Abschiebungen verhindern: Anleitung zum Ungehorsam

Das Asylrecht wird beschnitten, die Polizei darf immer mehr und die Gesellschaft reagiert rassistisch. Zeit, die Sache selbst in die Hand zu nehmen!

Eine Frau steht auf einer Straße und zeigt Stop mit ihrer Hand

Stop! Nur wie? Foto: Isaiah Rustad/Unsplash

Per Facebook-Livestream haben in dieser Woche Tausende Menschen daran teilgenommen, wie die junge Schwedin Elin Ersson die Abschiebung eines Mannes nach Afghanistan im Flugzeug gestoppt hat. Über zwei Stunden weigerte sich Ersson, ihren Platz einzunehmen, schließlich konnte der Mann das Flugzeug verlassen. Ziviler Ungehorsam gegen Abschiebungen, gegen Racial Profiling oder rassistische Polizeigewalt ist nicht neu – die taz erklärt, wie’ s funktioniert.

Fall 1: Abschiebung vom Flughafen

Am Flughafen

Wenn Sie schon vorher wissen, dass mit einem bestimmten Flugzeug eine Abschiebung geplant ist, können Sie bereits am Flughafen protestieren: Informieren Sie andere Fluggäste. Sprechen Sie das Personal der Fluglinie am Check-in-Schalter oder beim Boarden an.

Gegen die polizeiliche Abschiebebegleitung selbst aktiv zu werden, ist hingegen nicht empfehlenswert: Die Beamten werden kaum von ihren Anweisungen abweichen und dürfen Ihren möglichen Widerstand wie auch den der Person, die abgeschoben werden soll, mit Gewalt brechen.

Außerdem kann, wer einen Polizisten auch nur anrempelt, seit einer Gesetzesnovelle im letzten Jahr mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden. Sparen Sie sich ihre Energie besser für gleich, Sie werden Sie noch brauchen!

Im Flugzeug

Wenn sich die Türen des Flugzeugs geschlossen haben, geht es richtig los: Denn jetzt darf die Bundespolizei nach internationalem Recht keine Zwangsmaßnahmen mehr durchführen. Selbst wenn die Beamten also als sogenannte Sicherheitsbegleitung mitfliegen wollen und sich deswegen noch im Flugzeug befinden, können Sie aktiv werden.

Das Ziel ist jetzt, den Start des Flugzeugs zu verhindern. Bleiben Sie stehen! So lange sie sich nicht hinsetzen, darf das Flugzeug nicht losfliegen. Sprechen Sie das Flugpersonal und die anderen Fluggäste an. Erklären Sie, dass Sie so lange stehen bleiben, bis die Person, die abgeschoben werden soll, das Flugzeug verlassen hat. Versuchen Sie, mit der Person zu sprechen und ihr zu erklären, was sie tun.

Wenn möglich, sprechen Sie mit dem Flugkapitän: Er und nicht die Polizei hat im Flugzeug die Hoheitsgewalt. Wenn Sie ihn davon überzeugen können, nicht mit dem Abschiebepassagier an Bord loszufliegen, haben Sie gewonnen. Ihre Chancen stehen dabei nicht schlecht: Rund 300 Abschiebungen aus Deutschland scheiterten im letzten Jahr an der Weigerung des Piloten. Falls möglich, holen Sie sich Öffentlichkeit dazu, per Livestream über soziale Netzwerke. Wenn Ihnen die Live-Übertragung zu viel ist: Filmen Sie, wenn möglich, für später.

Danach

Wurde die Abschiebung erfolgreich verhindert, kommt die Person in den meisten Fällen anschließend in Abschiebegewahrsam, und natürlich kann auch eine erneute Abschiebung angeordnet werden. Dennoch ist die Verhinderung in vielen Fällen sinnvoll, denn sie verschafft Zeit – Zeit, in der auf mögliche Abschiebehindernisse hingewiesen werden und eine juristische Auseinandersetzung geführt werden kann.

Ihnen selbst können nach der Aktion Strafen drohen. Verschiedene Delikte kommen in Betracht, etwa der Eingriff in den Flugverkehr, Verstoß gegen das Luftsicherheitsgesetz, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder auch Nötigung. Falls Sie den Piloten überzeugen konnten, stehen ihre Chancen allerdings deutlich besser. In jedem Fall: Holen Sie sich rechtlichen Beistand. Sich an die Presse sowie an Asylrechtsorganisationen zu wenden, ist empfehlenswert.

Fall 2: Abschiebung von zu Hause

Eine Abschiebung im Flugzeug zu verhindern, ist quasi die Last-Minute-Option. Natürlich gibt es auch Möglichkeiten, schon früher aktiv zu werden. Abschiebungen aus der Wohnung, aus der Flüchtlingsunterkunft, aus der Schule oder vom Arbeitsplatz werden immer wieder durch zivilen Ungehorsam verhindert.

Wichtig: Vernetzen Sie sich! Wenn Sie erfahren, dass ihre Arbeitskollegin, ihr Nachbar oder der Klassenkamerad ihres Kindes abgeschoben werden sollen, sprechen Sie mit anderen darüber. Falls nötig, vermitteln Sie rechtlichen Beistand. Wenden Sie sich an die Lokalpresse. An vielen Orten gibt es Anti-Abschiebungs-Netzwerke, mit denen Sie Kontakt aufnehmen können – alles natürlich in Absprache mit der betroffenen Person.

Wenn Sie den konkreten Abschiebetermin in Erfahrung bringen können: Organisieren Sie eine Sitzblockade, um zu verhindern, dass die Polizei die Person abholen kann. Telefonketten oder Messenger-Gruppen können helfen, Unterstützer kurzfristig zu mobilisieren. Bleiben Sie entschlossen, wenden Sie keine Gewalt an. Gerade wenn sie überraschend kommt, ist die Polizei von so einer Aktion oft überfordert – häufig passiert es, dass sie die Abschiebung abbricht, ohne dass es überhaupt zu einer Konfrontation kommt.

Sollte die Polizei die Blockade räumen, lassen Sie sich passiv wegtragen. Die Teilnahme an gewaltfreien Sitzblockaden wird meist nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, manchmal werden auch gar keine Personalien der Teilnehmer aufgenommen.

Fall 3: Racial Profiling

Alle anderen dürfen weitergehen, nur die schwarze Frau vor Ihnen muss den Streifenpolizisten ihren Ausweis zeigen? Gut möglich, dass es sich um einen Fall von Racial Profiling handelt. Offiziell ist es in Deutschland verboten, Menschen nur aufgrund äußerlicher, unveränderlicher Merkmale wie Hautfarbe zu kontrollieren. Dass die Praxis anders aussieht, kritisieren Menschenrechtsorganisationen seit Jahren.

Fragen Sie die von der Maßnahme betroffene Person als Erstes, ob Sie ihr helfen dürfen. Stimmt sie zu, muss die Polizei Sie als Beistand akzeptieren – lassen Sie sich davon nicht abbringen, auch wenn die Beamten behaupten, Sie müssten sich entfernen. Bleiben Sie ruhig.

Hat die betroffene Person ihren Ausweis noch nicht gezeigt, versuchen Sie, die Kontrolle zu verhindern. Fragen Sie die Polizeibeamten, auf welcher Rechtsgrundlage die Kontrolle durchgeführt werden soll. Am Flughafen oder in Grenzgebieten kann die Verhinderung unerlaubter Einreise die Kontrolle legitimieren, woanders begründet die Polizei ihr Verhalten gerne mit Gefahrenabwehr. So oder so kann es hilfreich sein, die Polizei zu einer rechtlichen Begründung zu zwingen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.

Machen Sie Fotos von der Situation oder filmen Sie! Sagen Sie den Beamten, dass die Aufnahmen für Ihre eigenen Unterlagen sind. Wichtig: Erregen Sie möglichst viel Aufmerksamkeit. Sprechen Sie Umstehende und Passanten an, machen Sie sie auf die Situation aufmerksam. Je nach persönlicher Veranlagung können Sie auch zu anderen Mitteln greifen: Wer plötzlich anfängt zu singen oder zu tanzen, den Polizisten seinen eigenen Ausweis zur Kontrolle anbietet oder anders Verwirrung stiftet, kann damit die Situation völlig verändern. Sie können auch selbst Passanten auffordern, ihre Ausweise zu zeigen, um so Aufmerksamkeit zu erregen.

Hat die Kontrolle bereits stattgefunden, bieten Sie der betroffenen Person an, als Zeugin zu fungieren. Geben sie ihr dafür Ihren Namen und ihre Telefonnummer. Falls möglich, sammeln Sie die Daten weiterer potenzieller Zeugen ein.

Fall 4: Rassistische Polizeigewalt

Werden Sie Zeuge von Polizeigewalt, fragen Sie die Beamten nach ihrer Dienstnummer. In den meisten Bundesländern sind sie verpflichtet, Ihnen diese mitzuteilen. Notieren Sie sich die Nummer. Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung, fordern Sie die Beamten auf, noch vor Ort als solcher aufgenommen zu werden.

Versuchen Sie, weitere Zeugen zu organisieren. Geben Sie ihre Kontaktdaten an die Betroffenen weiter. Schreiben Sie direkt danach ein Gedächtnisprotokoll von der Situation, in dem sie so viele Details wie möglich festhalten. Sprechen Sie im Nachhinein mit einem Anwalt, erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige und legen eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Polizeipräsidenten ein.

Wenn Sie selbst Opfer rassistischer Polizeikontrollen oder von Polizeigewalt werden: Lassen Sie sich nicht einschüchtern – und verweigern Sie vor allem die Aussage. Sie sind nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Sie haben das Recht dazu, Ihren Anwalt zu kontaktieren. Sprechen Sie mögliche Zeugen an und bitten Sie sie um ihre Kontaktdaten.

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