debatte: Sie machen, was sie wollen
Manche Arbeitgeber enthalten Lohn vor, kündigen nach Lust und Laune, verbieten Betriebsräte. Und die Arbeitnehmer? Fühlen sich machtlos
Sie kommen einfach damit durch, immer und immer wieder. Als schreckten keine Strafen, als gälten keine Regeln. Ein Beispiel: Der Zoll, notorisch im Rückstand mit der Prüfung von Mindestlohnverstößen, nahm sich vor ein paar Jahren einen Transportunternehmer aus dem Raum Hof in Oberfranken vor. Der Unternehmer, stellten die Kontrolleure fest, hatte seinen Fahrern nicht das bezahlt, was ihnen zusteht, 64.000 Euro soll er ihnen vorenthalten haben. Der Zoll verhängte ein Bußgeld wegen des Mindestlohnverstoßes, und der Unternehmer gelobte – keine Besserung. Als die Beamten wenig später erneut kontrollierten, stellten sie das nächste Vergehen fest, verhängten wieder ein Bußgeld, 1.500 Euro, plus 1.500 Euro für unbelehrbares Verhalten. Und der Arbeitgeber? Hat es womöglich schulterzuckend als kurzfristige Mehrausgabe verbucht.
Wen kümmern schon Gesetze? Für manche Arbeitgeber haben sie regelmäßig den Charakter unverbindlicher Empfehlungen. 850.000 Menschen bekamen nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes im vorigen Jahr weniger als den Mindestlohn. Und nicht nur beim Mindestlohn machen Chefs einfach, was sie wollen: Nach Hochrechnung des Deutschen Gewerkschaftsbundes leisteten Beschäftigte in Deutschland 2024 gut 638 Millionen Überstunden – ohne dafür bezahlt zu werden. Ähnlich straffrei kommen Chefs davon, die ihre Mitarbeiter daran hindern, einen Betriebsrat zu gründen, obwohl dann sogar Gefängnis droht. Auf 50 Ermittlungsverfahren, hat die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung vor einigen Jahren recherchiert, kommt gerade einmal ein Urteil. Und auf 50 Ermittlungsverfahren kommen wiederum unzählige Fälle, die nie angezeigt wurden.
Wohin man auch schaut: In der Arbeitswelt wird das Gesetz regelmäßig gebrochen, so oft, so systematisch und so erschreckend folgenlos wie in wenigen anderen Bereichen der Gesellschaft. Selbst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben sich damit abgefunden, dass ihre verbrieften Ansprüche von den Chefs als lediglich optional betrachtet werden. Der Hamburger Politikwissenschaftler Nikolai Huke attestiert eine „Selbstjustiz der Arbeitgeber“, die in manchen Bereichen nahezu epidemisch ist – aber viel zu selten so klar benannt wird. Vielleicht auch, weil das Klischee von Deutschland als Land mit außerordentlich gutem Arbeitnehmerschutz so fest in den Köpfen sitzt. Dabei kann man zu diesem Schluss nur kommen, wenn man sich von den Paragrafen blenden und außer Acht lässt, wie wenig davon in der Arbeitswirklichkeit ankommt. Das Gesetz scheitert in der Praxis an eben jenem Machtgefälle zwischen Beschäftigten und Unternehmen, das es eigentlich ausgleichen will. Ihr Recht hat eine Arbeitnehmerin in aller Regel nämlich selbst einzufordern – obwohl der Chef sie faktisch in der Hand hat. Die Abhängigkeit im Arbeitsleben ist in die eine Richtung sehr viel größer als in die andere.
Im Arbeitsleben gibt es zwar Betriebsräte, die über die Spielregeln wachen sollen. Faktisch haben sie kaum Einfluss: Selbst die hierzulande angeblich so mächtigen Arbeitnehmervertreter können im Zweifel oft bloß ein ernstes Wörtchen mit dem Chef reden – das so ernst wiederum nicht ausfallen wird, wenn ein Betriebsrat nach Ende der Wahlperiode auf eine Karriere im Unternehmen spekuliert. Dieser ohnehin oft symbolische Schutz fehlt zudem für immer mehr Beschäftigte vollkommen: Nur noch 36 Prozent aller Angestellten arbeiten in einem Betrieb, in dem es eine Arbeitnehmervertretung gibt. Mitte der 1990er Jahre war es noch gut die Hälfte. Warum der Rückgang? Vielleicht hat sich unter den Chefs herumgesprochen, dass die Gefängnisdrohung im Gesetz nur juristischer Theaterdonner ist und sie wenig zu befürchten haben, wenn sie nach Kräften Betriebsräte herausekeln.
Selbst im Extremfall verzichten überraschend viele Beschäftigte auf ihre Rechte, wenn ihnen beispielsweise eine Kündigung droht. Wobei diese Rechte Millionen Menschen von vornherein verwehrt sind, weil Kleinbetriebe mit maximal zehn Beschäftigten nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Wer also in einem Handwerksbetrieb oder beim Bäcker arbeitet, ist schon jetzt im Arbeitnehmerparadies Deutschland unter Hire-and-Fire-Bedingungen angestellt. Diejenigen, die in größeren Betrieben tätig sind und den Schutz des Gesetzes genießen, nutzen ihn dagegen kaum. Verschwindende 12 Prozent klagen gegen ihre Kündigung, wie die Hans-Böckler-Stiftung erhoben hat.
Es sind gar nicht mal die mangelnden Erfolgsaussichten, die Betroffene vom Gang zum Gericht abhalten. Die Chancen sind oft nämlich sehr gut. Es ist eher eine Art erlernter Hilflosigkeit, wie die Arbeitsrechtlerin Eva Kocher von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) einmal ausführte. Angestellte haben verinnerlicht, dass ihre Arbeitgeber mit allem durchkommen – und wehren sich selbst dann nicht, wenn deren Willkür und Skrupellosigkeit für sie existenziell wird.
Das Machtgefälle ganz auszugleichen, dürfte schwer sein. Aber der Staat könnte den Beschäftigten zumindest ein wenig Mut machen, ihre Rechte wahrzunehmen, indem er selbst hart und entschlossen vorangeht, indem er seine Kontrolleure nicht durch die Hintertür schickt, sondern offensiv in den Betrieben aufmarschieren lässt. Er könnte delinquente Unternehmen viel drastischer anprangern und öffentlich bloßstellen. Vor allem müssten die Kontrolleure viel öfter vorbeischauen.
Bisher zum Beispiel muss ein Unternehmen bislang im Schnitt nur alle 100 Jahre damit rechnen, dass die Aufsichtsbehörden den Arbeitsschutz im Betrieb inspizieren. Immerhin soll die Kontrollquote ab dem kommenden Jahr deutlich erhöht werden ([Link auf https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/zwischenbericht-kontrolldichte-laender-mindestbesichtigungsquote.html]). Dann stünden die Kontrolleure im Schnitt schon alle 20 Jahre auf der Matte. Der Fortschritt ist eine Schnecke und den Arbeitgebern ist bestimmt schon angst und bange.
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