Cottbuser Grünen-Politikerin verurteilt: Die Rache des Kampfsportlers
Die Grünen-Politikerin Barbara Domke wird verurteilt, nachdem sie auf Facebook eine „Zeit“-Recherche geteilt hat. Der Kläger, ein Neonazi, darf jubeln.
taz |
Auf Twitter schrieb Domke: „Ein rechtsextremer Kampfsportler hat mich vor das Landgericht gezerrt, weil ich einen Zeit-Artikel geteilt habe. Jetzt kam das Urteil. Er hat gewonnen. Neueste Masche von Rechtsextremen. Hat jemand eine Ahnung, was man so als Sozialarbeiterin verdient?“ Dazu das Hashtag #FCKNZS.
Empfohlener externer Inhalt
Laut dem der taz vorliegenden Urteil vom 4. November (Az.: 3 O 208/21) darf Domke nun bestimmte Behauptungen über den Kläger nicht verbreiten, der eine zentrale Figur der Cottbuser Neonazi-Szene und Kampfsportler ist. Untersagt wurde die Verbreitung von Informationen etwa über seinen Gesundheitszustand, mutmaßliche Aktivitäten in der Cottbuser Kriminellen-Szene rund um Waffen-, Drogen- und Menschenhandel sowie seine Rolle als möglicher Kopf eines extrem rechten Netzwerks im Süden Brandenburgs.
Die Kosten des Verfahrens wurden Domke auferlegt: Wie sie selbst auflistete, geht es um eigene Anwaltskosten in Höhe von 876 Euro, die der Gegenseite von mehr als 900 Euro, zuzüglich von Gerichtskosten bei einem Streitwert von 10.000 Euro. „Ich bin so lost“, schrieb Domke.
Rechter Kampfsportler ist klagefreudig
Was war geschehen? Mit einer Leseempfehlung hatte die Kommunalpolitikerin auf ihrem Facebook-Account mit Copy and Paste einen Text der Die Zeit verbreitet; ähnlich hatten es zuvor andere Facebook-Nutzer wie „AfD Watch Brandenburg“ gemacht. Ein Link zu Zeit Online fehlte. Domke hatte womöglich deshalb auch übersehen, dass zu diesem Zeitpunkt der Text dort auch gar nicht mehr verfügbar war, bis heute nicht. Als ein Schreiben des Anwalts des Kampfsportlers bei ihr einging, löschte sie zwar ihren Facebook-Post, unterschrieb aber nicht die geforderte Unterlassungserklärung.
Die Zeit hatte den Beitrag mit der Überschrift „Rechtsextremismus: Der Clan von Cottbus“ nach einer juristischen Auseinandersetzung vom Netz genommen. Domke selbst als Akteurin der antifaschistischen Szene in Cottbus war zwar im Text der Zeit zitiert worden, um ihre eigenen Aussagen ging es in der Auseinandersetzung allerdings nicht.
In erster Instanz hatte die Wochenzeitung noch gewonnen, dann aber war ihr in zweiter Instanz die Verbreitung von mehreren Passagen untersagt worden. Der klagefreudige Kampfsportler durfte jubeln. Auch mit der Berliner Morgenpost hatte er sich inzwischen juristisch angelegt, hier erzwang er in einem Text mit der Überschrift „Im Reich der Rechten“ allerdings nur die Löschung einer Passage.
Für Barbara Domke bleibt die Entscheidung des Cottbuser Landgerichts unverständlich. Sie verstehe nicht, „wie man dafür belangt werden kann, wenn man einen Artikel in sozialen Netzwerken teilt“, sagt sie der taz. Es sei ihr bewusst, dass jeder Mensch Rechte habe und dafür auch rechtliche Mittel nutze, um diese durchzusetzen. „Im hier vorliegenden Fall wurde aber bewusst versucht, ein Exempel zu statuieren, um meine Person genau dort zu treffen, wo es am meisten weh tut: finanziell. Denn Rechtsstreitigkeiten kosten sehr viel Geld und vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang“, sagt Domke.
Politische Gegner:innen mit den Kosten drangsalieren
Der Fall hat aus Sicht von befragten Jurist:innen vor allem zwei Aspekte. Der Kieler Rechtsanwalt Alexander Hoffmann beobachtet, dass immer häufiger versucht wird, nicht nur juristisch gegen Autor:innen eines Textes oder ihre Verlagshäuser vorzugehen, sondern auch gegen politische Gegner:innen, die inkriminierte Zeitungsbeiträge im Netz verbreiten – mit dem Ziel, sie über die auferlegten Kosten kaputtzumachen.
Er sieht aber auch das häufige Problem nicht ausreichender Medienkompetenz bei Nutzer:innen sozialer Netzwerke. „Wenn man das richtig macht, ist man rechtlich geschützt“, sagt Rechtsanwalt Hoffmann – und rät Aktivist:innen, dazu angebotene Fortbildungen der Opferberatungen zu nutzen.
Ähnlich schätzt das der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun ein, der das Urteil aus Cottbus ebenfalls genau geprüft hat. „Kein Justizskandal“, sagt er. Wahrscheinlich sei Domke tatsächlich haftbar für die Verbreitung der umstrittenen Inhalte. Ihre Erfolgsaussichten bei einem weiteren Rechtsstreit seien „eher unterdurchschnittlich, ob es einem gefällt oder nicht“.
Auch Jun beobachtet: „Wir haben in letzter Zeit häufiger erlebt, dass Aktivisten im rechten Spektrum mit Abmahnungen versuchen zu verhindern, dass über sie berichtet wird.“ Dabei richteten sie sich häufig auch gegen User, die einen fremden Inhalt weitergeleitet hätten. „Teilen oder Retweeten löst eine Haftung aus, die häufig überrascht. Gerade bei enthüllenden Recherchen über politische Gegner kann man sich nicht einmal auf die Sorgfalt von Qualitätsmedien verlassen“, sagt Jun.
Keine Fehler gemacht, sagt Die Zeit
Die Zeit beteuert, keine Fehler gemacht zu haben. Eine Verlagssprecherin erklärt auf taz-Anfrage: „Wir stehen weiterhin zu unseren Recherchen, die von zwei Gerichtsinstanzen in Detailfragen unterschiedlich bewertet wurden. Wir lassen uns nicht davon abbringen, die rechtsextreme Szene genau zu beobachten. Gerade in Cottbus ist furchtloser Journalismus nötiger denn je.“
Ein respektables Statement – Schadensersatzansprüche gegen die Wochenzeitung indes sind damit nicht begründet. Barbara Domke hat inzwischen vom Verein Opferperspektive Unterstützung bekommen und auf GoFundMe eine Spendenseite eingerichtet. Alle eingehenden Spenden will sie ausschließlich für die Gerichtskosten verwenden. Was übrig bleibt, geht an den Verein Opferperspektive e.V. Einschüchtern lassen in ihrem Engagement will sie sich auch weiterhin nicht.
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