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Ohne Staatsbürgerschaft kein WahlrechtFremd im eigenen Land

Millionen sind von der Wahl ausgeschlossen, weil ihnen die Staatsbürgerschaft fehlt. Damit stehen sie unter permanenter Fremdherrschaft.

Kundgebung von „Die Vielen“ mit dem Motto „Wahlrecht für alle“ vor dem Reichtstagsbäude in Berlin Foto: Christian Mang

Berlin taz | In wenigen Tagen wird in Deutschland wieder gewählt, die Bür­ge­r:in­nen dieses Landes können mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung der neuen Regierung und damit auch über ihre eigene Zukunft bestimmen. Doch nicht allen Ein­woh­ne­r:in­nen Deutschlands ist dieses Recht vorbehalten – circa 10 Millionen von den in Deutschland lebenden, erwachsenen Menschen sind nicht wahlberechtigt.

Das sind 14 Prozent der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands, denen ihr Menschenrecht auf politische Partizipation verwehrt wird, weil ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft fehlt, an welche die Wahlberechtigung gekoppelt ist. Sie wird damit zu einer nur schwer überwindbaren Mauer im Landesinneren, die Mitglieder und Fremde definiert und sie voneinander scheidet.

Diese Fremden sind eigentlich keine Fremden mehr, sondern Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt hierher verlagert haben. Obwohl sie bereits seit mehreren Jahren in Deutschland leben, arbeiten, Steuern zahlen, ihre Kinder hier geboren sind und zur Schule gehen, dürfen sie nicht über die Zukunft des Landes, dessen Gesetzen sie unterworfen sind, mitentscheiden, weil sie mit ausländischem Pass oder gar als Staatenlose gelistet sind.

EU-Bürger:innen sind immerhin dazu befugt, an Kommunalwahlen teilzunehmen, Angehörigen von Drittstaaten bleibt auch dies verwehrt. Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, deren Besitz mit Pflichten verbunden ist, aber auch Rechte und Schutz gewährt, haben somit keinen Einfluss darauf, von wem sie regiert werden. Damit stehen sie unter permanenter Fremdherrschaft. Die Initiative „Nicht Ohne Uns 14 Prozent“ kritisiert in ihrem Aufruf auf change.org genau diesen Umstand und fordert in einer Petition eine Änderung des Wahlrechts.

Das Problem mit der „politischen Schicksalsgemeinschaft“

Oft ist der Einwand zu hören, weshalb die Betroffenen nicht einfach die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie über politische Mitsprache verfügen wollen. Diese kann erst nach 8 Jahren Aufenthalt beantragt werden, zudem ist ihr Erhalt mit Kosten, Zeit- sowie Kraftaufwand verbunden und für Mi­gran­t:in­nen und ihre Kinder an Bedingungen geknüpft, die für Deutsche nicht gelten. Das ist moralisch gesehen eine problematische Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen, denen das Wahlrecht gewährt wird – also Staatsbürger:innen, dem sogenannten (Wahl)Volk.

Obwohl sich seine Zusammensetzung seit Jahrzehnten gewandelt hat und durch Einwanderung diverser geworden ist, wird dieses teils noch immer als „politische Schicksalsgemeinschaft“ begriffen, wie es auch in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1990 heißt, das eine Reform des Ausländerwahlrechts zugunsten von Mi­gran­t:in­nen ablehnte.

Durch dieses Streben nach Einheit wird es nahezu unmöglich, sich in die „Volksgemeinschaft“ einzufügen. Wie viele Generationen muss Mensch hier gelebt haben, um wirklich „deutsch“ zu sein? Warum ist ein Gastarbeiterenkel, der in dritter Generation in Deutschland gelebt hat, zur Schule gegangen ist und hier gearbeitet hat, vielleicht nicht einmal mehr die Sprache seiner Großeltern spricht, weniger Teil der Gesellschaft als eine Emigrantin, die seit 10 Jahren im Ausland lebt, aber zufällig noch über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt und somit über die Politik in einem Land bestimmen darf, die sie nicht mehr betrifft?

Warum hat meine Schwester neben ihrer deutschen Staatsangehörigkeit auch als russische Staatsbürgerin die Möglichkeit in Russland zu wählen, obwohl sie noch nie dort gelebt hat, nur weil ihre Eltern beide aus Russland kommen, während jemand, der seit Jahren den politischen Entscheidungen eines Landes unterworfen ist, aufgrund seines Migrationshintergrunds hier nicht mitentscheiden kann? Anders als Frankreich zum Beispiel, wo der Geburtsort die Staatsangehörigkeit definiert, gilt hierzulande noch immer das Abstammungsprinzip.

Volk und Nation

Das ist nur schwer nachvollziehbar, betrachtet man zum Beispiel die Geschichte des politischen Diskurses um die Zuwanderung in die Bundesrepublik zwischen den 70er und 90er Jahren. Die Verweigerung von Seiten der Öffentlichkeit und politischer Akteure, Zugewanderte als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft zu akzeptieren, führte zu integrationspolitischen Verwerfungen und Unterlassungen.

Und das, obwohl zu keinem Zeitpunkt die liberale Verfasstheit oder der Zusammenhalt der deutschen Gesellschaft durch zu viel Zuwanderung gefährdet und diese auch damals schon kulturell heterogen war. Viel eher hat die deutsche Gesellschaft von der Zuwanderung bis heute profitiert.

Seither hat sich die Zusammensetzung der deutschen Gesellschaft weiterhin gewandelt, nur der Begriff von Nation und Volk scheint immer noch der alte. Zeitgemäß ist er nicht. Diejenigen, über deren Aufnahme in die Volksgemeinschaft entschieden werden soll, dürfen nicht mitreden.

Als Bedingung zur Erteilung der Staatsbürgerschaft wird stets eine gelungene Integration verlangt. Doch was versteht man eigentlich darunter und wo hinein soll man sich integrieren? Viel mehr wird eine Art Assimilation an die jeweilige „Leitkultur“ gefordert, im Falle Deutschlands fällt in Verbindung damit oft das Adjektiv „christlich-abendländisch“.

Rassistische Vorurteile

So wird bei Migras besonders und stärker als bei deutschen Staats­bür­ge­r:in­nen darauf geachtet, ob sie und ihre Kinder über gute Sprachkenntnisse, finanzielle Mittel und einen sicheren Job verfügen. Sie müssen sich zum Grundgesetz bekennen, „in deutsche Lebensverhältnisse einordnen“, einen Einbürgerungstest absolvieren und dürfen über keine Vorstrafen verfügen – all diese Bedingungen gelten für Deutsche nicht, um zur Wahl zugelassen zu werden.

Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen sehen sich An­wär­te­r:in­nen für die deutsche Staatsbürgerschaft sowohl gesellschaftlich als auch behördlich nicht selten mit rassistischen Vorurteilen konfrontiert.

Außerdem muss man zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft seine alte ablegen – auch das kann mit vielen Nachteilen verbunden sein. Obwohl der deutsche Pass als der weltweit stärkste Pass gilt, benötigt man dennoch zum Besuch einiger Länder ein Visum. Würde sich beispielsweise mein Vater, der seit 23 Jahren in Deutschland lebt, dazu durchringen, seine russische Staatsbürgerschaft zugunsten einer deutschen abzugeben, könnte er seine Verwandtschaft und Heimat nur noch mit einem Visum besuchen. Außerdem würde er vom dortigen politischen Leben ausgeschlossen und verlöre eventuell seinen Anspruch auf Rente.

Die Staatsbürgerschaft dient schließlich als „Belohnung“ für ausreichende Assimilation, bis zu diesem Punkt werden integrierungsfähige und -willige Menschen auf Distanz gehalten und ausgeschlossen, egal, wie sehr sie sich bereits politisch und sozial engagiert haben. Aktuelle Zahlen belegen, dass immer weniger Ausländer:innen, die alle Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft erfüllen, sie auch tatsächlich beantragen. Kein Wunder.

Deutschland diskreditiert sich selbst

Der Ausschluss von Mi­gran­t:in­nen aus dem politischen Leben und das grundlegende Misstrauen ihnen gegenüber stellen offensichtlich ein Hindernis für das Einfinden und Wohlfühlen in einer Gemeinschaft dar. Würde man hingegen einer Person, die vorhat sich in Deutschland dauerhaft niederzulassen, die Möglichkeit und das Vertrauen an politischen Entscheidungen teilnehmen und sich als Mitglied der Gesellschaft beweisen zu können zusprechen, könnte man vorherrschende Distanzen und Vorurteile abbauen, anstatt sie zu vertiefen und damit die Entstehung von Parallelgesellschaften zu begünstigen.

Möglich wäre zum Beispiel eine Erleichterung der Kriterien zur Erlangung der Staatsbürgerschaft oder die Entkoppelung von Wahlrecht und Staatsbürgerschaft.

Ein dauerhafter Ausländerstatus ist nicht nur mit einem freiheitlich-demokratischen Gemeinschaftsverständnis unvereinbar, er stellt überdies auch eine Verletzung grundlegender Menschenrechte dar. Wenn alle Macht vom Volke ausgeht, müssen all diejenigen, die de facto dazugehören und den Gesetzen eines Staates dauerhaft unterworfen sind, auch die Möglichkeit haben, über sie bestimmen zu dürfen. Das ist einer der Kerngedanken von Demokratien.

Staaten, die sich als solche verstehen, diskreditieren sich selbst, wenn sie Menschen, die moralischen Anspruch auf politische Teilhabe haben, dieses Recht vorenthalten.

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54 Kommentare

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  • Viel Gejammer, Lösungen werden nur in zwei Sätzen angedeutet. Sorry, aber wenn man das ernsthaft argumentieren will, muss man mehr in die Tiefe gehen was die Lösung angeht.

  • Nach Lektüre der ganzen Kommentare glaube ich, dass der Artikel das Kernproblem verfehlt hat. Es ist nicht, dass Ausländer nicht wählen dürfen, sondern dass doppelte Staatsbürgerschaften zu Sekten möglich sind.

    • @Suryo:

      Nicht Sekten, selten. Fucking autocorrect.

  • Wie steht es eigentlich um die demokratischen Rechte der ungefähr ebensovielen Bewohner Deutschlands, deren gültige Wahlstimme effektiv anderen als der angekreuzten Partei zugute kommt, weil die angekreuzte Partei leider keine 5% geschafft hat. Meine Stimme droht gerade zu verfallen, nein schlimmer noch, dem politischen Gegner zu nutzen.

  • Warum sollen einige wenige in mehreren Staaten wählen dürfen? One men one vote heißt es doch richtig.

    Das einzelne Menschen mehr Gewicht bei Abstimmungen über Themen haben, das gab es zuletzt 1918 in DE mit dem Dreiklassenwahlrecht. Das brauchen wir nicht zurück.

    Ich habe null Berechtigung in irgendwelchen anderen Ländern noch mal zusätzlich abstimmen zu können. Ich möchte diese Sonderlocke auch nicht in DE sehen.

  • Bisschen dick aufgetragen, wa? "Fremdherrschaft", bitte was?

    Nehmen wir mal an, es gäbe weiter das Konstrukt Staat und damit verbundene legitimierte Regierungen, aber keine definierten Voraussetzungen für die Wahl. Was hinderte z.B. Millionen von Orban- und PiS-Fans und Le Pen-Jüngern daran, mal eben für paar Monate ihren Lebensmittelpunkt de jure nach Dtl. zu verlegen und hier fett die AfD und NPD in eine Koalition zu wählen? Und dann ziehen sie weiter zur nächsten Wahl... Wenn die Zulassung zur Wahl nahezu beliebig wird oder die Erlangung einer Staatsbürgerschaft voraussetzungslos möglich ist, wer fühlt sich dann noch verantwortlich für seine Wahlentscheidung?

    Ja, auch bisschen dick aufgetragen, stimmt...

    Aber ernsthaft: Um irgendwo mitentscheiden zu können, muss ich doch fast immer sowas wie eine "Mitgliedschaft" nachweisen, die formell meine Verantwortungsbereitschaft und Zugehörigkeit bezeugt.

    Klar, auf kommunaler und Landesebene könnte man dazu kommen, dass alle mit Niederlassungserlaubnis wählen dürfen, warum nicht?

    Aber so ein bisschen was Dauerhaftes darf es schon sein für sowas Grundlegendes wie Wahlen. Ich möchte nicht, dass Leute die Regierung "meines" Landes mitbestimmen, die nur mal eben hier arbeiten oder studieren oder die noch keinen sog. "gefestigten" Aufenthalt nachweisen können



    Und die Hürden für die Einbürgerung und die Niederlassungserlaubnis vorab sind wirklich nicht unüberwindbar, es gibt Ausnahmen für dies und das und sogar beschleunigte Verfahren für anerkannte Flüchtlinge (GFK).



    Doppelstaatlichkeit scheitert übrigens auch mal am anderen Staat, nicht nur an Dtl.

    Und das hier ist ne ehrliche Frage: Wo würde denn die Autorin die Grenze ziehen für die Zulassung zur Wahl? Nur beim 1. Wohnsitz oder auch noch bei anderen Kriterien? Fänd ich interessant zu wissen.

    • @hierbamala:

      Also, das stimmt ja alles so nicht. Niemand sagt, dass Neonazis aus dem Osten hier für ein paar Monate leben und wählen können sollen. Es geht um Menschen mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis, die hier arbeiten und Steuern zahlen. Zweitens stimmt es zwar schon, dass doppelte Staatsbürgerschaft manchmal auch am anderen Land scheitert - das ist aber die überwältigende Ausnahme - oder meinen sie China, Azebaidjan oder Saudiarabien? In Spanien, USA, Israel, Argentinien, Mexiko, Kanada, Portugal, Griechenland, Norwegen etc etc nicht so ein Problem. Und warum es in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft nicht gibt liegt allein an einer rassistisch motivierten Unterschriftensammlung, die diese erfolgreich zu verhindern suchte. Dass Mehrstaatlichkeit so ein Problem ist in Deutschland is skandalös, finde ich. Ich kenne Leute mit drei, oder vier Pässen (Beispiel einer Bekannten mit 4 Pässen: Spanien. USA, Israel, Mexiko), wir leben im Jahre 2021 (!), mal ein bisschen über den Tellerrand schauen???



      Derweil lebt Frau S. In Deutschland, ist in den 70ern aus Chile geflüchtet, hat fristlose Aufenthaltserlaubnis, zahlt Steuern, spricht perfektes Deutsch etc , hat sich aber gegen Einbürgerung entschieden, weil sie ihre chilenische Staatsbürgerschaft verlieren würde. Ich kann kein sinnvolles Argument finden, warum doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt sein sollte. Ich kann kein Argument gegen Wahlrecht für Ausländer mit Aufenthaltstitel finden. Alles, auch in den Kommentaren hier, scheint wieder nur konstruiertes gedankliches Spagat zu sein, welches irgendwie zu vertuschen sucht, was man eigentlich denkt: “Ausländer sollen hier net wähle dürfe, wo kommen wir denn dahin?”

      • @Fiorucci Revival 2:

        Danke für die Ausführungen, da gehen wir im GuG d'accord.

        Aber genau DAS, was du darstellst, benennt die Autorin ja gerade nicht, sondern findet z.B. 8 Jahre zu lang, sagt aber nirgends, welche Aufenthaltsfristen und -titel sie berechtigen möchte. Und DAS finde ich schwach für den langen Rant... deshalb die Polemik.



        8 Jahre, so lange sind viele Menschen hier, die noch keine Niederlassungserlaubnis haben, weil z.B. Duldungszeiten nicht angerechnet werden usw., was echt ätzend ist, ich arbeite beruflich in diesem Feld und fände offenere MUSS-Gesetze statt Ermessensspielräumen sehr gut. Hab ich gar nix gegen, hab ich auch so geschrieben: Niederlassungserlaubnis oder auch EU-Daueraufenthalt als Voraussetzung und dann könnte man z.B. noch Duldungszeiten und Aufenthaltsgestattungen großzügiger anrechnen. Und mit der Dauerhaftigkeit ist dann ja auch sozusagen das Bekenntnis zur Verantwortung impliziert, und gut wäre es.

        Und selbstverständlich erleichterte Mehrstaatlichkeit auch außerhalb der EU. Da ist es mir auch wurscht, ob jemand 4 Regierungen wählen kann oder nur 1 - bei Europawahlen müsste es halt klar geregelt und kontrolliert werden.

      • @Fiorucci Revival 2:

        Was Sie hier "konstruierten gedanklichen Spagat" nennen, ist bereits ein Argument: fehlende gesellschaftliche Akzeptanz.

        Das sollte man in einer Demokratie nicht unterschätzen.

        Der Hinweis, dass dann - gerade im Hinblick auf die EU - die demokratische Grundregel "One man, one vote" unterlaufen wird, sollten Sie auch nicht unter den Teppich kehren.

  • Deutschland diskreditiert sich selbst? Nirgendwo auf der Welt haben die Leute mit extremen Haltungen so viel Freiraum wie in Deutschland.

    • @sandoftime:

      Da kommt es wohl auf die Art der Haltung an. Bezüglich bspw. Nazis und Coronaleugner*innen mag das stimmen. Wird der Stempel "linksextrem" aufgedrückt, kann das schon mal anders ausfallen. Siehe bspw.:



      "Obwohl die Staatsanwaltschaft ihm keine individuelle Tat zur Last legt, sondern Teilnahme und psychologische Unterstützung der Demo, saß V. fast fünf Monate lang in Untersuchungshaft, weil ihm das Gericht Fluchtgefahr und schwere Erziehungsmängel attestierte. Amnesty International kritisierte die Haft, das Komitee für Grundrechte und Demokratie forderten einen Freispruch."



      taz.de/G20-Prozess...e-Urteil/!5484664/

      • @Uranus:

        Da gibt es aber regionale Unterschiede.

        Ihr Beispiel ist aus Hamburg.

        Wenn sich in Berlin ein Neo-Nazi-Wohnprojekt das geleistet hätte, was sich die Rigaer Str. geleistet hat, hätte es nicht so lange bestanden.

  • Ich finde es richtig, daß die Wahleigenschaft für den Bundestag an die Staatsangehörigkeit geknüpft ist. Ich sehe da kein Problem. Wer eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, kann doch dort wählen.

  • "Millionen sind von der Wahl ausgeschlossen, weil ihnen die Staatsbürgerschaft fehlt. Damit stehen sie unter permanenter Fremdherrschaft."

    Wie es dazu kam:



    Einst lebten die "Migras" frei und selbstbestimmt im eigenen Land ,bis dann eines Tages die Fremden einfielen, sie unter ihre Herrschaft zwangen und von der politischen Teilhabe ausschlossen.



    Doch einige von den Unterdrückten,insbesondere die junge Generation ,wollen das nicht einfach hinnehmen und kämpfen für ihre angestammten Rechte!



    Und wenn sie nicht gestorben sind...



    ;-) :-D

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Die Menschen stehen wenn schon freiwillig unter Fremdherrschaft, niemand zwingt irgendwen hier zu bleiben. Fremdherrschaft bezeichnet im Normalfall die Besatzung, Kurden im Norden Syriens leben unter Fremdherrschaft, die Saharawi leben unter Fremdherrschaft, die Tibeter etc. Hier wird so getan als ob Deutschland ein Menschenrechtsverbrechen verübt während es einfach ein sinnvolles und global akzeptiertes System hat. Btw. wieviele dieser Menschen setzen sich dafür ein das es in ihren Passländern auch so wird? Hab da schlechte Erfahrungen gemacht mit Deutsch-Türken die gerne Sachen in Deutschland fordern und die absolut in der Türkei ablehnen gerade was Minderheitenrechte angeht.

    • @83379 (Profil gelöscht):

      "niemand zwingt irgendwen hier zu bleiben."



      Sollen die doch zusehen, wo Sie auf der Flucht vor Hunger, Verfolgung, Diskriminierung sicher unterkommen können, wenn es ihnen hier nicht passt!



      Meinen Sie es in etwa so?

      • 8G
        83379 (Profil gelöscht)
        @Ber.lin.er:

        Anerkannte Flüchtlinge haben einen Weg zur Staatsbürgerschaft, alles kein Drama. Ich störe mich nur massiv an der Verwendung des Begriff Fremdherrschaft, Deutschland hat seine Schwächen aber das verhöhnt die Opfer wirklicher Fremdherrschaft.

      • 9G
        97760 (Profil gelöscht)
        @Ber.lin.er:

        Vor allem soll niemand der Geflüchteten nach ein paar Jährchen auf die Idee kommen, ihre Fluchthelfer zu enteignen.

      • @Ber.lin.er:

        Das war vielleicht als Replik auf den "Fremdherrschaft"-Vorwurf gemeint? Ist jetzt bloß so'n Gedanke...

        • @Ewald der Etrusker:

          Menschen, die vor Hunger, Verfolgung und Diskriminierung fliehen, tun dies nicht "freiwillig", die leben auch in fremden Ländern nicht freiwillig. Die wurden durch die heimischen Umstände dazu gezwungen. Dass sie sich das vermeintlich beste Land dafür aussuchen, ändert nichts daran.

  • Gibt es denn Menschen, die zwar einerseits das Wahlrecht fordern, andererseits aber die deutsche Staatsbürgerschaft partout nicht wollen? Denn im Grunde gehts ja nur um die. Denn wer die Staatsbürgerschaft will, der will sie ja wohl auch wegen des Wahlrechtes.

    Im übrigen wird immer vergessen, dass hier ja nur das aktive Wahlrecht gemeint sein kann. Bundestagsabgeordnete oder gar Kanzler ohne deutsche Staatsbürgerschaft gingen dann wohl doch zu weit.

    • @Suryo:

      Natürlich gibt es die. Das Problem ist nur, das in Deutschland, die Möglichkeit einer mehrfachen Staatsbürgerschaft durch eine rassistisch motivierte Unterschriftensammlung verhindert wurde. Dass was Länder wie Spanien, Kanada, USA, Brasilien, Israel, Argentinien u.v.a. erlauben ist hier nur in Ausnahmefällen oder garnicht erlaubt, genau wie in Saudi Arabien, China oder Afghanistan. Ich kenne Leute mit drei oder vier Pässen, Beispiel einer Bekannten mit den Pässen USA, Spanien, Israel, Mexiko. Hier wird immer noch eine Hürde gebaut, wohl wissend, dass es problematisch für zugezogene, Geflüchtete etc sein kann, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft abzugeben. Was ich vermisse, ist Komplexität einer Diskussion. Warum dürfen z.B. Leute mit “Deutschem Blut”, die in Südamerika in brauner deutschstämmiger Familie aufgewachsen sind aber noch nie in Deutschland gelebt haben noch Steuern gezahlt haben brav ihr Kreuzchen bei der AfD machen? Was ist mit Leuten, denen die Annahme eines Deutschen Passes im Ursprungsland der Familie vor Probleme stellt? Etc etc. Man merkt an der Kommentarspalte, dass sich hier die Meisten solche Fragen Nie stellen mussten.

      • @Fiorucci Revival 2:

        Ich bezog mich eigentlich nicht auf doppelte Staatsbürgerschaften, bei denen ich eine Ausweitung dieser Möglichkeit begrüßen würde, sondern auf Menschen, bei denen eigentlich keine wirklichen formellen Schwierigkeiten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, bestehen, die sie aber dennoch nicht wollen. Ich sehe kein Problem darin, wenn so jemand eben nicht hier wählen kann. Man kann doch nicht einerseits aktiv ablehnen, Staatsbürger zu werden, andererseits aber das Wahlrecht für diesen Staat fordern.

        • @Suryo:

          Um es zu konkretisieren: ich kann auch einem gemeinnützigen Verein jahrelang Geld spenden, aber wenn ich nicht die Aufnahme beantrage, werde ich trotzdem nicht mitentscheiden können, wofür genau das Geld ausgegeben wird.

  • Wieviel osteuropäische Gastwähler bräuchte es wohl die AfD auf über 50 Prozent zu bringen.

  • Milchmädchen/-bubenrechnung Nettozahlung/-Leistungen



    Steuern werden nicht nur für Sozialleistungen verwendet, andere Staatsaufgaben müssen erstmal abgezogen werden.

  • An Staatsbürgerschaft gebunden ok. Nein zu doppelter. Es liegt dann am Procedere der Erlangung der Staatsbürgerschaft, wenn was ungerecht sein sollte.

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft?



    Warum nicht, aber nur wenn gleiches für Deutsche in deren Heimatländern gilt. Quid pro quo

    Ist denn keine Idee zu doof, um mit ihr an die Öffentlichkeit zu gehen?

  • Die Argumentation der Autorin ist schon nachvollziehbar. Ich sehe sie aber beschränkt auf ein kommunales Wahlrecht. Mitbestimmung, das Recht auch im Bund zu wählen und damit die Geschicke des Landes und seiner Innen- und Außen Politik auszuüben, sollte an die Staatsbürgerschaft gebunden sein. Es hindert niemanden, der in zweiter Generation hier lebt, sich dafür zu entscheiden.

    • 3G
      32533 (Profil gelöscht)
      @Leo Bronstein:

      Ich stimme Ihren Aussagen zu. Sicherlich sind die Wünsche und Vorstellungen der Autorin nachvollziehbar. Sie sind sogar verständlich.

      Ein deutscher Volks-Kaiser meinte einmal, das Leben sei kein Wunschkonzert. Manchmal schon.

      Entscheidend ist: die Wünsche des/ der Einen sind nicht immer identisch mit denen der Anderen.

      In jedem Land geht es darum, diese unterschiedlichen Wünsche und INTERESSEN auszutarieren. Dafür brauchen wir ein Gemeinwesen - und keine Märkte.

      Ich bin sicher, die noch sehr junge Autorin wird manche Gelegenheit in ihrem Leben bekommen, dies zu lernen.

      Glück auf!

  • Das ist so voll traurig und total ungerecht.



    Es wäre hilfreich, wenn die Autorin ihrem Artikel eine Liste der Länder beifügen könnte, in denen Nicht-Staatsbürger ein Wahlrecht bei Nationalwahlen genießen. Ich gehe davon aus, dass dies die Mehrheit bilden, denn der deutsche Sonderweg stellt ja eine "Verletzung grundlegender Menschenrechte" dar.



    Zusatzfrage zur Recherche: Wie viele der genannten 10 Mio zahlen denn mehr Steuern, als sie in Form von Leistungen retour erhalten, sind also Nettozahler ? Wie viele haben tatsächlich in D geborene Kinder ?

    Ich lebe in Südamerika, darf dort nicht wählen und komme damit gut klar, weil mir in Abwägung meine deutsche Staatsbürger wertvoller ist. Man kann halt nicht alles haben, außer in Berlin.

    • 8G
      86548 (Profil gelöscht)
      @Martin Eugenio Restrepo:

      Ihre letzter Satz trifft den Nagel auf den Kopf. Schön formuliert.

  • Es wäre auch eine Ungleichbehandlung, wenn sie ohne deutschen Pass wählen dürften. Diese Menschen haben ja eine Staatsbürgerschaft und dürfen somit wählen, nur eben nicht hier. Eine doppelte Staatsbürgerschaft beinhaltet meist auch doppeltes Wahlrecht. Ein ital. Freund wählte Berlusconi, weil der die Steuer auf Eigentum niedrig hielt. Das einzige, was ihn als Wohnungsbesitzer interessierte.



    Die Frage muss doch eher lauten, warum wollen Menschen, die fast 50 Jahre hier leben, den deutschen Pass nicht? Ein türkischer Freund von mir begründet das mit dem türkischen Erbrecht, dass ihn besser stellt, als seine Brüder mit deutschen Dokumenten.



    Der Weg zur Staatsbürgerschaft ist m. M. n. zurecht nicht leicht und das eine oder andere könnte man anders machen, aber einfach jeden einbürgern, nur weil er schon lange hier ist, macht für mich keinen Sinn.

  • Einige kleine Hinweise:

    "Wie viele Generationen muss Mensch hier gelebt haben, um wirklich „deutsch“ zu sein?

    Acht Jahre, die Autorin schreibt es selber. Anschliessend ist man Deutsche/Deutscher.

    "während jemand, der seit Jahren den politischen Entscheidungen eines Landes unterworfen ist, aufgrund seines Migrationshintergrunds hier nicht mitentscheiden kann?"

    Dies ist inkorrekt. Diese Menschen werden nicht aufgrund ihres Migrationshintergrund von der Wahlurne ferngehalten, sondern weil sie nicht die deutsche Staatsbuergerschaft besitzen. Deutsche mit Migrationshintergrund, die die deutsche Staatsbuergerschaft erworben haben, duerfen selbstverstaendlich waehlen - die Autorin gibt es ja selber zu.

    "zudem ist ihr Erhalt mit Kosten, Zeit- sowie Kraftaufwand verbunden"

    Unverschaemtheit! Ich welchem Land auf der Welt ist dies anders?

    "und für Migranten und ihre Kinder an Bedingungen geknüpft, die für Deutsche nicht gelten"

    Das waeren alles Elemente eines modernen Einwanderungsrechts: die Einwanderung an Bedingungen zu knuepfen. Beispiel: Kanada. Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt.

    "über deren Aufnahme in die Volksgemeinschaft entschieden werden soll, dürfen nicht mitreden."

    Dies ist immer so. Wenn ich in eine WG ziehen will, entscheiden die schon in der Wohnung lebenden Mitbewohner, ob ich geeignet bin oder nicht. Genauso soll es sein.

    "Außerdem muss man zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft seine alte ablegen – auch das kann mit vielen Nachteilen verbunden sein."

    Dies gilt ebenso fuer deutsche Staatsbuerger, die eine andere Staatsbuergerschaft annehmen wollen. Keine Ungleichbehandlung. Es gibt Ausnahmeregelungen, aber die gibt es auch fuer Auslaender, die die deutsche Staatsbuergerschaft annehmen wollen (doppelte Staatsbuergerschaft).

    "stellt überdies auch eine Verletzung grundlegender Menschenrechte dar."

    Welche Rechte? "Und: "Acht Jahre" ist nicht "dauerhaft".

  • Damit stehen sie unter permanenter freiwilliger Fremdherrschaft.

  • 1G
    14231 (Profil gelöscht)

    Also ich kenne durchaus Migrantenkinder in erster Generation, die hier wählen dürfen, sie haben eben die deutsche Staatsbürgerschaft. Für solche Menschen mag es zugegebenermaßen schwierig sein, sich klar für eine Zugehörigkeit zu entscheiden. Es ist aber eine Frage der Fairness, dass sie nicht die Politik mehrerer Staaten beeinflussen. Gerade im Kontext der EU-Politik würde es eine Kräfteverzerrung bedeuten, wenn manche Menschen die Regierungen zweier EU-Staaten mitbestimmen dürften.

    Es ist nach wie vor so, dass Menschen sich tendenziell eher über ihre Herkunft definieren als über ihren Aufenthaltsort, dem sollte im Wahlrecht zumindest derart Rechnung getragen werden, dass Menschen sich ganz bewusst für eines von beidem entscheiden.

    Auf Bundesebene werden ganz grundsätzliche Entscheidung über das Selbstverständnis eines Landes gefällt. Wenn diese Entscheidungen irgendwann von Menschen dominiert werden, die sich mit Deutschland weniger identifizieren als mit ihrem Herkunftsland, läuft dies für deutschstämmige Menschen mit der Zeit auf eine Fremdbestimmung im eigenen Land hinaus.

    Wenn Russland oder auch die Türkei es im Ausland lebenden Staatsbürgern erlaubt, eine zweite Staatsbürgerschaft anzunehmen und dabei auch das heimatliche Wahlrecht zu behalten, so dürfte das weniger damit zu tun haben, dass diese Regierungen gerechter sind, sondern damit, dass sie auf die Loyalität der jeweiligen Diaspora setzen können. Denn diese ist für die Opposition meist schlechter zu erreichen.

  • Nun, es steht jedem frei die Deutsche Staatsbürgerschaft nachdem man 7-8 Jahre hier lebt zu beantragen. Wo bitte ist das Problem?

    • @Der Cleo Patra:

      Verstehe ich auch nicht, wo das Problem ist.

  • Manch in diesem Artikel stimmt so nicht.

    „Warum ist ein Gastarbeiterenkel, der in dritter Generation in Deutschland gelebt hat, zur Schule gegangen ist…“



    Seit 2000 erhalten hier geborene Kinder, wie zum Beispiel Gastarbeiterenkel, bei ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit – wenn ihre Eltern es wünschen.

    „Durch dieses Streben nach Einheit wird es nahezu unmöglich, sich in die „Volksgemeinschaft“ einzufügen.“



    Ich erlebe jeden Tag Menschen, die beweisen, dass es nicht unmöglich ist.

    „Das sind 14 Prozent der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands, denen ihr Menschenrecht auf politische Partizipation verwehrt wird, weil ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft fehlt …“



    Die Leute haben die Möglichkeit der politischen Partizipation, aber in dem Land, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen. So wie es auch der Vater der Autorin macht.



    (Staatenlose sind hier natürlich die Ausnahme, die aber bevorzugt eingebürgert wird.)

  • "So wird bei Migras besonders und stärker als bei deutschen Staats­bür­ge­r:in­nen darauf geachtet, ob sie und ihre Kinder über gute Sprachkenntnisse, finanzielle Mittel und einen sicheren Job verfügen. Sie müssen sich zum Grundgesetz bekennen, „in deutsche Lebensverhältnisse einordnen“, einen Einbürgerungstest absolvieren und dürfen über keine Vorstrafen verfügen – all diese Bedingungen gelten für Deutsche nicht, um zur Wahl zugelassen zu werden."

    Auch "Migras" müssen keinen Einbürgerungstest bestehen, um an der Wahl teilnehmen zu können. Sie müssen einen Einbürgerungstest bestehen, um einen deutschen Pass zu bekommen, das ist ein Unterschied.

    Ansonsten könnten sich ja auch Autofahrer beschweren, dass sie eine Theorieprüfung machen müssen, um mit dem Auto die Straße zu benutzen, während autolose Fußgänger und Fahrradfahrer aber keinen Führerschein zur Straßennutzung benötigten.

  • Ein Staat ist, bis jetzt, eine Solidargemeinschaft.

    Wenn die Zugehörigkeit dazu immer beliebiger wird, dann wird auch die Solidarität stark sinken.

    Dann wird es mehr wie ein „ Hotel“, man „checkt ein“, hält sich an die Hausordnung, aber wer in diesem Hotel wohnt, oder im Nachbarhotel, ist einem eigentlich völlig egal.

  • "(...)die de facto dazugehören und den Gesetzen eines Staates dauerhaft unterworfen sind, auch die Möglichkeit haben, über sie bestimmen zu dürfen."

    Sie haben jederzeit die Möglichkeit, indem sie die Staatsbürgerschaft des Landes beantragen, in dem sie dauerhaft wohnen. Dann haben sie auch das Wahlrecht. Wenn sie darauf verzichten, auch aus durchaus nachvollziehbaren Gründen, müssen sie eben damit leben, dass sie in ihrem Aufenthaltsland nicht alle Rechte wahrnehmen können, die sie wahrnehmen könnten.

  • Wer wählen will muss auch bereit sein die deutsche Staatsbürgerschaft mit all ihren Rechten und Pflichten zu akzeptieren.

  • Wenn der deutsche Staat so böse ist, würde ich ja in Ihrer Stelle gar nicht hier leben wollen.



    By the way- manchmal muss man sich im Leben entscheiden. Man kann nicht alles haben und sich immer nur die Vorteile raussuchen.

  • Das Wahlrecht ist an die Staatsbürgerschaft gebunden, die mit Rechten und Pflichten verbunden ist.



    Die Wehrpflicht ist ausgesetzt, aber weiterhin gültig. Das Wahlrecht und die Volljährigkeit wurde seinerzeit von 21 Lebensjahren auf 18 Jahre herabgesetzt, weil festgestellt wurde, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht umfassende Pflichten, d.h. hier die Wehrpflicht, einfordern kann, wenn sie nicht gleichermaßen umfassene Rechte gewährt. Die jetzige Regelung stellt gewissermaßen den Umkehrschluss dar.

  • Einfach Deutscher werden und fertig ist die Kiste. Ich finde das Staatbürgerschaftsrecht mittlerweile sehr liberal (insbesondere im internationalen Vergleich).

    • 3G
      30208 (Profil gelöscht)
      @André Schlebes:

      Da müsste man sich ja um etwas aktiv bemühen! Das können Sie nicht wirklich fordern. Dass das in 99,9 % aller Länder genau so ist, spielt keine Rolle.

  • Das ist ja auch richtig, wenn es das eigene Land ist hat man doch eigentlich auch die Staatsbürgerschaft .



    Wenn nicht, gilt es eben das man auf Bundesebene nicht wählen darf, das ist auch richtig

  • RS
    Ria Sauter

    Zu dem Thema wurde doch schon alles gesagt und kommentiert.



    Det Artikel dazu ist erst einige Tage alt.

  • 1G
    14390 (Profil gelöscht)

    Die Erklärung ist ganz einfach: ich kann jahrelang zu allen Vereinsfeiern des benachbarten Kaninchenzüchtervereins gehen, ich kann bei jeder Feier meinen Kostenbeitrag leisten (d.h. „Steuern“ zahlen), ich kann mich bei der Renovierung des Vereinsheimes mit Ideen und Eigenarbeit einbringen - aber an der Mitgliederversammlung teilnehmen, über Beiträge abstimmen und den Vorstand wählen, darf ich deswegen trotzdem nicht. Warum? Weil mich letztendlich die im Verein getroffenen Entscheidungen nicht betreffen, weil ich mein Engagement jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden kann.



    Wer in Deutschland wählen will, der kann die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen - die Hürden hierfür sind im internationalen Vergleich relativ niedrig. Zum Nulltarif gibt es sie natürlich nicht, das würde auch due Ernsthaftigkeit dieser Entscheidung nicht entsprechen. Und wem das die deutsche Staatsbürgerschaft nicht wert ist, der wird dies wohl nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller Vor- und Nachteile für sich so entschieden haben.

  • Es gibt genau 3 Länder auf der Erde, in denen Menschen ohne Staatsbürgerschaft unter bestimmten Bedingungen wählen dürfen - ich sehe nicht, warum man das in D ändern müsste.



    Viele die in zweiter oder dritter Generation hier leben, wollen die deutsche Staatsbürgerschaft nicht, obwohl sie kein Wort Türkisch z.B. sprechen. Warum nicht? Das zeugt nicht grad von einem Bekenntnis zu Deutschland. Und der im Artikel erwähnte russische Papa möchte am politischen Leben in Russland teilnehmen - warum sollte er hier wählen dürfen? Wie will man ausschließen, dass jemand dann doppelt wählt?



    Wahlrecht sollte an die Staatsbürgerschaft gebunden bleiben, 99,5 % der Länder weltweit können nicht irren.

  • Ich bin verblüfft, wie ein inhaltlich derart schwacher Text, der darüber hinaus mit Begriffen wie "Volksgemeinschaft" und "Fremdherrschaft" übelste Polemik betreibt, es in die taz geschafft hat. Artikel 4 des seit 2000 geltenden Staatsbürgerschaftsgesetzes lautet: "Ein im Inland nach dem 1. Januar 2000 geborenes Kind, dessen Eltern beide Ausländer sind, ist Deutscher, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG). Diese Regelung gilt seit nunmehr 20 über 20 (!) Jahren ... die betroffenen Nachkömmlinge mussten sich keinerlei "Einbürgerungstest" unterziehen und auch keine gelungene Integration nachweisen ... es reichte, hier geboren zu sein. Das unterschlägt die Autorin einfach, weil es ihre "Argumentation" stören würde. Ein Trauerspiel.

  • 3G
    32533 (Profil gelöscht)

    Das kann man so sehen.

    Auch als jemand, der vor vielen Jahren in dieses sehr spezielle Land hineingeboren wurde, lebe ich mit Mauern.

    Menschen mit fehlender deutscher Staatsbürgerschaft wird nicht "DIE" politische Teilhabe verwehrt. Unterhalb der Bundesebene geht manches.

    In einem Land mit dem Lebensmotto "Jeder gegen (fast) Jeden" wie diesem gibt es viele Mauern. Ich finde im Übrigen Mauern nicht per se schlecht.

    Konsequent gedacht müssten wir dann in Zelten oder Höhlen leben, was ich nicht so prickelnd fände.

    In einer mongolischen Jurte wäre das vielleicht anders. Dort wäre aber auch das Leben anders.

    Fazit: letztlich ist alles eine Frage des Zusammenhangs. Nicht Alles harmoniert mit Allem. Deshalb sind Grenzziehungen wichtig. Wo diese vorgenommen werden, ist immer eine Frage des Blickwinkels.

    Der ist bekanntermaßen subjektiv und unterschiedlich.

  • "Möglich wäre zum Beispiel eine Erleichterung der Kriterien zur Erlangung der Staatsbürgerschaft oder die Entkoppelung von Wahlrecht und Staatsbürgerschaft."

    Absenken der Hürden für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bin ich total dafür. Aber das Wahlrecht zu entkoppeln unterschlägt eben auch, das es auch Menschen gibt, die sich aktiv gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden haben, warum sollten die ein nationales Wahlrecht bekommen?

    Die Bundesrepublik kennt übrigens schon Ausnahmen davon, das man seine deutsche Staatsbürgerschaft nicht neben der eines Drittstaates haben kann. Sollte ich mal Aliyah machen und die israelische Staatsbürgerschaft anstreben, kann ich meine Deutsche behalten, ich brauche nicht einmal eine Beibehaltungserklärung.

    "Grundsätzlich wird bei einer Aufnahme in den israelischen Staatsverband im Wege der Aliyah keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.



    Bitte beachten:



    Sofern Sie der Annahme der israelischen Staatsangehörigkeit im Zuge der Aliyah jedoch einmal widersprochen haben (Art. 2 (c) 2 des israelischen Staatsangehörigkeitsgesetzes) und daher nicht automatisch innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Beantragung des Einwanderungszeugnisses (תעודת עולה) in den israelischen Staatsverband aufgenommen wurden, entfällt diese Sonderregelung."

    tel-aviv.diplo.de/.../service/-/1444788

    Die Zahlen sind zwar etwas älter, das ist aber für mein Argument nicht relevant, 17% der Israelis haben zusätzlich zum israelischen Pass mindestens 1 weiteren.

    www.timesofisrael....ort-to-prosperity/

    Und da knallt es regelmäßig, trotzdem lassen die Menschen den Staat nicht in Scharen im Stich. Die Angst vor Doppelstaatlern, ist größtenteils absurd.