Debatte um Leihmutterschaft: Von wegen babyleicht
Konservative sehen Leihschwangerschaften als einen Angriff auf Vater, Mutter, Kind. Aus feministischer Sicht ist die Frage viel komplexer.
Wir verwandeln den Traum, Eltern zu werden, in Wirklichkeit“, steht in großen Buchstaben auf der Website. Daneben strahlen ein Mann und eine Frau. Im Arm halten sie ein lachendes Baby. Das Unternehmen dahinter ist eine Agentur für Leihmütter. „Beginnen Sie Ihre Reise zu der Familie, von der Sie träumen“, wirbt sie. Diese Reise führt nach Ländern, in denen Leihmutterschaft anders als in Deutschland legal ist: nach Mexiko, nach Georgien oder nach der Ukraine.
Was auf der Website als Welt mit glücklichen Eltern, glücklichen Babys und glücklichen Schwangeren beworben wird, kann jedoch auch ganz anders aussehen. Im Frühjahr 2020 etwa reihten sich im Saal eines Hotels in Kyjiw Babybetten dicht an dicht. In ihnen lagen 46 Säuglinge, zur Welt gebracht von ukrainischen Leihmüttern zumeist für Paare aus dem Ausland – auch aus Deutschland. Doch wegen der Coronapandemie waren die Grenzen dicht, die Kinder konnten nicht abgeholt werden. Auch die russische Vollinvasion in die Ukraine hat gezeigt, wie prekär die Lage von Leihmüttern und Babys ist. Wieder konnten Neugeborene nicht abgeholt werden. Und Schwangere konnten mitunter nicht frei darüber entscheiden, ob sie vor dem Krieg außer Landes fliehen oder bleiben.
Dass eine Frau für andere Menschen eine Schwangerschaft austrägt, ist nicht nur das komplexeste, sondern auch umstrittenste Verfahren unter den modernen Reproduktionstechnologien. Ob und unter welchen Bedingungen die Leihmutterschaft legal ist, ist in den einzelnen Ländern völlig unterschiedlich geregelt. Und die Regeln wandeln sich rasant. Wer darf eine Leihmutter beauftragen, wer darf Leihmutter werden? Wird diese Person dafür offiziell bezahlt, oder erhält sie „nur“ eine oftmals hohe Aufwandsentschädigung? Welche Regeln gelten für die Schwangere? Und vor allem: Welche Rechte hat sie? Die Rechtslagen und die Bedingungen, unter denen Leihmütter arbeiten, sind extrem komplex.
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Klar ist: Das Recht, über den eigenen Körper und die eigene Reproduktion selbst und frei zu bestimmen, ist ein Menschenrecht. Ob dieses bei einer Leihmutterschaft gewahrt werden kann und, falls ja, welche Regeln dann dafür gelten müssen, ist aber nicht einfach zu beantworten. Berührt werden dabei schließlich nicht nur die Rechte der Leihmutter, sondern auch die der Menschen, die sie beauftragen – und die des Kinds, das auf diesem Weg geboren wird. Über allem steht die große Frage: Gibt es ein Recht auf ein eigenes leibliches Kind?
Geregelte sexuelle Kontakte
Viel spricht gegen Leihmutterschaften, nicht nur auf rechtlicher Ebene. Trotz allen medizinischen Fortschritten sind Schwangerschaften immer ein Risiko für die Gesundheit oder gar das Leben. Leihmütter geben zudem qua Vertrag große Teile der Autonomie über ihren Körper ab. Dabei geht es nicht nur darum, welche Untersuchungen während der Schwangerschaft durchgeführt werden, sondern auch darum, wie sie sich verhalten – vom Rauchverbot bis hin zur Regelung von Sport oder sexuellen Kontakten.
Vertraglich festgehalten wird oft auch, in welchen Fällen eine Schwangerschaft nicht ausgetragen wird, etwa wenn beim Fötus Behinderungen festgestellt werden oder bei Mehrlingsschwangerschaften. Zudem finden Leihmutterschaften in den meisten Fällen in einem Machtgefälle statt: Privilegierte Menschen aus dem reichen Norden beauftragen Frauen in ärmeren Ländern, im Globalen Süden oder migrantisierte Frauen damit, die Schwangerschaft für sie auszutragen.
Leihmutterschaft sei „geprägt von Ausbeutung und Gewalt“, mache den „Körper von Frauen zur Ware“ und setze Leihmütter und Kinder „schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen“ aus, schrieb 2025 die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen, Reem Alsalem.
Amnesty International und das Center for Reproductive Rights erklärten andererseits: Gegen diese Gewalt und Ausbeutung helfe kein Verbot, weil die Praxis sich damit in andere Länder mit schlechteren Bedingungen verlagere. Stattdessen brauche es „solide rechtliche Rahmenbedingungen“, um die Menschenrechte aller Beteiligten zu wahren. Dazu gehöre das Recht der Leihmütter, alle medizinischen Entscheidungen selbst zu treffen – auch die Entscheidung über einen möglichen Abbruch der Schwangerschaft. Fragen könnte man auch: Warum soll es vertretbarer sein, dass Frauen in anderen Berufen zu miesen Bedingungen ihre Gesundheit ruinieren?
Eine Chance, Argumente auszutauschen
Aus konservativer Sicht ist Leihmutterschaft ein Angriff auf das heteronormative Familienbild, in dem Mann und Frau zusammen Kinder bekommen. Aus feministischer Sicht ist die Frage komplexer. Das Recht auf Selbstbestimmung – mitsamt dem Recht, sich für diese Art des Geldverdienens zu entscheiden – trifft auf feministische Kritik an Praktiken, die die weibliche Reproduktion und letztlich auch Kinder zur Ware machen.
Und die auf patriarchaler wie globaler Ungleichheit aufbauen. Ein Regelwerk zu finden, das alle Eventualitäten beinhaltet und die Rechte aller Beteiligten umfänglich wahrt, scheint auch in Deutschland nicht ohne Weiteres möglich.
Obwohl sich in der letzten Legislaturperiode eine Expert*innenkommission mit der Frage der Leihmutterschaft befasst hatte, gab es keine umfassende Debatte. Insofern bietet die neue Elternschaft von CDU-Ex-Fraktionschef Jens Spahn auch eine Chance dafür, die vielen, oft widersprüchlichen, Argumente auszutauschen. Denn unabhängig vom deutschen Verbot findet Leihmutterschaft statt – oftmals, ohne dass die Rechte der Schwangeren und Kinder durchgesetzt werden.
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