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Carsten R. Hoenig
Die Gerichtsbesetzung und die im Saal anwesenden Zeugen sind noch keine 7 Jahre bekannt.
Eine fehlerhafte Anklageschrift kann man im Zwischenverfahren, jetzt in der Hauptverhandlung oder eben erst in der Revision rügen. Der Zeitpunkt in der Mitte ist regelmäßig der günstigste.
All das hat jedenfalls nichts mit mutwilliger Verzögerung zu tun, die Sie hier vortragen. Das ist schlicht solides Verteidiger-Handwerk, ohne das ein rechtsstaatliches Verfahren nicht stattfinden kann.
"Kurze Prozesse" wollen auch Sie bestimmt nicht (besonders dann nicht, wenn es um Ihren Kopf geht). Da bin ich mir sicher! :-)
zum BeitragCarsten R. Hoenig
Wagenbär hat die Kritik an der Prozeßberichterstattung schon zutreffend formiert.
Die Verteidigung macht genau das, wofür sie installiert wurde: Sie paßt auf, daß das Gericht ordnungsgemäß besetzt ist, die Zeugen nicht beinflußt werden und die Anklage sauber formuliert wird.
Ich habe das in unserem Blog - angeregt durch die Kommentare von Wagenbär - noch ein wenig ausführlicher (und ein bisschen polemischer) dargestellt. Auch weil ich mich darüber geärgert habe, daß die Fehler im dem Artikel vermeidbar gewesen wären.
Einen habbich noch:
Nicht die Anklage verjährt irgendwann einmal, sondern die in ihr behaupteten Taten, die den Angeklagten zur Last gelegten Taten. Aber das ist jetzt Haarspalterei ...
zum BeitragCarsten R. Hoenig
Mich würde interessieren, was @Besser_Deniz veranlaßt hat, "freiwillig" eine Polizeibehörde in Istanbul aufzusuchen, um Fragen zu beantworten. So blauäugig kann er doch nicht sein zu glauben, daß er unter den gegebenen Umständen da wieder heile rauskommt.
So wie die türkische Justiz mit Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten derzeit umgeht, kann doch ein kritischer Journalist doch nicht allen Ernstes erwarten, daß es ihm anders ergeht.
Ich drücke ihm die Daumen!
zum BeitragCarsten R. Hoenig
Gibt es eigentlich auch Journalisten (m/w) mit Ausknopf? Jedenfalls bei solchen, die alles verbieten (und am besten auch gleich noch unter Strafe stellen) wollen, was nicht dem íhrem eigenen Weltbild entspricht.
Aber vielleicht ist ein solcher Ausknopf ja auch gar so sinnvoll. Denn er würde dann ja auch verhindern, daß solche Forderungen nach Verbot und Strafe mal zuende gedacht werden können, bevor sie in die Welt gesetzt werden.
Trennscharfe Definition? Überwachung? Durchsetzung? Vollstreckung? Wie soll das funktionieren?
Das was Nachvogel vorschlägt, ist doch ok: Wer mit dieser Werbung nicht einverstanden ist: Andere Produzenten haben doch auch schöne Angebote.
Ich fordere, das Verbieten zu verbieten und unter Strafe zu stellen!
zum BeitragCarsten R. Hoenig
"Es gibt kein Grundrecht auf Fleisch."
Doch, lieber Jörn Kabisch. Gibt es: Art. 2 I GG.
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Ich denke, Staatsanwalt Tobias Uhlemann argumentiert interesse- und zielorientiert, wenn er behauptet, für § 111 StGB müssen beabsichtigter Tatort, Tatzeit und die Namen der Opfer genannt werden.
Der Standard-Kommentar(*) aller Jura-Erstsemester sieht es anders:
"Im Übrigen jedoch braucht die angesonnene Tat nicht unbedingt nach Ort und Zeit bestimmt zu sein, und auch hinsichtlich des Opfers genügt eine Kennzeichnung in allgemeinen Wendungen, wie zB Aufforderung zur Lynchjustiz."
Wir (Straf-)Juristen haben gelernt, für jedes Ziel, das wir vorfolgen, ein Argument zu finden. Wenn Uhlemann die Aufforderung „gleich erschießen dieses dreckspack“ als nicht verwerflich, nicht strafbar bewertet und entsprechend argumentiert, muß er sich nicht wundern, wenn man ihm eine gewisse Sympathie mit solchen (seinen?) Facebook-Freunden unterstellt.
(*) Schönke/Schröder/Eser StGB § 111 Rn. 11-15a
zum BeitragCarsten R. Hoenig
Vielen Dank für die wesentlichen Informationen, die da lauten: Frau Zschäpe hat einen Antrag auf Entpflichtung ihrer Verteidigerin gestellt und deswegen hat das Gericht die Hauptverhandlung unterbrochen.
Der Artikel wäre noch besser, wenn die kleinen Details auch richtig benannt und beschrieben wären. Die korrekten technischen Begriffe sind - jedenfalls für einen Kundigen, der nicht nur auf die Oberfläche schaut - ein entscheidendes Qualitätsmerkmal.
Wenn es mal wieder klemmt, kenne ich jemanden, der lieber zwischendurch mal ein, zwei Fragen beantwortet als ein, zwei Euro für die Lektüre eines Artikels bezahlt, der nicht so richtig rund ist.
Deal? :-)
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