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Gesetzliche Regelungen im AuslandWie verschiedene Länder Leihmutterschaft geregelt haben

In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Wie sieht das in anderen Ländern aus? Ein Blick nach Europa und darüber hinaus.

Serena Bilanceri
Michael Braun
Bernhard Clasen
Anne Diekhoff
Eva Fischer
Natalie Mayroth

Aus Jerusalem, Rom, Kyjiw, Härnösand, Berlin und Mumbai

Serena Bilanceri, Michael Braun, Bernhard Clasen, Anne Diekhoff, Eva Fischer und Natalie Mayroth

Nach der Causa Jens Spahn, der zusammen mit seinem Partner mithilfe einer Leihmutter in den USA Vater geworden war, ist die Debatte um Leihmutterschaft in Deutschland neu entfacht. Hierzulande ist kommerzielle Leihmutterschaft verboten. Ebenso untersagt ist die altruistische Leihmutterschaft, bei der eine Frau Schwangerschaft und Geburt eines fremden Kindes unentgeltlich auf sich nimmt, zum Beispiel um Familienmitgliedern oder Freunden ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

In den USA sind Leihmutterschaften in fast allen Bundesstaaten möglich, als besonders liberal gilt hierbei Kalifornien. In den Jahren 2017 bis 2020 waren von 100.000 Geburten statistisch 13,7 Leihmutterschaften. Allerdings steigt die Zahl seit Jahren stark an. Von allen Leihmutter-Geburten weltweit finden 40 Prozent in den USA statt, ein Drittel der Auftraggeber kommt aus dem Ausland.

Das hängt auch damit zusammen, dass dort auch Nichtverheiratete, gleichgeschlechtliche Paare und Ledige eine Leihmutterschaft in Auftrag geben dürfen. Frauen müssen nicht nachweisen, dass bei ihnen eine Schwangerschaft medizinisch nicht möglich ist. Auch Eizellspenden sind erlaubt. Damit sind die USA das Land mit der liberalsten Leihmutterschaftspolitik weltweit.

Ein Überblick über die Regelungen in anderen Ländern:

Ukraine: Kommerzielle Leihmutterschaft nur für verheiratete Hetero-Paare

In der Ukraine ist die kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt. Entsprechend offensiv werben Kliniken im Internet und auch in englischer Sprache für ihre Leistungen.

Wunscheltern und Leihmütter müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Die Wunscheltern müssen ein heterosexuelles Ehepaar sein, wobei mindestens ein Elternteil genetisch mit dem Kind verwandt sein muss. Zudem müssen sie nachweisen, dass eine Schwangerschaft auf anderem Wege – etwa durch künstliche Befruchtung – nicht möglich war.

Die Leihmutter muss volljährig, körperlich und psychisch gesund sein und bereits mindestens ein eigenes gesundes Kind geboren haben. Darüber hinaus ist eine psychiatrische Untersuchung vorgeschrieben. Ist die Leihmutter verheiratet, muss ihr Ehemann zustimmen.

Kritiker bemängeln, dass das ukrainische Recht zahlreiche Fragen offenlässt. So ist nicht eindeutig geregelt, wie zu verfahren ist, wenn die Leihmutter das Kind nach der Geburt nicht an die biologischen Eltern übergeben möchte oder sich für eine Abtreibung des Kindes entscheidet. Ungeklärt ist auch, was zu tun ist, wenn die biologischen Eltern plötzlich in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder die Leihmutter mehr Geld verlangt.

Ähnlich ist die Situation in Georgien: Auch dort ist kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt, allerdings auf verheiratete Hetero-Paare beschränkt. Kritiker beanstanden, dass die Verträge vor allem die Interessen der Wunscheltern absichern, wohingegen die Leihmütter nur begrenzten Schutz erhalten. Zudem weichen Kliniken die gesundheitlichen Auswahlkriterien immer weiter auf, damit mehr Frauen als potenzielle Leihmütter infrage kommen.

In Israel ist die kommerzielle Leihmutterschaft legal, allerdings streng reglementiert. Mindestens ein Elternteil muss eine genetische Verbindung zum Kind haben und die Leihmutter darf nicht zugleich Eizellspenderin sein.

Zudem muss ein Komitee jede Leihmutterschaft genehmigen. Solche Gremien bestehen aus sieben Menschen, unter anderem Ärzt:innen, Religiösen, Ju­ris­t:in­nen und Sozialarbeiter:innen. Bewerben dürfen sich Paare oder Alleinerziehende beider Geschlechter. Sie müssen mindestens 18 und höchstens 54 Jahre alt sein und in Israel leben. Die künftigen Eltern dürfen bereits nicht mehr als zwei Kinder haben. Auch müssen alle Parteien – Eltern und Leihmutter – derselben Religion angehören. Ausnahmen sind nach Genehmigung des Komitees möglich, aber nur unter Nichtjüd:innen. Die Leihmutter muss zwischen 22 und 38 Jahre alt sein und bereits ein eigenes Kind haben.

Rückzug aus der kommerziellen Leihmutterschaft: Indien und Thailand

Zu Beginn der 2000er Jahre entwickelte sich Indien zu einem Zentrum der kommerziellen Leihmutterschaft – bis die Regierung diese schrittweise einschränkte und schließlich verbot. Als Hauptgrund führte sie den Schutz wirtschaftlich benachteiligter Frauen an. Vermittlungsagenturen verdienten daran, während Leihmütter teils nur unzureichend versichert und medizinisch abgesichert waren. Hinzu kamen rechtliche Grauzonen. Das zeigte der internationale Fall um „Baby Manji“: Nach der Trennung eines japanischen Paares war die rechtliche Elternschaft des Kindes zunächst ungeklärt. 2015 wurde die Praxis für ausländische Paare schließlich untersagt.

Seit 2022 ist für indische Staatsbürger nur noch die altruistische Leihmutterschaft erlaubt. Leihmütter dürfen lediglich medizinische Kosten und notwendige Auslagen während der Schwangerschaft erstattet bekommen. Sie müssen mindestens einmal verheiratet gewesen sein, bereits ein eigenes Kind haben und zwischen 25 und 35 Jahre alt sein. Eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen dürfen nur verheiratete, heterosexuelle und kinderlose Paare sowie in bestimmten Fällen verwitwete oder geschiedene Frauen. Ein Verbot, sich mit kommerzieller Leihmutterschaft im Ausland seinen Kinderwunsch zu erfüllen, gibt es nicht.

Neben Indien zählte bis vor gut zehn Jahren Thailand zu den wichtigsten Zentren des internationalen Leihmutterschaftsmarktes. Unter anderem brachte der Fall „Baby Gammy“ die Regierung zum Einlenken: Ein australisches Paar ließ Zwillinge von einer Leihmutter austragen, nahm zunächst nur das gesunde Mädchen mit nach Hause. Das Kind mit Down-Syndrom blieb nach öffentlich bekanntem Stand bei der Leihmutter.

2015 verschärfte die Regierung die Gesetze: Seitdem ist altruistische Leihmutterschaft nur für verheiratete thailändische Paare oder Paare mit einem thailändischen Ehepartner zulässig. Die kommerzielle Leihmutterschaft wurde verboten und kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Erst im Juli 2026 wurden zehn Mitglieder eines grenzüberschreitenden Leihmutterschaftsnetzwerks mit Verbindungen nach China zu Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren verurteilt. Gleichzeitig arbeitet die Regierung an einer Reform der Gesetzeslage. Ein Entwurf befindet sich seit Juli 2026 in der öffentlichen Konsultation und könnte unter strengen Auflagen auch verheirateten ausländischen sowie gleichgeschlechtlichen Paaren Zugang zur Leihmutterschaft ermöglichen.

Altruistische Leihmutterschaft erlaubt: Dänemark

In Dänemark ist Leihmutterschaft ist hier seit 2025 klar geregelt, die altruistische Form erlaubt. Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass die Leihmutter eine persönliche Beziehung zu den künftigen Eltern hat. Sie muss zudem mindestens 25 Jahre alt sein, bereits ein Kind geboren haben und darf nicht unter einer Vormundschaft stehen. Für das Austragen des Kindes darf sie nicht bezahlt werden. Die Absprache muss von allen Beteiligten – auch von ei­ne*r eventuell vorhandenen Part­ne­r*in der Leihmutter – vor Beginn einer Schwangerschaft unterschrieben und von der zuständigen Behörde genehmigt worden sein.

Geht alles seinen korrekten und geplanten Weg, wird die Elternschaft abschließend auf die Menschen mit bis dahin unerfülltem Kinderwunsch übertragen, egal ob Alleinstehende oder Paar. Mindestens ein Elternteil muss genetisch Vater oder Mutter des Kindes sein. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren gilt der andere Elternteil als „Mitvater“ oder „Mitmutter“.

Wer keine Möglichkeit einer altruistischen Leihmutterschaft hat, kann den Weg ins Ausland gehen. Doch der ist inzwischen klar geregelt. Um als Eltern anerkannt werden zu können, sind der abgeschlossene Leihmutterschaftsvertrag und ein Nachweis über die genetische Verbindung zum Kind vorzulegen – sowie eine nach der Geburt ausgestellte Bestätigung der Leihmutter, dass sie die Elternschaft und das Kind den dänischen Eltern übertragen will.

In Europa erlauben einige Länder die altruistische Leihmutterschaft. Weitere Beispiele sind Griechenland, Niederlande und Großbritannien.

Alles ist verboten: Italien

Bei Leihmutterschaft geht in Italien gar nichts. In kaum einem anderen Land ist das Gesetz so streng wie dort. Seit dem Jahr 2004 ist die „Surrogatsmutterschaft“, wie es in dem damals verabschiedeten Gesetz heißt, strikt verboten. Wer zu ihr greift oder sie unterstützt, kann mit Haft zwischen 3 Monaten und 2 Jahren sowie mit einer Geldstrafe zwischen 600.000 und 1 Million Euro bestraft werden.

Dennoch schlugen italienische Paare – homo- ebenso wie heterosexuelle – immer wieder den Weg der Leihmutterschaft ein, in der Ukraine oder in Kalifornien. War das Baby einmal auf der Welt, ließen sie es zu Hause in Rom oder Turin dann ins Familienbuch eintragen. Geschätzt rund 250 Paare gingen pro Jahr diesen Weg.

Doch auch er ist mittlerweile versperrt. Im Jahr 2024 verschärfte die Rechtskoalition unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni das Gesetz weiter und erklärte Leihmutterschaft zum „Universalverbrechen“. Das heißt: Wer immer im Ausland ein Kind von einer Leihmutter austragen lässt, muss bei Rückkehr nach Italien mit einem Strafverfahren rechnen.

Japan: Gesetzlich weder erlaubt noch verboten

Japan gehört zu jenen vielen Ländern, in denen das Thema Leihmutterschaft gesetzlich nicht geregelt ist. In der Praxis kommt dies jedoch einem Verbot gleich. Die Wissenschafts- und Ärztekammer verbietet Mediziner*innen, entsprechende Verhandlungen durchzuführen. Wunscheltern, die in andere Länder reisen, müssen das Kind anschließend adoptieren, da es rechtlich das Kind der Frau ist, die es geboren hat. In Japan haben adoptierte Kinder allerdings weniger Rechte als genetisch eigene, zum Beispiel in puncto Staatsbürgerschaft.

Ähnlich wie Deutschland: Norwegen und Schweden

In Norwegen und Schweden ist Leihmutterschaft verboten – nicht aber, eine Leihmutter im Ausland zu suchen. Mit dem Slogan „Wir schaffen Familien“ wirbt ein Unternehmen in beiden Ländern für verschiedene Vermittlungen in Kolumbien, Georgien, der Ukraine, Mexiko und den USA. Im Preis inbegriffen ist die rechtliche Begleitung, denn die Anerkennung der Elternschaft nach der Geburt des Kindes ist mangels expliziter Regelung kompliziert.

In Schweden wie in Norwegen gilt per Gesetz als Mutter, wer das Kind geboren hat. Für den biologischen Vater des von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes hingegen ist die Anerkennung der Vaterschaft einfacher. Ist die geschafft, bleibt dem zweiten Elternteil die sogenannte Stiefkindadoption, um die Elternschaft offiziell übertragen zu bekommen.

Etwa 30 solcher Adoptionen gebe es jährlich in Norwegen, das zeigte eine Forschungsarbeit an der Universität Oslo im vergangenen Jahr. Die Zahl werde weiter ansteigen, meint die Verfasserin Ingvill Gjøseter Knutsen laut dem Portal forskning.no. Neben der unklaren Regulierung im eigenen Land liege das an erschwerten Auslandsadoptionen und an einer Zunahme von Männerpaaren mit Kinderwunsch. Fokus ihrer juristischen Forschung war die menschenrechtlich schwierige Lage von mittellosen Frauen, die sich als Leihmutter zur Verfügung stellen.

Auch in Schweden gilt dies als zentrales Gegenargument: Der Dachverband der schwedischen Frauenorganisationen engagiert sich gegen das Prinzip Leihmutterschaft insgesamt – auch gegen die in Dänemark nun erlaubte, altruistisch genannte Form.

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