Krankenkassen gegen Bundesrepublik: Eine Finanzierung über Steuern ist gerecht
Die Krankenkassen klagen gegen den Staat. Sie wollen nicht mehr länger auf Kosten für Sozialausgaben sitzen bleiben, für die der Bund nicht aufkommt.
W enn wir über sozialstaatliche Reformen reden, dann müssen wir über Fairness reden. Wer zahlt für den Sozialstaat? Für wen gilt das Solidarprinzip? In dieser Woche kamen diese Fragen auf besondere Weise auf den Tisch – und wieder ging es ums Bürgergeld.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wollen die Bundesrepublik verklagen, weil der Bund seit Jahren weniger für die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger*innen zahlt, als deren medizinische Versorgung kostet. Wir reden über bis zu 10 Milliarden Euro jährlich, auf denen die Kassen sitzen bleiben.
Falls sie damit erfolgreich sind – der GKV-Spitzenverband rechnet mit einer langen Prozessdauer und guten Aussichten –, würde künftig nicht mehr die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten für die medizinische Versorgung mittelloser arbeitsloser Menschen bezahlen, sondern die Solidargemeinschaft der Steuerzahlenden.
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Und das wäre erst der Anfang, es gibt noch mehr solcher sogenannten versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Familienversicherung zum Beispiel), in der sozialen Pflegeversicherung (Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige) und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Mütterrente).
Die Mär von der Fairness
Das klingt zunächst nach „linke Tasche, rechte Tasche“: Zahl ich halt nicht über Versicherungsbeiträge für erwünschte sozialstaatliche Maßnahmen, sondern über die Steuern. Bezahlt werden muss es so oder so, das Geld ist überall knapp. Ob nun die Versicherungsbeiträge steigen oder die Steuern, beides macht weniger Geld auf dem Konto.
Aber Steuern auf Einkommen zahlen nicht nur gesetzlich Versicherte, sondern auch die meist gut verdienenden privat Versicherten, der Steuersatz steigt mit höherem Einkommen, Steuern werden nicht nur auf Arbeitsentgelte erhoben, sondern auch auf Einkommen aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Sie werden auch nicht nur bis zu einer bestimmten Grenze des Einkommens bezahlt und dann nicht mehr, wie das in den Sozialversicherungen der Fall ist.
Das Steuersystem ist so gestaltet, weil das gesamtgesellschaftlich gerecht erscheint. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die staatliche Daseinsvorsorge sollten deshalb auch aus diesem Topf erbracht werden. Über eine Erhöhung der Erbschaftsteuer und eine Wiedereinführung der Vermögensteuer reden wir an dieser Stelle noch gar nicht.
Eine Steuerfinanzierung lässt sich noch radikaler denken: In Dänemark wird ein Großteil der sozialen Absicherung aus Steuern bezahlt, nicht aus Versicherungsbeiträgen, und zwar für alle. Der Steuersatz ist aber höher als in Deutschland.
Dass die Finanzierung sozialstaatlicher Maßnahmen über Steuern die gerechteste von allen ist und mit der Verteufelung von Steuerzahlungen wirklich niemandem geholfen ist, der in einem gerechten Land leben möchte – dieser Punkt fehlt leider in der Fairnesserzählung mancher Politiker*innen.
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