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meine Kommentare
19.03.2020 , 11:38 Uhr
Damit haben Sie absolut recht!
zum Beitrag19.03.2020 , 11:37 Uhr
Sehr wichtiger Hinweis! Merkels Rede war gut, aber die durchgedrehte neoliberale Wahnpolitik der CDU (und CSU, FDP), die aktiv und intentional öffentliche Infrastrukturen zerstört, vertritt sie halt auch konsequent seit Jahrzehnten.
zum Beitrag12.11.2019 , 17:25 Uhr
Ich würde auch gerne ethische Entscheidungen treffen, ob meine Kleidung mit Kinderarbeit hergestellt wurde, ob bei der Herstellung meiner Fleischprodukte Ferkel totgeprügelt wurden, ob für das Benzin das ich tanke mal wieder ein paar störrische Einheimische, die nicht im Ölschlamm verrecken wollen, erschossen wurden etc., etc., etc. Dafür gibt's aber komischerweise keine Kennzeichnungspflicht durch die EU. Aber natürlich eine Sonderregel um Israel zu brandmarken, während hunderte andere Schurkereien einfach so durchlaufen. Diese völlig übertriebene Fixierung auf Israel ist absurd. Da läuft ja wohl was schief.
zum Beitrag01.11.2019 , 21:33 Uhr
Danke für die vernünftige Antwort, ist in Foren extrem selten.
Viele Grüße, Arno Birner
zum Beitrag01.11.2019 , 21:31 Uhr
Bitte beachten Sie meine (sinnvollen) Forderungen an die Qualität der Alternativen: "gute, tragfähige und bezahlbare Alternativen". Bus/Bahn, für 2,80 die Fahrt, alle 15 Minuten (in Randzeiten alle 30 Minuten) in einem eher Grobmaschigen Netz mit langen Fahrtzeiten erfüllen diese Kriterien nicht; aber dies ist die Realität in den meisten Städten, vom städtischen Umland ganz zu schweigen. Ferner bitte berücksichtigen: schlechtes Wetter, schwere Lasten, sperrige Lasten, körperliche oder psychische Einschränkungen unter der "Behindert-Schwelle" etc. können die Nutzung des ÖPNV erschweren oder verunmöglichen (das Radeln natürlich noch viel mehr).
zum Beitrag01.11.2019 , 21:25 Uhr
Ihre Aussage ist völlig unhaltbar. Wie kommen Sie darauf, dass der Besitz eines PKW bedeutet, dass der/die BesitzerIn keine Geldprobleme habe, bzw. gar vermögend sei? Das ist völlig unplausibel. Es gibt Menschen mit HartzIV und Auto. Ihr Versuch, die Ärmsten gegen diejenigen an der Armutsgrenze auszuspielen ist nicht schön.
zum Beitrag01.11.2019 , 11:30 Uhr
Absolute Zustimmung und Unterstützung für diese klaren und richtigen Hinweise!
zum Beitrag01.11.2019 , 11:27 Uhr
Ihre Unverschämtheiten disqualifizieren Sie direkt. DER ERWIN schreibt, dass er "auf das Auto angewiesen" ist, das mit dem gern Auto fahren ist nur ein Nebenaspekt. Heulen Sie selber!
zum Beitrag01.11.2019 , 11:24 Uhr
So geht das nicht! - ZUERST müssen gute, tragfähige und bezahlbare Alternativen bereitgestellt werde und DANACH könnt Ihr loslegen und die Menschen mit wenig Geld drangsalieren, dass diese umsteigen. Aber erst drangsalieren OHNE bestehende Alternativen ist schlicht irre und unverschämt. Und by the way ist das alles zutiefst unsozial, denn wer das Geld und für einen Stellplatz hat (gerne auch auf dem eigenen Grundstück) der ist fein raus - jawoll so geht Sozialstaat auf grünlich!! Ich finde es erschreckend, dass so ein Vorschlag, von Leuten, die sich wahrscheinlich für links halten, nicht als das gebrandmarkt wird, was er ist: ein Skandal. (Begründung siehe oben).
zum Beitrag16.08.2019 , 19:19 Uhr
§130 StGB beschreibt ein Offizialdelikt, was von Exekutive selbsttätig zu verfolgen ist, sobald sie davon Kenntnis erhält. Insofern gibt es an der Aussage der Autorin bezüglich des Belangens der BILD eher nichts zu kritisieren.
Ferner liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Volksverhetzung vor, §130: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, [...] die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er [...] Teile der Bevölkerung [...] wegen [der] Zugehörigkeit zu einer [religiös bestimmten] Gruppe [...] verleumdet,...] Passt doch ziemlich genau, oder?
zum Beitrag01.06.2019 , 23:05 Uhr
Sie haben völlig recht mir Ihrem Hinweis. Diese Erkenntnis schient bei manchen Fußgeh-/Fahrad-Extremisten aber leider partout nicht durchzukommen.
zum Beitrag01.06.2019 , 23:03 Uhr
Die Autorin missdeutet den Begriff "Schicksalswahl", daraus resultieren Ihre Probleme damit und der ganze Artikel. Unter anderem ihre Hinweise, "Wahlen sind das genaue Gegenteil von Schicksal" bzw. "Schicksal" und "Wahl" schlössen sich aus zeigt, dass sie davon ausgeht, "Schicksalswal" würde bedeuten, dass das Wahlergebnis sich dem Schicksal verdankt. So ist der Begriff aber gar nicht gemeint, da er so in der Tat wenig Sinn ergibt. Gemeint ist aber vielmehr, dass die Wahl über *das kommende Schicksal* von uns allen entschieden wird. Und so, richtig verstanden, ist an dem Begriff und seiner Verwendung logisch nichts auszusetzten, lediglich die hyperbolische Qualität kann gerügt werden., was die Autorin am Beginn des Textes ansatzweise tut.
zum Beitrag22.05.2019 , 11:38 Uhr
Tolle Idee, wer wenig Geld hat, dem werden Verhaltensoptionen entzogen, wer viel Geld hat, kann machen was er/sie will!
Fixe Gebühren zur Verhaltenssteuerung SIND PER SE UNSOZIAL, dass kann man bitte mal kapieren und auch in so einen Artikel reinschreiben.
zum Beitrag20.05.2019 , 12:58 Uhr
Die Autorin hat, wie viele Diskutanten zu diesem Thema, die grundsätzliche Idee der SPD (die - seltene Ausnahme bei der SPD - absolut richtig ist) nicht verstanden (oder nicht verstehen wollen): Wer arbeite hat EIN RECHT darauf, nach einem Arbeitsleben aufgrund seiner/ihrer Berufstätigkeit selbständig den eigenen Unterhalt bestreiten zu können. Dazu muss kein Antrag gestellt werden und dazu muss der/die Betroffene auch niemandem etwas über die eigenen Verhältnisse erklären. Er/sie hat einfach einen völlig berechtigten Anspruch darauf, dass in einem der reichsten Länder der Erde nach ca. 40 Berufsjahren man von den Früchten der eigenen Arbeitsleistung leben kann! Deshalb heißt das Ding auch "Respektrente" und auch dies vollkommen zu recht.
Alle Bertrachtungen, wer das bezahlt und ob jemand diese Rente "braucht" gehen völlig am Thema vorbei. Wenn Frau Dribbusch es gerne noch gerechter hätte (von mir aus gerne) muss die Einnahmeseite diskutiert werden. Wenn vermögende Personen entsprechend gerechte (d.h. hohe ) Steuern zahlen, macht es gar nichts, wenn sie dann auch die, ja eh nicht fürstliche, Respektrente bekommen.
zum Beitrag01.03.2019 , 18:40 Uhr
Großartige Zusammenfassung!
zum Beitrag09.02.2019 , 00:07 Uhr
Absolute Zustimmung zu dieser Zurechtrückung der geplanten SPD-Wohltaten. Dabei nie vergessen: CDU und FPD sind noch krasser!
zum Beitrag04.02.2019 , 09:41 Uhr
Einfach keine Verbraucher-Kredite gewähren = Null Risiko.
zum Beitrag04.02.2019 , 09:40 Uhr
"Die nichts dafür können!"??? Jeder Gläubiger hatte die Möglichkeit, dem später insolventen Schuldner keinen Kredit einzuräumen. Wieso tat man es > Gewinnstreben. Also keinen Seemannsgarn spinnen bitte. Es sollten einfach keine Verbraucher-Kredite vergeben werden, dann gäb's auch keinen Meschen, der deswegen in die Insolvenz gerät und auch keinen, der sein Geld nicht bekommt.
zum Beitrag01.02.2019 , 16:04 Uhr
Der Sinn von Demonstrationen ist, dass sie stören sollen. Sie sollen den normalen Ablauf des Alltags unterbrechen um auf einen (zumindest aus Sicht der Teilnehmenden) erheblichen Missstand hinzuweisen. Das gelingt bei einer SchülerInnen-Demo am besten während der Schulzeit.
zum Beitrag01.02.2019 , 16:01 Uhr
Sie (AfD nahe Personen) müssen leider endlich mal zur Kenntnis nehmen, dass das Bildungssystem der BRD NICHT wertfrei ist, sondern den Kern-Werten des GG verpflichtet, deren wichtigster die Menschenwürde ist. Daher steht im Schulgesetz von Sachsen-Anhalt auch u.A. Folgendes: "(2) In Erfüllung dieses Auftrages ist die Schule insbesondere gehalten, 1. die Schülerinnen und Schüler zur Achtung der Würde des Menschen, zur Selbstbestimmung in Verantwortung gegenüber Andersdenkenden, zur Anerkennung und Bindung an ethische Werte, zur Achtung religiöser Überzeugungen, zu verantwortlichem Gebrauch der Freiheit und zu friedlicher Gesinnung zu erziehen, 2. die Schülerinnen und Schüler auf die Übernahme politischer und sozialer Verantwortung im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorzubereiten, [...] 6. den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen zu vermitteln, welche die Gleichachtung und Gleichberechtigung der Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Identität, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihrem Glauben, ihren religiösen oder politischen Anschauungen fördern, und über Möglichkeiten des Abbaus von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufzuklären, [...] 8. die Schülerinnen und Schüler zu Toleranz gegenüber kultureller Vielfalt und zur Völkerverständigung zu erziehen sowie zu befähigen, die Bedeutung der Heimat in einem geeinten Deutschland und einem gemeinsamen Europa zu erkennen."
Damit ist die Klima-Demo abgedeckt, die Anti-Ausländer-Demo (die Sie mit einem anderen Namen tarnen wollen) aber eher nicht. Zumal es zum Glück, auch aufgrund eben dieser Bildungsideale, einfach keine signifikanten Schüler(innen)-Gruppen gibt, die für "konsequente Abschiebepraxis" demonstrieren wollten!
zum Beitrag24.01.2019 , 15:55 Uhr
"recht präsent in Israel und das aus gutem Grund" war auch eine der ersten Überlegungen, die mir in den Sinn kamen. Es ist halt schon arg naiv, als Deutsche die Lebensnotwendige und daher tragende Rolle der Armee im israelischen Staat in einem öffentlichen Amt abzulehnen. Als Privatperson OK, aber Sie war in ihrere Rolle als Dozentin bei diesen Äußerungen. Also ich wäre nicht auf die Idee gekommen, eine Israelin für das tragen der Uniform zu schelten, das erscheint mir, als Nachkomme des "1000-jährigen Reiches" (das dann zum Glück nur schreckliche 12 andauerte), schlicht unangemessen.
zum Beitrag24.01.2019 , 04:35 Uhr
Im Artikel steht explizit der nachvollziehbare und gute Sinn dieses Frauenparkplatzes (und aller anderen) drin. Keine Lust zu lesen oder keine Lust zu verstehen?!
zum Beitrag24.01.2019 , 04:33 Uhr
Der feine Unterschied ist, dass der Jurastudent Menschen schaden will (Frauenrechte bekämpfen) und dass die DUH Menschen helfen will (nicht an Abgasen sterben) - merken Sie was...
zum Beitrag22.12.2018 , 11:46 Uhr
Krankheiten richten sich nicht nach Arbeitszeiten, das ist das besondere am Arztberuf und das ist in den hohen Vergütungen dieser Berufsgruppe eingepreist. Außer z.T. bei AllgemeinmedizinerInnen, welche einerseits von den anderen ÄrztInnen über die Kassenärztliche Vereinigung und andererseits von der völlig sachfremden Decklungslogik des Staates kurzgehalten werden.
zum Beitrag17.12.2018 , 12:06 Uhr
Es sind keine Einzelfälle, ob der Anzahl an signifikanten Vorfällen und der anzunehmenden Dunkelziffer aufgrund der grundsätzlich praktizierten gegenseitigen Deckung, selbst bis hin zu Straftaten und der Weigerung des Polizei- und Justizsystems gegen rechte Umtriebe in den eigenen Reihen vorzugehen. Zudem sind aufgrund des Gewaltmonopols des Staates auch schon Einzelfälle inakzeptabel. An die Polizei sind höhere Maßstäbe anzulegen, als an die Durchschnittsgesellschaft.
zum Beitrag17.12.2018 , 11:54 Uhr
Die Aussage, dass eine Ärztin wie Fr. Hänel wegen "ihres Vermögensvorteils" "Werbung" machen würde ist einfach falsch. Fr. Hänel macht Abtreibungen nicht um Geld zu verdienen (ein unverschämter Vorwurf), sondern um Frauen zu helfen. Sonst würde Sie sich nicht jahrelang mit der Justiz herumstreiten und hohe Geldstrafen in Kauf nehmen. Sie muss natürlich auch von etwas Leben und ihre Praxis unterhalten, dafür braucht es eine angemessene Entlohnung. Aber die ganze Logik, als sei eine Arztpraxis ein Laden ist von den Gerichten (und Ihnen) von vornherein völlig verfehlt und sachfremd. Dies ist "völlig klar, ohne jede immer wieder behauptete Rechtsunsicherheit", wie sie so schön formulieren.
zum Beitrag03.12.2018 , 20:48 Uhr
Nicht Organspende hat etwas mit links/rechts zu tun, sondern die Überlegung, wem man in der eigenen Zeitung eine Raum zur Äußerung gibt. Und dafür ist ein (unter mehreren) sinnvolles Kriterium, was die Person, wo bisher so veröffentlicht hat. Und wenn es (tatsächlich) rechts-esoterischer Unfug in einem rechts-esoterischen Magazin ist, sollte die taz dringend von einer solchen Gast-Autorin Abstand nehmen.
zum Beitrag03.12.2018 , 20:14 Uhr
Offene Begeisterung für Faschismus und Rassismus (inklusive Menschenjagden!) ist keine "Meinung", sondern ein Angriff auf die Demokratie, die in diesem Land eine wehrhafte ist. Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit, denn SONST, kommt das wieder, was wir schon mal hatten. Nix verwechseln oder verdrehen bitte.
zum Beitrag18.10.2018 , 20:40 Uhr
Bei der Bildunterschrift hat der Fehlerteufel zugeschlagen: "Kopf gesengt" ist wohl nicht gemeint, sondern "Kopf gesenkt". Besser fix korrigieren...
zum Beitrag23.09.2018 , 01:07 Uhr
Sie haben die Passage mit der Würde falsch gelesen, die Autorin weist darauf hin, dass die Frage des Verhaltens der BVG eine Diskussion um den Umgang mit Hilfsbedürftigen anstößt: "Vor diesem Hintergrund wird die Diskussion um die Öffnung der BVG-Stationen bei kalter Nacht zur Grundsatzdebatte. Welche Art von Hilfe ist wirklich angemessen? Wollen wir uns damit abfinden, dass ein wachsender Teil der Gesellschaft in dieser Stadt keinen würdevollen Platz zum Leben hat?"
zum Beitrag23.09.2018 , 01:04 Uhr
Mal langsam: Die BVG ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und betreibt öffentliche Gebäude (man darf in Bahnhöfen z.B. demonstrieren). Der Vergleich mit der TAZ hinkt kolossal. Und das mit dem würdevollen Platz zum Leben haben Sie leider falsch gelesen, die Autorin hat etwas anderes gesagt als sie behaupten: bitte nochmal nachlesen.
zum Beitrag15.09.2018 , 23:25 Uhr
Die Sache war OFFENSICHTLICH fragwürdig. Und ist jetzt auch als illegal erklärt worden: netzpolitik.org/20...-war-rechtswidrig/
zum Beitrag15.09.2018 , 23:11 Uhr
Sie können also keine Fakten präsentieren. Damit ist Ihr Beitrag unbelegt und kann ignoriert werden, danke für diese Klarstellung.
zum Beitrag15.09.2018 , 23:08 Uhr
Ihre Antwort überzeugt nicht, da Sie nicht auf die von mir genannten Probleme eingehen. Und was die Finanziellen Mittel angeht, ist genug Geld da um ÖPNV deutlich auszubauen, müsste man halt etwas umverteilen und einsammeln (bei denen die es haben...)
zum Beitrag15.09.2018 , 23:06 Uhr
Ich will ja nur deutlich machen, dass die Idee, die Anzahl der Autos in den Städten massiv zu reduzieren, das Endergebnis einer Entwicklung sein kann, nicht deren Anfang. Auch wenn ganz viele sommers radeln, brauchen sie doch im Winter ein Auto für den Weg zur Arbeit. Verletzungen treten bei allen Menschen völlig zufällig auf, auch bei passionierten Radlern, Und ohne den von mir umfangreich ausgebauten ÖPNV brauchen die dann eben doch wieder ein Auto etc. Daher: ERST die Alternativen hinstellen, DANN den Leuten die Autos madig machen. Umgekehrt ist (zu recht) mit massivem Widerstand zu rechnen.
zum Beitrag15.09.2018 , 23:00 Uhr
Ich gehe davon aus, dass Sie diese Meinung nicht teilen, sondern sie nur referiert haben. Die Zahlen stimmen, allein das Problem ist der Konjunktiv: "könnte" geholfen werden, wird aber eben nicht! Das ist ja der Witz an der Sache.(Und die Identitären wollen ja auch gar nicht helfen, alles Strohmann) Man kann sich die ganze Berechnung einfach sparen, da die 1. Welt die 3. Welt eben ausbeutet, statt "zu helfen". Und solange sich dies nicht ändert, kommt der Teil der 3. Welt der es irgendwie hinkriegt zu uns; und nicht zu unrecht...
zum Beitrag13.09.2018 , 18:51 Uhr
Wenn das so ist, wieso dann der völlig lächerliche Umweg über den Brandschutz?
zum Beitrag13.09.2018 , 18:47 Uhr
Nee, nee, ich bin da auch sofort drüber gestolpert, wieso es ausgerechnet ein Mädchen sein muss, dessen Kommunikationsfähigkeiten hier als Negativbeispiel herangezogen werden. Standard wäre ja männlich gewesen, für die weibliche Variante muss man sich aktiv entscheiden. Bissl merkwürdig...
zum Beitrag09.09.2018 , 13:19 Uhr
Bei aller Liebe zur Verkehrswende kann man schon mal zu Kenntnis nehmen, dass nicht alle Leute permanent Rad fahren können: ältere Menschen, kranke Menschen, Menschen mit Verletzungen, Menschen mit viel Gepäck, Menschen die nicht verschwitzt am Ziel ankommen können, Menschen im Winter bei Schnee, etc. , etc. Autos abschaffen kann nur der LETZTE Schritt sein, da muss alles andere vorher kommen, u.a. ÖPNV kostenlos, engmaschig und im 10-Minuten-Takt UND DANN, kann man evtl. anfangen Autofahrer zu schikanieren, aber nicht umgedreht!
zum Beitrag08.09.2018 , 16:47 Uhr
Ich halte an dieser Stelle nur mal fest, dass von OTTO keine Fakten zur Untermauerung seiner Fake-News-Aussage "Hetzjagd bei G20 in HH" genannt werden.
zum Beitrag08.09.2018 , 16:44 Uhr
Nein, ich lege ihre Propaganda-Methode offen, indem ich von Ihnen eine halbwegs rationale Argumentation einfordere, welche sie, wenig überraschend, verweigern.
zum Beitrag08.09.2018 , 16:25 Uhr
Für meine Position gibt es mehr Argumente, als für die von HENRIK WM. Seine Argumente liegen bei 0, meine bei der im GG festgeschriebenen Unterstützung von Müttern.
zum Beitrag08.09.2018 , 16:19 Uhr
Mal so als Nebenaspekt: Verhaltenssteuerung über Gebühren heißt IMMER, dass dann Reichere mehr Freiheiten haben, als Ärmere. Finde ich nicht gut! Kostenloser ÖPNV muss die Priorität sein.
zum Beitrag07.09.2018 , 10:25 Uhr
Nö, denn dann gäbs vernünftige Löhne, bezalhbaren Wohnraum und so Zeug...
zum Beitrag07.09.2018 , 10:24 Uhr
Also irgendwie stimmen die Zahlen für Schweden in der Grafik nicht. USA ist OK. Zum Vergleich für Schweden: www.bra.se/bra-in-...-crime-survey.html Da ist (auch für Gewaltdelikte) eine fallende Zahl zwischen 2000 und 2005 zu erkennen, wo auf Ihrer Grafik ein scharfer Ansieg ist.
zum Beitrag06.09.2018 , 15:37 Uhr
"Viele Tote zu verantworten"?!?! Was ist bei ihnen "viele"? Viele Tote (je nach Studie bis zu tausenden) hat die Automobilindustrie und ihre willfährigen Unterstützer bei den zuständige Behörden zu verantworten, Stichwort Stickoxide. Oder jedes Jahr 20, 30 von abbiegende LKWs totgefahrene Kinder, obwohl man seit vielen Jahren ein Warnsystem hätte verpflichtend machen können (und müssen). Oder die tatsächlich vielen Todesfälle aufgrund mangelnden/überarbeiteten Personals in Krankenhäusern. Da lauern tödliche Gefahren in wirklich signifikanter Anzahl! Bitte die Probleme mal in ein angemessenes Verhältnis setzen.
zum Beitrag06.09.2018 , 15:28 Uhr
Nicht wirre Behauptungen aufstellen, sondern Fakten nennen: Wer ist bei G20 von wem durch die Straßen gehetzt worden?
zum Beitrag06.09.2018 , 15:26 Uhr
Das gesamte Lied ist wesentlich komplexer, allein schon durch seine Rahmenreferenz auf Pipi Langstrumpf. Die verbalen Entgleisungen scheinen mir hier daher eher der Illustration einer völlig fehlgelaufenen kindlichen/jugendlichen Entwicklung zu dienen, als (anders als bei hochproblematischen Stellen bei Kollegah, Naidoo etc.) die tatsächliche Meinung des Autors widerzuspiegeln. Das narrative Muster ist anders. (Eine Detailanalyse sprengt hier leider den Rahmen).
zum Beitrag02.09.2018 , 11:40 Uhr
Hab nochmal nachrecherchiert und denke ihr habt ein Stück weit recht. (Selbst-Notiz: erst recherchieren, dann schreiben...) Meine Aussagen zum Thema abschalten von Kanälen sind zwar vernünftig, passen aber nicht auf den Fall "Drachenlord". Kommt (hoffentlich) nicht wieder vor.
zum Beitrag02.09.2018 , 11:36 Uhr
Das Horrorszenario ist real, sie beschreiben es nur falsch. Es geht nicht darum, dass ALLE oder VIELE Bürger eingesperrt werden könnten. Das ist nämlich auch gar nicht nötig. Es genügt völlig die wenigen die "nerven" einzusperren. Und wenn das mit ausschließlich von der Polizei selbst "festgestellten" Umständen für 74 Tage begründet werden kann, dann haben wir echt ein Problem.
zum Beitrag31.08.2018 , 09:52 Uhr
Spielt keine Rolle: LALALE ist anscheinend einfach ein Mensch, welcher sich für die Unterdrückung anderer Menschen interessiert und diese kritisierenswürdig findet. Könnten Sie und HERRVONSINOPE ja auch mal versuchen.
zum Beitrag31.08.2018 , 09:47 Uhr
Die Fürsorge für ein Kind mit der für einen Hund zu vergleichen ist unverschämt.
zum Beitrag31.08.2018 , 02:19 Uhr
Sie sind ein relevantes Problem, da sie ein Puzzle-Teil des sehr relevanten Gesamtproblems "Frauenunterdrückung" darstellen.
zum Beitrag31.08.2018 , 02:15 Uhr
Wenn eine frauenfeindliche / mütterfeindliche Arbeitsumgebung das "real life" ist, müsste dies wohl schleunigst geändert werden, statt mit dem Verweis auf die schlechte Realität eben diese schlechte Realität begründen zu wollen. Argumentativ nicht überzeugend. Und bei einer Sägemühle gibt es evtl. tatsächlich Sachargumente gegen die Anwesenheit von Säuglingen zu deren Schutz, dies ist beim Plenarsaal wohl eher nicht der Fall.
zum Beitrag31.08.2018 , 02:10 Uhr
Haben sie für diese unangenehme Meinung evtl. auch Argumente? Nur mal so als ein Beispiel für eine sinnvollere Haltung mit Blick auf das Grundgesetz, Artikel 6, Absatz (1) "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Absatz (4) "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft." Evtl. sollten sich Parlamente ans GG halten, nur so als Idee...
zum Beitrag27.08.2018 , 01:49 Uhr
Mir erschließt sich die Logik "alt gegen jung" nicht. Haben Sie keine (täte mir leid) Eltern mehr, die evtl. Rentner sind und denen doch auch von Ihnen eine angemessene Rente gegönnt wird? Wie ist es mit Ihnen selbst, wollen Sie keine vernünftige Rente haben in 30-40 Jahren? Wo sollte die herkommen, wenn nicht jetzt verhindert wird, das das Rentenniveau sinkt? "Perfides Spiel...": Ich kapier Ihre Logik nicht. Von was sollten denn die Rentner mit nur 40% oder weniger Rentenniveau in ca. 10 Jahren die Fantasie-Mieten zahlen??? Was man machen sollte, ist alle künftigen Rentenerhöhungen nicht mehr prozentual, sondern die Erhöhung als gleichhohen gemittelten Absolutbetrag festzulegen, damit den Kleinstrentnern endlich geholfen wird.
zum Beitrag23.08.2018 , 23:32 Uhr
Ich habe mal selber etwas länger recherchiert und würde mich ihrer Aussage im Wesentlichen anschließen. In diesem Fall muss man doch etwas genauer hinschauen um das einzuordnen. Die Posts sind so wirr, dass sie tatsächlich nicht als "echte" Hassbotschaften fungieren.
zum Beitrag23.08.2018 , 23:26 Uhr
Casablanca thematisiert die Schrecken des Krieges/der Naziherrschaft dezidiert. Eine der Hauptfiguren ist ein entflohener KZ-Häftling. Oder wie meinen sie das?
zum Beitrag23.08.2018 , 16:47 Uhr
"Anstiftung" ist juristisch schief, es liegt wohl eher eine Falschbeschuldigung vor, da ja eben das inkriminierte Verhalten (der Journalisten) durch eigenes Verhalten (des Demonstranten) erzeugt wurde.
zum Beitrag23.08.2018 , 16:44 Uhr
Der Demonstrant hat sich NICHT zu recht beschwert: In Paragraph 23 des Kunsturhebergesetzes heißt es: „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“, dürften ohne Einwilligung verbreitet werden. Und diese Rechtslage sollte Polizisten, welche eine Demo begleiten bekannt sein, dass ist doch deren "Handwerkszeug" sozusagen. Und der LKA-Beamte dürfte dies auch gewusst haben. Damit läge dann eine absichtliche Falschbeschuldigung vor, die strafbar ist. So rum wird ein Schuh draus.
zum Beitrag23.08.2018 , 16:36 Uhr
Da gehen ja wohl die Bezugsebenen ein bisschen durcheinander. Mob-artige Zusammenrottungen und Gewaltdrohungen sind falsch. Die Aussagen "Drachenlord" sei "ein letztlich harmloser Youtuber", der "einfach bloß das haben will, was andere auch haben: Ohne große Fähigkeiten mit ein bisschen Youtube-Gelaber Geld verdienen" sind allerdings auch arg falsch. Wieso wird hier die Mär perpetuiert, es wäre harmlos, misogyne und rassistische Hasspropaganda zu verbreiten?! Die entscheidende Frage ist doch, wieso der Staat nicht willens oder fähig ist, einen solchen Kanal abzuschalten; was ist denn mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz? Dann nämlich käme es gar nicht dazu, dass ein Teil der Bevölkerung den Eindruck bekommt, man müsse selber für Recht/Gerechtigkeit sorgen und dies dann mit falschen Mitteln versucht umzusetzen.
zum Beitrag21.08.2018 , 22:23 Uhr
Das liegt primär erstmal an der CDU/CSU (+FDP), die dieses Land insgesamt wesentlich länger und vor allem in der formativen Anfangsphase geführt hat. Was Verdi dafür kann ist mir erstmal nicht ersichtlich. Und die SPD ist natürlich ein Trauerspiel ("Wer hat uns verraten, Sozialdemokraten") aber nicht der Urheber der Gesamtstruktur.
zum Beitrag21.08.2018 , 22:22 Uhr
Das liegt primär erstmal an der CDU/CSU, die dieses Land insgesamt wesentlich länger und vor allem in der formativen Anfangsphase geführt hat. Was Verdi dafür kann ist mir erstmal nicht ersichtlich. Und die SPD ist natürlich ein Trauerspiel ("Wer hat uns verraten, Sozialdemokraten") aber nicht der Urheber der Gesamtstruktur.
zum Beitrag20.08.2018 , 01:53 Uhr
Die vielen anderen Kommentare haben die Sache ja schon zurechtgerückt, aber der Artikel ist dermaßen absurd und frech, dass ich mich auch noch anschließen möchte: Jemandem eine gerade noch GG-konforme Notversorgung (die soziale Teilhabe hat Nahles ja mit der "Neuberechnung" rausgestrichen) zu kürzen ist verfassungswidrig und menschenverachtend. Dies in einem Artikel als sinnvoll und für den sozialen Frieden zwingend notwendig darzustellen ist nicht verfassungswidrig, aber trotzdem menschenverachtend. Noch als Ergänzung: Wenn Hartz IV bedingungslos gezahlt würde, wäre dies für den durchschnittlichen Steuerzahler eine kaum bemerkbare Belastung. Und dass dann die Anzahl der Hartz IV Bezieher signifikant ansteigen würde sind unbelegte neoliberale Fieberträume.
zum Beitrag20.08.2018 , 01:38 Uhr
Die Linke ist für soziale Gerechtigkeit. Und das weiß auch jeder (außer Ihnen?).
zum Beitrag11.08.2018 , 01:04 Uhr
Sie unterliegen dem grundlegenden Missverständnis, dass Männer und Frauen gleichstarke Position innehaben und daher auch gleich behandelt werden müssten bei überzogen kritischen Äußerungen bzgl. des jeweils anderen Geschlechts. Dem ist aber nicht so. Frauen haben (aus gutem Grund!) eine latent Furcht vor Männern, die sich aus gewaltsamen Unterdrückungsmustern speist. Solange dies so ist, dürfen Frauen Männer als Gruppe sprachlich deutlich schärfer angreifen als um umgekehrt. Nachvollziehbar, oder?
zum Beitrag11.08.2018 , 00:54 Uhr
Bezug zum Text? Oder überhaupt zu irgend etwas?
zum Beitrag10.08.2018 , 00:03 Uhr
Sehr guter Hinweis. Diese absurde Verantwortungsverlagerung auf den Kunden (in diversen Branchen, bzgl. verschiedenster Probleme) muss als Nebelkerze entlarvt werden.
zum Beitrag07.08.2018 , 13:04 Uhr
Großen Respekt für diese Hilfsleistungen in einer frauenfeindlichen Zeit!
Was bei den ganzen Lebensschützern (von CSU über CDU bis hinein in die SPD) ja besonders merkwürdig ist: Sobald das Kind dann da ist, lässt das mit dem Schutzbedürfnis massiv nach und die alleinerziehende Mutter wird mit ihrem Kind in ihrer Armut alleingelassen. Einen Anspruch z.B. auf ein gelegentliches Eis im Sommer, ein Haustier oder einen (kleinen) Weihnachstbaum hat so ein Hartz IV Kind ja bekanntlich nicht. (Oder siehe die chronische Unterfinanzierung von Frauenhäusern, oder siehe die groteske steuerliche Behandlung von Alleinerziehenden oder, oder oder...)
zum Beitrag04.08.2018 , 10:26 Uhr
NEUBAU hat klar gesagt wo das Geld herkommen soll: Steuern erhöhen. Ich ergänze (was NEUBAU wohl mitgedacht hatte nehme ich an): von den Teilen der Gesellschaft die problemlos noch etwas mehr abgeben könnten. Was soll die blöde Antwort, die sachwidrig behauptet NEUBAU habe so getan, als könne man das Geld einfach herzaubern? Er hat recht: Sparzwänge sind nicht real!
zum Beitrag04.08.2018 , 10:15 Uhr
Völlig richtiger Hinweis!
zum Beitrag04.08.2018 , 10:12 Uhr
Leider ist das nicht aus einem Krimi, sondern traurige Realität: www.faz.net/aktuel...mobbt-1580720.html Ich hatte das (unsinnigerweise) als bekannt vorausgesetzt. Hier also der Beleg-Nachtrag. Ansonsten Dank für die positiven Rückmeldungen.
zum Beitrag04.08.2018 , 10:08 Uhr
Interessante Überlegung, überzeugt mich aber nicht. Niemand verbietet ja diesen Leuten ihre Gedanken zu denken oder diese mit anderen im privaten Rahmen auszutauschen. Das heißt es gibt keine Bestrafung per se, wenn man seine Gedanken zum Ausdruck bringt. Öffentlich den Holocaust zu leugnen ist aber eben nicht NUR eine Meinungsäußerung, sondern auch ein Angriff (Missachtung, Beleidigung, Schmähung) auf alle, die z.B. im Holocaust Familienmitglieder verloren haben. (Unbeschadet der weiteren Argumente "Herabsetzung von Hemmschwellen" etc., welche das BVerfG zu recht aufgreift). Daher muss also in diesen Fällen die freie Meinungsäußerung zurückstehen. Was halten Sie von dieser Sichtweise?
zum Beitrag01.08.2018 , 09:27 Uhr
Ist richtig, hat aber mit dem Theaterstück nichts zu tun.
zum Beitrag01.08.2018 , 09:22 Uhr
"Der Mai war oft schon im April, das macht sich ja heute keiner mehr klar..."
zum Beitrag01.08.2018 , 09:19 Uhr
Liebe Leute, diese Diskussion ist so alt und wird von den Gegnern immer wieder falsch geführt (z.B. auch bei Studiengebühren): (Sinnvolle) Staatliche Leistungen müssen immer preisfrei sein, damit auch Ärmere (ohne Anträge ausfüllen oder Bescheinigungen ihrer Armut vorlegen zu müssen) diese Angebote ungehindert wahrnehmen können. Also ja zur Gebührenfreiheit. Unsere speziellen Freunde der besitzenden Klasse müssen über ein Steuersystem, welches auch wirklich Steuern von Reiche(n)(ren) einnehmen WILL, als Bezahler dieser staatlichen Ausgaben herangezogen werden (indem z.B. Steuerfahnder, die da genauer hinschauen, nicht für verrückt erklärt und entlassen werden...) und schon passt die Sache. Bezahlt wird nach "stärke der Schultern" und bekommen tun alle, wie es in einem Sozialstaat der den Namen verdient sein sollte. Macht Sinn, oder?
zum Beitrag22.07.2018 , 02:25 Uhr
Im Wesentlichen stimme ich Ihnen zu, aber der "öffentliche Druck", den die taz fordert, ist doch recht klar auf die Politik bezogen, Gesetzte zu ändern und nicht auf diesen Einzelfall oder gar auf persönlichen Druck gegen die Vermieterin.
zum Beitrag19.07.2018 , 00:56 Uhr
"GewaltGRAT"? Das soll ja wohl "Gewaltgrad" heißen, da die Intensität der Gewaltdarstellung gemeint ist. Bissel unschön, dass der Fehler auch nochmal in der Zwischenüberschrift vorkommt...
zum Beitrag25.06.2018 , 22:35 Uhr
Ich würde Vorschlagen ein grundsätzliches Interesse für den Staat Israel und seine Bewohner sollten alle Deutschen noch eine Zeit lang haben. Sagen wir noch so ca. 930 Jahre.
zum Beitrag15.06.2018 , 21:16 Uhr
Der Punkt ist, das diese Aufnahmen ja von der CSU aufs Schärfste Verurteilt wird. Das heißt die CSU ist der Meinung, man hätte VIEL weniger aufnehmen müssen und dann hätte sich Deutschland eben nicht adäquat beteiligt. D.h. das Argument trägt als trägt bzgl. der CSU-Positionen durchaus.
zum Beitrag02.06.2018 , 10:44 Uhr
Ich muss mich den anderen Kommentatoren anschließen. Die Autorin hat der taz und allen "Linken" einen Bärendienst erwiesen mit dieser hahnebüchenen "Argumentation". Und dies ist vor allem ganz unnötig, da es genügend Fälle von e c h t e m Fehlverhalten der Polizei gibt, welche man aufgreifen könnte. (Oder, wenn es wider erwarten doch keine aktuellen Fälle gibt, dann umso besser: einen Artikel darüber, dass die Polizei langsam vernünftig wird...)
zum Beitrag29.05.2018 , 17:49 Uhr
Da haben Sie recht, das ändert aber nichts daran, dass das von Nahles und anderen geplante Vorgehen mit dem GG kaum in Einklang zu bringen ist.
zum Beitrag29.05.2018 , 17:48 Uhr
Ich kenne diese Stellen des GG, sie haben aber mit dem Artikel und der Forderung von Nahles nur mittelbar etwas zu tun. Dass die von Ihnen zitierten Textstellen zum Teil nicht angewandt werden (können) ist ein anderes Problem, weshalb meine ursprüngliche Aussage also Bestand hat.
Und nur als Hinweis: Kriegsflüchtlinge laufen juristisch gar nicht erst unter Art 16a GG, sondern nach Völkerrecht.
zum Beitrag29.05.2018 , 17:42 Uhr
Ich bin ein regelmäßiger Verteidiger von sinnvoller PC, aber dieses Beispiel zeigt einfach nur eine übergeschnappte Weltsicht weniger, die ausgerüstet mit einer imaginierten Heilsmission alle Definitionsmacht für sich beanspruchen.
Schatten sind s c h w a r z. Also ist eine Schattenfigur im Theater auch sinnvollerweise als komplett schwarz darstellbar. Und den Hinweise auf den Unterschied zwischen einer fiktiven Schattengestalt und einem dunkelhäutigen Menschen als irrelevant zu erklären ist dann die Verabschiedung aus einem rationalen Dialog. Die "Argumente" der Gegner der Aufführung sind inhaltlich völlig unhaltbar: "Es geht um Wirkung", um die Wirkung der Lichtwellenphysik, die Schatten schwarz macht, oder was ist das Thema?!?! Wieso sich der Autor diese kruden Gedanken zu eigen macht erschließt sich nicht.
zum Beitrag28.05.2018 , 14:36 Uhr
Ich finde an der Diskussion um die sicheren Herkunftsländer immer wieder irre, dass Nahels, Kretschmann und anderer so tun, als stände es im alleinigen Belieben von Bundestag und Bundesrat Länder auf diese Liste zu setzen. Mitnichten! Nahles und all die anderen, welche die Maghreb-staaten als sicher im Sinne des Art. 16a GG definieren wollen arbeiten auf einen Verfassungsbruch hin:
"(3) [...] können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. [...]"
Wie Nahles et. al. die Erfüllung der genannten Bedingungen rechtsfest darlegen wollen erschient mir völlig schleierhaft (allein schon aufgrund der Verfolgung Homosexueller).
zum Beitrag02.04.2018 , 14:04 Uhr
Keine Sicherheitsmaßnahme bietet 100%igen Schutz. Es geht immer um die Veränderung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses für den möglichen Täter. Während man zum Kidnappen der Frau ohne Begleitschutz ca. 3 Mann bräuchte, wäre bei 4 gut ausgebildeten Bewachern ein richtiges komplexes Kommandounternehmen mit wesentlich mehr Vorbereitung, Logistik und Personal nötig. Dies macht diesen Zugriff/Angriff (deutlich) unwahrscheinlicher, da unrentabler.
zum Beitrag02.04.2018 , 14:00 Uhr
Im GG steht in Artikel 2, dass jeder Mensch, im Einflussbereich der BRD sich frei entfalten darf. Dazu gehört auch, das Land zu verlassen. Dazu braucht es den Art. 111 nicht, der in der Tat mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun hat.
Wenn der Staat Grundrechte beschränken will, was bei Art. 2 möglich ist, braucht er dazu gute Gründe. Und genau das erscheint in diesem Fall nicht gegeben, da eine unangemessene Abwägung zwischen dem Grundrecht auf freie Entfaltung (welches hier ja nicht nur in Bagatellen eingeschränkt wird) und anderen Interessen des Staates vorgenommen wird.
zum Beitrag02.04.2018 , 13:53 Uhr
Ganz ruhig bleiben und juristische Fakten verstehen: Das GG regelt in den Menschenrechts-Paragrafen das Verhalten des deutsche Staates gegenüber seinen Bürgern / den Menschen unter seinem Einfluss. Wieso sollte das an den Boden der BRD gekoppelt sein? Ein deutscher Soldat muss sich, egal wo auf der Welt, auch an das GG halten, da er Teil der "staatlichen Gewalt" im Sinne des Art. 1 ist. Diese Bestimmung zum staatlichen Verhalten endet nicht an der deutschen Grenze.
Jeder Deutsche hat, egal wo auf der Welt, gegenüber dem deutschen Staat alle Rechte die das GG vorsieht. Alles andere wäre ja auch völlig abwegig und definitiv nicht im Sinne des GG.
zum Beitrag29.03.2018 , 16:12 Uhr
Auch dieser Text Fischers hat neben kleinen berechtigten kritischen Hinweisen (die aber nur als Nebelkerzen dienen) wieder mal den einzigen Sinn, die Position der ihr Rech einfordernden Frauen zu schwächen. Ich verstehe nicht, dass Ihnen, liebe ForumsgenossInnen, das nicht auffällt.
Die Frauen haben durchaus weltweit gleiche Interessen, auch über Klassenschranken hinweg. Ein beliebige Inderin, eine beliebige Somalierin, eine beliebige Peruanerin und Heidi Klum wollen sich ohne Angst vor Vergewaltigung nachts außerhalb ihrer Wohnung bewegen können und könne dies eben nicht. Der empfunden Bedrohungsgrad mag nach diversen Rahmenbedingungen variieren, aber er ist immer da (mal bei Senta Trömmel-Plötz nachlesen). Und Fischer will dies und die berechtigte Forderung daran etwas zu ändern negieren. Er will es einfach nicht wahrhaben, wie sich in diesem Satz zeigt: "Verona Poth oder Friede Springer, Fürstin Gloria, Susanne Klatten oder Heidi Klum. Hier drängt sich mir persönlich das Bedürfnis, ihre „Rechte zu stärken“, ehrlich gesagt nicht unmittelbar auf; ich finde, dass sie schon ausreichend gestärkte Rechte haben." Er weiß nichts von der Angst der Frauen oder (schlimmer) leugnet es. Wo da der Feminismus steckt, erschließt sich mir nicht.
P.S. Die Sache mit dem "nachts" "draußen" ist nur 1 Beispiel, es gibt unzählige Konstellationen mehr.
zum Beitrag29.03.2018 , 15:53 Uhr
Wie hilft es der Aufdeckung der objektiven Realität, wenn das Opfer nach der Motivation des Täters für eine körperliche Misshandlung befragt wird. Ahh, wobei: Evtl. wollte er Sie damit am Schreien hindern, das wäre ggf. ein strafverschärfendes Element. Soweit folge ich Ihnen.
Das Problem an Fischers Text, dem dieses Beispiel ja entnommen ist, ist aber, dass die von ihm beispielhaft aufgeführten Fragen eben nicht den von Ihnen zu recht ins Feld geführten Charakter haben, die Realität zu ermitteln.
Die Fragen in seinem Text sind so formuliert und arrangiert, dass in Ihnen permanent der Vorwurf der Lüge durch das vermeintliche Opfer spürbar wird.
Er fragt ja ganz genau, warum der Verdächtige ihren Kopf auf das w e i c h e Bett gehauen habe. Damit insinuiert er, dass diese Handlung eigentlich unsinnig sei und damit wiederum so gar nicht passiert sein kann. Das ist keine Realitätsausforschung, sondern ein gezieltes desavouieren der Zeugin/des Opfers. Die Frage ist nur rhetorisch. Sie hat ihren Zweck erfüllt, ohne beantwortet zu werden: Die in der Frage behauptete Sinnlosigkeit der Handlung belegt die Nicht-Realität der Handlung und damit die Lüge des Opfers. Das ist perfide Rhetorik. Und genau das ist mein Problem mit Fischer. Hinter scheinbar Rationalem verstecken sich Ressentiments (gegen Frauen und deren Beharren auf ihrer Bedrohungslage, ihrem Leid etc. pp.). Das ist im ganzen Text Fischers darstellbar, habe aber keine Zeit und Energie dies hier auch zu tun.
zum Beitrag29.03.2018 , 15:36 Uhr
Sie referieren den Stand der juristischen Sachlage sicher zutreffend.
Was mich etwas wundert, ist ihr nicht vorhandener Protest gegen dieses Rechtskonstrukt in seiner jetzigen Form (die US-Variante ist schlicht indiskutabel). Dieses Konstrukt ist nämlich (in viel zu vielen Fällen auch in Deutschland) dazu geeignet einen Täter (Täterin) straflos oder mit zu geringer Strafe zu lassen.
Ich verstehe auch rechtstheoretisch nicht, dass es nicht umfangreichere Schranken des ne bis in idem gibt - im Sinne der Spezialprävention, der Generalprävention und der Sühne (die drei Grundfunktionen der Strafe im modernen Rechtsstaat).
zum Beitrag29.03.2018 , 15:22 Uhr
Völlig durchgeknallte "Rechtssprechung". Wenn der Staat für dies Person ein besonderes Gefährdungspotential bei der Wahrnehmung ihrer GG garantierten Rechte sieht, kann er diese nicht einfach beschneiden. Er müsste vielmehr durch Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass sie diese Rechte trotz aller Widrigkeiten wahrnehmen kann. Sollen halt zwei Personenschützer und zwei militärisch bewaffnete und ausgebildete vom KSK mitfliegen (das ganze ist ja ein echter Einzelfall).
Aber grundrechtliche Freiheiten zu beschneiden, weil eine Drohung vorliegt ist völlig grotesk. Alle Rechtsvorschriften, die irgendwas mit "Belange der BRD" enthalten sind Gummiparagraphen und gehören abgeschafft und durch vernünftige (konkretere) Regelungen ersetzt. Der Staat kann mit der ihm in der bestehenden Formulierung gegebene Freiheit augenscheinlich nicht umgehen. Das zeigt sich auch an der virulenten Nicht-Kontrolle aller Geheimdienste.
zum Beitrag29.03.2018 , 13:34 Uhr
Die Unschuldsvermutung ist ein juristisches Konstrukt und hat für öffentliche Berichterstattung keine Bedeutung (sieht auch Fischer so).
Sie können nicht vom Opfer einer Straftat verlangen, bis zur juristischen Feststellung der Schuld (wenn verjährt: nie) sich nicht zu den an ihr verübten Taten zu äußern.
Dass im Fall Fabio alle auftauchenden Indizien und Beweise für seine Unschuld sprechen, im Fall Wedel (nahezu) alles was auftaucht für seine Schuld, darf und sollte berichtet werden. Gerade dann, wenn es, wie im Fall Wedel, ein dichtes Netz an Indizien gibt.
zum Beitrag29.03.2018 , 13:20 Uhr
Zum „Generalverdacht“: Diese Aussage ist ein groteskes Ablenkungsmanöver, bei der zudem ein an der Integrität des einzelnen Polizisten, der einzelnen Polizistin behauptet wird, wo es um den Zweifel an der allumfassenden inte3grität staatlichen Zwangshandelns insgesamt geht. Nicht „Obermeisterin Meier“ wird misstraut, sondern dem Staat an sich. UND DIES ZURECHT, DENN DARAUF FUSST JEDE MODERENE WESTLICHE VERFASSUNG. (Sorry für das Geschrei, aber die Ignoranz öffentlicher Stellen gegenüber basalsten Kenntnisse von Staatsrechts-Theorie ist manchmal nicht mehr auszuhalten.)
Der ganze Grundrechtekatalog des GG ist auf den Generalverdacht möglichen staatlichen Fehlverhaltens gegründet, sonst bräuchte man gar keine kodifizierten Abwehrrechte gegen den Staat! Wenn der Staat allgütig und unfehlbar ist, dann braucht es keinen Artikel 1 GG. Da wir diesen aber haben, muss wohl jemand (die Mütter und Väter des GG, alles hochangesehen JuristInnen, nicht der schwarze Block…) dem Staat misstraut haben. Auch die anderen Artikel des Grundrechtskataloges strotzen vor einem gesunden Misstrauen gegenüber dem grotesken Bild des unfehlbaren, sich immer richtigen verhaltenden Staates. Gerade Art.19 belegt dies nachdrücklich: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt…“ Das habe ja keine linken Fanatiker ins GG geschrieben.
Wollen die Politiker, welche in einer Kennzeichnungspflicht etwas ehrenrühriges Sehen evtl. auch Art.19 ändern? Diese Leute verachten insgeheim das GG: Sie wollen dass es schön klingt, aber angewendet soll es nicht werden! Da fällt einem der gute alte Degenhardt ein: „Sie berufen sich hier pausenlos auf's Grundgesetz. Sagen sie mal, sind sie eigentlich Kommunist?“
Ich hoffe, dass die Medien und die Öffentlichkeit das Grundgesetz UND dessen Umsetzung in den einfachen Gesetzen gegen solcherlei Desinformation verteidigen, bzw. gegen solcherlei rhetorische Tricks erzwingen. (Wenn es das juristische System selber schon nicht schafft: ein Trauerspiel.)
zum Beitrag29.03.2018 , 12:19 Uhr
Die Weigerung des Staates, die in seinem Auftrag agierenden Polizeikräfte individuell identifizierbar zu machen (mit erinnerbaren Nummern/Symbolen, KEINE Namen nötig) ist verfassungswidrig aufgrund des Art.1, Abs.(1), Satz 1 UND Satz 2 und des Art.1, Abs.(3) in Verbindung mit Art.19, Abs.(4), Satz1. Dass dies in den Medien (geschweige der Politik) niemals thematisiert wird, ist ein alarmierendes Anzeichen für die Unkenntnis nur der ersten 20 GG Artikel, was man bei Journalisten und Politkern eigentlich verlangen kann:
Art. 1 (1): „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Art. 1 (3): „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Art19(4): „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“
Aus dieser Kette an Verpflichten des Staates ergibt sich eindeutig, dass es dem Bürger gerade möglich sein soll, ein mögliches Fehlverhalten des Staates juristisch prüfen und ggf. auch sanktionieren zu lassen.
Im Fall der Nicht-Kennzeichnung von z.B. Polizisten bei Demos läuft aber dieses Recht regelmäßig ins Leere, da in der Regel einzelnen Polizisten ein Fehlverhalten zugeordnet und nachgewiesen werden muss, um einen Prozess anzustrengen bzw. eine Verurteilung zu erreichen. Wenn diese Polizei-Person jedoch vom Objekt ihres Tuns nicht identifiziert werden kann, besteht eben genau jene Sanktionsmöglichkeit des Bürgers gegen den Staat nicht, welche im GG eindeutig gefordert wird.
Wieso da noch niemand geklagt hat verstehe ich nicht. Bzw. verstehe ich schon, da eine Privatperson kaum 10 Jahre ihres Lebens, viel psychische Kraft und eine große Menge Geld für einen Streit mit dem Staat aufwenden kann.
Wenn die deutschen Medien diesen Umstand der Rechtswidrigkeit einer großen Zahl an Landespolizeigesetzen stärker thematisieren würde, wäre ich froh.
zum Beitrag29.03.2018 , 04:29 Uhr
Der Artikel von Fischer gegen die Zeit-Autorinnen ist unerträglich und gespickt mit rhetorischen Tricks und schiefen "Argumentationen".
Mich hat es z.T. echt gegruselt: "Wieso schlägt [der Vergewaltiger] den Kopf [des Opfers] mehrmals auf das Bett, was will er damit erreichen?" Das sind so die Fragen, die der Herr Fischer dem vermutlichen Opfer gestellt wissen will. Was soll das sein außer ein psychischer Angriff auf das Opfer? Denn woher soll sie wissen warum der Täter das tut oder was er damit bezwecken will? Warum muss sie das beantworten können?!
Was bezweckt der Täter wohl: Angst verursachen, seine Macht physisch darstellen, dies alles genießen etc. Was halt einen Vergewaltiger so motiviert... Aber wieso will der Herr Fischer dies vom Opfer erklärt bekommen? Als Begründung kommt da nichts Gutes in Betracht. Denn zur Erhellung des Tathergangs kann es nicht beitragen, wenn das Opfer über die psychischen Vorgänge im Täter Aussagen machen soll, oder?
Wieso hier so viele Personen von Herrn Fischer angetan sind, ist mir schleierhaft und erschreckt mich.
zum Beitrag29.03.2018 , 03:29 Uhr
Das geplante Gesetz ist sowieso Verfassungswidrig. Hier nochmal der einschlägige Passus aus Art16: "...können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage[!], der Rechtsanwendung[!] und der allgemeinen politischen Verhältnisse [!]gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung[!] stattfindet." Wie die GroKo-Verfassungsignoranten das hinkriegen wollen ist mir schleierhaft. Aber auch in den Medien höre ich nie etwas davon, dass es eben NICHT im Belieben des Bundestages steht, einfach irgendwelche Länder als "sicher" zu erklären, sondern dass es dafür hohe (s.o.) Hürden gibt.
Die ganze 5%-Idee ist daher auch eindeutig Verfassungswidrig, im GG stehen länderspezifische, detaillierte Sachgründe, das mit der Quote ist offensichtlich illegal. Aber man kann ja nicht immer mit dem GG unterm Arm herumlaufen...
zum Beitrag26.03.2018 , 12:41 Uhr
Sie missverstehen (absichtlich?) HARESU: Die Hälfte der Bevölkerung, die gemeint ist, ist die Katalanische Bevölkerung, von der ein erheblicher Anteil gar nicht die Abspaltung will. Somit ist die ganze in Szene Setzung von Puigdemont als "Befreier Kataloniens" einfach nicht stimmig.
zum Beitrag26.03.2018 , 12:34 Uhr
Völlig Ihrer Meinung. Der Artikel enthält diverse Übertreibungen und irrationale Vergleiche, die offensichtlich sind.
Besonders grotesk ist die Behauptung, es sei "Demokratie", entgegen der Weisung des Verfassungsgerichtes eine Wahl anzusetzen! Spanien ist eine Demokratie und ein Rechtsstaat (mit den "normalen" Mängeln, die es auch in der BRD, F, NL etc. gibt). Daher ist dieses Vorgehen gerade nicht "demokratisch", sondern illegal. Der Autor verfügt wohl leider - wie allzuviele die sich zu Demokratie äußern - über einen unzureichenden Demokratiebegriff. Demokratie sind freie Wahlen PLUS Minderheitenschutz PLUS Menschenrechte PLUS Rechtsstaat. Wer also das Recht bricht verhält sich undemokratisch (außer das Recht ist offensichtlich kodifiziertes Unrecht (Radebruch), was hier nicht vorliegt: die Katalanen haben eben Midnerheitenrecht, sie HABEN eine EIGENE Regierung...)
zum Beitrag09.12.2017 , 09:30 Uhr
Nein, steht im Artikel...
zum Beitrag04.11.2017 , 20:32 Uhr
Die Interviewpartnerin sagt im Interview explizit, dass sie auch das reduzierte Männerbild in Standard-Pornos ablehnt.
zum Beitrag18.08.2017 , 19:26 Uhr
Ich befürchte es mit einem Troll zu tun zu haben, aber für den Fall, dass Sie ernsthaft argumentieren wollen:
Wieso bringen Sie das Thema "Töten von Menschen" auf, welches NICHTS mit dem Schlachten von Tieren zu tun hat? Ihr "Argument" ist keines, da Sie nichts sagen, was zum Thema Schlachtung einen sinnvollen Bezug hätte.
Ich habe in meinem Post zudem deutlich darauf hingewiesen, dass man alle diese für Tiere schlimmen Handlungen ggf. verbieten könnte, dann aber für alle und nicht zuerst für Minderheiten in Europa. Was sollte diese intendierte negative Heraushebung und Eingrenzung sein, außer rassistisch/antisemitisch?
zum Beitrag18.08.2017 , 15:06 Uhr
"Laut Google" ist keine Quellenangabe.
Schweine, welche bei uns häufig mit CO2 getötet werden, ersticken qualvoll bei vollem Bewusstsein und mehrminütigem Todeskampf (gibt's in verschiedenen Dokus zu sehen). Man könnte stattdessen Helium nehmen (was wirklich ein tragischer "Selbstmordklassiker" ist), das wäre Schmerz- und Angstfrei für die Schweine, aber etwas teurer, weshalb es natürlich nicht gemacht wird.
Ich würde sagen: Solange mit Tieren so umgegangen wird wie in unserer Fleischindustrie (Aufzucht, Transport, Schlachtung, alles häufig tierquälerisch), kann man Moslems und Juden bitte schön in Ruhe schächten lassen. Wenn Tierschutz, dann bei allen und nicht zuerst bei Minderheiten, aus nur dürr verstecktem Rassismus / Antisemitismus / Xenophobie heraus!
zum Beitrag18.08.2017 , 15:03 Uhr
Ihre Aussagen zur Schweinetötung sind nicht richtig: Autoabgase sind tödlich aufgrund von CO (Kohlenmonoxid, giftig!), nicht CO2 (Kohlendioxid, ungiftig). Die Schweine, welche mit CO2 getötet werden ersticken qualvoll bei vollem Bewusstsein und mehrminütigem Todeskampf (gibt's in verschiedenen Dokus zu sehen). Man könnte stattdessen Helium nehmen (was wirklich ein tragischer "Selbstmordklassiker" ist), das wäre Schmerz- und Angstfrei für die Schweine, aber etwas teurer, weshalb es natürlich nicht gemacht wird.
Ich würde sagen: Solange mit Tieren so umgegangen wird wie in unserer Fleischindustrie (Aufzucht, Transport, Schlachtung, alles häufig tierquälerisch), kann man Moslems und Juden bitte schön in Ruhe schächten lassen. Wenn Tierschutz, dann bei allen und nicht zuerst bei Minderheiten, aus nur dürr verstecktem Rassismus / Antisemitismus / Xenophobie heraus!
zum Beitrag16.06.2017 , 18:13 Uhr
Ich bin selbst Datenschutzbeauftragter und es sieht (sinnvollerweise) so aus: Das Datenschutzrecht bezieht sich auch auf nicht-elektronische Datensammlungen. Das entscheidende Kriterium ist die Sammlung personenbezogener Daten in einer organisierten, aufbereiteten Form. Dies liegt hier vor. Deshalb sollte das Ganze nach Datenschutzrecht illegal sein, da es keine (plausible) Notwendigkeit zur Sammlung dieser Daten gab.
zum Beitrag23.05.2017 , 20:51 Uhr
und wo ich grad dabei bin: Die Formulierung "stirbt nun" ist eine in gehobener deutscher Sprache feststehende metaphorische Wendung. Durch die sachwidrige Verwendung des Präsens soll die besondere Bedeutung verdeutlicht werden, die der Verstorbene für ein bestimmtes Thema hatte.
zum Beitrag23.05.2017 , 20:45 Uhr
Lieber Klaus Konold,
das mit dem "ersten" ist nur ein Missverständnis. Der Autor des Artikels meint, dass Moore der erste ist, der gestorben ist. Dass Connery der erste Film-Bond war, weiß der Autor gewiss.
Grüße,
Arno Birner
zum Beitrag11.04.2017 , 15:50 Uhr
Nennen Sie bitte "linke Hetzer", die gegen die grundsätzlich gegen die EU sind...
zum Beitrag04.01.2017 , 15:16 Uhr
Sie nehmen mir die Worte aus dem Mund. Es ist absurd und zeigt was für eine verquere Einstellung Herr Kretschamnn zum Grundgesetz hat, wenn er meint, die Herkunftsstaatenregelung nach Gutdünken als sicherheitspolitisches Instrument nutzen zu können.
Verhalten von Ausländern in D
+
Sicherheitssituation Maghreb
=
Zusammenhang 0 !!!
zum Beitrag29.11.2016 , 00:14 Uhr
Wenn 9 Personen im Jahr 10.000 EUR verdienen und 1 Person 1.910.000 EUR haben sie ein Durchschnittseinkommen aller Beschäftigten von 200.000 EUR. "Durchschnitt" sagt häufig gar nichts und dient nicht selten der Verschleierung.
zum Beitrag06.08.2016 , 00:51 Uhr
Naja, der (traditionell eher konsevative) BGH müsste halt schon auch das GG berücksichtigen, mit Schutz der Menschenwürde und so... Interessiert den BGH aber gerne auch mal nicht, wie in diesem Fall.
zum Beitrag29.06.2016 , 10:28 Uhr
Ich versuchs noch einmal: Sie werden doch nicht behaupten, dass diese "Übergriffe" durch Frauen Ihnen Angst machen? Oder dass eine irgendwie relevante Anzahl an Männern Angst vor Frauen oder Frauengruppen hätte, das ist doch grober Unfug, der die tatsächlichen Verhältnisse grotesk verkehrt. Frauen in dieser Gesellschaft haben - leider aus gutem Grund zurecht - Angst vor Männern in vielfältigen Lebenssituationen. Männer haben keine Angst vor Frauen. Daher brauchen Frauen deutlichen und nachhaltigen Schutz durch den Staat, soweit dies eben mit den Mitteln des Rechtsstaates möglich ist.
Im übrigen gilt das Gesetz natürlich auch für Männer.
zum Beitrag29.06.2016 , 10:19 Uhr
Was heißt, "es beutet diese nur aus"? Für welches Interesse werden denn die Flüchtlinge, bzw. deren Leid angeblich ausgebeutet??
Es ist hingegen dringend notwendig, wie das ZPS es tut, nachdrücklich auf den unerträglichen Umgang mit Flüchtlingen, der allen humanistischen Idealen die "wir" haben Hohn spricht, hinzuweisen.
zum Beitrag20.06.2016 , 03:06 Uhr
Ich weiß nicht, ob Sie einfach nur trollen, aber für den Fall, dass nicht, hier eine ernsthafte Antwort: Bitte beachten Sie den eklatanten Unterschied in dem sich Frauen und Männer in einer solchen Situation befinden. Frauen sind in den allermeisten Fällen körperlich unterlegen, und jede sexuelle Belästigung ist immer auch eine Drohung mit Vergewaltigung. Das gilt im umgedrehten Fall nicht. Daher sollten Sie solche Aussagen, wie die obige bitte nicht mehr tätigen, da sie wirklich eine ganz unangenehme Verharmlosung darstellen, gegenüber der tatsächlichen Bedrohung, der Frauen tagtäglich ausgesetzt sind.
zum Beitrag20.06.2016 , 03:00 Uhr
Der Aspekt der Beweisbarkeit ist nach wie vor natürlich heikel, aber das große Problem der aktuellen Gesetzeslage ist ja, dass selbst bei unstrittiger Faktenlage bzgl. des Nichteinvernehmens durch das Opfer, je nach Situation, absurderweise trotzdem angeblich keine Vergewaltigung vorliegt. Ursächlich dafür ist aber nicht nur der Gesetzestext, sondern insbesondere die frauenverachtende Auslegungspraxis deutscher Gerichte, die schlicht verfassungswidrig ist (vgl. GG Art.1(1), Satz 2).
zum Beitrag20.06.2016 , 02:55 Uhr
Ich weiß ja nicht wie sie flirten verstehen, aber dazu gehören doch wohl keine "sexuell bestimmten Berührungen", und schon gar nicht, wenn diese die andere Person belästigen, oder? Also hindert das neue Gesetz niemanden am flirten.
zum Beitrag24.02.2016 , 01:14 Uhr
Liebe Frau Burmeister,
der Artikel ist gut, die letzten beiden Absätze sogar besonders gelungen. Wieso aber, bauen Sie in ihr Anfangs-Späßchen eine ganz blöde und betont antiintellekutelle Abqualifizierung des Lesehund-Konzeptes ein („den Kindern die Hemmungen dadurch nimmt, dass nun schon zwei da sind, die nicht lesen können“)?! Warum diese billige sinnlos-Kritik an einem vernünftigen Konzept mit hehren Zielen? Warum in einer derart plumpen, für taz-Verhältnis unerträglichen Borniertheit? Wieso einen Witz über Kinder die nicht gut lesen können?! Wieso einen Witz über ein Programm dass diesen Kindern helfen soll?! Wieso überhaupt einen Witz über „spinnerte Ideen von Gutmenschen“ oder wie auch immer das gesunde Volksempfinden alles nennt, was es nicht versteht? Erkennen Sie nicht, welche Ressentiments Sie damit bedienen? Das kann doch nicht ernsthaft Ihr Ziel sein??? [Oder hat die Lesehund-Kampagne irgendwelche echten Macken, die mir nicht bekannt sind?]
zum Beitrag06.02.2016 , 02:43 Uhr
Ich finde die Schwerpunktsetzung des Kommentars etwas merkwürdig. Per se ist es doch erstmal eine gute Sache, dass sich jemand gegen den deutschen Opfer-Diskurs bzgl. WK2 engagiert - es gibt ja durchaus noch viele Leute, die dem Begriff der "Befreiung" durhc die Alliierten partotut nichts abgewinnen können. Dem sich entgegenzustellen ist eine gute Idee.
In diesem Fall ist natürlich der gute Gedanke leider durch erhebliches Nicht-Weit-Genug-Denken beschädigt worden. Dass es sich um einen Militärischen Fachbegriff handelt, ohne wertenden Charakter, ist leicht zu erkennen bei kurzem Nachdenken.
Trotzdem finde ich es unangebracht gerade an diesem Beispiel die ja auch nicht mehr besonders originelle Thematik hyperaktiver Eltern darzustellen und den ganzen Vorgang als komplett lächerlich zu präsentieren - das ist ernämlich mit Blick auf die Intention dahinter eben nicht! Diesen Vater mit einem in einen Topf zu werfen, der z.B. im Bio-Unterricht nichts über die Evolution hören möchte (nur ein Bsp.) ist unangebracht. Find ich.
zum Beitrag16.01.2016 , 15:10 Uhr
Sie lesen doch taz?! http://www.taz.de/Konsequenzen-fuer-grapschende-Maenner/!5265386/
Unabhängig von jenem Artikel, gibt es hundertfach von deutschen Gerichten befundene Nicht-Strafbarkeit von eben solchen Handlungen. Kurze Google-Recherche und Sie haben da einiges. Oder was ist Ihre Position; habe ich Sie missverstanden?
zum Beitrag02.09.2015 , 20:39 Uhr
Diese Wortwahl ist ein sprachliches Mittel um die Absurdität des Behördentreibens schon im Titel deutlich zu machen, durch diese, für eine seriöse Zeitung, in der Tat absurde Wortwahl. OK?
zum Beitrag22.10.2014 , 09:06 Uhr
Das Urteil ist ein klares Fehlurteil, weil es sich auf formale Bestimmungen des 2. Teils im GG gründet und die grundlegenden Aussagen des 1. Teils und des Art.20 nicht angemessen, bzw. gar nicht berücksichtigt. Aus Art 1. Abs. 2, (dem Bekenntnis zum Frieden in der Welt) ergibt sich, dass Waffenexporte eben kein "normaler" Politikbereich sind, der rein demokratiemechanistisch betrachtet werden kann. Zusammen mit Art.20 (einem der grundsätzlichsten Artikel des GG am Beginn des 2. Teils), in dem festgelegt wird, das "alle Staatsgewalt vom Volke" ausgehe, ergibt sich eine andere Gewichtung, als die aktuelle der Verfassungsrichter. Denn dies "vom Volke ausgehen" kann bei derart wichtigen Entscheidungen nicht auf das Wählen alle fünf Jahre reduziert werden, zumal ja die Regierung bzw. Regierungschefin gar nicht direkt vom Volk gewählt wird. Da muss mehr Einfluss des Volkes stattfinden und dieser ist nur über die gewählten Repräsentanten (d.h. den Bundestag) zu erreichen, wenn nicht so "irre" Maßnahmen ergriffen werden sollen, wie Kontrollmöglichkeiten/Informationsrechte sowieso für jeden Bürger.
zum Beitrag20.10.2014 , 00:51 Uhr
Es ist schon einigermaßen erschreckend, wie ein Artikel, der offen und direkt weibliche Sexualität zum Thema macht, zu Ausfällen vielfältigster Art führt. Allein dieser Befund zeigt die dringende Notwendigkeit, solche Artikel zu schreiben und zu veröffentlichen, auf dass im Laufe der Zeit - durch Bewusstmachung und Diskussion - ein halbwegs normales Verhältnis zu weiblicher Sexualität Einzug halte.
Wer auch immer diesen Artikel "schlimm", "ekelhaft" oder Ähnliches findet, sollte nochmal darüber nachdenken, was ihn/sie daran so sehr stört. Es wird/werden doch einfach nur - mit Hilfe der Ironie - a) sich gegen Rassismus / Vorurteile ausgesprochen b) sexuelle Interessen von Frauen dargestellt. Was ist das Problem?
zum Beitrag16.09.2014 , 16:39 Uhr
Schöner Artikel und mit allen positiven Kommentaren d'accord, aber bitte nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und in einer Wertungsumkehr den "Orchideenstudiengang" als unsinnig, lächerlich und überflüssig darstellen. Beides ist sinnvoll und sollte von denjenigen, die dies gerne tun, getan werden können und anerkannt werden.
zum Beitrag24.08.2014 , 09:28 Uhr
"Aber alle möglichen Objekte seien nicht zu bewachen." => damit deligitmiert sich die Wohnungspolitik des Landes Hamburgs endgültig selbst., da der Leerstand ja exorbitant zu sein scheint.
Wir brauchen dringend ein neues Gesetz auf Basis des Art14GG (Sozialbindung des Eigentums), das eine Einteigung (gegen Entschädigung) von ohne triftigen Grund für über 1 Jahr unvermieteten Wohnflächen vorsieht.
zum Beitrag29.07.2014 , 12:28 Uhr
Ich weiß was Sie meinen, aber über eliminatorischen Antisemitismus müssen wir hier (zum Glück!) ja nicht diskutieren. Das gegenwärtige Problem besteht eben in einem diffusen Antisemitismus, der an Israelkritik andockt. Im vorliegenden Fall ist es aber doch so, dass sich da Menschen für Grass engangierten, obwohl sein "Gedicht" inhaltlich eindeutig Unfug ist. Wieso also das Engagment für Grass? Da andere tragfähige Motivationen schwer auszumachen sind, bleibt nur Antisemitismus als Erklärungsmuster übrig. Zumindest kann man es begründbar so sehen, 100% tragfähig ist diese Überlegung natürlich auch nicht.
zum Beitrag29.07.2014 , 12:22 Uhr
Ein leider völlig sinnfreier Beitrag. ALTER_LATEINER hat behauptet A sei ungleich/geringer als B. Daraus konstruieren Sie (ob in bösartiger Absicht oder aus Unvermögen ist nicht feststellbar) er hätte behauptet A sei "in Ordnung". Diese Schlussfolgerung Ihrerseits ist schlicht unlogisch und damit falsch.
zum Beitrag17.06.2014 , 00:05 Uhr
Liebe Leute..., "Keiner wird gezwungen dort ein Konto zu eröffnen [...]" ist nun wirklich ein Nicht-Argument unter taz-Niveau. Allgemein angebotene Dienstleistungen (z.B. eine Disko) müssen sich völlig zu recht an gewisse grundsätzliche gesellschaftliche Spielregeln halten und stehen in ihrer Ausgestaltung nicht völlig im Belieben des Anbieters. Sonst wäre z.B. die Vorlage eines Arier-Ausweise am Eingang zum Supermarkt durchsetzbar, oder, näher an der Realität, das abweisen von Migranten an der Disko-Tür lediglich aufgrund ihres Migrationshintergrundes. Das kann niemand wollen, und das geht auch einfach nicht wg. Art 1 GG i.V. mit Art 2 und die damit verbundene Einschränkung der Geschäftstätigkeit ist durch Art. 14 begründet.
Nun ist die Stillfie-Frage etwas anders gelagert, aber das Grundprinzip des gerade Dargelegten greift auch dort: Freiheitsrechte sind ein hohes Gut, das nicht ohne triftige Gründe eingeschränkt werden darf. Dies gilt umso mehr, wenn die Freiheiten emanzipatorischen Charakter haben (ergibt sich wieder aus Art. 1,2,3,20 GG), was hier gleich doppelt im sexualethischen und feministischen Sinne zutrifft.
Also "man muss ja nicht mitmachen" ist kein Argument!
zum Beitrag15.06.2014 , 18:36 Uhr
Die grotesken Aussagen von Möller und Lengfelder können nur als hysterische Abwehrreaktion verstanden werden. Deren Aussagen, dass Geld unwichtig sei, haben kaum noch auch nur minimalste Verbindung zur Wirklichkeit.
Die Initiative des Herrn Spitzer ist nachhaltig zu begrüßen. Die deutsche Wirtschaft muss mit Blick auf die demografische Entwicklung mal das eigene Wirtschaftssystem zur Kenntins nehmen: Marktwirtschaft! Wenn das Angebot an Arbeitskräften sinkt, muss der Preis für Arbeit (= Lohn) steigen; eigentlich ganz einfach...
zum Beitrag04.06.2014 , 17:40 Uhr
Ich bin wirklich entsetzt. Irgend jemand muss ja diesen Brief geschrieben und verschickt haben. Was ist dieser Person alles zuzutrauen? Wieso ignoriert diese Person das Grundgesetz? Wieso wird diese Person nicht anders angeleitet, als solche Briefe zu verfassen und zu verschicken? Wer hat der vorgesetzten Person bedeutet, dass ein solches Verhalten des Amtes gewünscht wird? Wer, wie weit oben, in dieser Hierarchie hat die Order ausgegeben "Macht sie fertig und ignoriert das Grundgesetz!"? Fragen über Fragen...
zum Beitrag02.06.2014 , 18:28 Uhr
In parktisch jeder Nachrichtensendung zu diesem Thema wird seit zwei Tagen deutlich darauf hingewiesen, dass der Rat die Wahl berücksichtigen muss - luat EU-Vertrag. Wieso behaupten Sie dann: "in denen steht nun einmal nichts von einem Zusammenhang zwischen der Parlamentswahl und der Besetzung der EU-Kommission"? Nur nicht gewusst, oder absichtliche Desinformation?
zum Beitrag16.05.2014 , 16:54 Uhr
Aus reinem Interesse, was soll das mit dem verklausulierten Vorwurf an "Hermann van Veen, Reinhard Mey oder Janis Joplin"? Was wird denen überhaupt vorgeworfen (der Satz ist recht kryptisch)? Und was haben die drei gemein? Bitte um Aufklärung.
zum Beitrag29.04.2014 , 13:50 Uhr
Wenn die Öffentlichkeit auf die Veröffentlichungen von geflohenen Spionen und Enthüllungsjournalisten angewiesen ist, ist längst etwas völlig schief gelaufen. Die Geheimdienste müssen von den Volksvertretern und der Bevölkerung in einem, selbstverständlich abgestuften Verfahren, das kontrollierenden Zugriff auf ALLES geheidienstliche Handeln hat, so kontrolliert werden, dass solche Systembrüche gar nicht nötig sind.
Die Äußerungen von Herrn Maaßen zeigen eine selbstherrliche Attitüde, die gefährlich ist, da sie mit der Forderung des Art. 20 überhaupt nicht in Einklang zu bringen sind. Wenn er Journalisten vorwirft "Die Sicherheit des Landes stehe für sie nicht im Mittelpunkt. " reklamiert er damit für sich und seinen Dienst die Deutungshoheit, was Sicherheit überhaupt bedeutet und wie sie herzustellen ist. Dies ist aber keineswegs ausgemacht und muss öffentlich und politisch in einem permanenten Diskurs ausgehandelt werden. Deutsche sind um eine 100-faches stärker an Leib und Leben dadurch bedroht, dass in Krankenhäusern (bedingt durch strukturelle Probleme) Menschen aufgrund von Fehlleistungen oder Unterlassungen den Tod finden oder schwere Schäden erleiden. Da läge ggf. eine Aufgabe für den Verfassungsschutz (Art.2 Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit). Oder wie wäre eine engmaschige Überwachung von Monsanto und Co., die sich daranmachen, die physischen Lebensgrundlagen aller Menschen (und damit aller Deutschen) privatrechtlich anzueignen und unter ihre Kontrolle zu bringen? Da ist die Sicherheit des Landes aber mal locker gefährdet. Aber auf solche Zusammenhänge kommen diese Leute nicht. Daher die Forderung Sinn und Zweckbestimmung des Verfassungsschutzes wirklich mal einer öffentlichen Diskussion zu unterziehen um ihn in eine Richtung zu entwickeln, die wirklich der breiten Bevölkerung dient.
zum Beitrag29.04.2014 , 13:49 Uhr
Dass Journalisten/die Medien sich an Ihrer Informationsaufgabe für das Gemeinwesen orientieren sollten und nicht an bloßer Auflagenmaximierung ist natürlich richtig, aber die echten Probleme liegen woanders.
Die Geheimdienste müssen dringend ganz neu gedacht werden, und zwar im Sinne des Artikels 20 des GG wo u.a. drinsteht:"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." und zwar uneingeschränkt ALLE, nicht "alle Staatsgewalt außer dem Treiben der Geheimdienste". Dies ist dann unbedingt mit einer engen Kontrolle der Geheimdienste zu verbinden, die nicht außerhalb des Rechtsstaates stehen dürfen - mit "Aussageverboten" und ähnlich abstrusen Konstruktionen der Verschleierung, die nicht die Sicherheit des Landes schützen, sondern potentiell einzelne Straftäter sowie deren Auftraggeber und Nutznießer.
zum Beitrag26.04.2014 , 22:56 Uhr
Also zum einen finde ich BRD einfach als Abkürzung jetzt nicht zwingend tendenziös und zum anderen, sollte man einen Staat, in dem das Bundessozialgericht urteilt, "dass der sogenannte Nothelfer-Paragraf nicht für Patienten gilt, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen", was ein klarer Verstoß gegen Art. 1 und 2 GG ist, ruhig ein bisschen diskreditieren - nämlich solange, bis sich dieser Staat an sein eigenes GG hält.
zum Beitrag26.04.2014 , 22:50 Uhr
Guter Artikel, der gerade im Fazit die Sache vernünftig zu Ende denkt.
Was ich allerdings anmerken möchte ist, dass es natürlich noch eine möglichkeit gitb, wo das Geld für den höheren Lohn herkommen kann: aus dem Unternehmergewinn!!! Das finde ich Schade, dass der Artikel an dieser stelle nicht über die gängien Denkmuster hinausreicht. Es wird bei dieser Dikussion immer so getan, als gäbe es in einem Unternhemen nur zwei monetäre Stellgrößen: Arbeitslohn und Preis, so dass zwangsläufig bei höherem Lohn die Preise steigen müssten. Aber ein Teil (oder auch alles, je nach Gewinnsituation) der Lohnerhöhung (die ja als Absolutbetrag sowieso nicht so gravierend ist) könnte durchaus auch aus dem Gewinn, der an den Unternehmer fließt, kommen. Nur so ein Gedanke...
zum Beitrag26.04.2014 , 01:01 Uhr
Lieber DASS_, ich hatte mich vor Abfassen des Kommentars auf der
Webseite der Roten Hilfe informiert. Und leider findet sich da allein
schon die unhaltbare Aussage, bei den Inhaftierten handele es sich um
"politische" Gefangene. Das ist Polemik, die die Angehörigen der RAF-
Opfer verhöhnt - das geht nicht. Dass die Haftzeiten der Inhaftierten
zum Teil extrem lang (und damit fragwürdig) sind, kann man pointiert
formulieren, aber diese Behautpung ist so nicht in Ordnung.
Dazu kommen dann noch Aussagen wie:"Die RAF [...] hat unsere Kämpfe begleitet und z.T. mit ihrer Kampfform unterstützt, ist Teil unserer Geschichte, der Geschichte der Linken in Deutschland insgesamt." Wenn das keine positive Bezugnahme ist, dann weiß ich auch nicht?!
Dass man die Haftentlassung fordert mag O.K. sein, aber das sollte nicht mit solchen verqueren Gemeinsamkeits-Behauptungen verknüpft werden. Was die RAF getan hat war keine politische "Kampfform" sondern Mord und für die BRD vollkommen unverhältnismäßig. Es gab eben keine Gestapo, die den Nachbarn zur Vergasung abgeholt hätte, was tödliche Gewaltanwendung hätte rechtfertigen können - dann übrigens im Einklang mit der FDGO => GG Art20(4).
Die Rote Hilfe sollte da einfach Ihre Diktion (und evtl. auch Ihre Haltung) etwas ändern, allein schon um sich nicht unnötig angreifbar zu machen.
zum Beitrag26.04.2014 , 00:35 Uhr
Das Gericht hat in diesem Fall dem Kollegen von der Grünen Jugend, der die Zahlung verweigerte, Recht gegeben. Die juristischen Feinheiten habe ich nicht weiter aufgearbeitet, aber es hat glaube ich etwas damit zu tun, dass das Gleis kein "normales" Gleis der Bahn ist. Es war übrigens damals auch nicht in Betrieb.
zum Beitrag26.04.2014 , 00:29 Uhr
Bittere, aber zutreffende Analyse. Was dabei besonders erschreckt, ist die offensichtliche Verfassungswidrigkeit des Grundprinzips der Geheimhaltung "um Schaden von der Bundesrepublik oder einem Land abzuwenden" - ein Gummiparagraph, mit dem sich jedes Verbrechen decken lässt, und der den wichtigen Artikeln 1 und 20 des GG diametral entgegensteht.
Artikel 1(3): (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Diese Forderung des GG kann natürlich nur dann realisiert werden, wenn eben diese drei Gewalten auch einer entsprechenden !funktionierenden! Kontrolle unterliegen, was insbesondere bei den Geheimorganen de Exekutive eben nicht der Fall ist.
Dazu dann Art 20: (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Diese Aussage ist uneingeschränkt gültig, nur die Umsetzung ist aus vernünftigen Praktikabilitätsgründen eingeschränkt > repräsentatives System).
Aber nochmal: ALLE Staatsgewalt geht vom Volke aus, nicht "Alle Staatsgewalt außer den Geheimdiensten". Das heißt, es muss für die Volksvertreter möglich sein ALLES zu kontrollieren, was die Geheimdienste tun.
Die Mitglieder der (zu vergrößernden) Parlamentarischen Kontrollkommission müssen jederzeit in jede Akte in jeder geheimdienstlichen Behörde schauen dürfen, alles andere ist Verfassungswidrig. Und mit einer angemessenen zeitlichen Verzögerung (die aber nicht in Jahrzehnten zu bemessen ist!) müssen auch weitere Teile der Bevölkerung Zugang zu diesen Akten haben, denn wie gesagt GG 20(3): ALLE Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Die Realität sieht allerdings völlig anders aus. Das heißt, der Verfassungsschutz müsste vor allem sich selbst, den BND, den MAD etc., und alle Politiker beobachten, die die verfassungswidrigen Gesetzte zum Schutz dieser Behörden vor der Kontrolle durch die Bevölkerung gemacht haben bzw. nicht ändern!
zum Beitrag25.04.2014 , 11:50 Uhr
Noch ein persönlicher Nachtrag zu meinem Kommentar:
Ich habe als Mitglied der Grünen Jugend bei einem Sparziergang auf dem Werksgleis bei Biblis (vor 15 Jahren) teilgenommen (das war Kilometer vom AKW weg!). Die polizeilicher Personalienfeststellung wurde von ca. einem Polizist pro Grüne-Jugend-Mitglied (die ja bekanntermaßen hoch gefährlich, gewalttätig und sonstwas sind...) durchgeführt. Ein Polizeihubschrauber war im Einsatz (nochmal: wegen ein paar völlig harmlosen Leutchen der Grünen Jugend, die als solche erkennbar waren). Und jetzt kommen wir von den gefühlten zum faktischen Repressionsaspekt: Ich musste 30 DM Ordnungsgeld zahlen wegen unerlaubtem Betretens. Einer der Teilnehmenden weigerte sich seine Personalien anzugeben und zu zahlen und hat den später dazu geführten Prozess gewonnen. (Ob er dabei von der Roten Hilfe unterstützt wurde weiß ich nicht, aber genau das wäre ein klassischer Fall dafür). Ich habe die 30 DM aber nicht zurückbekommen, da ich mit, meinen damals 25 Jahren, vom Staat erfolgreich eingeschüchtert war diese zügig bezahlt hatte und bezahlte Ordnungsgelder nicht zurückverlangt werden können, obwohl ich das verdammte Recht hatte auf diesem Gleis spazieren zu gehen!
Das als weiteres Beispiel, dass es in diesem Staat Repressionen von staatlicher Seite ("komischerweise" immer zugunsten der Besitzenden und Mächtigen) gibt.
zum Beitrag25.04.2014 , 11:46 Uhr
Ich bin ehrlich langsam entsetz, was für krude Positionen konservativer Desinformation in der taz neuerdings zum Teil zu lesen sind. Fiete Strandläufer hat schon die wichtigsten Punkte angsprochen, die ich aber nochmal unterstützen möchte, um zu zeigen, dass er damit keineswegs alleine ist.
Also mit "Repression" anzudeuten, staatliche Repression sei eine Einbildung, ist schlicht eine Unverschämtheit allen Personen gegenüber, die von diesem Staat körperlich oder juristisch geschädigt werden, und das sind tausende jedes Jahr - da reicht schon eine illegale Einkesselung, oder illegale Massendurchsuchungen von Büros linker Gruppen (G8-Gipfel!) um nur zwei Biespiele anzudeuten, die Frau Geisler anscheinden nicht bekannt sind (als taz Korrespondentin!!! - da kann man sich wirklich aufregen).
Es ist so was von legitim, dass Menschen, die dieser Repression anheim fallen, zumindest in ihrem juristischen Abwehrkampf unterstützt werden. Wie z.B. auch alle, die bei Anzeigen gegen Polizisten standardmäßig, und häufig wahheitswidrig, eine Gegenanzeige wegen Widerstand erhalten.
Ich bitte Frau Geisler dringend, zu überlegen, ob nicht ein Folgeartikel, der diese Dinge geraderückt, dringend geboten wäre.
P.S. Dass sich die Rote Hilfe positiv auf die RAF bezieht ist natürlich übel und auch überhaupt nicht meine Position. Es ist tragisch, dass sich tatsächlich radikale Kräfte, die die Menschenwürde (der Opfer der RAF und ihrer Hinterbliebenen) nicht achten in der Roten Hilfe halten können. Aber in Ermangelung einer angemessen agierenden Exekutive und eines Rechtssystems, das diesen Mängeln nicht wirklich abhilft, erscheint eine Unterstützungsgruppe wie die Rote Hilfe notwendig, wobei verlangt werden muss, dass diese sich auf der Grundlage der FDGO bewegt. Denn gerade der Staat setzt sich über die FDGO des Grundgesetztes in viel zu vielen Fällen hinweg (nur z.B. Asylbewerberleistungsgesetz), obwohl er sie gerne gegen "zu Linke" ins Feld führt!
zum Beitrag25.04.2014 , 10:38 Uhr
Ist ja alles schön, aber bitte nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten. Manche VertrerInnen dieser Bewegung hat in ihrem Selbstverständnis einen unschönen Absolutheitsanspruch - typisch für Leute, die meinen sie wären im Besitz der "Wahrheit".
Es sollte weiterhin eine selbstverständlichkeit sein, dass Menschen in der Stadt Autos habe, diese benutzen und auch irgendwo parken dürfen. Z.B. alleinerziehende Elternteile mit diversen Kindern, denen ja wohl niemand zumuten will, im Sommer mit allem Equipment mit dem Rad zum See zu fahren, wenn es zu anstrengend wäre. Oder Menschen auch ohne Behidnertenausweis, die aber köprerliche Probleme haben und nicht Radfahren können. Oder Menschen, die im Winter nicht überall mit dem Rad hinfahren wollen/können. Oder...
Umweltschutz und Menschenschutz durch Radfahren ist super, aber bitte nicht zwangsverordnen!
zum Beitrag18.04.2014 , 20:28 Uhr
Das Asylbewerberleistungsgesetz ist schlicht und einfach verfassungswidrig und gehört abgeschafft. Der Teil, der eine entwürdigend niedrige Versorgung mit sächlichen und finanziellen Mitteln festlegte ist ja (nach 20 Jahren unverschämter Ignoranz der Politik) vom BverfG kassiert worden. Und nun zeigt sich ein weiteres Details dieses Grusel-Gesetzes, das dessen grundsätzliche Missachtung des Artiels 1 des Grundgesetztes erneut klar aufzeigt. Ich bin (ich weiß: naiv!) immer wieder schockiert darüber, dass die deutsche Legislative, wenn ihr danach ist, das Grundgesetz und dessen wichtigste Bestimmungen durchaus mal ignoriert.
Ich plädiere dafür, alle Personen die dem Asylbewerberleistungsgesetz zugestimmt haben vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen, denn die Verfassungswidrigkeit desselben war scon bei der Abstimmung darüber offensichtlich - so der Tenor des BVerfG bzgl. der Leistungshöhe.
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