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Nach Gewalttat auf CSD MünsterTatverdächtiger ist vorbestraft

Nach dem tödlichen Angriff auf dem CSD Münster sitzt ein 20-Jähriger in U-Haft. Er ist bereits wegen diverser Körperverletzungsdelikte vorbestraft.

Gedenken an Malte C. auf den Stufen des historischen Rathauses in Münster Foto: Bernd Thissen/dpa

Münster dpa | Der Tatverdächtige im Fall des tödlichen Angriffs auf einen 25-Jährigen bei einer Christopher-Street-Day-Versammlung in Münster ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Der 20-Jährige sei in der Vergangenheit wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte verurteilt worden, sagte Oberstaatsanwalt Dirk Ollech der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag.

Der Mann war am Samstag – rund eine Woche nach der Gewalttat in Münster – in Untersuchungshaft gekommen. Der Haftrichter verhängte die U-Haft wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Grund für diese Entscheidung sei Wiederholungsgefahr gewesen, schilderte Ollech.

Der 20-Jährige soll bei der CSD-Versammlung in Münster am 27. August mehrere Frauen homophob beschimpft und bedroht haben.

Als der 25-Jährige ihn bat, die Beleidigungen zu unterlassen, schlug der mutmaßliche Täter den Ermittlungen zufolge unvermittelt mindestens einmal mit der Faust zu. Der 25-Jährige schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf und starb nach künstlichem Koma am Freitag im Krankenhaus.

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36 Kommentare

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    Die Moderation

  • In wird bestimmt die volle Wucht des Gesetzes treffen. Ich rechnen mit 2 Jahren auf Bewährung.

  • Was für ein Witz von dem Staatsanwalt! Das war offensichtlich ein Mord aus niederen Beweggründen!! Drecksnazis in der Justiz!!!

    • @Arno Nymer:

      und § 211 (Mord) ist ein Nazipararaph der im wesentlichen von den Nazis formuliert wurde.

      Drecksnazis die noch eine Verurteilung nach §211 fordern!!!!

      Nein, natprlich nicht!

      können wir bitte aufhören ständig Nazi zu rufen?!?

      Gerichte sind außerdem meistens eher zurückhaltend, wenn es darum geht, den Tötungsvorsatz anzunehmen.

    • @Arno Nymer:

      Körperverletzung mit Todesfolge ist nach den Schilderungen des Tathergangs doch genau der richtige objektive Tatbestand, was wollen Sie? Der Täter soll Boxsport betrieben haben und hatte schon im Februar jemanden mit Faustschlägen niedergestreckt, war sich also über die Wirksamkeit seiner Schläge im Klaren. Was kann die Justiz dafür und wieso wird sie hier beschimpft?

  • Inwiefern ist es relevant, ob der mutmaßliche Täter vorbestraft war? Würde sich irgend etwas ändern, wenn er es nicht wäre?

    • @Oliver Korn-Choodee:

      Es gibt ja folgendes immer wieder kehrendes Szenario. Täter jung, männlich mit dutzenden einschlägigen Vorstrafen begeht Gewaltdelikt X. In der Bevölkerung fragen sich halt viele Bürger warum solche tickenden Zeitbomben scheinbar immer weiter ungestört Gewalttaten verüben dürfen, bis das Kind dann irgendwann mal in den Brunnen fällt und es wie hier Tote gibt. Warum werden die eigentlich nicht spätestens nach dem zweiten oder dritten Vorfall aus dem Verkehr gezogen? Es gibt scheinbar inzwischen überhaupt keine sichtbaren Konsequenzen mehr.

    • @Oliver Korn-Choodee:

      Einfach genauer lesen. Es ging um die angeordnete U-Haft: "Ein Grund für diese Entscheidung sei Wiederholungsgefahr gewesen."

    • @Oliver Korn-Choodee:

      Es ist mehr als relevant! Es zeigt, dass Gewalttäter nicht ausreichend bestraft werden und ihnen keine Lektion erteilt wird.

    • @Oliver Korn-Choodee:

      Eine ganze Menge sogar.

      Zum einen wird sich im Ermittlungsverfahren die Fragte stellen, in wie weit der Täter davon ausgehen musste, sein Faustschlag könnte schwerwiegende Folgen und Verletzungen nach sich ziehen. Handelt es sich bei dem Schläger um einen Ersttäter, wird eher davon auszugehen sein (vorausgesetzt, er betreibt keinen Kampfsport), dass er die Folgen nicht abschätzen konnte, da er als Schläger quasi wie ein "Laie" betrachtet wird. Wer jedoch bereits wegen Körperverletzung in Erscheinung getreten ist, dem wird eher zu unterstellen sein, er hätte die Wucht seiner Schläge abschätzen und das damit einhergehende Risiko bewerten können.

      Im folgenden Strafverfahren spielen Vorstrafen ebenfalls eine nicht zu unterschätzende Rolle. Während bei Tätern, die zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, dies grundsätzlich strafmildernd zu berücksichtigen ist, wird bei Wiederholungstätern ebenso grundsätzlich der Strafrahmen nach oben hin korrigiert.

    • @Oliver Korn-Choodee:

      Dann ist die Berichterstattung an sich irrelevant, denn diese ändert nichts an der Tat. Wer sich jedoch interessiert, möchte möglichst viele Informationen.

    • @Oliver Korn-Choodee:

      Wiederholungstaten werden idR schwerer bestraft. Insofern ist diese Information durchaus relevant.

    • @Oliver Korn-Choodee:

      Nuradi A. ist unter anderem auch wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Aus diesem Grund ist die Information schon von Belang. Auch die Information, daß es sich bei dem Mann um einen Tschetschenen (mit russischer Staatsbürgerschaft) handelt, ist möglicherweise aufschlußreich, da Tschetschenien nach Auskunft u.a. von Amnesty International besonders gefährlich für queere Personen ist.

  • Zusatzinformation: Dem mutmasslichen Täter Nuradi A. stand aufgrund eines abgelehnten Asylbegehrens die Abschiebung nach Tschetschenien bevor.

    • @Robert de Zero:

      Nach Tschetschenien wird wegen des Ukraine-Kriegs nicht mehr abgeschoben! Der Mann war nicht in akuter Gefahr. Er hätte noch mindestens ein Jahr bleiben können.

    • @Robert de Zero:

      Und warum ist das wichtig?



      Schon jetzt wird dieser unwichtige Fakt von TERFs und Rechten dazu verwendet gegen Geflüchtete zu hetzen.

      • @Alreech:

        Gegenfrage: Wäre es denn auch ein "unwichtiger Fakt" ,wenn der Täter der AfD nahestehen würde, Neonazi wäre oder dergleichen? Ich hab da so meine Zweifel.



        Wenn man alles "Unwichtige" bei Nachrichten wegläßt würde die Berichterstattung über den Vorfall ungefähr so aussehen:



        " Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ist eine Person durch die Einwirkung einer anderen Person gestorben."



        Schon Ort und Datum wären Informationen aus denen man Rückschlüsse ziehen könnte ,die sich missbrauchen ließen!

      • @Alreech:

        Warum denn TERFs auch? Die sind doch höchstens bemüht das Opfer auch noch posthum als „arme verwirrte Frau“ zu misgendern…

      • @Alreech:

        Was haben den TERFs damit zutun? Seit wann werden TERFs eine fremdenfeindliche Ideologie unterstellt?

      • @Alreech:

        Na ja, als im Radio auf WDR 5 darüber berichtet wurde sagte jemand, entweder der Nachrichtensprecher oder der Interviewte ich weiß es nicht mehr so genau, daß diese Tat zeigt, daß wir in Deutschland nicht viel weiter sind als in Saudi-Arabien.



        Daraus habe ich den Schluß gezogen, daß der Täter in Deutschland aufgewachsen und sozialisiert wurde.



        Fühle mich im Nachhinein desinformiert wenn nicht sogar manipuliert.

    • @Robert de Zero:

      Inwiefern ist das hier eine relevante Zusatzinformation?

      • @Piratenpunk:

        Wenn hier ständig von zunehmender Queer- und Transfeindlichkeit in Deutschland als Motiv oder Tathintergrund ausgegangen wird, dann ändert eine nichtdeutsche Herkunft einiges, oder sehe ich das falsch?

      • @Piratenpunk:

        Ich finde, das ist eine wichtige Information.

        Nicht, weil sie aus einer rassistischen Kack Motivation heraus gebrüllt wurde, aber weil



        Abschiebungen und Rassismus an sich ist das nächste Verbrechen, das hier auch benannt werden muss.



        Es zeigt wieder einmal wie wir ein System schaffen, indem (geflüchtete) Menschen systematisch dermaßen unter Druck gesetzt werden, dass sie derartiges Gewaltpotential entwickeln. Das Problem ist demnach nicht der Täter alleine, sondern ein ganzes rassistisches und patriarchalen System aus Intoleranzen.

        Anstatt guter Sozialarbeit, Aufklärungsarbeit und Anti-Diskriminierungsarbeit werden Steuern lieber in Rüstung und Abschottungspolitik investiert und hier wieder einmal marginalisiete Personengruppen gegeneinander ausgespielt.

        RIP Malte!

      • 6G
        650450 (Profil gelöscht)
        @Piratenpunk:

        Bei derartigen Taten ist die klare Benennung der Herkunft und / oder Religion des Täters sehr wohl notwendig und wichtig.

        Die Herkunft und / oder Religion gibt nun einmal Auskunft über die Sozialisation.

        Häufen sich derartige Fälle bei gewissen Herkunften oder Religionen, muss näher geschaut werden, woran es liegt um gegensteuern zu können.

        Die aktuelle statistischen Daten deuten alle darauf hin, dass Menschen mit muslimischer Sozialisation häufiger homophob, judenfeindlich und frauenverarchtend agieren. Dies kommt u. a. aus einer männergeprägten Gesellschaftsform und Religion.

        Ich weiss, dass viele das nicht hören wollen. Aber jeder, der diese Tatsache ignoriert oder noch schlimmer, bewusst totschweigt, macht sich mitschuldig.

        So, normalerweise schreibe ich auch keine Kommentare in der taz. Aber wie schlimm muss die Situation erst noch werden, dass wir die Tatsachen klar benennen und mit vernunftigen Mitteln gegensteuern. Und nein, dies ist keine Verurteilung sämtlicher Muslime, auch wenn der Großteil derartige transfeindlichen und homophoben Glaubensstätze in sich trägt.

      • @Piratenpunk:

        Für unterschiedliche Leser ist das unterschiedlich relevant, nicht notwendigerweise aus niedrigen Beweggründen.

        Die Hinterbliebenen des Opfers sind jetzt zunächst in tiefer Trauer. Aber der Hintergrund des Täters bedeutet möglicherweise auch, dass es praktisch nicht möglich ist, von ihm eine Schmerzensgelt zu erhalten.

        • @Götz Kluge:

          Whoops. ... von ihm ein Schmerzensgeld ...

      • @Piratenpunk:

        Gegenfrage: Warum soll diese Faktum dem Lesenden vorenthalten werden?

        • @Faz:

          Die Information über mutmaßliche Straftaten von Leuten ausländischer Staatsangehörigtkeit oder mit Asylstatus wird und wurde immer wieder instrumentalisiert um rechte und xenophobe Ressentiments zu befeuern. Deshalb ist es schon angebracht kritisch abzuwägen ob die Herkunft eines mutmaßlichen Delinquenten für die Tat oder deren Einordnung relevant ist oder nicht.

      • @Piratenpunk:

        1.Der Mann hätte gar nicht mehr hier sein sollen.



        2. Außerdem ist Tschetschenien für seine Unterdrückung von lgbtq- Menschen bekannt.

        • @Emsch:

          Richtig, Tschetschenien ist kein sicheres Herkunftsland.



          Und dorthin wollen sie wirklich einen unbegleiteten Jugendlichen Geflüchteten abschieben?

      • @Piratenpunk:

        Je mehr Information, desto besser. Inwiefern verformt diese Zusatzinformation Ihre Wahrnehmung des Geschehens?

      • @Piratenpunk:

        Es könnte ein Tatmotiv gewesen sein um einer Abschiebung zu entgehen. Eine Tötungsabsicht war vermutlich nicht beabsichtigt. Weiterhin bestand eine Stresssituation die diese Aggression auslöste. Der Anwalt wird dies genauso vor Gericht begründen.

        • @Pepi:

          Woher kommt bei Ihnen die Annahme man würde Straftäter nicht abschieben in Deutschland?



          Lieber Knast als ausgewiesen werden? Nur wird man dann halt direkt nach dem Knast abgeschoben und zwar noch schneller und man hat weniger Chance auf Unterstützung um dagegen vorzugehen.



          Wenn sowas tatsächlich das Motiv des Täters war, dann war es reichlich dumm und nicht hilfreich. Deswegen würde ich mal nicht davon ausgehen.

        • @Pepi:

          Der Täter als Opfer, das Lieblingsspiel der Gegenwart.

          • @Ulrich Haussmann:

            Nicht das Lieblingsspiel der Gegenwart, sondern um für Täter mildernde Umstände zu erreichen und einen Mord als Totschlag darzustellen. Dies ist in einem demokratischen Staat mit einem noch funktionierenden Rechtssystem Standard und das haben wir auszuhalten. Natürlich werden die Rechten versuchen diese Tat zu instrumentalisieren. Was bleibt ist ein Totschlag aus niedriger Gesinnung.

  • Wer hatte den denn freigelassen?