bei der Steuer, die sich aus dem Wert ergibt, wird verlangt, damit wie beim Übergang von Betriebsvermögen umzugehen: Werden Firmen von den Erben weitergeführt und die Arbeitsplätze erhalten, so sollen sie bei der Steuer verschont werden. Doch die Bundespolitik befasst sich derzeit nicht mit diesen Vorschlägen.

Den ganzen Sachstand bestätigt das für die Finanzämter zuständige Bayerische Landesamt für Steuern in einer Antwort auf eine Anfrage. „Bei Mietwohngrundstücken muss das Finanzamt […] den erzielbaren Ertrag ansetzen, wenn die vereinbarte Miete erheblich – das heißt um mehr als 20 Prozent – von der ortsüblichen Miete abweicht“, teilt eine Sprecherin mit. Bei der vom Arbeitgeber gestellten Wohnung verweist sie auf das Einkommensteuergesetz, wonach der „Sachlohn“, also die Mietersparnis, dem „Barlohn“ gleichzustellen ist.

Das Haus in der Aurbacherstraße ist seit seinem Bau 1901 im Besitz der Familie, immer hat auch ein Mitglied darin gelebt. „Da stecken so viele Geschichten drin“, meint Wolfgang Donhärl. „Die Leute hier sind ja nicht nur unsere Mieter, das sind unsere Nachbarn.“ Donhärl wird den Kredit wohl in 25 Jahren abbezahlt haben. Da ist er 77. „Und dann muss ich mich um das Vererben des Hauses an meine beiden Kinder kümmern.“

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142 Kommentare

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  • Unfassbar...da fehlen selbst mir die Worte...

  • Trotz Wohnungsmangel lässt der Staat mit seinen Behörden nichts unversucht, dabei behilflich zu sein, höchstmögliche Mieten kassieren zu können. Da denke ich auch an die überzogenen Mieten bei Einfachwohnungen für Geringverdiener, wo der Staat die Vermieter mit Mietzuschüssen unterstützt, damit diese ihre Mieten nicht marktgerecht anpassen müssen und somit völlig überzogene Preise verlangen können.

  • Unglaublich, Sachen gibt´s....

  • Nur - en passant - ;)

    Bin ja kein Zivilist;) - höhö & gar FinRi?



    Mach Bosse - drei Kreuze.



    Aber doch schön & lehrreich zu lesen.



    Wieviel unaufgeregter Sachverstand & Rechtskenne a kommune liggers gegen ahnungsloses Flügelschlagen hier fein zusammenkommt. Gellewelle.



    &



    Da bleibt der Flurschaden de Journaille



    Begrenzt. Danke.

  • "Nimm von denen, die wenig haben, denn ihrer sind viele"



    Diese Maxime staatlichen Handelns tritt hier erschreckend zutage.



    Solange Menschen ein friedliches, entspanntes Leben führen können, ist für die Behörden was falsch. Offensichtlich wird das als machtgefährdend gesehen.



    Außerdem könnte ja tatsächlich der Zwang entstehen, bei den Spezln Geld einzutreiben.



    Tatsächlich ist ja bereits die extrem hohe Umlagefähigkeit von Sanierungsaufwendungen auf die Miete ein rechtssystematisch sehr fragwürdiges Vorgehen: Denn die Miete ist ja nicht Zins für's Hauseigentümer, sondern in erster Linie Abnutzungsentschädigung. Nur die Tatsache, dass Wohnen ein sehr "unelastischer Markt" ist ermöglicht Abzockermieten - und ebensolche Finanzamtsforderungen.



    In den USA ist das "Streben nach Glück" des Einzelnen Verfassungsprinzip - auch dort in der Rechtspraxis oft genug mit Füßen getreten."Old Europe" hat seinen Namen offensichtlich nicht umsonst



    Deutschland hingegen schaufelt sich sein eigenes Grab - unter anderem weil Löhne so hoch sein müssen, weil die Grundkosten des Lebens so unverschämt hoch sind.



    Und überall haben die "Sozialdemokraten" die Finger mit drin...

    • 4G
      4813 (Profil gelöscht)
      @Achtsamer:

      Soso, ich soll ihnen mein mit eigener Hände Arbeit errichtetes Haus also umsonst zur Verfügung stellen und bekomme von Ihnen nur eine Abnutzungsentschädigung?

  • Das ist schon ein wenig absurd - wer also bei der Vermietung von Wohnungen gewinnorientiert ist, wird gefördert und kann zusätzlich zu dem Gewinn den er/sie aus den Wohnungen zieht die Kosten für Instandhaltung, etc.(welche ja strenggenommen aus den Mieten finanziert werden sollten und damit aus dem Geld der MieterInnen) von der Steuer absetzen. Die Person bekommt dann also dafür, dass sie das Geld anderer Leute für die Instandhaltung/ Wertsteigerung ihres Eigentums ausgibt, Steuerermäßigungen. Wer günstig, evtl. sogar nicht gewinnorientiert vermietet wird hingegen abgestraft. Es geht hier also offensichtlich nicht um die Schaffung von Wohnraum, sondern darum, UnternehmerInnentum zu fördern (geradezu zu erzwingen). Kapitalistische "Markterziehung" deluxe.



    Klar, erzielte Mieten müssen erst einmal als Einkommen versteuert werden. Möglicherweise ist das einer der Knackpunkte: der Gesetzgeber rechnet vermutlich damit, dass durch Instandhaltung/ Renovierung der Wohnungen und Anpassung der Mieten wiederum mehr Steuergelder reinkommen und das, was an Steuerrückzahlung anfällt, deutlich unter dem bleibt, was an Einkommensteuer durch die Mieten bezahlt werden muss. Das Plus steht dann der staalichen Gemeinschaft zur Verfügung. Angesichts der aktuellen, gravierenden Probleme auf dem Wohnungsmarkt sollte diese Herangehensweise aber evtl. überdacht werden und die Schaffung/ Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum - ggf. auch unter der ortsüblichen Miete - eher gefördert als abgestraft werden. Wie andere bereits erwähnt haben, die Finanzämter werden so zu Miettreibern und das liegt derzeit sicher nicht im Interesse des Gemeinwohls. Verstehe die Bedenken bzgl. des bloßen Umgehens der Erbschaftssteuer durch zeitweise niedrige Mieten, aber dem könnte man ebenfalls durch passende Gesetze entgegenwirken.

    • @Takjak:

      Naja, ganz so ist es nicht. Wenn jemand mit ortsüblichen Mieten immer nur Verluste macht, unterstellt das Finanzamt auch irgendwann fehlende Gewinnerzielungsabsicht und damit Liebhaberei.

      Das wiederum bedeutet, dass die gesamte Vermietung außer Betracht bleibt. Es ist also nicht so, dass jemand bei niedrigen Mieten die Einnahmen versteuern muss und die Ausgaben nicht abziehen darf, sondern es bleibt gänzlich außer Ansatz.

      Der Nachteil entsteht dadurch, dass etwaige Verluste nicht abgezogen werden können.

      Wenn man aus sozialen Gründen dauerhaft ein Minusgeschäft dabei macht, hatte man halt keine Gewinnerzielungsabsicht, weswegen die negativen Einkünfte nicht berücksichtigt werden.

      Wo da jetzt die Förderung von Vermietern mit höheren Mieten ist, erschließt sich mir nicht. Aus der Frage der Liebhaberei komme ich nur dann raus, wenn ich langfristig einen Gewinn erziele, überprüft per Totalgewinnprognose, sprich: In 30 Jahren muss kumuliert ein Gewinn rauskommen. Hat man höhere Mieten, aber die Aufwendungen sind aus welchem Grund auch immer noch höher, ist es trotzdem Liebhaberei und die Geschichte bleibt steuerlich gänzlich unbeachtlich. Kommt ein Gewinn insgesamt heraus, heißt das aber auch, dass ich Steuern zahlen muss. Wohl eher keine Förderung.

      Dass die FInanzämter im Falle der ESt zu Mieterhöhunhen auffordern, das ist eine andere Geschichte. Dem muss man aber auch nicht folgen, wenn man nicht will, kann dann aber halt Verluste nicht von anderen Einkünften abziehen. Denn nochmal, darum geht es: Verluste, wenn also die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Nicht so, wie viele es verstehen, dass die Einnahmen bei Liebhaberei versteuert werden müssen, die Ausgaben aber nicht abgezogen werden können.

      • @sart:

        Das Finanzamt konstruiert ja hier aus derselben Sache zwei Einkommensarten: das Haus ist einmal abstrakt ein geerbtes Vermögen, was "Sonstiges Eikommen" ist, und aus dem Besitz der Sache "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung "...



        Teile und herrsche halt.

        • @Achtsamer:

          Es sind nunmal auch zwei unterschiedliche Steuern. Einmal geht es bei der Erbschaftsteuer um den Erwerb des Hauses durch Erbschaft, das andere mal um die daraus bezogenen Mieten. Bei der Erbschaftsteuer werden dann allerdings zur Wertermittlung die (ortsüblichen) Mieten herangezogen.

          Das sind allerdings zwei vollkommen unterschiedliche Problembereiche.

  • Das ist schon ein wenig absurd - wer also bei der Vermietung von Wohnungen gewinnorientiert ist, wird gefördert und kann zusätzlich zu dem Gewinn den er/sie aus den Wohnungen zieht die Kosten für Instandhaltung, etc.(welche ja strenggenommen aus den Mieten finanziert werden sollten und damit aus dem Geld der MieterInnen) von der Steuer absetzen. Die Person bekommt dann also dafür, dass sie das Geld anderer Leute für die Instandhaltung/ Wertsteigerung ihres Eigentums ausgibt, Steuerermäßigungen. Wer günstig, evtl. sogar nicht gewinnorientiert vermietet wird hingegen abgestraft. Es geht hier also offensichtlich nicht um die Schaffung von Wohnraum, sondern darum, UnternehmerInnentum zu fördern (geradezu zu erzwingen). Kapitalistische "Markterziehung" deluxe.



    Klar, erzielte Mieten müssen erst einmal als Einkommen versteuert werden. Möglicherweise ist das einer der Knackpunkte: der Gesetzgeber rechnet vermutlich damit, dass durch Instandhaltung/ Renovierung der Wohnungen und Anpassung der Mieten wiederum mehr Steuergelder reinkommen und das, was an Steuerrückzahlung anfällt, deutlich unter dem bleibt, was an Einkommensteuer durch die Mieten bezahlt werden muss. Das Plus steht dann der staalichen Gemeinschaft zur Verfügung. Angesichts der aktuellen, gravierenden Probleme auf dem Wohnungsmarkt sollte diese Herangehensweise aber evtl. überdacht werden und die Schaffung/ Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum - ggf. auch unter der ortsüblichen Miete - eher gefördert als abgestraft werden. Wie andere bereits erwähnt haben, die Finanzämter werden so zu Miettreibern und das liegt derzeit sicher nicht im Interesse des Gemeinwohls. Verstehe die Bedenken bzgl. des bloßen Umgehens der Erbschaftssteuer durch zeitweise niedrige Mieten, aber dem könnte man ebenfalls durch passende Gesetze entgegenwirken.

  • Oder ignorieren. Das Finanzamt hat sich nicht in unternehmerisches Handeln einzumischen. Gibt entsprechende Rechtsprechung dazu. Wenn über das Vermietungsverhältnis hinaus keine weiteren Bindungen bestehen, hat das dem Finanzamt egal zu sein.

    • @sart:

      Ging an @ Gallonero

  • "denn gerade die Anwälte der Mietervereine mögen den niedrigen Streitwert nicht so gern und meist wurden Mietspiegel erst auf Druck und mit Zustimmung der Mietervereine so installiert, wie sie heute sind."

    Könnten Sie das näher erörtern?

    • @zzzap:

      Ja.

  • „Der Markt“ hat das so geregelt. Mieter sind darin ja grundsätzlich überhaupt keine Marktsubjekte, sondern allenfalls zahlende Marktobjekte.



    „Der Markt“, das ist u.a. ein ungenießbares Gebräu aus Notar- und Anwaltsgebührenordnung und einer daran angepassten Rechtsprechung, die für Mietpreise immer nur eine Richtung kennt - nach oben.

    Wenn Mietervereine die Mietspiegel als Mogelpackungen entlarven, dann ist das zwar einerseits völlig zutreffend, aber andererseits auch reichlich scheinheilig, denn gerade die Anwälte der Mietervereine mögen den niedrigen Streitwert nicht so gern und meist wurden Mietspiegel erst auf Druck und mit Zustimmung der Mietervereine so installiert, wie sie heute sind.

    Die Finanzämter haben damit doch wenig Spielraum und verhalten sich im Grunde nur schlüssig. Warum denn den Knochen prügeln, wenn man den Hund meint?

  • Grundsätzlich sind bei der steuerlichen Bewertung hier zwei Aspekte zu unterscheiden:

    a) Will der Erbe von der Fiktion ausgehen, die Mieten blieben immer so niedrig und deshalb wäre ein weitaus niedrigerer Ertragswert heranzuziehen?

    b) Oder verweigert das Finanzamt selbst einen Abzug dafür, dass die Mieten momentan niedrig sind und es daher wenigstens lange Zeit dauern würde, bis ein Anschluß an das "normale" Ertragsniveau hergestellt werden könnte? Das würde ich für klar rechtswidrig halten. Ebenso kann auch nicht der Verkaufspreis einer unvermieteten Wohnung als Referenz herangezogen werden. Ich denke allerdings, das Finanzamt hat beides nicht gemacht.

    Im Übrigen betonen die Erben hier auch, dass sie auch Nachbarn der Mieter sind und daher ein gutes Verhältnis wollen. In einem gewissen Umfang müssen sie dann aber auch einräumen, dass dieses gute Verhältnis eben auch ein Luxus ist, den sie sich aus ihrem Erbe leisten können. Ein anderer, der z.B. ein sonst vergleichbares Haus mit Schulden erbt, kann das so eben nicht. Luxus ist erbschaftsteuerpflichtig.

    • @meerwind7:

      Naja, nach ErbStG berechnet sich der Wert einer vermieteten Wohnimmobilie nach dem Ertragswert. Hierzu werden die tatsächlichen Mieten herangezogen, wenn diese nicht um eben 20% von den ortsüblichen Mieten abweichen, dann errechnet sich der Wert nach letzterem.

      Ein geringerer Wert kann laut Gesetz nur in Höhe eines niedrigeren Gemeinen Wertes angesetzt werden. Der bestimmt sich nach den Preisen für diese Immobilien.

      Soweit hat das Finanzamt gesetzlich also überhaupt keinen Spielraum.

      Wo es allerdings Spielraum hätte, wäre eine abweichende Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen. Das liegt im Ermessen des Finanzamtes. Bei mehr als 20.000 € Abweichung liegt die Entscheidung allerdings bei der Oberfinanzdirektion, bei mehr als 100.000 € beim Landesfinanzministerium und bei mehr als 200.000 € beim Bundesfinanzministerium. Mal eben funktioniert das nicht. Inwieweit es dazu einen Antrag gab, ist jetzt aus dem Artikel nicht ersichtlich.

      Insofern können derartige Artikel aber tatsächlich helfen, um öffentlich Druck auf die zuständige Stelle aufzubauen.

      Was ich allerdings nicht so ganz verstehe, ist das Problem bei der Liebhaberei. Die führt ja nicht nur dazu, dass man keine Ausgaben ansetzen darf und die Einkünfte werden versteuert, sondern es bleibt alles außen vor. Der Nachteil entsteht also dadurch, dass jemand sich ergebende Verluste nicht von seinen anderen Einkünften abziehen kann. Diese Aufforderung des Finanzamts auf Mieterhöhung verstehe ich daher nicht, "schlechtes" unternehmerisches Handeln ist nichts, wo das Finanzamt sich einzumischen hat. Wieso er dann darauf eingeht, ist mir auch unklar, da kann das Finanzamt doch reden, was es will.

      • @sart:

        "Was ich allerdings nicht so ganz verstehe, ist das Problem bei der Liebhaberei."

        Das Problem Liebhaberei stellt sich hier nicht. Das hier vererbte Mietshaus ist lange abbezahlt und hat deswegen einen Mietertrag, der in der tatsächlichen Höhe als Einkommen versteuert werden muss.

        Die Immobilie hat einen Wert, der nach dem ErbStG nach einem Freibetrag von 400.000€ mit 19% versteuert werden muss. Bei 1.Mio Steuern also rund 5,5Mio €. Das ist der Marktwert eines sehr großen Mietshauses in guter Münchener Innstadtlage. Darauf 1 Mio. Erbschaftssteuer ist - sofern man Erbschaftssteuern nicht generell ablehnt - fair. Der Erbe hat die Möglichkeit einen geringeren Wert durch Sachverständigengutachten nachzuweisen.

    • @meerwind7:

      "dieses gute Verhältnis eben auch ein Luxus ist,..."

      Warum Luxus? Das sollte (und ist glücklicherweise für viele) die Normalität sein.

      Natürlich läßt sich ein gutes Verhältnis gerade mit "lebensnormalen" Mietzins erreichen. Das dies dann gleich Luxus sein soll, verstehe ich nicht.



      Darin steckt doch gerade der gesellschaftssoziale Anteil den das Finanzamt eigentlich zu berücksichtigen hätte.

      Oder geht es doch nur wieder darum den Mietzins möglichst nach oben zu treiben, um den Steueranteil hoch zu halten, etc.



      Und die "Staatseinnahmen" nach oben zu trieben; analog gedacht wie bei jedem Wirtschaftsteilnehmer. Doch kümmert sich der Wirtschaftsteilnehmer nicht um alle Bürger unseres Staates. Daher sollte der Staat (die Verwaltung) auch Ausgabenvermeidung bedenken.

      Der Spekulant denkt vielleicht:



      Was schert mich das Verhältnis zwischen den Mietern (der Mehrzahl der Bürger und unserem Lande) und den Vermietern. Das sollen doch die Gerichte und Rechtsanwälte lösen. Die brauchen auch Arbeit, schließlich gibt es davon eh zu viele.



      Mich interressiert nur der maximale Income.

      Die Vermieter im geschilderten Falle berücksichtigen wohl einfach nur ihr Umfeld und wollen eine nachhaltige Lösung für alle Beteiligten anbieten. Das ist ihr gutes Recht. Doch die Verwaltungsregeln sehen Ihren Fall noch nicht vor.

  • @Normalo darf ich einmal daran, wie oft und immer wieder genau der Staat, der wir ja angeblich ja alle sein sollen, sich nicht an Regeln hält? Die Cum Ex Betrügereien um nur einen krassen Fall von möglicherweise tauenden von ähnlichen Fällen, wo der Staat die Bürger betrügt.

    • @Illoinen:

      Und welchen Schluss ziuehen Sie daraus? Dass Regeln generell hinfällig sind, wenn sich mal eine Seite nicht daran gehalten, weil damit die andere Seite auch nicht mehr gebunden ist?

      Also ja, natürlich dürfen Sie daran erinnern. Aber ich sehe den Sinn nicht - außer einem ausgestreckten Finger mehr.

  • Die hier ganz speziell, aber wohl auch eher an solchen "Märkten", dargestellten Probleme und Forderungen (des Mietervereins) sind berechtigt und richtig.



    Grundsätzlich muss es in diesem Bereich jedoch ebenfalls Inflation geben.



    Für mich ist der Bericht/Artikel aber noch eher ein Ausweis dessen, dass sich die Gleichgewichtsmechanismen in den Sektoren (zB Lohn/Inflation), besonders scharf nach den "Reformen" von Rot-Grün (zB Hartz, Steuerreform), weiterhin auflösen.

    Dies ist ein Teil dessen, was "wir" u.a. "Spaltung der Gesellschaft" nennen.

  • Ist meinen Eltern auch schon 2x passiert, dass das Finanzamt aufmerksam geworden ist, weil sie zu günstig vermieten.

  • Ich habe eine Wohnung an einen SGB II Empfänger zu 66% der ortsüblichen Miete vermietet. Dass ging 4 Jahre gut, bis 2018 das liebe FA meinet, die Miete sei doch wohl zu niedrig. Hab natürlich sofort die Miete auf 70% erhöht und schicke die zuviel gezahlte Miete dem Mieter jeden Monat per Brief zurück, geht doch liebe Vermieter.

  • Interessante Anmerkung zum "Mieterhöhungsspiegel". Wenn man in einem Markt mit steigenden Mieten die neuen, gestiegenen Mieten zum Maßstab macht, führt der Mietspiegel zu einer Beschleunigung der Mieterhöhungen. Er dient dann als Rechtfertigung durchschnittliche Mieten auf das neue überdurchschnittliche Mietniveau der Neuvermietungen anzuheben.



    Angeblich haben wir ja zur Zeit kaum Inflation. Könnte man da nicht sagen, dass Mieterhöhungen oberhalb der offiziellen Inflationsrate unzulässig sind?

    • 8G
      82236 (Profil gelöscht)
      @Velofisch:

      Grundsätzlich sollten Mietpreiserhöhungen an die Inflationsrate gekoppelt werden. Bei aufwendigen Renovierungen könnte es auch Zuschüsse von der öffentlichen Hand geben, die aus einem Fonds bezahlt werden, in dem alle Unternehmen einzahlen müssen, etwa 1% vom Umsatz z.B, falls es das in Deutschland nicht schon gibt.

      • @82236 (Profil gelöscht):

        Ich bin da überhaupt nicht dagegen. Allerdings bleibt es Flickwerk.



        Die Gleichgewichte innerhalb der Strukturen wurde durch neoklassisch und neoliberal motivierte Eingriffe so gestört, dass Reaktion auf Reaktion erfolgen muss, damit sich das Rad weiterhin drehen kann.

        Die Gleichgewichte können nur durch eine andere Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik (Menschenbild), zB deutliche Lohnerhöhungen, stabilisiert und in die frühere Form zurückgebracht werden - soweit dies die Umweltschäden noch zulassen.

    • @Velofisch:

      Richtig!



      Lösung: ALLE aktuellen vermieteten Wohnungen in den Preisspiegel aufnehmen.



      §558 BGB Absatz 2 sagt halt was Anderes. Quasi nur Neuvermietungen...also letzten vier Jahre.



      Bin mal so frei:



      www.gesetze-im-int....de/bgb/__558.html

      • @Tom Farmer:

        Wenn Wohnungen nicht in der Miete erhöht werden, kann das damit zusammenhängen, dass die Vermieter die Mieten niedrig belassen, es kann aber auch daran liegen, dass die Miete schon relativ hoch ist und nur deshalb nicht erhöht werden konnte. Wie sich das Weglassen dieser nicht erhöhten Wohnungen auswirkt, ist also nicht ganz trivial zu erkennen.

  • Das ist doch mal ein wirklich sozialer Staat!



    Menschen, die sich sozial verhalten wollen, werden bestraft, denn ein System, das nur den Reichen dient, kann sich soziales Verhalten s e l b s t r e d e n d nicht leisten. Bei Konzernen wird mit Arbeitsplätzen argumentiert (Totschalg-Argument) bei Wohnraum gilt die ganze Unsinnigkeit der Ausbeutung – was für ein Witz…



    Schade, dass diese Menschen nicht die gleichen Möglichkeiten wie wirklich Reiche haben, denn dann könnten sie eine Stiftung gründen. Bertelsmann und Lidl (und viele andere) dürfen das – und zahlen (fast?) gar keine Steuern. Das ist doch mal echt gerecht und sozial.



    Soziale Schmarotzer sind m. E. die wirklich Reichen. Lachhaft dieses Land.



    Auch @Demokrat, denn blinde Gesetzestreue – egal wie pervers und|oder ungerecht – scheint ihm ja ·g a n z· wichtig zu sein…



    Ob es am System liegen könnte? Arme werden gesetzlich in Armut gezwungen, Reiche können das Geld zum Fenster rauswerfen – es kommt zur Tür garantiert wieder herein (www1.wdr.de/mediat...ichtum---100.html) ARD – Ungleichland.

    • @Frau Kirschgrün:

      Ich meine, Sie drehen die Scheibe falsch herum. Es ist mE wichtig, sich streng an die Gesetze zu halten, ich halte das für ein sehr geeignetes Bindemittel in einer Gesellschaft.



      Es ist nur wichtig, da haben Sie völlig recht, dass diese Gesetze einen Interessenausgleich bewirken, u.a. der andere nicht ins Elend stürzt oder dort belässt.



      Etwas schöner, aber nat. sehr unscharf, gesagt - es müssen, Sie haben recht, gute Gesetze sein.

    • @Frau Kirschgrün:

      Thema "blinde Gesetztestreue":

      Es geht hier weniger um die Frage, ob sich der Staat an seine eigenen Regeln halten sollte oder nicht. Das sollte ein Rechtsstaat in jedem Fall. Alles andere wäre Willkür (der Eine Beamte drückt vielleicht ein Auge bei sozial bewegten Steuerhinterziehern zu, der andere aber möglicherweise lieber bei rechten Schlägern, Golfclubkamerdaden oder wem auch immer - es sind alles Menschen mit menschlichen Fehlbarkeiten) und auch ein wenig absurd.

      Zweite Frage: Stimmen die Regeln? Darüber kann und sollte man als Demokrat diskutieren. Aber die Vorfrage lautet natürlich: Wofür gibt es Regeln bzw. welchen Wert haben die, wenn ich an sie den Anspruch stelle, dass sie jeden Einzelfall individuell berücksichtigen sollen. Die "Gerechtigkeitsmaßstäbe", die dabei anzusetzen wären, sind höchst individuell. Von daher bin ich auch da schnell wieder in der Willkür. Genau deshalb gibt es Regeln für Alle und einen demokrsatischen Prozess, um sie aufzustellen - auch wenn die solche Reibungsverluste produzieren können.

      Gesetzestreue KANN man also auch "sehend" üben...

      • @Normalo:

        Etwas anderes habe ich ja auch gar nicht gesagt, und ob ich "sehend" oder "blind" sage, ist nur marginal ein Unterschied (ich leihe Ihnen gerne auch ein paar meiner Haare zum Spalten).



        Wir diskutieren ·z u w e n i g· und es diskutieren die Falschen über die Ungerechtigkeiten in D, das hat nichts, aber auch gar nichts mit "maßgeschneiderter" Gerechtigkeit zu tun. Was Sie in Ihrer Antwort m. E. versuchen, ist den wohl unstreitig ungerechten Status quo rechtfertigen zu wollen.



        Dieses Festhalten an bestehenden Gesetzen, obwohl sich die Zeiten massiv geändert haben, ist m. E. ein Rückschritt. Gesetze können und müssen geändert werden, wenn es erforderlich ist, das sind Dinge in Entwicklung – keine Willkür. Die Angst vor Willkür greift bei mir viel eher im Falle von Festhalten an Überholtem. Und wenn der Gesetzgeber etwas übersehen hat, was spricht gegen eine Verbesserung der Gesetze? Die Gesetze, die wir hier haben sind – genauso unstreitig – Gesetze von den Herrschenden für die Herrschenden – und damit meine ich nicht Politiker… diesen Herrschenden sollten wir gemeinsam weder aktiv noch passiv dazu verhelfen, dass immer alles beim Alten bleibt.



        Es geht – wie immer – um Geld und damit um Macht. Gesetze? Die Herrschenden lachen sich doch kaputt. Die Gesetze gelten hauptsächlich für uns "Kleine"… das sollte doch auch Ihnen klar sein.



        Und ob Sie das im Falle des Selbst-betroffen-seins dann auch noch Reibungsverluste nennen würden, wage ich zu bezweifeln…

        • @Frau Kirschgrün:

          Zufällig habe ich auch schon in schöner Münchner Stadtlage zu moderater Miete in einem kurz zuvor vererbten Haus wohnen dürfen. Aber SO moderat war die Miete dann eben auch wieder nicht. Ich schätze mal, bei mir war die Steuer also schon eingepreist...

          Davon abgesehen ist es genau Ansichtssache und überhaupt nicht unstreitig, ob die von Frau Schmollack - mal wieder und mal wieder mehr so "gefühlt richtig" - beschriebene Rechtslage wirklich ungerecht ist. Denn wie so viele hat auch diese Medaille zwei Seiten, von denen der Artikel nur die eine betrachtet. Ich will mal die zweite skizzieren:

          Geerbtes Vermögen zu besteuern, gilt wohl weitgehend als "gerecht". Erbschaftssteuer ist aber nunmal Vermögenssteuer, und Vermögen kann verschiedene Formen annehmen, wobei es wieder für Viele "gerecht" sein dürfte, dass diese Vermögenssteuer entsprechend dem Wert des jeweiligen Gegenstands erhoben wird. Begründen SIE also doch mal, warum ein Haus, das Millionen wert ist, weniger wert sein soll, nur weil der Eigentümer (aktuell!) darauf verzichtet, diesen Wert voll auszuschöpfen! Ist ein Tesla in Topzustand weniger wert, weil sein Eigentümer lieber Bahn fährt?

          FALLS wir uns also darauf einigen könnten, dass diese eher neue gesetzliche Regelung - die übrigens vom Verfassungsgericht jahrelang angemahnt werden musste - vielleicht doch auch noch ein paar andere Gerechtigkeitsaspekte berührt als nur den fiesen Spekulanten und ihren Mondmieten in die Hände zu spielen: Wie würden Sie es abwägen, und wie würden Sie es besser machen wollen? Wie würden Sie auch verhindern wollen, dass Erben die Mieten nur genau so lange drücken, bis die Steuer endgültig festgesetzt ist?

          ICH komme abwägend dazu, dass perfekt nicht geht und der Status Quo schon kompliziert genug ist, dass eine Modifikation für solche Wohltäter-Vermieter (die TROTZDEM auf Millionen-Objekten sitzen, bitte nicht vergessen), mehr schaden als nutzen würde. Dabei geht es mir mehr um die Sache als darum, wer die Gesetze schreibt.

          • @Normalo:

            Ich kann das gut nachvollziehen, was Sie schreiben. Es ist aber nicht meine Aufgabe, die Lösung für eine gerechtere Gesetzgebung zu finden, und deswegen ist es mir sogar sehr wichtig, WER die Gesetze schreibt, denn das sind nicht Fachleute|Spezialisten, sondern interessengelenkte Lobbyisten. Es gäbe sicher eine Möglichkeit, über eine Steuer (jährlich, an die Einnahmen aus den Mieten gekoppelt – oder was weiß ich ;-) ) eine gerechtere Einnahmenstruktur zu erreichen. Beim Immo-Verkauf könnte eine höhere Steuer erhoben werden…



            Erbschaftsteuer wird ja leider nicht (wie ich schon sagte) bei allen Erben gleich erhoben.



            Das System ist krank. Aber alle scheinen zu glauben, der Kapitalismus sei das einzig wahre Wirtschaftssystem. Er MUSS aber scheitern, weil es ewiges Wachstum nicht geben KANN. Und da Immobilien nun mal nicht auf die Cayman-Islands verlegt werden können, können wir uns jetzt gemeinsam ausdenken, was zuerst geändert werden muss: Sinnlose Abzocke, Steuervermeidung und Gewinnmaximierung – oder wäre es sinnvoller, sich für eine Vergemeinschaftung von Dingen der Daseinsvorsorge, und das, was alle brauchen (Energie, Benzin, Gesundheitsvorsorge, Krankenhäuser, KiTas, eine andere Mobilität, etc.) einzusetzen. Ich bin eindeutig für Zweiteres.



            Die Welt braucht kein Wachstum, um die Menschen zu versorgen oder damit Menschen zufrieden leben können, Wachstum dient nur dem einem Zweck, Zinsen (=Geld) von unten nach oben zu schaufeln. Wir zahlen heute bei ·a l l e m· 40% Zinsen an die Vermögenden!



            Kein Wirtschaftssystem ist perfekt, ich möchte eins, das wenigstens versucht, gerecht und nachhaltig zu sein. Der Status quo scheint sooo kompliziert zu sein, weil er so kompliziert sein soll… das hat doch alles System… und m. E. kein wohlmeinendes… wir „normalen“ Menschen sollen gar nicht verstehen, was hier abläuft.



            „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“



            (Henry Ford, 1863 - 1947). Das gilt heute immer noch.

            • @Frau Kirschgrün:

              Ich verstehe Ihre Einwände und kann auch irgendwo nachvollziehen, dass Sie sich für unzuständig halten, eine gangbare Lösung, die Ihren Vorstellungen entspricht, selbst zu entwerfen. Aber das ändert nichts daran, dass so eine Lösung nicht dadurch machbar wird, dass jemand untechnisch fordert, dass sie machbar sein muss.

              Wir haben tatsächlich ein Komplexitätsproblem, und der Grund dafür sind beileibe nicht nur Lobbyisten aus der Wirtschaft. Unsere aufgeblähte Steuergesetzgebung enthält zu ganz wesemtlichen Teilen auch Spezialregelungen, die genau Missbrauch verhindern oder den generellen Regelungsinhalt sozialverträglicher gestalten sollen. Vor allem aber durchblickt das ganze - mit seinen Ausnahmen von den Ausnahmen der Ausnahmen von der Regel - kaum noch jemand. Und die wenigen, die es tun, können selbst bei völlig neutraler Verhaltensweise schon deshalb nicht der Brandmarkung als Lobbyisten entkommen, weil sie nunmal von allen Interessenträgern hochgefragte Experten sind.

              Wass diese Komplexität jedoch widerspiegelt ist auch das reale Leben, denn auch das wird immer komplexer, und deshalb ist es auch so eine Sache, seinen Misständen mit einfachen Lösungen entgegenzutreten. System die "wenigstens versuchen", es besser zu machen, hatten wir in der Vergangenheit. Sie sind sämtlich und unvermeidlich wegen akuter Funktionsuntüchtigkeit in die polizeitstaatliche Diktatur abgedriftet. Deshlab bin ich sehr fürs Nachdenken über bessere Lösungen aber gegen ein umstürzendes Handeln, solange die Alternative noch nicht zu Ende gedacht ist.

              • @Normalo:

                Fortsetzung:

                NORMALO:



                „ICH komme abwägend dazu, dass perfekt nicht geht und der Status Quo schon kompliziert genug ist, dass eine Modifikation für solche Wohltäter-Vermieter (die TROTZDEM auf Millionen-Objekten sitzen, bitte nicht vergessen), mehr schaden als nutzen würde.“

                Warum Schaden? Die Steuergesetzte und die die Komplexität derer sowie im Allgemeinen liegt ja gerade daran einen möglichst hohen gerechten Ausgleich zu schaffen.



                Natürlich haben Sie recht, wenn Sie sagen dass perfekt nicht geht. Aber die derzeitigen Fehler und Lücken sind noch zu groß als dass der Status Quo gerecht wäre. „Kompliziert genug“? Warum? Warum sich das so die damaligen Erfinder der derzeitigen Komplexität wohl nicht auch schon gedacht haben? Kompliziert ist es immer nur wenn wir uns damit nicht befassen wollen. Bei genauer Betrachtung ist es immer wieder einfach nur vielleicht etwas komplex.

                „Wass diese Komplexität jedoch widerspiegelt ist auch das reale Leben, denn auch das wird immer komplexer, und deshalb ist es auch so eine Sache, seinen Misständen mit einfachen Lösungen entgegenzutreten. System die "wenigstens versuchen", es besser zu machen, hatten wir in der Vergangenheit. Sie sind sämtlich und unvermeidlich wegen akuter Funktionsuntüchtigkeit in die polizeitstaatliche Diktatur abgedriftet. Deshlab bin ich sehr fürs Nachdenken über bessere Lösungen aber gegen ein umstürzendes Handeln, solange die Alternative noch nicht zu Ende gedacht ist.“

                Nur einfache Lösungen sind die Richtigen, wenn sie bis zum ende gedacht sind. Oftmals kommen sie nur unvollendet auf den Tisch und wollen so gar nicht schmecken. Darum bitte nicht aufhören etwas zu verbessern. Wie im richtigen Leben eben.

              • @Normalo:

                @FRAU KIRSCHGRÜN

                NORMALO:



                „Begründen SIE also doch mal, warum ein Haus, das Millionen wert ist, weniger wert sein soll, nur weil der Eigentümer (aktuell!) darauf verzichtet, diesen Wert voll auszuschöpfen!“

                Hier geht es nicht darum den Wert des Hauses zu reduzieren, sondern den anzurechnenden Steuerwert korrekt zu ermitteln. Ohne Berücksichtigung / Anrechnung des niedrigen Mietzins oder / und dem aktuellen baulichen Zustand etc. ist die Berechnung leider nicht nachhaltig und nicht sozial, sondern nur ein Nachfragewert, der auch künstlich erzeugt werden kann.



                Das ist nur ein Fehler im derzeitigen „ausgleichenden“ Steuersystem.



                Komisch nur, dass der Warenverkauf bei reduzierter Ware auch nur die dadurch reduzierte Umsatzsteuer leisten muß und nicht die Umsatzsteuer auf den Listenpreis erhoben wird!



                Wenn der Tesla erstmal günstiger zu haben sein wird, weil die Konkurenz endlich mal gleichwertige Ware zu günstigeren Konditionen anbietet, fliest auch weniger Steuer an den Staat, wenn Tesla nicht noch wie Google und Amazon u.a. über die Steurschlupflöcher in unserem Staate nur noch Portogeld bezahlt. Auch hier ein Milliardenschwerer gesetzlicher Schaden unserer Gesetzgebung, der von z.B. CDU/CSU (i. b. Hrn. Weber) auf EU-Ebene gewollt und und nicht behoben wird.

                „Wie würden Sie auch verhindern wollen, dass Erben die Mieten nur genau so lange drücken, bis die Steuer endgültig festgesetzt ist?“

                Welcher Sinn bestünde die Mieten zu erhöhen, wenn die Steuer dadurch reduziert erhoben wird? Natürlich zeitlich gebunden an die Mietzinsdauer. Auch hier ein noch nicht berücksichtigtes Element im Steuerrecht.

                Fortsetzung folgt:

              • @Normalo:

                Klar, nachdenken was sonst. Es bleibt für mich ein ABER:



                Ich glaube nicht, dass die Gesetze so gemacht sind, dass "…unsere aufgeblähte Steuergesetzgebung zu ganz wesemtlichen Teilen auch Spezialregelungen [enthält], die genau Missbrauch verhindern oder den generellen Regelungsinhalt sozialverträglicher gestalten sollen." Der Missbrauch wird den Kleinen unterstellt, die Großen schreiben sich die Gesetze selbst, die haben keine Probleme, Steuergestaltung zu betreiben und für sich unverhältnismäßige Vorteile herauszuholen (siehe Link zu Herrn Christoph Gröner www1.wdr…)"…



                Und zum ""wenigstens versuchen"":



                Natürlich "wenigstens versuchen" – und zwar sollen das Fachleute |Fachspezialisten tun, im Sinne von sozialerer Gesellschaft, den Reichen wirklich ihre Steuern abfordern, nicht mit den Schultern zucken von wegen Cayman Islands etc. und die Reichen weiter abzocken lassen. Und meinen Vorschlag, die Steuereinnahmen von Vermietern jährlich auf Grundlage von den Mieteinnahmen und nicht auf Grundlage vom Verkehrswert zu berechnen, finde ich gar nicht sooo schlecht. Ich denke, Sie wissen was ich mein(t)e.



                Und die Polizeistaatliche Abdriftung "dürfen" wir ja gerade life erleben… da braucht es gar keinen Versuch, die Gesellschaft "wenigstens zu versuchen" gerechter zu machen. Mir kommt das hier alles soweiso wie ein Kampf der Reichen|Vetterlesfuzzis gegen die Bürger und die Bevölkerung vor. Ausreizen was geht, bis die Kleinen sich anfangen zu wehren (passiert leider, für die Reichen glücklicherweise, nicht) – hat für mich also recht wenig mit wirklich gelebter Demokratie zu tun.

    • @the real günni:

      oder mehr, reiner wandler.

  • Die TAZ entdeckt ihr Herz für „gute“ Erbschafts-Millionäre und hat etwas gegen Erbschaftssteuer bei Erbschaftsbewertungen im Millionenbereich. Wow. 2019 beginnt interessant. Kommt bald der Artikel, in dem man den „guten Diktator“ als Ersatz für das kapitalistenfreundliche Parlament herbeiwünscht?

    Oder ist es doch nur die alte 2018-Naivitität und die Unfähigkeit Sachverhalte sinnvoll zu analysieren, und die Haupt- und Nebenwidersprüche linker reflex-einfach-denke („enteignen! Alle! Sofort!“) zu erkennen?

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @hup:

      Haben Sie den Artikel eigentlich gelesen und das Problem verstanden?

      • @74450 (Profil gelöscht):

        Das mit der Erbschaft und der Steuer ist doch im Artikel genau so dargestellt.



        Gleiche Krokodilstränen könnte man für Betriebserben, die ja nur Arbeitsplätze und die Firma erhalten wollen, weinen.



        Das macht sonst nur die FDP ... aber Taz-Leser sind mittlerweile wahrscheinlich überwiegend ImmobilienBesitzer

        • @TazTiz:

          Vielleicht sollte man nicht blind auf die Besitzenden eindreschen?

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Nee, das sollte man wirklich nicht. Nichts gegen selbst verdienten Wohlstand. Bei Erben sieht das etwas anders aus. Man sollte sich auch nicht mit dem Kapital der gutmütigen und satten Immobilien-Haie gemein machen.

  • Die Welt wird immer verrückter - ich komm langsam nich mehr hinterher - und ich bin erst 38

    • @Ralf Eckstein:

      Macht doch nix, ich bin mittlerweile sogar nochmal einen Schritt weit hinter Ihnen.



      Ungefragte Empfehlung: Sie müssen sich klarmachen, dass unser Väterchen Staat sagt: Wichtige Themen seien Klimawandel, Pflege, Arbeitsplätze, saubere Innenstadtluft.... Aber wirklich wichtig ist allein: Steuer (also Geld)!







      Wenn Sie mal richtig Stress haben wollen, dann verweigern Sie dem Staat Ihre Steuereklärung. Da kommen Schriftsätze auf Sie zu, da werden Fristen gesetzt. Siehe Beispiele oben.

      Dann wird auch klar, wie der Staat unter Merkel tickt: Gibts irgendwo Probleme, sagt ein beliebiger Minister: Niemand in Europa hat so viel Geld für dieses oder jenes Thema ausgegeben,...oder: Wir haben doch aktuell 700 Mio bereitgestellt für ...



      Inhalt null, jedoch viel



      Geld



      Geld



      Geld



      alles abgedeckt und zugekleistert mit dem Argument: Geld!



      Und das muss irgendwo her kommen!



      So wird heute Politik gemacht, ... ein Beispiel sehen wir hier in MUC.

      • @Tom Farmer:

        Na wenn Sie ausschließlich Lohneinkünfte und sonst nicht spezielles haben, gibt es keine Schriftsätze. Da wird die Veranlagung nur durchgeführt, wenn man eine Steuererklärung abgibt, ansonsten gilt die Steuer als mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten.

      • @Tom Farmer:

        Der Staat vor Merkel hat ebenfalls so getickt. Das Finanzamt wurde nicht von Merkel erfunden.

  • 7G
    7964 (Profil gelöscht)

    Vielleicht fehlt uns - gesellschaftlich betrachtet - auch ein Blick auf solche Regeln, solche Finanzbeamte? Schließlich ist "der Staat" kein Abstraktum aus Beamten, sondern im Gegenteil: Der Staat sind wir und Beamte arbeiten für uns!

  • Statt der aktuellen Mietbreisbremse hätten die Gesetzgeber, unsere Volksverteter, besser mal genau an dem geschilderten Problem "gestaltet". Da würde wesentlich mehr für die Mieter und letztlich für die Mehrheit der Bürger was dabei rausgekommen.



    Aber das geschilderte Problem ist zu heikel für unsere Volksvertreter, und der Spekulantenlobbyist innerhalb der Berlinerbannmeile zu stark. Unsere Volksverteter sind einfach nur schlecht beraten und selbst nicht in Kenntnis.



    Einige Kommentarbeiträge weisen schon recht gut auf eine rechtliche Lösungsmöglichkeit hin.



    Das Finanzamt handelt hier ganz wesentlich gegen geltendes Recht, da die Mieteinnahmen nicht berücksichtigt werden, nur der max. Marktwert der Immobilie berücksichtigt, der Mietpreisspiegel rechtswidrig erstellt wird und die freie Ausübung des Berufes eingeschränkt wird.



    Dagegen sollte bitte vor Gericht gestritten werden und nicht klein beigeben. Das Thema ist mit großer Unterstützung der Bürgerschaft unseren Volksvertretern gegenüber vorzubringen, um den Lobbyisten in Berlin in die Schranken zu weisen.



    Die bestehenden Gesetze müssen dazu nicht abgeschafft, sondern nur angepasst und die Ausführungsanweisungen in den Verwaltungen, wie z.B. dem Finanzamt korrigiert werden.



    Solange die Lobbyisten in Berlin ohne Transparenz die Volksverteter beeinflussen können, haben wir Bürger weiterhin das Nachsehen und unser Staatssystem wird durch diese weiterhin unterwandert.

    Warum wird solch ein Thema nicht von der SPD in der Grko diskutiert, bzw. als Leitantrag eingebracht. Von der CDU/CSU ist dazu ja grundsätzlich nichts zu erwarten.

    Es wird höchste Zeit das sich hier etwas ändert. Ein schöner Vorsatz für 2019 liebe SPD, oder?

    • @Sonnenhaus:

      2019 und SPD??

  • 8G
    80537 (Profil gelöscht)

    Irgendwo muss ja die kohle eingetrieben werden für die cum-ex-geschenke an die superreichen. Wurde schon mal untersucht, welcher menschenschlag den job in den steuereintreibereien macht?

  • Willkommen in Deutschland. Dem Land der Irren und Verrückten...

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Schön gesagt - weil‘s ja mit München nur eher peripher was zu tun hat.

      unterm——wiki —



      “Für die Steuergesetzgebung ist der Bund teils ausschließlich, teils mit Vorrang vor den Ländern konkurrierend zuständig (Art. 105 GG). Eine ausschließliche Länderzuständigkeit besteht für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (Art. 105 Abs. 2 a GG), etwa die Hundesteuer, die Vergnügungsteuer oder die Zweitwohnungsteuer, die aber der Höhe nach gegenüber dem Aufkommen aus den übrigen Steuerarten vernachlässigt werden können.…“

      Aber Frau Simone Schmollack & Recht.



      Schon immer ein erheiterndes Kapitel.



      Liggers.

      Na Servus

  • Tja - mal sind die Erben die größten Schmarotzer des Kapitalismus, und die Erbschaftssteuern müssen Hoch! Hoch Hoch!, und dann findet unsere gefühlige Presse doch wieder ein paar Exemplare, die gar nicht solche fiesen Absahner sind wie andere rote Tücher des marktkritischen Volkszorns ("Die Spekulanten"), und Alles barmt, wie ungerecht doch das Alles ist.

    So ist das halt mit Steuern (wie auch den meisten anderen staatlichen Eingriffen in die Wirtschaft): Am Ende schafft es selbst das komplexeste Gesetzeswerk der Welt nicht, es Allen Recht zu machen - und es werden JEDES Mal Menschen mit Anderen über einen Kamm geschoren, die der gutgläubige Zuschauer für zu gut dafür hält. Das nennt man "Staatswesen", und so und nicht anders KANN es nur funktionieren.

    In Concreto: Die frühere Berechnung von ererbtem Grundeigentum zum "Einheitswert" galt als eines der mächtigsten Schlupflöcher, durch das Erben gewaltige Werte am Fiskus vorbei übernehmen konnten. Um das zu stopfen, wurde ein gesetzgeberisches Monster geschaffen, dass genau verhindern soll, dass Immobilien-Erben sich "armrechnen". Eine Immobilie soll nach ihrem wirtschaftlichen Wert versteuert werden - und nicht nach dem Bruchteil, den der aktuelle Inhaber damit erzielt. Das ist das Resultat der Gerechtigkeitsanforderungen des Verfassungsgerichts. Wollte man es für solche halbgierigen Menschen, die hier im Artikel mal wieder für die kollektive Tränendrüse herhalten dürfen, wieder abmildern, wäre das Gesetz nochmal komplizierter. Außerdem wäre das Geschrei groß, sobald sich herausstellt, dass von den (überraschend vielen) antikapitalistisch günstig vermieteten Wohnungen in solchen Werbschlösschen ganz viele kurz nach der Steuerberechnung wieder marktüblich vermietet sind...

    • @Normalo:

      Tja - so kann frauman das sagen.

      unterm——Allerdings -;) - hörens all —



      Mehr würde nur nochmehr verunsichern - was allerdings bei unserer Rechtsexpertin vor Ort - wiederum wünschenswert wäre. Woll.



      Na - Si’cher dat. Da mähtste nix so fix.



      Normal.

    • 8G
      82236 (Profil gelöscht)
      @Normalo:

      Das sind ja hier keine Regelfälle. Die Lösung ist ja wohl vermehrter sozialer Wohnungsbau auch gerade in gentrifizierten Zonen. Oder Privateigentümern gegen Steuererleichterungen die Möglichkeit geben zum Sozialtarif zu vermieten, ich weiss nicht, ob das in Deutschland der Fall ist, in Frankreich geht das. In Frankreich müssen Städte auch mindestens 20% an Sozialwohnungen zur Verfügung stellen.

      • @82236 (Profil gelöscht):

        Ein Anteil Sozialwohnungen löst aber das Problem nicht. Die Städte sind überlaufen, Verdichtungspotenziale nicht in ausreichendem Maße oder nur in unbeliebter Randlage vorhanden. Wenn in den gefragten Wohnungen andere Leute wohnen als heute, bleiben immer noch genauso viele außen vor, die das auch gerne tun würden. Ich verstehe auch nicht, was daran fair sein soll, jemandem die Möglichkeit zu NEHMEN, in einer bestimmten Wohnung zu wohnen, weil er "zu viel" verdient.

        Davon abgesehen kann man über Steuerprivilegien sicher nachdenken, wenn sie Teil eines geeigneten Konzeptes zur Durchmischung sind (über dessen Realismus man geteilter Meinung sein kann). Aber die Erbschaftsbesteuerung ist jedenfalls das systematisch falsche Mittel dazu. Bei der wird effektiv Vermögen besteuert, nicht Umsatz oder Gewinn. Den Wert des Vermögens kann man zwar auch am Umsatz messen, aber nur als Teilaspekt. Da wären zusätzliche Absetzmöglichkeiten bei der Einkommensteuer sinnvoller.

        • 8G
          82236 (Profil gelöscht)
          @Normalo:

          Deutsche Grossstädte haben eine relativ geringe Verdichtung im Vergleich zu französichen Grossstädten( Lyon 10 000 Einwohner pro km2, München nicht einmal 5000). Aber nehmen wir zwei Beispiele: Bordeaux und Toulouse mit etwa gleichhohem Bevölkerungszuwachs und einem international hohen technologischen Standard, vor allem, was Toulouse anbetrifft, Nummer 1 in Europa, was die Luft-und Raumfahrt anbetrifft und mit 135 000 Studenten auf 500 000 Einwohnern auch eine sehr junge dynamische Stadt.



          In Bordeaux schnellen die Mieten in die Höhe, während in Toulouse durch eine von der Stadtverwaltung und dem städtischen Bauträger Toulouse habitat impulsierte Bautätigkeit die Mieten weitestgehend bezahlbar bleiben. 600€ Kaltmiete für eine 60m2 grosse Dreiraumwohnung mit U-,Bahn oder Tramanschluss auf dem freien Wohnungsmarkt ist wohl nicht zu teuer, wenn man bedenkt, dass Studenten beispielsweise ohne Einkommensnachweis der Eltern 40% Wohngeld bekommen.

    • @Normalo:

      Guter und nüchterner Beitrag.



      Aber die Sache scheint zu wirken. Bei meiner nächsten steuerklärung lege ich dann anstatt der bahntickets einfach ein paar Katzenbaby Photos bei.



      Wenn duevdann hart sind, wird's der tat gemeldet.

  • Sehr wohltuend der Artikel, weil nicht wie so oft (Unternehmer und / oder in diesem Fall) die Vermieter als "neoliberale" asoziale Giergeschöpfe dargestellt werden.



    Zum Thema: Ja, das System mit dem Mietspiegel als Besteuerungsgrundlage ist krank und derzeit auf Steigerungen festgelegt, da ein Blick zurück (steigender Mieten) automatisch bei Neuvermietung (innerhalb vier Jahren) für die gleilche Wohunng zwangsläufig wieder ein höhere Miete im Zeitversatz zeigen wird.



    Die Hausse nährt die Hausse würde man an der Börse sagen.



    Erst ein Preisabschwung der über mehr als 4 Jahre anhält kann diese Steigerung beenden. Nicht gut!

  • 1 Mio Erbschaftssteuer, also mindestens 5 Mio geerbt, muss nie mehr arbeiten, der arme Mensch,

    Ein Einzelfall wo es echt weh tut weil er eigentlich ein besonders Guter ist.

    Also neue Gesetze für diesen Einzelfall: Wer Wohnungen unter Marktwert vermietet zahlt nur die Hälfte der eigentlich fälligen Erbschaftssteuern. Ist dann eine einfache Rechnung für die Erben womit sie billiger fahren, Steuern zahlen oder begrenzt auf Mieten verzichten.

    Die Dummen sind immer die Nichterben, denen von ihrem Arbeitseinkommen um die 50% Sozialabgaben und Steuern automatisch abgezogen werden.

  • 8G
    80336 (Profil gelöscht)

    Den Erben einer Immobilie Gewinnmaximierung aufzuzwingen ist nicht nur ein Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl, sondern verhöhnt auch noch soziale Verantwortung aus Eigentum. Wozu noch Steuergelder für Finanzbeamte verschwenden? Automaten erledigen die Arbeit mit gleicher Qualität wesentlich billiger, und reduzieren signifikant die Personalkosten.

    • @80336 (Profil gelöscht):

      Die meisten Beamten, die ich kenne, tun nichts lieber, als mit maschineller Selbstverständlichkeit möglichst engmaschig vorgegebene Entscheidungen zu fällen. Das verhindert, dass man für Fehlentscheidungen geradestehen muss. Der Artikel ist das schönste Beispiel: Die Finanzamt wendet nur Gesetze an (statt sie nach irgendwelchen idealistischen oder politischen Eingebeungen zu beugen oder zu brechen). Das ist seine Pflicht.

      Der wesentliche Grund, dass man die Beamten noch nicht großflächig durch Automaten ersetzt hat, könnte sein, dass sie AUCH dafür verantwortlich sind, die besagten Vorgaben zu erstellen. Sie haben es also selbst in der Hand, das System immer ein gutes Stück komplexer zu halten, als die aktuelle Generation Automaten verarbeiten kann. DAs gelingt ihnen nach meiner Beobachtung ganz hervorragend, selbst wenn man Vielen der Vorgabnenproduzenten unterstellen kann, dass es gar nicht beabsichtigt ist. Daher der Begriff "Bürokratie"...

      Davon abgesehen zwingt hier niemand irgendwen zur Gewinnmaximierung. Das Finanzamt unterstellt lediglich, dass der reale Wert einer Erbschaft sich daran orientiert, was bei Gewinnmaximierung damit zu erlösen ist. Dass jemand diesen Wert absichtlich nicht realisiert, ist schwerlich in der Lage, ihn zu beseitigen.

      • 8G
        80336 (Profil gelöscht)
        @Normalo:

        Zitat: " Das Finanzamt unterstellt lediglich, dass der reale Wert einer Erbschaft sich daran orientiert, was bei Gewinnmaximierung damit zu erlösen ist"

        Wenn das Finanzamt "unterstellt", was bei Gewinnmaximierung zu erlösen ist, nimmt es dann die "Unterstellung" bei den im Artikel aufgezeigten Fällen umgehend zurück, und ersetzt diese durch die "Tatsachenfeststellung"?



        Falls ja, habe ich den Artikel falsch verstanden, und meine Schlussfolgerung ist falsch , das Finanzamt "zwinge in den aufgezeigten Fällen den Erben eine Gewinnmaximierung auf" . Im anderen Fall verweise ich darauf, dass nach meinem bisherigen Kenntnisstand eine Unterstellung gleichbedeutend sein kann mit dem Unterschieben eines Sachverhaltes oder einer Behauptung. Dies - so lese ich - erfüllt in Ihrem Land zum einen eine falsche Verdächtigung gemäß 3 164 StGB (Strafgesetzbuch) oder eine üble Nachrede gemäß § 186 StGB oder gar eine Verleumdung gemäß § 187 StGB.

        • @80336 (Profil gelöscht):

          Erschaftbesteuerung ist - wirtschaftlich und rechtlich betrachtet - Vermögens- und nicht Erwerbsbesteuerung. Das vererbte Vermögen ist beim Erbfall schon erworben. Es tritt lediglich ein Lebender an die Stelle des verstorbenen Eigentümers.

          Von daher ergibt sich bei Ihrer Ansicht das Problem, dass der Einschätzung des Grundstücks als Vermögenswert nunmal nur teilweise und indirekt vom gerade erzielten Umsatz abhängt. Daher hält die Unterstellung in der Regel auch der aktuell "widersprechenden" Realität stand: Ein Haus, dass ich jederzeit für 4 Mio. € verkaufen könnte, ist auch dann diese 4 Mio. "wert", wenn ich es jetzt (noch) NICHT verkaufe und die Mieten auf einem Niveau halte, dass diesen Wert in 50 Jahren nicht einbringen würden.

          Angenommen, jemand erbt stattdessen ein Aktienpaket, das ihm 51% an einem börsennotierten Unternehmen gibt, und er setzt dann für die Zeit bis zur Bestandskraft der Steuerberechnung die Dividende auf Null. Wäre das Aktienpaket damit aus Ihrer Sicht erbschaftssteuerrechtlich als "wertlos" zu betrachten?

          • 8G
            80336 (Profil gelöscht)
            @Normalo:

            Wie sehr Ihr Vergleich hinkt können Sie z. B. hier nachlesen :

            www.aktien.net/aktiendepot-erbrecht/

            Netter Versuch. Ich halte nicht viel von Whataboutism. Wäre daher vielmehr daran interessiert womit Sie die Tatsachenfeststellung von "WARUM_DENKT_KEINER-NACH?" zu den im Artikel aufgezeigten Fällen widerlegen : "Leidtragende sind aber in jedem Fall die Mieter. Sie müssen die Erbschaftssteuer über eine Mieterhöhung finanzieren." Mit "Kollateralschaden"?

            • @80336 (Profil gelöscht):

              Wenn ich mir anderere Seiten wie www.aktiendepotvergleich.de/ anschaue dann stimmt das nicht leider. Weiß nicht wo die Quelle die da zitiert hast ihre Informationen herzubekommen. Scheint aber ein ziemlich schlechtes Portal zu sein.

            • @80336 (Profil gelöscht):

              Wieso? Da steht's doch genau: Es wird der (Verkaufs-)Wert eines Aktienpakets zu Börsenkursen am Todestag berechnet und als Besteuerungsgrundlage verwendet - und gerade NICHT die erwartete Dividende. Hält der Erbe die Aktien, muss er trotzdem die Steuern auf den Wert abführen - auch wenn er überhaupt keine Dividenden bekommt (das Äquivalent zu diesem Fall wäre ein Vermieter, der nur eine Unterhaltsumlage verlangt, also den Immobilienwert behält, aber auf jede Rendite verzichtet). Bitte lesen Sie nochmal nach, bzw. erläutern etwas genauer, wo Sie den Hinkefuß sehen. Mein Vergleich diente der Anschaulichkeit, nicht der Ablenkung. Also tut es mir leid, wenn das falsch rübergekommen ist.

              Was Ihre Frage betrifft: Ob und inwieweit die Steuerbelastung an die Mieter weitergegeben werden darf, ist keine Frage des Steuerrechts sondern des Mietvertragsrechts. Was Sie gegen Whatabouttism haben, habe ich gegen Vermischung von Regelungszwecken, denn die machen Recht auf Dauer unhandhabbar.

              Wirtschaftlich betrachtet: Führt die Erbschaft zu einer Mieterhöhung (weil die Vermieter bislang ein soziales Verhalten an den Tag gelegt haben, das sie sich jetzt nicht mehr leisten können/wollen), ist das weniger ein Kollateralschaden als eine - gar nicht mal ungerechte - Teilhabe an der Belastung. Erben geht eben an die Substanz, und wenn ein Eigentümer in der Vergangenheit seine Mieter an seiner Substanz hat teilhaben lassen, indem er trotz teurer Lage auf Rendite verzichtet hat, dann ist es nur fair, wenn die Mieter auch die Belastungen, die er durch das Eigentum hat, entsprechend(!) mittragen. Sie konnten schließlich im Gegenzug für kleines Geld das Privileg genießen, im Altbau in München-Au zu wohnen, wofür andere gleichzeitig ganz anders löhnen mussten (aber auch löhnen wollten). Eine 1:1-Umlage wäre freilich NICHT fair, ist aber auch angesichts der Einschränkungen, die für Mieterhöhungen gelten, nicht so ohne weiteres zu erwarten.

              • 8G
                80336 (Profil gelöscht)
                @Normalo:

                Danke. Es ist Ihnen gelungen, mir deutlich zu machen, dass Sie die im Artikel aufgeführten Fälle für unumgänglich halten, da Sie nur so handhabbar sind.

                Unsere Sichtweisen sind leider unvereinbar : Denn ich habe gelernt, dass Recht aus Konsistenz entsteht, und niemals aus völlig voneinander losgelöst agierenden Regelungszwecken. Völlig voneinander losgelöst agierende Regelungszwecke führen aller Erfahrung nach im günstigsten Fall zu der Ausweglosigkeit "Buchbinder-Wanninger" (= "nicht zuständig"), im schlimmsten Fall zu jener Situation, welche Sie am Beispiel jener unvermischten Regelungszwecke studieren können, welche einst in Moskau zu Zeiten der Sowjetunion - zugegebenermaßen sehr handhabbar - verfolgt wurden. Die eine Regel schrieb vor, dass nur jener eine Wohnung in Moskau zugewiesen bekommt, der eine Arbeitsstelle in Moskau nachweisen kann, und die andere Regel schrieb vor, dass nur jener eine Arbeitsstelle in Moskau erhält, der eine Wohnung in Moskau nachweist.

                • @80336 (Profil gelöscht):

                  Mit demselben Phänomen hatte nach meiner Erinnerung auch schon der Fabrikschuster (und spätere "Hauptmann von Köpenick") Wilhelm Voigt im prärevolutionären Berlin zu kämpfen, zumindet in der Zuckmayer-Version. Um solche Widersprüche zu vermeiden hilft es, wenn man nicht versucht, gesetzgeberisch quasi mit dem Hammer eine Schraube einzudrehen.

                  Genau darum geht es mir: Der Bewertungsmaßstab für geerbte Immobilien dient der wirtschaftlichen Gleichbehandlung von Erben unterschiedlicher Vermögensgegenstände, nicht dem Mieterschutz. Der wiederum ist im Wesentlichen im BGB geregelt. Wirft man das durcheinander und versucht, den Mieterschutz "flankierend" noch in der Immobilienbbewertung unterzubringen, bekommt man am Ende keine ausbalancierte Regelung mehr hin. Insbesondere würde so eine Regelung erhebliche Missbrauchspotenziale eröffnen, weil der ach so bescheidene Erbe die ermäßigten Mieten ja jederzeit auf das ortsübliche Niveau hochschrauben könnte, nachdem der Fiskus seine Berechnungen angestellt und die Erbschaftssteuer bestandskräftig festgesetzt hat.

                  Besser wäre es beispielsweise, direkt im Mietrecht eine Umlagesperre zu verankern. Aber auch das halte ich nicht für richtig - aus den obigen Erwägungen zur Teilung der wirtschaftlichen Belastung.

                  • 8G
                    80336 (Profil gelöscht)
                    @Normalo:

                    Und der Regelungszweck, Steuerfreibetrag und Steuersatz vom Verwandtschaftsgrad des Erben abhängig zu machen, diente vermutlich dem Gleichheitsgrundsatz. Danke, ich habe genug gehört.

                    • @80336 (Profil gelöscht):

                      Och, jetzt wird's aber hanebüchen. Natürlich gelten die Freibeträge für alle Vermögensarten. Art. 6 GG gebietet dabei den besonderen Schutz von Ehe und Familie. Da beide auch Versorgungsgemeinschaften sind, ist eine Privilegierung gegenüber nichtverwandten Erben vollig selbstverständlich.

                      • 8G
                        80336 (Profil gelöscht)
                        @Normalo:

                        Nein, das ist keineswegs hanebüchen. Es ist für Sie nur eine knapp gehaltene Information über Regelungszwecke, die hier verfolgt werden, sozusagen eine kleine Gegengabe : Steuersatz und Freibetrag bei einem Erbe sind hier für alle Erben gleich, und nicht abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Alles andere wäre auch als unzulässiger Eingriff in das natürliche Recht eines Erblassers aufgefasst worden, bei der Abfassung seines letzten Willens den Erben frei bestimmen zu dürfen, und bei einem Staatsvolk auch nicht durchsetzbar, dem das typische, opportunistische Verhalten des autoritären Charakters völlig fremd ist, daher keinem jemals in den Sinn kommt, nach unten zu treten und nach oben zu buckeln.

                        • @80336 (Profil gelöscht):

                          Dann leben Sie ja auf einer Insel der Glückseligen, nehme ich an. Nur geht es hier nicht um die Existenzberechtigung des Familienprivilegs (HIER steht es nunmal im Grundgesetz), sondern um die Umsetzung von Verfassungsrecht, das mit oder ohne Privileg eine vom Sachwert bestimmte Besteuerung von ererbtem Vermögen verlangt. Die Freibeträge für Verwandte stehen hier im Gesetz, weil es sonst verfassungwidrig wäre, nicht weil man nach politischem Gutdünken auch den Familien noch etwas Gutes tun möchte.

                          • 8G
                            80336 (Profil gelöscht)
                            @Normalo:

                            Soso, die Verfassung gebietet dem Staat, sich schützend vor erwiesene Tunichtgute zu stellen und diese vor dem letzen Willen eines Familienmitgliedes zu retten. Interessant.







                            Der Regelungszweck auf meiner Insel orientiert sich bei der Erbschaftssteuer am natürlichen Recht des Rechtsinhabers, also des Erblassers. Dieses natürliche Individualrecht jedes Menschen zu sanktionieren für den Fall, der Begünstigte sei nicht jener, welchen die Obrigkeit bevorzugt hätte, wird - und das unstrittig - a) als ein rechtswidriger Eingriff in das natürliche Individualrecht eines Menschen und b) als ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung der Begünstigten aufgefasst. Und da das Staatsvolk als Souverän durch die Bank weder von Neid noch von Obrigkeitshörigkeit heimgesucht, achtet es bis auf den heutigen Tag unisono sehr aufmerksam darauf, ob da etwa der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht eingehalten oder das natürliche Individualrecht jedes Menschen ignoriert werde. Diese Regelungszwecke wurden sogar bei der Verdoppelung des Steuersatzes der Erbschaftssteuer zwei Jahre nach dem Bankencrash eingehalten, und wurde vom Staatsvolk akzeptiert, obschon jeder davon unmittelbar betroffen wurde.

                            Ich hoffe, ich konnte Ihnen verdeutlichen, dass Ihre eloquent vorgetragenen Verfügungen über Individualrecht und Gleichheit mir als Rechtsinhaber das mir zustehende Individualrecht nach der Methode Par-Ordre-Du-Mufti einfach entziehen würden. Womit Ihre eigenartigen Regelungszwecke vollumfänglich beschrieben.

                            • @80336 (Profil gelöscht):

                              "Soso, die Verfassung gebietet dem Staat, sich schützend vor erwiesene Tunichtgute zu stellen und diese vor dem letzen Willen eines Familienmitgliedes zu retten."

                              Es geht bei dn Freibeträgen nicht darum, den letzten Willen des Erblassers zu brechen, sondern den Vorgang steuerlich zu privilegieren, wenn er seinen letzten Willen zugunsten von Verwandten einsetzt. Die Brechung - in Form z. B. des Pflichtteilssanspruchs von sehr nahen enterbten Familienmitgliedern - ist NOCHMAL ein anderes Thema.

                              Sie scheinen über das familienfreundliche deutsche Erbrecht sehr aufgebracht zu sein. Aber da es wirklich NICHTS mit der Problematik dieses Artikels zu tun hat (der gute Herr Donhärl aus der Aurbacher Str. muss ja seine "Strafsteuern für zu günstiges Vermieten" TROTZ voller Inanspruchnahme der ihm und seinen Miterben zustehenden Maximalfreibeträge zahlen), fände ich es hilfreich, wenn Sie sich davon losreißen könnten.

                              • 8G
                                80336 (Profil gelöscht)
                                @Normalo:

                                Wie auch immer: Hier kämen Sie solchem Geschwurbel beim Staatsvolk niemals durch, selbst dann nicht, wenn Sie sich dabei auf den Kopf stellten, und mit den Füßen Klavier spielten. Und - wer hätte das vermutet - dennoch steht Ísland beim individuellen Glücksgefühl (Faktoren : Großzügigkeit, Solidarität, Freiheit für eigene Lebensentscheidungen und Vertrauen in Regierung und Behörden) auf Rang 3, während Ihr Land hinter Costa Rica auf Platz 16 vor sich hin dümpelt.

                                Und sicher ist ebenso, dass bei den hier angewendeten Regelungszwecken und der hiesigen Handhabung - zu denen sie es peinlichst vermieden, darauf überhaupt auch nur ansatzweise einzugehen - die im Artikel dokumentierten Fälle gar nicht möglich sind.

                                Damit überlasse ich Ihnen das letzte Wort, was Sie sich sicherlich nicht entgehen lassen werden :-)

    • @80336 (Profil gelöscht):

      Den Erben (leistungsloses vermögen), wird überhaupt nichts aufgezwungen. Sie sollen nur nach geltendem Recht ihren (immer noch zu geringen) versteuern.



      Wenn ich eine Million Erben keinen Gewinn (zinsen) will (Oder kann), muss ich trotzdem die entsprechende Erbschaftsteuer entrichten.



      Warum sind hier so viele millionärsfreunde?

      • @Demokrat:

        "Warum sind hier so viele millionärsfreunde?"

        Weil es absurd ist, einen Millionär zu zwingen, seine Mieter abzuzocken.

      • 8G
        80336 (Profil gelöscht)
        @Demokrat:

        Mir ist bekannt, dass deutsches Sprache schweres Sprache sein soll, aber - ich gehe davon aus, dass Ihre Muttersprache Deutsch ist - dass sie für Muttersprachler derart unverständlich sein kann, da verschlägt es mir doch glatt die Sprache. Ich weise daher vorsorglich darauf hin, dass ich den gesamten Artikel der Autorin genau gelesen habe, Satz für Satz, und - im Gegensatz zu Ihnen - die darin enthaltenen Informationen allesamt auch.

        • @80336 (Profil gelöscht):

          Wenn es für Argumente nicht mehr reicht, geht auch die herabwürdigung der diskutanten.



          Sei's gegönnt.

          • 8G
            80336 (Profil gelöscht)
            @Demokrat:

            Ein sachlicher Hinweis ist niemals eine Herabwürdigung, in keiner Kultur der Welt. Auch nicht in Deutschland, soweit mir bekannt ist. Einen letzten Hinweis gönne ich mir noch: Lesen Sie den Artikel einfach aufmerksam nochmal durch.

  • Der Staat soll also Millionenerben die nicht so stark besteuern.



    Interessanter Beitrag hier in dieser Zeitung.



    Vorschlag: bis zu einem Gegenwert der Steuer die Häuser enteignen und städtische Sozialwohnungen draus machen.

    • 8G
      80576 (Profil gelöscht)
      @Demokrat:

      In einem so übergriffigen Staat möchte ich nicht leben. Sie, "Demokrat"?

      • @80576 (Profil gelöscht):

        Lebe ich schon. In dem Staat, in dem ich lebe wird bei fast jedem Einkauf 19 % Mehrwertsteuer fällig.



        Auch für nichtmillionäre.



        Hinzu die lohnsteuer

    • @Demokrat:

      Nein, der Staat soll NICHT das besteuern, was der Vermieter aus anderen Mietern neoliberal-asozial hätte herauspressen können, sondern das, was tatsächlich geerbt wurde..

      • 8G
        80576 (Profil gelöscht)
        @Bodo Eggert:

        Geerbt hat er nicht die Mieten, sondern das Gebäude. Bei der Versteuerung des Einkommens aus Mieteinnahmen kommt es natürlich auf die tatsächlichen Mieten an, bei der Bewertertung der Immobilie richtiger Weise nicht. Ansonsten lasse ich im Erbfall die Mieten vorübergehend auf Null sinken und zahle keinen Cent Erbschaftssteuer. Tolle Steuersparidee...

      • @Bodo Eggert:

        Also mehrere Immobilien im Wert von mehreren Millionen Euro sollen nicht versteuert werden?

        Gegenfrage: wenn ich 190 Mio in Gold Erbe und dies nicht gewinnbringend anlege, dann bräuchte ich ja gemäss ihrer Definition nichts zu versteuern (Mach ja keinen gewinn)

      • @Bodo Eggert:

        "Tatsächlich geerbt" wurden aber nicht die aktuellen Mieteinkünfte sondern ein Mehrfamilienhaus in zentraler Lage auf dem teuersten Pflaster Deutschlands. Natürlich müsste man dieses Haus verkaufen oder dauerhaft zu Marktpreisen vermieten, um seinen vollen Wert in liquide Mittel zu konvertieren. Aber das heißt nicht, dass dieser Wer nicht exisitiert (und daher gerechterweise unbesteuert bleiben kann), solange er in dem Haus gebunden ist.

        Eine logische Lösung wäre natürlich, dass Erbschaftssteuer auch in Eigentumsanteilen geleistet werden kann, aber das WILL der Staat gar nicht. Eigentum verpflichtet bekanntlich, während Geld einfach nur "nicht stinkt"...

    • @Demokrat:

      Und die werden dann von Söder an Spekulanten verhökert? So wie schon geschehen?

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Nö. Nur dass Erben von multimillionen ihren fairen anteil an Steuern bezahlen.



        Den Rest können die dann gerne sozialverträglich vermieten.



        Eine Enteignung wäre auch ganz gut.



        Dann gehören die Wohnungen wenigstens der Allgemeinheit.

        • @Demokrat:

          Bitte lesen Sie den Artikel noch einmal richtig. Die Erben wollen sozial verträglich vermieten. Dem Finanzamt passt das nicht.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Habe das schon verstanden. Alter trick aus dem letzten Jahrhundert um die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer zu minimieren.



            Damals wurde die Immobilie so lange billig vermietet, bis der endgültige Bescheid zur Steuer durch war.



            Danach zogen die Freunde und Neffen aus und es wurde abgesahnt.



            Genau das will der Staat vermeiden.



            Zurecht.



            Keine Schlupflöcher für multimillionäre.

            • @Demokrat:

              Doch nicht richtig gelesen.

              Die Erben haben keine Millionen auf dem Konto.

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                ...und sie meinen, die hätten die Millionen, wenn sie zur vollen marktüblichen Miete vermieten würden??

                • @Normalo:

                  Jedenfalls hätten sie sie schneller.

                  Leidtragende sind aber in jedem Fall die Mieter. Sie müssen die Erbschaftssteuer über eine Mieterhöhung finanzieren. Klasse Idee vom Finanzamt...

                  • 8G
                    80336 (Profil gelöscht)
                    @warum_denkt_keiner_nach?:

                    So ist es. Und dann lese ich in dem Artikel auch noch, dass der Münchner Orden der Barmherzigen Schwestern einer Pflegehelferin, die 2.500 Euro brutto verdient, eine Wohnung für die Hälfte des marktüblichen Preises zur Verfügung stellt, was wiederum dem Finanzamt nicht passe, und die Mietersparnis als geldwerten Vorteil, also als zusätzliches Einkommen verbuche.

                    Vom dann noch verbleibenden Kleingeld wird dann wohl erwartet, dass die Pflegehelferin in München es für Aktienpakete bei BlackRock für ihre Altersvorsorge verwende. Schließlich könne sie sich ja die Lebensmittel bei der Tafel besorgen, welche ja (noch) nicht als geldwerter Vorteil verbucht würden.

                    • @80336 (Profil gelöscht):

                      Steuerrechtlich hat das Alles seinen Sinn: Wenn ich einen Job in Schwabing habe und öfters mal in der Freizeit hinmuss, ist die Wohnung in unmittelbarer - sauteurer - Nähe natürlich sinnvoll, aber trotzdem im Wesentlichen mein Privatvergnügen. Und wenn mir der Arbeitgeber ein Privatvergnügen finanziert, dann ist das ein geldwerter Vorteil - siehe Dienstwagen, opulente Geschäftsreisen etc.. Mit sowas verdienen Compliance-Experten ihr Geld, damit die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht in unversteuerten Naturalien bezahlen.

                      Will also dieser Orden seine Schwestern wirklich um die Hälfte ihrer Wohnkosten entlasten, muss er neben der Mietermäßigung auch noch den Lohn entsprechend erhöhen, dass Netto oben drauf auch noch die Besteuerung der Mietermäßigung kommt. Die Finanzverwaltung treibt das Thema "Steuergerechtigkeit" zwar manchmal auf absurde Spitzen, aber im Fall dieser ermäßigten Mieten ist das Ergebnis schon völlig systemkonform.

                      • @Normalo:

                        "Die Finanzverwaltung treibt das Thema "Steuergerechtigkeit" zwar manchmal auf absurde Spitzen, aber im Fall dieser ermäßigten Mieten ist das Ergebnis schon völlig systemkonform."

                        Dann ist das System falsch.

                        • @warum_denkt_keiner_nach?:

                          Das ist es ja aus Ihrer Sicht sowieso. Insofern fehlt dem Satz so etwas die konkrete Aussage. Außerdem ist ein System noch lange nicht falsch, weil es in Einzelfällen zu unerwünschten Ergebnissen führt. Das ist erst so, wenn mal jemand ein System erfindet, dass das tatsächlich NICHT - oder zumindest deutlich weniger - tut.

                          Also nehmen wir mal an, der Umsturz kommt doch nicht schon morgen und das Krankenhaus verfügt tatsächlich über weniger eigene Wohnimmobilien als über Personal: Fänden Sie es fair, wenn dann das "selbstwohnende" Personal mehr Gehalt erhielte, um in der Gegend wohnen zu können und das dann versteuern müsste, die "in house" Untergebrachten ihre Naturalzulagen aber nicht? Falls ja: Wie weit soll man das Spielchen Ihrer Meinung nach treiben können? Freies Essen, freies Auto, Kleidungsdeputat (in München ist ja nicht nur das Wohnen teuer), etc.?

                          ps. Argumente erleichtern zuweilen kolossal dem Gegenüber, auf die geäußerte Meinung einzugehen. Ich habe Ihnen die ratio hinter dem geldwerten Vorteil erklärt. Verlangen Sie einfach nur, dass "gute" Zuschläge (nach dem gusto des nächstbesten "ethisch Hochbegabten") von den Regeln ausgenommen werden sollen?

                          • @Normalo:

                            Für Normalverdiener kaum noch bezahlbare Mieten sind eines der größten Probleme, vor denen dieses Land steht. Wenn es ganz dick kommt, kann daran unsere Demokratie zerbrechen. Da ist es doch völlig unsinnig, im Namen einer nur temporär vorhandenen "Steuergerechtigkeit" das Problem zu verstärken.

                            "Fänden Sie es fair, wenn dann das "selbstwohnende" Personal mehr Gehalt erhielte, um in der Gegend wohnen zu können und das dann versteuern müsste, die "in house" Untergebrachten ihre Naturalzulagen aber nicht?"

                            Es geht nicht um Neid.

                            • @warum_denkt_keiner_nach?:

                              "Neid" ist ja auch ein ganz hässliches Wort. Deshalb benutzen die meisten Neider viel lieber den Begriff "Gerechtigkeit", wenn sie die Tatsache, dass Manche mehr haben als Andere (insbesondere sie selbst), nicht ertragen können... :-)

                              Aber Gerechtigkeit ist in der Tat ein hehres Ziel - hat nur den Nachteil, dass es Jeder anders definiert. Manche tun es nach obigem Maßstab, Andere verfolgen altruistischere Ziele, wieder Andere finden, dass es nur gerecht ist, wenn allein sie genießen können, was sie - wie auch immer - erwirtschaftet haben.

                              Die Antwort auf diese ideologische Polyphonie ist wieder so ein hässliches Wort, nämlich "Kompromiss". Der macht es zwangsläufig niemandem Recht. So auch hier: Wer seine Angestellten auf Teufel komm raus in der Nähe wohnen haben will, wo ganz viele Andere auch wahnsinnig gerne wohnen würden, der muss sie dafür eben entsprechend besser entlohnen, und der Fiskus setzt sich dann hin und rechnet nach, ob dabei der Eine oder Andere vielleicht auch nicht-monetär ein wenig besser weggekommen ist. That's life.

                              Wie blödsinnig es dagegen ist, zu postulieren, dass jeder Normalverdiener das immobiliare Äquivalent zum Porschefahren beanspruchen können solllte (und das ist Wohnen in angesagten Münchner Lagen nunmal), sollte Ihnen klarwerden, wenn Sie mal den möglichen Output der Porsche-Werke mit der Zahl der Möchtegern-Porscherfahrer vergleichen,von den Herstellungskosten gar nicht zu reden.

                              Der Schlüssel liegt - wenn nicht im dezentralen Arbeiten - im Transport. Man kann heute schon genauso schnell von außerhalb beim Münchner Arbeitgeber aufschlagen wie von den weniger überlaufenen Teilen Münchens aus. Und wenn man DAS noch verbessern könnte ("In ZEHN Minuten...", Sie wissen schon), dann könnte das für den Nornalverdiener die benötigte Entlastung bedeuten.

                              Unbedingt da Wohnen, wo man am Allerliebsten gerne möchte, wird dagegen für Viele IMMER eine Form von Luxus bleiben, schon weil da in aller Regel zu viele Andere AUCH wohnen möchten

                              • @Normalo:

                                "Wie blödsinnig es dagegen ist, zu postulieren, dass jeder Normalverdiener das immobiliare Äquivalent zum Porschefahren beanspruchen können solllte (und das ist Wohnen in angesagten Münchner Lagen nunmal)..."

                                Wohnen in der Stadt, in der man arbeitet, ist kein Luxus. Wir reden nicht über die Häuser am Marienplatz.

                                Und es ist ja nicht so, dass es sonst keine steuerfreien Vergünstigungen gibt. Da wären z.B. günstige Versicherungstarife und Wohnungsgenossenschaften mit günstigen Mieten, die bevorzugt Angestellten im öffentlichen Dienst zur Verfügung stehen.

                                "Kompromiss"

                                Ist ein gutes Wort. Was ist wichtiger. Ein stabiler Staat oder das Streben nach einer nicht erreichbaren "Steuergerechtigkeit"?

                                • @warum_denkt_keiner_nach?:

                                  Luxus ist relativ. In der Wüste ist eine Wanne voll Wasser Luxus, in München eben eher das Badezimmer, in dem die Wanne steht.

                                  Grob gesagt ist Luxus, das zu haben, wonach sich viele Andere die Finger lecken, die es nicht haben. Und das gilt nicht nur für eine Wohnung am Marien- oder Gärtnerplatz, sondern eben auch für eine in der Au, in Nymphenburg oder auch in Pasing. Diese und viele andere Münchner Lagen sind ALLE überlaufen.

                                  Es ist halt weiß Gott nicht so, dass Jeder der will in München wohnen könnte, wenn nur die Mieten nicht so hoch wären. Die Mieten sind so hoch, weil der Nachfrageüberhang so groß ist, dass jeder Vermieter auch zu diesen Preisen hinreichend Interessenten findet, die das Geld ausgeben können und wollen. Vermieten kann er jede Wohnung aber trotzdem nur einmal, so dass unabhängig vom Auswahlkriterium alle Interessenten bis auf einen ihr "Grundbedürfnis" von ihm nicht befriedigt bekommen können.

                                  Von daher wüsste ich nicht, wie man mit einem Verzicht auf die Besteuerung von nicht-monetären Arbeitgeberleistungen die Stabilität der Republik garantieren könnte. Der Wohnungsnotstand würde nur minimal verschoben, mehr nicht.

                                  Davon abgesehen ist die Gefahr einer Revolution in München auch deshalb eher gering, weil es dort auch massiv an Parkplätzen hapert und Strauß mal gesagt hat, dass es ohne hinreichend Parkplätze für die Revolutionäre keine Revolution geben werde. Und was Strauß mal gesagt hat, stimmt - in München zumindest. ;-)

                                  • @Normalo:

                                    "Luxus ist relativ. In der Wüste ist eine Wanne voll Wasser Luxus, in München eben eher das Badezimmer, in dem die Wanne steht."

                                    Ist das Ihr Ernst?

                                    • @warum_denkt_keiner_nach?:

                                      Überspitzt formuliert, abner wenn man Luxus als soziales Phänomen betrachtet, dann ja - genauso wie ja auch Armut heute relativ definiert wird. Wenn Sie den Rest meines Postings mal reflektieren, wird Ihnen vielleicht auch klar, dass das gar kein Spaß sein KANN.

                                      • @Normalo:

                                        Als Spaß hatte ich es auch nicht gesehen. Ausführungen auf der Ebene der altrömischen Dekadenz von Harz IV Empfängern machen mich fassungslos.

                                        Genau diese Ignoranz ist das größte Problem in diesem Land.

                                        • @warum_denkt_keiner_nach?:

                                          Was ist daran ignorant, einen realen Mangel an Wohnungen beim Namen zu nennen? Nochmal: Es ist halt weiß Gott nicht so, dass Jeder der will in München wohnen könnte, wenn nur die Mieten nicht so hoch wären.

                                          Aber ignorieren Sie das ruhig weiter...

                                          • @Normalo:

                                            "Es ist halt weiß Gott nicht so, dass Jeder der will in München wohnen könnte, wenn nur die Mieten nicht so hoch wären."

                                            Wir reden nicht über Leute, die weit weg leben und von München träumen. Wir reden davon, dass Menschen, die München durch ihre Arbeit am Laufen halten, dort auf Grund der hohen Mieten nicht wohnen können. Das ist nicht normal. Ist das so schwer zu erkennen?

                                            • @warum_denkt_keiner_nach?:

                                              Genau von denen rede ich auch. Das Problem ist nur, dass München bereits voll von solchen Leuten ist - und zwar eben ziemlich randvoll.

                                              Die (zu) teuren Wohnungen stehen ja nicht leer (die Stadt verfolgt Leerstand ziemlich hartnäckig, und er ist auch nur in wenigen Sondersituationen für den Eigentümer sinnvoll). Da wohnen also auch jetzt schon Leute, die München am Laufen halten (Merke: Sich solch hohe Mieten eher leisten zu können, macht nicht per se überflüssig). Die würden auch nicht einfach verdunsten, wenn man die Mieten senkte.

                                              Also müsste man sie entweder rausschmeißen aus München (mit welchem Recht?), oder es bleibt in Summe bei der aktuellen, überspannten Lage. Nur würden möglicherweise(!) an die Stelle der Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft andere Auswahlkriterien treten. Aber eine Auswahl bliebe es, Ihr Postulat, dass man doch einfach in der Stadt, wo man arbeitet, wohnen können MUSS, bliebe weiter unerfüllt, und gute Gründe, die neue Auswahl für unfair zu halten, fänden die dann außen vor Gelassenen sicher auch wieder.

                                              Und hat irgendwer gesagt, dass die Situation in München "normal" wäre?

                                              • @Normalo:

                                                Immer mehr Menschen müssen ins Umland ziehen...

                                                • @warum_denkt_keiner_nach?:

                                                  ...aber sie hinterlassen in der Stadt keinen Leerstand. Stattdessen wohnt da jetzt jemand anderes, der im Zweifel genau so gute Gründe aber mehr Geld (oder vielleicht auch genausoviel Geld aber noch bessere Gründe) für die Miete genau dort hat, "Wohnen in der Stadt" sich also für ihn auch bei höherer Miete lohnt. Es bleibt bei der Grunsdkonstellation: Einer wohnt in der Stadt, einer würde gerne, kann aber nicht. Nur die Rollen sind vertauscht.

                                                  Übrigens habe ich in München eine Reihe solcher "erzwungenen" Umzüge aufs Land mitbekommen. Sämtlich waren sie Wünschen nach mehr Ruhe oder einer erheblichen Vergrößerung der Wohnfläche und nicht etwa einer Mieterhöhung geschuldet. Das mag eine punktuelle Betrachtung sein, aber man sollte sich auch nicht umgekehrt von der punktuellen Betrachtung von Härtefällen ins Bockshorn jagen lassen.

                                                  Und - da schließt sich der Kreis dann wieder - auch der "Milieuschutz", also die gezielte Marktbeschränkung, um Fortzüge vorhandener Mieter zu verhindern, ist eine Form von Privilegierung. Da wird dann halt das "Ich wohne hier aber schon" zum geschützten Besitzstand erklärt. Das kann man politisch rechtfertigen, aber es ist qualitativ nicht weniger exkludierend für Leute, die dieses Privileg NICHT beanspruchen können, als eine hohe Miete, die weniger zahlungskräftige Mieter abschreckt.

  • ... und wie verhält es sich dann mit von den Eigentümern selbst genutzten Immobilien? Müssen dann die Konzernlenker in Bogenhausen womöglich erhebliche geldwerte Vorteile versteuern? Das trauen sich Politiker und Finanzämter dann doch wieder nicht.

  • Der Grundgedanke der Marktwirtschaft ist der Wettbewerb. Wer also am günstigsten anbietet, hat zufriedene und vor allem mehr Kunden. So wird in allen Branchen gearbeitet. Ob Autos verkauft werden. Ob Handwerker Angebote abgeben. Ob Discounter billiger anbieten als Edeka, Alantura usw. Dass dies aus Sicht des Finanzamtes nicht im Wohnungsmarkt gelten darf, kann nur mit einer in der Finanzverwaltung vorherrschenden planwirtschaftlichen Grundannahme erklärt werden. Konsequenterweise müssten die Finanzämter jedem Autohändler, der Autos günstiger als andere anbietet, Liebhaberei vorwerfen. Ebenso den Aldi-Betreibern, der gesamten Handwerkerschaft, der Industrie, allen marktwirtschafltlich aktiven Unternehmern. Und dann hat die DDR endgültig gesiegt. Dasselbe gilt für Angestellte, die nicht jedes Jahr eine Lohnerhöhung durchdrücken, sondern mit dem zufrieden sind, was sie haben, denn die verkaufen ihre Arbeitskraft ja dann auch unter Wert. Nein, da wird offensichtlich der Wohnungsmarkt mit einer ganz anderen Brille betrachtet - das wäre durchaus mal eine Betrachtung wert, wer an diesem Vorgehen ein pekuniäres Interesse hat und wer welchen Parteien Spenden zukommen lässt, damit solche Steuergesetze Realität werden.

    • @Nordlicht :

      wohnen ist ein grundrecht.



      der staat ist verpflichtet zur daseinsvorsorge.



      nur mal zwei ansaetze fuer die, sie koennen ja mal damit anfangen, bei wikipedia sich ein bisschen einzulesen. der rest folgt normalerweise dann ganz von selbst.

      • 8G
        80576 (Profil gelöscht)
        @the real günni:

        Ein schickes Apartment in attraktiver Innenstadtlage von HH oder M für 5€/qm fällt aber sicher nicht unter das Grundrecht auf Wohnen.

        • @80576 (Profil gelöscht):

          finden sie nicht? nach ihrer vorstellung von ´freier und assozialer marktwirtschaft´ ist es also voellig legitim, menschen, die schon seit jahrzehnten, manche ihr ganzes leben in ihrer wohnung leben, dann einfach rauszuschmeissen, rentner zum beispiel. was erlauben sich eigentlich rentner, die ganzen schicken stadtzentren zu besetzen? raus mit ihnen an den stadtrand! oder aufs land, wo sie keinen kennen und es keine aerzte gibt. logisch. die leeren wohnungen lassen wir dann ein bisschen leer stehen, wir spekulieren ja eigentlich nur, ode rfuellen sie mit superreichen, die gerne appartmentblocks horden, aus china und russland oder sontwo. das ist noch nichtmal an den haaren herbeigezogen, das passiert gerade alles.



          wohnen ist sehr wohl ein grundrecht. und ein grundpfeiler unserer sozialen gesellschaft.

          • 8G
            80576 (Profil gelöscht)
            @the real günni:

            Wenn es dieses Grundrecht so wie von Ihnen dargestellt gäbe, müsste man es dann nicht vor Gericht einklagen können? Ich kenne kein derartiges Urteil.

    • 8G
      80576 (Profil gelöscht)
      @Nordlicht :

      "Der Grundgedanke der Marktwirtschaft ist der Wettbewerb. Wer also am günstigsten anbietet, hat zufriedene und vor allem mehr Kunde...". Nö, so günstig wie nötig, so teuer wie möglich, so findet Preisfindung statt. Und da das Wohnungsangebot knapp und nicht ohne weiteres erhöhbar ist, ist so teuer wie möglich eben ganz schön teuer.

    • @Nordlicht :

      Der Unterschied ist, dass in anderen Bereichen das Angebot variabler und nicht so knapp ist. Einem Vermieter nutzt es reichlich wenig, dass er durch "Kampfpreise" statt den (in solchen Lagen üblichen) 50 Interessenten für einen Wohnung auf einmal 500 hat. Vermieten kann er sie nur einmal, also reicht ihm - betriebswirtschaftlich gesehen - auch genau EIN Interessent, der seine aufgerufene Miete zahlen kann und will (und die Wohnung nicht zu Schrott wohnt). Von daher ist Ihre Logik auf Wohnungsvermeitung nicht anwendbar. Da zählt zu Recht immer der beste erzielbare Preise als wirtschaftlich sinnvollste Option.

  • danke fuer den artikel, das thema gehoert jetzt wirklich an die ganz grosse glocke. bundesweit. das geht nicht mehr so weiter, oder in ein paar jahren brennen hier in den staedten alle autos.



    echt eine schande, die ganze gesetzgebung muss komplett ueberholt werden.

  • naiv, ist ja sweet, oder halt, oder fucking ueberheblich? vielleicht auch einfach voellig falsch.



    desweiteren wurde auch die berechnung des geldwertenvorteils beschrieben, bitte auch nochmal so huebsch attribuieren. thanks!

  • Vollkommen naiver Bericht. Natürlich muss das Finanzamt die Erbschaftsteuer am Wert der Erbschaft bemessen auch wenn der Erbe mit den tatsächlich erzielten Mieteinnahmen eine geringere Rendite erzielt.

    • @Mikki:

      Muß denn der Mieterlös auf den fiktiven Wert umgelegt werden?

    • @Mikki:

      "Natürlich muss das Finanzamt die Erbschaftsteuer am Wert der Erbschaft bemessen auch wenn der Erbe mit den tatsächlich erzielten Mieteinnahmen eine geringere Rendite erzielt.!



      Das sehe ich anders. Es braucht natürlich Regeln dafür, wer niedrigere Erbschaftssteuern zahlen soll. Mit den derzeitigen Regeln fördern wir wit Spekulanten. Was es braucht, ist ein neues Wohngemeinnützigkeitsrecht, das Wohnen als Grundbedürftnis definiert, das nicht der Spekulation überlassen werden darf

      • @Gerhard Roth:

        Und Sie meinen doch nicht etwa, dass das dann missbrauchsfest wäre, oder?

        Wie lange müsste denn der Erbe seine Billigmieten noch weiter durchhalten, um nicht noch Erbschaftssteuern nachzahlen zu müssen? Wer hindert ihn, erstmal für kleines Geld "Friends and Family" die Wohnungen pro forma mieten zu lassen, um sie nach erfolgter Niedrig-Besteuerung dann doch wieder zu Heuschreckenpreisen auf den Markt zu werfen? Was ist mit wohlgetimten Schenkungsmodellen, bei dneen das Haus erst leergestellt, dann verschenkt und besteuert und DANN - weil gerade leer - teuer saniert und zu nochmal höheren Erträgen vermietet wird?

        Und sorry: Solange es gefragte Lagen mit Wohungsnot und weniger gefragte Lagen mit Überangebot gibt, ist Wohnen in den überlaufenen Lagen ein PRIVILEG, kein Grundbedürfnis. Wer auch immer sein angebliches Recht auf Wohnraum in so einer Lage durchsetzt, verdrängt damit automatisch Jemanden, der im Zweifel genau das gleiche Recht geltend machen könnte.

        • @Normalo:

          Nach dieser Logik müssten zumindest die Wohnungen der Barmherzigen Schwestern von der Besteuerung ausgenommen werden.



          Denn da besteht ein Interesse des Arbeitgebers Personal zu bekommen, ein Interesse des Personals, arbeitsplatznah zu wohnen und ein Interesse der Allgemeinheit, gesundheitlich und pflegerisch versorgt zu werden.



          Wenn die damit jemanden verdrängen, der am Arsch der Welt arbeitet und nix sinnvolles für die Allgemeinheit macht, ist das durchaus vertretbar.

        • @Normalo:

          Ach, wer ein geringes Einkommen hat hat halt Pech gehabt und darf aufs Land ziehen. Mittlerweile sind gesamte Stadtgebiete nicht mehr bezahlbar für Kleinverdiener und Arbeitslose. Selbst Normalverdiener haben immer mehr Probleme. Klappt ja auch prima wenn man diese Menschen verdrängt und das Städtische Umland zu Gettos macht wie z,B in Frankreich. Wo man keinen Job bekommt, weil man in einer beschissenen Gegend wohnt, wenn man einen Job bekommt hat man Probleme mit öffentlichen Verkehrsmitteln und kulturelles Leben kann man vergessen. Haben sie schon mal die vielen Zeltlager an den Pariser Stadtautobahnen gesehen? Das sind meist Leute mit Jobs in der Stadt, die aber zu wenig verdienen um sich eine Wohnung in Paris zu leisten zu können. Städte und vor allem die Gesellschaft leben von der sozialen Mischung. In der Stadt zu wohnen darf kein Privileg der Wohlhabenden sein!

          • @Andreas J:

            Ich habe nicht gesagt, dass es ein Privileg "der Wohlhabenden" sein muss, sondern dass es - für wen auch immer, dem es zugute kommt - ein Privileg IST. Daher wäre es widersinnig, es zum Grundbedürfnis zu erklären, da ein solches immer die Annahme enthält, es wäre nicht bloß für einige (aus welchen Gründen auch immer) Privilegierte erfüllbar.

            Einfacher gesagt: Wenn hundert Leute gerne ein frisches Hühnerei haben wollen, es aber nur 15 Eier gibt, dann schauen 85 in die Röhre, selbst wenn man den Anspruch auf ein Hühnerei pro Nase fünfmal zum Menschenrecht erklärt. Die "Unterprivilegierten" müssen schauen, wie sie ohne Ei zurechtkommen - und es kann ihnen ziemlich egal sein, warum keines der 15 vorhandenen Eier an sie gegangen sind. Ob sie als zu arm, zu single, zu jung, zu wenig politisch genehm, alteingesessen oder auch als zu reich eingeschätzt wurden: Sie sind raus - und wenn sie es NICHT wären, wären es Andere.

            Man kann einen realen Mangel nicht einfach wegregulieren. Solche Vorgaben erzeugen nur eine Illusion von "gleichem Recht für Alle", hinter der sich in Wahrheit neue, im Zweifel auch nicht fairere Privilegien verbergen.

            Und sorry, aber der Glaube, dass staatliche Regulierung eine funktionierende soziale Durchmischung hinbekäme, ist in etwa so realistisch wie die These, dass Planwirtschaft zu wirtschaftlichem Erfolg und gerecht verteiltem Wohlstand führt. Und zwar aus demselben Grund: Je eingriffsintensiver ein System ist, desto mehr privilegiert es die, die das System am besten zu missbrauchen verstehen.

            • @Normalo:

              In Wien klappt es prima. Ihre Ansichten sind zu negativ geprägt. Man muss auch mal an das gute im Menschen glauben. Nicht alle sind nur auf den eigenen Vorteil bedacht.Vom Kapitalismus oder vom Neoliberalismus eingeimpftes Konkurrenzdenken hilft hier nicht weiter. Die vom kapital künstlich hergestellte Konkurrenz soll nur den Rest entzweien, damit sie mit sich selbst beschäftigt sind und nicht auf die Straße gehen um für ihre Rechte zu kämpfen.

              • @Andreas J:

                In München klappt es auch prima - für die, die es sich leisten können, und die, die alte Mietverträge haben. Ein Problem haben nur die armen Ausgeschlossenen, die nicht zu diesen Leuten gehören.

                Man muss kein misanthropischer Zyniker sein, um einer beliebigen Menge von Menschen zu unterstellen, dass sie eine gewisse Zahl an egoistischen A...löchern enthält und auch immer eine gewisse Zahl an Menschen, die sich nicht damit abfinden können, dass diese A...löcher mit ihrer Tour besser fahren als andere, sozialer veranlagte Menschen. Man muss auch nicht lange Geschichte und Evolutionsbiologie studieren, um Konkurrenzdenke als etwas zu erkennen, was der Kapitalismus nicht erst künstlich herstellen muss. Ich halte Menschen für denkende, aber auch triebgesteuerte Wesen, und nicht für sozialadäquat programmierbare Roboter - und finde daran überhaupt nichts "schlecht".

                Was Wien betrifft: Da gibt es durchaus Leute, die das ganz anders sehen und schmerzhafte Fragen stellen: Wie lange wartet man z. B. heutzutage auf die Zuteilung einer der angeblich so üppig vorhandenen Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung, wenn man NICHT schon seit Jahren eine Wohnung in Wien hat (also nicht zu den Betroffenen des Wohnungsmangels gehört)? Wie hoch steigt der "gedeckelte" private Mietpreis, wenn die Wohnung gut gelegen und ausgestattet ist? Wer hält sich in den gefragteren Lagen tatsächlich an die Mietdeckelung?

                Nochmal: Wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt, dann ist es eine mathematische Notwendigkeit, dass die Befriedigung der Nachfrage einem Teil der Nachfrager verwehrt bleibt. Wie man diejenigen auswählt, die bekommen (dürfen/können...), was sie wollen, ist natürlich eine politisch trefflich diskutable Frage. Aber kein Auswahlverfahren kann etwas daran ändern, dass die Auswahl effektiv eine Verteilung von Privilegien ist.

    • @Mikki:

      Und sollten sie tatsächlich erhobenen Mieten nicht in die Wertberechnung einfliessen? Führen denn Handelsketten auch die Umsatzsteuer für Angebotsartikel, nicht nach den tatsächlichen Einnahmen ab sondern nach den durchschnittlichen Verkaufspreisen der teuersten Anbieter?

  • 8G
    83492 (Profil gelöscht)

    "Die Organisation betreibt zahlreiche Krankenhäuser und Pflegeheime. Um dringend benötigtes Personal in der nicht gut bezahlten Branche zu bekommen, vermietet sie günstig Dienstwohnungen. Eine Pflegehelferin, die 2.500 Euro brutto verdient, erhält eine Wohnung beispielsweise für die Hälfte des marktüblichen Preises. Das wiederum passt dem Finanzamt nicht, es berechnet die Miet­ersparnis als geldwerten Vorteil – also als zusätzliches Einkommen, das versteuert werden muss. Damit wird die Absicht unterlaufen, dringend benötigte Pflegekräfte nach München zu holen."

    Auf der einen Seite verständlich. Andererseits entziehen die Barmherzigen Schwester auf diesem Weg dem Solidarsystem Geld. Der systemkonforme Weg wäre, statt der 2500,- EUR einen Lohn zu zahlen, der auch in München/Umland ein normales Leben ermöglicht (also inkl. der horrenden Steuern und Sozialabgaben, vielleicht so ab 3500,-EUR ?).

    • @83492 (Profil gelöscht):

      Und wer bezahlt dann den höheren Lohn für die Pflegehelferin? Wir über das Gesundheitssystem. Und der Miethai macht weiterhin Profit. Wenn er noch mehr will und die Mieten weiter erhöht, erhöhen wir wiederum die Löhne und die Kohle fließt direkt in die Taschen von Spekulanten. So funktioniert das nicht. Mal ernst machen mit "Eigentum verpflichtet" und den Spekulanten ans Leder gehen. Das ist der Weg!

    • @83492 (Profil gelöscht):

      macht sinn, alles hoeher weiter schneller, lauf lauf lauf, renn mit der zeit, anshcluss nicht verlieren und so weiter. ne? ach so, wir haben ja noch ein sozialsystem, das wird aber nicht ´angepasst´, das bleibt schoen bei 1 1/2 toastbrotscheiben pro tag und der sarrazin-diaet, der staat kann dafuer ja nix ausgeben. aber warte: dann oeffnet sich doch die arm-reich-schere? wird dann nicht die ungleichheit noch schlimmer? ? ??? ?????

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Da erbt einer ein Haus, dass eine Millionen Euro wert ist und jammert, dass er Erbschaftssteuer zahlen muss.



    Solche Problem möchte ich haben.



    Und ein zweiter vermietet so günstig, dass er nicht einmal die Kosten hereinkriegt. Da soll ich als Steuerzahler den Verlust subventionieren und seinen Urlaub bezahlen.



    Im Falle der Pflegekräfte könnte der Arbeitgeber auch mehr Gehalt zahlen, damit sich die Angestellten eine Wohnung leisten können. Aber da wären ja dann Sozialabgaben fällig, die will er vermeiden.



    Falls es nicht in der Lebenswirklichkeit der Journalisten vorkommt - geldwerten Vorteil versteuern viele Menschen.

  • Das ist ein altes Problem. Dieser Sachverhalt gilt allgemein. Wer unter 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet, fällt darunter. Insofern ist das FA ein Mietpreistreiber.



    Dazu gibt es noch einige andere ähnlich gelagerte Themen.