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Cottbuser Grünen-Politikerin verurteiltDie Rache des Kampfsportlers​

Die Grünen-Politikerin Barbara Domke wird verurteilt, nachdem sie auf Facebook eine „Zeit“-Recherche geteilt hat​. Der Kläger, ein Neonazi, darf jubeln.

Domke darf bestimmte Informationen über den Kläger nicht mehr verbreiten, hat das Landgericht Cottbus geurteilt Foto: Patrick Pleul/dpa

taz | Berlin Der Schock sitzt tief und Barbara Domke kann es noch immer nicht richtig fassen. Weil sie eine Recherche der renommierten Wochenzeitung Die Zeit auf Facebook geteilt hat, ist die Cottbuser Grünen-Kommunalpolitikerin und engagierte Antifaschistin vom Landgericht Cottbus verurteilt worden.

Auf Twitter schrieb Domke: „Ein rechtsextremer Kampfsportler hat mich vor das Landgericht gezerrt, weil ich einen Zeit-Artikel geteilt habe. Jetzt kam das Urteil. Er hat gewonnen. Neueste Masche von Rechtsextremen. Hat jemand eine Ahnung, was man so als Sozialarbeiterin verdient?“ Dazu das Hashtag #FCKNZS.

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Laut dem der taz vorliegenden Urteil vom 4. November (Az.: 3 O 208/21) darf Domke nun bestimmte Behauptungen über den Kläger nicht verbreiten, der eine zentrale Figur der Cottbuser Neonazi-Szene und Kampfsportler ist. Untersagt wurde die Verbreitung von Informationen etwa über seinen Gesundheitszustand, mutmaßliche Aktivitäten in der Cottbuser Kriminellen-Szene rund um Waffen-, Drogen- und Menschenhandel sowie seine Rolle als möglicher Kopf eines extrem rechten Netzwerks im Süden Brandenburgs.

Die Kosten des Verfahrens wurden Domke auferlegt: Wie sie selbst auflistete, geht es um eigene Anwaltskosten in Höhe von 876 Euro, die der Gegenseite von mehr als 900 Euro, zuzüglich von Gerichtskosten bei einem Streitwert von 10.000 Euro. „Ich bin so lost“, schrieb Domke.

Rechter Kampfsportler ist klagefreudig

Was war geschehen? Mit einer Leseempfehlung hatte die Kommunalpolitikerin auf ihrem Facebook-Account mit Copy and Paste einen Text der Die Zeit verbreitet; ähnlich hatten es zuvor andere Facebook-Nutzer wie „AfD Watch Brandenburg“ gemacht. Ein Link zu Zeit Online fehlte. Domke hatte womöglich deshalb auch übersehen, dass zu diesem Zeitpunkt der Text dort auch gar nicht mehr verfügbar war, bis heute nicht. Als ein Schreiben des Anwalts des Kampfsportlers bei ihr einging, löschte sie zwar ihren Facebook-Post, unterschrieb aber nicht die geforderte Unterlassungserklärung.

Die Zeit hatte den Beitrag mit der Überschrift „Rechtsextremismus: Der Clan von Cottbus“ nach einer juristischen Auseinandersetzung vom Netz genommen. Domke selbst als Akteurin der antifaschistischen Szene in Cottbus war zwar im Text der Zeit zitiert worden, um ihre eigenen Aussagen ging es in der Auseinandersetzung allerdings nicht.

In erster Instanz hatte die Wochenzeitung noch gewonnen, dann aber war ihr in zweiter Instanz die Verbreitung von mehreren Passagen untersagt worden. Der klagefreudige Kampfsportler durfte jubeln. Auch mit der Berliner Morgenpost hatte er sich inzwischen juristisch angelegt, hier erzwang er in einem Text mit der Überschrift „Im Reich der Rechten“ allerdings nur die Löschung einer Passage.

Für Barbara Domke bleibt die Entscheidung des Cottbuser Landgerichts unverständlich. Sie verstehe nicht, „wie man dafür belangt werden kann, wenn man einen Artikel in sozialen Netzwerken teilt“, sagt sie der taz. Es sei ihr bewusst, dass jeder Mensch Rechte habe und dafür auch rechtliche Mittel nutze, um diese durchzusetzen. „Im hier vorliegenden Fall wurde aber bewusst versucht, ein Exempel zu statuieren, um meine Person genau dort zu treffen, wo es am meisten weh tut: finanziell. Denn Rechtsstreitigkeiten kosten sehr viel Geld und vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang“, sagt Domke.

Politische Geg­ne­r:in­nen mit den Kosten drangsalieren

Der Fall hat aus Sicht von befragten Ju­ris­t:in­nen vor allem zwei Aspekte. Der Kieler Rechtsanwalt Alexander Hoffmann beobachtet, dass immer häufiger versucht wird, nicht nur juristisch gegen Au­to­r:in­nen eines Textes oder ihre Verlagshäuser vorzugehen, sondern auch gegen politische Gegner:innen, die inkriminierte Zeitungsbeiträge im Netz verbreiten – mit dem Ziel, sie über die auferlegten Kosten kaputtzumachen.

Er sieht aber auch das häufige Problem nicht ausreichender Medienkompetenz bei Nut­ze­r:in­nen sozialer Netzwerke. „Wenn man das richtig macht, ist man rechtlich geschützt“, sagt Rechtsanwalt Hoffmann – und rät Aktivist:innen, dazu angebotene Fortbildungen der Opferberatungen zu nutzen.

Ähnlich schätzt das der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun ein, der das Urteil aus Cottbus ebenfalls genau geprüft hat. „Kein Justizskandal“, sagt er. Wahrscheinlich sei Domke tatsächlich haftbar für die Verbreitung der umstrittenen Inhalte. Ihre Erfolgsaussichten bei einem weiteren Rechtsstreit seien „eher unterdurchschnittlich, ob es einem gefällt oder nicht“.

Auch Jun beobachtet: „Wir haben in letzter Zeit häufiger erlebt, dass Aktivisten im rechten Spektrum mit Abmahnungen versuchen zu verhindern, dass über sie berichtet wird.“ Dabei richteten sie sich häufig auch gegen User, die einen fremden Inhalt weitergeleitet hätten. „Teilen oder Retweeten löst eine Haftung aus, die häufig überrascht. Gerade bei enthüllenden Recherchen über politische Gegner kann man sich nicht einmal auf die Sorgfalt von Qualitätsmedien verlassen“, sagt Jun.

Keine Fehler gemacht, sagt Die Zeit

Die Zeit beteuert, keine Fehler gemacht zu haben. Eine Verlagssprecherin erklärt auf taz-Anfrage: „Wir stehen weiterhin zu unseren Recherchen, die von zwei Gerichtsinstanzen in Detailfragen unterschiedlich bewertet wurden. Wir lassen uns nicht davon abbringen, die rechtsextreme Szene genau zu beobachten. Gerade in Cottbus ist furchtloser Journalismus nötiger denn je.“

Ein respektables Statement – Schadensersatzansprüche gegen die Wochenzeitung indes sind damit nicht begründet. Barbara Domke hat inzwischen vom Verein Opferperspektive Unterstützung bekommen und auf GoFundMe eine Spendenseite eingerichtet. Alle eingehenden Spenden will sie ausschließlich für die Gerichtskosten verwenden. Was übrig bleibt, geht an den Verein Opferperspektive e.V. Einschüchtern lassen in ihrem Engagement will sie sich auch weiterhin nicht.

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57 Kommentare

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  • High Five Claudia #5.1

    Sie wie die meisten anderen waren, wohl in den letzten Jahrzehnten nicht in Berlin, Köln, Hamburg, Peine, Hannover oder Bremen, da sind solche Gebilde Gang und Gäbe natürlich mit jeweils anderen Akteuren, bei denen es sich "Journalisten" jedoch zweimal überlegen, ob sie darüber berichten, wenn ihnen an ihrem Leben und dem ihrer Familie etwas liegt. Da sind dann auch die Bedrohung von Polizisten, Richter und Staatsanwälten und deren Familien an der Tagesordnung. www.haz.de/Nachricht…



    www.morgenpost.de/be…



    www.derwesten.de/sta…

    Und das was da geschieht, ist in den meisten Provinzstädten Alltag, eine kleine Sippe von Stadtangestellten, Regionalbanken und Geschäftsleuten, haben die Macht an sich gerissen. Hier bekommt, sogar ein in Privatinsolvenz befindlicher Sohn eines Stadtrates Kredite der Sparkasse um kurz zuvor mit Millionen Steuermitteln aufwendig sanierte Gebäude für einen 5 stelligen Kaufpreis zu erwerben. Oder im Stadtrat in 15 min Grundstücke für 100.000 Euro den Besitzer wechseln, obwohl sie 700.000 Euro Wert sind.

    Das Neue in Cottbus ist nur, dass es diesmal eben Rechte sind. Das Ganze ist Alltag in Deutschland und unabhängig von Rechts.

    Diesem Kommentar ist absolut nichts hinzuzufügen.

  • Schön ist immerhin, dass Frau Domke innerhalb kürzester Zeit bereits die Gerichtskosten über das Spendenkonto wieder hereingeholt hat.

    Ich wollte wie vermutlich viele andere auch spenden, das Konto wurde aber bei 9000 und Etwas Euro von den Organisator*innen dann gesperrt - Vielen Dank an Frau Domke und alle, die sich für sie eingesetzt haben!!

  • Anwälte sind natürlich die Allerletzten, die entscheiden können, was ein Justiz-Skandal ist und was nicht.

    Denn ein Justizskandal ist ja nicht nur ein Verstoß eines Richters gegen geltendes Recht, sondern gerade auch ein schwerwiegendes Versagen der Justiz als ganzes, Gerechtigkeit zu gewähren. Ob das jetzt an schlechten Gesetzen liegt oder an richterlichen Fehlentscheiden spielt dabei ja keine Rolle.

    Und wenn dann ein Quer"denker" sagen *darf* sein Verein der Covidfreunde wären die neuen Juden und unsere demokratische Regierung die neuen Nazis, man aber einen echten Nazi gerade nicht mehr Nazi nennen darf, dann versagt hier die Justiz eindeutig. Wie übrigens auch in der Causa Drachenlord, wo jetzt das Opfer ins Gefängnis kommt und die Täter weitermachen dürfen.

    Die Justiz als Erfüllungsgehilfen rechter Täter hat zwar zugegeben eine lange Tradition in Deutschland, wird aber dennoch - zurecht - von der Mehrheit als Justizskandal betrachtet, egal wie das diverse Anwälte einschätzen.

  • Schade das der Link zum Artikel wirklich nciht mehr funktioniert: www.zeit.de/2020/4...sismus-brandenburg



    Es wäre wirklich praktisch, wenn es Seiten gäbe die solche Artikel Archivieren würden. So eine Wayback Maschine wäre echt cool.

  • Zitat: „...darf Domke nun bestimmte Behauptungen über den Kläger nicht verbreiten, der eine zentrale Figur der Cottbuser Neonazi-Szene und Kampfsportler ist.“

    Diesem nicht im Konjunktiv abgefaßte Satz darf der Taz-Leser die Tatsache entnehmen, daß der Kläger „eine zentrale Figur der Cottbuser Neonazi-Szene“ ist, eine mithin nicht dem Unterlassungsverdikt unterliegende Feststellung.







    Zitat: „Untersagt wurde die Verbreitung von Informationen etwa über seinen Gesundheitszustand, mutmaßliche Aktivitäten in der Cottbuser Kriminellen-Szene rund um Waffen-, Drogen- und Menschenhandel sowie seine Rolle als möglicher Kopf eines extrem rechten Netzwerks im Süden Brandenburgs.“

    Dank dieses Zitats erfährt der Leser, daß es „Informationen etwa über seinen Gesundheitszustand, mutmaßliche Aktivitäten in der Cottbuser Kriminellen-Szene rund um Waffen-, Drogen- und Menschenhandel sowie seine Rolle als möglicher Kopf eines extrem rechten Netzwerks im Süden Brandenburgs.“, gibt. Nur darf er solche „Informationen etwa über seinen Gesundheitszustand, mutmaßliche Aktivitäten in der Cottbuser Kriminellen-Szene rund um Waffen-, Drogen- und Menschenhandel sowie seine Rolle als möglicher Kopf eines extrem rechten Netzwerks im Süden Brandenburgs“ nicht weiter verbreiten.

    Bleibt zu hoffen, daß der Taz nicht untersagt wird, den Urteilstenor zu verbreiten, wonach „die Verbreitung von Informationen etwa über seinen Gesundheitszustand, mutmaßliche Aktivitäten in der Cottbuser Kriminellen-Szene rund um Waffen-, Drogen- und Menschenhandel sowie seine Rolle als möglicher Kopf eines extrem rechten Netzwerks im Süden Brandenburgs“ untersagt ist.

    Als respektvolle Staatsbürger werden wir das Urteil respektieren und uns der „Verbreitung von Informationen etwa über seinen Gesundheitszustand, mutmaßliche Aktivitäten in der Cottbuser Kriminellen-Szene rund um Waffen-, Drogen- und Menschenhandel sowie seine Rolle als möglicher Kopf eines extrem rechten Netzwerks im Süden Brandenburgs“ enthalten...

    • @Reinhardt Gutsche:

      Auf die Gefahr hin, dass ich nun auch vor Gericht muss, stelle ich hiermit den geistlich geitigen Zustand dieses rechts geneigten Urteil als einen weiteren Grund von vielen für mein alleräußerstes Befremden gegenüber einer Justiz-Rechtssprechung-Gesetzgebung dar, die entweder blind ist oder sein will.

    • @Reinhardt Gutsche:

      ;-)



      es drängt sich geradezu auf, überall davor zu warnen, diese informationen zu verbreiten.

  • Es gehört nunmal zur Sorgfaltspflicht von Politikern, Inhalte zu überprüfen, bevor sie geteilt und als Fakt dargestellt werden. Das wird immer wieder betont, vor allem wenn man rechten Populismus aufzeigen will.

    Und man könnt zugeben, dass hier ganz schlicht ein Fehler hinsichtlich dieser Sorgfaltspflicht gemacht wurde. Ein Fehler, der den Rechten in die Karte spielt und deshalb um so bedauerlicher ist. Das ist nicht schön, aber ich hätte Verständnis.

    Frau Domke hat sich aber entschieden, dass Ganze polemisch mit "„man dafür belangt werden kann, wenn man einen Artikel in sozialen Netzwerken teilt“ zu kommentieren und damit den schwarzen Peter Richtung Justiz zu schieben.

    Sich dafür von "Opferperspektive" eine Spendenseite einrichten zu lassen, halte ich für wenig reflektiert und ziemlich selbstgerecht.

    • @Deep South:

      Ja, so sehr ich politisch Frau Domke auch näherstehe als den besagten Neonazis, sie hat eben nicht einfach einen Artikel geteilt.

      Wie hier richtig in einer anderen Antwort geschrieben wird, wäre es ja sinnlos, wenn einerseits einer Zeitung rechtlich untersagt würde, eine Behauptung zu verbreiten, die beanstandeten Textstellen aber anderweitig zitiert werden können.

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Also sie hat nicht einen Artikel geteilt, sondern Textausschnitte, diese wurden der Zeitung aber untersagt, nun wenn A etwas verboten wird muss es zwangsläufig B auch untersagt werden. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte gegenüber auch gegenüber der Presse ist wichtig und gerade in Zeiten des Internets extrem wichtig. Es würde ja nichts bringen es der Zeit zu untersagen etwas zu verbreiten aber jeder der will, kann die Texte dann weiterverbreiten.

  • man kann sich über das Urteil streiten. Es bleibt trotzdem traurig, dass Nazis siegen - gabs ja schonmal oder?

    • @joaquim:

      Dieses Urteil stärkt die Rechtsradikalen per Scheibchentaktik. Eine Abmahnung mit Verweis mit Rechtsmittelbelehrung hätte es doch auch getan, oder? Was kommt als nächstes? Mir macht das richtig Angst!

    • 4G
      45408 (Profil gelöscht)
      @joaquim:

      Gesetze und Urteile sind halt in einem Rechtsstaat auch dann gültig, wenn sie FÜR eine "unliebsame Person" sprechen. Das ist nun mal ein Kennzeichen für einen Rechtsstaat.

  • Wie heißt denn der gewaltbereite Neonazi?

    • 8G
      86548 (Profil gelöscht)
      @KnorkeM:

      datenschutz, denselben fehler machte die sozialarbeiterin

  • "Sie verstehe nicht, „wie man dafür belangt werden kann, wenn man einen Artikel in sozialen Netzwerken teilt“, sagt sie der taz."

    Ich hingegen verstehe nicht, was für Frau Domke an dem Vorgang so schwer zu verstehen ist. Sie hat keinen "Artikel" geteilt und der ursprüngliche Artikel war verboten worden.

    • @Tripler Tobias:

      Sie hat einen Text kopiert, diesen aber gelöscht, als sie erfahren hat, dass er verboten war - sich vorgängig bei jeder kopierten Textstelle abzusichern, dass der Text erlaubt ist, ist ja wohl schwierig umzusetzen, nicht?

      Hast du bei deinem Zitat geprüft, ob dieser taz-Artikel rechtlich zulässig ist?

      • 4G
        45408 (Profil gelöscht)
        @Andy A.:

        Das eigentliche Problem war, dass sie die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben hat oder sich anderweitig einigte. Dann geht so etwas halt vor Gericht.

  • Tja, soll man halt für eine echte freie Rede (wie sie in Deutschland noch nicht existiert) eintreten und nicht Netzwerkdurchsetzungsmüll und ähnlichen Einschränkungen Vorschub leisten. Hat sich historisch schon oft an der Linken gerächt und tut es wieder.

  • Mir ist grad' noch nicht klar, wie man es denn dann jetzt korrekt macht?

    Wo erfahre ich das? Das Video von Jun hilft mir da nicht weiter.

    • @Hanno Homie:

      Relativ einfach: Link zum Zeit-Artikel + kurze Zusammenfassung worum es geht (nicht jede/r hat Lust auf Fremd-Webseiten zu gehen)... und NICHT einfach fremden Kontent auf den eigenen Fratzbuch-Account kopieren?



      Ob "nur" kopiert oder selbst geschrieben, es haftet jede/r selbst für alles was auf dem eigenen Fratzbuch Account veröffentlicht wird.

      • @Cypher:

        Ein kurzes Zitat ist und bleibt auch erlaubt. "A hat am x.y. 'Zitat' gesagt." blibt richtig und zulässig unabhängig davon, ob A das sagen durfte oder nicht. Sich einen ganzen Text von A zu eigen zu machen und unter eigenem Namen neu zu veröffentlichen ist etwas anderes.

  • "€4,503 raised of €2,000 goal"

    D.h. Barbara Domke hat alle Kosten drin und der Flüchtlingsrat kriegt auch noch 2503 €. Glückwunsch!

    • @Toto Barig:

      Top

  • Wie der Kollege Jun in seinem Video darstellt, ist das Urteil nicht völlig daneben.



    Wenn man mit einer solchen Folge rechnen muss, sollte man auf die Abmahnung reagieren. Und zwar nicht nur - wie hier geschehen - den Beitrag aus dem Netz nehmen, sondern auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (ggf. nach einer rechtlichen Beratung). Dann kann man sich immer noch darüber streiten, ob die Kosten für die Abmahnung gezahlt werden müssen.



    Dieser Streit jedoch - wenn er denn wirklich gerichtlich ausgetragen wird - ist am Ende deutlich kostengünstiger, wenn man gerichtlich unterliegen sollte.

    So oder so: Um einen soliden anwaltlichen Rat (sofern man nicht selbst über solide rechtliche Kenntnisse verfügt) kommt man in solchen Situationen nicht herum.

    • @Carsten R. Hoenig:

      Ich schaute gerade das Video von Herrn Jun an. Frau Domke hat durch ihren Anwalt aufgegeben, das Gericht hat garnichts mehr zu entscheiden gehabt!

      In diesem Fall ist der obige Artikel einfache nur eine krasse Fehlinformation.

  • Ich will jetzt zum Inhalt des Ursprungsurteils nichts sagen, weil ich die Texte nicht kenne. Hier wurde die Verbreitung von Behauptungen als üble Nachrede verboten und die Zeitung ist dem nachgekommen, hat es also akzeptiert. Natürlich ist dann das Verbreiten derselben unveränderten Behauptungen durch Dritte ebenfalls üble Nachrede, für die dasselbe gilt.



    Stellen wir uns einfach einmal vor, es wären Verleumdungen, die in rechten Netzwerken immer wieder verbreitet würden. Schiene dann das Urteil nicht völlig korrekt?



    Übrigens wundert mich die Sache ohnehin. Ich selber veröffentliche ohne Genehmigung keine fremden Texte, dafür habe ich viel zu viel Angst vor der Abmahnmafia. Und Zeitungen erlauben das in aller Regel nicht. Dann bleibt gesetzeskonform ohnehin nur der Link. Auch das hat Folgen. Flugblätter aus den 16. Jh. lassen sich an vielen Orten finden, einen heutigen Text kann der Urheber nicht an der Quelle sondern mit nur einem Mausklick auch bei allen, die ihn kritisierend zitiert hatten, einfach so verschwinden lassen. Bei Winston Smith war das alles noch sehr viel mühsamer.



    Ein von mir vor Jahren angelegter Pressespiegel für eine Ortspartei besteht völlig inhaltsleer heute nur noch aus toten Links. Befriedigend ist das nicht.

    • @Axel Berger:

      Wobei das Abspeichern der aufgerufenen Texte natürlich ebenfalls möglich ist.

      • @Malte Kuller:

        Ja, aber wir sollten nicht vergessen, dass mit dem fehlenden Orginal natürlich auch der Nachweis fehlt, dass der Text nicht nachträglich verändert wurde... jaja, die Änderung des Urheberrechtes macht sich wirklich bezahlt... für Verlage und für Strolche

  • Was ist daran verwunderlich.



    Getreu dem Motto "mit ihren eigenen Waffen..." nutzen diese Kreise eben genau Diese.



    Sei es als unerwünschte Koalitionspartner bei der Wahl irgendwelcher Lokalpolitiker oder eben als Kläger gegen unerwünschte Meinungen in den sozialen Medien.

    Gemacht haben die Gesetze andere - nutzen tun sie jetzt dem rechten Rand.

  • Seltsames Rechtsverständnis von Frau Domke. Der Artikel wurde aufgrund von Rechtsstreitigkeiten aus der Veröffentlichung genommen und wurde im Anschluss von Frau Domke weiter verbreitet. Das Ergebnis ist schon fast zwangsläufig.



    So ehrenwert ihr antifaschistisches Engagement auch ist, befreit sie das nicht von der Verantwortung für ihre Publikationen.



    Und so einige Kommentare hier im Forum empfinde ich als zwiespältig: Rechtsstaatlichkeit ist keine Einbahnstraße. Auch wenn mir die Intention des Klägers nicht gefällt, die Entscheidung ist leider nachvollziehbar.

    Und an die taz: gerade die Einleitung ist sehr verkürzt. Frau Domke hat nicht eine Recherche der Zeit geteilt, sondern eine nichtveröffentliche Recherche selbst veröffentlicht.

    • @Andi S:

      So ist es. Danke für ihren präzisen Kommentar.

    • @Andi S:

      "Und an die taz: gerade die Einleitung ist sehr verkürzt. Frau Domke hat nicht eine Recherche der Zeit geteilt, sondern eine nichtveröffentliche Recherche selbst veröffentlicht."

      Das ist eine wichtige Information für alle Lesenden. Ich habe mich nämlich während der Lektüre gefragt, wie man wissen soll bzw. davon erfahren soll, wenn ein Artikel, den man (per Link) geteilt hat, später aus rechtlichen Gründen vom Netz genommen wird.

      Falls ich Sie, Andi S, an dieser Stelle richtig verstehe, wurde jedoch gar nichts "geteilt". Teilen steht ja im Kontext von Social Media für verlinken, also ist der Begriff hier grob missverständlich, um nicht zu sagen eine Falschinformation, die dementsprechend zu einem falschen Verständnis des Urteils führt, insofern man (wie ich) ausschließlich aus obigem Artikel vom Urteil erfahren hat.

  • Der erwähne Anwalt Jun hat übrigens ein Video zu dem Thema mit seiner juristischen Einschätzung veröffentlicht:



    www.youtube.com/watch?v=k5w3E_oxiew

    • @RAU:

      Danke für den Linktipp!

  • 0G
    05989 (Profil gelöscht)

    Man darf/kann sich also nicht auf die Ergebnisse renommierter Blätter verlassen, weil die von halbschaarigen Rechten einknicken - oder nicht mehr sorgfältig genug arbeiten (lassen) damit solch ein Einknicken verhindert werden kann.

    Das wirft unter anderem auch die Frage auf, ob denn Gerichte genauso rigoros urteilen, wenn Aktivisten von Nazis mit Schäden an Leib und Leben bedroht werden - und solche Beitrage geteilt und weiterverbreitet werden.

    Die Praxis zeigt, dass sich nicht einmal prominente Politiker oder Künstler adäquat gegen Veröffentlichung etwa von Adressen oder Bedrohungen wehren können.

    Und da müsste man nur wirklich schwere Gleichgewichtsstörungen haben, um die Schieflage nicht zu erkennen.

    Der deutsche Konservativismus ist nicht nicht gegen Faschismus immunisiert. Im Gegenteil - Arturo Ui:

    "So was hätt einmal fast die Welt regiert!



    Die Völker wurden seiner Herr, jedoch



    Dass keiner uns zu früh da triumphiert -



    Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch!"

    • @05989 (Profil gelöscht):

      Kennen Sie denn die bemängelten Passagen, wegen derer "eingeknick"t wurde?



      Wenn Sie übrigens mal etwas lesen wollen, was Hand und Fuß hat, dann empfehle ich Ihnen das Amtsblatt.

      • @Berlin:

        Au ganz trockene Kost

        • @sachmah:

          Aber auf dieses renommierte Blatt kann man sich verlassen. Dass wird ja von @BOANDLGRAMER bei "Zeit"&"MoP" vermisst.

  • Wie lauten die Passagen, bzw worum geht es darin, dass die Gerichte zugunsten des Klägers urteilten?

    • @Berlin:

      Es ist schwer, nach so einem Urteil die angegriffenen Aussagen zu veröffentlichen, deren Veröffentlichung untersagt ist...

      • @Normalo:

        ""bzw worum geht es darin, ""

  • Die Passage, ,,Gerichtskosten bei einem Streitwert von 10000 Euro" , suggeriert, dass die Gerichtskosten bei 10000€ lägen.



    Tatsächlich liegen sie bei diesem Streitwert aber bei 798,00€.

    • @Ruhrpott-ler:

      "Gerichtskosten bei einem Streitwert von 10000 Euro" , suggeriert genau das, was es suggerieren soll, nämlich, dass nach diesem Wert die Gebühr berechnet wird. Etwas mehr Intelligenz dürfen Sie uns Lesern ruhig zutrauen.

      • @Berlin:

        Ich würde mich nicht als blöd bezeichnen, aber ich wusste es auch nicht.

        • @Wonneproppen:

          Sicherlich wissen Sie es nun. Und blöd habe ich hier niemanden genannt, und dass auch nicht gemeint.



          Es gibt also für Sie keinen Grund, sich unter den Scheffel zu stellen.

  • Das Urteil ist eine Frechheit und zeigt wie es um die Justiz in DE steht. Berufung einlegen und bitte ein Spendenkonto eröffnen, ich werde gerne einen Beitrag leisten um die Neonazi Umtriebe in Deutschland mit ALLEN MITTELN zu bekämpfen.

    • @Franco Tiradorppp:

      Eine Frage eine Zeitung behauptet etwas über Sie das nachweislich nicht stimmt, Diese Zeitung löscht daraufhin den Artikel, dann darf ich weiterhin diese "Fakenews" über Sie verbreiten.



      Ist das nicht ein seltsames Rechtsverständnis?

    • @Franco Tiradorppp:

      Ihre Bemerkung "Bitte ein Spendenkonto einrichten", obwohl genau das bereits im Artikel (gegen Ende) erwähnt wird, lässt vermuten, dass Sie den Artikel nicht (ganz) gelesen haben, bevor Sie draufloskommentierten. Das Urteil ist keine Frechheit. Es mag den meisten von uns nicht gefallen, aber es ist Recht.

    • @Franco Tiradorppp:

      Gute Idee - ich bin dabei !

  • Unfassbar!

    • @Alfonso Albertus:

      Nein, völlig richtig (auch wenn es ein Sieg des "Bösen" über das "Gute" war): Wer etwas veröffentlicht, ist dafür selbst verantwortlich. Und wer mehr macht, als einen Link zu einer anderen Veröffentlichung zu setzen, der veröffentlicht selber und muss dazu auch stehen können: Entweder er kann selbst nachweisen, was darin behauptet wird, oder es ist eben entsprechend angreifbar.

      Das gilt für Alle - Rechte, Linke, Kleine, Große etc.. Natürlich ist es eine Mordsarbeit oder Glück, einen solchen presserechtlichen Fehltritt des politischen Gegners auch zu entdecken. Aber einen Bonus dafür, dass das eigene Auffliegen das Werk politischer Unholde war oder gar dafür, dass man selbst die richtige politische Einstellung hat und dabei verfolgte, sollte jedenfalls niemand für sich reklamieren.

  • "Die Rache des Kampfsportlers​"

    Sorry Taz, aber das klingt für mich in Verbindung mit dem Artikel ein wenig danach als wolltet ihr alle Kampfsportler als rechte Neandertaler abstempeln. Ich kenne so einige Vereine die links und voll mit hellen Köpfen sind, die sich selber schützen wollen (meiner zb.). Vielleicht kommt es bei mir auch falsch an, aber es kommt nunmal so an.

    • @Searchus:

      Ich behaupte, es gibt sogar den ein oder anderen unpolitischen Verein, der in Ordnung ist.