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Abschiebepläne nach SyrienEin Ohr für die AfD

Christian Jakob
Kommentar von Christian Jakob

Es wäre so leicht: Straftat hier begangen – Täter hier bestraft. Eine Regierung sollte das vermitteln können statt sich Druck von rechts zu beugen.

Idlib, im August Foto: Anas Alkharboutli/dpa

A uf wen hören die deutschen Innenminister wohl eher: auf die AfD oder auf das Auswärtige Amt? Wenn es um Abschiebungen nach Syrien geht, ist die Antwort: auf die AfD. Die hatte im November eine Delegation von Hobbydiplomaten aus ihrer Bundestagsfraktion nach Damaskus geschickt, um Hände mit Vertretern der Regierung von Präsident Baschar al-Assad zu schütteln. Das wichtigste Ziel der Reise war, hinterher erneut behaupten zu können, der „Aussöhnungsprozess“ in dem Bürgerkriegsland sei vorangeschritten, sodass es Zeit für die „Rückkehr der syrischen Flüchtlinge in ihre Heimat“ sei.

Professionelle Diplomaten sehen das anders: Im jüngsten Syrien-Bericht des Auswärtigen Amt steht: „Immer wieder sind Rückkehrer, insbesondere – aber nicht nur – solche, die als oppositionell oder regimekritisch bekannt sind oder auch nur als solche erachtet werden, erneuter Vertreibung oder Repressionen, bis hin zu unmittelbarer Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt.“ Die Bedrohung bestehe in allen Landesteilen.

Trotzdem wollen die Innenminister der Länder am Freitag beschließen, dass künftig Straftäter nach Syrien abgeschoben werden können, so wie es auch nach Afghanistan praktiziert wird. Begründet wird dies mit dem angeblichen Rechtsempfinden der Bevölkerung, der „nicht zu vermitteln“ sei, warum Straftäter ihren Schutzanspruch nicht verwirken sollen, so der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Hans-Joachim Grote (CDU) aus Schleswig-Holstein.

Dabei wäre es so leicht: Straftat hier begangen – Täter hier bestraft. Menschenrechte bleiben davon unberührt. Das zu vermitteln sollte die Kommunikationsfähigkeiten einer Regierung nicht übersteigen. Tatsächlich beugt man sich einmal mehr dem Druck von rechts außen in der dünnen Hoffnung, die AfD zu schwächen, indem man ihre Forderungen aufgreift. Und versetzt die SyrerInnen, die sich nach Deutschland gerettet haben, in Angst. Denn wird erst abgeschoben, fühlt sich keiner von ihnen mehr sicher.

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Christian Jakob
Reportage & Recherche
Seit 2006 bei der taz, zuerst bei der taz Nord in Bremen, seit 2014 im Ressort Reportage und Recherche. Im Ch. Links Verlag erschien von ihm im September 2023 "Endzeit. Die neue Angst vor dem Untergang und der Kampf um unsere Zukunft". 2022 und 2019 gab er den Atlas der Migration der Rosa-Luxemburg-Stiftung mit heraus. Zuvor schrieb er "Die Bleibenden", eine Geschichte der Flüchtlingsbewegung, "Diktatoren als Türsteher" (mit Simone Schlindwein) und "Angriff auf Europa" (mit M. Gürgen, P. Hecht. S. am Orde und N. Horaczek); alle erschienen im Ch. Links Verlag. Seit 2018 ist er Autor des Atlas der Zivilgesellschaft von Brot für die Welt. 2020/'21 war er als Stipendiat am Max Planck Institut für Völkerrecht in Heidelberg. Auf Bluesky: chrjkb.bsky.social
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51 Kommentare

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  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    von der Abschiebung krimineller Flüchtlinge profitieren vor allem nicht-kriminelle Flüchtlinge.

    a) Es nimmt der AFD Argumente und senkt Ausländerfeindlichkeit.

    b) Oftmals sind andere Flüchtlinge die Opfer von kriminellen Flüchtlingen (Vergewaltigung in der Unterkunft, Angriffe, Raub, etc.) man erhöht damit die Sicherheit von Flüchtlingen.

    • @83379 (Profil gelöscht):

      Abgesehen davon, dass Menschenrechte keine Spielmasse in der Politik gegen die AfD sein sollte: AfDler nehmen die Realität nicht wahr. Mit Argumenten ist denen nicht beizukommen. Insofern bringen "taktische" Abschiebungen gegen die AfD auch nichts.

    • @83379 (Profil gelöscht):

      Ich wiederspreche Ihnen in mehrfacher hinsicht:

      1:



      es gibt immer die wahrscheinlichkeit zu unrecht veruerteilt zu werden, das ist fakt.

      Jahre im Gefängniss zu unrecht sind sehr bitter und ein Schicksalsschlag.

      Aber besser als in ein Bürgerkriegsland abgeschoben zu werden.



      Wie wird das dortige Regime wohl einen in Deutschland verurteilten behandeln?

      2: Warum sind Flüchtlinge "krimineller"?

      Vll weil es nicht so einfach ist eine Arbeitserlaubnis zu bekommen aber die Familie die im Krieg geblieben ist Geld gut gebrauchen kann?

      Die Menschen Zahlen Unsummen um herzukommen, die Ganze Familie legt zusammen um das notwendige zusammen zu kratzen.

      Zu a)

      Nein Es nimmt der Afd keine Argumente es legitimiert sie lediglich.

      Zu b)

      Sicherheit für Flüchtlinge bekommt man nicht dadurch das man Ihre Situation noch mehr prekarisiert und Ihnen Angst macht sondern in dem man dafür Sorgt das Sie eigene Wohnungnen und Wg zimmer bekommen und nicht in Massenunterkünften ohne Perspektive auf irgentetwas und Ohne Arbeitserlaubniss auf den Tag warten das Ihnen das Amt den schicksalhaften Brief überreicht der über ihr gesammtes weiteres Leben entscheided.

      Ginge es nach mir hätte noch morgen jeder der nach Deutschland kommt und es so will die Erlaubniss hier auch zu arbeiten wenn er eine Stelle findet oder sich selbstständig zu machen.

      • @Obscuritas:

        Zu 2. erscheint mir das Einordnen hilfreich: Soweit Flüchtlinge eine asylrechtsrelevante Anerkennung erhalten, wird den Betroffenen grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, s. P. 25 Abs. 1, 2, 3 AufenthG. Der Aufenthaltstitel wird von Amts wegen mit einer Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit verknüpft, s. beispielhaft P. 25 Abs. 1, 2 AufenthG.



        Bei Flüchtlingen, die keine Anerkennung im o.g. Sinne erhalten haben und denen eine Duldung zu erteilen ist, richtet sich die Frage der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis derzeit nach PP. 60 a, 60 b AufenthG; sie steht, wie oben, unter Erlaubnisvorbehalt.

        Sie haben mE Recht, dass man Flüchtlingen sinnvolle Brücken bauen sollte. Darüber hinaus sollte man jedoch keine falschen Hoffnungen schüren, oder falsche Anreize setzen. Das Gleichgewicht ist hier selbstverständlich schwer zu finden. Grundsätzlich bin ich da bei Ihnen, aber nicht völlig ohne Bedenken.

    • @83379 (Profil gelöscht):

      Hier geht es nur um den Einstieg in das allgemeine Abschieben von Flüchtlingen und Verhindern von Asyl. Ähnlich wie es der Polizei bei ihren Meldungen zur Notwendigkeit von mehr Befugnissen und Überwachung nicht um die Rechtsstaatlichkeit, sondern mehr Macht geht.

  • 8G
    82289 (Profil gelöscht)

    Verständigungsfrage,



    was ist mit den Syrern, die in der



    letzten Zeit im Urlaub, von Deutschland nach Syrien gereist sind und zurück.



    Wenn diese Menschen nun in Deutschland straffällig werden, dürften sie ja eher keine Angst vor angeblichen Schikanen durch die vom syrischen Volk gewählte Regierung haben, oder?

  • 8G
    88181 (Profil gelöscht)

    Was die syrischen Machthaber mit Rückkehrern vorhaben, steht hier:

    www.zeit.de/politi...utin-angela-merkel

    und hier:

    www.spiegel.de/pol...gen-a-1167093.html

    Schiebt man die Leute ab, kann man davon ausgehen, dass sie gefoltert und ermordet werden.

    Ich kenne Syrer, die trauen sich nicht in die syrische Botschaft in Berlin, wo sie wegen Identitätspapieren vorsprechen müssten, weil sie Angst haben, nicht mehr raus zu kommen.

    • @88181 (Profil gelöscht):

      Und ich weiß von mehreren syrischen Geflüchteten, deren Urlaubsziel Syrien war und ist. Das i.V.m. Ihren Anmerkungen macht es schwer zu vermitteln, dass es so schwarz-weiß (Tod und Folter vs. sicheres Land) ist. In Grautönen lässt sich aber nicht so gut polarisieren.

      • 8G
        88181 (Profil gelöscht)
        @Devil's Advocate:

        Na gut, dann riskieren wir es eben.

        Man hört im Zweifelsfall ohnehin nichts mehr von den Leuten.

        • @88181 (Profil gelöscht):

          Kommen Sie zurück auf die Dunkle Seite (des Arguments).



          Ich dachte mir das mehr so: Wenn von straffällig gewordenen Geflüchteten bekannt ist, dass sie in Syrien Urlaub machen - was durch Meldepflicht oder nachträgliche Ermittlungen bekannt sein könnte - kann man sie abschieben. Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzung bzw. im Zweifelsfall unterlässt man es (es sei denn die Sicherheit in jener Region ist eindeutig bestätigt).

          • 8G
            88181 (Profil gelöscht)
            @Devil's Advocate:

            Also wenn man sich das so anschaut:

            www.welt.de/debatt...tfreundschaft.html

            www.focus.de/persp...n_id_11047000.html

            sind diese Reisen sehr selten, gefährlich, aufwändig und teuer und zudem werden sie hauptsächlich von Assad-Anhängern unternommen.

            In unserem Städtchen leben etwa 200 syrische Flüchtlinge. Es kursieren zwar Geschichten von Reisen nach Syrien, aber niemand kennt jemanden. Aber in die Botschaft will keiner.

            www.dw.com/de/die-...lomaten/a-46777614

            Und so würde ich davon ausgehen, was "General Bart" sagt.

            Wer zurück kommt, ist dran. Nicht jeder bestimmt, aber eben der eine oder andere.

            Wie das in einer Willkür- und Terrorherrschaft eben so ist.

  • 0G
    06313 (Profil gelöscht)

    [...]

    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich und vermeiden Sie Pauschalisierungen. Die Moderation

    • 0G
      06313 (Profil gelöscht)
      @06313 (Profil gelöscht):

      Habe zu spät gesehen, dass so ein ähnlicher Vergleich bereits von Magumpus kam.

  • 0G
    06137 (Profil gelöscht)

    "Und versetzt die SyrerInnen, die sich nach Deutschland gerettet haben, in Angst. Denn wird erst abgeschoben, fühlt sich keiner von ihnen mehr sicher." Habe ich da etwas falsch verstanden? Es ist doch nur eine Minderheit der Asylbewerber kriminell. Was hat also der gesetzestreue Syrer - die gesetzestreue Syrerin - nun zu befürchten?

  • Der Grundsatz ist doch recht einfach: Gäste, die sich nicht zu benehmen wissen, schmeißt man raus.

    Klar spricht nichts dagegen, sie zu bestrafen (das gehört sich ja auch so) nur letzten Ende schmeißt man sie halt raus.

    Die Ausweisung / Abschiebung ist ja auch kein Teil der Bestrafung sondern lediglich Ausdruck des verwirkten Gastrechtes.

    Das alles hat doch mit der AFD recht wenig zu tun sondern ist doch bereist geltendes Recht und wesentlicher Bestandteil eines ausgewogenen Systems.

    • @DiMa:

      Durchaus richtig. Der EuGH hat zur Ausweisung (sie ist aber natürlich abstrakt von der Abschiebung) Stellung bezogen.

  • Neben der Verwirkung des Gastrechts kommt als weiterer Aspekt der Schutz der heimischen Bevölkerung hinzu. Bei Personen, die eine erhebliche Straftat begangen und deswegen sogar eine Haftstrafe verbüßt haben, besteht halt eine deutlich erhöhte Gefahr, dass sie wieder straffällig werden. In der Gesamtschau rechtfertigen diese Umstände m.E. die Abschiebung von Straftätern, allerdings nur bei nicht unerheblichen Straftaten.

    • @Lockenkopf:

      Wer wiederum schützt die Bevölkerung vor rechten Hetzern und Faschisten, die Schritt für Schritt auf's 4. Reich zuarbeiten? Die sind für mich, als zwar "deutschen, aber unwerten Lebens" eine viel größere Gefahr. Letztlich auch für alle anderen.

  • Eine etwas andere Geschichte, die verdeutlichen soll, warum es bei dem hier so viel kritisierten "Rechtsempfinden der Bevölkerung" geht:



    Ich lebe mit einer Frau und meinem Sohn in einem Einfamilienhaus mit einem freien Gästezimmer. Wir haben Winter - einen kalten Winter weit unter 0 Grad. Ich nehme daher einen Obdachlosen - nennen wir ihn Olaf Müller (Name geändert), auf, um ihn vor einem drohenden Kältetod zu bewahren. Weiterhin kann sich Olaf aus unserem Kühlschrank bedienen, ich versorge ihn mit Kleidung, ich bezahle ihm notwendige Arztrechnungen und Olaf bekommt von mir noch ein Taschengeld zur freien Verfügung.



    Was würde passieren, wenn Olaf mich bestielt, meine Einrichtung mutwillig beschädigt, meinen Sohn Unrecht tut oder meine Frau belästigt?



    Ich würde Olaf aus meinem Haus werfen - auch bei 30 Grad unter Null. Olaf hätte nach "meinem Rechtsempfinden" sein Gast- und Schutzrecht verwirkt.

    • @Magumpus:

      Ich finde Ihren Vergleich eigentlich ganz gut.

      Der Punkt ist nämlich:



      steht Ihr Einfamilienhaus neben einem U-Bahneingang und Olaf fährt einfach zur nächsten Unterkunft, ist dass völlig problemlos und eine Frage der persönlich Abwägung.

      Wohnen Sie dagegen einsam mitten im Wald und das nächste Haus ist 10 km entfernt, halte ich es für oberverwerflich.

    • @Magumpus:

      Nicht alles, was hinkt ist auch ein Vergleich. Schon gar kein sinnvoller.

    • @Magumpus:

      Ich unterstelle mal, dass Sie mit dem Namen Olaf, den Sie für ihr simples Bild gewählt haben, ausdrücken wollen, dass Olaf Deutscher ist....



      Wohin möchten Sie denn einen deutschen Straftäter, z.B. Uli Hoeneß, gern abschieben?



      Mal ganz davon abgesehen, dass Sie Olaf bei 30 Grad minus wohl in den sicheren Tod hinauswerfen würden......



      Nicht zu Ende gedacht oder wirklich so roh und unkultiviert?

      • 0G
        06313 (Profil gelöscht)
        @Life is Life:

        Es hat nichts mit der Nationalität von Olaf zu tun, sondern damit, ob er ein Aufenthalts- und Bleiberecht hat. Wenn er/sie nur ein begrenztes Aufenthalts-/Bleiberecht hat, das von gewissen Faktoren abhängt, dann finde ich, dass Straffälligkeit durchaus ein Faktor sein sollte, der darüber entscheidet, ob Olaf sich weiterhin in meinem Haus aufhalten darf.

      • @Life is Life:

        Olaf passiert doch nichts, er deckt sich einfach mit seiner schwarzen Null zu. :-)

      • @Life is Life:

        Nun ist es aber so, dass Olaf genau weiß, dass er bei Fehlverhalten rausgeschmissen wird.

        Übrigens: auch in Syrien sind Verbrechen Verbrechen und die allermeisten Syrer haben exakt dasselbe Rechtsempfinden wie die allermeisten Deutschen.

        • @Suryo:

          Ah, und in Syrien haben wir derzeit einen funktionierenden Rechtsstaat?



          Kann der brave Deutsche mit seinem ach so gesunden Rechtsempfinden doch nix für, dass dort ein menschenverachtendes Regime herrscht?



          Mannomann

    • @Magumpus:

      Bloß das Olaf nicht Gefahr läuft gefoltert oder sogar getötet zu werden. Blöder vergleich. Ein Staat ist kein privater Haushalt. Mein Rechtsempfinden ist da wesentlich differenzierter.

      • @Andreas J:

        Lassen Sie sich doch nicht von diesem kruden Privathaushaltvergleich "aufziehen". Wer so einen blöden Vergleich anstellt, den Sie zu Recht kritisieren, dessen Scheitel drückt womöglich Blutgefäße ab.

        Wer aus einem Haus hinausgeworfen wird, kann im Anschluss grundsätzlich woanders Obdach finden. Das vergessen diese Vergleicher gerne, die das angebliche Empfinden der Bevölkerung ansprechen.

        Dennoch stehe ich nicht ganz auf Ihrer Seite. Ich erachte es als nicht per se ausgeschlossen, Straftäter auch in problematische Herkunftsstaaten, oder diese, welche zu ihrer Rückübernahme verpflichtet sind, abzuschieben.

        • @Gerhard Krause:

          Wenn dort Leib und Leben gefährdet sind, ist dies meines erachtens nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Folter und Todesstrafe sind verboten. Menschenrechte sind nicht von der Herkunft abhängig und sind auch nicht durch kriminelles Handeln verwirkt. Wer dieser Meinung ist, sollte mal seinen moralischen Kompass überprüfen. Das ist rechte Stimmungsmache.Menschenrechte sind universell und Deutschland hat die" Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der UN unterschrieben. Wegen ein Paar krakeelenden AFD-Wählern und AFD-Politikern, die der Meinung sind sie sprechen für das Volk, verliert das seine Gültigkeit? Da merkt man wie dünn die Decke der Zivilisation bei einigen ist.



          Wenn die Länder sicher sind, spricht nichts dagegen. Syrien und Afghanistan sind aber weit davon entfernt.

          • @Andreas J:

            Nein, schlimm finde ich nur, wenn man aus einem strikten Dafür oder einem strikten Dagegen jeweils eine Gesinnungsdiktatur macht.

      • @Andreas J:

        Was nützt ihnen ihr differenziertes Rechtsempfinden, wenn in einer Demokratie die Mehrheit anders denkt? Eine Diktatur kann keine Lösung sein. Und wie viel Eigenverantwortlichkeit billigen sie den Tätern zu? Keine?



        Zu meinem Leidwesen musste ich die Erfahrung machen, dass Menschen, für deren Menschenwürde ich auf die Straße gehe, auf meine Menschenwürde einen Scheißdreck geben. Was mache ich da als Linker? Soll ich auch die andere Wange hinhalten? Ich heiße aber nicht Franziskus und bin auch nicht der Papst.



        Da komme ich mit meinem differenzierten Rechtsempfinden an meine Grenzen und frage dann, für wen und was ich eigentlich auf die Straße gehe. Gutmenschentum ist für mich kein Selbstzweck.

        • @APO Pluto:

          Ob ihre Menschenwürde verletzt wird hängt ja wohl von der Straftat ab. Solange es nicht um Gewaltverbrechen geht, wird auch niemandes Menschenwürde verletzt. Über die Schwere der Verbrechen wird im Text überhaupt nicht gesprochen. Wenn zu befürchten ist das dadurch das leben des Täters gefährdet ist, kommt das der Todesstrafe gleich. Diese ist laut Grundgesetz verboten!



          Und wer den Begriff "Gutmenschen" benutzt zeigt welchen Geistes Kind er ist.

          • @Andreas J:

            Ja was mache ich denn jetzt? Zähle ich mich doch zu den Gutmenschen dazu.

            Und können nur Straftaten die Würde des Menschen verletzen? Das wäre mir neu.



            Ihre Auffassung von Menschenwürde ist wohl arg begrenzt, oder?



            Ihnen nach ist das Elend der Welt mit der Menschenwürde in Einklang, weil ja alles seinen rechtlichen, kapitalistischen Gang geht. Oh Mann!

            • @APO Pluto:

              Ich habe nicht gesagt das "nur" Straftaten die Menschenwürde verletzen. Diesen Zusammenhang haben sie hergestellt .".... dass Menschen, für deren Menschenwürde ich auf die Straße gehe, auf meine Menschenwürde einen Scheißdreck geben", in Bezug auf kriminelle Migranten, um die es nun mal in dem Text geht. Mal davon abgesehen das der Kapitalismus in seiner heutigen Form für mich tatsächlich kriminell ist. Als Fotograf und Kameramann der oft in Westafrikanischen Gettos unterwegs war und dort in einigen sozialen Projekten gearbeitet hat, habe ich einen sehr guten Einduck bekommen, wie auf die Würde von Menschen, vom Kapitalismus, auf gut deutsch geschissen wird. Deshalb gehe ich mit diesem Begriff nicht so inflationär um und fühle meine Menschenwürde auch nicht durch Straftäter bedroht. Das ist Angesicht des weltweiten Situation der Menschenrechte lächerlich und AFD-Mundart.



              Sind die Herkunftsländer sicher, spricht nicht dagegen Straftäter in ihre Heimatländer abzuschieben. Aber Syrien und Afghanistan sind weit davon entfernt.

      • @Andreas J:

        Blöder Vergleich? Sehe ich anders. Ob ein Kältetod besser ist als durch eine Bombe getötet zu werden, wage ich zu bezweifeln.



        Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich. Wie heuchlerisch ist es bitte, wenn ich einerseits vor Gewalt fliehend, andere Länder um Schutz und Obhut bitte und andererseits Gewalt im helfenden Land ausübe? Genau das kann man der Bevölkerung nicht mehr vermitteln.



        Wird der Asylstatus weiterhin unabhängig des Verhaltens an Gesetz und Ordnung gewährt, erzeugt das nur weiteres Unverständnis innerhalb der Bevölkerung und treibt die Wähler weiter zu rechtsextremen Parteien.



        Ihr Rechtsempfinden ist nicht differenzierter, sondern äußerst einseitig. Zum Glück sehen das die Landesminister der Länder anders.

        • @Magumpus:

          Also wenn wir bei ihrem Vergleich Bleiben: wer sie beklaut den würden sie in den Kältetot schicken. Wer hat hier den ein äußerst einseitiges Rechtsempfinden? Kleiner selbstgerechter Wutbürger?

        • @Magumpus:

          Ah, Sie meinen das echt ernst? Todesstrafe für Diebstahl, Vandalismus oder Belästigung?



          Ernsthaft auch für Sie selbst und Ihre Familie?

  • Die AfD spielt sich ja immer so schön als Verfechter und Behüter von Recht und Ordnung auf.

    Ausgerechnet diese Partei begeht dann Rechtsbrüche, wenn es ihr opportun ist.

    Nein, das ist keine normale Partei wie viele andere auch...

  • Seit wann ist "das Rechtsempfinden der Bevölkerung" ein geltendes Kriterium in einem Rechtsstaat, Herr Innenminister Grote?

    • @ecox lucius:

      und ganz besonders wessen "gesundes Rechtsempfinden" hört Herr Grote?



      Meines offensichtlich nicht......



      Ist es das derjenigen, die am wenigsten nachdenken, sozial verroht sind und am lautesten schreien?



      Hatten wir schon mal......

  • Es geht doch nichts über einen saftigen Plakatspruch.



    "Es wäre so leicht: Straftat hier begangen – Täter hier bestraft."



    Das wäre doch die Lösung für all die gefangenen IS-Terroristen. Straftat dort begangen - Täter dort bestraft. [...]

    Kommentar gekürzt. Bitte vermeiden menschenverachtende Ausdrücke. Die Moderation

  • Die Information, dass Ihnen Abschiebung droht, haben auch syrische Flüchtlinge, die hier straffällig werden. Im Gegensatz zu vielen besorgten Kommentartoren scheint es ihnen recht egal zu sein.

    • @Friedel Castrop:

      Hm....Wie kommst du zu dem Schluss "es scheint ihnen recht egal zu sein"?

      Und was hat das mit dem Inhalt des Artikels zu tun?

  • Wehret den Änfängen.



    Es geht immer so los. Erst die Straftäter. Lässt sich gut der Öffentlichkeit verkaufen. Dann alleinstehende gesunde Männer und dann werden angeblcih sichere Regionen ausgemacht, wo der Rest hinkam. Offiziell heißt es aber weiterhin, es werden nur Straftäter abgeschoben. Bosnien, Kosovo, Afghanistan nun Syria...Täglich grüßt die AfD seit langem.

    • 0G
      06137 (Profil gelöscht)
      @balaban:

      Nein, leider ist es im Moment gerade umgekehrt. Abgeschoben werden in der Regel die, denen man habhaft werden kann. Und das sind gerade die, die zwar keinen Asylstatus habe, aber sich nichts haben zuschulden kommen lassen und daher nicht untertauchen. Gegen die Abschiebung von Straftätern nach Verbüßung ihrer Strafe wäre nichts einzuwenden.

  • "Straftat hier begangen – Täter hier bestraft." Genau so sehe ich das auch. Ich verstehe nicht, wieso Straftäter in ihre Heimat abgeschoben werden, ist es das gesunde Rechtsempfinden des rechten Rands Straftäter nicht ins Gefängnis zu stecken, nur weil sie aus einem anderen Land kommen? Sonst sind die Rechten immer so sehr für Strafen nur hier nicht?

    • 0G
      06137 (Profil gelöscht)
      @nutzer:

      "Straftat hier begangen – Täter hier bestraft." OK. Also auch: Straftat beim IS in Syrien begangen - Täter in Syrien bestraft? Und wieso wird dann danach gerufen, deutsche IS-Täter nach Deutschland zurückzuholen?

    • @nutzer:

      Die werden nach Verbüßung der Haft abgeschoben. So wie immer üblich.

      • 0G
        06227 (Profil gelöscht)
        @Kenni303:

        die Idee, der Schutzanspruch würde mit Straffälligkeit hierzulande verwirkt stellt Asyl als Grundrecht auf den Kopf. Damit wird ja Verfolgung, Folter & co. in Syrien als 'zusätzliche' Strafe für eine hier begangene Straftat in Kauf genommen (bzw. befürwortet), auch wenn unser Strafrecht bereits konkrete, die Menschenrechte achtenden Strafen vorsieht.

        • @06227 (Profil gelöscht):

          Der Entzug eines gewährten Privilegs, keine Strafe.

          • @El-ahrairah:

            Menschenrechte sind Menschenrechte sind Menschenrechte und keine Privilegien.



            Menschenrechte haben alle Menschen, auch die Dummen, Bösen und Unkultivierten.Sic. Sie sind unteilbar.



            Das ist die Grundlage unserer Kultur und Zivilisation.



            Nicht zu vergleichen mit Privilegien, die Menschen sich nehmen oder die ihnen zugestanden werden.



            Versuchen Sie es einfach mal mit dem Denken und Verstehen......