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Nach Einstufung des VerfassungsschutzesAfD Niedersachsen darf jetzt bespitzelt werden

Der niedersächsische Verfassungsschutz führt die AfD künftig als Beobachtungsobjekt. Für aktive Mitglieder könnte das unangenehme Konsequenzen haben.

Innenministerin Behrens und Verfassungsschützer Pejril verkünden es: AfD Niedersachsen als gesichert rechtsextrem eingestuft Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bringt es auf die Formel „Entlarven, entwaffnen, entlassen“. Auf einer sehr kurzfristig anberaumten Pressekonferenz hat sie am Dienstag erklärt, warum die AfD in Niedersachsen vom Verfassungsschutz künftig nicht mehr bloß als „Verdachtsobjekt“, sondern als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geführt wird.

Diese feine Abstufung, die das niedersächsische Verfassungsschutzgesetz an dieser Stelle vorsieht, kann zumindest für einige Mitglieder der AfD durchaus spürbare Konsequenzen haben. Denn zum einen darf der Verfassungsschutz künftig mehr beim Ausspionieren der Partei. Und zum anderen haben die so gewonnenen Erkenntnisse zumindest für Beamte und Waffennarren möglicherweise Folgen.

Seit 2022 war die AfD in Niedersachsen ein Verdachtsobjekt. Das heißt, dass der Verfassungsschutz Erkenntnisse darüber sammelte, ob die Partei nun als gesichert rechtsextrem einzustufen ist oder nicht. Dazu durfte allerdings nur auf öffentlich zugängliche Erkenntnisse zurückgegriffen werden – also auf das, was in Versammlungen geäußert oder auf den Social-Media-Kanälen der Partei verbreitet wurde.

Einmal wurde diese Einstufung schon für zwei Jahre verlängert, im Mai 2026 wäre damit Schluss gewesen. Dann muss der Verfassungsschutz die AfD entweder zum Beobachtungsobjekt hochstufen oder aber die Beobachtung einstellen und auch die dabei erhobenen Daten löschen.

Die Hochstufung jetzt entsteht also auch aus einem Zeitdruck heraus, den der Gesetzgeber an dieser Stelle selbst geschaffen hat. Im Ministerium geht man davon aus, dass die AfD sicher klagen wird, wie sie das auch in anderen Fällen getan hat.

Ein Radikalenerlass für Rechtsextreme

Bei einem Beobachtungsobjekt, zu dem die AfD nun werden soll, darf der Verfassungsschutz weitere nachrichtendienstliche Mittel einsetzen: V-Männer etwa und längerfristige Observationen. Vor allem aber können die gewonnenen Personendaten länger gespeichert und anders eingesetzt werden.

Darauf zielt das „Entlarven, entwaffnen, entlassen“ der Ministerin. Denn Niedersachsen schraubt gleichzeitig am Beamten- und Waffengesetz. Künftig soll bei Einstellungsverfahren abgefragt werden, ob Anwärter diese „extremistische Bestrebung“ aktiv unterstützt haben. In diesem Fall könnten, allerdings erst nach einer Einzelfallprüfung, Einstellungen oder Sicherheitsfreigaben verweigert werden.

Bei einem Beobachtungsobjekt, zu dem die AfD nun werden soll, darf der Verfassungsschutz weitere nachrichtendienstliche Mittel einsetzen: V-Männer etwa und längerfristige Observationen

Aktive Beamte sollen künftig ebenfalls leichter aus dem Dienst entfernt werden können – um die Details wird aber politisch noch gerungen. Auch in die sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung im Waffenrecht sollen die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einfließen.

Das soll allerdings nur für wirklich aktive und engagierte Parteimitglieder gelten, eine einfache Parteimitgliedschaft reicht dafür nicht, erklärt Behrens auf Nachfrage. Wo genau da die Grenze verläuft, werden dann wohl Gerichte klären müssen.

Gutachten bleibt unter Verschluss

Um diesen Radikalenerlass für Rechtsextreme zu rechtfertigen, hat der Verfassungsschutz vier Jahre lang Belege gesammelt – das 200-seitige Gutachten, das daraus entstand, bleibt allerdings vorläufig unter Verschluss und ist damit einer öffentlichen Beurteilung nicht zugänglich.

Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril präsentiert lediglich eine Art Quintessenz. Argumentativ stützt sich der Verfassungsschutz dabei auf die juristischen Argumente, die auch bei der Einstufung auf Bundesebene schon eine wesentliche Rolle spielten.

Das völkisch-nationalistische Denken, dass Deutsche in Staatsbürger 1. und 2. Klasse einteilt, die Hetze gegen bestimmte Personengruppen, die Verunglimpfung des politischen Gegners und des politischen Systems insgesamt durch Diktaturvergleiche – alles Dinge, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht in Einklang zu bringen sind.

Stört die Aufmerksamkeit augenscheimlich nicht: Stephan Bothe, stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die AfD Niedersachsen habe keine wirkliche Mäßigung erkennen lassen, seit sie zum Verdachtsfall wurde, sagte Pejril in der Pressekonferenz am Dienstag. Im Gegenteil, das Personal aus den gesichert rechtsextremen Teilen der Partei wie der Jungen Alternative (jetzt Generation Deutschland) und dem „Flügel“ sei umstandslos integriert worden.

Parteifunktionäre fielen immer wieder dadurch auf, dass sie die Vernetzung mit rechtsextremen Akteuren und Medien förderten. Auch auf Bundesebene wirke die AfD Niedersachsen damit nicht mäßigend, sondern als Unterstützerin der innerparteilichen Radikalisierungsprozesse.

Verbotsverfahren rückt damit nicht zwangsläufig näher

Die AfD Niedersachsen selbst weist das natürlich weit von sich und kündigte, wie erwartet, eine Klage an. Das hatte sie auch auf Bundesebene und in verschiedenen anderen Bundesländern schon versucht – mit eher mäßigem Erfolg.

Allerdings sind diese Verfahren untereinander nicht hundertprozentig vergleichbar, unter anderem, weil sich die Verfassungsschutzgesetze der einzelnen Bundesländer und des Bundes unterscheiden.

Fraglich ist auch, wie sich das Ganze auf ein mögliches Parteiverbotsverfahren auswirkt. Niedersachsens Innenministerin erklärt, man sei gern bereit, die eigenen Erkenntnisse einfließen zu lassen. Allerdings erwarte sie ein gezieltes und koordiniertes Vorgehen auf Bundesebene. Es sei nicht zielführend, wenn einzelne Länder über den Bundesrat vorpreschen würden.

Ein Parteiverbotsverfahren müsse von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam auf den Weg gebracht werden – wenn die Prüfung der vorliegenden Verfassungsschutzgutachten und der noch ausstehenden Gerichtsentscheidungen eine Aussicht auf Erfolg ergäben.

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31 Kommentare

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  • Der weisungsgebundene Verfassungsschutz ist das eine, das nicht weisungsgebundene Bundesverfassungsgericht das andere.



    Dass in der AfD so viele Familienmitglieder eingestellt werden, kann man hier schon irgendwie verstehen oder etwa nicht ?

  • Ich finde das enorm problematisch, dass es diese Anstalt "Verfassungsschutz" überhaupt gibt.



    Konkret fällt mir auf, dass die Einstufung von linken Organisationsansätzen wie der Interventionistischen Linken als "extremistisch", "gewaltorientiert" einfach erfunden, falsch sind. Und nur deshalb möglich sind, weil diese Gruppen marginal und nicht mächtig sind. Das Ziel ist, diese zu verleumden.



    Bei der Afd nimmt sich der VS in Bund und Ländern sehr viel Zeit für allerlei Abstufungen. "gesichert" ist bei nur, dass Initiativen leicht zerstört werden können, wenn es aber eine Partei ist, dann ist sie sakrosankt, denn Parteien haben ja Verfassungsrang.

  • "Verbotsverfahren rückt damit nicht zwangsläufig näher"



    =



    1.. Einspruch Euer Ehren - - - - -



    nach aktuellen Erkenntnissen (Februar 2026) stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz die agd in Ihrer Gesmtheit -- bundesweit -- als "gesichert rechtsextremistisch" ein.



    =



    2.. Zusätzlich führen mehrere Landesämter für den Verfassungsschutz eigene Einstufungen durch, bei denen die Landesverbände der agd als gesichert rechtsextremistisch oder als erwiesen rechtsextremistisch gelten: Das sind derzeit Sachsen, Sachsen-Anhalt. Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen. -



    =



    Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen (hier wird an einer Verschärfung des Verfassungsschutzgesetzes gearbeitet)



    Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz



    Saarland und Schleswig-Holstein stufen die agd -- aktuell nach Kenntnisstand Februar 2026-- noch als rechtsextremen Verrdachtsfall ein.



    =



    Das bedeutet: Mit jedem Bundesland welches die agd ZUSÄTZLICH als GESICHERT rechtsextrem einschätzt zieht sich die Schlinge des Verbotsverfahrens für die agd immer weiter zu. -



    Das gildet für die Antragstellung zum Verbotsverfahren im Bundrat genauso -- wie für die finale Einschätzung zum Verbot.

    • @zartbitter:

      Der Verfassungsschutz ist ein Nachrichtendienst dessen Aufgaben präventive Maßnahmen sind um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen.

      Eine behördliche Einstufung sagt nichts über die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot aus. Es sind gänzlich verschiedene Maßstäbe die hier herangezogen werden. Davon zeugen schon die unterschiedlichen Regelwerke für die Voraussetzungen eines Parteiverbots und der behördlichen Einstufung von Aktivitäten einer Partei. Die weichen stark voneinander ab und es gibt da nur wenig Übereinstimmungen.

      Eine Kausalität in Bezug auf die Höhe der Einstufung und der Einleitung eines Verbotsverfahrens besteht insofern nicht.

      Die Verfassungsorgane entscheiden unabhängig von einer Einstufung nach unterschiedlichen Kriterien über die Einleitung eines Verfahrens.

      Daher zieht sich die Schlinge nicht weiter zu, sondern die Verfassungsorgane haben lediglich eine Einschätzung einer Behörde, der sie bei Bedarf einer juristischen Prüfung auf gerichtsverwehrtbares Material für einen Verbotsantrag unterziehen können.

      Mehr nicht!

      • @Sam Spade:

        1..Endgültiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der Gesamtpartei des Bundesamtes für Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem."



        Wenn das endgültige Urteil gefällt ist kann kein Gericht mehr hinter die Eunstufung der agd als "rechtsextrem" zurück.



        =



        2..Für ein Verbot legte das Bundesverfassungsgericht fest: Nachweis das sich die agd beispielsweise in „aktiv-kämpferischer Weise“ für die Abschaffung der Demokratie einsetzt. Es genügt nicht, oberste Verfassungswerte abzulehnen, heißt es in einer Erläuterung des Bundesinnenministeriums. „Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen“ – also aktiv gegen den Staat vorgehen.



        =



        Schauen sie sich bitte den Aktionsplan der agd in Sachsen Anhalt an (soll demnächst als Regierungsprogramm der agd verabschiedet werden) - für den Fall das sie die Wahlen gewinnt. - Da bekommen sie vorgeführt wie sich die agd in der Praxis die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Sachsen - Anhalt vorstellt.



        =



        Für die Bundesländer, welche die agd als rechtsextremistisch eingestuft haben, ist der nächste logische Schritt der Verbotsantrag.

  • Der Verfassungsschutz benötigt in der AfD weniger Vertrauenspersonen als in Neonazibruderschaften oder in der NPD (jetzt Heimat). Die AfD trägt ihre rechtsextreme Positionierung ja sogar über PR und PR-Agenturen offen und offensiv nach Außen. Die vielen Anträge im Landtag sind immer nett zu lesen, meist gehen diese Anträgen am Kern einer freiheitlichen, rechtsstaatlichen Demokratie vorbei. Die AfD hat ihren neoliberalen-rechtsstaatlichen Kern längst für völkischen Nationalismus und autoritäre Vorstellungen aufgegeben. Dazu muss kein Dr. Phil in einem öden Büro des Verfassungsschutzes sein, um darauf zu kommen, dass diese Partei Niedersachsen umkrempeln würde, rechtsstaatlich wäre Niedersachsen dann nicht mehr. Aber natürlich wird der VS jetzt überlegen, wo der Einsatz von Vertrauenspersonen sinnvoll sein kann. und damit beginnt dann die Bespitzelung in etwas anderer Form, denn auch zuvor hat der VS Daten sammeln müssen.

  • Wäre unser Staat in der Weimarer Republik implementiert gewesen, dann hätte man vermutlich 1952 ein Verbotsverfahren gegen die NSDAP angestrengt. Zögerlich natürlich.



    Wie unser Staat - ich meine UNSER Staat, der das dritte Reich im Gepäck hat! - in Sachen Rechtsextremismus agiert, ist ein erschütternder Skandal. Höcke ist immer noch Beamter, die PolizistInnen des NSU2.0 Komplexes sind nicht mal angeklagt. Auf der anderen Seite werden die GründerInnen der Letzten Generation der Gründung einer kriminellen Vereinigung angeklagt.



    Ich denke, das sagt alles.

  • In Putinland darf man bestimmt nicht äußern dass Russland eine Diktatur sei. Für mich immer ein Indikator dass ein Land eine Diktatur ist: man darf in solchen Ländern so was Schlimmes nicht sagen, denn dann gehört man ins Gefängnis.

    • @Philipp Lobinger:

      Aber aber darum geht es hier gar nicht.

  • Ich betrachte die Titelzeile des Artikels mal von der satirischen Seite, denn anders gesehen würde sie mich als TAZ-Leser sehr sehr traurig machen..



    Ich verstehe die Wortwahl so, dass "überwachen" bei dieser siewissenschon Vereinigung nicht ausreicht.

  • Einerseits gibt es zurecht hohe Hürden gegen Verbote oder Beobachtungen. Und die Gerichte entscheiden über Verbote, kein Verfassungsschutz.

    Andererseits scheint die AfD in mehreren Bundesländern drüber zu sein, richtig drüber. Rasch Informationen sammeln (da gibt es genügend Zuträger) und, falls voraussichtlich grundgesetzwidrig-menschenfeindlich, auch in die Klage gehen.

    • @Janix:

      Wenn das Verbotsverfahren so strukturiert ist, dass jetzt immer noch niemand glaubt, dass die AfD danach verboten würde, dann ist an diesem Verfahren etwas grundsätzlich falsch.



      Man sollte es mal mit JuristInnen testen, ob mit diesen Maßstäben die NSDAP 1932/33 verboten worden wäre. Ehrlich: ich glaube nicht.



      Dass die Hürden hoch sind, ist richtig und gut. Aber ich habe den Eindruck, das Ganze ist etwa so gebaut wie unser Datenschutz: die, die Daten bräuchten kommen aus Datenschutzgründen nicht ran. Siehe Coronoa-App damals. Wenn man die Hürden unendlich hoch macht, ist es so, als gäbe es die Möglichkeit gar nicht.

  • Schon längst überfällig, diesen rechtsextremistischen Verein 24 / 7 eine kompetente Überwachung zukommen zulassen.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Hoffentlich ergeben sich aus der Überwachung endlich angemessene Maßnahmen.

      • @Erfahrungssammler:

        @ Erfahrungssammler



        Zumindest bekommen diese Rechtsextremisten hier in der Gegend, schon lange keine Räumlichkeiten mehr vermietet und Gastronomen stellen auch ihre Lokale, für deren Treffen nicht zur Verfügung. Ich bin jedenfalls sehr froh in einer Gegend von Deutschland zu leben, wo die Bande nicht ihr Unwesen treiben kann.

  • Ich empfehle Harald Martensteins Plädoyer gegen ein AfD-Verbot beim "Prozess gegen Deutschland". 16 Minuten, die es in sich haben!



    Man beachte auch: Der Verfassungsschutz ist eine weisungsgebundene Behörde. Wenn er von der Regierung gegen die Opposition (hier sogar die größte Oppositionspartei) eingesetzt wird, hat das allemal ein übles Geschmäckle.

    • @XXX:

      Wieso? Ist Harald Martenstein Verfassungsrechtler?

    • @XXX:

      "Man beachte auch: Der Verfassungsschutz ist eine weisungsgebundene Behörde."

      Das ist schlicht und ergreifend eine Lüge.

      • @Kaboom:

        Die Verfassungsschutzbehörde ist in Niedersachsen das Landesinnenministerium selbst. Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden durch eine Abteilung des Ministeriums wahrgenommen. Das ist in § 2 Absatz 1 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes geregelt. ( www.lexaris.de/boo...ent/5695922/page/3 )

        Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist hingegen eine Bundesoberbehörde und untersteht dem Bundesinnenministerium (§ 2 Absatz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz: www.gesetze-im-int...bverfschg/__2.html ).

        Im Bund ist der Verfassungsschutz also gegenüber dem Bundesinnenministerium weisungsgebunden, das Teil der Regierung ist. In Niedersachsen ist der Verfassungsschutz als Abteilung direkt Teil des Landesinnenministeriums und selbstverständlich gegenüber der Ministerin auch weisungsgebunden.

        Es sollte im Übrigen in einer Demokratie selbstverständlich sein, dass die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder an die Weisungen der dem gewählten Parlament verantwortlichen Regierungen (für die die Innenministerien handeln) gebunden sind. Ohne Weisungsgebundenheit wäre der Verfassungsschutz ein Staat im Staate, der machen könnte, was er will.

      • @Kaboom:

        ach, Kaboom. Stellen sie sich mal vor die AfD gewinnt in Sachen-Anhalt die nächsten Wahlen. Was wird dann mit dem VS-Chef geschehen? Richtig, der würde entlassen und durch einen der neuen Regierung gewogeneren Menschen ersetzt. So einfach ist das. Und, schauen Sie sich doch mal den Präsidenten des VS Thüringen an, wenn das keine politische Besetzung ist dann ist auch Bärbel Bas keine Fehlbesetzung

        • @Gerald Müller:

          Fakt ist das, was ich schrieb. Und Sie schwurbeln.

    • @XXX:

      Was Sie mit Ihrem rechten Geraune natürlich sagen wollen:

      die AfD ist nicht rechtsextremistisch, sondern Opfer einer linksgrünversifften Verschwörung und ein Verbot wollen nur antidemokratische Gutmenschen.

    • @XXX:

      Wer redet wie Nazis, aussieht wie Nazis und oft fast dieselben Wörter benutzt wie Nazis, ist wohl ein Nazi....

      • @BMW R1200GSA:

        Vergessen wir nicht die, die Nazis wählen. Die gehören samt und sonders auch dazu.

        • @Flix:

          Ich habe mittlerweile hier Probleme mit Spazierengehen und Einkaufen - jeder Dritte, dem man begegnet, könnte einer sein. Und ich wohne nicht im Osten oder in Niedersachsen.

    • @XXX:

      Der Verfassungsschutz ist dazu da, die Verfassung zu schützen, deswegen heißt diese Behörde auch der Verfassungsschutz, was ist falsch daran alle Verfassungsfeinde näher zu beleuchten, das hat kein Geschmäckle, die folgen einfach ihren Auftrag ( Der Verfassungsschutz handelt auf Basis des Grundgesetzes (Art. 73 Nr. 10b), des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) sowie der Landesverfassungsschutzgesetze.



      ( das haben die Grünen und die Linke hinter sich, wobei Teile der Linke immer noch beobachtet werden, und das zurecht! Weisungsgebunden sind ((((alle Ministerien))) ( Richtlinienkompetenz Kanzler, Exekutive ) und deren (((((nachrangige Behörden))))), es gibt zwei Ausnahmen ( Richter ( richterliche Unabhängigkeit, Judikative ) und Parlamentarier ( freies Mandat, Legislative ) das sind die einzigen die nicht im Staatsapparat wenn man das so schreiben kann ( Gewaltenteilung ), die nicht qua Amt weisungsgebunden sind ), alle anderen sind weisungsgebunden!! Den Bundespräsidenten muss ich hoffentlich nicht auch noch erwähnen, das derjenige nicht weisungsgebunden ist in der ( Exekutive ) :-)

    • @XXX:

      Ich muss mich etwas korrigieren: Im Bund stimmt es zwar mit "AfD größte Oppositionspartei", in Niedersachsen ist aber Rot-Grün an der Regierung und die CDU hat dort fast dreimal mehr Sitze als die AfD. Sorry für die Ungenauigkeit...

      • @XXX:

        Ihre Korrektur ist unvollständig. In Brandenburg stufte der Verfassungsschutz die agd als gesichert rechtsextrem ein trotzdem die Landesregierung davon nichts wußte - und von der Einstufung des Verdassungsscdhutzes überrascht wurde.



        =



        Begründen sie bitte Ihre Aussage des Verfassungsschutzes als "weisungsgebundene Behörde" am Beispiel Brandenburgs - wobei der Verfassungsschutz als Teil der Exekutive Infos sammelt und das BfV Informationen zu Verfassungsfeinden auswertet. Die Behörde ist an Recht und Gesetz gebunden & unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Die Einstufung von Parteien als Verdachtsfälle ist somit juristisch überprüfbar - siehe Einstufung der agd als rechtsextremistisch und die Überprüfung dieser Einstufung durch Gerichte.



        =

  • Was soll man damit anfangen?



    „Alternative für Deutschland Niedersachsen darf jetzt bespitzelt werden“ oder „Teile der Parteimitglieder in Sachsen sind gesichert rechtsextrem“ – aber sie sitzen in den Parlamenten, erhalten ihre Bezüge und genießen, wenn es sein muss, sogar Personenschutz etc. Soll die freiheitliche Demokratie sein?



    In den Siebzigern reichte bereits der Verdacht, ein RAF-Sympathisant zu sein, für einen Durchsuchungsbefehl – und eine mutmaßliche Mitgliedschaft führte zur Aufnahme in die Interpol-Fahndungsliste. Und DKP-Mitgliederinnen verloren als Lehrer:innen ihren Job!

    • @Okay:

      So ändern sich die Zeiten, heute ist es wieder en Vogue rechtsextrem zu sein, denn das widerliche Gift von dem Krebsgeschwür findet wieder erneut seinen Weg in die Köpfe der einfältigen! Die fast totale Zerstörung von Europa und ca. 75 Millionen tote, scheint anscheinend dieser Ideologie und ihren Anhängern nichts anhaben zu können.

      • @taz.manien:

        @ taz.manien



        Dummheit und Verbrechertum war noch nie en Vogue & wird es auch nie werden.