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Debatte um LeihmutterschaftBestellt, bezahlt, geboren?

Der Fall Jens Spahn hat die Debatte über Schwangerschaften auf Bestellung neu entfacht. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Was ist Leihmutterschaft? Und wie funktioniert das?

Bei einer sogenannten Leihmutterschaft oder Leihschwangerschaft trägt eine Person mit Gebärmutter ein Kind für Menschen aus, die ungewollt kinderlos sind. Schwule Paare etwa wie im Fall des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn und seines Ehemanns. Oder Menschen, die aus medizinischen Gründen kein leibliches Kind bekommen können. Wie eine Leihschwangerschaft abläuft, kann sich abhängig von Land, Gesetzeslage und Kontext stark unterscheiden. Bei schwulen Paaren stellen Leiheltern teils auch die Eizelle zur Verfügung, in anderen Fällen wird die Eizelle einer dritten Person verwendet oder die Eizelle der Bestellperson. Die Elternschaft kann sich also mehrfach spalten – zwischen den austragenden, genetischen, sozialen und rechtlichen Elternteilen.

Wird die austragende Person bezahlt?

Ja, aber wie genau, ist vom jeweiligen Modell abhängig. Bei einer sogenannten kommerziellen Leihschwangerschaft wird das Austragen zur bezahlten Dienstleistung – ebenso Vermittlung, medizinische Behandlung, Geburt, Versicherung und Notarielles. Abhängig vom Land bewegen sich die Kosten für ein Kind dabei in einem hohen fünf- bis mittleren sechsstelligen Bereich. Leiheltern erhalten davon eine Teilsumme, im US-Bundesstaat Kalifornien sind das beispielsweise rund 60.000 US-Dollar. Bei der als altruistisch bezeichneten Leihschwangerschaft wiederum soll die selbstlose Hilfeleistung im Vordergrund stehen. Die gebärende Person erhält eine Aufwandsentschädigung, um Erwerbseinbußen oder Folgekosten gesundheitlicher Beschwerden zu decken. In der Praxis sind kommerzielle und altruistische Modelle nicht scharf getrennt, da die Entschädigung in einem Land ähnlich hoch wie die Bezahlung in anderen Ländern sein kann.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

Jede Form von Leihschwangerschaft ist in Deutschland verboten, ebenso die Eizellspende. Beides ist seit 1990 im Embryonenschutzgesetz geregelt und richtet sich insbesondere an Ärz­t:in­nen und Vermittlungsorganisationen. Zuletzt unternahm die FDP den Versuch, die Leihschwangerschaft zu liberalisieren. Eine von der Ampelregierung eingesetzte Ex­per­t:in­nen­kom­mis­si­on zu reproduktiver Selbstbestimmung und Leihelternschaft kam 2024 zu dem Schluss, dass selbst altruistische Modelle der Leihelternschaft Potenzial für Missbrauch bergen würden. Im Fall einer Legalisierung müssten deshalb enge Bedingungen gelten.

Wie ist die Lebensrealität in Deutschland?

Wegen des Verbots suchen Paare mit Kinderwunsch nach Optionen im Ausland. Wie viele Kinder pro Jahr auf diesem Weg nach Deutschland kommen, ist nicht erfasst. Seit 2014 steht fest: Die Bestelleltern so geborener Kinder werden in Deutschland anerkannt, das entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil. Die Lücke zwischen gesetzlichem Verbot und praktischer Anerkennung kritisiert der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, der Jurist Helmut Frister, dabei als Doppelmoral: „Es ist ein bisschen so, dass die gesamte Gesellschaft das Problem ins Ausland verlagert.“

Macht eine Leihschwangerschaft einen Frauenkörper zum „Mietbauch“?

Das Gebären als Dienstleistung, Frauen als Gebärmaschinen – so befürchten es Geg­ne­r:in­nen der Leihschwangerschaft. „Das widerspricht der Menschenwürde und öffnet den Weg für Missbrauch und Ausbeutung“, sagte die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Auch die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen hat Leihschwangerschaft 2025 als Menschenrechtsverletzung bezeichnet. Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf fordert hingegen eine Liberalisierung in Deutschland und kritisiert die Position der Union. Diese wolle einen paternalistischen Staat, der am besten wisse, was für Frauen und auch für potenzielle Leiheltern gut sei, sagte sie: „Unser Grundgesetz ist aber eine freiheitliche Verfassung, die auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruht. Und das gilt selbstverständlich auch für Frauen.“

Wie ist die Lage anderswo?

In den letzten 30 Jahren hat sich ein dynamischer internationaler Markt für Leihschwangerschaften herausgebildet, in dem insbesondere einige US-Bundesstaaten „Goldstandards“ für kommerzielle Leihmutterschaften gesetzt haben. Auch in Georgien und der Ukraine sind kommerzielle Leihschwangerschaften legal, jedoch ausschließlich für heterosexuelle Paare und mit weniger hohen Schutzstandards. In vielen weiteren Ländern bewegt sich die Leihschwangerschaft in rechtlich kaum geregelten Grauzonen. Zur altruistischen Leihschwangerschaft gibt es in Großbritannien, den Niederlanden, Neuseeland, Griechenland und weiteren Ländern Regelungen. Italien hat die Leihmutterschaft im In- und aus dem Ausland verboten.

Wie ist die Situation in Ländern, in denen Leihschwangerschaft legalisiert ist?

Studien haben zwischen Bestelleltern sowie Leiheltern und Ei­zell­spen­de­r:in­nen große ökonomische Unterschiede belegt. Diese werden verstärkt durch ein – von rassistischen und kolonialen Kontinuitäten geprägtes – globales Wohlstands- und Machtgefälle. Bis zu Gesetzesverschärfungen im Jahr 2016 galt Indien als Paradebeispiel der reproduktiven Ausbeutung: Indische Frauen in prekären finanziellen Lagen standen dort oft mächtigen Vermittlerorganisationen und reichen ausländischen Paaren gegenüber. Vermittler schränkten ihre Bewegungsfreiheit ein, verweigerten den Frauen adäquate rechtliche Beratung und enthielten ihnen relevante Informationen vor. Anders in den USA: Dort gelten strenge Auflagen. So müssen Leiheltern bereits ein Kind geboren haben und es erziehen, psychologische Begutachtungen durchlaufen, in einer stabilen sozialen und finanziellen Situation sein. Laut Studienlage spielen ökonomische Überlegungen für die Leiheltern dort eine Rolle, aber keine existenzielle. Zwischen diesen Extremen gibt es zahlreiche unterschiedliche nationale Ausprägungen.

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Was ist, wenn Leiheltern ihre Meinung ändern?

Der Umgang mit einer Schwangerschaft wirft viele Fragen auf und kann die Autonomie der Leiheltern stark einschränken. Ernährung, Versicherung, Kosten, medizinische Begleitung, selbst sexuelle Kontakte – was während der Schwangerschaft geht und was nicht, wird vertraglich detailliert festgehalten. Genauso wird die Kommunikation mit den Bestelleltern, die Geburtssituation und die Übergabe vereinbart. Auch ethische Fragen zum selektiven Schwangerschaftsabbruch bei schweren Erkrankungen des Fötus oder zum Umgang mit Mehrlingsschwangerschaften sind definiert. Als sehr bestellelternfreundlich gelten dabei Georgien oder Ukraine. In den USA gilt das Mitspracherecht der Leiheltern während der Schwangerschaft als stark, nicht jedoch die rechtliche Elternschaft. Diese geht häufig schon vor der Geburt mittels sogenannter vorgeburtlicher Anerkennungen an die Bestelleltern über. Einen gänzlich anderen Weg geht Großbritannien. Dort kann die legale Elternschaft erst nach der Geburt durch einen „elterlichen Beschluss“ verändert werden, bis dahin gelten die altruistischen Leiheltern als erziehungsberechtigt.

Wie wirkt sich Leihschwangerschaft langfristig auf Leiheltern und Kinder aus?

Mit dieser Frage beschäftigen sich Ent­wick­lungs­psy­cho­lo­g:in­nen und So­zi­al­for­sche­r:in­nen seit Jahren. In einer Überblicksstudie zu Leiheltern und Bestelleltern aus dem Jahr 2022 zog der Großteil der Befragten auch nach zehn Jahren ein positives Fazit. Als Herausforderung wurde allerdings geografische Distanz zwischen Leiheltern und Kindern über Ländergrenzen hinweg genannt. Mit Blick auf die von Leiheltern ausgetragenen Kinder haben Geg­ne­r:in­nen der Leihschwangerschaft oft argumentiert, ein Wechsel der Bezugsperson nach der Geburt könne die Kindesentwicklung gefährden. Studien stellten aber weder psychologische Auffälligkeiten noch einschlägige Bindungsschwierigkeiten der Kinder bezüglich ihrer Bestelleltern fest.

Was hat die Debatte mit Schwangerschaftsabbruch zu tun?

In die Diskussion über Leihschwangerschaft mischt sich auch die Forderung nach einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches. Ver­tre­te­r:in­nen des freien Abbruchs beklagen dabei insbesondere das Ungleichgewicht zwischen Spahns Inanspruchnahme der Leihschwangerschaft und seiner restriktiven Position zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Schwangerschaftsabbruch, Eizellspende und Leihschwangerschaft gründeten fundamental auf dem Recht der reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen und Personen mit Uterus.

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