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Verurteilung von Marine Le PenRecht so?

Le Pen darf bei der Wahl 2027 nicht antreten. Ob dieses Urteil gut für Demokratie ist, wird nicht nur in Frankreich heftig diskutiert. Ein Pro und Contra.

Gerichtszeichnung: Marine Le Pen spricht zu den Richtern Illustration: Valentin Pasquier via ap

M arine Le Pen ist in Frankreich wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden. Nun darf die Rechtspopulistin nicht bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten. Recht so?

Ja,

weil das Urteil den wichtigsten Grundsatz eines jeden Rechtsstaates bestätigt: Niemand steht über dem Gesetz. Auch nicht Marine Le Pen, die große Aussichten hatte, aus den französischen Präsidentschaftswahlen 2027 als Siegerin hervorzugehen. Popularität schützt vor Strafe nicht. Dennoch hat sich seit ihrer Verurteilung am Montag eine eigentümliche Debatte entwickelt.

Dass Le Pen selbst und ihre rechtsextreme Partei Rassemblement National von einem „rein politisch motivierten“ Urteil sprechen würden, war ebenso absehbar, wie dass andere aus der gleichen Ecke ihr beipflichten würden, von Italiens Matteo Salvini über Ungarns Viktor Orbán bis zu Geert Wilders in den Niederlanden. Dass aber bis weit hinein in die liberale Medienöffentlichkeit das Urteil kritisiert wird, weil es nicht bedenke, wie sehr es Le Pens Partei und ihr Opfernarrativ stärken würde, überrascht.

Nicht, weil das falsch wäre – Donald Trump etwa hat sich als Meister darin erwiesen, erst jegliche Gesetze zu übertreten, aus den folgerichtigen Anklagen dann das erlogene Narrativ vom Vorgehen des bösen Staats gegen den „wahren Volkswillen“ zu konstruieren und damit Wahlen zu gewinnen. Insofern: Ja, gut möglich, dass auch der Rassemblement National – dann vermutlich mit dem Kandidaten Jordan Bardella – aus dem Urteil sogar Stärke zieht.

Aber die Kritik ist trotzdem falsch, denn sie fordert, Gerichte müssten in einem Strafverfahren gegen Po­li­ti­ke­r*in­nen politische über rechtliche Bewertungen stellen. Damit würde es sich dann tatsächlich um politische Justiz handeln – wenn auch anders, als es die Rechtsradikalen stets behaupten. Denn genau sie kämen dann immer davon – man will sie ja nicht stärken. Als Nebeneffekt würde das Recht bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt, und wer glaubt, dass die Faschisten darauf nicht aufbauen, ist unfassbar naiv.

Oder sollte sich genau ansehen, was gerade in den USA passiert, wo ein notorischer Straftäter erst die Gerichte vier Jahre an der Nase herumgeführt hat, dann wieder antreten durfte und seit seinem Amtsantritt von der Macht aus die unabhängige Justiz frontal angreift. Es gilt insofern: Natürlich muss und wird sich die Öffentlichkeit mit den politischen Folgen eines Urteils gegen eine politische Spitzenfigur auseinandersetzen – egal ob Verurteilung oder Freispruch. Für die Rechtsprechung selbst aber darf das kein Kriterium sein.

Und nichts an dem Urteil der französischen Richter, auch nicht der Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre, deutet darauf hin, dass es bei ihnen anders gewesen wäre. Sie haben lediglich die Selbstimmunisierung der Marine Le Pen nicht akzeptiert. Bernd Pickert

Nein,

der Ausschluss von Frankreichs populärster Politikerin von der nächsten Präsidentschaftswahl steht in keinem Verhältnis zur Schwere ihrer Straftaten. Ähnlich wie Linke in der Türkei die Verfolgung des Istanbuler Bürgermeisters İmamoğlu als politisches Manöver gegen den aussichtsreichsten Widersacher von Präsident Erdoğan werten, so sehen jetzt Rechte in Frankreich im Wahlausschluss der Rechtspopulistenchefin Marine Le Pen einen vorauseilenden Putsch.

Das Urteil ist eine Steilvorlage für Verschwörungstheoretiker und Opferdiskurse. Es besteht zwar kein seriöser Zweifel an der Schuld von Marine Le Pen und den anderen verurteilten Mandatsträgern des Rassemblement National (RN). Dass Parteiangestellte als Mitarbeiter von EU-Abgeordneten deklariert und mit EU-Geldern bezahlt wurden, ist unstrittig. Auf einem ganz anderen Blatt stehen aber die Strafmaße. Marine Le Pen verliert das passive Wahlrecht für fünf Jahre mit „sofortiger Vollstreckung“.

Damit kann sie dann auch nicht 2027 zur Präsidentschaftswahl antreten, wenn sie Revision einlegt. RN-Vizepräsident Louis Aliot verliert das passive Wahlrecht für drei Jahre ohne sofortige Vollstreckung, könnte also, wenn er Revision einlegt, 2026 bei der nächsten Kommunalwahl erneut für sein aktuelles Bürgermeisteramt kandidieren. Zur Rechtfertigung zitiert die Richterin die Notwendigkeit, „die Freiheit der Wähler zu schützen“.

Warum gilt das für die Wahl des nächsten Bürgermeisters von Perpignan, nicht aber für die Wahl des nächsten Staatsoberhauptes von Frankreich? Frankreichs etablierte politische Parteien haben sich jahrzehntelang illegal finanziert – etwa indem sie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Schwarzgelder kassierten. Die Justiz hat hier in den letzten Jahrzehnten aufgeräumt, ohne Präsidentschaftskandidaten auszukegeln. Was das Abzweigen von Mitteln des EU-Parlaments angeht, ist niemand in Frankreich unschuldig.

Gegen Linksaußenchef Jean-Luc Mélenchon begannen 2017 entsprechende Ermittlungen, ebenso gegen den aktuellen zentristischen Premierminister François Bayrou. Der wurde 2024 erstinstanzlich freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Kein Wunder, dass Bayrou und Mélenchon, die sich beide Chancen bei den Wahlen 2027 ausrechnen, einhellig Kritik am Urteil gegen Le Pen üben: Sie könnten die Nächsten sein.

Das wäre für Frankreichs Demokratie ein Todesurteil. Aussichtsreiche Oppositionelle aus Wahlen ausschließen – das machen nur autoritäre Herrscher. Freie Wahlen ohne vorheriges Aussieben der Kandidaten sind die Grundlage der Demokratie. Es muss möglich sein, Finanzverbrechen zu ahnden, ohne gleich die Axt an das System zu legen, das die Ahndung der Verbrechen überhaupt erst möglich macht. Dominic Johnson

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Bernd Pickert
Auslandsredakteur
Jahrgang 1965, seit 1994 in der taz-Auslandsredaktion. Spezialgebiete USA, Lateinamerika, Menschenrechte. 2000 bis 2012 Mitglied im Vorstand der taz-Genossenschaft, seit Juli 2023 im Moderationsteam des taz-Podcasts Bundestalk. Bluesky: @berndpickert.bsky.social In seiner Freizeit aktiv bei www.geschichte-hat-zukunft.org
Dominic Johnson
Ressortleiter Ausland
Seit 2011 Co-Leiter des taz-Auslandsressorts und seit 1990 Afrikaredakteur der taz.
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73 Kommentare

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  • Das Urteil hat dich nur vorläufigen Charakter. Das Berufungsgericht wird im Sommer 26 entscheiden. Ich denke, der Entzug des passiven Wahlrechts wird dann eliminiert, der Rest bleibt. Und somit wäre es dann ein super Boost für das LePen Marketing.

    • @maestroblanco:

      So ein Berufungsprozess ist kein Bazar. Der Wahlrechtsentzug ist in Frankreich so als Folge einer Verurteilung wegen Untreue normiert (in D gibt es das übrigens auch, aber für andere Fallkonstellationen - § 45 StGB). Le Pen kann ihn nur komplett abschütteln, indem sie einen Freispruch erwirkt. Wie wahrscheinlich DAS ist, möge jemand eischätzen, der französisches Strafrecht kann und die 152 Seiten Urteilsbgründung gelesen hat...

  • Ganz ehrlich, ich verstehe diese Diskussion nicht. Den Feinden der Demokratie den Weg zu versperren, ist immer richtig.



    Wenn man sich in der Wahl der Mittel von Vermutungen leiten lässt, was VerschwörungstheoretikerInnen möglichweise als Argument aufgreifen mögen, dann hat man das Wesen der ganzen Auseinandersetzung NICHT verstanden. Diese Menschen leben in einer gefühlten Wirklichkeit und Argumente sind beliebig und austauschbar. Daher kann man sich darauf konzentrieren, was funktioniert, was ist effektiv.

    • @Zahnow Gregor:

      "Den Feinden der Demokratie den Weg zu versperren, ist immer richtig. "

      Die Mittel zum Weg-Versperren sollten schon auch selbst demokratisch und rechtsstaatlich-ausgewogen sein. Reines "Der Zweck heiligt die Mittel" der selbsterklärten "Verteidiger" der Demokratie zerstört diese genau so sicher, wie ihre Feinde das im Sinn haben - nur halt von innen.

      Dass man umgekehrt auch nicht Rechtsbeugung betreiben sollte, um irgendwelchen VTlern zuvorzukommen, entspricht derselben Logik.

  • Für das Gericht ist die Sache ganz einfach: _Ohne Ansehen der Person_ urteilen. Justitia trägt die Augenbinde. Sie ist blind. Vor ihr steht nur Frau M.P. Und die wird nach ihren Handlungen und den Begleitumständen verurteilt. Die Justiz kann nicht nur nicht anders -- sie *darf* gar nicht anders!

  • Lieber Herr Johnson, was ist das für eine "Stockholm"-Argumentation?! Ihr erster Satz hat zumindest etwas materiell Greifbares, d.h. der bekundeten Meinung nach mangelt es am adäquaten Verhältnis. Aber damit punkten zu wollen, dass Dritte einen Vergleich mit Imamoglu ziehen könnten?! Und Recht und Justiz sind nun argumentativ damit belastet, dass "Bekloppte" Steilvorlagen erhielten?! Punkte damit sammeln, dass sich andere, ggf nicht s.g. rechte Parteien, ggf jahrelang vorher schon bereichert haben dürften?! .. Legalisieren wir jetzt daher auch "Schwiegermutter-Mord", weil die "Alte" ohnehin jeder loswerden will?! Aussichtsreiche Oppositionelle von Wahlen ausschließen machen nur Autoritäre - was ist das für eine Phrase (?!); wahrhaft demokratische Rechtsstaaten setzen selbstverständlich keine Preise auf die Missachtung ihrer selbst aus, gewähren jedoch, wie bei "Le Penny" umfangreiche Überprüfungsmöglichkeiten von behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen mit unabhängigen Richter:innen, und insbesondere verhängen sie keine jahrelangen Haftstrafen auf Kritik am demokratischen System, wie dies zB die RuFö bei Kritik an Person, Militär und der "Spezialoperation" tut.

  • Madame LePen hat selbst klare Strafen für jedwede Verbrechen gefordert. Soll sie nun für ihre Verfehlungen nicht bestraft werden nur weil sie eine Rechtsextreme ist. Es schein der aktuelle Zeitgeist zu sein, dass Rechtsextreme über den Gesetzen zu stehen scheinen. Nein, es ist gut und richtig dass sie verurteilt wird.

  • Wenn jemand als Verteidiger liberaler Werte Antritt und in diesem Zuge politische Institutionen schützen möchte, dann tut er gut daran dabei keinen Zweifel an seiner eigenen Prinzipientreue aufkommen zu lassen.



    Genau daran lässt dieses Urteil jedoch Zweifel aufkommen, denn jedes (Wert)urteil ist letztlich vergleichend. Wenn man dann beim Vergleich ähnlicher Fälle merkt, dass Gerichte sonst stets auf den Wert der Demokratischen Vertretung verwiesen haben, dann wirft das kein gutes Licht auf dieses Urteil, auch wenn man sich im juristischen Ermessensspielraum bewegt hat.

    Häufig wird im Zusammenhang mit dem Einsatz autoritärer Mittel gegen intolerante Zeitgeister auf Poppers Feinde der Offenen Gesellschaft verwiesen. Man dürfe die Intoleranz nicht tolerieren. Wer das so versteht, der hat den Zweibänder nie in die Hand genommen. Die Intoleranz gegenüber den Intoleranten wird dort als ultima ratio beschrieben und nicht als erstes Mittel der Wahl.

    • @Julius Anderson:

      Wenn sich die gerichtliche Entscheidung"im jur. Ermessensspielraum" bewegt, dann ist sie nun einmal nicht zu beanstanden.

  • Dominic Johnson hat Recht.

  • Der Le Pen-Clan hat betrogen. Das gehört bestraft. So einfach ist es. Wie bei AfD und Millionenspenden auch inszeniert sich die extreme Rechte als Opfer und tut alles, damit es so aussieht, als ob es sich um eine Hexenjagd handelt. Das Muster ist eine Kopie des Drehbuchs von einem weißen Rassisten, der heute Präsident der USA ist. Fake News sells…

  • Vergleiche der französischen mit der türkischen Justiz sind unangemessen. Frankreich ist ohne Zweifel ein Rechtsstaat. Die extremen Rechten, wie Le Pen, kopieren Trumps dämlichen Schachzug, jegliche strafrechtliche Würdigung ihres Gebahrens als politisch einzuordnen. Sie nehmen quasi gedanklich schon vorweg, dass es keinen für sie relevanten Rechtsstaat gäbe. Im Kern ist das eine Reichsbürgerdenke. Diese extremen Rechten wollen die Macht des Staates erobern, den sie in seiner Rechtsstaatlichkeit ablehnen. Hier muss der Rechtsstaat hart durchgreifen. Wer den Rechtsstaat so tiefgründig ablehnt, gültige Wahlen anzweifelt oder so wenig Respekt der Justiz gegenüber entgegenbringt wie Le Pen, muss auch in Deutschland die Wählbarkeit verlieren.

  • ""Ausschluss von Frankreichs populärster Politikerin von der nächsten Präsidentschaftswahl steht in keinem Verhältnis zur Schwere ihrer Straftaten. ""

    ===

    So wie dieser Satz im luftleeren Raum versucht -- ohne Argumentation --- an das Bauchgefühl zu appelieren steht zu vermuten, das der Geist, der dahinter steht, über argumentfreien Populismus pro-MLP nicht hinauskommt.

    Der Code Penal aus dem Jahr 1994 Artikel § 432.12 ff --- siehe www.bijus.eu/?p=10720 --- könnte weiterhelfen Argumente für das Strafmass zu finden ohne an ein Bauchgefühl zu appelieren.

    Desweiteren bietet sich als Bezugsrahmen über den Code Penal hinaus Forderungen von Marine Le Pen aus dem Jahr 2013 an. MLP fordert Korruption bei Politikern mit der lebenslangen Aberkennung des passiven Wahlrechts zu ahnden.

    In sofern bleibt das aktuelle Strafmass, auf 152 Din A 4 Seiten akribisch begründet meilenweit unter dem Mass welches Le Pen selbst für Korruption im Amt gefordert hat.

    P.S. Sonderbar ist darüber hinaus das in der medialen Verarbeitung niemand auf die Urteilsbegründung selbst eingeht

  • Marine Le Pen ist wie jeder andere Bürger Frankreichs verpflichtet, eine richterliche Entscheidung zu akzeptieren und diese eben nicht zu kommentieren. Da über mehrere Jahre federführend durch sie ein Betrug durchgeführt wurde, müsste sie dies erstmal entkräften und zwar mit entsprechenden Nachweisen. Das Urteil ist für mich äußerst milde und ich zweifele daran, dass ich bei einer vergleichbaren Handlung in der Wirtschaft nicht direkt in Haft gebracht würde, gerade wenn ich immer noch im gleichen Bereich tätig wäre, also die Chance auf weiteren Betrug direkt besteht, sie hat ja auch in der Nationalversammlung Mittel und Zugang zu Geldern.



    Es ist ein wenig irreführend, was die Front National (heute RN) da behauptet, denn über Jahre wurde ein Betrug durchgeführt, Mittel für politische Aktivitäten der Partei genutzt und zwar in Höhe von Mio. Euro. Dafür ist das Urteil m.M. viel zu Milde.

    Marine le Pen muss das alles widerlegen könnnen. Da sage ich: Das wird sie nicht schaffen.

    • @Andreas_2020:

      Denke das auch.



      Wenn jemand eine Bank überfällt und 4 Mio € erbeutet kommt sie auch in den Knast.



      Da ist Fussfessel ja noch sehr grosszügig.



      Oder ist Diebstahl von (letztendlich) Steuergeldern "nüch so schlümm"?

    • @Andreas_2020:

      In Frankreich sind Bürger verpflichtet richterliche Entscheidungen nicht zu kommentieren?

      • @Blechgesicht:

        Wenn sie in einem Strafverfahren bei der Urteilsverlegung sich unangemessen verhalten und damit signalisieren, dass sie das Urteil nicht akzeptieren werden, ist das verfahrensrelevant und darauf kann ein Richter sofort reagieren. Marine hat sich das Urteil nicht mal zu Ende angehört. Sie ist einfach rausgegangen. Da hätte das Gericht schon die Möglichkeit, sie notfalls per Zwang zurück zuholen. Darauf wurde verzichtet. Marine wird m.M. viel zu nachsichtig behandelt. Ein Freund von mir hat im Gericht ein Urteil kommentiert und dann das Wochenende in U-Haft verbracht, da war der Richter konsequent, hier aber nicht. Marine kann eine Revision verlangen, dann muss sie das aber von der Sache her begründen.

        • @Andreas_2020:

          Danke für die Antwort.



          Sich vor Gericht natürlich kann ein Richter es ahnden wenn sich Personen vor Gericht unangemessen verhalten. Auch sind Kommentare die Rückschlüsse auf die Einsicht des Angeklagten zulassen im Strafmaß zu berücksichtigen.



          Trotzdem darf ein Angeklagter jedes Urteil als ungerechtfertigt ansehen und das auch kundtun.

  • Also, ein /e Politiker/in kann sich als Opfer inszenieren, wenn sie rechtsstaatlich verurteilt wird und deshalb nicht mehr für das höcchste Amt kandidieren darf? Bitte, liebe Medien, Vollgas bei der Negierung! Für alle straffälligen Politiker.

    Und: Das kann man nur, wenn der Wähler so dumm ist und verurteilte Straftäter wählt?

    Sollte auf dem Wahlplakaten/Medien Angabepflicht sein!!!



    Wir müssen ja auch ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben.

    Ich habe in der Tat den Eindruck, wir haben insg. zu viele Jursiten. Ob es um schlechte Gesetze geht, um die Ausnutztung der Lücken und die Abschaffung/Blockade internationaler Institutionen (Vetorecht Einzelner Staat, betroffener Staat ? etc.).

    Auch die Gewöhnung an diese ständigen Spitzfindigkeiten bereiten das Feld für unrechtmäßiges Vorgehen insg. und die Politikermüdung der Mitbürger. "Man kann sich auf nichts mehr verlassen"...

  • Zu DJ-Haltung: es werden nicht „Oppositionelle“ v Wahlen ausgeschlossen - sondern in höchsten Maße Kriminelle! Vor Taten, die sie begangen haben - was F v der Türkei unterscheidet. Und die Mio-Veruntreuung ist auch nicht ein vglw geringes Delikt! Wenn überhaupt, dann sollte man kriminelle Politiker generell v Institutionen der Demokratie ausschließen - aber nicht umgekehrt der perfiden Argumentation der Rechten von einer Art „System-Justiz“ auf den Leim gehen! Oder ist das etwa weniger Wasser auf die Mühlen der Rechten? Man sollte auch nicht die Justiz autoritär regierter Staaten mit Staaten wie F vergleichen - ich sehe dann schon, wie bei einem AfD-verbot auch hier das Narrativ von einer staatsgesteuerten Justiz losgetreten wird - kann sich DJ ja schon mal warmlaufen! Auf diese Weise lässt sich mit fatalen Argumentationen jedwede Demokratie mitsamt ihrer Justiz aus den Angeln heben. Danke für derlei Positionen - und mal nen Grundkurs im Zuendedenken belegen!

  • Es dürfte für die meisten hier im Kommentarbereich schwer sein, sich ein Urteil über das Urteil zu bilden. Das liegt daran, dass man die Strafmaße in Frankreich nicht kennt. Ist der Ausschluss des passiven Wahlrechts ein Automatismus? Ist die Strafe von zwei Jahren angemessen? Ich kann es nicht beurteilen - wenn hier jemand im französischen Strafrecht halbwegs kundig ist, freu ich mich über Aufklärung.

    In Deutschland muss auch abgewogen werden, wenn man einem (Erst-)Täter eine Strafe gibt, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, muss der Richter besonders begründen, warum es gerade 24 Monate (ab hier kann nicht mehr ausgesetzt werden) und nicht 22 Monate + Bewährung sind. Spielt so etwas in Frankreich eine Rolle?

    • @Strolch:

      Das Strafmaß von vier Jahren, zwei davon auf Bewährung, liegt angesichts des vom Gericht angenommenen Schadens von 2,9 Mio Euro im üblichen Bereich.



      Die Nebenfolge Verlust der Wählbarkeit wurde 2016 durch das Gesetz Sapin II bei Veruntreuung öffentlicher Gelder verpflichtend, Art. 432-17 Code Pénal. Diese Regelung ist aber hier nicht anwendbar, weil Le Pens Taten alle vor dem 31.12.2016 beendet waren. Trotzdem ist die Nebenfolge gängige Praxis der Gerichte und wurde seit 2022 laut Justizministerium immer verhängt.



      Der Sofortvollzug wird in 48% der Verurteilungen ausgesprochen. Es soll spezialpräventive Wirkung haben und berücksichtigt, dass Le Pen eine aktive Politikerin mit vielerlei Möglichkeiten der Betätigung hat. Das Urteil liegt also überall im mittleren Rahmen des Üblichen.



      www.publicsenat.fr...te-la-loi-sapin-ii



      Die französische Justiz springt seit gut hundert Jahren viel härter mit ihren Politikern um, die dort als Dienstleister betrachtet werden, während in Deutschland schon ein Ermittlungsverfahren gegen einen Politiker als Majestätsbeleidigung gilt.

    • @Strolch:

      PS Als Anekdote: Als ich als Referendar Sitzungsdienst für die Staatsanwaltschaft hatte, habe ich die Anklage gegen eine Täterin bzgl. Drogenkonsums vertreten. Üblicherweise bekommt man Strafvorschläge von der Staatsanwaltschaft mit. In dem Fall hatte ich keinen Vorschlag, also musste ich selber überlegen.

      Die Angeklagte war extrem gutaussehend. Da sie - nach meinem dafürhalten auf einem guten Weg war (endlich eine Ausbildung begonnen, clean, etc.) war ich der Auffassung eine milde Strafe sei angemessen. Und dann fragte ich mich, bin ich nur so großzügig, weil die Angeklagte hübsch ist? Im nächsten Moment fragte ich mich, wenn ich die beantragte Strafe erhöhe, mache ich dies dann, weil sie hübsch ist - bestrafe sie also dafür? Wenn man solche Überlegungen zulässt, wird es schwierig - nicht ohne Grund ist Justicia blind. Auf der anderen Seite sollte sich jeder seiner Vorurteile bewusst sein. Gerade bei einer Politikerin, die man nicht mag - fordert man schnell mal harte Strafen, während man bei den anderen (die einem sympathisch sind) diese für überzogen hält.

  • Die französische Justiz geht jedenfalls gegen Politiker aller Richtungen und auch "nach ganz oben" vor, auch Ex-Präsident Sarkozy wurde verurteilt. Wenn man das mit den Verhältnissen in Deutschland vergleicht, ist festzustellen, dass in Deutschland Spitzenpolitiker mit Samthandschuhen angefasst werden, selbst wenn der Verdacht einer Veruntreuung von Staatsgeldern in mehrstelliger Millionenhöhe in Rede steht. Gegen Scholz (Cum Ex/Warburg-Bank) und Spahn (Maskendeal) wurden nicht einmal förmliche Ermittlungsverfahren geführt, die Ermittlungen gegen Scheuer wegen des Maut-Desasters verliefen im Sande, und die 600 Millionen, die Habeck bei Northvolt in den Sand gesetzt hat, interessieren die Strafverfolgungsbehörden offenbar überhaupt nicht. Im Vergleich zur Berichterstattung über Trumps Schweigegeld-Verfahren hält sich auch das Interesse der Medien in engen Grenzen, wenn es um die eigenen Politiker geht. Ganz zu schweigen von v. d. Leyens 35-Milliarden-Euro Impfstoffbestellung bei Pfizer, die durch bis heute geheim gehaltene SMS und Telefonate ohne schriftlichen Vertrag erfolgte.

    • @Budzylein:

      Irgendwie bezeichnend, dass Sie bei Northvolt eine Geldsumme nennen, bei den anderen Skandalen aber nicht.



      CumEx: 10 Milliarden sicher, manche Experten reden von über 30 Milliarden.



      Maskendeals: 2,3 Milliarden.

      • @oldskirt:

        Das ist nicht "bezeichnend", das ist dem Umstand geschuldet, dass mir die Informationen fehlen, um den Schaden bei Scholz und Spahn zu beziffern. Bei Scholz ging es nicht um den Cum-Ex-Gesamtschaden, sondern nur um die Ansprüche Hamburgs gegen die Warburg-Bank, und bei Spahn ist der Bund zwar zu einer Nachzahlung von 2,3 Milliarden verurteilt worden, aber man muss zur Schadensberechnung den Wert der Lieferungen abziehen, den ich nicht schätzen kann.

    • @Budzylein:

      Bei Scholz geht es ja auch nicht um ein Verbrechen sondern um die Frage warum die Stadt unter seiner Führung nicht die entsprechenden Gelder der Bank zurückgefordert hatte. Illegal ist das nicht gewesen.

      Illegal war nur die Hinterziehung selbst.

      • @SPD-Versteher:

        Es ging dabei um den Vorwurf, die Verjährung der Rückzahlungsansprüche geschehen zu lassen, und wenn man staatliche Ansprüche nicht geltend macht, sodass diese verjähren, und dem Staat dadurch ein Schaden entsteht, kann dies durchaus den Straftatbestand der Untreue erfüllen.

  • Natürlich ist das richtig und es ist KEIN politisches Urteil. Sie selbst hat genau das für die Veruntreuung von Geldern gefordert - und zwar lebenslang. Natürlich im Hinblick auf Sozialisten. Dieses Opfergetue muss man aushalten. Frankreich ist ein Rechtsstaat. Punkt.

    • @Alex59:

      Man merkt, dass viele Bürger ihre Strafgerichte nicht mehr kennen – trotz des strengen Öffentlichkeitsgrundsatz'. Ansonsten wäre bekannt, dass eine Vielzahl von Verurteilten sich als „wahre Opfer“ sehen. Gerichte halten das jeden Tag aus, weil die Akzeptanz von Gesetz und Rechtsprechung hoch ist, und deren Qualität grundsätzlich haltbar ist.

      Diese Qualität kann man hoch halten, indem man die Begründungen rezipiert und Prozesse auf Inkonsistenzen beobachtet (wie Ronen Steinke es zuletzt tat); nicht aber in dem man mit sach-fremden, also politischen, Erwägungen und Ängsten Urteile querliest, weil man auf inhaltlicher Ebene mit leeren Händen (Köpfen) dasteht.

      Ob das Urteil angemessen ist, erschließt sich aus der Begründung allein. Der Verurteilte hat das Recht zu zetern; und wir haben das auszuhalten, richtig.

  • Daß die Verurteilung rechtens ist, kann man nicht bezweifeln. Allerdings habe ich schon den Eindruck eines politischen Urteils, da in ähnlich gelagerten Fällen mit höheren Schadenssummen Politiker anderer Parteien glimpflicher davon kamen. Vor allem der sofortige Eintritt des Wahlverbots hat ein Geschmäckle.

  • Jeder verurteilte Kriminelle darf nicht für politische Ämter kandidieren. Warum sollte es bei rechten Politikern Ausnahmen geben?

    Außerdem wurde ja nicht die Partei, sondern nur einzelne Personen verurteilt. Die Partei kann ja weiter an Wahlen teilnehmen. Was soll also das Problem sein?

  • Zunächst mal finde ich es hervorragend, dass wenigstens in Frankreich PolitikerInnen nicht über dem Gesetz stehen. In Deutschland würde ich mir das auch wünschen. Bei uns führen solche Dinge nicht zu Verurteilungen, bestenfalls wird jemand kurze Zeit kalt gestellt, oder sogar in höhere Ämter hochgelobt.

    Gibt es nicht sogar in Wales eine Initiative, bei der politische Lügen unter Strafe gestellt werden sollen? Hervorragend. Die ganze rechte Hetze der AfD, CDSU zum Thema Asyl hätte die Gefängnisse mit PolitikerInnen (und JournalistInnen) voll gemacht. Oder sie hätten alternativ die Wahrheit sagen/schreiben müssen. Eine wunderbare Vorstellung.

  • "... Zur Rechtfertigung zitiert die Richterin die Notwendigkeit, „die Freiheit der Wähler zu schützen“.

    Was ist das denn für ein Argument? Damit entgeht ein Schuldiger seiner Strafe aus politischen Gründen, sprich, das ist ein rein politischer Urteilspruch. Darüber hinaus ein Freibrief zur Selbstbedienung und Betrug für jeden aussichtsreichen Wahlkandidaten.

    4 Millionen Euro veruntreuen (dies sicher bewiesen und zugegeben) und sich dann wundern und beschweren; was für eine Welt.

    Wir reden letztlich über veruntreute Steuergelder, im Prinzip nicht so sehr anders als direkte Steuerhinterziehung. Zum Vergleich das deutsche Rechtssystem in einem Fall der Steuerhinterziehung in solcher Größenordnung: "...Bei einer Steuerhinterziehung von über 1 Million Euro droht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung (!) und zusätzlich Geldstrafe ..."

    • @Sisone:

      Das haben Sie falsch verstanden. Die Richterin musste sich mit einer Entscheidung des Verfassungsrates vom 28.03.2022 auseinandersetzen, die mahnt, dass beim Ausspruch der Nebefolge Unwählbarkeit die "Freiheit des Wählers" (bei uns würde man wohl weniger präzise von der "Freiheit der Wahl" sprechen) gewahrt bleiben müsse.



      www.conseil-consti...mmunique-de-presse



      Die Richterin argumentiert ein bisschen herum und meint am Ende, das wäre hier kein Problem. Darüber kann man natürlich streiten, und das macht Le Pen mit ihrer Verfassungsbeschwerde jetzt ja auch.

      • @hedele:

        Hallo Hedele,



        ich habe das ganz genau so verstanden, wie Sie es beschreiben. Die Richterin wägt ab, ob durch die zusätzliche Strafe der Nichtwählbarkeit die "Freiheit der Wahl" unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Und meine Meinung dazu ist ganz klar: Ja, sie wird eingeschränkt und Nein, das ist nicht unverhältnismäßig.

        Ich will keine Verbrecher in steuerfinanzierten öffentlichen Ämtern, in denen Entscheidungen für die Allgemeinheit getroffen werden.

        Darüber hinaus kommt mir Le Pen nach Veruntreuung von 4 Millionen Euro unabhängig vom Wahlausschluss persönlich viel zu gut weg. Bei solchen Summen, egal ob durch Tresoreinbruch, Steuerhinterziehung, Veruntreuung, Cum-ex oder sonstigen Betrug "erworben", gehört die Diebin in den Knast, schon um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

        Nur mal so zur Verhältnismäßigkeit:



        "...Die Kriminologin Nicole Bögelein von der Uni Köln schätzt, dass etwa 8.000 bis 9.000 Schwarzfahrer pro Jahr in Haft kommen, weil sie die Strafe nicht bezahlen konnten. Denn Fahren ohne Ticket ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat..."

  • Ich kann langsam nicht mehr hören, diese Argumentation, ob etwas in die Hände der rechten spielt oder nicht. Frau Le Pen hat Gesetze übertreten und muss jeder andere dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Die über Betonung ihrer politischen Meinung im Verbindung mit dem Rechtsstaat zeigt doch die Problematik der politischen Argumentation auf. Der Normalbürger wäre doch einfach nur ein Verbrecher, und würde bestraft. Warum hier in den Argumentation immer wieder das politische hervorgehoben wird, kann ich nicht verstehen. Gleiches Recht für alle und bitte auch in der Berichterstattung. Le Pen ist einfach erst einmal eine Kriminelle und mehr nicht. Punkt. Alles andere ist Werbung für ihre politische Position.

    • @Zenistfürixgut:

      So isses! Nur, dass das bei uns inzwischen so ungewöhnlich geworden ist, dass keiner auch nur an die Vorstellung zu denken wagt, ein Politiker würd dafür bestraft, wenn er sich z.B. an Maskendeals bereichert, oder Steuergelder verschwendet, wie von der Leyen, Scheuer, etc. Bei uns gibt es das nicht. Leider!

  • Natürlich ist Le Pens Verlust des passiven Wahlrechts die richtige Strafe. Niemand würde eine Feuerwehrfrau die Brände legt wieder in die Feuerwehr aufnehmen, einen Postboten der Briefe klaut wieder in den Postdienst lassen. Wenn andere Politiker hier bisher ohne Politikverbot wegkamen dann wird sich das in Zukunft hoffentlich ändern. Verurteilte Politiker im Amt, wie das ausgeht sieht man ja an Trump.

  • Es zeigt sich an der ganzen Diskussion wieder einmal, daß die französische Wahldemokratie die Füße oben und den Kopf unten hat. Eine politische Bewegung und ihre Wahl an einer Person festzumachen, zu behaupten, deren Unwählbarkeit sei ein Problem für die Wahlfreiheit, das ist einfach falsch.

    Ich weiß auch, wie sehr dieses Thema jetzt von den rechten Medien ausgeschlachtet wird und wie dann auch in Frankreich der Druck zur Entmachtung der Justiz so wie in den USA steigen wird.

    Dabei hat die Staatsanwaltschaft und das Gericht dem RN eigentlich einen Dienst der Klarheit erwiesen: Ihr habt noch Zeit, sucht Euch lieber einen anderen Kopf für diese Wahl aus!

    Wenn das ein Problem ist, dann liegt es woanders. Ihr Ex-Familien-Anhang Bardella ist zu jung und zu ungebildet, ihrer Nichte Marion Mareshall-(LePen) nimmt sie immer noch übel, sie vor der letzten Präsidentschaftswahl zugunsten von Zemmour fallengelassen zu haben. Und wer nicht zur Familie gehört, darf dieses Mittelständische Familienunternehmen (was es in Wahrheit ist) nicht führen. Da ist sogar die AfD robuster (und mithin gefährlicher).

    Na, und jetzt?

    • @Deutschfranzose:

      Ich kann Ihrer Argumentation voll und ganz zustimmen. Allein der Begriff "ausschlachten" in Bezug auf die rechten Medien gefällt mir nicht. Es gibt nichts auszuschlachten. Das wird der rechten Klientel nur vorgeschwurbelt.

  • Generell haben beide recht. Die Justiz hat nicht zu bewerten was das Urteil für eine Auswirkung auf die Demokratie oder sonst was hat. Das ist für den Urteilsspruch vollkommen irrelevant. Es sollte aber sicher auch mit gleichem Maß gemessen werden, was sicherlich kein leichtes unterfangen ist. Generell finde ich den Ansatz des zeitlich begrenzten Berufsverbots bei Veruntreuung oder anderen staatschädigenden Straftaten nicht verkehrt.

  • Warten wir doch erst mal ab, was dabei rauskommt:

    www.spiegel.de/aus...-af50-ac9f2cd225d0

  • Ein kleiner Postbote bekommt Berufsverbot, nur weil er KPD-Mitglied ist. Null Problemo.



    Eine Politikerin, die verurteilt wird, weil sie und ihre Getreuen bewiesenermaßen Millionen veruntreut/unterschlagen/was auch immer haben, darf ein paar Jahre nicht gewählt werden. Unverhältnismäßig!

    Das muss diese Zeitenwende sein, von der immer geredet wird.



    Aber wahrscheinlich gilt einfach nicht für jeden: To big to fail.

  • Auf eines können sich Rechtsextremisten und Nazis immer verlassen: Auf den Schutz "liberaler" und konservativer Bedenkenträgerei! Ihr werdet die "Rechte" (auf die ahndungslose Begehung von Straftaten!) der Rechtsextremisten so lange verteidigen, bis die euch aufhängen...

  • Rechtstaat, Rechtstaat, die Richter haben entschieden, nicht ein autoritärer Herscher (siehe text Dominik) .



    Das Gesetz sieht diese Strafe vor nach der Affaire Cahuzac , Gesetze, können geändert werden, Verturteilungen können angefochten werden, ist eben ein Rechtsstaat ! Das Geschrei auf den verschiedenene Bidschirmen schadet der Demokratie , und das muss gesagt werden.

  • Was mich am meisten nervt, ist bei Entscheidungen immer die Angst davor, dass es jetzt eine Steilvorlage für Rechtspopulisten oder Verschwörungstheoretiker wird. Die Leute sind doch permanent im Opfermodus.

    • @hechtmaus:

      Trump haben die (dilettantischen) Prozesse geholfen...

  • Wenn es eines Beweises bedürfte, dass die französische Justiz unabhängig von politischen Erwägungen urteilt, dann ist es dieses Urteil : politisch gesehen ist es nämlich äußerst riskant, weil es (erwartbar!) dem RN die willkommene Chance bietet, sich als Opfer zu stilisieren. Darum hat das Gericht sich aber nicht geschert, sondern es hat eine Betrügerin (die die EU um immerhin über 4 Millionen Euro betrogen hat), verurteilt, so, wie auch ich als politischer nobody verurteilt würde, wenn ich die Steuer auch nur um 400 Euro betrügen würde. Dass Le Pen dabei ihr passives Wahlrecht verliert, entspricht offensichtlich französischer Gesetzeslage, die an dem Punkt das Ziel hat, das Vertrauen in die Politik wieder zu stärken. Das sofortige Wirksamwerden schließlich wurde mit der Wiederholungsgefahr begründet und letztere würde ich auch sehen, bei einer Politikerin, die sich trotz erdrückender Beweislast immer noch für unschuldig hält - wer keine Einsicht zeigt, ist naturgemäß verdächtig, seine Taten zu wiederholen. Ein politisch brisantes, aber offenbar eindeutig rechtsstaatliches Urteil also !!!

  • Es ist sehr schwer diesen Fall ohne fundierte juristische Kenntnisse zu beurteilen. Interessant wäre es zu wissen, ob die Gerichte in anderen Fällen mit gleicher Härte geurteilt haben. Auch stelle ich es mir sehr schwer vor als Richter, mit einer vorhandenen privaten politischen Meinung, neutral zu bleiben. Die Keule mit den vermeintlichen "Verschwörungstheorien" muss man da nicht gleich rausholen, die Fakten liegen alle offen auf dem Tisch.

  • Ich finde die Einschätzung von Bernd Pickert richtig argumentiert.



    Ein Gericht hat sich nicht um politische Belange zu kümmern und schon garnicht "taktisch" zu urteilen. Gerichte sind einzig dem Recht verpflichtet, und das ist schwierig genug umzusetzen.

  • "Das wäre für Frankreichs Demokratie ein Todesurteil. Aussichtsreiche Oppositionelle aus Wahlen ausschließen – das machen nur autoritäre Herrscher." Damit, lieber Johnson, unterstellen Sie der französischen Justiz aber, nicht unabhängig, sondern Handlangerin von Tyrannen zu sein. Und das ist schon ein starkes Stück. (Heute erinnerte die Tagesschau übrigens daran, dass Le Pen selbst mit Nachdruck den Entzug des passiven Wahlrechts - und zwar "auf Lebenszeit" - gefordert hat.)

  • das der ehemalige Präsident Sarkozy verurteilt wurde interessiert keinen, aber eine LePen darf das Gericht nicht anfassen.



    Sie und ihre Kumpane haben Geld veruntreut und wurden erwischt. In Frankreich werden sogar hohe Politiker zur Verantwortung gezogen.



    Man sollte sich nicht darüber aufregen, dass diese Frau nun die Rechtsprechung erleiden muss, man sollte sich darüber aufregen das soetwas so selten passiert.

    • @Ramaz:

      Na ja, Sarkozy tritt ja auch nicht wieder an, und schon gar nicht als aussichtsreichster Bewerber. Insofern hat das schon eine ganz andere Brisanz

  • Die Contra-Argumentation verstehe ich nicht bzw. sie bleibt mir zu vage: Was spricht dagegen, ALLE politischen Repräsentanten, die sich nicht an das Gesetz halten, zu bestrafen?

    Als Beispiele für zu Mild Davongekommene fallen mir in Deutschland spontan Amthor und Spahn ein - gibt aber weitere, auch anderer Parteizugehörigkeit.

  • "Der Ausschluss von Frankreichs populärster Politikerin von der nächsten Präsidentschaftswahl steht in keinem Verhältnis zur Schwere ihrer Straftaten."



    Wie bitte? Es ging um den Betrug von fast 5 Millionen Euro über einen Zeitraum von 12 Jahren. Ab welcher Höhe wäre nach Dominic Johnsons Meinung denn die Strafe angemessen? Der Verlust des passiven Wahlrechts wurde von der Richterin u.a, damit begründet, dass aufgrund der Uneinsichtigkeit des Vergehens eine Wiederholungsgefahr bestehe. Und das dann als Staatspräsidentin. Das Argument, dass in Frankreich andere Politiker ja das gleiche machen, entlastet nicht von der Schuld. Und LePen muss noch nicht mal ins Gefängnis: Zwei Jahre Bewährung und Fußfessel, wobei mich schon interessieren würde, wie groß der Radius ist, innerhalb der sie sich bewegen darf.

  • Danke für diese Gegenüberstellung des Pro und Contra. Nach den gestrigen Jubelarien in der taz heute also der nüchterne Blick auf die Sachlage.



    Die Verurteilung Le Pens ist völlig fraglos richtig. Das Strafmaß ist allerdings äußerst fragwürdig - der Vergleich mit İmamoğlu trifft genau ins Schwarze. Der Eindruck, dass hier die aussichtsreichste Oppositionelle abgeräumt werden soll, drängt sich geradezu auf.



    So sehr man das Urteil aus pro-europäischer Sicht begrüßen kann (ich tue dies ausdrücklich), so sehr schwingt eben auch der fahle Beigeschmack eines politischen Urteils mit und mit Hinblick auf die "Steilvorlage für Verschwörungstheoretiker und Opfer Diskurse" auch die Gewissheit, dass sich die Demokratie so ihr eigenes Grab schaufelt, denn "Aussichtsreiche Oppositionelle aus Wahlen ausschließen – das machen nur autoritäre Herrscher" - und wenn sich eine Demokratie nur mehr mit autoritären Mitteln über Wasser halten kann, dann ist es längst 5 nach 12 und nicht mehr vor zwölf...



    Le Pen mag man so erledigt haben, ihrer Partei aber wird es weiter Zulauf bescheren und mit Bardella wächst der Hydra bereits der Kopf nach 🐲

    • @Farang:

      İmamoğlu wird Korruption vorgeworfen und Nähe zur PKK. Beides könnte stimmen oder reine Verleumdung sein. In jedem Fall ist nichts gerichtlich bewiesen, nichts zugegeben, öffentlich noch mal etwas wirklich Konkretes bekannt.



      Da liegt der große Unterschied zu Le Pen. Sie ist jetzt eine rechtmäßig verurteilte und darüber hinaus einsichtsunfähige Verbrecherin.

      İmamoğlu wird auf die noch unbewiesene Beschuldigung hin in einem Hochsicherheitsgefängnis untergebracht, Le Pen darf den Gerichtssaal nach Verurteilung verlassen und wird das Gefängnis wahrscheinlich niemals von innen sehen.

      Der Vergleich trifft deshalb nicht ins Schwarze, nicht mal auf die Zielscheibe.

      Dass die Partei weiter Zulauf erhalten könnte, mag sein. Das liegt dann aber vor allem an der Presse, die nicht ganz klar Stellung bezieht (seht her, hier ist eine Betrügerin, sie wird wie jeder andere verurteilt, weil sie Gesetzte gebrochen hat), sondern "ausgewogen" pro und contra gegenüberstellt, als ob es zwei Meinungen darüber geben dürfte, ob die Gesetze auch für Politiker gelten.

      Dass dann manche wegen des "fahlen Beigeschmacks" sich trotzdem der umgetauften "Nationalen Front" zuwenden, tja, damit muss man leben.

      • @Sisone:

        Einfach und verständlich auf den Punkt gebracht.



        LePen verurteilt



        Imamoğlu angeklagt



        Also Äpfel und Birnen

      • @Sisone:

        "Dass dann manche (...) sich trotzdem der umgetauften "Nationalen Front" zuwenden, tja, damit muss man leben"



        Diese Gruppe der 'Manchen' erreicht nach allen aktuellen Umfragen die meiste Zustimmung unter den aktuellen Parteien Frankreichs...



        Das ist eine Größe mit der man sich weder abfinden darf noch überhaupt kann - spätestens nach der nächsten Wahl...

  • In der Contra-Haltung kommt zum Ausdruck, dass die Aberkennung der Wählbarkeit RN Auftrieb verleihen könnte. Das kann durchaus so sein!

    Stellen wir uns nun aber vor, Marine Le Pen wäre glimpflich davongekommen. Das hätte doch ebenfalls dazu geführt, dass RN Oberwasser erhält.

    Egal wie das Gericht entscheidet: RN ist/wäre immer der Gewinner!

    Trotzdem bleibt es spannend, wie das Berufungsgericht entscheidet. Eventuell kommt die Angelegenheit auch noch zum Kassationshof.

  • Gut so? "Nein" ernsthaft... To big to faile oder was? Wie kann man bei der Faktenlage ernsthaft auf ein "Contra" kommen. Dabei ist Korruption doch die DNA von Politik. Gedächnisverlust und Verantwortungslosigkeit sollten keine typischen Mekmale von Volksvertretern sein. Gut wenn unabhängige Gerichte die, einmal vom Volk gemachten, Gesetze konsequent anwenden.

  • Na ja Herr Johnson, ob ein Urteil eine Steilvorlage für Verschwörungstheoretiker darstellt oder nicht, ist für Justizia unbedeutend.

    Das Gericht hat mit seinem Urteil lediglich die Verhältnismäßigkeit des Demokratieprinzips gewahrt. Aufgrund dessen kann ein amtierender Bürgermeister unter Umständen trotz einer Verurteilung auch bei der nächsten Wahl kandidieren. Hier wurde der Wählerwille in Bezug auf den Mandatsträger berücksichtigt, wie es das französische Verfassungsgericht angemahnt hat. Eine Ausnahme die gem. Art. 19 des Loi Sapin II ausgelegt wurde.

    Marine Le Pen bekleidet kein öffentliches Amt und daher kann von einer Ignorierung der Wählerstimmen auch keine Rede sein, da noch keine Wahlen stattgefunden haben.

    Es liegt zudem nicht im Ermessen des Gerichts die Nebenstrafe in Form des Entzugs des passiven Wahlrechts ohne trifftige Gründe auszusetzen oder abzumildern. Eine angestrebte Kandidatur oder hohe Umfragewerte in der Bevölkerung sind da juristisch nicht von Bedeutung.

    Das Gericht hat in der Begründung auch die demokratische Integrität angeführt und auf die Vorbildfunktion zur Bekleidung eines öffentlichen Amts hingewiesen. Beides erfüllt Le Pen nachweislich nicht.

  • Faschisten dürfen jede - oder nur fast jede? - Straftat begehen und sollen ungeschoren damit durchkommen, weil sonst ihr Opfer-Narrativ wieder die Runde macht und sie von noch mehr Faschisten hofiert / gewählt werden.



    Dann können wir ihnen unsere Gesellschaft und den Staat doch gleich in den Rachen werfen und auf jede Gegenwehr gegen diese mörderische, menschenverachtende Bande verzichten.

  • Fragen wir doch Frau Le Pen persönlich:



    www.facebook.com/w...geGuillaumeMeurice

  • Sind mir zu wenig Informationen darüber, wie die rechtliche Lage denn nun ist. Und warum bleibt das passive Wahlrecht im Falle einer (erfolgreichen) Revision entzogen?



    Wenn es nur nach Meinung geht, habe ich an eine Kandidatur zum höchsten Amt eines Staates schon auch einen gehobenen Anspruch auf keine Amtsbeugung/Veruntreuung o.ä. Das gilt natürlich für alle KandidatInnen. Sollte das in der Vergangenheit nicht so gesprochen worden sein, ist das Schade, aber auch kein Grund das weiterhin so lasch zu handhaben.

    • @Höhlen!=:

      Es geht nicht um die "erfolgreiche Revision" (falls Sie damit die Aufhebung oder Milderung des erstinstanzlichen Urteils meinen), sondern um das eigentlich rechtsübliche Verfahren, den Vollzug der Strafe bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auszusetzen.

    • @Höhlen!=:

      Das passive Wahlrecht wird bei einer erfolgreichen Berufung wiederhergestellt. Bisher wurde nur davon ausgegangen, dass das Berufungsgericht nicht rechtzeitig vor den Wahlen entscheiden wird. Das Berufungsgericht hat aber mittlerweile angekündigt eine Entscheidung rechtzeitig vor den Wahlen treffen zu wollen. Es gilt aber als eher unwahrscheinlich, dass das Berufungsgericht die Entscheidung aufheben wird. Mehr zu den rechtlichen Hintergründen gibt es hier



      www.lto.de/recht/h...perre-rechtsmittel

      Das Urteil wird in Frankreich auch deswegen quer durch Parteienlandschaft kritisiert, weil sich Politiker anderer Parteien auf ähnliche Art strafbar gemacht haben.

      • @Myra13:

        Danke für den Link. Der entscheidende Absatz lautet: "Mehr Ermessen stand dem Gericht in der Frage zu, ob es die Folge für sofort wirksam erklärt, sodass eine von Le Pen eingelegte Berufung gegen das Strafurteil keine aufschiebende Wirkung hat. Ein gesondertes Rechtsmittel hiergegen gibt es laut Experten nicht."

    • @Höhlen!=:

      Das passive Wahlrecht bleibt nicht entzogen im Falle einer erfolgreichen Berufung - nur geht man davon aus, dass das Berufungsverfahren nicht vor den Wahlen abgeschlossen sein wird - französische Justiz gilt als zäh und der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung im Strafrecht zählt wenig.



      Allerdings hat das Berufungsgericht sich wohl dahingehend geäußert, für Madame le Pen alle anderen halt hinten an zu schieben und schon 2026 auszuurteilen.



      Manche sind halt gleicher als andere...

      • @Romilia:

        Ich glaube das Problem liegt hier im direkten Vollzug. So weit ich weiß, wird die Vollstreckung eines Urteils ausgesetzt, wenn jemand in Berufung geht, und das wurde Frau Le Pen nicht zugestanden. (Rechtskundige mögen mich korrigieren.)

  • Straftäter dürfen keine politschen Ämter übernehmen oder sie aus diesen zu entfernen!

    Wäre ja noch schöner wenn Leute Gesetze machen dürfen die sie selber nicht beachten.

    • @Conrad:

      So einfach sollte der Entzug der bürgerlichen Rechte aber nicht gehen (und vor allem nicht dauerhaft). Da kämen wir ja in Teufels Küche.