Anklage wegen Hitlergruß: Unglaublicher Verdacht: Ist der Rechtsextreme ein Nazi?
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen AfD-Abgeordneten. Er soll im Bundestag einen Parteikollegen mit „Hackenschlag“ und „Hitlergruß“ begrüßt haben.
Foto: Marco Rauch/dpa
epd/dpa | Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen Bundestagsabgeordneten der AfD erhoben. Der heute 60-jährige Matthias Moosdorf soll am 22. Juni 2023 während einer laufenden Bundestagssitzung im Bereich der Garderobe des Reichstagsgebäudes einen Parteikollegen öffentlich mit einem „Hackenschlag“ und dem „Hitlergruß“ begrüßt haben, wie die Staatsanwaltschaft am Montag in Berlin mitteilte.
Dem Angeschuldigten soll dabei bewusst gewesen sein, dass die Grußform der verbotenen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar gewesen sein soll. Angeklagt wird Moosdorf wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen.
Dazu sagte Moosdorf auf Anfrage: „Der Vorwurf ist skurril und nichts ist abwegiger als dieser Vorwurf.“
Der Bundestag hatte wegen des Vorfalls im Oktober dieses Jahres die Immunität des Bundestagsabgeordneten aufgehoben.
Moosdorf ist seit 2016 AfD-Mitglied und war bis vor einigen Monaten außenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion sowie Leiter des Arbeitskreises Außen in der AfD, der prorussische Positionen vertritt.
Moosdorf hatte zuletzt auch innerhalb der Fraktion Ärger. Mitte September wurde er dazu verpflichtet, nach einer nicht genehmigten Russlandreise ein fraktionsinternes Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen.
Vor seiner Politiker-Karriere war Moosdorf von 1988 bis 2019 Mitglied des „Leipziger Streichquartetts“, mit dem er über 120 CDs einspielte und in 60 Ländern gastierte.
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