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Plädoyer im Prozess gegen Lina E.Anklage gegen die Anklage

Im Prozess gegen die Linke Lina E. wegen Angriffen auf Neonazis plädiert die Verteidigung – und übt scharfe Kritik an Bundesanwaltschaft und Richtern.

Solidarität mit Lina E. aus Berlin Foto: Stefan Boness/Ipon

Dresden taz | Ulrich von Klinggräff spart nicht an deftiger Kritik. Der Prozess habe eine „politische Justiz“ offenbart, die seine Mandantin Lina E. von Beginn an vorverurteilt habe, klagt der Verteidiger im Oberlandesgericht Dresden am Mittwoch. Von „feindstrafrechtlichen Bezügen“ spricht er, von einem „unbedingten Verfolgungseifer“ und „Geschichtsblindheit“ der Bundesanwaltschaft. Die Angesprochenen, und auch Lina E., verfolgen das weitgehend ungerührt. Die Abreibung kommt nicht unerwartet.

Über die ganze Verhandlung hatte die Verteidigung harte Kritik an der Anklage geübt – und sie wiederholt sie nun am Mittwoch bei ihren Plädoyers im größten Prozess gegen militante Linksradikale seit Jahren. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung und sechs schwere Angriffe auf Rechtsextreme von Oktober 2018 bis Februar 2020 in Leipzig, Eisenach und Wurzen wirft die Bundesanwaltschaft Lina E. und drei Mitangeklagten – Jannis R., Lennart A., Philipp M. – vor. Die 28-jährige Leipzigerin sei dabei Anführerin gewesen.

Seit anderthalb Jahren wird darüber in Dresden verhandelt, noch ein knappes Jahr länger sitzt Lina E. in U-Haft. Und die Bundesanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer, dass sie alle Anklagepunkte zumindest gegen die 28-Jährige für bestätigt erachtet. Sie forderten für sie acht Jahre Haft und für die Mitangeklagten bis zu drei Jahre und 9 Monate Haft.

Verteidiger von Klinggräff hält das für völlig überzogen. Er verweist auf den NSU-Prozess, wo der Mitangeklagte Ralf Wohlleben zehn Jahre Haft erhielt, für die Lieferung der Tatwaffe, mit der neun Menschen ermordet wurden. Und der Anwalt kritisiert nochmal die „absurden“ Sicherheitsvorkehrungen im Saal, den „polizeilichen Popanz“, die auch mediale „Verleumdung“ von Lina E. und ihre lange U-Haft. Der Prozess sei viel zu hoch gehängt und hätte genauso gut vor einem Landgericht verhandelt werden können, findet von Klinggräff.

Naziterror auf der Straße?

Dann wird der Verteidiger grundsätzlich. Die Bundesanwaltschaft sei offensichtlich eine Anhängerin der Hufeisentheorie, die links und rechts gleichsetze, was nach den Attentaten des NSU, Halle oder Hanau von „atemberaubender Ignoranz“ zeuge. Sie negiere völlig „die tägliche faschistische Gewalt in Deutschland“, die seit der Wende zu mehr als 200 Todesopfern führte, und das „enorme Versagen“ des Staates im Kampf dagegen, kritisiert von Klinggräff.

Gerade in Eisenach, wo zwei der Angriffe stattfanden, habe kein friedlicher Meinungskampf geherrscht, sondern „Naziterror auf der Straße“. Ein antifaschistisches Tatmotiv könnte damit ja auch strafmildernd gesehen werden, so der Anwalt. Die Bundesanwaltschaft aber sehe es strafverschärfend.

Und auch das Gericht kritisiert der Verteidiger. Auch dieses habe sich stets vor die Ermittler und vor die Bundesanwaltschaft gestellt. Und keine kritische Beweiswürdigung erkennen lassen. Kritik im Prozess sei immer nur an der Verteidigung geübt worden – selbst noch, als der Bundesanwaltschaft mit zwei Alibis nachgewiesen werden konnte, dass sie bei zwei Mitangeklagten zwei falsche Tatvorwürfe erhoben hatte.

Dann geht von Klinggräff auf die konkreten Taten ein und kritisiert eine „unfassbare Einseitigkeit der Beweiswürdigung“ und eine Beweislastumkehr. „Im Zweifel gegen die Angeklagten“, habe im Prozess gegolten. Obwohl alle Anklagepunkt auf Indizien oder „Mutmaßungen“ beruhten, verwende die Bundesanwaltschaft diese allesamt gegen die Angeklagten oder betreibe „Rosinenpickerei“. Immer wenn eine Frau am Tatort gewesen sein soll, soll es Lina E. gewesen sein. Immer wenn ihr bis heute untergetauchter Partner Johann G. dabei gewesen sei, sei es auch die 28-Jährige gewesen. Von einer „Bonnie&Clyde-Logik“ spricht von Klinggräff, die mit keinen Beweisen unterlegt sei.

Verteidigung fordert Freispruch

Auch die Aussagen einiger der angegriffenen Neonazis, die Lina E. belasteten, seien „schamlos gelogen“ gewesen, erinnert von Klinggräff. Ein früherer Szenekumpel von Lina E., der zum erweiterten Feld der Beschuldigten gehört und im Prozess plötzlich als Kronzeuge aussagte, habe nur Mutmaßungen geliefert. Noch dazu habe er unter Druck gestanden, „etwas liefern zu müssen“, um einen Strafrabatt zu bekommen. Mitverteidiger Erkan Zünbül verwirft die Indizien der Bundesanwaltschaft gleich in Gänze: „Ihre Anklage sind keine Asse. Und das Gericht darf sich auf solche Spiele nicht einlassen.“

Die Verteidigung von Lina E. fordert Freisprüche für fünf der sechs angeklagten Angriffe. Einzig die zweite Attacke in Eisenach, nach der Lina E. mit dem Mitangeklagten Lennart A. in einem Fluchtauto gefasst wurde, sieht Zünbül als Körperverletzung, aber nur als versuchte, weil der Angriff abgebrochen wurde, nachdem der Neonazi Leon R. ein Messer zog. Bei dem folgenden Angriff auf R.s Begleiter sei Lina E. dann nicht mehr beteiligt gewesen. Die Verteidiger beantragen dann auch noch die Haftentlassung von Lina E. Eine Fluchtgefahr, wie von der Bundesanwaltschaft behauptet, sei „absurd“.

Die Plädoyers sollen am Donnerstag fortgesetzt werden, ein Urteil wird für Mitte Mai erwartet.

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47 Kommentare

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  • Ich würde sagen, im Kern ist von der Bundesanwaltschaft eigentlich nichts wirklich bewiesen worden.

    Da Lina gar nicht vorbestraft ist, war und ist m.M. die lange U-Haft überhaupt nicht begründet.



    Dazu kommt noch der Zeuge, der Haftrabat bekommen hat und der durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Bundesanwaltschaft kam ... Wenn das nicht eine Bedeutung hat.

    Das Problem an diesem Prozess ist einfach beschrieben: Die Polizei hat nie Täter an den Tatorten direkt erwischt, es sind Vermutungen, wer da nun war und was gemacht hat.

    Ob die 'Frau' Lina war, oder ob es die Frau wirklich gab oder ob die Neonazis mit ihren Anwälten ganz bewusst Aussagen gemacht haben, um Lina zu belasten.

    Ob das schlau ist, so in die Vollen zu gehen, wenn die wirklichen Beweise dünn sind?

    Der Zeuge war nur sehr kurz in dieser Gruppe, ob er wirklich dazu beitragen kann, zu beweisen, dass Lina da Befehlsgewalt hatte?

    Wohl kaum.



    Insofern müssten die Richter genau hinschauen, ob diese lange U-Haft nicht sofort beendet werden muss.

    Ob Lina wirklich gute Dinge getan hat. Weiß ich nicht.

    Die Menschen, die angegriffen wurden, haben sehr viel Schlechtes getan und sie stehen dazu auch, möchten andere dafür gewinnen. Gerade bei so einer Gemengelange wäre es gut, sich stringend ans Gesetz und die Beweislast zu halten.

    Ob die Breitseiten gegen Bundesanwaltschaft und Richter von Nutzen sind? Ich glaube eher nicht, aber vielleicht gehört es dazu, vielleicht muss es so ausgesprochen werden.

    Die lange U-Haft spricht schon für eine Art von 'Vorverurteilung' und eine Einseitigkeit. Da Lina weder vorbestraft noch obdachlos war, ist das für mich ein Skandal. Die Fluchtgefahr wurde eher unterstellt.

    Ob der 'Lebensgefährte' überhaupt abgetaucht ist, auch das ist eine Vermutung. Evtl. hat er einen unfairen Prozess erwartet. Das ist m.M. auch nicht bewiesen, ob er wirklich die Biege gemacht hat. Er hätte sich dem Prozess stellen sollen, keine Frage.

  • Wer mit der Hufeisentheorie als Verteidiger gegen argumentiert hat die Schuld seines Mandanten bereits eingeräumt und verbietet sich nur noch Vergleiche mit Nazen.



    Das ist bereits Rückzug, der Aufbau einer Ikone und "Der Kampf geht weiter ... " Tralala.

    Sind das eigentlich "Rote Hilfe"-Anwälte, wo die Mandanten null mit dem "Staat" sprechen dürfen? Nichts zugeben dürfen? Da würde ich mich als Angeklagter ja nur verheizt vorkommen.

  • Wie lustig die Verteidigung meint eine Fluchtgefahr sei absurd … und im gleichen Text wird geschrieben das der Partner untergetaucht sei …

  • @SACHMAH, @NOBODY'S HERO

    Es geht hier nicht darum, ob es OK ist einen Neonazi krahkenhausreif zu prügeln. Ist es natürlich nicht.

    Es geht darum, ob die dünne Beweislage im Falle Lina zwei Jahre U-Haft rechtfertigt, und ob der Staat in anderen Fällen (NSU?) auch so überbordend rabiat vorgeht.

    Bislang liegen gegen Lina (ausser in einem Fall) nur Indizien vor.

    In dubio pro reo -- ausser reo ist Antifa? Sieht so ein Rechtsstaat aus? Oder eher ein Rechts-Staat?

    • @tomás zerolo:

      Na ja, die beiden NSU-Verdächtigen sind tot.

    • @tomás zerolo:

      Indizien sind AUCH Beweise. Sie sind nur vergleichsweise leicht zu widerlegen - zum Beispiel durch eine glaubhafte Gegeneinlassung des Beschuldigten. Informationshalber dazu: Stellt denn irgendwer ernsthaft in Abrede, dass die Angeklagten getan haben, was die Staatsanwaltschaft behauptet, oder ist der Verweis auf die dünne Beweislage nur ein juristischer Winkelzug?

      Die lange U-Haft mag verwundern, aber die hat nicht die Staatsanwaltschaft angeordnet sondern ein Richter - dessen Entscheidung im Zweifel auch schon mehrfach überprüft wurde - wenn die Angeklagten das denn wollten. Vergessen Sie dazu bitte auch nicht, dass das propagandistische Mittel der Selbstinzenierung als Opfer keine Frage von "Links" oder "Rechts" ist sondern bei allen systemkritischen Extremisten verbreitet.

      • @Normalo:

        > Stellt denn irgendwer ernsthaft in Abrede, dass die Angeklagten getan haben, was die Staatsanwaltschaft behauptet

        Der Artikel liest sich so, dass die Verteidigung das tut, ja.

        • @Arne Babenhauserheide:

          So weit ich das erkennen kann, tut die Verteidigung, was Verteidigung üblicherweise tut, nämlich zu argumentieren, dass die Behauptungen der Bundesanwaltschaft nicht hinreichend BEWIESEN seien, bzw. die Beweismittel nichts taugten. Dass sie falsch sind, ist darin nur gefühlsmäßig impliziert. Keine der koplortierten Äußerungen enthält letztlich diese Aussage. Es ist ja richtierweise auch nicht der Job der Verteidigung, die Unschuld der Angeklagten zu darzulegen. Das machen eher Fernsehanwälte...

          • @Normalo:

            Der Knackpunkt ist wohl, daß die Angeklagten bis auf den "Kronzeugen" das machen, was "unseren Rechtsstaat" ja auszeichnen soll, nämlich nix sagen (zu müssen).



            Ist halt bei einigen vielen Richtern und Staatsanwälten ned soo beliebt, weils denen die Norm versaut...



            Die Anklage "Kriminelle Vereinigung" ist halt auch mehr als dünn, deswegen sind die 2,5+ Jahre U-Haft für die Hauptangeklagte schon allein ein Verbrechen (also des Rechtsstaats an seinen Bürgern mit ihren Bürgerrechten)!

  • Das einzig Gute an diesem beschissenen Verfahren sind wohl die Anwälte der Verteidigung.

    Solidarität mit den Angeklagten.

    • @Jim Hawkins:

      Denk an Milke. Hat in der Weimarerer Republik einen Polizisten erschossen. Die DDR hat ihn gefeiert als Antifaschisten. Nach dem (Gott sei Dank) Untergang des realen Sozialismus wurde er für den feigen Überfall und Mord angeklagt und verurteilt. Nennt sich übrigens Rechtsstaat.

      • @Klempner Karl:

        "Küsst die Faschisten, wo ihr sie trefft"

        www.youtube.com/watch?v=IuOQasXpdcs

        • @Jim Hawkins:

          War der erschossene Polizist Faschist?

          Nö.

          Und es waren übrigens zwei Polizisten.

          Und der Hintergrund: Der gescheiterte Volksentscheids für die Auflösung des preußischen Landtags, den die KPD zusammen mit der NSDAP gegen die sozialdemokratisch geführte Regierung betrieb.



          Dagegen wollte die KPD mit der dem Auftragsmord an zwei Polizisten eine neue politische Situation schaffen. de.wikipedia.org/w...auf_dem_Bülowplatz

          Militanz ist ja so einfach. Und eigentlich immer nur struntzdumm, gerade auch dann wenn es um das Leben anderer Menschen geht.

          • @Rudolf Fissner:

            Hey, ich stehe jederzeit mit beiden Füßen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung (meistens in Dr. Martens) und lehne Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung ab.

            Ich wollte nur einen Kontrapunkt zu dem Überbietungswettbewerb an staatstragenden Äußerungen und Bekenntnissen setzen.

            Die Nazis haben den beiden auf dem Horst-Wessel-Platz ein schönes Denkmal gewidmet.

            • @Jim Hawkins:

              Ich habe nicht auf ihre Schuhe oder ihrem freiheitlichen Grundkonsensgedöns bezogen. Ch sprach die konkreten historischen Ereignisse an. Da war konkret nüscht mit Antifaschismus, das war Querfront pur gegen Weimarer Republik.

              Sie wissen aber schon was Instrumentalisierung ist? Und Sie wissen auch, dass mit der Erschießung der Polizisten 1931 nicht die Nazen (mit denenen hatte man sich ja zusammen getan) sondern die SPD in Preußen abserviert werden sollte ( de.wikipedia.org/w...ußischen_Landtages )

              • @Rudolf Fissner:

                Mir ging es um die Solidarität mit den angeklagten Antifaschisten, nicht um Mielke und die Morde an den Polizisten.

                Wie heißt es in dem anderen Artikel über den Fall, im dem ein Verteidiger zitiert wird:

                „Muss man Rechtsextremer sein, um eine Bewährungsstrafe zu bekommen?"

                Darum geht es, die Nazis sind mir sowas von egal.

                • @Jim Hawkins:

                  NOCHMAL: Die beiden von kommunistischen Querfrontlern ermordeten Poliziwaren keine Nazis sondern Repräsentanten der demokratischen Weimarere Demokratie/ der SPD geführten preußischen Landesregierung.

                  DAZU schrieben Sie süffisant "Küsst die Faschisten, wo ihr sie trefft".

                  • @Rudolf Fissner:

                    Ich habe nicht mit Mielke angefangen. Der interessiert mich nicht und ich kann auch keinen Bezug zu den angeklagten Antifas erkennen.

  • Trommeln gehört zum Handwerk. So viel zum Plädoyer der Verteidigung. Wir werden sehen, inwieweit es trägt.

  • Meine Meinung: was die Angeklagte gemacht hat, inakzeptabel. Alle Gewalt geht vom Staat aus.



    Allerdings geht der Staat seltsamerweise nicht ähnlich konsequent gegen rechte Gewalttäter, die eine Frage Gefahr nicht nur für Linke sind, nicht ausreichend vor. Siehe Gewalt gegen PoC, sexuelle und sonstige Minderheiten sowie Vertreter der demokratischen Zivilgesellschaft. Also für sehr viele. Bis hin zu nicht wenigen Tötungsdelikten. Ich finde daher die Angelegenheit sehr einseitig, und das ist noch höflich ausgedrückt. Muss es erst dazu kommen, dass wie Zeiten der RAF Polizisten zu Opfern werden bis man dahingehend aufwacht? Entsprechende Aufrufe in der Szene gibt es ja schon.

  • Auch wenn man in diesem Fall sehr viel Sympathie und Verständnis für die Täter und die Taten hat. Ändert es ja nichts an den Taten an sich. Wenn es als bewiesen angesehen wird, müssen sie ins Haft, wenn nicht dann nicht. Die Gründe dafür sind vor dem Gesetz natürlich leider egal. Aber es leuchtet natürlich ein, das die Judikative keine Sympathiepunkte für Taten vergeben kann. Ein Vater der den Vergewaltiger seiner Tochter in einer geplanten Tat umbringt, wird ja auch wegen Mordes verurteilt.

    • @Nobodys Hero:

      Naja, da der Staat Rechtsextreme offensichtlich schont stellt sich doch eher die Frage: Auf welcher Seite steht der Staat, stehe ich auf derselben?



      Ständig von Gerechtigkeit und Neutralität zu reden ist das eine. Wenn sich der durchschnittliche Polizist, Staatsanwalt und Richter nicht an einer Winkelmann stört, bis sie verhaftet wird und sich die Kollegen ganz plötzlich distanzieren müssen scheint es mit der Neutralität nicht weit her zu sein.



      Bei vielen Rechtsextremen (zB.: dem randalierenden Nazi-Mob in Leipzig) verharmlosen dann die Gerichte die Taten, da müssen die Angeklagten sich gar keine Mühe geben.

    • @Nobodys Hero:

      Es muss Verhältnismäßigkeit gelten. Wie hoch waren nochmal die Strafen für die über hundertfache Brandstiftung im letzten Jahr — oft mit Gefährdung von Leib und Leben?

      • @Arne Babenhauserheide:

        Jaja, jeder bekommt für die selben Straftaten halt dieselben Strafen. Nur wegen was man angeklagt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Sympathie.



        Gutes Beispiel auch die Rasertoten in Berlin:



        -im Dienst besoffener Polizist: Geldstrafe für den Tot einer Frau. Nichtmal Bewährung.



        -arabischer Nachname: Anklage und Verurteilung wegen Mordes

  • Es ist bemerkenswert mit welchem Enthusiasmus der Staat für von antifaschistischer Gewalt betroffene Neonazis eintritt. Von einem solchen Elan bei der Strafverfolgung können diejenigen, die Opfer der von Neonazis ausgeübten Gewalt werden, nur träumen.

  • Der Zweck heiligt die Mittel

    • @Troll Eulenspiegel:

      Wer das wirklich glaubt, hat schon den zweiten Schritt in Richtung Totalitarismus gemacht.

      • @Normalo:

        Was war der erste Schritt? Refugees welcome?

  • Was soll ich von einer Staatsanwaltschaft halten, die gegen Antifaschist*innenen ist?

    • @tomás zerolo:

      WOLLEN Sie ein politische Justiz?? Eine, die erstaml schaut, ob ein Beschuldigter möglicherweise politisch exkulpiert ist, weil er auf der Seite des "Guten" (was auch immer das in den Augen des jeweiligen Beamten ist) Straftaten begeht?

      Wir sind ein pluralistischer Staat. Es gibt auch in der Justiz Vertreter aller möglichen politischen Orientierungen - auch solchen, die Sie und ich garantiert NICHT wertend in Strafprozesse eingreifen sehen wollen. Grenze dessen, was da an politischer Orientierung in der Amtsführung vorgeschrieben werden kann, ist allenfalls die Verfassung.

      Und Antifaschismus, so unstreitig "verfassungsförderlich" der Grundgedanke ist, hat AUCH verschiedenste Erscheinungsformen (die dann eben von Fall zu Fall auch mal NICHT so verfassungskonform sein können, z. B. weil sie den löblichen Zweck mit sowohl rechtlich alsauch politisch exzessiven Mitteln verfolgen). Man kann nicht von der Justiz erwarten, dass sie da unbesehen mitspringt.

      • @Normalo:

        Zu Deiner Info, die haben wir längst. Wie sonst soll man sich die Untätigkeit im Falle des NSU und anderer Straftaten von Rechts erklären.

      • @Normalo:

        > WOLLEN Sie ein politische Justiz??

        Das ja gerade nicht. Daher steht da ja "gegen Antifaschist*innenen" und nicht "nicht für".

        Die Justiz hat nicht gegen und nicht für sie zu sein — der Prozess wirkt allerdings sehr danach, als sei die Justiz *gegen* jene, die sie antifaschistisch verortet, weil die bei weitem härter bestraft werden, als andere, die von ihr als Rechtsextrem verortet werden.

        • @Arne Babenhauserheide:

          Hatte ich pauschaler vertanden, aber Sie haben Recht. Die Frage kann man gut auch so herum verstehen.

    • @tomás zerolo:

      Was sollte ich von einer Staatsanwaltschaft halten, die ihre Urteile von der politischen Motivation der Angeklagten abhängig macht?

    • @tomás zerolo:

      Die Anklage lautet nicht auf "Antifaschismus" und wir sollten froh sein, wenn Gewalttäter bei erwiesener Schuld ihre Strafe verbüßen.

  • Das geforderte Strafmaß ist grotesk, die Dauer der Untersuchungshaft ebenso, der Wille zur Verurteilung ist übermächtig. Von einem fairen Verfahren kann nicht die Rede sein, daran ändert auch die mögliche Schuld der Angeklagten nichts.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Es passt vielleicht schon, sollte nur konsequent gegen alle angewendet werden.

  • Na du Nazi bei Bund, Nordkreuz und Uniter? Hast du Sprengstoff geklaut und im Garten verbuddelt? Hast du zehntausende Schuss Munition gehortet, und dazu gleich Leichensäcke bestellt?



    Gehe noch heute mit einer Bewährungsstrafe nach Hause, deine Kollegen in der neutralen Justiz machen es möglich!

    • @Hanette Preus:

      Das ist die inakzeptable Inkonsequenz.

  • „die tägliche faschistische Gewalt in Deutschland“, die seit der Wende zu mehr als 200 Todesopfern führte.

    • @nutzer:

      (Faschistische) Gewalt benötigt nicht zwingend tägliche Tötungen um unerträglich zu sein.

      • @Ijon Tichy:

        da stimme ich voll und ganz zu. Aber faschistische Gewalt geht eben noch einen Schritt weiter. Das vergessen oder verdrängen all die Verharmloser immerzu.

        • @nutzer:

          Dann hatte ich Sie gänzlich falsch verstanden. Ich hatte eine Relativierung in Ihren Kommentar hineingelesen. Never mind...

  • Manchmal träume ich nachts, dass ich in einem Land lebe, wo der große Verdienstorden Lina E. & Carola Rackete verliehen wird. Dann wache ich auf & tröste mich, dass es wenigstens noch immer gute Anwälte gibt in diesem Land.

    • @JulianM:

      Für das halb totschlagen eines Menschen das Bundesverdienstkreuz? Das sind ja schöne Aussichten.

    • @JulianM:

      Ob ein Anwalt wirklich gut ist und in den besten Interessen seiner Mandantin handelt, wenn er im Grunde nur ausgedehnt gegen die Justiz wettert, sei mal dahingestellt. Was ist denn da die Strategie?



      Und ob jemand, der möglicherweise geplant hat, Menschen aus dem Hinterhalt die Schädel einzuschlagen genau s verdienstvoll ist wie jemand, die Ertrinkende rettet ist eine weitere eher rhetorische Frage.

    • @JulianM:

      Ich träume auch manchmal von einem Land in dem Gewalt gegen den politischen Gegner von staatlicher Stelle nicht bekämpft, sondern gefördert und gefordert wurde.

      Zum Glück sind diese Albträume selten, es ist ein Segen dass ich diese dunkle Zeit nicht miterleben musste. Auch damals war man der Meinung dass Gewalt gegen Andersdenkende nicht pauschal schlecht sein muss, solange man sich nur die richtigen aussucht.

      Bemerkenswert dass Sie offenbar zweifelsfrei von der Urheberschaft Linas überzeugt sind. Was meinen Sie: Hat der Anwalt das noch nicht begriffen oder lügt er?