Verurteilung von Marine Le Pen: Recht so?
Le Pen darf bei der Wahl 2027 nicht antreten. Ob dieses Urteil gut für Demokratie ist, wird nicht nur in Frankreich heftig diskutiert. Ein Pro und Contra.
M arine Le Pen ist in Frankreich wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden. Nun darf die Rechtspopulistin nicht bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten. Recht so?
Ja,
weil das Urteil den wichtigsten Grundsatz eines jeden Rechtsstaates bestätigt: Niemand steht über dem Gesetz. Auch nicht Marine Le Pen, die große Aussichten hatte, aus den französischen Präsidentschaftswahlen 2027 als Siegerin hervorzugehen. Popularität schützt vor Strafe nicht. Dennoch hat sich seit ihrer Verurteilung am Montag eine eigentümliche Debatte entwickelt.
Dass Le Pen selbst und ihre rechtsextreme Partei Rassemblement National von einem „rein politisch motivierten“ Urteil sprechen würden, war ebenso absehbar, wie dass andere aus der gleichen Ecke ihr beipflichten würden, von Italiens Matteo Salvini über Ungarns Viktor Orbán bis zu Geert Wilders in den Niederlanden. Dass aber bis weit hinein in die liberale Medienöffentlichkeit das Urteil kritisiert wird, weil es nicht bedenke, wie sehr es Le Pens Partei und ihr Opfernarrativ stärken würde, überrascht.
Nicht, weil das falsch wäre – Donald Trump etwa hat sich als Meister darin erwiesen, erst jegliche Gesetze zu übertreten, aus den folgerichtigen Anklagen dann das erlogene Narrativ vom Vorgehen des bösen Staats gegen den „wahren Volkswillen“ zu konstruieren und damit Wahlen zu gewinnen. Insofern: Ja, gut möglich, dass auch der Rassemblement National – dann vermutlich mit dem Kandidaten Jordan Bardella – aus dem Urteil sogar Stärke zieht.
Aber die Kritik ist trotzdem falsch, denn sie fordert, Gerichte müssten in einem Strafverfahren gegen Politiker*innen politische über rechtliche Bewertungen stellen. Damit würde es sich dann tatsächlich um politische Justiz handeln – wenn auch anders, als es die Rechtsradikalen stets behaupten. Denn genau sie kämen dann immer davon – man will sie ja nicht stärken. Als Nebeneffekt würde das Recht bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt, und wer glaubt, dass die Faschisten darauf nicht aufbauen, ist unfassbar naiv.
Oder sollte sich genau ansehen, was gerade in den USA passiert, wo ein notorischer Straftäter erst die Gerichte vier Jahre an der Nase herumgeführt hat, dann wieder antreten durfte und seit seinem Amtsantritt von der Macht aus die unabhängige Justiz frontal angreift. Es gilt insofern: Natürlich muss und wird sich die Öffentlichkeit mit den politischen Folgen eines Urteils gegen eine politische Spitzenfigur auseinandersetzen – egal ob Verurteilung oder Freispruch. Für die Rechtsprechung selbst aber darf das kein Kriterium sein.
Und nichts an dem Urteil der französischen Richter, auch nicht der Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre, deutet darauf hin, dass es bei ihnen anders gewesen wäre. Sie haben lediglich die Selbstimmunisierung der Marine Le Pen nicht akzeptiert. Bernd Pickert
Nein,
der Ausschluss von Frankreichs populärster Politikerin von der nächsten Präsidentschaftswahl steht in keinem Verhältnis zur Schwere ihrer Straftaten. Ähnlich wie Linke in der Türkei die Verfolgung des Istanbuler Bürgermeisters İmamoğlu als politisches Manöver gegen den aussichtsreichsten Widersacher von Präsident Erdoğan werten, so sehen jetzt Rechte in Frankreich im Wahlausschluss der Rechtspopulistenchefin Marine Le Pen einen vorauseilenden Putsch.
Das Urteil ist eine Steilvorlage für Verschwörungstheoretiker und Opferdiskurse. Es besteht zwar kein seriöser Zweifel an der Schuld von Marine Le Pen und den anderen verurteilten Mandatsträgern des Rassemblement National (RN). Dass Parteiangestellte als Mitarbeiter von EU-Abgeordneten deklariert und mit EU-Geldern bezahlt wurden, ist unstrittig. Auf einem ganz anderen Blatt stehen aber die Strafmaße. Marine Le Pen verliert das passive Wahlrecht für fünf Jahre mit „sofortiger Vollstreckung“.
Damit kann sie dann auch nicht 2027 zur Präsidentschaftswahl antreten, wenn sie Revision einlegt. RN-Vizepräsident Louis Aliot verliert das passive Wahlrecht für drei Jahre ohne sofortige Vollstreckung, könnte also, wenn er Revision einlegt, 2026 bei der nächsten Kommunalwahl erneut für sein aktuelles Bürgermeisteramt kandidieren. Zur Rechtfertigung zitiert die Richterin die Notwendigkeit, „die Freiheit der Wähler zu schützen“.
Warum gilt das für die Wahl des nächsten Bürgermeisters von Perpignan, nicht aber für die Wahl des nächsten Staatsoberhauptes von Frankreich? Frankreichs etablierte politische Parteien haben sich jahrzehntelang illegal finanziert – etwa indem sie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Schwarzgelder kassierten. Die Justiz hat hier in den letzten Jahrzehnten aufgeräumt, ohne Präsidentschaftskandidaten auszukegeln. Was das Abzweigen von Mitteln des EU-Parlaments angeht, ist niemand in Frankreich unschuldig.
Gegen Linksaußenchef Jean-Luc Mélenchon begannen 2017 entsprechende Ermittlungen, ebenso gegen den aktuellen zentristischen Premierminister François Bayrou. Der wurde 2024 erstinstanzlich freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Kein Wunder, dass Bayrou und Mélenchon, die sich beide Chancen bei den Wahlen 2027 ausrechnen, einhellig Kritik am Urteil gegen Le Pen üben: Sie könnten die Nächsten sein.
Das wäre für Frankreichs Demokratie ein Todesurteil. Aussichtsreiche Oppositionelle aus Wahlen ausschließen – das machen nur autoritäre Herrscher. Freie Wahlen ohne vorheriges Aussieben der Kandidaten sind die Grundlage der Demokratie. Es muss möglich sein, Finanzverbrechen zu ahnden, ohne gleich die Axt an das System zu legen, das die Ahndung der Verbrechen überhaupt erst möglich macht. Dominic Johnson
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