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Sächsische Ministerin zu Beleidigungen„Wir brauchen kein Sonderrecht für Politiker“

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) will den Paragrafen zur Politikerbeleidigung abschaffen. Es entstehe der Eindruck, es gebe ein Zwei-Klassen-Strafrecht.

Christian Rath

Interview von

Christian Rath

taz: Frau Geiert, bei der Justizministerkonferenz ab diesem Donnerstag fordern Sie die Abschaffung der Politikerbeleidigung. Soll man Po­li­ti­ke­r:in­nen künftig straflos beleidigen können?

Constanze Geiert: Nein, natürlich nicht. Die Beleidigung bleibt ja strafbar. Politiker sollen genauso gegen Beleidigung geschützt sein wie alle anderen Bürger auch, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

taz: Als man die Politikerbeleidigung 2021 eingeführt hat, wollte man Po­li­ti­ke­r:in­nen vor immer mehr Hass und Hetze schützen, gerade auch Kom­mu­nal­po­li­ti­ke­r:in­nen.

Im Interview: Constanze Geiert (CDU)

ist seit 2024 Justizministerin von Sachsen. Davor war sie Rechtsanwältin und Professorin an der Hochschule Meißen.

Geiert: Das hat ja offensichtlich nicht funktioniert. Die Beleidigungen sind nicht zurückgegangen, im Gegenteil. Stattdessen haben die Leute das Gefühl, es gebe ein Zwei-Klassen-Strafrecht mit Privilegien für Spitzenpolitiker. Diesen Eindruck sollten wir dringend korrigieren.

taz: Was ist denn der Unterschied zwischen normaler Beleidigung und Politikerbeleidigung?

Geiert: Wer einen Normalbürger beleidigt, muss mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr rechnen. Wer einen Politiker so beleidigt, dass seine Amtsausübung erschwert wird, drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

taz: Wegen Beleidigung werden doch nie Freiheitsstrafen verhängt. In der Regel werden die Verfahren eingestellt, höchstens gibt es mal eine Geldstrafe.

Geiert: Das stimmt. Aber die höhere Strafdrohung bei der Politikerbeleidigung zeigt eben doch an, dass es ein schwereres Delikt ist. Ich glaube, dass die Staatsanwaltschaft bei einer Politikerbeleidigung eher mal eine Hausdurchsuchung beantragt als bei einer normalen Beleidigung.

taz: Können Sie das belegen?

Geiert: Das ist eine Vermutung. Aber es gibt noch einen zweiten Unterschied: Bei der Politikerbeleidigung kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag des Betroffenen ermitteln.

taz: Stellen Spit­zen­po­li­ti­ke­r:in­nen nicht fast immer Strafanträge, weil sie Dienstleister beauftragen, die im Netz nach Beleidigungen suchen?

Geiert: Ja, überwiegend liegt auch bei Politikern ein Strafantrag vor. So gesehen ist das Sonderrecht der Politikerbeleidigung erst recht überflüssig und kann deshalb abgeschafft werden.

taz: Neben der neuen Politikerbeleidigung ist in Paragraf 188 schon seit Jahrzehnten die Politikerverleumdung geregelt. So gibt es höhere Strafen, wenn jemand über einen Politiker Lügen erzählt, die ihm die Amtsausübung erschweren. Wollen Sie die Politikerverleumdung auch abschaffen?

Geiert: Erst mal geht es mir um die Politikerbeleidigung, weil hier die Strafverfolgung, zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung, stark zugenommen hat. Aber gerne kann auch die Politikerverleumdung abgeschafft werden. Wir brauchen kein Sonderrecht für Politiker.

taz: Wie reagieren Sie, wenn Sie als Lügen-Conny, Schwachkopf oder Lackäffin bezeichnet werden?

Geiert: Das versuche ich wegzuatmen. Ich stelle bei solchen einfachen Beleidigungen jedenfalls keinen Strafantrag. Als Politiker müssen wir mehr aushalten als andere.

taz: Aber für strafbar halten Sie solche Bezeichnungen schon?

Geiert: Das kommt immer auf den Kontext an. Allerdings sollten wir darüber nachdenken, das Delikt der Beleidigung enger zu fassen. Den Leuten ist es wichtig, gehört zu werden, da sollen sie sich auch mal derb gegenüber Spitzenpolitikern ausdrücken dürfen. Ich bin für ein Recht auf Schimpfen – in Grenzen.

taz: Wo sollte dann nach Ihrer Ansicht die Strafbarkeit beginnen?

Geiert: Wenn eine Person erniedrigt oder die Menschenwürde verletzt wird. Dazu rechne ich etwa die Äußerungen über die Grünen-Politikerin Renate Künast vor einigen Jahren …

taz: Zum Beispiel „Drecks-Fotze“ …

Geiert: Genau. Oder wenn es um Bedrohungen geht. Die halte ich für viel gefährlicher als Beleidigungen. Wenn etwa einem Kommunalpolitiker gesagt wird: „Ich weiß, wo du wohnst und in welche Schule deine Kinder gehen“. Auf solche Fälle sollte sich die Justiz konzentrieren können, statt sich um unflätige Bezeichnungen für Politiker und andere Menschen kümmern zu müssen.

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22 Kommentare

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  • Ja, das ist ursächlich gut. Politiker sollen keine Extrarechte haben, das schürt ja gerade diese Ausfälle. Man muss berücksichtigen aus welchem Sprachcode, aus welchen Diskursgewohneiten diese Ausfälle kommen. Wer mich beleidigt, der kann halt nicht anders , das ist die Aussage der Ministerin. Da muss man konsequent drüber stehen, dann ist man auch eine Orientierung für potentielle Beleidiger. "Ich bin nicht nachtragend, bist du es auch nicht".



    Wir sollen die Persönlichkeitsrechte schützen, deswegen haben wir sogar schon seit 1871 §189 StGB, das Verbot der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.



    Die Kraft der Justiz auf das Bedrohliche und Gefährliche zu konzentrieren ist präventiv unbedingt richtig.



    Ich finde es erfreulich, dass die Ministerin sich so geäußert hat.

    • @Hans - Friedrich Bär:

      Was ich vergessen hatte : Wir haben eine größere Zahl von häufig in Umlauf gebrachten freiverkäuflichen und verordnungspflichtigen Medikamenten mit den Nebenwirkungen Reizbarkeit und Wut ( R45.4 ICD10). Sogar prominenten Ärzten und Pharmazeuten sind diese mitunter nicht geläufig oder werden nicht beachtet. Mit der Apothekenreform wird die Häufigkeit dieser unerwünschten Arzneimittelwirkungen eher zunehmen.

  • Danke! Ein sehr guter Vorstoß, den ich vorbehaltlos unterstütze.

    Die aktuelle Gesetzeslage führt dazu, dass Leute wegen Äußerungen belangt werden, die man selbst mit viel bösem Willen höchstens als grenzwertig bezeichnen kann (klassischstes Beispiel: "Pinocchio"). Dass diese Verfahren meistens eingestellt werden, ist nicht entscheidend, denn Ziel eines Strafverfahrens zu werden, ist für eine*n Normalbürger*in schon für sich genommen belastend genug. Das führt im Endeffekt dazu, dass es für viele Leute schwer zu erfassen ist, ob ihre Äußerungen jetzt legal sind oder nicht. Das ist demokratieschädigend.

    Bevor jetzt jemand empört ruft, "die csdU will doch nur rechte Hetze im Netz legalisieren!", sollte man sich bewusst machen, dass die meisten Strafanträge nach diesem Paragraphen die AfD stellt (was zu der schönen Schlagzeile u.a. in der Tagesschau führte, die "Gewalt gegen Politiker" habe massiv zugenommen, insbesondere gegen die AfD - gemeint waren ganz überwiegend Strafanzeigen wegen Äußerungsdelikten in der PKS, die bekanntlich unabhängig von deren letztendlichem Erfolg). Den Rechten nützt dieser Paragraph mehr, als er ihnen schadet.

  • Der Sraftbestand der Beleidigung wurde ursprünglich mal eingeführt, um das Duellwesen zu bekämpfen. Sich in ihrer Ehre gekränkt fühlende Bürger sollten Anzeige erstatten, statt sich mit Pistolen auf einer Waldlichtung zu treffen. Das Duellwesen gibt es längst nicht mehr, den Paragraphen aber schon. Warum?

    Verleumdung und üble Nachrede sind das eine, damit kann man einem Menschen großen Schaden zufügen. Warum man aber den Staatsanwalt auf jemanden hetzen sollte, nur weil er ein böses Wort zu einem gesagt hat, erschließt sich mir nicht. Und dann werden eben Wohnungen gestürmt und durchsucht, weil jemand "du Pimmel" gesagt hat. Beleidigung gehört aus dem StGB gestrichen, für Politiker und alle anderen.

  • Das ist ja kein Eindruck, sondern Realität.

  • Genau brauchen wir nicht, der Straftatbestand Ehrbeleidigung reicht aus. Ich muss sagen, dass ich ob der Beleidigungs-Kampagne von Herrn Habeck angewidert war. Andersrum wäre es ziviler Ungehorsam gewesen. Naja, in Schland läuft ja so einiges falsch.....

    • @Leningrad:

      Kampagne?

  • Sollten wir generell handhaben wie in den USA, wo Beleidigungen generell keine Straftaten sind, außer es wird direkt zu Straftaten oder Gewalt aufgerufen.

    • @Šarru-kīnu:

      Die Auswirkungen kann man in den USA besichtigen. Tagtäglich. Wenn der Präsident des Landes aka "der verrückte König" aka "Don Snorleone" mal wieder Leute beleidigt, diffamiert, herabsetzt.

      • @Kaboom:

        Wäre ohne eigene Beleidigungen deutlich überzeugender als Standpunkt gewesen.

        • @Šarru-kīnu:

          War es nicht das, was Sie selbst vorschlugen?

        • @Šarru-kīnu:

          Wenn Sie sowas als Beleidigung sehen - bitte. Trotzdem hat Kaboom Recht. In den USA sieht man die Verrohung sehr deutlich.



          Möchte ich bei uns nicht haben.

          Ihr Standpunkt überzeugt übrigens auch nicht. Erst finden sie Beleidigungen sollten straffrei sein, dann nehmen sie angebliche Beleidigungen als Grund nicht auf Kritik einzugehen.

    • @Šarru-kīnu:

      Es sollte weiterhin eine Möglichkeit für Polizisten geben, auf Beleidigungen mit einer Anzeige zu reagieren, statt mit körperlicher Gewalt. Ansonsten stimme ich Ihnen zu.

      • @WT Sherman:

        Ich weiß was Polizisten brauchen um auf Beleidigungen zu reagieren. Nennt sich Gelassenheit und ist sogar gratis.

  • Nachvollziehbare Haltung von Frau Geiert.

  • Ein Spiegel der persönlichen Empfindlichkeiten?



    Strafanzeigen wegen Beleidigung.



    Eine fachlich versierte Stellungnahme aus 2025



    www.lto.de/recht/h...idiger-heft-4-2025

  • Prinzipiell hat sie recht, aber es bleibt eine berechtigte Frage, wie das Engagement gerade ehrenamtlicher Politiker gegen den „rechten Mob“ gestärkt werden kann. Da müsste viel schneller u d konsequenter reagiert werden und die juristischen Spitzfindigkeiten a la Höcke deutlich mehr Konsequenzen haben. Das der potentielle Totengräber der Demokratie und ähnliche Alternative Demagogen nicht schon lange ihre Wählbarkeit verloren haben, ist wohl das größere Problem in diesem Zusammenhang und hat mit „berechtigter Unmutsäußerung“ vermeintlich zu kurz gekommener Lautsprecher nur wenig zu tun.

  • Frau Geiert hat Recht. Laut Bundesverfassungsgericht müssen politische Amtsträger im demokratischen Diskurs mehr Kritik ertragen als Privatpersonen. Die Strafverschärfung für Politikerbeleidigungen hat dieses Prinzip auf den Kopf gestellt.

    • @Jochen Laun:

      Berechtigte Kritik ist das eine, Beleidigungen was anderes.

      • @Captain Hornblower:

        Das stimmt, ändert aber auch nichts am 2-Klassen-Srafrecht.



        Für Beleidigungen gibt es bereits einen Paragraphen. Den kann man anpassen.

  • Klingt nach einer guten Idee von Frau Geiert.

  • Der Frau stimme ich voll und ganz zu. Es darf für Politike*innen kein Sonderecht geben. Was da in letzter Zeit alles zur Anzeige gebracht wurde und leider auch zur Verurteilung führte, sollte in einer Demokratie nicht möglich sein.