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29.01.2025 , 20:47 Uhr
Anscheinend können Wahlplakate durchaus eine Wahl beeinflussen. Bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein 1992 wurde die rechtsextreme DVU, die als Organisation kaum wahrnehmbar war, aber das Land mit ihren Wahlplakaten förmlich zugekleistert hatte, drittstärkste Partei.
zum Beitrag27.01.2025 , 21:52 Uhr
"Dass Merz sich damit inhaltlich und strategisch dem kleineren Wählerreservoir rechts von der Union zuwendet, scheint er dabei in Kauf zu nehmen." meint die Autorin. Ich bin mir da nicht so sicher. Auch diejenigen, die sonst eher Parteien links von der CDU wählen, befürworten zu einem erheblichen Teil eine restriktive Migrationspolitik. Die Grünen werden schon wissen, weswegen sie nicht offensiv mit der Forderung nach Aufnahme weiterer Flüchtlinge Wahlkampf machen.
Dazu ein Beispiel: Heute habe ich ein Wahlplakat der Grünen mit dem Bild von Luise Amtsberg gesehen. Frau Amtsberg ist Grünen-Bundestagsabgeordnete und schleswig-holsteinische Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl sowie zurzeit Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Sie ist eine langjährige profilierte Vertreterin einer nicht-restriktiven Flüchtlingspolitik und lehnt z. B. Abschiebungen nach Afghanistan oder Beschränkungen des Familiennachzugs entschieden ab. Auf ihrem Plakat stand aber nicht "Keine Abschiebungen nach Afghanistan!", "Familiennachzug für Schutzsuchende jetzt!" oder eine ähnliche Forderung, sondern nur das Wort "Freiheit" mit der Unterzeile "Ein Mensch. Ein Wort."
zum Beitrag27.01.2025 , 21:12 Uhr
Hinsichtlich der Corona-Maßnahmen hat das Bundesverfassungsgericht bisher keinen Verfassungsbruch festgestellt. Im Kommentar von @behr Behr ist offensichtlich das Urteil des BVerfG zum Nachtragshaushaltsgesetz für 2021 gemeint, in dem das Gericht auf Klage von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion entschieden hat, dass der Bund für die Bewältigung der Coronakrise gedachte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro nicht in den Klima- und Transformationsfonds verschieben durfte (s. hier: taz.de/Grundsatzur...Haushalt/!5969801/ und hier: www.bundesverfassu...023/bvg23-101.html ). Dadurch fehlten auf einmal 60 Milliarden Euro. Und die vom Gericht beanstandete Verschiebung hatte nichts mit der Corona-Bekämpfung zu tun, sondern mit der Verschiebung von Geldern, die gerade nicht zum Zweck der Bewältigung der Pandemie eingesetzt wurden.
zum Beitrag27.01.2025 , 20:55 Uhr
Ich als ebenfalls alter weißer progressiver Mann sehe es wie DiMa. Ich kann seinem Kommentar übrigens nicht entnehmen, dass er sich "vom Gendern angegriffen" fühlt. Ich fühle mich jedenfalls weder vom Gendern noch von Gendertheorien aller Art angegriffen. Weder Gendersprache noch Gendertheorien ändern in der Praxis irgendetwas an den Vorzügen, die es unter den bestehenden Verhältnissen hat, ein Mann zu sein und keine Frau. Und auch die Debatte um die Anzahl der Geschlechter oder die Frage, wer das Recht haben soll, sich in geschlechtsspezifischen Räumen aufzuhalten oder an geschlechtsspezifischem Sport teilzunehmen, tastet die Interessen von Männern nicht an. Männerräume sind nämlich, anders als Frauenräume, keine Schutzräume. Kein Mann hat wirklich Angst, wenn ihm auf der Männertoilette oder im Männer-Krankenhauszimmer usw. eine Person mit Ovarien und Vulva begegnet.
zum Beitrag24.01.2025 , 10:38 Uhr
Die Dänische Volkspartei hat bei den Wahlen zum Folketing 2022 nur noch 2,6 % erhalten. Damit hat sie eindeutig weniger Einfluss. Davon, dass beim Thema Migration Teile ihrer Forderungen umgesetzt wurden, hat die Partei selbst überhaupt nichts. Zum Vergleich: Die NPD (jetzt: "Die Heimat"), die Atomkraft ablehnt, hat durch den Atomausstieg auch keinen zusätzlichen Einfluss erhalten.
zum Beitrag24.01.2025 , 10:01 Uhr
Ein paar Baerbock-Patzer, die Sie durch Benutzung einer Suchmaschine leicht finden können: "Das Netz ist der Speicher.", "Kobold" (statt Kobalt), "Wende um 360 Grad", ein Land, das "hunderttausende Kilometer entfernt" liegt.
zum Beitrag24.01.2025 , 01:12 Uhr
Das könnte allerdings daran liegen, dass das kleine syrische Mädchen glücklicherweise nicht ermordet, sondern "nur" verletzt wurde und außer Lebensgefahr ist. Das ermordete 2jährige Kind ist ein Junge (nach Presseberichten marokkanischer Herkunft bzw. Abstammung).
zum Beitrag21.01.2025 , 20:44 Uhr
Das Zitieren von Äußerungen israelischer Politiker ändert nichts daran, dass die israelische Kriegführung alles andere als genozidal war. Israel hatte die militärischen Möglichkeiten, die Bevölkerung Gazas signifikant zu dezimieren. Das Gegenteil ist geschehen: Die Bevölkerungszahl Gazas ist 2024 im Vergleich zu 2023 nicht gesunken, sondern um ca. 2 % gestiegen: de.statista.com/st...g-im-gazastreifen/
zum Beitrag20.01.2025 , 23:19 Uhr
"Von den einst rund 2,1 Millionen Einwohnern" heißt es im Artikel. Das ist die Einwohnerzahl Gazas von 2023. 2024 betrug sie 2,14 Mio., und für 2025 wird eine Einwohnerzahl von 2,18 Mio. prognostiziert ( de.statista.com/st...g-im-gazastreifen/ ).
zum Beitrag20.01.2025 , 21:42 Uhr
Nach Ihrer Definition ("Man ist überall dort Besatzungsmacht wo man Kontrolle ausüben kann, nicht nur dort wo man es 24 Stunden am Tag tut.") wäre Israel, unabhängig davon, was die israelische Regierung tut, für immer und ewig Besatzungsmacht in Gaza, es sei denn, Israel schafft seine Streitkräfte ab. Und die USA wären z. B. in den meisten Ländern der Welt Besatzungsmacht, denn die könnten ja jederzeit in irgendein Land (mit wenigen Ausnahmen) einmarschieren und dort die Kontrolle übernehmen, übrigens auch in Gaza. Das kann nicht richtig sein.
zum Beitrag10.01.2025 , 10:51 Uhr
Vergehen sind Straftaten (Paragraph 12 Absatz 2 Strafgesetzbuch).
zum Beitrag27.12.2024 , 02:45 Uhr
Meinen Sie, dieser "Verzicht" sei freiwillig? Das ist doch von oben angeordnet. In den ukrainischen Städten, die von Russland angegriffen werden, hat man z. B. wegen der Trauer um die Kriegstoten nicht auf Weihnachtsdekoration verzichtet.
zum Beitrag27.12.2024 , 02:08 Uhr
Es steht im Artikel, dass die Straßen schmucklos bleiben "sollen". Und nach Ihrem Link gab es zwar eine Prozession, aber diesmal ohne Musik. Ich gebe zu, das ist noch "sichtbar", aber es ist stumm.
zum Beitrag26.12.2024 , 12:58 Uhr
Bethlehem untersteht seit 1995 der Palästinensischen Autonomiebehörde, und diese hat den Christen dort verboten, öffentlich sichtbar Weihnachten zu feiern. Seit Beginn der Verwaltung durch die PA ist der Anteil der Christen in Bethlehem, die damals noch in der Mehrheit waren, drastisch gesunken, der im Artikel genannte Anteil von 40 % dürfte veraltet sein. Und in Gaza gab es früher bei einer weitaus geringeren Gesamtbevölkerung mehrere Tausend Christen.
Woran liegt dieser Rückgang? Hauptsächlich an der Unterdrückung und Verfolgung christlicher Palästinenser durch die jeweilige palästinensische Führung (PA bzw. Hamas). Darüber ist im Artikel leider nichts zu lesen.
zum Beitrag19.12.2024 , 23:37 Uhr
Jetzt wird tatsächlich ein "Quartett" angekündigt: www.merkur.de/poli...f-zr-93478084.html
zum Beitrag19.12.2024 , 23:27 Uhr
Und was war Merz? Der war noch nie in einer Regierung. Nach Ihrer Logik dürfte der auch nicht dabei sein.
zum Beitrag19.12.2024 , 09:47 Uhr
Es gibt keine "Beförderung nach dem Kalender" mehr (wobei das Erreichen einer höheren Stufe in derselben Entgeltgruppe ohnehin keine Beförderung ist). Die früheren Lebensaltersstufen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes sind durch Erfahrungsstufen ersetzt worden, weil Altersstufen angeblich eine Diskriminierung wegen des Alters darstellten, obwohl alle denselben Aufstieg durchlaufen konnten. Das Erreichen einer höheren Stufe wird jetzt damit begründet, dass die Beschäftigten mit der Zeit mehr Berufserfahrung erwerben. Durch diesen Trick wurde erreicht, das strukturell alles beim Alten bleibt und man einerseits mit der Zeit mehr Geld bekommt, auch wenn man nicht befördert bzw. höhergruppiert wird, und andererseits die Kosten für Jüngeren nicht dadurch steigen, dass alle dasselbe bekommen.
Im Übrigen haben Sie recht. Jeder Mensch sammelt im Laufe der Zeit Lebenserfahrung, egal ob mit Kind oder ohne. Wenn Zeiten der Säuglingsbetreuung wie Berufserfahrung gewertet würden, hätte man auch gleich bei den Lebensaltersstufen bleiben können. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit können übrigens jemandem, der später bei einer Sozialbehörde arbeitet, wertvolle Erfahrungen vermitteln.
zum Beitrag14.12.2024 , 04:22 Uhr
Syrien hat die Chemiewaffenkonvention ratifiziert und darf völkerrechtlich gar keine Chemiewaffen haben. Der Einsatz solcher Waffen ist sowieso geächtet. Und dass die C-Waffen schon unter Assad in den falschen Händen waren, ist nun wirklich kein Argument dagegen, dass Israel jetzt die Gelegenheit wahrnimmt, diese Waffen zu vernichten. Ich sehe auch sonst keinen einzigen Grund dafür, die Vernichtung der Waffen des Assad-Regimes zu kritisieren. Dass der syrische Staat von Islamisten übernommen wurde und die Durchsetzung entsprechender Regeln (u. a. Kopftuchzwang für Frauen, Entfernung von Frauen aus dem Richteramt, Untersagung der Religionsausübung für Christen) auf Hochtouren läuft, sollte inzwischen allgemein bekannt sein.
zum Beitrag11.12.2024 , 21:18 Uhr
Menschen aus dem links-grünen Spektrum haben laut Artikel den Hausverein gegründet. In diesem Spektrum werden gern offene Grenzen, Multikulti, Vielfalt, Diversität etc. gefordert, und eine staatliche Migrationspolitik, bei der nur diejenigen einwandern dürfen, von deren Einwanderung sich der Staat einen Nutzen verspricht, wird entschieden abgelehnt.
Aber im eigenen alternativen Hausprojekt guckt man sich ganz genau an, mit wem man zusammenwohnen will und mit wem nicht. Würden diese "Links-Grünen" dort z. B. Leute einziehen lassen, die ihre Prinzipien strikt ablehnen, mit denen sprachlich keine Verständigung möglich ist, die nicht mitarbeiten wollen oder gar dafür bekannt sind, gewalttätig zu sein? Sicherlich nicht. Solche Problemfälle will man sich nicht in die eigene Nachbarschaft holen. Aber man erwartet zugleich diese Bereitschaft von der Mehrheitsgesellschaft. Die im Artikel genannten Namen der am Wohnprojekt Beteiligten klingen übrigens ausnahmslos nach Deutschen ohne Migrationshintergrund.
"Durch das Aufzeigen der Alternative kann ein positives Schneeballsystem angestoßen werden.“ Nein, zu solchen "Pa*radieschen" kann nur eine wohlsituierte Minderheit Zugang haben.
zum Beitrag11.12.2024 , 00:20 Uhr
Der Unterschied zwischen den Aktionen Israels und denen der Türkei ist: Israel bombardiert die Waffen des Assad-Regimes, bevor sie in die Hände der Islamisten fallen, und sorgt damit für Abrüstung. Die Türkei bombardiert Kurden.
zum Beitrag10.12.2024 , 20:34 Uhr
Was Sie befürworten, ist geltendes Recht. Nach § 218a Absatz 2 StGB ist ein mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommener Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann. Auch wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist, ist der Abbruch nicht rechtswidrig. Und die Kosten eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs sind gemäß § 24a Absatz 1 und 2 SGB V von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen (wenn die Schwangere gesetzlich krankenversichert ist).
zum Beitrag07.12.2024 , 09:00 Uhr
Eine rechte Regierung schaltet keine Anzeigen in einer linksliberalen (bzw. als links geltenden) Zeitung. Das dürfte in den meisten Ländern der Welt der Fall sein, wenn nicht in allen. Auch in Deutschland pflegen Bundes- und Landesregierungen keine Medien, die die jeweilige Regierungspolitik scharf ablehnen, durch Anzeigen zu pampern. Das ist auch in Ordnung, wenn man eine Presse will, die vom Staat unabhängig ist. Zur Unabhängigkeit gehört nun mal auch finanzielle Unabhängigkeit. Wieso eine Zeitung, die der Regierung "Apartheid" vorwirft, von ebendieser Regierung überhaupt Geld annehmen und den Regierungsmitgliedern und ihren Beamten durch Interviews die Möglichkeit geben will, ihre Sicht zu verbreiten, erschließt sich ohnehin nicht.
zum Beitrag06.12.2024 , 08:58 Uhr
Das ist aber eine sehr lange Erklärung. Einfacher wäre, inspiriert von einem anderen taz-Artikel ( taz.de/Debatte-um-Bezahlkarte/!6050229/ ) : "Es gibt die Welt, die Menschen, die Tiere und dich, weil der liebe Gott das alles geschaffen hat. Das hat eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ergeben. Diese basiert auf repräsentativen Haushaltsbefragungen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)."
zum Beitrag05.12.2024 , 20:59 Uhr
Die Hausdurchsuchung erfolgte allein wegen des Verdachts der Beleidigung gegen Habeck und nicht wegen des anderen Ermittlungsverfahrens wegen Volksverhetzung. Lesen Sie die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bamberg, die Sie hier finden: www.justiz.bayern....sten_dr_habeck.pdf
zum Beitrag04.12.2024 , 22:49 Uhr
Gerade habe ich ein Video von dieser "friedlich" verlaufenen Demonstration gesehen. Das im Artikel zitierte „Nie wieder gilt für alle und jeden“ war nicht die einzige Parole, die dort zu hören war. Die Demonstranten skandierten u. a.: "Zionisten sind Faschisten, töten Kinder und Zivilisten", "Von Berlin bis nach Gaza, yallah, yallah, Intifada" "There is only one Solution: Intifada Revolution". Und Deutschland, in dessen Hauptstadt solche Demos stattfinden können, ohne von der Polizei behelligt zu werden, bekam auch sein Fett weg: "Germany is a fascist state", was eine gewisse unfreiwillige Komik hatte.
Immerhin wurde kein Bundesminister als "Schwachkopf" o. ä. bezeichnet, sodass die staatlichen Repressionsorgane keine Hausdurchsuchungen durchführen müssen. Ob wohl eine der staatlich finanzierten Anti-Hassrede-"NGOs" Anlass sieht, aktiv zu werden? Wahrscheinlich nicht. "Zionisten" zu beschimpfen, ist in Germany eine Art geschütztes Brauchtum.
zum Beitrag03.12.2024 , 20:44 Uhr
Als "orthodoxe" Kommunisten wurden früher in den Verfassungsschutzberichten die DKP und ihre Jugend- und Studentenorganisationen bezeichnet. Und die Leute von der neugegründeten RKP nennen sich jetzt selber "orthodox", also "rechtgläubig". Realsatire.
zum Beitrag03.12.2024 , 08:26 Uhr
Den Fall von Uli Hoeneß zur Rechtfertigung der Begnadigung Hunter Bidens heranzuziehen, überzeugt nicht. Hoeneß wurde nach Verbüßung der Hälfte seiner Freiheitsstrafe entlassen ( de.wikipedia.org/w...afterleichterungen ). Das ist weder eine Begnadigung noch eine exklusive Vorzugsbehandlung, sondern im Gesetz geregelt (§ 57 Absatz 2 Strafgesetzbuch). Auch dass eine Freiheitsstrafe zum Teil im offenen Vollzug nach § 10 Absatz 1 Strafvollzugsgesetz verbüßt wird, ist im deutschen Strafvollzugsrecht völlig normal und wird auch massenhaft bei Gefangenen praktiziert, die keine guten Kontakte zu Politikern haben. Die verbreitete Vorstellung, dass Freiheitsstrafen in Deutschland generell in voller Länge und im geschlossenen Vollzug verbüßt werden, ist falsch.
Und in Bezug auf den Vorwurf der Steuerhinterziehung hat Hunter Biden sich laut taz selbst schuldig bekannt ( taz.de/US-Praeside...t-Hunter/!6053920/ ). Das kann wohl kaum ein "Justizirrtum" sein.
zum Beitrag28.11.2024 , 23:06 Uhr
Der "klimagerechte Umbau der Industrie in Deutschland" sieht so aus, dass Industrieproduktion ins Ausland verlagert wird (senkt die klimaschädlichen Emissionen in Deutschland). Dadurch verlieren die Beschäftigten der Betriebe ihre Arbeitsplätze, was bei anderen Branchen, die von deren Kaufkraft abhängen, zu weiteren Entlassungen führen wird. Die dadurch entstehende Massenarbeitslosigkeit senkt den klimaschädlichen Konsum und führt wahrscheinlich auch zu einer "Verkehrswende" weg vom Auto, weil es dann weniger Leute gibt, die für den Arbeitsweg auf das Auto angewiesen sind, und vor allem weniger, die sich überhaupt ein Auto leisten können.
Das ist "Degrowth" und möglicherweise, wenn man nur Deutschland in den Blick nimmt, auch "klimagerecht". Weltweit werden die Emissionen dadurch nicht reduziert, die entstehen eben woanders.
Und selbstverständlich wird die sog. Transformation, wie alle anderen Transformationen in der Geschichte des Kapitalismus auch, "auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen". Auf wessen Rücken denn sonst?
Ich will das nicht. Aber viele der in der taz regelmäßig erhobenen Forderungen der Klimaschützer, Wachstums- und Konsumkritiker werden damit erfüllt.
zum Beitrag28.11.2024 , 21:57 Uhr
"Aber die Berliner Polizei bekommt trotz Sparkurs 45 neue Funkwagen. Und die braucht sie auch, hätte man ehrlicherweise dazuschreiben können, weil in Neukölln auf der anderen Seite der Waagschale gespart wird." heißt es im Artikel. Will die Autorin damit sagen, dass die Ursache für Kriminalität am Fehlen kultureller Teilhabeprojekte für Jugendliche liege? Wenn ja: Bestimmt nicht. Niemand wird kriminell, weil es in seinem Stadtteil kein Theater gibt.
zum Beitrag28.11.2024 , 20:54 Uhr
"Die EU-Kommission wurde aufgefordert, ihren Plan für eine rauch- und aerosolfreie Umgebung zurückzuziehen." Eine "aerosolfreie Umgebung" gibt es nicht. Und wenn man Rauch bzw. Aerosole aus Tabakrauch und E-Zigaretten vollständig aus der Umgebung entfernen wollte, müsste man auch das Rauchen oder Dampfen in der eigenen Wohnung verbieten, denn die Innenluft gelangt nach außen, sobald die Tür oder ein Fenster geöffnet wird.
Und aus tabakfreien E-Zigaretten kann kein Rauch kommen. Was soll an dem Dampfen im Freien denn für andere gefährlich sein? Bei den früher zur Begründung von Rauchverboten herangezogenen angeblichen Todesfällen durch Passivrauch, die übrigens nicht gezählt, sondern nur aus Wahrscheinlichkeiten hochgerechnet worden waren, wurden die zahllosen u. a. krebserregenden Giftstoffe im Tabakrauch als Ursache ausgemacht. Aber in dem Dampf aus tabakfreien E-Zigaretten sind diese Gifte gar nicht enthalten. Insoweit geht es nur vorgeblich um Gesundheitsschutz. Tatsächlich geht es um das Verbieten eines grundsätzlich legalen Verhaltens, das aus Sicht der EU-Kommission unerwünscht ist. Bloße Unerwünschtheit rechtfertigt aber keine Einschränkung von Grundrechten.
zum Beitrag26.11.2024 , 09:06 Uhr
Schocken hat auch die Errichtung eines palästinensischen Staates und als einzigen Weg dorthin Sanktionen gegen Israel gefordert (Quelle: de.wikipedia.org/w...Haaretz#Sanktionen ). Ob die Bundesregierung Anzeigen in einer Zeitung schalten würde, deren Herausgeber Sanktionen gegen Deutschland fordert? Wohl kaum.
zum Beitrag24.11.2024 , 19:55 Uhr
Also doch "Palästina". Und dieser Nicht-Staat hatte auch als "Observer State" zum Beitrittszeitpunkt keine Regierungsgewalt in Gaza; dort regierte die Hamas. Ohnehin ist es eine abenteuerliche Konstruktion, einem nicht als Staat anerkannten Gebilde die Befugnis geben zu wollen, durch Beitritt zum Statut einen anerkannten Staat, nämlich Israel, gegen dessen Willen der Zuständigkeit des Gerichtshofs in Bezug auf Gaza zu unterwerfen. Damit wird umgangen, dass durch Mehrheitsbeschlüsse der UN-Vollversammlung weder die Anerkennung neuer Staaten noch Eingriffe in die Souveränität bestehender Staaten legitimiert werden können.
zum Beitrag24.11.2024 , 19:28 Uhr
Der Unterschied: Die Ukraine ist Mitgliedsstaat des Statuts, sodass der Gerichtshof für Straftaten auf ukrainischem Territorium zuständig ist. Gaza ist hingegen kein Staat, und es gibt auch keinen Mitgliedsstaat, der in Gaza staatliche Souveränität ausübt und befugt gewesen wäre, Gaza der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs zu unterstellen.
zum Beitrag24.11.2024 , 12:22 Uhr
Der Beschluss der Vorverfahrenskammer leitet die Zuständigkeit des Gerichtshofs für diese Gebiete aber aus dem Beitritt des Nicht-Staates Palästina zum Statut her. Oder wodurch soll der Gerichtshof nach Ihrer Ansicht für Gaza zuständig geworden sein?
zum Beitrag24.11.2024 , 12:09 Uhr
Israel hat sich aber der Zuständigkeit des Gerichtshofs nicht unterworfen. Und es gibt keinen Staat, der dazu berechtigt ist, Gaza der Zuständigkeit des Gerichtshofs zu unterstellen.
zum Beitrag24.11.2024 , 12:00 Uhr
Das ist keine Forderung, sondern ein argumentum ad absurdum. Dieser Gerichtshof käme nie auf den Gedanken, Abbas für Hamas-Verbrechen verantwortlich zu machen. Die Konstruktion der Zuständigkeit dient dazu, israelische Politiker verurteilen zu können, ohne hieran dadurch gehindert zu sein, dass Israel dem Statut nicht beigetreten ist.
zum Beitrag23.11.2024 , 10:11 Uhr
Das "Palästina" - von den UN nicht als Staat anerkannt-, das dem Statut beigetreten ist, ist das von der PLO repräsentierte Palästina. Die PLO hat aber in Gaza nichts zu melden. Nähme man jedoch die Begründung für die Zuständigkeit des Gerichtshofs ernst, müsste der Gerichtshof den Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde als gazanischen Regierungschef ansehen und für die Massaker vom 7.10.2023 sowie für die Raketenangriffe aus Gaza verantwortlich machen und gegen ihn ebenfalls einen Haftbefehl ausstellen.
zum Beitrag20.11.2024 , 22:53 Uhr
Ergänzung: 1. Im Grundgesetz steht natürlich mehr als ein Satz. Aber nur ein Satz über den Rundfunk. 2. Das Grundgesetz garantiert z. B. auch eine unabhängige Justiz. Aber über die Finanzierung der Justiz entscheiden die gewählten Parlamente bei der Verabschiedung des jeweiligen Haushalts, keine Kommission. Und dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht noch nie etwas einzuwenden.
zum Beitrag20.11.2024 , 09:51 Uhr
Es ist immer wieder erstaunlich, was das Bundesverfassungsgericht seit 1949 aus dem Grundgesetz gemacht hat. Im Grundgesetz steht nur ein einziger Satz, nämlich Artikel 5 Absatz 1 Satz 2, der lautet: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."
Und daraus wird nicht nur hergeleitet, dass es einen Rundfunkbeitrag geben müsse (einen "Pressebeitrag" oder "Filmbeitrag" gibt es übrigens nicht), sondern auch, dass dieser Beitrag so hoch sein müsse, wie es die KEF empfiehlt. Von einer KEF steht übrigens kein Wort im Grundgesetz. Und erst recht steht im Grundgesetz nicht, dass eine solche Kommission mehr Macht haben müsse als sämtliche demokratisch gewählten Landesparlamente zusammen.
zum Beitrag19.11.2024 , 21:39 Uhr
Die Christen im Westjordanland haben nichts zu melden und werden immer weniger; die Christen in Gaza sind eine kleine, von der islamistischen Hamas unterdrückte Minderheit, und die Christen in Israel werden, ebenso wie die Juden und die Muslime in Israel, von Hamas und Hisbollah mit Raketen beschossen. Darüber scheint der Papst sich allerdings weniger Sorgen zu machen. Hauptsache, er kann eine "zeitgemäße" Duftmarke gegen Israel setzen, nachdem der traditionelle "Gottesmörder"-Antisemitismus seiner Kirche nicht mehr so richtig salonfähig ist. Dass es längst ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof gibt (in dem Südafrika seine Vorwürfe natürlich nicht beweisen kann) ignoriert er, wenn er jetzt eine Untersuchung der "internationalen Gemeinschaft", was immer das sein soll, fordert.
zum Beitrag18.11.2024 , 21:20 Uhr
Weshalb die unsägliche Gleichsetzung des Boykottaufrufs gegen Müllermilch mit dem Boykott der Nazis gegen die Juden den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) erfüllen soll, erschließt sich nicht. Der Boykott der Nazis gegen Juden wurde damit nicht gerechtfertigt, und eine Aufstachelung zum Hass gegen die Juden lässt sich in einem Post, der diesen Boykott als Negativbeispiel nennt, auch nicht erkennen. In der Gleichsetzung der Boykotte liegt zwar eine Verharmlosung von NS-Verbrechen. Eine solche ist aber nur als Volksverhetzung strafbar, wenn es um eine Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art (Völkermord) geht (§ 130 Abs. 3 StGB), und dazu zählen Boykotte nicht. Der Vorwurf der Volksverhetzung wirkt wie eine bemühte Rechtfertigung der Hausdurchsuchung durch Staatsanwaltschaft und Gericht, weil vorhersehbar war, dass eine Hausdurchsuchung allein wegen des "Schwachkopf"-Posts auf Kritik stoßen wird. Es bleibt der Eindruck, dass Bagatellstraftaten gegen Politiker weit intensiver verfolgt werden als z. B. Körperverletzungen, bei denen die Opfer keine bekannten Persönlichkeiten sind. Man denke an die Hausdurchsuchung wg. "1 Pimmel".
zum Beitrag18.11.2024 , 20:52 Uhr
Der Tatort war mit einfachen und klassischen Mitteln glaubwürdig inszeniert und spannend. Das Ganze erinnerte mich sehr an die herausragenden Finke-Tatorte aus den 70er Jahren. Leider wurde die als Whodunit-Krimi aufgezogene Handlung dadurch verdorben, dass der wirkliche Täter erst sehr spät aus dem Hut gezaubert wurde und vorher in der ganzen Geschichte überhaupt nicht vorgekommen war.
zum Beitrag13.11.2024 , 22:24 Uhr
"Erst vor einer Woche forderte sie erneut, jegliche Finanzierung für das „Hamas-infiltrierte“ Palästinenserhilfswerk der Vereinten Nationen UNRWA zu streichen. Und im Dezember 2023, als die Proteste gegen den israelischen Militäreinsatz im Gazastreifen an US-Universitäten einen ersten Höhepunkt erreichten, war es Stefanik, die in einer nahezu inquisitorischen Art gegen die Hochschuldirektorinnen vorging, als die zu einer Kongressanhörung über Antisemitismus an den Unis nach Washington geladen wurden."
Das spricht für Stefanik. Ergänzend sei festgehalten: Stefanik hat im Bildungsausschuss des US-Kongresses 3 Universitätspräsidentinnen gefragt, ob Studenten, die bei anti-israelischen Kundgebungen auf dem Campus zum Völkermord an Juden aufriefen, damit gegen die Verhaltensregeln der Universitäten verstießen. Diese antworteten, das hänge vom Kontext ab. 2 der 3 Universitätspräsidentinnen sind in der Folge zurückgetreten.
zum Beitrag13.11.2024 , 22:04 Uhr
Sozialleistungen werden nicht "abgeführt", sondern bezogen. Was abgeführt - oder, bei Schwarzarbeit, nicht abgeführt - wird, sind Beiträge und Steuern. Schwarzarbeit ist als solche kein Sozialleistungsbetrug (sondern Steuerhinterziehung und Nichtabführung von Beiträgen zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber, strafbar als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a Strafgesetzbuch). Es ist aber Sozialleistungsbetrug, wenn jemand Bürgergeld bezieht, zugleich mit Schwarzarbeit Geld verdient und diese Einkünfte gegenüber dem Jobcenter nicht angibt und damit Bedürftigkeit vortäuscht.
zum Beitrag09.11.2024 , 17:47 Uhr
Eben. Es ist nur eine Empfehlung. Und niemand muss sie befolgen. Also: Kein Eingriff in Grundrechte.
zum Beitrag09.11.2024 , 17:44 Uhr
Der Unterschied zwischen einer Verordnung und einer Resolution ist mitnichten Haarspalterei. Eine Verordnung ist eine verbindliche Rechtsnorm. Ein Erlass bindet immerhin die Verwaltung. Eine Bundestagsresolution hingegen hat keine verbindliche Wirkung. Und solange es nicht um Antisemitismus geht, kommt sowieso niemand auf die Idee, dass eine Bundestagsresolution einen Eingriff in die Grundrechte derer darstelle, die eine der Resolution entgegengesetzte Meinung äußern.
zum Beitrag09.11.2024 , 10:29 Uhr
1. Die Resolution ist weder eine Verordnung noch ein Erlass. 2. Das Bundesverfassungsgericht betrachtete die BRD in der Tat nicht als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs, sondern als mit diesem teilidentisch. Das ändert aber in der Sache nichts, sondern bedeutet eine noch stärkere Verknüpfung zwischen beiden Völkerrechtssubjekten. Den Beamten, Richtern und Soldaten des Nazistaates wurden dementsprechend von der BRD für ihre Tätigkeiten während der Nazizeit Versorgungsansprüche zuerkannt.
zum Beitrag07.11.2024 , 21:51 Uhr
Das ist in der Tat leicht zu verstehen: Die Resolution ist kein Gesetz und greift schon deswegen nicht in Grundrechte ein. Das in der Bundesrepublik Deutschland, dem Rechtsnachfolger des Nazistaates, bestehende heilige und unveräußerliche Menschenrecht, die Existenz, die Verteidigungsfähigkeit oder jegliche Handlung des Staates Israel abzulehnen, auf das in Deutschland so viele Menschen so furchtbar viel Wert legen, wird nicht angetastet.
zum Beitrag07.11.2024 , 21:38 Uhr
In der Resolution steht aber gerade nicht, dass Projekte von Personen, die irgendeine Gesinnung haben und äußern, nicht mehr gefördert werden sollen, sondern in der Resolution steht, dass Projekte mit antisemitischem Inhalt nicht gefördert werden sollen. Die Resolution stellt damit, wie Sie es fordern, auf den Inhalt der Projekte ab und nicht auf die Gesinnung einer Person, die an dem Projekt mitwirkt. Es gibt nach der Resolution keinen "Gesinnungs-TÜV", sondern einen "Inhalts-TÜV".
Der Bundestag hat übrigens 2010 eine Resolution beschlossen, in der einstimmig die Blockade Gazas durch Israel (nicht die durch Ägypten) verurteilt wurde, s. hier: www.faz.net/aktuel...nden-11008563.html . Damals hat niemand die Sorge geäußert, dass deswegen Künstler oder andere Personen, die die Gaza-Politik Israels befürworten, keine staatliche Förderung mehr erhalten und/oder in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt würden.
zum Beitrag04.11.2024 , 13:16 Uhr
Asyl für Iraner, denen im Iran politische Verfolgung droht, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Aber wieso sollten Iraner, die Anhänger oder sogar aktive Unterstützer des Mullah-Regimes sind, nicht mehr in den Iran abgeschoben werden können? Das wäre die Folge eines allgemeinen Abschiebestopps ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalls.
zum Beitrag29.10.2024 , 00:15 Uhr
Die Knesset hat gestern Abend beschlossen, der UNRWA die Arbeit in Israel zu verbieten. 92 der insgesamt 120 Abgeordneten stimmten dafür und 10 dagegen (www.tagesschau.de/...-verbot-israel-102. ). Das geht weit über die knappe Mehrheit der Regierungsparteien hinaus.
zum Beitrag28.10.2024 , 21:33 Uhr
"Kennt man" ändert nichts an den von R. Mc'Novgorod gebrachten Fakten. Noch ein bisschen Kontext: Al-Husseini war der politische Ziehvater von Fatah-Mitbegründer Jassir Arafat. Die Fatah ist die führende Organisation der PLO, die im Westjordanland regiert, und PLO-Vorsitzender Mahmud Abbas, Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde, hat den Hamas-Chef Sinwar, den Hauptverantwortlichen für die Massaker des 07.10.2023, nach dessen Tötung durch die israelischen Streitkräfte als "großen nationalen Führer" gewürdigt.
zum Beitrag26.10.2024 , 10:21 Uhr
Nach dem Artikel wurde niemand außerhalb der Gruppe angepöbelt, angegriffen, bedroht oder direkt belästigt. Nur Ruhestörung und Pups. Das ist nervig genug. Aber wieso die Autorin meint, dass die anderen Passagiere dagegen hätten einschreiten sollten, erschließt sich nicht. Das Mittel der Wahl wäre, wenn man keine Lust hatte, sich von den Besoffenen die Reise versauen zu lassen, eine Beschwerde beim Zugpersonal gewesen. Wieso die Autorin das nicht versucht hat, teilt sie nicht mit, sondern beschwert sich lieber über die allgemeine Untätigkeit.
In einem anderen Artikel in der taz ist das Bedürfnis der Zugreisenden, nicht von anderen Passagieren gestört zu werden, übrigens weniger hoch bewertet worden, nämlich als es um ein Verbot ging, Passagiere im Zug direkt anzusprechen, um sie um Geld anzubetteln.
zum Beitrag26.10.2024 , 09:49 Uhr
Es ist nicht die richtige Richtung, wenn Richter irgendwelche neuen Rechtskonstruktionen erfinden, die durch die Gesetze nicht gestützt werden. Wer neue Rechte einführen will, sollte für ein Parlamentsmandat kandidieren. Gerichte haben die Aufgabe, bestehendes Recht umzusetzen. Regelungen, die mit demokratischen Mitteln nicht durchsetzbar sind, dürfen nicht von Gerichten oktroyiert werden.
zum Beitrag25.10.2024 , 08:30 Uhr
Doch, der Schadensersatz ist allein dem Kläger zugesprochen worden. Es handelt sich um einen Zivilprozess zwischen dem Käufer und der Herstellerin des Autos. Die Natur ist an dem Rechtsstreit gar nicht beteiligt und bekommt keinen Cent. Das Urteil ist über den Link im Artikel ("das Urteil") leicht zu finden.
zum Beitrag25.10.2024 , 08:23 Uhr
Die Ausführungen im Urteil zu den angeblichen Eigenrechten der Natur wirken doch sehr gewollt und lesen sich, als hätte das Gericht seine diesbezüglichen Ansichten unbedingt in diesem Urteil irgendwie unterbringen wollen. Es ging in dem Rechtsstreit allein um die Höhe des wirtschaftlichen Schadens des Klägers, der das Auto gekauft hatte, und diesen Schaden hätte das Gericht auch ohne Ausführungen zu Rechten der Natur auf 10 % des Kaufpreises schätzen können. Der Kläger selbst hatte sich gar nicht auf "Eigenrechte der Natur" berufen. Es erschließt sich nicht, weswegen vermeintliche Rechte der Natur dazu führen sollen, eine Privatperson, die diese Rechte weder hat noch vertritt, für die Verletzung dieser Rechte zu "entschädigen". Soweit die Natur geschädigt ist, nützt ihr das überhaupt nichts, wenn der Autokäufer mehr Geld bekommt. Der Käufer hat übrigens den sog. kleinen Schadensersatz geltend gemacht, d. h., er wollte das Auto nicht mehr zurückgeben, sondern hatte es weiterverkauft und wollte nur für die Wertminderung aufgrund der Abschalteinrichtung entschädigt werden. Das Auto ist also weiterhin im Straßenverkehr unterwegs.
zum Beitrag23.10.2024 , 22:05 Uhr
Wer erhebt denn überhaupt den Vorwurf, die Linkspartei sei antisemitisch? Natürlich ist die Linke als Ganzes keine antisemitische Partei. Der Punkt ist aber, dass die Hamas-Fans in der Partei so zahlreich sind, dass eine eindeutige Haltung gegen Antisemitismus zumindest im wichtigen Berliner Landesverband nicht mehrheitsfähig ist, sondern nur nichtssagende Kompromissformeln beschlossen werden können. Hinzu kommt: Die Parteinahme für die Hamas ist schon seit langer Zeit kein Karrierehindernis in der Linkspartei. Zur Erinnerung: Die Linkspartei-Bundestagsabgeordneten Annette Groth und Inge Höger fuhren auf dem "Frauendeck" der Mavi Marmara, die unter Kontrolle der die Hamas unterstützenden türkischen Organisation IHH stand, mit, um die israelische Seeblockade Gazas zu brechen (s. hier: de.wikipedia.org/w...all#Vorbereitungen ), und wurden in der darauffolgenden Legislaturperiode wieder Bundestagsabgeordnete der Linkspartei.
Und spätestens seit dem 07.10.2023 muss eine Partei mit linkem Anspruch Farbe bekennen. Eine Partei, die nicht zu einer klaren Benennung des eliminatorischen Antisemitismus der Hamas in der Lage ist, genügt diesem Anspruch nicht.
zum Beitrag23.10.2024 , 21:20 Uhr
Das haben Sie schön auf den Punkt gebracht.
zum Beitrag23.10.2024 , 21:16 Uhr
"Um zu verhindern, dass die Kosten letztlich bei den Mieter*innen hängen bleiben, schlägt Bosse vor, die Kosten durch eine Drittel-Teilung gleichmäßig auf die öffentliche Hand, Vermieter*innen und Mieter*innen aufzuteilen." Was ist denn das für ein Mieterverein? Die Forderung bedeutet, dass ein Drittel der Kosten direkt bei den Mietern hängen bleibt und ein weiteres Drittel indirekt, weil die Vermieter das auf sie entfallende Drittel natürlich bei Neuvermietungen in die Mieten einpreisen werden.
Und die Annahme, dass Kosten gleich blieben, wenn man sie auf einen kürzeren Zeitraum verteilt, ist bei vielen Mietverhältnissen eine Milchmädchenrechnung; man zahlt erst einmal mehr für dieselbe Wohnung, und wenn man dann umziehen muss, kann man sich als Mieter "freuen", dass man die Mehrkosten, die für die Wohnung sonst erst in den Jahren nach dem Auszug angefallen wären, schon gezahlt hat.
zum Beitrag23.10.2024 , 20:59 Uhr
Ich habe den Link angeklickt, bevor ich den Artikel ganz gelesen habe, und bin beim ersten Gucken auch auf das Motiv reingefallen. Aber es ist eindeutig, dass es Satire ist. Da steht nicht nur 2 x "Bundesmysterium". Zusätzlich stehen die beiden dargestellten Bundesadler auf dem Kopf. Und schon im Einleitungstext wird sehr deutlich gesagt, dass es sich um eine regierungskritische Seite handelt. Eine Klage der Ministerien wäre schlicht SLAPP. Die Bundesregierung ist sowieso schon sehr klagefreudig gegen unliebsame Meinungsäußerungen und holt sich regelmäßig Niederlagen vor Gericht (und schmeißt damit Steuergelder sinnlos zum Fenster heraus).
zum Beitrag23.10.2024 , 08:55 Uhr
"Aber die Anti-Porno-Lobby lebe davon, alle in der Industrie über einen Kamm zu scheren.", so die Aussage des Rechtsanwalts Alessandro Polidoro laut Artikel. Was soll das denn für eine Lobby sein, die davon "lebt"? Es sind doch in erster Linie Feministinnen, die die Pornoindustrie kritisieren, und die leben ganz bestimmt nicht davon. Niemand kann davon leben, dass er Pornographie kritisiert, es sei denn als hauptamtlicher Funktionär einer staatlich finanzierten "NGO", aber mir ist keine Organisation bekannt, die sich der Bekämpfung der Pornographie widmet und dafür Staatsknete kassiert.
zum Beitrag23.10.2024 , 00:32 Uhr
Kein Zweifel, Scientology ist eine üble Truppe. Aber wenn man die Organisation, die in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt wird, mal mit so manchen allgemein anerkannten und staatlich hofierten Religionen vergleicht, wird man doch nachdenklich. OK, Scientology will Geld scheffeln und Macht ausüben. Aber wollen die anerkannten Religionen (außer dem Judentum, das nicht missioniert und Nichtjuden nicht seinen Gesetzen unterwerfen will) das nicht? Man gucke sich z. B. mal an, welche Reichtümer die christlichen Kirchen angehäuft haben und mit welchen Mitteln, solange sie die Möglichkeit dazu hatten (ja, ist lange her, aber niemand bestreitet, dass das Christentum auch im Mittelalter eine "echte" Religion war, und an ihren Reichtümern halten die Kirchen selbstverständlich auch heute noch fest). Und wenngleich der Umgang von Scientology mit Aussteigern unakzeptabel ist, steht bei der Organisation auf Apostasie, anders als in der Scharia, nicht die Todesstrafe. Und das "hierarchische Modell" vom Menschen, in dem die Nicht-Scientologen "einer niederen Gattung angehören", wird in entsprechender Weise in zahlreichen islamischen Ländern gegenüber Nichtmuslimen praktiziert.
zum Beitrag22.10.2024 , 10:20 Uhr
1. Zionismus war ursprünglich das Bestreben, einen jüdischen Staat zu gründen. Seit der Staatsgründung Israels bedeutet Zionismus nichts anderes als die Bejahung des Existenzrechts Israels. Die meisten Juden sind Zionisten. Deswegen wird das Wort "Zionist" von Antisemiten gern gebraucht, wenn sie Juden beschimpfen, ihren Judenhass aber als politische Kritik verkaufen wollen. Das ist seit dem 07.10.2023 in westlichen Ländern verstärkt zu beobachten. Vor diesem Hintergrund war der zionismusfeindliche Post von Aydan Özoguz eine klare antisemitisches Dogwhistle. Späteres Zurückrudern - nach den entsetzten Reaktionen in der Öffentlichkeit - ändert nichts daran, dass sie deutlich gemacht hat, wie ihre Position ist, wenn sie nicht unter öffentlichem Druck steht. 2. Der Bezug von Daniel Bax auf Aiwanger ist klassischer Whataboutism. Der Unterschied zwischen beiden Fällen liegt auf der Hand: Aiwanger war ein noch nicht 18jähriger Elftklässler, als er das rechtsextreme Flugblatt bei sich hatte. Aydan Özoguz ist die amtierende Vizepräsidentin des Bundestages.
zum Beitrag18.10.2024 , 09:02 Uhr
Also eine Demo, auf der die Wehrlosigkeit Israels gegen islamistische Terrororganisationen gefordert werden soll, aber man sich immerhin dazu herbeilassen will, diese Terrororganisationen genauso zu verurteilen wie Israel - und damit beide Seiten auf dieselbe Stufe zu stellen. Und, ganz wichtig: Man will sich von den extremistischen "propalästinensischen" Demos distanzieren, aber zugleich beklagen, dass diese "kriminalisiert" würden, also fordern, dass man die Hamas offen bejubeln darf.
Hinweis an den Autor: Es ist kein Tappen ins Fettnäpfchen, wenn Terrororganisationen und ihre Untaten verherrlicht werden. Es ist eine ernstgemeinte politische Position, die an Eindeutigkeit nichts vermissen lässt.
zum Beitrag15.10.2024 , 21:00 Uhr
"Nur die Hälfte befürworten die Forderung, Deutschland sollte die Ukraine militärisch unterstützen. Und der Anteil der Gegenstimmen liegt wesentlich höher." Das kann nicht stimmen. Wenn die Hälfte der Befragten die militärische Unterstützung der Ukraine durch Deutschland befürwortet, kann die Anzahl der Gegenstimmen nicht höher und erst recht nicht wesentlich höher liegen, denn mehr als 2 Hälften gibt es nicht. Ein Blick in die verlinkte Studie zeigt, dass der Anteil der Gegenstimmen (bei 50 % Befürwortern) nur 24 % beträgt.
zum Beitrag15.10.2024 , 20:48 Uhr
Ja, schrecklich. Auch auf dem Smartphone war es vorher übersichtlicher und besser lesbar.
zum Beitrag15.10.2024 , 20:32 Uhr
Das ist richtig. Trotzdem sollte sich ein Faktencheck an die Fakten halten und nicht seinerseits Unsinn verbreiten.
zum Beitrag15.10.2024 , 20:28 Uhr
Die Aufgaben der Polizei beschränken sich nicht auf die Strafverfolgung. Sie hat auch die Aufgabe der Gefahrenabwehr und damit auch der Verhinderung von Straftaten.
Und bei der Strafverfolgung erschöpft sich die Aufgabe der Polizei nicht darin, Anzeigen an die "Justiz" (genauer: die Staatsanwaltschaft, die dann über die Anklageerhebung entscheidet) weiterzuleiten. Sie muss auch den Sachverhalt ermitteln, denn das übernimmt die Staatsanwaltschaft bei der sog. Kleinkriminalität nicht selbst. Dass die Polizei diese Pflicht aber zeitnah und gewissenhaft erfüllt, darf gerade bei Bedrohungen füglich bezweifelt werden. Und die Staatsanwaltschaften stellen gerade bei Straftaten im sozialen Nahbereich des Opfers, insbesondere bei Bedrohungen und Körperverletzungen, viele Verfahren einfach ein und verweisen die Opfer auf den Privatklageweg.
zum Beitrag15.10.2024 , 09:57 Uhr
Die Bedrohung einer Person ist ein Straftatbestand (§ 241 Strafgesetzbuch). Die Polizei unternimmt aber meist nichts (außer vielleicht einer läppischen "Gefährderansprache"), es sei denn, eine "wichtige" Person wird bedroht.
zum Beitrag15.10.2024 , 09:54 Uhr
Faktencheck zum Faktencheck: Bei mimikama heißt es zu Beginn des sog. Faktenchecks zu der im Artikel zitierten Falschbehauptung: "Falsch! Das Gleichstellungsgesetz zielt darauf ab, trans- und nichtbinären Personen eine einfachere Änderung ihres Geschlechtseintrags zu ermöglichen."
Das ist schlicht falsch. Das "Gleichstellungsgesetz", also das Bundesgleichstellungsgesetz, hat mit Geschlechtseinträgen überhaupt nichts zu tun. Das Gesetz, in dem diese neu geregelt wurden, heißt "Selbstbestimmungsgesetz", amtlich: "Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag". Beim Bundesgleichstellungsgesetz geht es nur um die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Bundes.
zum Beitrag14.10.2024 , 23:46 Uhr
Doppelnennungen gab es schon viel früher, und das nicht nur bei konservativen Parteien, sondern sogar bei der NSDAP, s. zum Beispiel diesen Bericht des WDR: "Berlin, 1. Mai 1933: "Deutsche Volksgenossen und Volksgenossinnen, der Mai ist gekommen", begrüßt Reichskanzler Adolf Hitler in seiner Rede zum "Tag der nationalen Arbeit" seine tausenden Zuhörer auf dem Tempelhofer Feld." Link: www1.wdr.de/sticht...ofer-feld-100.html
Auch bei den Zuhörern Hitlers rief das keine Abwehr hervor.
zum Beitrag14.10.2024 , 23:21 Uhr
So ist es. Von den ca. 700.000 palästinensischen Flüchtlingen, die tatsächlich früher in Israel lebten, dürften im Übrigen heute nur noch wenige zehntausende am Leben sein, da "früher" mehr als 75 Jahre her ist.
zum Beitrag14.10.2024 , 22:31 Uhr
Der Chef der Gewerkschaft der Lehrer der UNRWA, Fateh al-Sharif, war ein Hamas-Kommandeur, wie Daniel Bax im Interview mitteilt. Das legt die Annahme sehr nahe, dass die Mitglieder dieser Gewerkschaft mehrheitlich Hamas-Anhänger, wenn nicht Hamas-Mitglieder, sind.
Und die Behauptung von Juliette Touma, dass die Schulen der UNRWA "den Grundsätzen der Vereinten Nationen von Frieden, Toleranz und Neutralität verpflichtet sind", hätte Daniel Bax nicht einfach so stehen lassen sollen, s. dazu hier: taz.de/Studie-zu-p...+schulb%C3%BCcher/
zum Beitrag14.10.2024 , 22:11 Uhr
So unterschiedlich sind die Fluchtursachen nicht. Die Ursache der Flucht palästinensischer Araber aus Israel lag zum großen Teil in dem von arabischen Staaten (Ägypten, Transjordanien, Syrien, Libanon und Irak) geführten Angriffskrieg gegen Israel unmittelbar nach der von den UN anerkannten israelischen Staatsgründung.
zum Beitrag14.10.2024 , 21:22 Uhr
Es gibt keine Maximalrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Natürlich kann man nicht mehr Rentenanwartschaften erwerben, als wenn man im gesamten Erwerbsleben durchgehend ein beitragspflichtiges Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erzielt (dann liegt die Rente brutto etwa bei 3.500 Euro). Aber wenn es keine Beitragsbemessungsgrenze mehr gäbe, könnte man theoretisch unbegrenzte Rentenansprüche erwerben.
zum Beitrag14.10.2024 , 02:01 Uhr
Ja, die westlichen Medien sind voller Mitgefühl mit den Arabern, und zwar immer dann und nur dann, wenn man Israel die Schuld in die Schuhe schieben kann. Verletzen die palästinensische Autonomiebehörde, die Hamas, die Hisbollah oder der libanesische Staat die Menschenrechte von Arabern, ist das den meisten westlichen Medien keine Zeile wert. Dass zu den Opfern der Hamas-Massaker und -Geiselnahmen sowie der Hisbollah-Raketenangriffe auch israelische Araber gehören, bleibt ebenfalls meist unerwähnt; da wird die Empathie für Araber dann wieder auf das übliche Maß zurückgesetzt.
Und wenn Israel nicht ein mehrheitlich jüdischer, sondern ein arabischer Staat wie die anderen in der Region wäre, dann würden die meisten westlichen Medien sich - ceteris paribus - über getötete Zivilisten in Gaza oder im Libanon nicht mehr aufregen, als sie es in Bezug auf Zivilisten tun, die z. B. in Gaza von der Hamas getötet oder gefoltert werden.
zum Beitrag14.10.2024 , 01:15 Uhr
Der Artikel verzerrt die Verhältnisse. Die Kriegführung Israels wird in den deutschen Massenmedien (mit Ausnahme der Springer-Presse) ständig rauf- und runterkritisiert und als "unverhältnismäßig" gebrandmarkt. Heute in der Tagesschau wurde im Nahost-Teil als erstes über israelische Angriffe berichtet, und die andauernden Raketenangriffe der Hisbollah, durch die der Krieg begonnen wurde, wurden erst viele Sätze später in einem Nebensatz beiläufig erwähnt (und am Ende kam noch eine Eilmeldung über einen Drohnenangriff der Hisbollah auf israelische Zivilisten mit 40 Verletzten, übrigens ohne Vorwarnung).
Und Baerbock? Die erhebt am laufenden Band Vorwürfe gegen Israel und hat dafür gesorgt, dass die mit der Hamas kooperierende UNRWA wieder Geld von Deutschland erhält und dass Waffenlieferungen an Israel gestoppt wurden.
Und die Autorin bezeichnet das Vorgehen der IDF in Gaza als "Vergeltung", als gehe es nicht darum, die Hamas auszuschalten, gibt eine Zahl der in Gaza Getöteten an, ohne zu sagen, wie viele Hamas-Leute darunter waren, und wirft Israel kontrafaktisch "systematisches Aushungern" vor. Dass die von der Hamas genommenen Geiseln nicht erwähnt werden, rundet das Bild ab.
zum Beitrag13.10.2024 , 10:39 Uhr
Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist und mehr als die monatliche Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt jetzt schon "den selben" Beitrag wie jemand, dessen Einkommen so hoch ist wie diese Grenze. Gemeint ist offenbar die Forderung, die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen, sodass das gesamte Einkommen beitragspflichtig ist. Kann man machen, aber dann erhöhen sich auch die daraus resultierenden Rentenansprüche entsprechend. Und die Erweiterung der Personengruppen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, bringt ebenfalls eine Erhöhung der Ausgaben der Rentenversicherung mit sich, weil diese weiteren Einzahler dann auch entsprechende Rentenansprüche erwerben. Es gibt in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Beitragspflichten ohne entsprechende Leistungsansprüche der Beitragszahler.
zum Beitrag12.10.2024 , 10:08 Uhr
Die Friedenspflicht verbietet nicht, während der laufenden Verhandlungen zu streiken. Der Streik ist doch gerade ein Druckmittel, um in den Verhandlungen möglichst viel durchzusetzen. Wahrscheinlich geht es eher um die Frage der Verhältnismäßigkeit eines unbefristeten Streiks.
zum Beitrag11.10.2024 , 09:53 Uhr
Das ist falsch. Es gibt kaum Presseorgane, die so engagiert gegen Antisemitismus anschreiben wie die Springer-Presse. Und die CDU ist in Bezug auf Antisemitismus und seine Bekämpfung im Vergleich zu den anderen Parteien nicht das größere, sondern eher das kleinere Übel.
zum Beitrag11.10.2024 , 09:41 Uhr
Sowohl das Landesinstitut als auch die interviewte Lehrerin meinen, dass die Schule die Schüler nicht "belehren" solle. Es ist aber gerade Sinn der Schulpflicht, Kinder zu belehren und dafür zu sorgen, dass sie in der Schule etwas anderes hören als den Müll, der ihnen zu Hause von ihren Eltern eingetrichtert wird.
Ich frage mich, wie an dieser Schule wohl der Nationalsozialismus behandelt wird. Man kann über die Nazizeit schwerlich im Sinne des staatlichen Bildungsauftrages unterrichten, ohne in gewisser Weise gegen die Nazis und für die von ihnen Verfolgten, insbesondere die Juden, Partei zu ergreifen. Wenn es aber eine kritische Anzahl von Schülern gibt, für die aufgrund elterlicher Erziehung der Holocaust auch ein "sensibles Thema" ist und sie nichts davon hören wollen, ihn leugnen oder ihn gar als großartige Tat bewerten: Duckt sich die Schule dann auch weg? Auch die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Akzeptanz von Homosexualität sind übrigens für viele Schüler "sensible Themen", über die sie nicht im Sinne der Verfassung eines demokratischen und den Menschenrechten verpflichteten Staates "belehrt" werden wollen.
zum Beitrag10.10.2024 , 21:23 Uhr
Logisch ist das; es setzt jedoch voraus, dass es gerade auf das Verhältnis der Geschlechter der Parteimitglieder ankommen müsse. Ebenso könnte man aber auch fordern, dass es auf das Verhältnis Alte/Junge, abhängig Beschäftigte/Selbstständige, Behinderte/Nichtbehinderte, Hetero-/Homosexuelle, Weiße/Nichtweiße, ehelich/nichtehelich Geborene (s. Artikel 6 Absatz 5 Grundgesetz) usw. usw. ankommen müsse. Ich sehe für nichts davon einen sachlichen Grund. Ich wähle Parteien oder Personen nicht wegen der Zugehörigkeit der Kandidaten zu einer bestimmten Gruppe, sondern wegen ihrer Politik. Und das dürfte den meisten so gehen. Wer z. B. meint, in den USA müsse jetzt endlich mal eine Frau Präsident werden, dürfte das in Bezug auf Frankreich ganz anders sehen :-).
zum Beitrag10.10.2024 , 20:47 Uhr
Ich habe vor einigen Jahren in einer juristischen Fachzeitschrift eine Stellenanzeige der Hamburger Justiz gelesen, die neue Staatsanwälte suchte und mitteilte, dass Männer bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt würden, weil die Zahl der weiblichen Staatsanwälte höher sei als die der männlichen und ausgewogene Geschlechteranteile erreicht werden sollten.
zum Beitrag10.10.2024 , 08:17 Uhr
Es erscheint mir zwar auch als SLAPP, weil die Äußerung offensichtlich von der Meinungsfreiheit gedeckt war. Aber der Antrag an das Gericht, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 EUR anzudrohen, ist bei Unterlassungsklagen nichts Ungewöhnliches, weil diese Obergrenze des Ordnungsgeldes im Gesetz steht. Wortlaut von § 890 Absatz 1 und 2 der Zivilprozessordnung: "(1) Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu verurteilen. Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 250.000 Euro, die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen. (2) Der Verurteilung muss eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil nicht enthalten ist, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges erlassen wird."
zum Beitrag08.10.2024 , 21:03 Uhr
Volle Zustimmung!
zum Beitrag08.10.2024 , 21:01 Uhr
Die Pager wurden nicht zu zivilen Zwecken von der Hisbollah bestellt, sondern zur Ermöglichung einer Kommunikation ohne Ortungsmöglichkeit zwischen den Terroristen. Die Pager dienten damit der Fortsetzung der Raketenangriffe.
zum Beitrag08.10.2024 , 20:58 Uhr
Meine Angaben offenkundig nicht falsch. Sie bestreiten ja gar nicht, dass die Pager-Aktion die Hisbollah-Mitglieder traf; Sie bewerten die Aktion lediglich als rechtswidrig, weil Sie die Mitglieder der Terrororganisation Hisbollah in Zivilisten und - ja, was eigentlich?; Sie sagen es nicht - einteilen wollen. Und Kinder waren nicht das Ziel der Aktion.
Demgegenüber terrorisiert die Hisbollah mit ihren Raketenangriffen ständig und absichtlich großflächig Zivilisten, und die Opfer dieser Angriffe sind neben Juden auch Araber, Muslime und Drusen, z. B. die 12 drusischen Kinder auf den Golan-Höhen, die beim Fußballspielen von einer Hisbollah-Rakete getötet wurden.
zum Beitrag08.10.2024 , 20:36 Uhr
Der Atomausstieg wurde bereits von der rot-grünen Koalition (Kanzler Schröder) beschlossen und gesetzlich geregelt, und in der Folge wurden einige AKWs abgeschaltet. In der Merkel-Regierungszeit wurden lediglich die Laufzeiten verlängert. Und auch das wurde nach Fukushima wieder rückgängig gemacht, weil Merkel befürchtete, dass die CDU sonst die Landtagswahlen in Baden-Württemberg verliert, was dann trotzdem geschah; der Grüne Kretschmann wurde Ministerpräsident. Die Grünen hatten bereits in den 80er Jahren den Atomausstieg gefordert, und sie hatten sich damit bereits in der Schröder-Regierungszeit durchgesetzt und auch nach Fukushima - auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht im Bund regierten - durchgesetzt, denn wenn Merkel nicht den Verlust von Stimmen an die Grünen befürchtet hätte, wäre es bei der Laufzeitverlängerung geblieben. Und das endgültige Atom-Aus kam während der jetzigen Ampel-Regierungszeit mit Habeck als Wirtschafts- und Klimaschutzminister.
Das sind die Tatsachen. Und die Grünen haben es dementsprechend bekanntlich als eigenen Erfolg gefeiert, als das letzte AKW abgeschaltet wurde.
zum Beitrag08.10.2024 , 09:33 Uhr
In der Tat. Kasachstan hat eigene Uranvorkommen, also gilt hier: Die Erde schickt keine Rechnung.
zum Beitrag08.10.2024 , 09:28 Uhr
Die aktuelle Eskalation begann nicht mit der israelischen Pager-Aktion, sondern mit den Raketenangriffen der Hisbollah, die den Norden Israels praktisch unbewohnbar machen. Und dass im Artikel die Personen, die bei den Pager-Angriffen getötet und verletzt wurden, nur als Menschen ohne weitere Angaben bezeichnet werden, blendet aus, dass es sich dabei um Hisbollah-Mitglieder handelte, die in dieser Terrororganisation eine so wesentliche Rolle spiel(t)en, dass sie von ihrer Führung zum Schutz vor einer Ortung gezielt mit diesen Pagern ausgestattet wurden.
zum Beitrag08.10.2024 , 09:15 Uhr
Es ist schon lustig, dass der Autor ausgerechnet die "German Angst" als Ursache dafür ausmacht, dass die Grünen zurzeit die Wahlen verlieren. Ohne diese Angst hätten die Grünen nie Wahlen gewonnen und auch den Atomausstieg nicht durchsetzen können. Und ohne das Schüren von Angst vor einer Klimakatastrophe können die Grünen auch keine "Transformation" der Industrie zu Zwecken des sog. Klimaschutzes durchsetzen.
zum Beitrag07.10.2024 , 21:40 Uhr
"Im Grunde gehe es um eine Gruppe von rund 40 Personen, die immer wieder auf Demonstrationen auffällig würden." meint die Berliner Innensenatorin. Aha. Mal angenommen, das stimmt: Ist es zu viel verlangt, dass sich die anderen Demonstranten davon distanzieren und dass die Versammlungsleitung diese Leute aus den Demos ausschließt? Oder galt dieser Anspruch nur bei den Demos gegen die Corona-Maßnahmen?
zum Beitrag07.10.2024 , 21:30 Uhr
Und gerade waren staatliche Subventionen für die Industrie noch "unfair" - allerdings nur, wenn China das macht.
zum Beitrag07.10.2024 , 21:18 Uhr
Im Artikel heißt es: "Die Grünen waren schon weiter. Zwischen 1998 und 2005 reformierten sie unter Joschka Fischer den Sozialstaat, führten erneuerbare Energien ein und übernahmen international Verantwortung." Nein, die Koalition SPD/Grüne hat in der Kranken- und Rentenversicherung sowie bei den Arbeitslosen massiven Sozialabbau betrieben. Und das "Übernehmen internationaler Verantwortung" bestand in der Beteiligung an einem Angriffskrieg gegen Serbien, der nicht durch ein UN-Mandat gedeckt war und der die bestehenden und völkerrechtlich anerkannten Staatsgrenzen Serbiens de facto durch die Abspaltung des Kosovo (der bis heute weder von den UN noch von der EU als Staat anerkannt ist) verändert hat. Und dass die Energiewende weit mehr als die Kugel Eis kostet, von der Trittin 2004 als Umweltminister sprach, sollte mittlerweile allgemein bekannt sein.
zum Beitrag07.10.2024 , 20:48 Uhr
Diese Gleichgültigkeit zeigt in erster Linie die Hamas, die keinerlei Schutzräume für gazanische Zivilisten eingerichtet hat und sie als menschliche Schutzschilde einsetzt. Und auch der von der Hamas betriebene Märtyrerkult zeigt, dass es ihr nicht um das Leben von Palästinensern geht.
zum Beitrag07.10.2024 , 20:44 Uhr
Eine Aufforderung, keinen Genozid zu begehen, - und mehr besagt Ihr Zitat nicht - ist nicht dasselbe wie die Bewertung, dass einer begangen werde.
zum Beitrag07.10.2024 , 08:56 Uhr
Sie verdrehen die Verhältnisse. Israel hat den Iran nicht provoziert. Es waren die Proxys des Mullah-Regimes Hamas und Hisbollah, die vor einem Jahr unprovoziert Israel angegriffen haben. Und es war der Iran, der Israel zwei Mal mit massivem Raketenbeschuss angegriffen hat.
Und der "Konflikt" zwischen Israel und dem Iran besteht seit Jahrzehnten darin, dass es zur Staatsideologie des Mullah-Regimes gehört, Israel vernichten zu wollen. Da helfen auch Verhandlungen nicht, denn es gibt keinen denkbaren Kompromiss. Wie sollte der aussehen? Eine 50%-Vernichtung Israels?
zum Beitrag06.10.2024 , 22:19 Uhr
Was im Artikel nicht richtig deutlich wird: Gewalt, Gewaltaufrufe und Terrorverherrlichung gibt es nur bei den sog. propalästinensischen Demonstrationen, nicht bei den israelsolidarischen. Und das ist in anderen westlichen Ländern auch so.
zum Beitrag06.10.2024 , 21:48 Uhr
Der IGH hat ein Verfahren zur Prüfung des Genozidvorwurfs Südafrikas eingeleitet, mehr nicht. Bestätigt hat der IGH den Vorwurf nicht. Und Südafrika hat beim Gerichtshof inzwischen Verlängerung der bis zum 28.10.2024 laufenden Frist für die Vorlage von Beweisen für den Vorwurf beantragt. Südafrika hat nämlich keine Beweise für seine Behauptung, dass Israel in Gaza einen Genozid begehe.
zum Beitrag06.10.2024 , 21:20 Uhr
Denjenigen, die durch Krankheit oder Pflege von Angehörigen daran gehindert sind, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, bringt ein "Anreiz" in Form einer Prämie überhaupt nichts, denn von einer Zahlung in Höhe von 1.000 Euro wird man weder gesund, noch entfällt der Pflegebedarf der Angehörigen. Die Forderung nach einem staatlichen finanziellen Anreiz zur Arbeitsaufnahme setzt die Annahme voraus, dass die Adressaten der Maßnahme ohne die Prämie gar nicht arbeiten wollten, sondern lieber Bürgergeld bezögen.
zum Beitrag06.10.2024 , 19:53 Uhr
Die im Artikel genannte geplante neue Leitlinie ist keine S3-Leitlinie, weil sie eben nicht auf Evidenz beruht, sondern lediglich auf Konsens, und auch dieser besteht nur unter den Verfassern der Leitlinie.
zum Beitrag06.10.2024 , 08:38 Uhr
Entgegen der Behauptung von Sabine Maur gibt es in der Fachwelt erhebliche Differenzen. In den skandinavischen Ländern und in Großbritannien ist die Fachwelt von der Gabe von Pubertätsblockern und von sog. geschlechtsangleichenden Operationen als primäre Therapieoptionen längst abgerückt.
zum Beitrag04.10.2024 , 11:03 Uhr
In Gaza und im Libanon ist gar nichts stabil, und im Iran ist ein Terrorregime stabil.
Und im 2. Weltkrieg hat nicht jeder bei den Bombenangriffen der Alliierten getötete Zivilist neue kampfbereite Nazis erzeugt. Die Anzahl der "Werwölfe" war sehr überschaubar.
zum Beitrag04.10.2024 , 10:54 Uhr
2005 war das Jahr, in dem Israel sich vollständig aus Gaza zurückgezogen und auch alle israelischen Siedlungen in Gaza beseitigt hat.
zum Beitrag04.10.2024 , 10:52 Uhr
Israel hat sich 2005 aus Gaza zurückgezogen. Die Hamas ist erst 2007 (nach den letzten palästinensischen Wahlen, seitdem gab es keine mehr) an die Macht gekommen. Ihre Behauptung, Israel habe Gaza der Hamas überlassen, ist falsch.
zum Beitrag04.10.2024 , 10:47 Uhr
Schon Ihr erster Satz ist antisemitisches Verschwörungsgeblubber.
zum Beitrag02.10.2024 , 09:00 Uhr
Bilanz des iranischen Raketenangriffs: 0 tote Israelis, 1 toter Palästinenser, der in der Nähe von Jericho von einer herabfallenden Rakete erschlagen wurde, und 5 tote Iraner durch die Explosion einer Rakete beim Abschuss.
zum Beitrag01.10.2024 , 09:23 Uhr
Doch, es ist weiterhin Verteidigung. Die Hamas und die Hisbollah, die die jetzigen Kriege angefangen haben, führen weiter Krieg. Die Hamas hält weiterhin die Geiseln gefangen, und die Hisbollah feuert weiterhin Raketen auf Israel.
Und:
1. Die Zahl von 40.000 Toten in Gaza ist nicht gesichert, aber Sie blenden aus, dass unter der von Ihnen genannten Zahl ein großer Teil Hamas-Terroristen ist. 2. Sie suggerieren, Nasrallah sei ausschließlich von Zivilisten umgeben gewesen. Das stimmt nicht. 3. Der letzte Krieg zwischen Israel und dem Libanon ist nicht beendet worden, vielmehr besteht seit 2006 ein Waffenstillstand. Zu den Bedingungen des Waffenstillstands gehört nach der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates, dass die Hisbollah zu entwaffnen ist und keine Truppen südlich des Litani haben darf. Diese Bedingungen hat der libanesische Staat nicht eingehalten, sondern zugelassen, dass die Hisbollah weiter aufgerüstet und Israel angegriffen hat.
zum Beitrag29.09.2024 , 22:14 Uhr
Wieso denn? Die Hisbollah hat Israel angegriffen und schießt weiter mit Raketen auf die israelische Zivilbevölkerung, von der Zigtausende ihre Wohnungen verlassen mussten. Jetzt haben die israelischen Streitkräfte die Hisbollah schwer geschwächt, und es ist nur konsequent, diesen Vorteil auszunutzen und zu versuchen, die Hisbollah zu zerschlagen, ihre Machtposition im libanesischen Staat zu beseitigen und den israelischen Binnenflüchtlingen eine Rückkehr in ihre Wohngebiete zu ermöglichen.
zum Beitrag29.09.2024 , 02:33 Uhr
Es gibt keine Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer "(sehr) hohen Rente". Mehr als ca. 3.400 Euro brutto monatlich lassen sich auch unter günstigsten Bedingungen nicht erzielen. Es gibt hohe Beamtenpensionen; das sind aber keine Renten.
zum Beitrag27.09.2024 , 08:50 Uhr
Seit Oktober 2023 greift die Hisbollah Israel mit Raketen an, wodurch es zigtausende israelische Binnenflüchtlinge gibt, und von den USA, Deutschland und den arabischen Staaten hörte man keinen Pieps in Bezug auf eine Waffenruhe, geschweige denn in Bezug auf die bindende Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrats, nach der die Hisbollah im Süden Libanons nichts zu suchen hat und zu entwaffnen ist. Jetzt, wo Israel zurückschlägt und seit der Pager-Aktion einen militärischen Erfolg nach dem anderen erzielt, rufen diese Staaten auf einmal nach einer Waffenruhe.
Dass eine Fortsetzung der israelischen Aktionen für sich allein keine "dauerhafte Sicherheit" bringt, ist eine Binsenweisheit. Solange die Hisbollah handlungsfähig ist, kann es keinen Frieden geben. Aber es ist schon ein Fortschritt, wenn sie so weit wie möglich geschwächt wird und ihre Raketen zerstört werden, bevor sie abgeschossen werden. Die Forderung nach einer Waffenruhe zum jetzigen Zeitpunkt läuft nur darauf hinaus, die Fähigkeit der Hisbollah zu immer neuen Raketenangriffen auf die Zivilbevölkerung aufrechtzuerhalten. Das sorgt erst recht nicht für Sicherheit in der Region.
zum Beitrag24.09.2024 , 00:42 Uhr
Baskins Behauptung, die Tunnel nach Ägypten im Philadelphi-Korridor (wieso "Philadelphia"?) seien eine Erfindung, ist eine steile These, der in zahlreichen Berichten widersprochen wird, s. z. B. hier: jungle.world/blog/...chmuggel-die-hamas
Und dass eine dauerhafte Sicherung des Philadelphi-Korridors durch Ägypten realistisch wäre, ist angesichts der Mengen an Waffen und Munition, die in der Vergangenheit aus Ägypten nach Gaza geschmuggelt worden sind, eine gewagte Annahme, auf die Israel sich nicht verlassen kann.
zum Beitrag23.09.2024 , 20:52 Uhr
Ich bin Westdeutscher und verstehe das vollkommen. Auch Ihren Kommentar von 15:23 Uhr. Die DDR, deren Verschwinden viele Linkswähler in Ostdeutschland bedauerten, hatte ihre Grenzen kontrolliert und niemanden reingelassen oder dauerhaft dabehalten, dessen Anwesenheit nach Einschätzung der Staatsführung den Interessen der DDR bzw. dem "Aufbau des Sozialismus" schadete. Unter Westlinken wird eine Migrationspolitik, wie sie die DDR praktizierte, meist als "Nützlichkeitsrassismus" bezeichnet - zumindest heute. Als es die DDR noch gab, sah es anders aus. Viele Linksradikale in Westdeutschland verteidigten damals das Recht der DDR, seine Grenzen als souveräner Staat zu schützen, während diejenigen in Westdeutschland, die lautstark eine Öffnung der Grenzen forderten, meist zur antikommunistischen Rechten zählten.
zum Beitrag23.09.2024 , 20:20 Uhr
Artikel 20a Grundgesetz ist nicht durch die Ewigkeitsklausel geschützt. Die sog. Ewigkeitsklausel (Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz) schützt nur die Artikel 1 und 20, siehe hier: www.gesetze-im-int....de/gg/art_79.html
zum Beitrag22.09.2024 , 22:50 Uhr
Wenn der von der Autorin geforderte Aufwand, der an der Obdachlosigkeit der betreffenden Personen nichts ändert, umsetzbar ist, dann ist nicht erkennbar, weswegen Housing First nach ihrer Ansicht nicht umsetzbar sein sollte. Die Parkplätze vor Discountern befinden sich übrigens auf privaten Grundstücken, die den Betreibern der Discounter gehören oder von ihnen gemietet worden sind, und sie werden von den Betreibern nicht für Autos "verschwendet", sondern die Betreiber versprechen sich von den Parkplätzen, Autofahrer als Kunden zu gewinnen. Und zwischen der Gruppe der Obdachlosen und der der Autofahrer einen Interessenkonflikt herbeizureden, wird den Obdachlosen nichts nützen; die werden als gesellschaftlich und zahlenmäßig schwächere Gruppe im Konfliktfall das Nachsehen haben.
zum Beitrag22.09.2024 , 09:37 Uhr
Im Sozialismus wäre der konsequente Klimaschutz, wie Sie ihn beschreiben, auch nur umsetzbar, wenn mit dem Kapitalismus zugleich die Demokratie abgeschafft wird.
zum Beitrag19.09.2024 , 08:43 Uhr
„Wenn die Kommission am Ende eine Empfehlung herausgibt, es wird zu viel Geld gegen antimuslimischen Rassismus ausgegeben, da wird zu viel über sexuelle Vielfalt an den Schulen geredet und die machen alle Genderwahn, dann wird sich das natürlich übersetzen in die Förderpraxis“, befürchtet der Migrationsrat-Referent Ed Greve. Vielleicht sollte der Referent mal eine Umfrage unter denjenigen Migranten, die er vor "antimuslimischem Rassismus" schützen will, zur Frage machen, was diese davon halten, wenn an Schulen über sexuelle Vielfalt geredet wird.
zum Beitrag19.09.2024 , 08:28 Uhr
"Frauen in Machtpositionen garantieren keine feministische Politik. Wenn ich Konkurrent*innen wegtreten kann, kann ich mich isoliert stark machen – davon profitieren auch privilegierte Frauen." sagt Sarah Kessler. Leider wurde sie im Interview nicht gefragt, was sie von Frauenquoten hält.
zum Beitrag18.09.2024 , 22:19 Uhr
Ich schließe mich auch an. Seit dem Hamas-Massaker vom 07.10.2023 greift die Hisbollah Israel mit Raketen an, ohne irgendwelche Rücksicht auf Zivilisten zu nehmen, und ständig wird allein von Israel verlangt, keine unschuldigen Zivilisten zu töten. Die Pager-Aktion war zielgerichtet ausschließlich gegen Mitglieder der Hisbollah gerichtet, die die Geräte für ihre Leute beschafft und nicht an Zivilisten verteilt hat. Und jetzt wird trotzdem wieder von vielen Seiten das Völkerrecht gegen Israel in Anschlag gebracht, und zwar ein eingebildetes Völkerrecht, in dem jede erdenkliche militärische Aktion Israels als völkerrechtswidrig gebrandmarkt wird - natürlich ohne zu sagen, welche Regel des Völkerrechts denn verletzt worden sein soll.
zum Beitrag16.09.2024 , 21:21 Uhr
In meinem Kopf ist es durchaus präsent. Aber es geht hier um 15 Euro monatlich, und zwar für diejenigen, die sich das Ticket für 49 Euro monatlich bisher dauerhaft leisten konnten. Und wenn man das Abo, wie in dem von Ihnen genannten Beispiel, nutzen kann, um preiswerter einzukaufen, dann wäre es unsinnig, wegen der Preiserhöhung auf das Ticket zu verzichten und für seine Einkäufe Mehrausgaben in Kauf zu nehmen, die höher sind als die Preiserhöhung für das Ticket.
Und die Marktstudie war mit Sicherheit nicht auf Menschen beschränkt, für die eine Mehrausgabe von 50 Cent pro Tag ein ernsthaftes Problem ist. Im Gegenteil: Solche Umfragen dürften die ärmsten Personen eher selten erreichen. Ich glaube nicht recht daran, dass alle odet fast alle Abonnenten, die in der Studie angekündigt haben, das Abo wegen der Preiserhöhung zu kündigen, tatsächlich kündigen würden, wenn die Preiserhöhung kommt. Es wäre für die meisten ein Verlustgeschäft, auf Einzelfahrscheine bzw. Tageskarten umzusteigen oder gar das Auto, wenn vorhanden, häufiger zu nutzen.
zum Beitrag16.09.2024 , 08:54 Uhr
Wie wollen die Leute, die sagen, dass sie wegen einer Preiserhöhung von 15 Euro monatlich ihr Abo kündigen wollen, eigentlich in der Zukunft ihre Mobilitätsbedürfnisse decken? Wollen die sich dann ein Auto kaufen? Das wäre erheblich teurer.
zum Beitrag16.09.2024 , 08:46 Uhr
Mir fällt auf, dass bei den konkreten Beispielen, die Kurz für die Arbeit der KPÖ bringt, das Wort "Klima" nicht vorkommt. Auch bei seinen eigenen Vorschlägen für die Linkspartei, die Menschen zu erreichen, nennt er dieses Thema nicht. Das dürfte daran liegen, dass für die Gruppen, um die Kurz sich in der Tradition der Linken kümmern will, der sog. Klimaschutz nicht gerade prioritär ist, um es zurückhaltend auszudrücken. Die "ökologisch-linke Innenstadtklientel" wird sich noch wundern, wenn die Linkspartei versuchen sollte, die Vorschläge von Kurz umzusetzen. Als die Linkspartei in Ostdeutschland noch als "Kümmererpartei" auftrat, hat sie das Thema "Klimawandel" weitgehend den Grünen überlassen. Das hat Gründe. Die "Arbeitenden und Prekären" sind größtenteils nicht dazu bereit, sich noch weiter einzuschränken, um die Welt vor dem Klimawandel zu retten.
zum Beitrag15.09.2024 , 10:18 Uhr
Normalerweise empfehlen manche taz-Foristen in ihren Kommentaren zu ähnlichen Artikeln ja gern, die Linkspartei zu wählen. In Bremen regiert sie allerdings mit, und man merkt es: Sie wird den Prozess der Senkung von Standards im Sozialbereich zwar nicht verhindern, aber "wachsam begleiten". Na fein.
zum Beitrag15.09.2024 , 09:51 Uhr
Sagen wir's mal so: Gerade in den Berufsgruppen, in denen die öffentlich geäußerte "Haltung" eine wichtige Rolle spielt, achtet man sehr darauf, was "oben" (tatsächlich oder vermeintlich) erwünscht ist. Der Konformismus ist tief verinnerlicht, und der Gehorsam ist vorauseilend. Wenn sich in der Politik - oder im "Konsens der Demokraten" - der Wind dreht, dann dreht er sich auch in den "Qualitätsmedien", insbesondere im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, ohne dass es dafür einer staatlichen Weisung bedarf.
zum Beitrag15.09.2024 , 09:35 Uhr
Ja. Zu den Zeiten der Reisebeschränkungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen hatte die No-Border-Fraktion übrigens Sendepause. Und der Satz "Kein Mensch ist illegal" war auch kaum noch zu hören.
zum Beitrag14.09.2024 , 02:19 Uhr
Er war der Vertreter eines echten Verbrechers. Mit einem "Generalverdacht" gegen Muslime hat seine Ausweisung nichts zu tun. Es geht um eine einzelne Person. Und eine Ausweisung setzt mitnichten eine strafrechtliche Verurteilung voraus. Es gibt kein Menschenrecht für Repräsentanten des Mullah-Regimes, sich dauerhaft in Deutschland aufzuhalten.
zum Beitrag14.09.2024 , 01:29 Uhr
"Daraus jetzt ein Genderthema zu machen ist wenig sinnvoll." So ist es.
zum Beitrag14.09.2024 , 01:27 Uhr
Ja, Empfindungen sind immer subjektiv; insofern habe ich mich falsch ausgedrückt. Mir ging es darum, dass die Verwendung dieses Pleonasmus durch Juliane Krause abwertende Tendenz hat, als seien die Empfindungen unbegründet, wie auch in ihrem Hinweis darauf deutlich wird, dass mehrheitlich junge Männer angegriffen werden.
Aber meine von Ihnen zitierte Eingangsbehauptung greift lediglich die Ausführungen von Frau Krause auf. Wenn sich (wegen des höheren Anteils weiblicher Alleinerziehender) weniger Frauen ein Auto leisten können als Männer, wie Frau Krause sagt, handelt es sich doch nicht um eine freiwillige Wahl, wenn sie weniger das Auto nutzen; und die Formulierung von Frau Krause "können sich nicht unbedingt leisten" impliziert doch, dass sie nur deshalb kein Auto haben, weil sie es nicht finanzieren können. Es liegt nicht am Geschlecht bzw. an geschlechtsspezifischen Vorlieben, wenn Frauen weniger Auto fahren als Männer, sondern an bestimmten Sachzwängen, die bei Frauen häufiger auftreten als bei Männern. Und es ist nicht geschlechtergerecht, aus Benachteiligungen von Frauen, die diese Sachzwänge verursachen, eine frauenspezifische "Wahl der Verkehrsmittel" herzuleiten.
zum Beitrag13.09.2024 , 08:56 Uhr
Dass Frauen weniger Auto fahren als Männer, liegt laut Artikel vor allem daran, dass sie weniger Geld zur Verfügung haben. Das deutet darauf hin, dass die Mobilitätsbedürfnisse zwischen den Geschlechtern gar nicht so unterschiedlich verteilt sind, sondern nur die Verwirklichung dieser Bedürfnisse den Frauen seltener möglich ist. Dafür spricht auch das (angeblich nur "subjektive") Sicherheitsempfinden der Frauen, die sich mehr als Männer dazu veranlasst sehen, öffentliche Räume zu meiden, was vor allem Frauen betrifft, die nicht mit dem Auto nach Hause fahren können und daher sicherheitshalber abends gar nicht erst das Haus verlassen; hätten diese Frauen die Wahl, würden sie sich wahrscheinlich ein Auto zulegen. Die These der Autorin, dass Frauen eine andere "Wahl der Verkehrsmittel" träfen als Männer, ist durch nichts begründet.
zum Beitrag12.09.2024 , 22:01 Uhr
Nein. VW hat die ganze Zeit Milliardengewinne gemacht. Und: Wenn der Betriebsrat nicht vorhanden ist oder nichts zu melden hat, die Arbeitsbedingungen schlecht und die Löhne niedrig sind, wird ein Unternehmen, das an den Kundenbedürfnissen vorbei produziert, ebenfalls Arbeitsplätze abbauen, nur dass die Beschäftigten in der Zeit, in der sie noch Arbeit hatten, weniger verdient, schlechter gelebt und geringere Rentenansprüche erworben haben. Prekäre Konditionen sichern nicht dauerhaft den Job.
zum Beitrag12.09.2024 , 04:53 Uhr
Das stimmt so nicht. Zwischen Arzt und Kassenpatient besteht durchaus ein privatrechtlicher Behandlungsvertrag nach den Paragraphen 630a ff. BGB, nur mit der Besonderheit, dass der Arzt gegen den Patienten keinen Anspruch auf Vergütung hat. Das Honorar wird stattdessen von den Krankenkassen finanziert. Der Anspruch des Arztes auf das Honorar richtet sich allerdings nicht gegen die Krankenkasse, sondern gegen die Kassenärztliche Vereinigung (die die Mittel dafür von den Krankenkassen erhält).
zum Beitrag11.09.2024 , 21:45 Uhr
"Besatzung" bedeutet aus der Sicht der Organisationen, die die BDS-Bewegung gegründet haben und in ihr maßgeblichen Einfluss haben, dass nicht nur das Westjordanland und Gaza, sondern auch das israelische Staatsgebiet "besetztes palästinensisches Gebiet" sei und ganz Israel aus illegalen jüdischen Siedlungen bestehe. Gucken Sie einfach mal bei Wikipedia nach. Die Hamas gehört auch dazu.
zum Beitrag11.09.2024 , 18:04 Uhr
Als chronisch Kranker bin ich regelmäßig in Arztpraxen. Die haben keine gläsernen Behandlungszimmer, sodass ich nicht weiß, ob da ein Patient ist. Aber darum geht es bei der von mir zitierten Stelle im Artikel nicht. Denn darin wird der Fall vorausgesetzt, dass der Arzt wegen eines Nichterscheinens eines Patienten tatsächlich für eine gewisse Zeit niemanden behandeln kann. Natürlich kommt das selten vor, aber selbst wenn es vorkommt, kann der Arzt die Zeit für sinnvolle Tätigkeiten nutzen.
zum Beitrag10.09.2024 , 21:16 Uhr
"Andere Patienten, die – wie alle – meist lange auf einen Termin warten, müssen gegebenenfalls noch länger warten. Ärzte können die Termine schließlich nicht doppelt vergeben, und sie können auch nicht – wie bei anderen Jobs oft möglich – die Zeit anders sinnvoll nutzen."
Verstehe ich nicht. Bei den allermeisten Ärzten wird man nach pünktlichem Erscheinen erst einmal ins Wartezimmer gesetzt, wo meist noch andere Patienten sitzen. Und wenn einer, der jetzt eigentlich dran wäre, nicht erschienen ist, wird einfach ein anderer Patient aus dem Wartezimmer hereingerufen; dadurch geht es für die Patienten, die da sind, sogar schneller.
Und die These, Ärzte könnten Zeiten, in denen sie gerade keinen Patienten behandeln, nicht anderweitig sinnvoll nutzen, steht im Widerspruch zu der immer wieder von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu vernehmenden Klage darüber, dass die Ärzte neben ihren eigentlichen Aufgaben noch so viel Bürokratie zu erledigen hätten, was ja auch durchaus zutrifft. Wieso soll ein Arzt nicht die Zeit, in der kein Patient im Behandlungszimmer ist, dazu nutzen können, z. B. Dokumentationen/Berichte/Arztbriefe zu schreiben oder Bescheinigungen und Rezepte auszustellen?
zum Beitrag10.09.2024 , 20:46 Uhr
Nun ja. Alaows sagt u. a.: „Durch Abschiebung werden keine Wohnungen und keine Kitas geschaffen. Und am Ende sind auch die Menschen weg, die die Strukturen in diesem Land aufgebaut haben“. Festzuhalten ist: Die 28 Straftäter, die vor kurzem nach Afghanistan abgeschoben wurden, haben keine Strukturen in diesem Land aufgebaut, im Gegenteil; sie haben die Strukturen belastet und zum Teil Menschen verletzt oder vergewaltigt, in einem Fall sogar getötet ( www.zdf.de/nachric...raftaeter-100.html ).
Und dass Abschiebungen keine Wohnungen und keine Kitas schaffen, ist eine Selbstverständlichkeit (wenngleich natürlich als Nebeneffekt mancher Abschiebungen Wohnungen frei werden). Durch unkontrollierte Einreisen werden aber auch kein Wohnraum und keine Kitas geschaffen; im Ergebnis wird Wohnraum dadurch verknappt und verteuert (woran selbstverständlich nicht die Einreisenden schuld sind).
zum Beitrag05.09.2024 , 21:03 Uhr
Die Kritik der Linkspartei ist vollauf berechtigt. Eine Bedrohung ist für sich allein schon eine Straftat (§ 241 StGB). Und wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die konkrete Gefahr einer Fremdgefährdung besteht, fehlt es an der persönlichen Eignung für eine waffenrechtliche Erlaubnis (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Waffengesetz), was zur Entziehung der Erlaubnis führen kann. Daher hätte die Polizei, die ja Anlass zu einer Gefährderansprache gesehen hat, unbedingt die Waffenbehörde informieren müssen. Es handelt sich mal wieder um einen Fall, in dem die schlichte Anwendung der bestehenden Gesetze möglicherweise hätte verhindern können, dass der Gefährder weiterhin mit scharfen Waffen herumlaufen konnte.
Aber Bedrohungen werden in Deutschland seit jeher als Kavaliersdelikte behandelt. Wer bei einer Gefährderansprache ruhig bleibt und behauptet, das alles nicht ernst gemeint zu haben, hat gute Chancen, seine Drohungen ungehindert in die Tat umzusetzen.
zum Beitrag05.09.2024 , 20:37 Uhr
Dummerweise haben aber AfD und BSW in Thüringen zusammengezählt die Mehrheit der Sitze im Landtag. Ohne Mitwirkung zumindest einer dieser beiden Parteien kann kein Gesetz verabschiedet werden. Und wenn eine Zusammenarbeit mit der AfD weiterhin tabu sein soll, bleibt nur eine Zusammenarbeit mit dem BSW. Das muss zwar keine Koalition sein, aber wenn eine Minderheitskoalition dauerhaft auf die Stimmen des BSW angewiesen ist, wird sich ein "Tabu" gegenüber dieser Partei schwerlich aufrechterhalten lassen; das BSW wird für seine Mitwirkung schon Zugeständnisse erzwingen.
zum Beitrag05.09.2024 , 07:44 Uhr
War an JANIX gerichtet.
zum Beitrag04.09.2024 , 23:47 Uhr
Themen wie Kolonialismus oder Intersektionalität sind für den Großteil der Bevölkerung völlig irrelevant. Und diejenigen, die sich mit diesen Themen ernsthaft befassen wollen und hierfür die notwendige Zeit haben, lesen in aller Regel fundierte Texte dazu und gehen deswegen nicht ins Theater. Wären die Theaterstücke für einen nennenswerten Teil der Bevölkerung interessant, dann könnten sich die Theater mit den Eintrittsgeldern ebenso selbst tragen wie kommerzielle Kunst, die den Künstlern auch ohne staatliche Förderung den Lebensunterhalt sichert. Nach meiner Erfahrung besuchen die meisten Menschen Theateraufführungen, weil sie unterhalten werden und etwas erleben wollen und nicht, um sich kritisch mit Fachthemen zu befassen.
zum Beitrag04.09.2024 , 22:49 Uhr
Ich finde das auch völlig normal. Aber ich sehe nicht, weswegen ich mich für die Interessen der von Ihnen beschriebene Gruppe einsetzen sollte und weswegen ich dafür sein sollte, dass die Angehörigen dieser Gruppe, soweit sie keine deutschen Staatsbürger sind und auch sonst kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, dauerhaft im Land bleiben bzw. in unbegrenzter Menge hier einreisen und am hiesigen Wohlstand, soweit noch vorhanden, partizipieren. Diese Leute setzen sich - was ihr gutes Recht ist - ja auch nicht für meine (oder für Ihre) Interessen ein. Solidarität lässt sich nicht erzwingen, und das ist auch gut so. Und Solidarität ist eben auch keine Einbahnstraße.
zum Beitrag04.09.2024 , 22:15 Uhr
Danke für den Artikel. Die Erfahrungsberichte sollten den Deutschen, die aus der Ferne über "Apartheid" in Israel schwadronieren, Anlass zur Prüfung ihrer Auffassung geben.
zum Beitrag04.09.2024 , 21:37 Uhr
Schließe mich an. Wenn Wahlergebnisse und demokratische Parlamentsmehrheiten bedeutungslos werden, weil ein Gericht die Richtlinien der Politik vorschreibt, gibt es keine Demokratie mehr.
zum Beitrag04.09.2024 , 21:15 Uhr
Die taz darf sich nicht beschweren; die müsste sich eher freuen, wenn weniger Autos gekauft werden. Dies ist allerdings nicht der Fall. Eine "Verkehrswende" weg vom Auto findet nicht statt. Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Autos steigt nach wie vor. Nur sind es nicht mehr die Autos von VW, die sich gut verkaufen.
zum Beitrag04.09.2024 , 21:04 Uhr
Wenn Sie sich für genaue und tagesaktuelle Zahlen interessieren, recherchieren Sie selbst. Das ist hier keine Militärzeitschrift, sondern das taz-Forum.
zum Beitrag04.09.2024 , 09:50 Uhr
Was gerecht und was ungerecht ist, wird von den unterschiedlichen Interessengruppen unterschiedlich beurteilt. Die unterschiedlichen Interessen werden in einer parlamentarischen Demokratie in der Öffentlichkeit politisch geltend gemacht, und letztlich wird durch Wahlen und Abstimmungen entschieden, inwieweit wessen Interessen durchgesetzt werden oder nicht. Und nun sollen diese politischen Prozesse nach dem Willen der Kläger durch Verfahren vor einem Senat des Bundesverfassungsgerichts, der aus 8 Richtern besteht, ersetzt werden.
Diese Klagen sind auf eine Aushebelung der parlamentarischen Demokratie gerichtet. Was im demokratischen parlamentarischen Prozess nicht durchsetzbar ist, soll das Bundesverfassungsgericht, dessen Mitglieder sich, wenn sie einmal ernannt sind, keiner Wahl mehr stellen müssen, als Ersatzgesetzgeber anordnen.
Und dafür werden, wie Roda Verheyen selbst einräumt, Grundrechte, die nicht bzw. nicht so im Grundgesetz stehen, vom Gericht konstruiert. Dasselbe gilt für Pflichten des Staates. Im Grundgesetz steht nichts von einem "CO2-Budget". Nicht einmal das Wort "Klima" bzw. "Klimaschutz" kommt im Grundgesetz vor.
zum Beitrag04.09.2024 , 04:46 Uhr
VW muss sparen? Der Konzern macht doch weiterhin Milliardengewinne ( taz.de/VW-und-BMW-...ckgaenge/!6024231/ ) und investiert laut Artikel auch Milliarden - aber nicht in Deutschland, sondern in China. Und die Landesregierung in Niedersachsen macht das mit? Liegt das daran, dass die nächsten Landtagswahlen erst 2027 stattfinden? Oder hofft die SPD, dass die künftigen Arbeitslosen sie dann aus Dankbarkeit wählen, weil die SPD Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzt hat?
zum Beitrag04.09.2024 , 04:24 Uhr
Die Hamas beschießt Israel weiterhin mit Raketen. Wieso sollte Israel sich nicht gegen die seit dem 07.10.2023 andauernden Angriffe der Hamas wehren?
Und dass der Internationale Gerichtshof die Hamas schon vor Monaten zur sofortigen Freilassung der Geiseln, also auch ohne vorheriges Abkommen, aufgefordert hat, haben Sie sicherlich mitbekommen, wenn Sie sich für Völkerrecht interessieren.
zum Beitrag02.09.2024 , 23:35 Uhr
Dass die Bremische Evangelische Kirche ein Strafurteil gebraucht hätte, um gegen Latzel disziplinarisch vorgehen zu können, ist eine faule Ausrede. Was Latzel geäußert hat, steht fest und muss nicht durch ein Strafurteil bewiesen werden. Im Strafprozess ging es allein um die strafrechtliche Bewertung. Die BEK kann aber selbst bewerten, ob und ggf. inwieweit die Äußerungen von Latzel gegen seine Pflichten als Pastor verstoßen hat. Wenn die BEK nach der Verfahrenseinstellung durch das Landgericht vor disziplinarischen Maßnahmen zurückschreckt, dann vor allem deswegen, weil sie befürchtet, einen erheblichen Teil ihrer evangelikalen Mitglieder und die von diesen gezahlten Kirchensteuern zu verlieren, falls sie Latzel aus dem Dienst entfernt.
zum Beitrag01.09.2024 , 21:24 Uhr
Bisher hat die Hamas jeden Vorschlag von Vermittlern, dem Israel zugestimmt hatte, abgelehnt. Es ist völlig unklar, ob Israel durch weitere Zugeständnisse ein Abkommen mit der Hamas und die Freilassung der Geiseln erreicht hätte oder nicht.
Und: Die IDF haben versucht, die Geiseln zu finden und zu befreien. Die Hamas-Terroristen, die die Geiseln bewacht haben, sind geflohen und haben kurz zuvor noch die Geiseln ermordet. Niemand hat sie dazu gezwungen. Für die Ermordung der Geiseln ist die Hamas verantwortlich, nicht die israelische Regierung.
zum Beitrag01.09.2024 , 20:45 Uhr
1. Wieso führt Frau Sepehri den Ausschluss von Frauen aus der Öffentlichkeit durch die Taliban an, obwohl die Abgeschobenen Männer, darunter verurteilte Vergewaltiger, sind? 2. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass den Abgeschobenen in Afghanistan Auspeitschung und Steinigung drohen? 3. Es erschließt sich nicht, weswegen eine Kooperation mit dem Diktator Assad in Bezug auf Abschiebungen den Islamismus fördern sollte. Ein Islamist ist Assad nicht; dafür sind viele (natürlich bei weitem nicht alle) seiner Gegner Islamisten. 4. Die Aussage Sepehris, dass Migranten im Kampf gegen Islamismus oft in vorderster Front stünden, trifft zu. Dass aber auch nur einer der Abgeschobenen an diesem Kampf beteiligt war, ist nicht ersichtlich. 5. Weswegen das sog. Demokratiefördergesetz geeignet sein sollte, den Islamismus zu bekämpfen, ist ebenfalls nicht erkennbar. Die von Sepehri genannten Solidaritätsbekundungen und -veranstaltungen von Syrern sind gerade nicht durch staatliche Förderung hervorgebracht worden.
zum Beitrag30.08.2024 , 00:54 Uhr
Der Hinweis im Artikel auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfte nicht im Sinne einer Obliegenheit Ausreisepflichtiger zur Arbeitsaufnahme, sondern so gemeint sein, dass eine Leistungsversagung dann zulässig ist, wenn jemand seinen Lebensunterhalt selbst sicherstellen kann. Und dies soll nach den Ausführungen im Artikel durch Bezug von Leistungen des für das Asylverfahren zuständigen anderen EU-Staats möglich sein. Nach dem Motto: Wer in dem anderen EU-Staat Anspruch auf existenzsichernde Leistungen hat, benötigt keine Leistungen vom deutschen Staat. Fraglich ist allerdings, ob es in dem anderen EU-Staat überhaupt solche Leistungsansprüche gibt.
zum Beitrag30.08.2024 , 00:38 Uhr
1. Ein Anspruch auf Leistungen ergibt sich grundsätzlich daraus, dass die Menschenwürde dem Staat verbietet, jemanden verhungern zu lassen. 2. Abschiebungen bzw. Rücküberstellungen scheitern häufig daran, dass sich der Ausreisepflichtige der Maßnahme widersetzt. Die Motivation hierzu nimmt ab, wenn es in Deutschland kein Geld vom Staat mehr gibt. Dies dürfte der Zweck der geplanten Leistungskürzung bzw. -versagung sein.
zum Beitrag29.08.2024 , 20:45 Uhr
Die "Ausrede" stimmt aber. Das iranische Regime baut zwecks Kriegführung gegen Israel auch im Westjordanland bewaffnete Einheiten auf, wie sie schon in Gaza und im Libanon bestehen. Und die Palästinensische Autonomiebehörde unternimmt nichts dagegen.
zum Beitrag29.08.2024 , 20:37 Uhr
Das Westjordanland gehört nicht zum Gebiet eines von den UN anerkannten Staates.
zum Beitrag28.08.2024 , 17:17 Uhr
1. Ich frage natürlich diejenigen, die die Siedlungen beseitigen wollen, wie sie sich das vorstellen, und nicht diejenigen, die sie nicht beseitigen wollen. Bei jeder politischen Forderung sollte der Fordende erklären, wie er sich die Umsetzung vorstellt, und nicht der Gegner der Forderung. 2. Wenn es nicht möglich sein sollte, Antisemiten rechtskonform zu identifizieren, oder es zwar möglich ist, aber nicht zulässig ist, sie deswegen von staatlicher Kulturförderung auszuschließen, ist es am besten, wenn der Staat jegliche Kulturförderung einstellt. Dann kann sich niemand beklagen, durch Nichtförderung in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt zu sein. Es gibt ja auch private Mäzene, Galeristen und Käufer bildender und darstellender Kunst. 3. Wenn es zu kompliziert ist, NGOs wg. Antisemitismus von staatlicher Förderung auszuschließen, ist es ein wahres Wunder, dass Pegida, die "Querdenker", die "Reichsbürger", die "Klimawandelleugner" u. ä. bisher m. W. nirgends staatliche Förderung z. B. in Form von kostenloser Bereitstellung öffentlicher Gebäude erhalten habent. Merkwürdigerweise ist es nur beim Antisemitismus so kompliziert.
zum Beitrag28.08.2024 , 16:52 Uhr
Danke!
zum Beitrag28.08.2024 , 16:49 Uhr
Wenn eine staatliche Behörde den Landesverband einer Partei gerichtsfest als "gesichert rechtsextrem" einstufen kann, dann wird Vergleichbares auch bei einer Künstlergruppe möglich sein.
zum Beitrag28.08.2024 , 16:44 Uhr
Ich habe Sam Spade mitnichten Verständnis für Antisemitismus unterstellt. Ich habe nur ein Beispiel dafür konstruiert, was dabei herauskäme, wenn die geäußerte Gesinnung bei der staatlichen Förderung keine Rolle spielen dürfte. Auch eine strafbare Gesinnung ist eine Gesinnung. Und was jemand öffentlich äußert, bedarf keiner Schnüffelei, um es herauszufinden.
zum Beitrag27.08.2024 , 23:53 Uhr
Es ist eine Binsenweisheit, dass die Verdrängung von Drogenkonsumenten und Dealern aus dem Umfeld von Bahnhöfen und anderen öffentlichen Räumen das sog. Drogenproblem nicht "lösen" kann. Die Nicht- Verdrängung löst das Drogenproblem aber ebensowenig. Es wird immer Menschen geben, die von (legalen oder illegalen) Drogen abhängig sind. Entscheidend ist, dass Bahnhöfe und öffentliche Gehwege primär dem Verkehr dienen und nach Möglichkeit angstfrei und sicher benutzbar sein müssen. Viele Menschen insbesondere auch Kinder und Jugendliche, sind auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und demzufolge auch der Gehwege in deren Nähe angewiesen und können nicht ausweichen. Und wenn die Politik diejenigen, die nicht darauf angewiesen sind, sondern das Auto benutzen können, zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel bewegen will, wird das mit Sicherheit nicht gelingen, wenn Bahnhöfe und ihr Umfeld in einem Zustand sind, der dazu führt, dass man sie nicht freiwillig aufsucht.
zum Beitrag27.08.2024 , 22:52 Uhr
Es geht nicht um die Gesinnung, sondern um konkretes politisches Handeln von NGOs bzw. von Künstlern. Und das kann durchaus nach sachlichen Kriterien als antisemitisch oder nicht antisemitisch bewertet werden. Wäre das anders, wäre es stets "unsachlich", eine politische Handlung als antisemitisch zu bewerten.
Nun kann man natürlich fordern, auch die Projekte sich offen bekennender Antisemiten staatlich zu fördern, sofern die Projekte selbst nicht antisemitisch sind. Das hätte allerdings merkwürdige Konsequenzen. Wenn z. B. eine Gruppe, die jede Woche eine Demo veranstaltet und dort "Die Juden sind unser Unglück" skandiert, in der Zeit zwischen den Demos ein Projekt betreibt, in dem künstlerisch wertvolle Darstellungen von vom Klimawandel bedrohten Wasservögeln erarbeitet werden, hätte der Staat keinen Grund, wegen der Demos die Förderung dieses Kunstprojekts abzulehnen oder der Gruppe die Zurverfügungstellung öffentlicher Räume zur Ausstellung ihrer Kunst zu verweigern.
zum Beitrag27.08.2024 , 22:21 Uhr
Sie schreiben wie kaum ein anderer unermüdlich gegen Antisemitismus an, und jetzt kommt von Ihnen die Aussage, die Siedlungen (im Westjordanland) müssten weg. Bitte überdenken Sie diese Position noch einmal. Das Gebiet gehört zurzeit zu keinem von den UN anerkannten Staat, und ich sehe nicht, weswegen die ca. 700.000 in den Siedlungen lebenden Israelis kein Recht haben sollten, dort wohnen zu bleiben. Und: Wie soll das "Siedlungen weg" eigentlich konkret ablaufen? Soll der israelische Staat die alle mit Gewalt ins eigene Staatsgebiet holen? Oder soll ein etwaiger palästinensischer Staat das Recht erhalten, die alle gewaltsam dauerhaft zu vertreiben?
zum Beitrag27.08.2024 , 21:52 Uhr
Um welchen Text geht es eigentlich? Der im Artikel verlinkte Resolutionsentwurf ist vom April 2024 und stammt von der Unionsfraktion. Das Wort "Narrativ" ist darin nicht zu finden. Es soll einen neuen, gemeinsamen Entwurf von Ampelkoalition und Union geben, der aber offenbar nirgends veröffentlicht worden ist. Kann die taz diesen Entwurf nicht verlinken?
zum Beitrag27.08.2024 , 09:54 Uhr
Also gehört Antisemitismus zu einer liberalen Demokratie? Weil es Fälle gibt, bei denen sich trefflich darüber streiten lässt, ob eine Äußerung antisemitisch ist? Bei jeder Begriffsdefinition gibt es Grenzfälle. Das kann nicht dazu führen, dass der Staat voraussetzungslos Geld verteilt. Es geht nicht um Verbote oder gar Zensur. Es geht lediglich um staatliche Förderung. Nach wie vor hat keine NGO und kein Künstler einen Anspruch darauf, vom Staat gefördert zu werden.
zum Beitrag25.08.2024 , 15:28 Uhr
Die Effektivität eines Messerverbots auf Volksfesten kann man leicht nachprüfen, wenn man sich das bereits bestehende Pyrotechnikverbot in Fußballstadien vergegenwärtigt und sich dann ein Fußballspiel anguckt. Jeder wird vor dem Einlass abgetastet und muss seine Taschen öffnen, und beim Spiel ist dann großes Feuerwerk in den Fanblöcken.
zum Beitrag25.08.2024 , 15:18 Uhr
Ein anderes, imaginäres Kind fragt: "Und die Leute im Schwimmbad, im Theater und sowas: Müssen die auch nicht arbeiten und können die auch Bürgergeld beantragen? Das wäre ja voll doof, weil dann bringt es ja gar nichts mehr, wenn ich da umsonst rein darf."
zum Beitrag24.08.2024 , 22:13 Uhr
Die Unterscheidung zwischen Rüstungskapitalisten und anderen Kapitalisten ist ähnlich unsinnig wie die zwischen Industrie- und Finanzkapital. Der Kapitalismus ist ohne die Rüstungsindustrie genauso wenig denkbar wie z. B. ohne die Transportbranche, die Finanzwirtschaft oder die chemische Industrie. Wer sich ernsthaft daran stört, dass Fußballvereine von der Rüstungsindustrie gesponsert werden, müsste sich konsequenterweise gegen jegliches Sponsoring durch Konzerne aussprechen. Das setzt allerdings den Verzicht auf fußballerische Spitzenleistungen voraus, und die Fans des BVB werden mehrheitlich kaum dazu bereit sein, die Konkurrenz mit Bayern München und Bayer Leverkusen um die deutsche Meisterschaft durch eine Rivalität mit der Spielvereinigung Erkenschwick zu ersetzen.
zum Beitrag24.08.2024 , 21:34 Uhr
Deutschland ist für die Übernahme von Verantwortung in der Region nicht geeignet; dieses Land bekommt ja nicht mal eine funktionsfähige Bahn auf die Reihe. Was Deutschland, am besten in Zusammenarbeit mit anderen Ländern, tun könnte und sollte, wäre, jegliche - auch mittelbare - finanzielle Unterstützung der Aggressoren einzustellen, also: Wirtschaftssanktionen gegen den Iran und Katar verhängen und keinen Cent mehr an die palästinensische Autonomiebehörde und die UNRWA zahlen. Alles Geld, das dorthin fließt, egal mit welcher wohlklingenden Begründung, trägt dazu bei, dass sich Kriegstreiberei und Terror lohnen. Und Deutschland muss im Inland gegenüber den Proxys der Muslimbruderschaft und des iranischen Regimes eine Null- Toleranz-Politik verfolgen; Vereinsverbote, Versammlungsverbote und was der Rechtsstaat sonst noch an Repressionsmitteln erlaubt.
zum Beitrag24.08.2024 , 12:03 Uhr
Solange der Staat in großer Zahl Personen aufnimmt, die an Krieg und Verfolgung aktiv beteiligt sind bzw. waren, insbesondere gewaltbereite Islamisten, können sich die Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflüchtet sind, schwerlich in Deutschland sicher fühlen. Der Staat muss schon bei der Einreise prüfen, wen er reinlässt. IS-Leute haben in Flüchtlingsunterkünften nichts zu suchen.
zum Beitrag24.08.2024 , 11:51 Uhr
Toll. Im Kapitalismus der BRD bekommt jeder, der kein eigenes Einkommen hat, Bürgergeld (früher, als es die DDR noch gab, Arbeitslosenhilfe) oder in gleicher Höhe Sozialhilfe. In Geld, nicht im Wege von Lebensmittelrationen. Dazu werden die Kosten der Unterkunft übernommen sowie die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung ( bei Sozialhilfeempfänger gibt es Gesundheitsversorgung entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung mit Kostenerstattung vom Staat an die Krankenkassen).
zum Beitrag24.08.2024 , 04:00 Uhr
Nach den Angaben im Interview dauert die Endlagersuche nur deswegen so lange, weil es in Deutschland zu viele mögliche Standorte gibt und nicht deswegen, weil kein Standort gefunden werden kann. Der Prozess ließe sich leicht abkürzen, wenn nicht im Verfahren der "weißen Landkarte" das gesamte Land in die Suche einbezogen würde. Dieses Verfahren hat doch nur den Zweck, die Entscheidung hinauszögern, damit die gegenwärtigen Verantwortlichen sie nicht selbst treffen müssen, sondern dies den Nachfolgern überlassen können.
zum Beitrag23.08.2024 , 11:34 Uhr
"... wenn es nicht gerade Asoziale waren." Die Herzensgute.
zum Beitrag23.08.2024 , 11:26 Uhr
Die Abgeordneten werden kaum in der Zelle gewesen sein; jedenfalls haben sie das in ihrem Bericht, den sie im Internet veröffentlicht haben, nicht behauptet. Sie geben lediglich wieder, was T. ihnen bei ihrem Besuch erzählt hat. Da hätten sie sich auch schriftlich von T. informieren lassen können. Stattdessen reisen sie mit großem Aufwand nach Ungarn und zeigen der Wählerschaft deutlich, wo die Linkspartei ihre Prioritäten setzt.
zum Beitrag23.08.2024 , 11:13 Uhr
Ergänzung: Zum Konzept der Dekarbonisierung des Stromsektors in Großbritannien gehört auch der Bau neuer Atomkraftwerke.
zum Beitrag23.08.2024 , 10:43 Uhr
Das ist mir durchaus bekannt; ich will nur dieses Framing hier nicht lesen müssen. Sinwar war übrigens in Israel u. a. wegen der Ermordung von 4 gazanischen Palästinensern inhaftiert, die der "Kollaboration" mit Israel bezichtigt wurden.
zum Beitrag22.08.2024 , 10:39 Uhr
Wieso "Geiselaustausch"? Israel hat keine Geiseln genommen.
zum Beitrag19.08.2024 , 21:09 Uhr
So sieht es aus, nachdem im Iran jemand "gewählt" worden ist, der in deutschen Medien gern als "Reformer" bezeichnet wird.
zum Beitrag19.08.2024 , 17:42 Uhr
Die Behauptung, dass die deutsche historische Schuld auf dem Rücken der Palästinenser ausgetragen werde, ist aus der Luft gegriffen. Und die Juden im Nahen Osten sind nicht die Täter von heute, sondern die Angegriffenen, die aber heute - anders als zur Nazizeit - in der Lage sind, sich zu wehren.
Und von antiimperialistischer Seite ist in aller Regel wenig Protest gegen Verbrechen zu vernehmen, solange diese nicht den USA, europäischen Ländern und/oder Israel zum Vorwurf gemacht werden können.
zum Beitrag12.08.2024 , 22:52 Uhr
Wenn jemand eine "männliche Physis" hat, muss geklärt werden, ob es sich um eine Sportlerin handelt oder um einen Sportler, der in der Frauenkategorie nichts zu suchen hat. Mit Hass hat das nichts zu tun. Ich hasse Männer nicht (bin selber ein Mann), aber ich will keine Männer im Frauensport.
zum Beitrag12.08.2024 , 22:48 Uhr
Statt Vorurteilen zu folgen, sollte das IOC lieber Geschlechtstests machen, um sicherzustellen, dass in der Frauenkategorie nur Frauen antreten. Sonst ist der Frauen-Leistungssport bald tot. Es gibt ja auch Dopingtests, bei denen man unter Aufsicht eine Urinprobe abgeben muss, ohne dass sich darüber jemand aufregt und ohne dass jemand fordert, man möge die Athleten doch damit "in Ruhe lassen".
zum Beitrag12.08.2024 , 22:41 Uhr
Was Sie beschreiben, ist kein Wechsel der "politischen Lager"; die Forderung, "genau hinzuschauen", beruht schlicht auf wissenschaftlich fundierter Differenzierung. Und mir ist nicht bekannt, dass diejenigen, die schon immer sagten, dass Menschen mit Penis Männer sind, in der Diskussion um Imane Khelif davon abgerückt wären.
Es gibt auch in der Gruppe der intergeschlechtlichen Menschen sowohl männliche als auch weibliche Personen. Entscheidend für das Geschlecht ist, ob der Körper auf die Produktion großer oder kleiner Keimzellen ausgerichtet ist. In den meisten Fällen kann man das von außen auf einen Blick erkennen, in seltenen Fällen aber nicht. Wer Hoden hat, ist männlichen Geschlechts, aber nicht immer sind die Hoden äußerlich sichtbar; sie können auch innen liegen. Und es gibt Menschen, die Hoden haben, aber keinen Penis bilden.
zum Beitrag12.08.2024 , 22:12 Uhr
Nun ja, das Konzept der autogerechten Stadt ist schon recht alt, aber das Konzept der Stadt ohne Autos ist noch viel älter. Was die FDP fordert, ist zwar nicht innovativ, es ist aber auch keineswegs veraltet. Das Auto ist kein Auslaufmodell, im Gegenteil. Die Anzahl der Autos nimmt immer weiter zu. In den Medien ist zwar häufig vom Verzicht auf das Auto und vom Umstieg auf Fahrrad und ÖPNV die Rede, aber das Verhalten der Mehrheit der Bevölkerung sieht anders aus.
zum Beitrag12.08.2024 , 21:10 Uhr
Ja, in Deutschland ist der Lithiumabbau weitgehend nicht durchsetzbar, aber in Serbien, wo es insgesamt weniger Lithium gibt als in Deutschland, soll es nach Ansicht der Bundesregierung gehen, dort natürlich "umweltverträglich" und mit "Bürgerbeteiligung". Auch Atomstrom und Fracking-Gas kommen aus dem Ausland, ist ja im Nimbyland Deutschland alles zu gefährlich.
zum Beitrag12.08.2024 , 20:59 Uhr
Wenn 5 von den 10 mit je einem der 5 Autos zur Arbeit gefahren sind, stehen die 5 Autos in 100 % aller Fälle bei den Arbeitsplätzen der 5, und die anderen 5 gucken dumm.
zum Beitrag12.08.2024 , 00:05 Uhr
So mache ich das auch.
zum Beitrag09.08.2024 , 13:49 Uhr
Ich halte eine Verhandlungslösung zum jetzigen Zeitpunkt auch für unrealistisch. Mir ging es darum, diejenigen, die ständig für Verhandlungen plädieren, mal beim Wort zu nehmen, nachdem die Ukraine jetzt ihrerseits in das Territorium des Gegners vorgedrungen ist. Oft wird nämlich bei der Forderung nach Verhandlungen als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Ukraine einen Teil ihres Staatsgebietes an Russland abzutreten habe, während das russische Staatsgebiet natürlich in seinem Bestand nicht angetastet wird.
zum Beitrag09.08.2024 , 07:50 Uhr
Der Anspruch auf das normale und auch auf das erhöhte Beförderungsentgelt besteht doch. Das sind zivilrechtliche Ansprüche, die nicht davon abhängig sind, dass das Schwarzfahren strafbar oder ordnungswidrig ist.
zum Beitrag08.08.2024 , 22:20 Uhr
Dass die Statik im Baugenehmigungsverfahren geprüft wurde, besagt nicht viel. Die Bundesländer sind in einem seltsamen Wahn der Pseudo-Entbürokratisierung schon vor vielen Jahren dazu übergegangen, nicht mehr standardmäßig zu prüfen, ob das Gebäude tatsächlich so gebaut wurde, wie es genehmigt wurde. Das führt dann dazu, dass die mit dem Bauantrag eingereichte Statik zwar bei der Erteilung der Baugenehmigung geprüft wird, aber nach Errichtung des Gebäudes nicht kontrolliert wird, ob die tatsächliche Statik auch der eingereichten und genehmigten entspricht. Das wird der "Eigenverantwortung" des Bauherrn überlassen, und wenn der aus Kostengründen nicht gemäß der Genehmigung gebaut hat, kann schon mal ein Gebäude einstürzen. Tolle Entbürokratisierung.
zum Beitrag08.08.2024 , 21:44 Uhr
Fordern jetzt BSW et al. Russland dazu auf, die ukrainischen Truppen einfach weiter auf russischem Territorium vorrücken zu lassen und keine Waffen mehr in die Region zu bringen, um den Krieg zu beenden, weil "der Krieg nicht mit militärischen Mitteln beendet werden kann"? Natürlich nicht. Das klänge ja auch ziemlich absurd. Umgekehrt ist es aber genauso absurd.
Immerhin könnte man jetzt mal zu Verhandlungen mit einem klaren Ziel aufrufen: Beide ziehen sich vom Gebiet des jeweils anderen Staates vollständig zurück. Mag naiv klingen, wäre aber vom Standpunkt derjenigen, die immer Verhandlungen fordern und an die Erfolgschancen diplomatischer Bemühungen glauben, aber nicht mit dem Putin-Regime sympathisieren, das einzig Richtige. Es wäre die Wiederherstellung der staatlichen Souveränität auf dem anerkannten Staatsgebiet beider Länder.
zum Beitrag08.08.2024 , 08:19 Uhr
Grundlage für das Festhalten wäre § 229 BGB.
zum Beitrag07.08.2024 , 23:58 Uhr
"Hier sollte Deutschland als der wirtschaftlich stärkere Partner auch im Sinne der Opfer einschreiten und der namibischen Regierung klarmachen, dass solche Statuen entweder entfernt oder kontextualisiert werden sollten." Huch!? Das erinnert aber sehr an "damals". Da hat der wirtschaftlich stärkere "Partner" dem wirtschaftlich schwächeren auch "klargemacht", wo's lang geht. Deutschland sollte, statt 106 Jahre nach dem 1. Weltkrieg in seinen Ex-Kolonien "einzuschreiten", lieber die eigenen Probleme angehen. Wieso ausgerechnet Deutschland dafür qualifiziert sein sollte, sich überall als Oberlehrer aufzuspielen, erschließt sich nicht.
zum Beitrag07.08.2024 , 23:21 Uhr
Wenn in einem Artikel pressekodexkonform über ein Tötungsdelikt berichtet wird und angegeben wird, das Opfer sei mutmaßlich von "einem 40jährigen Mann, der in Hamburg wohnt, in Köln mit einem Messer erstochen worden", sind diese Informationen bei Licht betrachtet ebenfalls ohne gesellschaftlichen Mehrwert. Es würde sich ja nichts an der Bewertung der Tat ändern, wenn es sich bei der tatverdächtigen Person stattdessen um eine 30jährige Frau handelt, die in München wohnt und das Opfer in Berlin mit einem Beil erschlagen hat. Eigentlich könnte man genauso gut auch schreiben "ein Mensch hat einen anderen Menschen getötet".
Aber rassistische Klischees bekämpft man mit dem Weglassen von Informationen nicht, denn Rassismus beruht nicht auf Fakten, sondern auf Projektionen.
Und: Wann hat eine Straftat überhaupt einen direkten Bezug zur Nationalität? Wenn z. B. ein Weißer aus rassistischer Motivation einen Schwarzen tötet, ist es doch eigentlich egal, ob der Täter ein Deutscher, ein Österreicher, ein Pole oder ein Franzose ist. Soll deshalb in einem solchen Fall die Herkunft des Täters auch verschwiegen werden?
zum Beitrag07.08.2024 , 09:34 Uhr
Der Artikel geht am Kern des Streits vorbei. Es geht bei der "Aufregung" nicht darum, ob Frauen "zu männlich" sind, sondern darum, ob es sich überhaupt um Frauen handelt. Der Autor setzt als selbstverständlich voraus, dass Imane Khelif eine Frau sei. Und behauptet, dass die "körperlichen Besonderheiten" Khelifs nicht einmal nachgewiesen seien, ohne zu erwähnen, dass das IOC für die Teilnahme in der Frauenkategorie gar keine Geschlechtstests fordert, sich also überhaupt nicht dafür interessiert, ob die dort teilnehmenden Personen Frauen sind oder nicht.
zum Beitrag07.08.2024 , 09:12 Uhr
Was ist mit "Kriminalisierung" gemeint? Geht es um Straftäter? Oder um Unschuldige, die zu Unrecht einer Straftat bezichtigt werden? Der Artikel nennt keine Beispiele.
Und die Anzahl der Wähler, die "Bleiberecht für alle" fordern, dürfte im Promillebereich liegen.
zum Beitrag05.08.2024 , 23:13 Uhr
Nun ja, Carini hatte offensichtlich Angst, gesperrt zu werden, wenn sie sich weiter offen gegen das IOC stellt. Insofern ist die sog. Richtigstellung wenig wert. Was soll eine Sportlerin denn anderes machen, wenn sie weiter die Möglichkeit haben will, bei Olympischen Spielen anzutreten? Die Deutsche Männer-Fussball Nationalmannschaft ist bei der WM in Katar auch eingeknickt, als ihr das Spielen mit den Regenbogenfarben verboten wurde.
zum Beitrag05.08.2024 , 23:03 Uhr
Khelif hat gegen die Disqualifizierung durch die IBA bei der WM 2023 Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) eingelegt, hat aber dann das Rechtsmittel wieder zurückgenommen, also die Entscheidung der IBA akzeptiert. Dafür wird es einen Grund gegeben haben. Und der Internationale Sportgerichtshof wird nicht von Vertrauten Putins dominiert. Entscheidend sind ohnehin die Testergebnisse und nicht die politische Haltung des IBA-Präsidenten. Und das IOC hat keinen Versuch unternommen, den Test der IBA zu falsifizieren, sondern auf einen eigenen Test verzichtet. Der Verzicht auf Tests bedeutet im Ergebnis, dass jede Person, die sich zur Frau erklärt, in der Frauenkategorie starten kann. Das wäre nicht nur das Ende des Frauensports, "wie wir ihn kennen", sondern das Ende jedes Profi-Leistungssports von Frauen in jeder Sportart, in der Männer auf Profiniveau den weltbesten Frauen eindeutig überlegen sind. Gedankenspiel: Wenn sich 25 männliche deutsche Drittliga-Fußballer zur Frau erklären und vom DFB in der Frauenkategorie zugelassen werden, besteht die deutsche Frauen-Fussballnationalmannschaft, wenn der Kader nach Spielstärke aufgestellt wird, ausschließlich aus Männern.
zum Beitrag03.08.2024 , 09:14 Uhr
Lesen Sie mal Paragraph 306 Strafgesetzbuch. Der Straftatbestand der Brandstiftung ist nicht erfüllt, wenn nur Fahnen, Aufsteller und Plakate angezündet werden. Die Bezeichnung als Sachbeschädigung ist korrekt.
zum Beitrag03.08.2024 , 08:58 Uhr
Wenn bei sog. propalästinensischen Universitätsbesetzungen Gewalt gegen Sachen mit Schäden in sechsstelliger Höhe verübt wird, gibt es offene Briefe von Professoren, die der Öffentlichkeit etwas von "friedlichen Protesten" erzählen. Hier ist laut Artikel ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden. Und da kommt gleich die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus.
zum Beitrag03.08.2024 , 08:50 Uhr
Gäbe es keine Trennung nach Geschlecht, wären die Olympischen Spiele ebenso wie internationale und nationale Meisterschaften in den meisten Sportarten reine Männerveranstaltungen. Frauen kämen als Wettkämpferinnen schlicht nicht vor. So einfach ist das. Und dass die schnellste 100-m-Läuferin aller Zeiten über 10 Sekunden für die Strecke brauchte, ist nicht gesellschaftlich konstruiert, sondern mit der Uhr gemessen worden.
zum Beitrag01.08.2024 , 09:07 Uhr
Ich glaube auch nicht, dass es einen wirklichen Schutz gegen russische Spione gibt. Zur Not könnten die auch einfach in die EU einreisen und Asyl beantragen.
zum Beitrag31.07.2024 , 10:40 Uhr
Volle Zustimmung. Diese Legendenbildung in deutscheen Medien muss aufhören. Niemand in diesem Regime ist "moderat".
zum Beitrag31.07.2024 , 10:34 Uhr
Ergänzung zu den biografischen Daten über Ismail Hanija: Er war für die u. a. von Deutschland finanzierte UNRWA als Lehrer tätig (s. hier: www.jpost.com/isra...war/article-792791 ).
zum Beitrag31.07.2024 , 01:21 Uhr
Unternimmt die Bundesregierung eigentlich irgendetwas, um Frau Taghavi freizubekommen? Wird die ausgesuchte diplomatische Höflichkeit, mit der die BRD seit vielen Jahren ihre Kontakte zum iranischen Mullah-Regime pflegt, irgendwann einmal einen Nutzen bringen?
zum Beitrag29.07.2024 , 21:41 Uhr
Das stimmt nicht. Rechtsgrundlage des Verbots ist das Vereinsgesetz. § 2 Absatz 1 Vereinsgesetz lautet: "Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat." Auch eine GmbH kann danach ein "Verein" im Sinne des Vereinsgesetzes sein und nach dem Vereinsgesetz verboten werden, weil es im Vereinsgesetz nicht auf die Rechtsform ankommt.
Eine Ausnahme gilt nach § 2 Absatz 2 Vereinsgesetz nur für politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und für Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder. Diese Vereinigungen können nicht nach dem Vereinsgesetz verboten werden.
zum Beitrag25.07.2024 , 09:50 Uhr
Ergänzung: Siehe § 3 Vereinsgesetz, hier zu finden: www.gesetze-im-int.../vereinsg/__3.html
zum Beitrag25.07.2024 , 09:15 Uhr
Es ist kein "religiöser Verein", sondern eine Tarnorganisation des terroristischen und klerikalfaschistischen iranischen Staates.
Und dass das Verbot nicht durch Gerichtsentscheidung erfolgte, hat nichts mit "Rechtsnihilismus" zu tun, sondern ist die Anwendung geltenden Rechts. Vereinsverbote sind nicht von Gerichten zu erlassen, sondern vom Innenministerium; Gerichte sind - anders als das Bundesverfassungsgericht bei Parteiverboten - für den Erlass von Vereinsverboten schlicht nicht zuständig, sondern nur für die Überprüfung von Vereinsverboten. Die verbotene Vereinigung kann gegen das Verbot klagen, und erst dann entscheiden Gerichte.
zum Beitrag25.07.2024 , 09:01 Uhr
Die Hamas als Geiselnehmerin wirft Netanjahu also vor, nicht genug für die Freilassung der Geiseln zu tun und für deren "Schicksal" verantwortlich zu sein. Ein klassischer Fall von sich selbst widerlegender Propaganda. Nein, es ist kein Schicksal; solange die Geiseln nicht von Israel befreit worden sind, ist es allein die Hamas, die dafür verantwortlich ist, wie sie die Geiseln behandelt und ob und wann sie sie freilässt.
zum Beitrag24.07.2024 , 22:18 Uhr
Diese Import"strategie" ist mal wieder ein Schritt in Richtung Abhängigkeit, als hätte Deutschland aus der (früheren) Abhängigkeit von Russland bei der Erdgasversorgung und der Abhängigkeit von Indien und China bei der Arzneimittelversorgung nichts gelernt, und als würde man nicht gerade sehen, wie europäische Länder gerade in mehreren Staaten Afrikas jeglichen Einfluss zugunsten Chinas und Russlands verlieren. Namibia ist sehr weit weg, und wenn dort eine Regierung an die Macht kommt, die den Wasserstoff lieber woandershin liefert oder ihn im eigenen Land und für die eigene Bevölkerung nutzen will, dann guckt die deutsche Regierung dumm - nicht zum ersten Mal. Ich habe den Eindruck, dass viele deutsche Politiker unbewusst in der Vorstellung leben, Namibia sei immer noch eine Art "Deutsch-Südwestafrika", obwohl diese Zeiten seit über 100 Jahren vorbei sind.
zum Beitrag24.07.2024 , 09:07 Uhr
Na endlich. Es ist schon grotesk, dass das Bundesinnenministerium erst jetzt merkt, dass eine Truppe, die das iranische Mullah-Regime vertritt, verfassungsfeindlich ist. Und bis vor kurzem wurde das IZH in Hamburg als Schura-Mitglied noch indirekt mit einem Staatsvertrag gepampert.
zum Beitrag23.07.2024 , 21:05 Uhr
Bleibt zu hoffen, dass Adidas wenigstens darauf verzichtet, noch eine Werbekampagne zur Erinnerung an die Olympischen Spiele 1936 zu starten. Da gab es die Firma Adidas noch nicht, aber ihr späterer Gründer Adolf Dassler war schon in der NSDAP.
zum Beitrag23.07.2024 , 21:03 Uhr
Danke für die Ergänzung. Die Kampagne ist eine klare antisemitische Dogwhistle, nur dass Adidas die Reaktionen offenbar unterschätzt hat.
zum Beitrag23.07.2024 , 20:58 Uhr
"Bei dem sportlichen Spektakel ermordete ein propalästinenisches Terror-Kommando elf israelische Sportler und Funktionäre." heißt es im Artikel. Es war keine "propalästinensische" Terrororganisation, sondern eine palästinensische, nämlich die Organisation "Schwarzer September", die zur Guerillaorganisation "Fatah" von Jassir Arafat gehörte. Und neben den ermordeten Israelis wurde auch ein deutscher Polizist getötet.
zum Beitrag23.07.2024 , 20:39 Uhr
Eltern bekommen Kinder nicht, um etwas für die Rente zu tun, sondern um sich an ihnen zu erfreuen. Und objektiv tun allenfalls diejenigen Eltern etwas für die Rente, deren Kinder später Rentenbeiträge zahlen - und auch das eigentlich nur dann, wenn diese Kinder ihrerseits dann wieder Kinder haben, die Rentenbeiträge zahlen. Wenn nämlich ein Kinderloser die Rentenversicherung mehr kostet, als er einzahlt, dann haben auch seine Eltern im Ergebnis nichts "für die Rente getan", indem sie ihn in die Welt gesetzt haben.
zum Beitrag23.07.2024 , 20:32 Uhr
Genau so ist es. Danke für die Aufschlüsselung.
zum Beitrag23.07.2024 , 09:41 Uhr
Laut Wikipedia hat Deutschland größere Lithium-Ressourcen als Serbien (Link: de.wikipedia.org/w...ommen_auf_der_Erde ). Da liegt die Lösung doch eigentlich auf der Hand. Aber im deutschen Nimby-Staat geht die Politik, wie auch bei Fracking-LNG oder Atomkraft, wie selbstverständlich davon aus, dass jegliche Rohstoffgewinnung oder Energieerzeugung, die in Deutschland angeblich nicht geht, zu gefährlich ist, die Umwelt belastet etc. etc., im Ausland zu leisten ist, um Deutschland zu versorgen.
zum Beitrag23.07.2024 , 09:17 Uhr
Kindererziehungszeiten werden bereits jetzt bei der Rente (mit bis zu 3 Entgeltpunkten) berücksichtigt; das genügt. Der Familienlastenausgleich hat primär über Sozialleistungen für Eltern und Kinder zu erfolgen und nicht dadurch, dass Kinderlose bei der Rente benachteiligt werden. Es ist das gute Recht eines jeden Menschen, kinderlos zu bleiben. Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung ist schon schlimm genug.
Und: Wer hat denn die Menschen, die Kinder bekommen haben, belastet? Die meisten Kinder sind Wunschkinder, für die sich die Eltern freiwillig und eigenverantwortlich entschieden haben.
zum Beitrag22.07.2024 , 21:12 Uhr
Das Umfrageergebnis bei der Plattform ROMEO könnte auch damit zu tun haben, dass in der Tätergruppe der gewaltsamen Angriffe auf Schwule in der Öffentlichkeit muslimische Migranten stark repräsentiert sind und Schwule sich von der Migrationspolitik der AfD mehr Sicherheit erhoffen.
zum Beitrag22.07.2024 , 20:48 Uhr
Ich weise darauf hin, dass man nach dem aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung auch unter sehr günstigen Bedingungen mit 45 Vollzeit-Beschäftigungsjahren allenfalls eine Bruttorente von knapp 3.400 Euro erwerben kann, was indes nur ein verschwindend geringer Bruchteil der Versicherten erreicht. Es gibt keine Bezieher "großer" Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
zum Beitrag21.07.2024 , 23:41 Uhr
Es war nie das Ziel Israels, den Staat Iran zu vernichten. Das iranische Mullah-Regime verfolgte das Ziel der Vernichtung Israels hingegen schon viele Jahre vor der Regierungszeit Netanjahus und ohne Rücksicht darauf, wer in Israel gerade regierte. Israel hat weder den jetzigen Krieg gegen die Hamas angefangen noch den Iran, die Hisbollah im Libanon oder die Huthis im Jemen zuerst angegriffen, sondern jeweils nach deren Angriffen zurückgeschlagen.
zum Beitrag21.07.2024 , 23:25 Uhr
Wieso wird die demografische Entwicklung ständig als Problem für die Finanzierung der Renten hingestellt? Es müssen immer diejenigen, die arbeiten, den Lebensunterhalt für diejenigen miterwirtschaften, die nicht, noch nicht oder nicht mehr arbeiten, egal ob es sich bei diesen um Rentner, Kinder, Bürgergeldempfänger, Sozialhilfeempfänger, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Pensionäre oder um Leute, die "ihr Geld für sich arbeiten lassen", handelt. Solange die Leistungen für nicht Erwerbstätige, die keine Rentner sind, ohne weiteres erwirtschaftbar und finanzierbar sind, können auch die Renten ohne weiteres erwirtschaftet und finanziert werden. Die Problematisierung der demografischen Entwicklung ist in erster Linie ein Instrument der Propaganda für Rentenkürzungen bzw. eine weitere Anhebung des Rentneintrittsalters.
zum Beitrag21.07.2024 , 13:54 Uhr
Israel in gleicher Weise wie dem Iran "Säbelrasseln" zuzuschreiben, blendet aus, dass der Iran und seine Proxys die Angreifer sind. Das iranische Regime hat nach wie vor das Ziel, Israel zu vernichten, auch wenn der neue Präsident in deutschen Medien gern als "Reformer" bezeichnet wird.
zum Beitrag21.07.2024 , 13:34 Uhr
Austern sind weder dekadent noch "Reichenmuscheln". Tiere können nicht dekadent sein. Und in manchen Gegenden sind bzw. waren Austern ein alltägliches Essen für die arme Mehrheitsbevölkerung. Da Austern kein Gehirn haben, ist ihr Lebendverzehr auch keine Tierquälerei.
zum Beitrag18.07.2024 , 23:50 Uhr
Tja, zuviel Wind > weniger neue Windenergie. Ohne die bösen Autobahnen auch keine neue Windenergie; nur Genehmigungen, die keinen Strom erzeugen. Und die angegebenen Kapazitäten sind theoretische Maximalleistungen; welche Leistungen tatsächlich herauskommen, hängt vom Wetter ab. Ohne konventionelles Backup geht gar nichts. Und da die Bundesregierung mit dem grünen Klimaschutzminister entschieden hat, dass dieses Backup mit fossilen Brennstoffen zu erzeugen ist und nicht mit den funktionierenden Atomkraftwerken, die alle abgeschaltet wurden, ist Deutschland hinter Polen Vize-Europameister bei den CO2-Emissionen in der Energieerzeugung. Das Ganze heißt "Energiewende". Toll.
zum Beitrag18.07.2024 , 23:26 Uhr
Ich warte ja sehnsüchtig darauf, dass die Grünen öffentlich klar dafür eintreten, für den "Klimaschutz" den Besitz und die Nutzung privater Autos und der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen sowie die Produktion und den Verkauf von Fleisch, insbesondere Rindfleisch, komplett zu verbieten. Und vor allem eindeutig zu fordern, dass Strom nur noch mit PV, Wind- und Wasserkraft und aus Biomasse sowie natürlich "grünem" Wasserstoff (Hihi!) erzeugt werden darf und auch der Import von Kohle-, Gas- und Atomstrom verboten wird.
Dann hätten die Wähler eine klare Möglichkeit, die Systemfrage zu beantworten und sich für konsequenten "Klimaschutz" zu entscheiden.
Aber das wird nicht geschehen. Die Grünen wissen nämlich, wie die Wähler, nicht zuletzt die eigenen Stammwähler, die Systemfrage beantworten würden. Nämlich dahingehend, dass die Grünen dann aus dem politischen System Deutschlands verschwänden. Schon die marginale Veggie-Day-Forderung im Bundestagswahlkampf 2013 hat gezeigt, dass die Stimmenanteile der Grünen ganz schnell nach unten rauschen, sobald die Partei nicht mehr so nett und harmlos rüberkommt, wie viele ihrer Wähler sie gern sehen möchten.
zum Beitrag18.07.2024 , 09:28 Uhr
Welche tollen Sozialleistungen gab es denn in Albanien, die es in den kapitalistischen europäischen Ländern nicht gab? War der Lebensstandard eines vollzeitbeschäftigten Albaners im dortigen Sozialismus etwa höher als der eines westdeutschen Arbeitslosen? Und die DDR? Die hat ihren Sozialstaat nicht zuletzt dadurch einigermaßen aufrechterhalten, dass die Arbeitsfähigen im Land bleiben mussten, während die Rentner in den Westen ausreisen durften.
zum Beitrag18.07.2024 , 09:14 Uhr
Das Leben von Palästinensern ist in westlichen Ländern aber nicht bedroht, im Gegensatz zum Leben von Juden.
zum Beitrag14.07.2024 , 12:00 Uhr
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte meinte, die Kläger hätten ein Recht darauf, vor Hitze geschützt zu werden. Da zumindest in Deutschland immer noch mehr Menschen durch Kälte sterben als durch Hitze, wäre es interessant gewesen, wenn der Gerichtshof zugleich über eine Klage von Einwohnern Deutschlands auf Schutz vor Kälte hätte entscheiden müssen.
Und ich warte noch auf eine Klage gegen die Ersetzung von Atomkraft durch fossile Energieerzeugung in Deutschland.
zum Beitrag11.07.2024 , 08:57 Uhr
Da sind Sie mir zuvorgekommen. Jedenfalls ist Ihr Verzicht ein geschickter Schachzug, der Sie davor schützt, von der Fossil-Lobby mit Dreck beworfen zu werden. Wer weiß, was die sonst ausgegraben hätten.
zum Beitrag10.07.2024 , 05:40 Uhr
Es ist wirklich absurd. Und der Staat macht sich damit noch nicht einmal beliebt, sondern zeigt nur seine Dysfunktionalität. Und die geht ausgerechnet zu Lasten von Menschen, die mit ehrlicher Arbeit ihr Geld verdienen und, wie Sie es treffend ausdrücken, "den Laden mit am Laufen halten".
zum Beitrag10.07.2024 , 05:28 Uhr
So ist es. Die staatlichen Repressionsorgane suchen sich gern die Fälle aus, die wenig Ärger machen.
zum Beitrag10.07.2024 , 05:19 Uhr
Um nachzuweisen, dass man krank ist, braucht man kein kraftraubendes "Nachweisverfahren" zu führen. Man geht zu seinem behandelnden Arzt (Bürgergeldempfänger sind gesetzlich krankenversichert) und lässt sich seine Erkrankung und die damit verbundenen Funktionseinschränkungen attestieren. Auf Bürgergeld hat übrigens nur Anspruch, wer grundsätzlich erwerbsfähig ist, also mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann (s. §§ 7 und 8 SGB II).
zum Beitrag10.07.2024 , 05:13 Uhr
Helena Steinhaus erklärt, die Ersparnisse antasten zu wollen, sei zu kurz gedacht: „Die meisten Bürgergeldempfänger:innen haben keine 15.000 Euro. Und die, die Vermögen haben, haben lange gearbeitet, um etwas zurückzulegen. Ihnen dieses Geld wegzunehmen, bevor sie weiter Bürgergeld bekommen, ist Hohn.“
Niemandem soll sein Vermögen über 15.000 Euro "weggenommen" werden. Wer Vermögen oberhalb dieses Betrages hat, soll es lediglich für seinen eigenen Lebensunterhalt verwenden. Steinhaus blendet aus, dass die Vermögen, ob erarbeitet oder geerbt, ohnehin schon gegenüber den Einkommen privilegiert sind. Wer keinen Cent Vermögen hat, dafür aber einen Job, mit dem er so viel verdient, dass er gerade so eben die Bedürftigkeitsgrenze überschreitet, erhält kein Bürgergeld, weil er ja mit seinem aktuellen Einkommen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Wieso soll man nicht auch das Geld, das man früher erarbeitet (oder geerbt) hat, für seinen Lebensunterhalt verwenden, bevor man staatliche Leistungen bezieht? Die meisten Bürgergeldempfänger haben laut Steinhaus keine 15.000 Euro Vermögen und sind von der Absenkung des Schonvermögens gar nicht betroffen. Wieso dann die Aufregung?
zum Beitrag10.07.2024 , 05:00 Uhr
"Wer sein Auto abschafft, sollte kräftig belohnt werden." meint die Autorin. Nun, wer auf ein Auto verzichtet, wird doch jetzt schon kräftig "belohnt". Man spart sich die Anschaffungskosten, die Kosten für den Treibstoff, die Versicherung und die Kfz-Steuer, die Kosten und den Zeitaufwand für die Wartung und den TÜV sowie die Kosten fürs Parken. Ein eigenes Auto zu haben, kostet viel Geld und einigen Zeitaufwand. Trotz dieser massiven Anreize, kein Auto zu haben, nimmt die Zahl der Autos zu. Das liegt schlicht daran, dass die Mobilitätsbedürfnisse sehr vieler Menschen nach wie vor ohne Auto nicht zu befriedigen sind.
Ein Auto steht in aller Regel den größten Teil des Tages ungenutzt herum. Das ist aber auch bei den meisten Haushaltsgegenständen der Fall, und auch die Nutzungsdauer der sanitären Einrichtungen einer Wohnung macht nur einen kleinen Teil der Tageszeit aus. Das wäre aber noch lange kein Grund, Wohnungen ohne eigene Toilette und Wasserversorgung zu bauen.
Und wenn alle Transporte, für die man ein Kfz benötigt, stattdessen mit Lastenfahrrädern durchgeführt werden, wird der öffentliche Raum eben mit parkenden Lastenrädern "verstopft".
zum Beitrag10.07.2024 , 04:05 Uhr
Das Schonvermögen von 15.000 Euro muss man nicht verbrauchen, sondern das Vermögen oberhalb dieses Betrages.
zum Beitrag08.07.2024 , 22:29 Uhr
Die Berichte halte ich auch für Unfug. Aber wieso ist man bei G8 erst 17, wenn man sich an einer Uni einschreibt? Normalerweise wird man frühestens mit 6 eingeschult, geht dann mit G8 12 Jahre zur Schule und ist 18, wenn man anfängt zu studieren. Minderjährig bei Beginn des Studiums sind nur die "Wunderkinder", die Klassen überspringen, aber sowas gibt es auch bei G9.
Zu meiner Schulzeit gab es noch kein G8, da wurde bis zum Abitur insgesamt (mindestens) 13 Jahre zur Schule gegangen. Und wenn man sich anguckt, mit wie viel entbehrlichem, größtenteils in Windeseile wieder vergessenem Spielkram die Zeit gefüllt wurde (Parkinsonsches Gesetz: „Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.“), sollte man auch mit G8 auskommen, wenn man die Lehrpläne ein wenig entrümpelt. Gerade wenn es um den Erwerb von Kompetenzen geht, kann man viel Spezialwissen weglassen, das man sich, wenn man es in Ausbildung oder Studium doch mal braucht, sowie neu aneignen muss.
zum Beitrag08.07.2024 , 21:27 Uhr
"deutsche, italienische und rechtsradikale kroatische Ustaschen"? Die genozidale Ustascha, die die faschistische Einparteiendiktatur namens "Unabhängiger Staat Kroatien" gründete und beherrschte, war eine kroatische Organisation. Die beteiligten deutschen Besatzungstruppen gehörten nicht zur Ustascha, sondern zur Wehrmacht. Die italienischne Besatzungstruppen waren laut Wikipedia nicht an der Kozara-Offensive beteiligt ( en.wikipedia.org/wiki/Kozara_Offensive ). Und das Wort "rechtsradikal" ist für die Ustaschen ein Pleonasmus.
zum Beitrag04.07.2024 , 21:20 Uhr
Das sehe ich auch so. Es ist schon merkwürdig, dass so viele Leute mit linkem Selbstverständnis gleichsam eine allumfassende Macht der Banken propagieren. Die Banken könnten auch auf die Idee kommen, Gewerkschaften, feministischen Initiativen oder Organisationen, die den Kapitalismus, die Energieerzeugung mit fossilen Brennstoffen oder die CDU kritisieren, das Konto zu kündigen.
Man hat ja schon beim Verfassungsschutz gesehen, wie das läuft: Ein neues repressives Konstrukt ("Delegitimierung des Staates") wird erst einmal "gegen rechts" eingesetzt, das finden ganz viele ganz toll, und dann wird dieses Konstrukt, nachdem es normalisiert worden ist, auch gegen andere verwendet, und dieselben Leute, die dem Verfassungsschutz zuvor noch applaudiert haben, sind schockiert, weil es auf einmal die "Falschen" trifft.
zum Beitrag04.07.2024 , 20:49 Uhr
Nun ja, man könnte stattdessen auch auf die Idee kommen, Vieh nicht mehr im Freien zu halten. Denn Rinder, die in einem (vogelsicher) geschlossenen Stall stehen, können sich schwerlich bei Vögeln anstecken. Allein durch ein Verbot der "Massentierhaltung" könnten Infektionen von Rindern mit der Vogelgrippe hingegen nicht verhindert werden, denn auch wenn ein Landwirt nur 10 Rinder hält, die auf einem Hektar Weidefläche stehen, können die von Wildvögeln angesteckt werden.
zum Beitrag04.07.2024 , 10:27 Uhr
Die Europawahl findet auch nur alle 5 Jahre statt.
zum Beitrag04.07.2024 , 03:41 Uhr
Es werden mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder die Falschen abgeschoben, und zwar genau aus den von Ihnen genannten Gründen. Ich kenne zahlreiche ähnliche Fälle aus Petitionen, die ich unterzeichnet habe.
Und Wahlen gewinnt man nicht mit irgendwelchen Zahlen. Wähler, die Abschiebestatisiken lesen, bevor sie ihr Kreuz machen, dürften nur in der Theorie existieren. Es sind vor allem die in den Medien sichtbaren Skandalfälle, die das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates in der Migrationspolitk zerstören, und dieses Vertrauen kann der Staat nicht wieder herstellen, indem er Menschen abschiebt, gegen deren Aufenthalt in Deutschland niemand außer eingefleischten Hardcore-Rassisten etwas einzuwenden hat. Ich hoffe, die Härtefall-Kommission verhilft Joel Amankwah zu einem Bleiberecht.
zum Beitrag04.07.2024 , 03:15 Uhr
Und das laut Artikel für mehrere Jahre, was schon recht schwerwiegende Straftaten voraussetzt. Leider wird nicht mitgeteilt, weswegen Karvan P. verurteilt worden war.
Das ändert aber nichts daran, dass den Vorwürfen gegen den Wärter nachgegangen werden muss. Immerhin wurde P. freigesprochen, und seine Verletzungen sind dokumentiert.
zum Beitrag01.07.2024 , 20:57 Uhr
Fein auf den Punkt gebracht. Die Zahl der Wähler, die die Linkspartei mit diesen Forderungen an sich binden wird, dürfte nicht einmal ausreichen, um den für eine Wahlkampfkostenerstattung erforderlichen Stimmenanteil zu erreichen. Die alten Leute aus der Linkspartei-Stammwählerschaft, die ihre DDR wiederhaben möchten, dürften angesichts der Migrationspolitik der DDR andere Präferenzen haben.
zum Beitrag01.07.2024 , 20:36 Uhr
Danke für den Artikel. Der verlinkte neue Bericht ist eindeutig: Es gibt keine Hungersnot in Gaza. Dass diese erfreuliche Nachricht in denjenigen Medien weitaus weniger Aufmerksamkeit erhielt, die zuvor die gegenteiligen, auf unzureichenden Daten beruhenden Behauptungen lautstark verbreitet hatten, insbesondere in öffentlich-rechtlichen Medien, zeigt zum wiederholten Mal, dass das Schicksal der Zivilisten in Gaza dort nur dann auf Interesse stößt, wenn man meint, es gegen Israel instrumentalisieren zu können.
zum Beitrag29.06.2024 , 09:21 Uhr
Gesundheitskioske sind überflüssig. Die medizinische Versorgung kann nicht durch nichtärztliches Personal geleistet werden. Wer ernsthaft krank ist, gehört in ärztliche Behandlung. Bei Verdacht auf eine Erkrankung ist die Diagnose von einem Arzt zu stellen. Den Blutdruck zu messen, ersetzt keine Behandlung. Und das nichtärztliche Personal in den Kiosken fehlt an anderer Stelle. Es entsteht der Eindruck, dass hier für viel Geld eine Alternativstruktur ohne Ärzte aufgebaut wird, mit der die Zielgruppe der Kioske abgespeist wird, während die anderen Patienten zum Arzt gehen. Wenn es um Entlastung drr Arztpraxen ginge, könnte man die Kioske ja auch für die Mittel- und Oberschicht einrichten, damit diese Leute weniger in die Arztpraxen kommen. Das ist aber gerade nicht geplant.
zum Beitrag28.06.2024 , 08:17 Uhr
"Ende der Besatzung" heißt das jetzt also. Dazu Folgendes:
Als die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) 1964 gegründet wurde, war das Gebiet, das "befreit" werden sollte, das Staatsgebiet Israels. Das Westjordanland und Gaza waren nicht gemeint, denn das Westjordanland wurde damals von Jordanien beherrscht und Gaza von Ägypten.
Und auch heute sind mit Begriffen wie "Besatzung" und "illegale Siedlungen" nicht nur das Westjordanland und Gaza gemeint, auch wenn zahlreiche Deutsche, die mit den "propalästinensischen" Protesten sympathisieren, das gern glauben möchten. In der Sicht der politisch relevanten palästinensischen Organisationen ist ganz Israel von "Siedlerkolonialisten" besetzt, und alle von Juden bewohnten Wohngebiete in Israel sind aus dieser Sicht "illegale Siedlungen".
zum Beitrag28.06.2024 , 07:39 Uhr
Die Fallpauschalen "führten, so Lauterbach, zu einer Ökonomisierung im Gesundheitswesen, weil sie einen Anreiz böten, immer mehr Eingriffe und Untersuchungen durchzuführen."
Das Gesundheitswesen ist längst vollständig durchökonomisiert, und das ist unabhängig davon, welches Vergütungssystem gewählt wird. Jedes System bietet Anreize und natürlich auch unerwünschte Anreize. Die tagesbezogenen Pflegesätze, die Vorläufer der Fallpauschalen waren, boten z. B. den Anreiz, die Patienten möglichst lange zu hospitalisieren, während die Fallpauschalen dazu anreizen, die Patienten früher zu entlassen. Und das von Lauterbach geplante System mit den Vorhaltepauschalen wird den Anreiz bieten, weniger Behandlungen durchzuführen. Dass an jedem Patienten ein "Preisschild" hängt, wird sich dadurch nicht ändern, nur dass es künftig möglicherweise für das Krankenhaus vorteilhaft sein wird, einen Patienten nicht aufzunehmen, wenn es dafür kein zusätzliches Geld gibt, das nicht mindestens die Behandlungskosten deckt.
zum Beitrag27.06.2024 , 22:24 Uhr
1. Es gibt weder ein Grundrecht auf Beschädigung öffentlichen Eigentums noch ein Grundrecht darauf, zur Intifada aufzurufen. 2. Es greift nicht in Grundrechte ein, zu prüfen, ob es rechtmäßig wäre, Wissenschaftlern, die ihren Namen auf die Liste der Unterzeichner eines offenen Briefes gesetzt haben, keine Fördermittel zu geben. Schon gar nicht, wenn die Prüfung, wie hier, negativ ausfällt. 3. Es gibt kein Grundrecht auf staatliche Fördermittel. Die Freiheit der Wissenschaft der Wissenschaftler einer Landesuniversität begründet keinen Anspruch auf Fördermittel des Bundes. 4. Fördermittel für Wissenschaftler werden seit jeher danach vergeben, ob die Politik, die über die Vergabe der Fördermittel entscheidet, das Forschungsprojekt, dessen Förderung beantragt wird, für förderungswürdig erachtet. Ob es dabei hilfreich ist, wenn dem Entscheider das Forschungsthema und/oder die politische Ausrichtung der antragstellenden Wissenschaftler in den Kram passt, können Wissenschaftler besser beurteilen als ich. Am besten beurteilen können es sicherlich Professoren, die bereits emeritiert sind.
zum Beitrag27.06.2024 , 21:40 Uhr
Es gibt keine Reformer bei den Pseudowahlen im Iran, es hat nie welche gegeben, und es wird unter diesem System auch keine geben. Die "Reformen" dieser Leute sehen allenfalls so aus, dass man für einen Verstoß gegen die "Sittengesetze" 40 statt 50 Peitschenhiebe bekommt.
zum Beitrag26.06.2024 , 03:29 Uhr
Es wird sich allerdings kaum jemand, der mit seinen Vermögenserträgen das Existenzminimum decken könnte, damit zufrieden geben, tatsächlich auf dem Niveau des Existenzminimums zu leben und jährlich nur 11.472 Euro für seinen gesamten Lebensunterhalt aufzuwenden. Leute mit solchen Vermögen geben in der Praxis weit mehr aus und werden entweder einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder ihr Vermögen aufbrauchen (und dadurch unter die Reichtumsgrenze rutschen).
zum Beitrag25.06.2024 , 09:45 Uhr
Im Artikel heißt es: "Von relativer Einkommensarmut – oder Armutsgefährdung – sind Personen betroffen, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügen." Was stimmt denn nun? Sind diese Personen von Armut betroffen oder besteht lediglich die Gefahr, dass sie von Armut betroffen werden? Falls das Letztgenannte zutrifft: Reichen die staatlichen Leistungen der Grundsicherung nicht aus, um dieser Gefahr zu begegnen? Dann müssen sie erhöht werden. In diesem Fall könnte bei Inanspruchnahme aller den betroffenen Personen zustehenden Leistungen keine Armut mehr eintreten, was zur Folge hätte, dass dann auch keine Armutsgefährdung mehr bestünde.
Die im Artikel zitierte Studie legt jedenfalls nahe, dass die von Ministerin Paus geplante Kindergrundsicherung wenig bis nichts brächte. Dann dürfen dafür auch keine neuen Beamtenstellen geschaffen werden, die ohnehin unnötig wären, wenn lediglich bestehende Leistungen "gebündelt" werden sollen.
zum Beitrag24.06.2024 , 21:18 Uhr
Wenn der Begriff "reich" in solchen Umfragen nicht definiert wird, ist das Umfrageergebnis wenig aussagekräftig. Denn dann gilt als reich, wer in der subjektiven Wahrnehmung des Befragten mehr hat als der Befragte selbst. Die Hauptsache ist, dass andere zahlen sollen.
Und was auch immer wieder auffällt: Eigentümergenutzte unbelastete Immobilien, die mehrere hunderttausend Euro wert sind, werden in der politischen Diskussion über soziale Fragen häufig als "kleine Häuschen" bezeichnet.
zum Beitrag24.06.2024 , 20:38 Uhr
Das Durchschnittsbruttoeinkommen Vollzeitbeschäftigter lag 2021 bei ca. 4.100 Euro, das Durchschnittsbruttoeinkommen aller Beschäftigter (in Teilzeit oder geringfügig Beschäftigte mitgerechnet)im Jahre 2022 bei ca. 3.333 Euro (laut Statista: de.statista.com/th...schnittseinkommen/ ). 100 Euro sind nicht einmal 3 % davon, also eine eher geringe Abweichung.
zum Beitrag23.06.2024 , 09:46 Uhr
Die Staatsanwaltschaft kann nicht das BVerfG anrufen (wozu auch; das BVerfG hat ja längst dazu entschieden), aber sie kann gegen einen Freispruch, der auf einen Lügendetektortest gestützt ist, einfach Revision einlegen (oder Berufung, wenn es um das Urteil eines Amtsgerichts geht). Ich verstehe nicht, weswegen die Staatsanwaltschaft dies unterlassen hat.
zum Beitrag23.06.2024 , 09:35 Uhr
Ihre Aussage, dass kein Arztbesuch möglich sei, stimmt in dieser Allgemeinheit nicht. Wer nicht krankenversichert ist und bedürftig ist, hat einen Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Gesundheitsversorgung entsprechend einem gesetzlich Krankenversicherten. Ist ein in Deutschland lebender Obdachloser hingegen gesetzlich krankenversichert, kann der Leistungsanspruch nur im Falle von Beitragsschulden ruhen; das bedeutet aber nicht, dass keine Leistungen in Anspruch genommen werden können, sondern nur, dass der Leistungsanspruch im Wesentlichen auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt ist. Ob die Obdachlosen ihre Rechte kennen, ist allerdings eine andere Frage.
zum Beitrag23.06.2024 , 08:13 Uhr
Dass das Einstiegsgehalt für männliche Fahrer unter dem Durchschnittseinkommen liegt, ist nicht ungewöhnlich, denn es liegt in der Natur eines durchschnittlichen Einkommens, dass es in zahlreichen Berufen unterschritten wird. Bezüglich der Quellen stimme ich Ihnen zu.
zum Beitrag22.06.2024 , 09:19 Uhr
Woher kommt denn der Gender Pay Gap beim Einstiegsgehalt? In den Tarifverträgen steht das garantiert nicht drin. Oder liegen die niedrigeren Durchschnittsgehälter schlicht an einem höheren Teilzeitanteil bei den Frauen?
zum Beitrag20.06.2024 , 20:51 Uhr
Der monatliche Regelsatz bei Sozialhilfe und Bürgergeld beträgt 563 Euro.
zum Beitrag20.06.2024 , 20:37 Uhr
Die zahlreichen Widersprüche sind mir auch aufgefallen. Zusätzlich auch die Aussage, dass man jungen Leuten, die weitaus öfter rechts gewählt haben als bei der letzten Europawahl und mit denen Frau Ghandhour nicht reden will, trotzdem nicht die Schuld für den Rechtsruck geben solle. Und dass die Leute wegen angeblich "fehlender Sozialpolitik" - auch so eine platte, faktenfrei dahergeredete Behauptung, was jeder weiß, der sich ernsthaft mit Sozialpolitik beschäftigt - rechte Parteien gewählt haben sollen, ergibt ebenfalls keinen Sinn. Wer erhofft sich denn von der AfD eine verstärkte Sozialpolitik? Die verspricht die AfD doch gar nicht.
zum Beitrag20.06.2024 , 11:10 Uhr
Die Statistik ist allerdings insofern mit Vorsicht zu genießen, als die Frauen, die in Frauenhäusern Schutz suchen müssen, meist arme Frauen sind, die nicht so leicht eine eigene Wohnung finden, wenn sie ihren gewalttätigen Partner verlassen. Frauen ohne Migrationshintergrund haben öfter noch andere Möglichkeiten, irgendwo unterzukommen. Das Frauenhaus ist die letzte Zuflucht, wenn nichts anderes mehr geht.
zum Beitrag20.06.2024 , 11:02 Uhr
Gewalt gegen Frauen begehen Männer in allen Klassen und Schichten, und auch Frauen, die beruflich erfolgreich sind, werden dadurch nicht davor geschützt, von ihren Partnern geschlagen zu werden.
zum Beitrag20.06.2024 , 10:59 Uhr
Mehr Geld für Frauenhäuser ist sicherlich erforderlich, aber Frauenhäuser verringern nicht geschlechtsspezifische Gewalt, sondern werden erst aufgrund dieser Gewalt notwendig.
zum Beitrag19.06.2024 , 09:01 Uhr
Nach neuesten Berichten soll der "Jugendliche", der dem Mädchen mit seinem ausgestreckten Bein den Weg versperrt haben soll, ein Elfjähriger gewesen sein: www.sueddeutsche.d...1-240618-99-443268
11jährige sind Kinder, keine Jugendlichen, und sie sind nicht strafmündig. Jugendlicher ist, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht volljährig ist.
zum Beitrag19.06.2024 , 08:44 Uhr
Tja, während der Zeit der Corona-Maßnahmen hat der Verfassungsschutz Kritik an der Regierungspolitik, wenn diese als unsachlich oder überzogen eingestuft wurde, als "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" geframt, und viele Linke haben dies wohlwollend zur Kenntnis genommen, obwohl bereits damals absehbar war, dass dieses Konstrukt auch gegen Linke einsetzbar sein werde und dann natürlich auch eingesetzt wird. Da darf man sich nicht wundern.
Im Artikel heißt es: "Ende Gelände arbeitet keineswegs daran, der freiheitlich demokratischen Grundordnung mit Menschenrechten, freien Wahlen, ablösbaren Regierungen, parlamentarischer Opposition und unabhängigen Gerichten ein Ende zu bereiten." So weit, so gut. Aber auf die Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung mit Menschenrechten, freien Wahlen, ablösbaren Regierungen, parlamentarischer Opposition und unabhängigen Gerichten hatten die meisten der vom Verfassungsschutz wegen ihrer Proteste gegen die Corona-Maßnahmen ins Visier genommenen "Querdenker", "Schwurbler", "Coronaleugner" & "Spaziergänger" auch nicht hingearbeitet.
zum Beitrag19.06.2024 , 07:05 Uhr
Das ist schlicht falsch. Es gab kein Gesetz des Naziregimes über die Shoa. Es ist nicht einmal ein schriftlicher Erlass oder Befehl Hitlers gefunden worden, die Juden auszurotten. Die Naziführung hat eine schriftliche Dokumentation ihrer Entscheidung zur Vernichtung der Juden vermieden. Die Shoa war auch nach den in Nazideutschland geltenden Gesetzen nicht "legal", sondern - rechtlich, nicht faktisch - als Mord strafbar.
zum Beitrag16.06.2024 , 17:59 Uhr
Werden in den Medien nicht tagtäglich die Gefahren des Klimawandels und die Notwendigkeit sogenannter Klimaschutzmassnahmen rauf- und runtergedudelt? Und wird nicht ständig für "Buntheit", "Vielfalt" etc. geworben und sogar im Fernsehkrimi Gendersprache gesprochen? Und war in den dog. Qualitätsmedien je von einer "Corona-Diktatur" die Rede? Ich meine nicht, dass sich die Grünen über die Berichterstattung in Fernsehen und Presse sonderlich beklagen können. Aber was die Leute glauben bzw. glauben wollen, steht eben auf einem anderen Blatt.
zum Beitrag15.06.2024 , 09:09 Uhr
Es geht mir um die Haltung des offenen Briefs zu den Positionen, die die Besetzer zum Nahostkonflikt haben, und die lautet, dass die Besetzer eine Intifada und das Verschwinden des Staates Israel gefordert haben. Die "Dringlichkeit" dieses "Anliegens" finden die Unterzeichner "nachvollziehbar". Auch wenn sie "nicht alle" dieser konkreten Forderungen teilen. Das soll keine Sympathiebekundung sein?
zum Beitrag15.06.2024 , 00:42 Uhr
Dass Tempo-30-Zonen an vielen Stellen aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, stelle ich gar nicht in Abrede. Mein Punkt ist, dass jemand, der grundsätzlich an Tempo 50 festhalten will und/oder im Einzelfall die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ablehnt, deswegen noch lange kein Fanatiker ist.
zum Beitrag14.06.2024 , 09:46 Uhr
Wieso ist jemand, der in der geschlossenen Ortschaft mit 50 km/h fahren will, ein "Fanatiker"?
zum Beitrag14.06.2024 , 01:41 Uhr
Genau so ist es. Ich habe vor einiger Zeit eine Benachrichtigung über eine Sendung erhalten, die ich in der nächstgelegenen Postfiliale abholen sollte. Dort war die Sendung aber nicht angekommen, und auch nach Einschaltung der Hotline konnte sie niemand irgendwo auffinden. Aber pünktlich nach Ablauf der Abholfrist bekam ich eine Benachrichtigung, dass die Sendung - von der niemand wusste, wo sie war - jetzt an den Absender zurückgehe, weil ich sie nicht abgeholt hatte. Beim Absender kam sie aber niemals an. Das Ganze ist völlig kaputt. Kein Wunder, wenn alles getan wird, um die Arbeitsbedingungen im Zuge der Einsparung von Personalkosten immer weiter zu verschlechtern. Und jetzt wird alles auch noch per Gesetz verlangsamt.
zum Beitrag14.06.2024 , 01:30 Uhr
So ist es. Und ob eine Sendung ankommt oder nicht, ist Glückssache.
Noch schlimmer ist die Ausdünnung des Filialnetzes. Wer sich nicht auskennt und Beratung braucht, wird letztlich vom Postverkehr abgeschnitten. Inklusion steht mal wieder nur auf dem Papier.
zum Beitrag14.06.2024 , 01:26 Uhr
WENN sie fahren, ja.
zum Beitrag13.06.2024 , 20:59 Uhr
Dass er den hier mehrfach verlinkten und recht kurzen offenen Brief nicht gelesen habe, dürfte Jim Hawkins wohl eher ironisch gemeint haben. Aber wie auch immer: Wer eine Uni-Besetzung, in der zur Intifada aufgerufen und die bekannte Parole "From the river to the sea, Palestine will be free" verwendet wurde, die nichts anderes als die Beseitigung als des Staates Israel meint, als "friedlichen Protest" bezeichnet, verbreitet durchaus antisemitische Ansichten, indem er Aufrufe zur Gewalt gegen Juden normalisiert.
Ob die Äußerungen der Besetzer von der Meinungsfreiheit gedeckt waren, steht auf einem anderen Blatt. Auch aus meiner Sicht spricht einiges dafür. Aber was sagt das schon? Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt bekanntlich auch abwegige, menschenrechts- und verfassungsfeindliche Meinungen. Und der offene Brief geht über eine "Erinnerung" an die Meinungsfreiheit weit hinaus. Die Aufforderung zum "Dialog" und die Aussage, dass "die Dringlichkeit des Anliegens der Protestierenden ... nachvollziehbar sein" sollte, zeigt doch deutliche Sympathie für die Besetzer.
zum Beitrag12.06.2024 , 20:33 Uhr
Auf der Grundlage der aus Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz folgenden Verpflichtung des Staates zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dazu gibt es mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, z. B. das Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 -, Link: www.bundesverfassu...09_1bvl000109.html oder den Beschluss des Gerichts vom 19.10.2022 - 1 BvL 3/21, Link: www.bundesverfassu...19_1bvl000321.html
zum Beitrag12.06.2024 , 09:59 Uhr
Wieso ist denn Bio-Essen besser fürs Klima als konventionell produziertes? Beispiel: Ein Industriemasthuhn ist nach 4 Wochen schlachtreif, ein Bio-Freilandhuhn erst in ca. 80 Tagen. Ich ziehe das Biohuhn eindeutig vor, aber seine Produktion verbraucht mehr Ressourcen.
zum Beitrag12.06.2024 , 09:52 Uhr
„Obdachlosigkeit ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, vielmehr ist sie eine Gefahr für die von ihr betroffenen Menschen“, erklärt Mareile Dedekind von der GFF. Recht hat sie. Aber wieso klagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte nicht darauf, dass die Obdachlosen eine Wohnung erhalten? Obdachlosigkeit ist vom Staat nicht schicksalhaft hinzunehmen, sondern zu beseitigen.
zum Beitrag12.06.2024 , 09:49 Uhr
Die Besetzer haben keine "Kritik an Israel" geübt, sondern zur Intifada aufgerufen und (From the river to the sea, Palestine will be free") Israel das Existenzrecht abgesprochen.
zum Beitrag11.06.2024 , 21:42 Uhr
Der offene Brief war keine bloße Erinnerung an geltendes Recht und ans Grundgesetz, sondern eine Solidarisierung mit offenem Antisemitismus. Ein Blick in die taz: "Bei den Protesten an der FU waren der Slogan „From the River to the Sea, Palestine will be free“ und der Ruf nach einer „Intifada“ – Arabisch für „Aufstand“ – zu hören gewesen." Quelle: taz.de/Besetzungen...hschulen/!6006389/ Den Aufruf zur Intifada als "friedlichen Protest" zu bezeichnen, ist infam. Es ist ein Aufruf zur Gewalt, und das vor dem Hintergrund der Hamas-Massaker vom 07.10.2023, dem größten Pogrom gegen Juden seit dem 2. Weltkrieg.
Und das haben die Unterzeichner des offenen Briefs als "friedlichen Protest" bezeichnet, und zwar nicht in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen, sondern ausdrücklich in ihrer Eigenschaft als "Lehrende der Berliner Hochschulen". Hier der offene Brief: docs.google.com/fo...zEl9t1LWw/viewform
zum Beitrag11.06.2024 , 21:31 Uhr
Mit Forschung und Wissenschaft hatte der offene Brief der Wissenschaftler nichts zu tun. Sie haben sich politisch geäußert, und zwar nicht "kritisch", sondern affirmativ gegenüber den Besetzern der FU. Ich zitiere die taz: "Bei den Protesten an der FU waren der Slogan „From the River to the Sea, Palestine will be free“ und der Ruf nach einer „Intifada“ – Arabisch für „Aufstand“ – zu hören gewesen." Und das haben die Unterzeichner des offenen Briefs als "friedlichen Protest" bezeichnet. Quelle: taz.de/Besetzungen...hschulen/!6006389/ Den Aufruf zur Intifada als "friedlichen Protest" zu bezeichnen, ist infam. Es ist ein Aufruf zur Gewalt, und das vor dem Hintergrund der Hamas-Massaker vom 07.10.2023, dem größten Pogrom gegen Juden seit dem 2. Weltkrieg.
Und zudem haben die Unterzeichner den offenen Brief nicht in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen, sondern ausdrücklich in ihrer Eigenschaft als "Lehrende an Berliner Hochschulen" veröffentlicht, s. hier: docs.google.com/fo...zEl9t1LWw/viewform
Ich finde es richtig, wenn Stark-Watzinger versucht, gegen diese Leute "autoritär" vorzugehen.
zum Beitrag10.06.2024 , 21:06 Uhr
Wenn der linke Flügel der Grünen die soziale Sicherheit in den Fokus rücken will, kommt er nicht darum herum, eine Antwort darauf zu geben, wie er mit der von ihm befürworteten Politik der offenen Grenzen die sich verschärfende Wohnungsnot in den Griff bekommen will. Dazu hört man in der Regel keine Konzepte, sondern nur, dass die einen nicht gegen die anderen "ausgespielt" werden dürften. Das nützt denjenigen, die bezahlbaren Wohnraum benötigen, aber überhaupt nichts, denn wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt, werden die Menschen auf dem Wohnungsmarkt automatisch gegeneinander ausgespielt.
Und wie die "Verbindung von sozialer Sicherheit und Klimaschutz" funktionieren soll, erschließt sich ebenfalls nicht. Wird der mit CO2-Emissionen verbundene Konsum verteuert, um das Klima zu schützen, geht das vor allem zu Lasten des Bevölkerungsteils mit geringerem Einkommen, gibt es aber einen sozialen Ausgleich, der diesen Namen verdient, fällt die Steuerungswirkung gerade bei denen weg, bei denen eine Verteuerung überhaupt eine nennenswerte Steuerungswirkung erzielen kann.
zum Beitrag10.06.2024 , 20:45 Uhr
Ich kann mich Ihnen in der Bewertung Wagenknechts und ihrer Partei nur anschließen. Aber die Linkspartei ist ebenfalls gegen Waffenlieferungen an die Ukraine, auch wenn sie (mit Recht) wie ein Rohrspatz auf Putin schimpft und sich verbal zum Selbstverteidigungsrecht der Ukraine bekennt. Ginge es nach der Linkspartei, gäbe es auch keine Militärpräsenz der USA in Europa. Da kann die Linkspartei Putin noch so scharf kritisieren; objektiv würde sie ihm - mit "menschenfreundlicherer" Rhetorik als Wagenknecht - in die Hände spielen, wenn sie in der Lage wäre, ihre Forderungen durchzusetzen.
zum Beitrag10.06.2024 , 08:18 Uhr
Die "westdeutsch geprägte Klima- und Menschenrechtsbewegung" hat nun einmal kein großes Wählerpotential. Es war ein Fehler, dass die Linkspartei versucht hat, sich als die besseren Grünen zu positionieren, und darüber ihre Stammwählerschaft vernachlässigt hat, die diese Partei teils als Vertreterin der Interessen Ostdeutscher und teils wegen ihres Eintretens für soziale Gerechtigkeit gewählt hat. Diese Funktionen hat offenbar für viele bisherige Linkspartei-Wähler die Wagenknecht-Truppe übernommen, und die Linkspartei hat mit ihrer Neuorientierung wenig getan, um das zu verhindern.
zum Beitrag06.06.2024 , 22:28 Uhr
Heiner Geißler hat später erklärt, er habe die Appeasement-Politik Englands und Frankreichs in den 30er Jahren gemeint. Diese war allerdings kein Pazifismus, sondern, wie Hermann L. Gremliza es ausdrückte, eine Mischung aus Schiss und Klassenkumpanei. In jedem Fall war sie falsch.
Und wie Ossietzky sich zum Kampf der Alliierten gegen Nazideutschland positioniert hätte, lässt sich nicht sagen, da er im 2. Weltkrieg nicht mehr gelebt hat. Erst recht weiß man nicht, was er heute zu Waffenlieferungen an die Ukraine gesagt hätte, und daher kann man ihn auch umgekehrt nicht dafür vereinnahmen, dass er sich dagegen ausgesprochen hätte. Als Pazifist hat er in erster Linie den deutschen Militarismus bekämpft, und Deutschland war zu seinen Lebzeiten niemals in der Position des Angegriffenen, wie es die Ukraine heute ist.
zum Beitrag06.06.2024 , 21:41 Uhr
Die im Artikel wiedergegeben Begründungen des Gerichts sind überzeugend. Die Pressefreiheit wäre ziemlich am Ende, wenn Journalisten ihren Lesern die Gegenstände ihrer Berichterstattung nicht zugänglich machen dürften.
zum Beitrag24.05.2024 , 23:18 Uhr
Hm. Nicht nur friedliches Betteln, sondern auch friedliches Alkoholtrinken oder Rauchen ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen grundsätzlich erlaubt, ohne dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte bisher daraus ein Recht darauf hergeleitet hat, auch in Bahnen und Bahnhöfen zu rauchen oder Alkohol zu trinken. Was hat denn diese Gesellschaft dagegen unternommen, dass in Zügen, Bahnhöfen und öffentlichen Gebäuden das Rauchen (und zugleich auch das Dampfen von E-Zigaretten) verboten wurde? Nach meiner Kenntnis nichts.
zum Beitrag24.05.2024 , 23:00 Uhr
Wenn es mit dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Grundgesetz vereinbar ist, dass die Hamburger Hochbahn ihren Fahrgästen das Trinken eines alkoholhaltigen Feierabendbieres verbietet, auch wenn durch das Trinken niemand belästigt wird, dann sollte ein Bettelverbot in den Bahnen erst recht unproblematisch sein, jedenfalls soweit es um Betteln durch direkte Ansprache geht.
zum Beitrag22.05.2024 , 15:32 Uhr
Der Besitz ist auch bei niedrigerer Strafandrohung strafbar. Und unverlangtes Zusenden begründet beim Empfänger keine Strafbarkeit. Sonst müsste man den Tatbestand ganz abschaffen, was völlig absurd wäre.
zum Beitrag21.05.2024 , 11:16 Uhr
Ihre aus Hamas-Behauptumgen, die angeblich zuverlässig sein sollen, hergeleitete Aussage, die Zahl der zivilen Opfer sei "schrecklich hoch", ist reine Stimmungsmache, die einen Vergleich mit Opferzahlen in anderen Kriegen wohlweislich vermeidet. Und: Als "Kinder" werden alle Personen unter 18, also z. B. auch 17jährige gezählt, die durchaus von der Hamas eingesetzt werden.
zum Beitrag21.05.2024 , 10:53 Uhr
1 Pimmel hat also auch mitgefeiert. Danke für die Info.
zum Beitrag21.05.2024 , 10:47 Uhr
Es wäre aber nicht notwendig gewesen, diese diplomatische Pflichtübung unter Verwendung des Hashtags "#EUSolidarity" zu absolvieren.
zum Beitrag21.05.2024 , 09:58 Uhr
1. Niemand muss sich kinderpornographisches Material verschaffen, um den Behörden entsprechende Straftaten zu melden. Man kann die Tat auch gleich anzeigen. Die Beweissicherung ist Sache der Strafverfolgungsbehörden. 2. Wenn es darum geht, dass sog. Grenzfälle nicht bestraft werden, muss nicht das Strafmaß reduziert werden, sondern der Tatbestand muss präzisiert werden. Die Begründung für die Absenkung der Mindeststrafandrohung überzeugt nicht.
zum Beitrag20.05.2024 , 07:17 Uhr
Ich bin gespannt, wann der Bundespräsident erklärt, der Evangelikalismus gehöre zu Deutschland.
zum Beitrag18.05.2024 , 16:14 Uhr
Vor über 30 Jahren gab es die Attentate auf Schäuble und Lafontaine. 1981 ist der hessische Finanzminister Karry - einer der wenigen Juden, die in der BRD ein Ministeramt errecht haben - von den "Revolutionären Zellen" zu Hause in seinem Bett erschossen worden. So neu sind Angriffe auf Politiker nicht.
zum Beitrag18.05.2024 , 16:02 Uhr
Ich meine die Aussage von Rackete, sie könne sich keinen einzigen Vorteil vorstellen, den es für "uns" haben könnte, wenn Deutschland die EU verließe.
zum Beitrag18.05.2024 , 09:13 Uhr
Die Linkspartei findet also so ziemlich alles an der EU schlecht, einschließlich des strukturellen Demokratiedefizits (zu wenig Macht des Parlaments), will aber unbedingt drin bleiben, weil die EU deutschen Interessen dient. Zusammengefasst: Inkonsequenz aufgrund nationaler Zuverlässigkeit. Toll.
zum Beitrag13.05.2024 , 08:22 Uhr
Britischer Kolonialismus? Großbritannien hat die Region Palästina erst am Ende des 1. Weltkriegs besetzt und erhielt in der Folgezeit ein Mandat des Völkerbundes zur Verwaltung des Gebiets. Vorher gehörte Palästina jahrhundertelang zum Osmanischen Reich.
zum Beitrag10.05.2024 , 22:16 Uhr
Kolonialismus ist nicht dasselbe wie Sklaverei, und das Deutsche Reich hat in seinen Kolonien in Afrika nun mal nicht die Sklaverei eingeführt. (Offiziell hat das Deutsche Reich die Sklaverei, wo es sie noch gab, sogar für abgeschafft erklärt, wenngleich dies vielfach nur auf dem Papier gestanden haben dürfte.)
zum Beitrag09.05.2024 , 09:50 Uhr
Leihmutterschaft ist Menschenhandel und Ausbeutung von Frauen. Und "altruistische" Leihmutterschaft bedeutet nichts anderes, als dass die "Leihmutter" das Kind für weniger Geld austrägt und abgibt als bei der "kommerziellen" Leihmutterschaft. Und: Was passiert, wenn die "Auftraggeber" das Kind doch nicht haben wollen, z. B. weil es nicht ihren Wünschen entspricht?
zum Beitrag09.05.2024 , 09:37 Uhr
Das Gerede der FDP von "explodierenden Rentenbeiträgen" ist eine Lüge. Seit 2018 liegt der Beitragssatz unverändert bei 18,6 %. In allen Jahren seit 1996 war er durchgehend höher. Da ist gar nichts "explodiert", im Gegenteil.
zum Beitrag08.05.2024 , 09:24 Uhr
Die Forderung, der Jugend (oder anderen Personengruppen) ein erhöhtes Stimmengewicht zu geben, ist nicht nur undemokratisch, sondern verfehlt auch ihren Zweck. Viele junge Leute haben durchaus ein Interesse an Besitzstandswahrung für die Alten, denn die Besitzstände der Alten werden an die Jungen vererbt. Auch die Erfahrung zeigt, dass "die Jugend" nicht immer so wählt, wie diejenigen, die sich etwas von ihr versprechen, es sich vorstellen. Bei der letzten Bundestagswahl war die FDP bei den Erstwählern gemeinsam mit den Grünen stärkste Partei. Und aktuell tendieren Jungwähler verstärkt zur AfD: www.zdf.de/nachric...ng-rechts-100.html
zum Beitrag07.05.2024 , 21:09 Uhr
Die AfD ist aber nicht das Original. Das konservative Original ist die CDU. Lange Zeit hatte die AfD weitgehend die Positionen eingenommen, die die CDU vor 30 oder 40 Jahren vertreten hatte. Mit der in den letzten Jahren immer weiter fortschreitenden Radikalisierung der AfD hat sich die Lage geändert. Die AfD ist nicht mehr wie die alte CDU, die als ständige Regierungspartei Realpolitik und niemals wirklich rechtsradikale Politik gemacht hat.
Und die CDU hat die Chance, bei der nächsten Bundestagswahl richtig abzuräumen, wenn sie mit klarer Kante die Wählerschaft davon überzeugt, dass sie eine andere Politik machen werde als die Ampel. Davon ist die CDU allerdings noch weit entfernt. Und ein Kanzlerkandidat, der ein wenig überzeugender rüberkommt als dieser Merz, wäre sicherlich hilfreich, ist aber bisher nicht in Sicht.
zum Beitrag07.05.2024 , 08:24 Uhr
Die IDF nehmen die Hamas-Terroristen, die sich ergeben, gefangen. Das hätten Sie durch Benutzung einer Suchmaschine auch selbst herausfinden können, statt hier über sofortige Tötungen zu raunen.
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