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Freiheit für GeimpfteGleiches Recht nur für Gleiche

Essay von Sina Fontana

Wer keine Infektionsgefahr darstellt, muss seine Freiheit zurückbekommen. Letzlich geht es auch um das Signal, dass die Einschränkungen endlich sind.

Pieks in die Freiheit. Geimpften Grundrechte zu versagen, ist verfassungsrechtlich nicht tragbar Illustration: Katja Gendikova

F reiheiten für Covid-19-Geimpfte als „Sonderrechte“ oder „Privilegien“ zu bezeichnen, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht irreführend und falsch. Freiheit stellt den Normalfall dar, Beschränkungen hingegen sind die Ausnahme, die besonders gerechtfertigt werden müssen.

Wenn also coronabedingte Beschränkungen aufgehoben und Freiheiten wieder eingeräumt werden, geht es keineswegs darum, „Sonderrechte“ oder „Privilegien“ zu gewähren – und zwar auch dann nicht, wenn diese Freiheiten zunächst nur einer einzelnen Personengruppe gewährt werden. Nichts anderes gilt für den Gleichheitssatz in der Verfassung. Dieser verbietet lediglich die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem.

Geht von Geimpften keine potentielle Gesundheitsgefahr aus, wohl aber von Ungeimpften, sind Geimpfte und Ungeimpfte nicht wesentlich gleich und können deshalb auch ungleich behandelt werden. Anders sieht es aus, wenn Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten nicht die gleichen Freiheitsrechte eingeräumt würden. Sie sind wesentlich gleich und für sie müssten deshalb aus gleichheitsrechtlicher Sicht die gleichen Freiheiten gelten.

Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass wissenschaftlich belegt alle drei Gruppen nicht ansteckend sind und damit keine Gesundheitsgefahr von ihnen ausgeht. Die derzeitigen Debatten über „Sonderrechte“ oder „Privilegien“ für Geimpfte beziehen sich außerdem auf die Kategorien Solidarität und Gerechtigkeit, die wiederum verfassungsrechtlich keine Rolle spielen. Zwar soll das Grundgesetz auch eine gerechte Ordnung sein.

Keine Privilegien

Der grundrechtliche Schutz verwirklicht sich allerdings in den Kategorien von Freiheit und Gleichheit. Nicht jede politische Debatte muss zugleich eine verfassungsrechtliche sein. Es kann eine Debatte sogar unnötig hemmen, wenn bei einer Maßnahme vorschnell auf eine nicht eindeutig bestimmbare „Verfassungswidrigkeit“ verwiesen wird, die es zu diskutieren gelte. Ob eine Maßnahme der Verfassung entspricht, ist zudem ohnehin Teil des politischen Prozesses.

Spätestens wenn es um die Gesetzgebung geht, muss die staatliche Gewalt ihr Handeln an den verfassungsrechtlichen Vorgaben ausrichten. Die Gerichte kontrollieren, ob diese Verpflichtung eingehalten wird. Sobald eine politische Forderung den Weg in das Gesetzgebungsverfahren findet, werden verfassungsrechtliche Argumente also ohnehin diskutiert. Das Gleiche gilt für freiheitsbeschränkende Gesetze, die bereits in Kraft sind.

Sie müssen immer wieder auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz hin überprüft werden. Ändern sich beispielsweise wissenschaftliche Erkenntnisse, kann eine Aufhebung oder Änderung dieser Gesetze verfassungsrechtlich geboten sein. Das bedeutet: In dem Augenblick, wo wissenschaftlich erwiesen ist, dass Covid-19-Geimpfte andere nicht anstecken können, muss die Einschränkung der Freiheitsrechte auf den Prüfstand. Einschränkungen der Grundrechte sind zwar erlaubt.

Neben der Eindämmung der Pandemie sind beispielsweise auch die Gurtpflicht im Auto oder eine Haftstrafe Eingriffe in das Freiheitsrecht. Allerdings setzt jede Einschränkung voraus, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, also geeignet, erforderlich und angemessen. Derzeit betreffen die Freiheitsbeschränkungen alle Bürgerinnen und Bürger unterschiedslos. Die Regelung geht davon aus, dass von allen gleichermaßen eine Gesundheitsgefahr ausgehen kann.

Maske sollten alle tragen

Aber: Trifft diese Annahme für einzelne Personengruppen – etwa für Geimpfte – nicht mehr zu, sind die Einschränkungen der Freiheit nach verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht mehr erforderlich. Etwas anders verhält es sich mit der Maskenpflicht. Hier gilt: Die Beschränkungen können bestehen bleiben, wenn andernfalls die Situation nicht oder kaum kontrollierbar wäre. Es wäre in der Realität nicht umsetzbar, jeden zu überprüfen, der keine Maske trägt oder den Mindestabstand nicht einhält.

Hinzu kommt, dass es sich hierbei um vergleichsweise geringe Grundrechts­eingriffe handelt. Von Geimpften zu verlangen, dass sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln halten, ist deshalb verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Begriffe wie „Sonderrechte“ und „Privilegien“ sind nicht nur nach verfassungsrechtlichen Maßstäben unangebracht.

Damit politische Entscheidungen von der Bevölkerung akzeptiert werden, ist es wichtig, dass schon im Entscheidungsfindungsprozess keine falschen Bezeichnungen verwendet werden. Politische Kommunikation muss gerade in Pandemiezeiten anstreben, dass die in Gesetzesform gegossenen Entscheidungen für die Bevölkerung nachvollziehbar und einleuchtend sind. Diese Kommunikation muss darauf ausgerichtet sein, die Akzeptanz der getroffenen Maßnahmen zu fördern.

Sina Fontana

ist Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht und Gleichstellung beim Deutschen Juristinnenbund. Sie lehrt an der Georg-August-Universität Göttingen.

Akzeptanz ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bekämpfung der Pandemie, aber auch für das Vertrauen in den Staat – wobei beide Aspekte durchaus zusammenhängen. Mit dem Argument, den Zusammenhalt der Gesellschaft nicht gefährden zu wollen, wurden die Debatten über die Aufhebung von Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte zunächst vertagt oder mit großer Zurückhaltung geführt.

Doch seit das Robert-Koch-Institut bestätigt hat, dass von Geimpften keine Gefährdung ausgeht, ist die Debatte unausweichlich. Sie sollte nicht nur, aber auch aus der Perspektive der Verfassungsrechtswissenschaft offen geführt werden. Gerade in einer offenen Debatte dürfen Begriffe wie „Sonderrechte“ oder „Privilegien“ selbstverständlich verwendet werden.

Freiheitsrechte einräumen

Es sollte allerdings für alle Beteiligten klar sein, dass sie keineswegs wertneutral sind und einen lösungsorientierten Diskus eher hemmen. Als Argument gegen die Wiedereinräumung von Freiheiten wird vielfach auf die gesellschaftliche Solidarität verwiesen. Diejenigen, die bereits geimpft sind, sollen sich solidarisch zeigen mit denjenigen, die auf die Impfung warten. Mit verfassungsrechtlichen Maßstäben lässt sich diese Solidarität nicht greifen.

Vor allem aber ist Solidarität – zumal eine erzwungene – keine Rechtfertigung oder akzeptable Begründung dafür, Freiheitsbeschränkungen aufrechtzuerhalten. Interessanterweise wird von Geimpften vor allem deshalb Solidarität verlangt, weil man annimmt, dass Nichtgeimpfte es als ungerecht empfinden würden, wenn Freiheitsrechte an die Immunisierten zurückgegeben würden. Doch stimmt das überhaupt?

Zweifel sind angebracht, und auf jeden Fall wären Missgunst und Neid aus verfassungsrechtlicher Sicht hinzunehmen. Wenn auch Covid-19-Genese oder negativ Getestete in die Wiedereinräumung von Freiheiten einbezogen werden, ist die tatsächliche Ungleichbehandlung ohnehin als marginal anzusehen. Mehr noch: Freiheitsrechte wieder einzuräumen – und sei es zunächst auch nur für Geimpfte –, kann der Gesellschaft sogar wieder Hoffnung geben.

Es zeigt auf, dass das eingeschränkte Pandemieleben nicht zum Dauerzustand werden muss. Auf diese Weise kann die Wiedereinräumung von Freiheiten gerade die Akzeptanz von Beschränkungen fördern. Außerdem trägt sie dazu bei, Branchen zu retten, die besonders von den Einschränkungen betroffen sind – Kunstschaffende, Gastronomie, Tourismus zum Beispiel –, und dient damit wiederum einem gesamtgesellschaftlichen Interesse.

So gesehen hat Solidarität auch noch andere Aspekte, die ebenfalls in die Debatte hineingehören. Das gebieten nicht zuletzt die verfassungsrechtlichen Direktiven. Denn nicht nur Geimpfte, sondern auch diejenigen, die ihre Arbeit derzeit nicht anbieten dürfen, können sich auf ihre Grundrechte berufen und – auch vor den Gerichten – deren Wiedereinräumung einfordern, sofern die Beschränkungen nicht mehr erforderlich und angemessen sind.

Solidarität in der Pandemie setzt in jedem Fall voraus, dass den Menschen im Land bewusst ist: Wenn Freiheitsrechte wieder eingesetzt werden, geht es nicht um „Sonderrechte“ oder „Privilegien“. Bei einem Geimpften besteht der Grund für die Beschränkungen von Verfassungsrechten schlicht nicht mehr. Die Regierenden können nicht rechtfertigen, in die Grundrechte einzugreifen.

Deswegen kann es rechtlich betrachtet nicht unsolidarisch sein, wenn ein hohes Gut wie die Freiheit für Geimpfte wieder gilt. Ein Mensch, der nachweislich niemanden mit dem Coronavirus infizieren kann, stellt keine gesundheitliche Gefahr dar. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ist es geradezu zwingend, die Beschränkung der Freiheitsrechte aufzuheben.

Werden dadurch Ungleichheiten hervorgerufen, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind, aber in der Bevölkerung als ungerecht empfunden werden, stehen die politischen Entscheidungsträger vor einer großen Herausforderung. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Menschen die Maßnahmen akzeptieren und weder das Vertrauen in den Staat noch der gesellschaftliche Zusammenhalt leidet. Eine einfache Aufgabe ist das nicht.

Gelingen kann sie nur, wenn Debatten offen geführt werden und auf die verfassungsrechtlich unzutreffenden sowie stark wertenden Begriffe wie „Sonderrechte“ oder „Privilegien“ verzichtet wird.

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61 Kommentare

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  • Da es keine Pflicht zum Impfen gibt, ist es auch ein solidarischer Akt sich impfen zu lassen! Denn es ist die Herdenimmunität welche die Rückkehr zur Normalität für alle, auch jene die sich überhaupt nicht impfen lassen wollen, ebnet.

    Ansonsten sollte es eigentlich keine übermäßige Anstrengung sein, zu dem Schluss zu gelangen, dass die Rückerlangung der Grundrechte mit Wegfall des sachlichen Grundes eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist.

    • @insLot:

      Wenn ich aber aus gesundheitlichen Gründen mich nicht impfen lasse. Werde ich dann für immer aus der Gesellschaft ausgeschlossen? Darf ich dann weder einkaufen noch irgendwelche körpernahen Diestleistungen in Anspruch nehmen? Wenn ich mich aber doch impfen lasse und irreparable Schäden davontrage, wer kommt dann dafür auf? Übernimmt mein Hausarzt die volle Verantwortung? oder der Impfarzt, den ich gar nicht kenne?

      • @Christel :

        Die Herdenimmunität erforderte keine Abdeckung von 100 %. Sie müssen dann einfach mit einem weiteren Risiko zusätzlich zu ihrem bestehenden leben.

        Aber einzelne Infektionen führen dann nicht mehr zu einem systemüberlastendem Szenario.

  • Solange die Diskussion rein theoretischer Natur ist und das wird sie auf absehbare Zeit bleiben, sollte man dabei die grundlegenden Änderungen einer solchen Vorgehensweise mit einbeziehen.



    Was macht es mit einer Gesellschaft, dessen Menschen mit unterschiedlichen Rechten und/oder Pflichten ausgestattet sind?



    Welchen Wert haben Grund- oder Menschenrechte, wenn sie nicht bedingungslos gewährt werden, sondern nur das (vermeintlich) richtige Verhalten einer Person sie dazu ermöglicht sie wahrzunehmen?



    Welche Instanz ,mit welcher Legitimation kann, darf diese Regeln festsetzen?



    Welche Möglichkeiten ergeben sich in der Zukunft aus solch einem Paradigmenwechsel?



    Auf die heutige Situation bezogen, überzeugt mich die Argumentation nicht. Auch ohne Impfung bin ich, solange ich nicht infiziert bin, nicht infektiös(Beweisumkehr wird da gefordert, statt mir zu beweisen das ich eine Gefahr bin, muss ich beweisen das ich keine bin). Auf der anderen Seite kann ein geimpfter Mensch durch andere Krankheitserreger oder durch Infektion mit einer resistenten Mutationen dennoch eine Gefahr für alle sein.



    Eine theoretische Gefährdung meiner Mitmenschen, kann keinesfalls ausreichend sein, meine Grund- und Menschenrechte einzuschränken oder ganz auszusetzen, denn eine theoretische Gefährdung geht von jedem von uns aus, zu jeder Zeit, in vielen, wenn nicht sogar allen Bereichen unseres Lebens.



    Eine beliebige Personengruppe zu bevorzugen und dieses Vorgehen gesetzlich zu verankern, erinnert mich an die dunkelsten Tage der Menschheit, wie die Apartheid, diverse Militärdiktaturen, wie sie im "Kommunismus" weitverbreitet waren und auch an den Nationalsozialismus.



    Wer nun der Meinung ist, das ein solches Vorgehen das Richtige ist, oder sogar als Alternativlos bezeichnet, sollte nicht vergessen, das der Zweck noch nie die Mittel geheiligt hat, das der Weg zur Hölle immer mit guten Vorsätzen gepflastert ist und das jeder Mensch mit denselben Rechten geboren ist, welche es zu verteidigen gilt.

  • Mal davon abgesehen, dass es n der Laiensphäre ereine Wortklauberei ist, ob die rechtlich bessere Stellung einer Gruppe gegenüber der anderen eine Privilegierung oder eine weggelassene Belastung ist: Ein ganz klares Privileg ist der Vorzug in der Impfreihenefolge, den die aktuell Geimpften genießen. Soweit dieses Privileg die für sie wirklich nötige Sicherheit vor einem schweren oder gar tödlichen Verlauf vermittelt, stellt das natürlich kein Problem dar. Das ist auch für den frustriertesten Lockdown-Geschädigten einzusehen. DAFÜR wartet man noch halbwegs gerne.

    Aber jetzt geht es darum., dieses Privileg so weit zu melken wie möglich. So unlogisch es natürlich bei Lichte betrachtet ist, nicht ansteckende Menschen (unterstellt, dass sie das wirklich sind) so einzuschränken wie potenzielle "Spreader", so unbefriedigend ist das Gegenteil für die, die warten.

    Auch "unbefriedigend" ist natürlich an sich kein rechtliches Kriterium. Aber in der Breite kann es zu einem tatrsächlichen werden, wenn es nämlich zu trotziger Disziplinlosigkeit und entsprechend deutlich höheren Fallzahlen führt. Und eine Auslegung der Grundrechte, die faktisch zu einer ungenügenden Erfüllung der Schutzpflicht des Staates für Leib und Leben seiner Bürger führt, KANN nicht so sauber sein, wie sie formaljuristisch aussehen mag.

    • @Normalo:

      Unbefriedigend fände ich es, wenn alle Veranstaltungsorte, Gastronomie, Künstler etc. pleite gehen und es dann überhaupt gar nichts mehr gibt, wo man hingehen kann, wenn auch der letzte endlich sein Impfangebot hat. Wenn die Geimpften ein paar Monate früher als wir anderen da was retten können, dann sollen sie das gerne machen! Auch die wirtschaftlich am härtesten Getroffenen haben schließlich ein Recht darauf, irgendwann wieder öffnen oder ihren Beruf ausüben zu können. Da geht es doch nicht nur um Rechte für die Geimpften selbst.

      Und auch komplett durchgeimpfte Altenheime sollten ja wohl von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen werden. Deren Bewohner haben doch vielleicht gar nicht mehr so lange, um das Impfende abzuwarten.... da kann man nun nicht davon sprechen, dass die unsolidarisch ihr "Privileg melken" würden, wenn die mal andere Menschen sehen dürfen. Es geht bei Freiheitsrechten schon um mehr als nur um Shopping und Malleflüge...

      • @NoMeansNo:

        Sie haben ja so Recht.

        Aber all das nützt nichts, wenn frustrierte Lockdown-Leidende am Ende ihrer Solidaritätsfahnenstange den Gehorsam verweigern und sich dadurch gegenseitig fleißig anstecken. Dann bleiben die geschlossenen Betriebe auch dann geschlossen, wenn es schon genügend Geimpfte gäbe, um eine Wiedereröffnung zu rechtfertigen.

        Wir sind eh schon zu weit weg von der Disziplin, die den ersten Lockdown so - vergleichsweise - erfolgreich gemacht hat. Da noch Öl ins Feuer zu gießen, wird am Ende die positiven Effekte einer "Geimpften-Befreiung" wieder auffressen, befürchte ich.

  • Diskriminierung wird auch dann nicht legitim, wenn man sie in einem Artikel lang und breit zu rechtfertigen versucht. Es ist so, dass zur Zeit Impfstoff nur für eine Minderheit zur Verfügung steht. Von Kindern und Jugendlichen, für die bislang noch nicht einmal einer zugelassen ist, möchte ich gar nicht anfangen.

    Natürlich wird hier gleiches ungleich behandelt. Oder sind geimpfte plötzlich andere Menschen als ungeimpfte? Ich konnte da noch wesentlichen Unterschied erkennen.

    Familien haben ohnehin das nachsehen in dieser Pandemie, eine Tatsache, die durch diese unsolidarische Diskussion nicht unbedingt besser wird.

  • Immer vorausgesetzt, die Impfung bzw. Immunisierung verhindert auch zuverlässig eine weitere Ausbreitung der Viren, erledigt sich diese Diskussion doch spätestens an dem Punkt von selbst, an dem das eingetreten ist, was man „Herdenimmunität“ nennt. An dem Punkt wird man nämlich logischerweise auch keine Grundrechte von Ungeimpften mehr einschränken dürfen.

  • Unfassbar, wie viel Mitdiskutanten hier im Forum Freiheitsrechte für möglichst alle weiter ausgesetzt sehen wollen.



    Da von Solidarität zu reden ist - mit Verlaub -pervers. Die kann, wie die Autorin richtig sagt - niemals staatlich erzwungen werden.



    Jetzt auf eine Aussage der Wissenschaft zu warten, dass Geimpfte zu 100 Prozent sicher keine anderen Menschen anstecken, ist doch lachhaft. Wo bitteschön gibt es 100-prozentige Sicherheit?



    Ich werde relativ spät geimpft. Ich bin wahnsinnig gern gereist, gewandert oder auf Radtouren gewesen - und mit das Schönste war das Einkehren irgendwo. All das geht nicht mehr wegen Corona. Wenn andere dies nun können, weil sie geimpft sind - wunderbar! Freu mich für die!

    • @mlevi:

      "Da von Solidarität zu reden ist - mit Verlaub -pervers. Die kann, wie die Autorin richtig sagt - niemals staatlich erzwungen werden."

      Dass zig Millionen geduldig Lockdowns erdulden und auf ihre Impfung warten, weil Rücksicht auf die stärker Gefährdeten angezeigt ist, IST gelebte wie erzwungene Solidarität. Und genau diese Leute bekommen jetzt serviert, dass das ja alles mit Solidarität nix zu tun habe, wenn die früh Geimpften dann auch gleich die volle Packung Erleichterungen erhalten.

      Bei kaltblütig-rationaler Betrachtung mag diese Aussage ja stimmen. Aber wir haben es eben nicht nur mit voll gerecht denkenden Stoikern zu tun, sondern mit Gebeutelten aller Couleur, die gerade überwiegend eine ziemlich niedrige Frustrationsschwelle haben. Diesen menschlichen Faktor - und die daraus möglicherweise resultierenden Trotzreaktionen mit einer "Not my Problem"-Einstellung seitens der schon Geimpften und ihrer Fürsprecher wegzuwischen, ist weder Sinn noch Imhalt des Grundrechtskatalogs. Und es ist eben auch gerade NICHT solidarisch.

    • 4G
      4813 (Profil gelöscht)
      @mlevi:

      Schließe mich an. Gibt doch auch Hoffnung für einen Selbst.

  • "Freiheiten für Covid-19-Geimpfte als „Sonderrechte“ oder „Privilegien“ zu bezeichnen, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht irreführend und falsch. Freiheit stellt den Normalfall dar, Beschränkungen hingegen sind die Ausnahme, die besonders gerechtfertigt werden müssen."



    Ist doch Wortklauberei: Rein praktisch ist es ein Privileg /Sonderrecht,wenn einige Wenige von allgemeinen Beschränkungen ausgenommen sind.



    Zudem leider baut sich die Argumentation auf falschen Grundlagen auf:



    "Doch seit das Robert-Koch-Institut bestätigt hat, dass von Geimpften keine Gefährdung ausgeht, ist die Debatte unausweichlich. "



    Das hat das RKI aber eben nicht gesagt,auch wenn es der superkompetente Gesundheitsminister so verstanden hat und es munter nach geplappert wird. Vermutlich weil man es verständlicherweise gerne so hätte.



    Die Realität ist leider etwas komplizierter ,wie fast immer. Das Ansteckungsrisiko, das von Geimpften ausgeht, ist zwar geringer, aber nicht gleich null. Geimpfte sind zudem auch nicht selber zu 100% vor Infektion und Erkrankung geschützt.



    Zudem sind das alles nur vorläufige Erkenntnisse ,die sich auch wieder ändern können. Wie man zuletzt an dem ganzen Hin und Her mit dem AstraZeneca-Impfstoff sehen konnte.

    • @Mustardmaster:

      Hatte die Aussage des RKI ebenso verstanden, wie hier von Ihnen dargestellt. Also Vorsicht auch für die Geimpften. Vorweg, bin (noch) nicht geimpft. Aber es muss nicht immer gleich das GG sein, um sich für oder gegen Gemeinschaftssinn zu entscheiden. Aus genanntenm Grund sowieso. Möchte da nicht auf Vorrechte/Vorteile pochen. Was anderes ist es denke ich, wenn z. B. Familien an Corona schwer tragen. Solche Lasten habe ich nicht. Da sollte man abwägen. Aber ganz bestimmt nicht wg. Mallorca u. ä. Dann lieber gemeinsam "durch".

  • Das Problem liegt doch darin, dass aktuell keiner sagen kann, ob die Impfung allein hilft, nicht infiziert zu werden, nicht infektionsherd zu sein.



    Im Bekanntenkreis wird genau das aktuell befeuert. Befreundeter Chirurg hat die 1.Impfung von AstraZeneca erhalten. 2-3 Wochen später erkankt seine Frau an Covid. Wenige Tage später sowohl er als auch der Sohn (den die Familie, wie auch der Mann selbst, isoliert hatte).



    Somit bevor wir solche Aufhebungen von Einschränkungen für alle Geimpften fordern, sollte die Datenlage erst einmal sondiert werden.



    Womöglich sind beide obigen Fragen zu Geimpften nämlich gar nicht so eindeutig, wie aktuell behauptet wird...

    • @Daniel Drogan:

      Es gibt mittlerweile Studien, die belegen, dass Geimpfte NACH DER 2. IMPFUNG (und nicht wie in Ihrem Bekanntenkreis nach der 1. Impfung) andere nicht mehr anstecken und die Wahrscheinlichkeit, selber zu erkranken, höchst gering ist. Wenn überhaupt, erfolgt ein sehr milder Krankheitsverlauf. Klar ist eins: die Masken werden wir nicht so schnell los. Hinzu kommt, dass die Infektionen überwiegend in Innenräumen erfolgen.

      • @Jossi Blum:

        Also dem ist leider ja nicht so.



        Fast täglich werden wir bombardiert mit Wirksamkeits-Prozenten. Biontech war gestartet mit "bis zu 90%" Wirksamkeit. Nach 2 Impfungen. aktuell gibt es daten aus Israel, das mit der 1.Impfung man schon bei 85% Wirksamkeit sei. Das finde ich interessant. Wo doch die Zulassung bei 2. Impfung im abstand von x Wochen zugelassen wurde. Selbst heute hört man noch deutsche Politiker die mit 1. Impfung erstmal ganz zufrieden wären. Ob die 2.Impfung, wie in der Zulassung besagt, nach x Wochen erfolgt, lassen wir mal offen, ob es dann genug Impfampullen gibt.



        Bei Astra Zeneca gibt es gleich ganz unterschiedliche Daten. Einmal schreibt man von 76% schon nach der 1.Impfung, mal nach der 2.Impfung mit 76-81%.



        Auch das mit anstecken nach der 2. Das mit der Impfung und danach nicht ansteckend, kann ich nirgendswo nachlesen. Ja die Wahrscheinlichkeit ist geringer aber es gibt keine "sterile Immunität".

    • RS
      Ria Sauter
      @Daniel Drogan:

      Zustimmung!



      Alles ist noch im unklaren Bereich.



      Anscheinend hilft die Impfung nicht gegen alle Varianten.

      • @Ria Sauter:

        "Anscheinend hilft die Impfung nicht gegen alle Varianten."

        Aber gegen manche Varianten. Und ein 50%iger Schutz ist besser als 0%.

  • Der Artikel enthält einen schwerwiegenden Fehler!!!



    Es ist nicht zutreffend, dass erwiesen sein muss, dass von Geimpften oder Genesenen keine Gefahr ausgeht, damit diesen ihre Grundrechte zu gewähren sind. Die Regierung ist verpflichtet zu belegen, dass von diesen Personen auch eine Gefahr ausgeht um Ihnen diese Rechte weiter vorenthalten zu können!!!



    Sonst könnten jederzeit Grundrechte auf Basis von Vermutungen eingeschränkt werden bis bewiesen ist, dass diese Vermutungen falsch sind...

  • Faß mal z‘ammen mit ner geschätzten Rechtsanwältin - CRS - Bitte - Frau RAin -

    “ ich hab seit heute zwar nen impftermin, aber... das gebrabbel vom zurückerhalten der grundrechte geht mir immer noch auf die ovarien!

    guckt mer genauer hin, geht's weniger um grundrechte, umso mehr jedoch um life-style.“ - anschließe mich



    & ergänzt locker -



    “ berlin-vorteil - über ostern konnten alle 60+ nen termin für astra... vereinbaren. ging ruck-zuck, det zeuch muß schließlich unter die leutz. nach dachschaden wurde nicht gefragt, nur nach geburtsdatum+postleitzahl.

    im übrigen: das quarantäne grundrechte so einschränkt wie knast, ist ne binse. sollt'mer meinen. aber ich bezweifle, dass knackis+andere geschlossen-untergebrachte als erstes ans shoppen+jetten denken. schlüsselgewalt+uniformzwang ist näherliegend.“



    Gellewelle&Wollnichwoll! Aber Hallo!

    kurz - “Das ist wie bei CCR!



    Wo CRS draufsteht - ist auch CRS drin!“

    RAin - Christine Rölke-Sommer - 💐 -

    taz.de/Solidaritae...pandemie/!5758831/

    • @Lowandorder:

      Bei dem, was CRS & Sie als Lifestyle denunzieren, geht es um das Recht, grundsätzlich tun und lassen zu können, was man will, oder, wie das Grundgesetz es schwülstig ausdrückt, um das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Grundrechte sind nicht nur für die Zwecke da, die Sie oder CRS für wichtig halten.

      • @Budzylein:

        Nein, so geht es jetzt wohl nicht. Wenn Sie viel Wissen über die Juristerei und das Recht haben, na gut, dann kann man das Wort "schwülstig" in Bezug auf manche Formulierung des Grundgesetzes vielleicht gebrauchen. Weil man weiß, was man sagt. Es soll im Grundgesetz ja nicht um was der Welt entzogen "Heiliges" gehen. Allerdings um den Schutz der Glaubensfreiheit an etwas Heiliges.



        Aber ansonsten, wenn sich einer wie ich mit dem Recht nun mal nicht so auskennt...muss ich schon fragen: Wo geht es denn hier darum, Lifestyle zu denunzieren? Das GG schützt mein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Da können Shoppen & Jetten dazu gehören. By the way, da fahr ich mit dem Bus zum Ein-Euro-Laden. Ist auch S&J. Und wichtig das ich das darf. Aber inwieweit schützt das GG Shoppen&Jetten? O.K. Es gibt das Recht auf freie wirtschaftliche Betätigung. Da gibt es dann die Geschäftsmodelle Shoppen&Jetten.



        Grundrecht ist Grundrecht. Die freie Wahl des Wohnortes ist meines Wissens kein "minderes" Grundrecht gegenüber dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Grundrechtseinschränkungen werden in Abwägung von Grundrechten zueinander getroffen, meines Wissens. Und daraus ergeben sich dann Einschränkungen hinsichtlich "S&J". Und auch weil "S&J" als solche eben nicht gleich Grundrechte darstellen, sondern nur weil...siehe oben.



        Und ansonsten: Man muss nicht gleich im Knast sitzen um ne solche oder solche Perspektive zu haben. Sitzen sie mal im Jobcenter und denken sie an das GG. Das tun sie dann aber ganz und gar nicht schwülstig sondern sehnsüchtig. Das kann ich sagen.

        • @Moon:

          Sie schreiben: "Das GG schützt mein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Da können Shoppen & Jetten dazu gehören. By the way, da fahr ich mit dem Bus zum Ein-Euro-Laden. Ist auch S&J. Und wichtig das ich das darf."

          Eben. So ist es. Und um nichts anderes ging es in meinem Kommentar.

      • 4G
        4813 (Profil gelöscht)
        @Budzylein:

        Nicht jede entfaltete Persönlichkeit ist ein Schmetterling.



        Tun und lassen können, was man will? Steht das im Grundgesetz?



        Dann wäre ich gerne König und würde das mit der Pandemie ruckzuck Rübe ab ganz schnell in den Griff bekommen. Versprochen.

        • @4813 (Profil gelöscht):

          Lesen Sie einfach mal den Wikipedia-Artikel zur Allgemeinen Handlungsfreiheit ( de.wikipedia.org/w..._Handlungsfreiheit ). Da ist eigentlich ganz gut zusammengefasst, was zum Schutzbereich des Grundrechts gehört. Einfach gesagt: Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt auch die Freiheit, irgendwelche banalen, alltäglichen Dinge zu tun oder zu lassen. Natürlich kann das Grundrecht eingeschränkt werden, wenn es denn dafür einen rechtfertigenden Grund gibt, z. B. den Schutz der Grundrechte anderer. Das ändert aber nichts daran, dass die Freiheit, dem eigenen "Lifestyle" nachzugehen, ein Grundrecht ist. Es gibt keinen Gegensatz zwischen Grundrecht und selbstgewähltem "Lifestyle".

          • @Budzylein:

            Genauso sieht es aus. Und vor allem hat sich jeder frei nach seinem Gewissen zu entscheiden. Es gibt keinen kollektiven Willen, nachdem sich zu richten ist. Die Freiheit geht – wie Kant schon meinte – immer soweit, bis sie die Freheit des anderen verletzt.

    • @Lowandorder:

      Däh&Zisch - Mailtütenfrisch schlenztein:

      “Soli

      Fehlte ein Vers











      Frag nicht nach Impfstoff-Qualität,



      Verflixt nochmal und zugenäht.



      Denk an die Soli Dari Rari Tät







      Uschi Glas, die tut`s doch auch



      Das ist in Deutschland guter Brauch.



      Die hat sogleich - für kleines Geld,



      Ihr Bild zur Verfügung gestellt.







      Und alle Menschen denken sich,



      wenn`s die tut, ja, dann tu`s auch ich.“

      Eben&kurz - “ Der freie Wille: Vor der Vernunft ist er nicht zu erweisen, aber doch muß man ihn fordern, sonst hört alle Selbstverantwortung auf.“ - W. B. -

      • @Lowandorder:

        Oh - Von Wilhelm Busch!



        So kannte ich ihn nicht.



        Da hoffe ich in Bezug auf Pandemie, Lockdown u. GG mit W. B. dass wir uns nicht als Hans Huckebeine erweisen, von dem es heißt:

        "Und Übermut kommt zum Beschluß,



        Der alles ruinieren muß.

        Er zerrt voll roher Lust und Tücke



        Des Grundgesetzes klug Gestricke."

        Frei holpernd nach W. B.

  • Schön, so etwas vernünftiges hier zu lesen!

    • @siri nihil:

      Dem stimme ich ausdrücklich zu! Ich begrüße es, Artikel wie diesen in der taz zu lesen. Hier bezieht eine Rechtswissenschaftlerin Position und läßt mich als Leser mit vollziehen, wie sie zu ihrer Position kommt. Sie vermittelt mir "rechtswissenschaftlichen" Laien dabei sehr wichtige grundlegende Einsichten, wie das GG zu verstehen ist. Damit eröffnet sie mir ein faires Angebot, wiederum zu ihrer Position Stellung zu beziehen. Dazu dann die Verlinkung zum Interview mit Jasmin Kalarickal. Viel notwendig wissenswertes, um eine Diskussion überhaupt führen zu können. Dank an die Autorin für ihre verständliche, ganz unaufgeregte Argumentation!

  • Da draußen ist eine Pandemie. Zu deren Eindämmung ist Geschwurbel über Grundrechte wenig geeignet. Es gibt kein Grundrecht, Viren zu verschleudern. Hilfreich ist Kontaktvermeidung jeglicher Art, wo immer möglich. Auch von Selbstgetesteten und Geimpften.

    • @sollndas:

      Ja, und?



      Bei den Hygienemodellen zu diversen Öffnungen spielt fast immer ein aktueller negativer Test eine Rolle.



      Eine geimpfte Person ist lt. aktueller Erkenntnisse was ihre Infektiosität betrifft, vergleichbar mit einer frisch negativ getesteten Person.



      Ein Test ist jeder Person jederzeit möglich.



      Und warum meinen Sie, dass Geimpfte plötzlich unvorsichtiger werden? Die allermeisten sind einfach nur dankbar geimpft zum sein und womöglich niemanden mehr in ernste Gefahr bringen zu können.



      Menschen, die das überhaupt nicht so sehen können und dabei nur an sich selbst denken gibt es leider überall.



      Das hat aber nichts mit Impfen zu tun.

      • @Life is Life:

        "Bei den Hygienemodellen zu diversen Öffnungen spielt fast immer ein aktueller negativer Test eine Rolle".



        Ja. Und die Schnelltests weisen alle einen Anteil an falsch negativen Ergebissen auf. Die falsch negativen dürfen dann Viren schleudern.



        "Eine geimpfte Person ist lt. aktueller Erkenntnisse was ihre Infektiosität betrifft, vergleichbar mit einer frisch negativ getesteten Person".



        Eben. Siehe oben. Beide sind im Durchschnitt weniger infektiös, aber eben nicht NICHT infektiös. Beide sollten sich zurückhalten. Und nicht über irgendelche gefühlten Grundrechtseinschänkungen schwurbeln.



        "Und warum meinen Sie, dass Geimpfte plötzlich unvorsichtiger werden?"



        Wo, bitte, habe ich sowas geschrieben??? Vorsicht beim Gedankenlesen. (A) kann man sich dabei irren und (B) wird sowas oft als übergriffig empfunden.

  • Hab in der taz selten so viel Unsinn gelesen.

  • Was Sie schreiben ergibt keinen Sinn.

    Gleichheit bezieht sich immer auf eine Gruppierung. Es macht ergibt keinen Sinn Menschen im Gesundheitssystem mit Approbation und ohne Approbation gleich zu behandeln, obwohl sowohl Menschen mit als auch ohne Approbation Menschen sind. Die einen können was, die andern nicht. Die einen sind geimpft und die andere nicht. Ohne diese Gruppierung hat der Gleichheitssatz überhaupt keinen Anwendungsfall.

    Außerdem machen Sie aus dem Gleichheitssatz kein Abwehrrecht, sondern ein Eingriffsrecht. Sobald der Staat/die Juristen/die Politiker *irgendetwas*tun, müssen sie sofort dafür sorgen, dass niemand davon "profitiert". D.h. der Staat darf eingreifen, weil er eingreift. Er darf Bullshit machen, weil er Bullshit macht. Das ist kein Abwehrrecht, das ist das Gegenteil davon.

  • Kurzum: Wenn alle am morgigen Montag eine Einladung zur Impfung haben würden!

    Wenn alle am morgigen Montag geimpft werden könnten und würden und nur die, welche die Impfung verweigern weiterhin mit Einschränkungen leben müssen, da würde ich dem Gleichheitsprinzip zustimmen.

    Aktuell ist man unverschuldet, man möchte geimpft werden aber es ist keine Möglichkeit gegeben, eingeschränkt.

    Also gleiches Recht für alle! Und das nicht weil ich mich hier wie ein Kleinkind durchsetzen möchte, sondern weil ich darauf Poche das man die wenigen Rechte der Bürger auch bitte bewahren möge. Die Gleichheit ist dabei eines der wichtigsten Rechte überhaupt!

    Kommentar gekürzt.

    Die Moderation

    • @VigarLunaris:

      Sorry. Doch: Eher wie n Kleinkind. Wenn ich keine Sandkastenschippe habe, darf Lena auch keine haben. Und: Das Gleichheitsprinzip haben Sie nicht verstanden. Es geht nicht darum, dass alle zu jeder Zeit das gleiche tun können!



      Ihre Bemerkung mit der Armbinde lässt dann auch vermuten, dass sie auch das mit der deutschen Gesxhichte nicth wirklich verstanden haben...

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Es ist vollkommen richtig, den Geimpften all ihre Rechte zurückzugeben. Das hilft auch der Wirtschaft, insb. der Gastronomie.

    Leider bin ich ungeimpft und gehöre nicht zur Prioritätsklasse. Trotzdem!

  • Hat die Autorin schon mal was von Fluchtmutationen gehört? Wenn sich die Geimpften wieder normal verhalten, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie durch eine Fluchtmutation krank werden. Die Chance auf einen schweren Verlauf ist bei Geimpften zwar gering, aber bei Ungeimpften eben nicht. Die Grippe schafft es ja auch jedes Jahr aufs neue so zu mutieren, dass sie die Impfung des Vorjahres umgeht. Die Mutation, die uns infizieren kann, wird sich durchsetzen. Das geschieht bei Geimoften umso schneller, desto mehr Kontakte sie haben. Geimpfte können sich also dadurch solidarsich mit Ungeimpften zeigen, dass sie die Wahrscheinlichkeit der Verbreitung von Fluchtmutationen solange einschränken, bis alle zumindest eine Erstimpfung haben.

  • „Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis""

    Das sind ~6% der Bevölkerung. Also zweitgeimpfte. Davon die meisten wohl 70 und älter.

    Wer soll deswegen auf machen? und wie soll das rechtssicher kontrolliert werden?

    und in ein Restaurant gehen ist wohl alles, aber kein Grundrecht

    • @danny schneider:

      Ins Restaurant zu gehen, ist eine Tätigkeit und kein Grundrecht. Es ist aber ein Grundrecht, in ein Restaurant gehen zu dürfen. Nennt sich allgemeine Handlungsfreiheit und ergibt sich aus Artikel 2 Grundgesetz. Die Einschränkung dieses Grundrechts bedarf einer Rechtfertigung, und die ist bei Personen, von denen keine Gefahr ausgeht, nicht erkennbar.

      Und wie soll das rechtssicher kontrolliert werden? Ganz einfach: Impfpass vorzeigen. Genau so, wie man seine Fahrkarte vorzeigt, wenn man in den Bus einsteigt.

      • @Budzylein:

        Nun gut, dass von geimpften keine Gefahr ausgeht ist derzeit noch unklar. Die bisherigen großen Studien beziehen sich darauf, dass FÜR die geimpften eine geringere Gefahr ausgeht. Solange das nicht klar ist, ist meines Erachtens die Debatte akademisch und gesellschaftlich absolut verfrüht.

        Daneben erhöhen wir gesellschaftliche Risiken, wenn geimpfte nun Vorteile gegenüber nicht-geimpften haben. Dies macht die friedliche und reibungslose (und ohne möglichst viel Korruption) Verteilung schwieriger. Alleine aus diesen Überlegungen sind Bevorteilungen von einigen Bevölkerungsgruppen derzeit als kontraproduktiv für die Pandemiebekämpfung anzusehen.

  • Hier man kann Herrn Birk nur zustimmen! Der Gleichheitsgrundsatz unterscheidet nicht nach Alter, Rasse etc... Es geht darum, dass alle die gleiche Chance haben !

    Somit wenn Gleichheit, dann die gleiche Chance (in diesem Fall) auf Impfung. Und diese Grundvoraussetzung gibt es schon nicht!

    Klar ist, dass es Gruppen gibt, die vorgezogen werden sollten. (Ü80 z.B. aufgrund des hohen Sterberisikos.) Aber dann?



    Ist der 68-jährige Sportler dem 58-jährigen Kranken zu bevorzugen? Nach den zur Zeit geltenden Vorschriften: ja! Oder: 40 Jahre, solo, chronische Lungenprobleme und deswegen bald geimpft, Sportler (und zwar gut) im Gegenzug zu einem normal lebenden 59-jährigen, weniger sportlich, aber für eine Familie sorgend aber unter Prio "ferner liefen"? Der 40-jährige darf Party machen, der 59-jährige darf warten und hoffen, dass er rechtzeitig eine Impfung bekommt (und ist dabei weiterhin in seinen Grundrechten eingeschränkt..) ?



    (Anmerkung: Dieser Fall ist nicht konstruiert !)

    Daher: Wenn es eine Gleichheit beim Impfangebot gibt: gerne Aufhebung aller Beschränkungen für Geimpfte.



    Aber solange ca 70% der Bevölkerung per Gesetz / Verordnung nicht einmal die Chance auf eine Impfung in absehbarer Zeit (d.h. nicht irgendwann im September) haben: Nein.



    Denn Gleichheit setzt eben voraus, dass ALLE MENSCHEN gleich sind und die gleiche Chance auf das gleiche Ergebnis im (ungefähr) gleichen Zeitraum haben. Und nicht, dass die einen sagen: "Tja, Pech gehabt... Wärt Ihr früher geboren worden.."

    Anmerkung:



    Würde man sagen: "Wärt Ihr als XXXX (Europäer, Afrikaner, Chinese, Eskimo, Mann, Frau, Diverse, etc.... egal was) geboren worden, dann hättet Ihr jetzt die und die Grundrechte; leider seid ihr es nicht und so müsst Ihr halt warten, bis es auch für euch soweit ist" würde man zu Recht wg. Rassismus und Benachteiligung vor Gericht gebracht!



    Und hier ist der größte Unterschied nur eine willkürliche Altersgrenze...

    • @Falkner2010:

      Das stimmt nicht! Nacht Art. 3 Abs.3 Var. 7, 8 und 9 kann jemend auch jegliche Impfung aus religiösen oder weltanschaulischengründen verweigern. Er darf deshalb nicht diskreminiert werden.

    • @Falkner2010:

      Würde man sagen: "Wärt Ihr als XXXX (Europäer, Afrikaner, Chinese, Eskimo, Mann, Frau, Diverse, etc.... egal was) geboren worden, dann hättet Ihr jetzt die und die Grundrechte; leider seid ihr es nicht und so müsst Ihr halt warten, bis es auch für euch soweit ist".

      Exakt das ist dauerhafte Lebensrealität für Millionen Bürger! Die schon ohne Bürgerrechte geboren wurden, und zwar nicht sonst wo, sondern in Deutschland. Kein Wahlrecht, kein Versammlungsrecht, kein Recht auf freie Wahl des Wohnortes oder des Berufes... Normal!



      Die Rede ist nicht von Einwanderern/Geflüchteten, sondern von Bürgern, die regulär mit ihrer Geburt künstlich zu Ausländern gemacht werden. Siehe Abstammungsprinzip.



      So what, regt doch auch keinen auf, dass Millionen, trotz angeblicher Gleichheit und gleichen Pflichten, nur davon träumen können gleiche Rechte wie Blutsdeutsche zu haben! Und auch Derjenige kann nichts für seine Abstammung, aufgrund der, ihm diese Rechte hier verweigert werden, er kann nur, wenn es soweit ist (erfüllte Voraussetzungen), versuchen, sich die Staatsbürgerschaft zu verdienen, gegen Leistungen und Nachweis, von Dingen, die, wenn sie auch Blutsdeutsche erbringen müssten, um wählen oder demonstrieren zu dürfen, würden Querdenker, den Reichstag in Schutt und Asche legen!



      So what, es geht um Gleichheit und gleiches Recht für alle? Wieviele haben sich nochmal gegen diese Verweigerung der Bürgerrechte Millionen Steuerzahlern, seit Jahrzehnten schon, aufgeregt und nach Gleichheit, gleiches Recht und gleiche Partizipationsmöglichkeiten für alle Bürger dieses Landes, verlangt? Aber wehe, man selbst darf nicht frei entscheiden, ins Restaurant oder Kino zu gehen. Dann wird es auch keinem anderen gegönnt, auch wenn der schon könnte. Das hat nichts mit Gleichheitsgrundsatz zu tun, das ist einfach nur Neid! Außerdem haben die jetzt zuerst Geimpften, in der Pandemie am meisten entbehren müssen! Ist schon bös', sich nun am wohlverdienten Restaurantbesuch der Senioren zu stören..!

    • @Falkner2010:

      Bisher geht es in den Diskussionen in die Richtung, dass Geimpfte genau so behandelt werden können, wie diejenigen, die einen negativen Test gemacht haben.



      Wo haben Sie denn da ein Problem?



      Wo besteht da eine Ungleichheit in den Chancen? Wer hindert Sie an einem Test?



      Sollen Geimpfte vor dem Freiseurbesuch oder dem Besuch im Krankenhaus unbedingt noch einen Test machen, wie nicht Geimpfte damit es sich "gerechter" anfühlt?



      Eine "Aufhebung aller Beschränkungen" wird es doch erst geben können, wenn die gesamte Bevölkerung hinreichend durchgekämpft ist. Dann sind Sie auch dabei. Also auch keine Ungleichheit.



      Das ist im Übrigen im obigen Artikel auch genau so erklärt.



      Das Leben besteht doch nicht nur aus "Party machen". Aktuell werden auch Menschen geimpft um in erster Linie schwer kranke Angehörige zu schützen... das tun sie nicht allein aus purem Egoismus!

    • @Falkner2010:

      Das bedeutet, dass jedes positive Angebot des Staates - solange es nicht nach ihren Kriterien für alle in gleichem Maße gilt/greift/verfügbar ist - dem Staat erlaubt mehr Grundrechtseinschränkungen vorzunehmen.

      Umso abstruser, schwer greifbarer dieses Angebot wäre, desto mehr dürfte der Staat eingreifen. Umso schlechter und langsamer der Staat verteilen würde, deste länger dürfte er eingreifen.

      Ein Staatseingriffs perpetuum mobile.

      Da wäre mir deutlich lieber, wenn der Staat überhaupt nichts tun würde. Dann müsste er ja auch nichts "ausgleichen".

      Die Impfprioliste orientiert sich an Möglichkeit und Notwendigkeit. Das reicht.

  • Zu den ach so erschröcklichen Freiheitseinschränkungen siehe



    blog.fefe.de/?ts=9e9a998d



    Geimpfte sind schon allein dadurch privilegiert, dass sie geimpft sind. Dass sie z.B. mit weniger Angst vor virenschleudernden Leerdenker:innen und Mimimi-Öffnungsfanatiker:innenn ihren täglichen Bedarf einkaufen und ihre Arzttermine wahrnehmen können.

  • Endlich. Wirklich. Genau.

  • Geimpfte haben dieses Privileg, weil Andere solidarisch ihnen den Vorrang lassen, aus menschlichen, medizinischen und vernünftigen Gründen. Du bist geimpft, weil Andere es noch nicht sind. Daher hoffe ich, dass wir solidarisch bleiben. Bis zum Schluss, aus Solidarität. Zum Primark Binge Shopping, du bist ja ein Befreiter, Privilegierter Geimpfter und vom Café aus zugucken, wie die, welche für dich verzichtet haben, auf Station kommen und diese vielleicht nicht mehr verlassen? Da wünsch ich guten Flug, um auf die Karikatur Eingangs zurückzukommen.

    • @Weidle Stefan:

      Impfwillige, die noch nicht geimpft sind, haben nicht anderen den Vortritt gelassen, sondern sind durch den Impfstoffmangel und die Coronavirus-Impfverordnung daran gehindert worden, sich früher impfen zu lassen. Alle mir bekannten Impfwilligen und nach der Impfverordnung bereits Berechtigten haben sich so schnell wie möglich einen Impftermin besorgt und nicht "solidarisch" darauf verzichtet, um anderen die Impfung zu ermöglichen. Das ist auch das einzig Vernünftige, denn nur wenn jeder, der die Möglichkeit einer Impfung erhält, diese unverzüglich nutzt, kann sichergestellt werden, dass verfügbare Impfstoffe auch verimpft werden und nicht ungenutzt verderben.

      • @Budzylein:

        Wir als Gesellschaft haben entschieden, dass einige Personengruppen prioritär die Impfung erhalten sollen, welche besonderes Risiko tragen. Entweder aufgrund von Beruf oder wegen Alter und Vorerkrankung. Natürlich war das ein Vorrang lassen.



        Genauso haben viele junge sehr gesunde Menschen, welche damals auch noch nichts von 10 % (also relativ niedrig) long-covid wussten, aus Solidarität sich in relative Isolation gebracht damit die Menschen, die jetzt zuerst geimpft werden, weniger Risiko ausgesetzt sind. Alles natürlich gesellschaftlich mediert durch unsere gewählten gesetzlichen Vertretungen.

        Solidarität sollte keine Einbahnstraße sein. Ansonsten wird diese sicherlich bei der nächsten Pandemie (hoffentlich nicht all zu bald, aber leider sehr wahrscheinlich) anders ausfallen.

        • @daketias:

          Das hat nicht ein "Wir" entschieden, das wurde vom Bundesgesundheitsministerium so verordnet, und ich halte diese Verordnung grundsätzlich auch für richtig, weil es bei Impfstoffmangel sinnvoll ist, zunächst diejenigen zu impfen, die am ehesten gefährdet sind. Aber wer versucht, eine Impfung zu bekommen, obwohl er noch nicht dran ist, wird bisher durch die verordnungsgemäße Vergabe von Impfterminen recht wirkungsvoll daran gehindert. Sobald dies nicht mehr der Fall sein sollte, dürfte es mit der Solidarität und dem "Vorrang lassen" ganz schnell vorbei sein. Hand aufs Herz: Hätte Ihrer Ansicht nach die Mehrheit der Bevölkerung den Personen, die zu den Prioritätsgruppen nach der Impfverordnung gehören, auch dann den Vorrang gelassen, wenn es die Corona-Impfverordnung nicht gäbe? Ich glaube das nicht.

          • @Budzylein:

            Meinen Sie, weil Solidarität verordnet ist, ist sie nicht am Ende doch gelebte Solidarität?

            Die Frage ist, ob so eine Regel Akzeptanz findet. Das tut sie, solange es wirklich darum geht, die Gefährdeten Menschen aus einer Schusslinie zu nehmen, die für den Rest der Bevölkerung nicht so gefährlich ist. Wer da immer noch nicht freiwillig mitzieht, muss halt dulden, ohne zu wollen. Kritisch wird das, wenn die Unwilligen zu Viele werden. Und genau die Gefahr wächst, wenn es eben NICHT mehr nur um das akzeptierte Privileg geht.

  • Grundlage der Menschenrechte und somit Grundlage der Grundrechte, die die Menschenrechte als Abwehrrechte gegen den Staat ausprägen, ist die Gleichheit aller Menschen – und nicht die Gleichheit einer Personengruppe, die irgend ein Jurist oder Politiker definiert.

    Dieses Uminterpretieren der Verfassungsgrundsätze lässt nichts Gutes erhoffen.

    Aber was bei der Corona-Politik rechtlich am meisten anstösst, ist sowieso die ständige Missachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips – neben der Missachtung der Vorschriften der staatlichen Ordnung in der bundesdeutschen Verfassung, natürlich.

    Bisher wurde für keinen Impfstoff nachgewiesen, dass er eine sterile Immunität ermöglicht. Die Erfahrungen aus der Praxis widersprechen dem auch, und die Hersteller behaupten eine solche Produkteigenschaft nicht. Tätsächlich wäre wohl keiner der Corona-Impfstoffe ohne die Gesetzesänderung 2009 überhaupt rechtlich als Impfstoff zu bezeichnen. Dort wurde hinzugefügt, dass jedes gentechnisch wirksame Medikament auch rechtlich als Impfstoff gesehen wird.

    • @Volker Birk:

      Vielen dank! Ich schließe mich uneingeschränkt an!

    • @Volker Birk:

      Ihre Ausführungen sind nicht richtig. Artikel 3 GG besagt, dass Gleiches nicht ungleich behandelt werden darf, die Gruppe der ungeimpften ist aber der Gruppe der geimpften nicht gleich. Verfassungsrechtlich ist daher die Wiederherstellung der Grundrechte - und um nichts anderes geht es - verhältnismäßig und geboten. Die seit Monaten ausgesetzten Grundrechte darf der Staat nicht ohne Rechtfertigung weiter einschränken, das widerspricht dem GG und der Demokratie.



      Es ergibt sich keine Rechtfertigung mehr.

      Erschreckend finde ich die Befürworter des totalitären Staates, die hier einer Meinung sind.

      Ich bin weder Corona Leugner noch in der aktuellen impfpriorisierung, um entsprechende Verurteilungen direkt zu entkräften. Ich gehe auch keine Demos und halte mich an die kontaktbeschränkungen.......

      • @siri nihil:

        Absolute Zustimmung.

    • RS
      Ria Sauter
      @Volker Birk:

      Danke, auf den Punkt gebracht.

    • @Volker Birk:

      ... und deswegen bleiben wir ewig um Lockdown bis sich der Letzte angesteckt oder so gnädig war, sich impfen zu lassen, in Deutschland, Europa oder gar der ganzen Welt.