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Regelung für „Dublin-Fälle“Bundesregierung nimmt Verelendung in Kauf

Ein Gesetz streicht Geflüchteten alle Leistungen, wenn Deutschland nicht für ihren Asylantrag zuständig ist. Dass ihnen Obdachlosigkeit droht? Egal.

Drohende Obdachlosigkeit? Kein Härtefall, findet die Bundesregierung Foto: Arne Dedert/dpa

Berlin taz | Um Geflüchtete loszuwerden, für deren Asylantrag andere Staaten zuständig sind, nimmt die Bundesregierung auch deren Obdachlosigkeit in Kauf. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger zur Umsetzung des sogenannten Sicherheitspakets. Bünger sagt: „Diese Regelung ist nicht nur menschenverachtend, sie zeigt auch die eiskalte Ignoranz gegenüber den Folgen der eigenen Politik.“

Hintergrund des Sicherheitspakets war der Anschlag von Solingen im Herbst 2024, bei drei Personen starben und weitere verletzt wurden. Mutmaßlicher Täter ist der Asylbewerber Issa Al H. Für dessen Asylantrag wäre nach dem Dublin-System eigentlich Bulgarien zuständig. Es folgte eine öffentliche Debatte über verstärkte Abschiebungen dieser sogenannten Dublin-Fälle.

Die Ampelkoalition beschloss schließlich eine Regelung, nach der solchen Geflüchteten die staatlichen Leistungen gestrichen werden können, sofern sie auch tatsächlich die Möglichkeit zur Ausreise haben. Sie erhalten noch zwei Wochen verminderte „Überbrückungsleistungen“, danach gar nichts mehr. Auch eine Unterkunft bekommen sie nicht mehr gestellt.

Bünger wollte mit ihrer Anfrage herausfinden, wie weit die Bundesregierung dabei geht. Sie erkundigte sich, in welchen Fällen eine im Gesetz vorgesehene Härtefall-Regelung gilt. Das Ergebnis: Als besondere Härte gelte nur, was „nicht für alle vom Leistungsausschluss betroffenen Personen typisch ist“. Das sind nur solche Fälle, bei denen „individuelle Besonderheiten hinzutreten, die über die mit dem reduzierten Leistungsumfang typischerweise verbundenen Härten hinausgehen“. Drohende Obdachlosigkeit ist somit kein Grund, von einem Härtefall auszugehen und die Leistungen fortzuzahlen, weil dies ja alle gleichermaßen betreffen kann. Bünger nennt diese Argumentation „besonders zynisch“.

Bundesregierung erkennt kein Problem

Auch wenn die Betroffenen Kinder haben oder sogar selbst minderjährig sind, ist der komplette Leistungsausschluss offenbar möglich. Auch hier greifen laut der Bundesregierung die Sonderregeln erst dann, wenn sie „im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände zur Überwindung einer besonderen Härte erforderlich sind“. Bünger dazu: „Wer Schutzsuchende, darunter auch Kinder und Familien, bewusst ins Elend stürzt, handelt weder human noch rechtsstaatlich.“

Die Bundesregierung erkennt dagegen keine Probleme. Man gehe davon aus, „dass Betroffene nicht ohne Leistungen in Deutschland verweilen, sondern – gemäß ihrer rechtlichen Verpflichtung – in den für die Durchführung ihres Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaat zurückkehren“. Dort würden sie dann die „ihnen entsprechend der Aufnahme-Richtlinie zustehenden Leistungen erhalten“.

Es ist dieser Mechanismus, auf den die Bundesregierung setzt, um die Geflüchteten zum Gehen zu bewegen. Bünger glaubt nicht, dass das funktioniert. „Das Gegenteil ist der Fall: Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflohen sind, werden nun durch das Gesetz in die Obdachlosigkeit gedrängt und in völlige Perspektivlosigkeit geschickt.“

Tatsächlich scheinen auch einzelne Landesregierungen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelung zu haben. Im Dezember verschickte das in Rheinland-Pfalz zuständige Landesministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration ein Rundschreiben, dass wegen verfassungs- und unionsrechtlicher Bedenken bis zur Ausreise der Betroffenen zumindest immer Überbrückungsleistungen zu gewähren seien.

Die Antwort der Bundesregierung auf Büngers Frage zeigt allerdings auch, dass es in Deutschland derzeit nur sehr wenige Geflüchtete gibt, die von dieser Regelung betroffen sein könnten. Von insgesamt lediglich rund 25.000 Dublin-Fällen in ganz Deutschland sind wiederum nur etwa 6.000 ausreisepflichtig. Bei wie vielen davon die für Dublin-Fälle geltende Überstellfrist schon abgelaufen ist, weiß die Bundesregierung nicht. Danach geht die Zuständigkeit für den Asylantrag automatisch auf Deutschland über.

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46 Kommentare

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  • Warum wird die im Artikel genannte Anfrage nicht verlinkt bzw. ein Hinweis darauf gegeben wo die nachzulesen ist?

  • Was ist die Alternative? Dublin-Flüchtlinge bereitwillig aufnehmen? Dann werden recht viele kommen.

    • @testen:

      Das hat doch damit gar nichts zu tun wie man Menschen grundsätzlich behandelt.



      Kein Mensch ist illegal. Der Aufenthaltsort kann illegal sein.



      Man muss diese Menschen dann in das sichere Land abschieben.



      Das hat nichts mit Remigration zu tun sondern mit gerechter Verteilung der Hilfsbedürftigen.



      Was nicht geht ist diese Leute einfach die Unterstützung zu entziehen.



      Wie sollen diese Menschen sich jemals integrieren oder überhaupt ein Leben außerhalb der Obdachlosigkeit führen? Die dürfen ja nicht mal arbeiten.



      Und da wir (zum Glück) ein soziales Netz haben wird man früher oder später ohnehin für die Folgen (Knast oder Krankenhaus/Psychiatrie) zahlen müssen.

  • Menschenrechte gelten halt nur für die, die wir haben wollen, nicht wahr? Nach unten tritt sich so bequem..

    • @TV:

      Nein, Menschenrechte und die Regeln dazu gelten in Deutschland und der EU für alle! Vielleicht sollten Sie Ihren Kompass dahingehend nochmal überprüfen. Ich habe aber eher den Eindruck, dass Sie sich mit Ihrer Haltung doch recht bequem eingerichtet haben!

    • @TV:

      Wieso soll der Beitrags- und Steuerzahler für Menschen Leistungen erbringen, für deren Asylverfahren ein anderes EU-Land zuständig ist?

      Nur weil diese Leute entscheiden, dass sie lieber in Deutschland leben wollen?

  • Vor allem widerspricht die aktuelle Regelung wahrscheinlich GG Art. 1.



    Wahrscheinlich ist die Regelung auch ohne GG Art. 1 äußerst unklug: Wenn Betroffene obdachlos sind, werden sie wahrscheinlich nicht freiwillig ausreisen. Das eigentliche Ziel, nämlich die Ausreise, wird in solchen Fällen also voraussichtlich selten erreicht. Stattdessen riskiert man, den Kontakt zu diesen Personen vollständig zu verlieren. Ob das in jedem Fall gut geht?

  • Ok, da kommt jemand aus einem sicheren Drittland nach Deutschland und bezieht illigal Leistungen - diese sollen eingestellt werden, weil der Leistungsbezieher gar nicht hier sein dürfte?

    • @Jörg Radestock:

      Man kann Leistungen nicht illegal beziehen. Der Bezug setzt Genehmigung voraus.

    • @Jörg Radestock:

      Wer bezieht denn illegale Leistungen?

    • @Jörg Radestock:

      Richtig. Der Punkt ist aber ob man diesen Personen statt sie zurück zu schicken einfach alles streicht und sie in der Gosse vegetieren lässt.



      Wegen lapidaren Geldsummen die illegal erschlichen wurden, während Steuerhinterzieher das selbe, in Größenordnungen die eine solche Familie ihr Leben lang finanziert hätte, tun und dafür höchstens ein paar Jahre freie Kost und Logie bekommen (welche sie sich dann nur nicht aussuchen dürfen...).

      • @Das B:

        Durch Scharzarbeit ist 2023 ein Schaden von 481 Milliarden Euro entstanden. Also der Gärtner, der ohne Rechnung den Garten plegt oder die Haushaltshilfe, die nicht angemeldet wird.



        Und warum erhalten EU Bürger, die bei uns leben erst nach 5 Jahren Aufenthalt bei uns Sozialleistungen - Menschern 2. Klasse?

        • @Bernd Simon:

          Zunächst mal hat Schwarzarbeit mit den Thema so gar nichts zu tun dass man sich fragt worauf sie da hinaus wollen.



          Meine Erfahrung zeigt das Schwarzarbeit zu nicht geringen Teilen von deutschen Staatsbürger selbst ausgeübt wird.



          Dann: für dieses Geld wurde immerhin gearbeitet und daher sind höchstens die Abgaben geprellt worden.



          Und abschließend: Wenn man den Leuten alle Leistungen entzieht, während man ihnen gleichzeitig keine Papiere ausstellen will, zwingt man diese doch zur Schwarzarbeit und die welche profitieren sind wieder die Einheimischen die am Besten (Ironie) dann noch die Nazis wählen.

          Das Thema Schwarzarbeit ist schlicht ein anderes als der Umgang mit Flüchtenden.

          Frage zwei lesen Sie bitte selber die Gesetzesbücher. Ich habe dieses Vorgehen nie verteidigt noch unterstütze ich es.

  • Ich würde erst einmal die Bälle flachhalten. Obdachlosigkeit geht mit den Grundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts nicht einher. Betroffen ist das Schutzgut der öff Sicherheit. Zuständig ist die Polizeibehörde. Wer sich bei der Polizei als unfreiwillig obdachlos meldet, sollte einen durchsetzbaren Anspruch auf Unterbringung haben. So jedenfalls zu meinen Ausbildungszeiten.

    • @Gerhard Krause:

      Ihre Ausbildungszeiten dürften etwas länger zurückliegen. Obdachlosigkeit ist eine vielleicht nicht politisch gewollte, aber doch billigend in Kauf genommene Folge der "Meinungsverschiedenheiten" zwischen Jobcentern und Leistungsbeziehern darüber gewesen, wann denn auf einen Antrag eine Leistung gewährt werden solle, soweit der Leistungsbezieher nicht in eher geringwertigem Eigentum lebe. Und die daraus folgenden Räumungsklagen trafen bzw. treffen durchaus auch Alleinerziehende mit Kindern.

      Insofern kommt die Empörung hier nicht zu Unrecht, aber doch ziemlich spät.

      • @dtx:

        Einfach: es verschiebt sich die (sachliche und ggf örtliche) Zuständigkeit.

  • Nun, Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflohen sind, sind dann auch in Bulgarien in Sicherheit.

    • @Der Cleo Patra:

      Warum Bulgarien? Weil das Land erheblich ärmer ist als Deutschland und daher die Belastungen besser verkraften kann?

      • @dtx:

        Nein Bulgarien weil es als sicher gilt.



        Ansonsten könnten Sie auch argumentieren, dass aus allen Ländern, denen es wirtschaftlich schlechter geht als Deutschland, alle zu uns nach Deutschland kommen könnten.



        Von da aus dann weiter nach z.B. Luxemburg, da es den Luxemburgern wirtschaftlich erheblich besser geht als uns,

        • @Whatever1984:

          Luxemburg ist kleiner als Berlin, und prinzipiell befürworte ich es, dass starke Arme mehr tragen als schwache.

    • @Der Cleo Patra:

      Seit 10 Jahren redet die Politik von der gerechten Verteilung auf EU Länder. Ungarn Zb. hat im letzten Jahr 29 !! Flüchtlinge azfgenommen.

  • "Bei wie vielen davon die für Dublin-Fälle geltende Überstellfrist schon abgelaufen ist, weiß die Bundesregierung nicht. Danach geht die Zuständigkeit für den Asylantrag automatisch auf Deutschland über." Bei solch unprofessioneller Verwaltung fällt es den rechten Populisten leicht gegen Migranten zu hetzen. diese Regierung war und wird auch nach der Wahl eine Katastrophe sein in diesen Zusammenhängen. Die Lage wird mit Sicherheit nach der Wahl noch unmenschlicher werden, gerade weil die ausgewiesen christlichen Politiker das Ruder übernehmen werden, egal was ihr Oberhaupt auch immer dazu sagen wird. Also alles nur Reklame!

    • @Sonnenhaus:

      Zitat: "unprofessionelle Verwaltung ..."

      Der Bund verteilt die Aufgaben, Länder und Kommunen stellen das Personal und tragen die Kosten. Fristen können nicht nur in dieser Gemengelage immer öfter nicht eingehalten werden. Und da ist das Übel mitunter noch größer, als sich eine an Land gezogene Zuständigkeit für ein Asylverfahren.

  • Die Leugnung von Menschheitsverbrechen ist, mit vollem Recht, eine schwere Straftat. Was ist die Leugnung von Menschen? Sozialem Tod endgültig Rechtskraft verleihen, Menschenleben dem toten Winkel des kollektiven Blicks überlassen. Bevölkerung und Politik, die solche Verbrechen begehen/geschehen lassen, agieren völkisch-brutal. Was für ein pseudo-demokratischer, pseudo-rechtsstaatlicher Konsens ist da in BRD und EU herangewachsen? In meinen Augen hat, mit Gustav Radbruch gesprochen, "der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als ›unrichtiges Recht‹ der Gerechtigkeit zu weichen hat."

  • taz: *Um Geflüchtete loszuwerden, für deren Asylantrag andere Staaten zuständig sind, nimmt die Bundesregierung auch deren Obdachlosigkeit in Kauf.*

    Obdachlosigkeit nimmt man seit Jahren ja auch bei Deutschen schon in Kauf. Bei Geflüchteten ist es halt einfacher, sich etwas aus den Fingern zu saugen, damit die wieder "verschwinden". Wenn es in diesem demokratischen Sozialstaat (Art. 20 GG) so weitergeht, dann werden unsere "Volkvertreter" (die ohnehin nur noch die Reichen und Mächtigen vertreten) sich für arme Deutsche bestimmt auch etwas ausdenken, damit die ebenfalls "verschwinden". Und wenn die SPD sich nicht einmal mehr für den Sozialstaat interessiert, was können wir dann von einer "christlichen" Union unter Friedrich Merz demnächst erwarten?

    Übrigens ist es ganz einfach die Zahl der Geflüchteten auf null zu drücken. Man sorgt einfach dafür, dass es in der Welt keine Armut und keine Kriege mehr gibt, aber dann können die Mächtigen ja keinen Reibach mehr machen.

    • @Ricky-13:

      Nein kein Flüchtling muß obdachlos werden, der kommt dann in ein Obdachlosenheim. Und ein Flüchtling der Zb. zuerst in Spanien einen Antrag gestellt hat kann dahin zurück. Es gibt nach den Genfer Konventionen und Gundgesetz kein Grund von Spanien über Frankreich nach Deutschland zu flüchten.

  • I'm Jahr 2024 sind rund 250000 Personen in Deutschland eingereist und haben Asyl beantragt. Lediglich 1-2% erhalten Asyl wie im Grundgesetz vorgesehen (BAMF Mediendienst Integration, ich hab's mehrfach durch gelesen, die Zahlen sind korrekt wiedergegeben). Bei den anderen Asylbewerbern handelt es sich um Menschen, die aufgrund der wirtschaftlichen Situation im Heimatland illegal einreisen. Nur aufgrund der trägen Konseqenzlosen deutschen Verwaltung gelingt es den 98% mittels Duldung und Verzögerung letztendlich eine Aufenthaltsberechtigung zu erlangen. Für integrations- und arbeitswillige gibt es auch heute schon die Möglichkeit ganz legal sich in D aufzuhalten. Aber vielleicht sind ja nicht alle Kriterien (siehe oben) erfüllt. Vorstöße der Linken, wie diese Anfrage, sind Wasser auf die Mühlen der AFD.

    • @maxwaldo:

      Wie kommen Sie denn auf die genannten Zahlen? Auf der Seite des BAMF Mediendienst findet man die so jedenfalls nicht, da habe ich gerade geschaut.

      • @Felis:

        Die Zahlen sind hier zu finden:



        mediendienst-integ...-fluechtlinge.html



        Und zwar unter der Überschrift



        "Wieviele Flüchtlinge erhalten Schutz"



        Etwas weiter unter steht auch zum Thema Schutzquote:



        "Die Gesamtschutzquote gibt keine Auskunft darüber, wie viele Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig sind. Denn viele Anträge werden "formell" entschieden, also ohne inhaltliche Prüfung. "



        Es ist schon korrekt, dass lediglich zwischen 0,7-1,5% der "unerlaubt Einreiseenden", so bezeichnet sie das BAMF, Asylberechtigt nach GG Art16a sind.

    • @maxwaldo:

      "Bei den anderen Asylbewerbern handelt es sich um Menschen, die aufgrund der wirtschaftlichen Situation im Heimatland illegal einreisen"

      Das ist eine reine Unterstellung und eine üble Verunglimpfung von schutzsuchenden Menschen!

      Wer an EU Grenzen um Asyl ersucht, reist nicht illegal ein. Er wird bei Eurostat registriert und bekommt eine Einreisbestätigung. In dieser Hinsicht gibt es lediglich unerlaubte Grenzübertritte.

      Hier die Angaben des BAMF für 2024

      Über 301.350 Asylanträge hat das BAMF 2024 entschieden. 133.710 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 44,4 Prozent.

      Darunter fallen auch Flüchtlingsschutz und subsidärer Schutz sowie Abschiebeverbote.

      Es gibt vier Schutzformen in Deutschland. Sämtliche dieser Schutzformen sind konform mit dem Grundgesetz.

      Die von ihnen angegebenen 98% hinsichtlich Duldung und "Verzögerung" beruhen, wie der Großteil ihres Beitrags, keineswegs auf Tatsachen.

      Quelle Mediendienst für Integration, Rubrik offene Asylanträge 2024

      mediendienst-integ...r%C3%BCckgegangen).

      • @Sam Spade:

        "Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in den Jahren von 2016 bis 2020 über knapp 1,85 Millionen Asylanträge entschieden. Dabei wurden 13.205 Asylantragsteller als asylberechtigt anerkannt (0,7 Prozent) und rund 582.000 Anträge auf Asyl abgelehnt (31,6 Prozent). "



        www.bpb.de/kurz-kn...chland/61634/asyl/

        Die "Gesamtschutzquote" von 43,1% kommt über Duldungen, Abschiebestopp etc zusammen.

  • Das Vorgehen hat zahlreiche Vorteile. Die Gewerkschaft der Polizei und Komplizen können wieder mehr Erfolgsstatistiken gegen "Straftaten" vorweisen, wenn sie diese Menschen von Ort zu Ort verjagen und keine echten Verbrecher jagen müssen. Auch zu Übungszwecken eignet sich diese Zielgruppe hervorragend und wird häufiger mal Widerstand gegen unschuldige Beamte leisten. So können die sich dann besser krankschreiben und schneller in Rente gehen.

  • War das komplette Einstellen der Leistungen nicht vorher (also vor dem Sicherheitsgedöns) schon der Fall, sobald die Betreffenden die Ausreiseaufforderung samt Grenzübertrittsbescheinigung erhalten haben?

    • @Kawabunga:

      Nein, das ist Zb. in Italien so. Ein Ausreisepflichtiger erhält dort keine Leistungen mehr. Auch wenn er bleibt. Also flüchtet er weiter nach Deutschland.

      Und wenn Heute ein Asylsuchender nach Frankreich abgeschoben wird und morgen zurück kommt bekommt er sofort wieder Leistungen. Die Hälfte aller die in andere EU Länder gebracht werden kommen zurück.

      www.deutschlandfun...nder-hakt-100.html



      Nach Angaben der Bundesregierung hielten sich im vergangenen Jahr 14.885 Personen in Deutschland auf, die schon einmal in einen anderen europäischen Staat zurückgeführt wurden – dann aber erneut nach Deutschland einreisten.

  • Man verschließt die Augen vor einem Problem, ist ja nicht das erste Mal während der Ampelzeit. Die soziale Schere geht unvermindert immer weiter auf, viele fallen aus dem System oder können selbst mit Bürgergeld nur durch Tafeln über die Runden kommen. Diese soziale Ignoranz kann man bei einer FDP verstehen, nicht jedoch bei den angeblichen Sozis und auch nicht bei den Grünen. Man nölt lieber über die zu hohe Sozialquote, selbst wenn das stimmt: kommen die vielen Milliarden wirklich auch bei den richtigen an?



    Und wenn man den einheimischen Armen schon nicht hilft, warum dann Flüchtlingen, nach deren Abschiebung und Drangsalierung alle gieren, vielleicht mal von der Linkspartei abgesehen?



    Eine Reform des Sozialstaats, auch der Leistungen für Asylbewerber tut not, den Schwarzen, Gelben und Braunen ist sie nicht zuzutrauen (nur das Niederreissen), die SPD ist im Status-Quo eingemauert, die Grünen bleiben vage. Auch hier schlechte Aussichten, leider.

    • @Bambus05:

      Dass die soziale Schere immer weiter auf geht, liegt aber dummerweise NICHT an den Migranten, auch nicht an den angeblich "illegalen". Das Aufgehen der sozialen Schere hat ganz andere Ursachen. Da wären z. B. steigende Mieten und stagnierende Reallöhne zu nennen. Das mit den steigenden Mieten liegt an Vermietern (ja, ich bin auch einer davon), die die Mieten so weit erhöhen, wie das BGB es zulässt.



      Klug wäre es, wenn die hiesigen Armen sich mit den Asylbewerbern und armen Migranten zusammentäten, denn sie sitzen im selben Boot. Sie tun es aber nicht. Sie wollen zum Teil sogar Parteien wählen, die die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter öffnen würden. Daher können wir, also die oberen 10% der Einkommens- und Vermögensverteilung, uns entspannt zurücklehnen, die Mieten weiterhin regelmäßig erhöhen, den Arbeitnehmern weiterhin nur homöopathische Lohnerhöhungen zugestehen und weiterhin schalten und walten, wie wir wollen. Den Armen sagen wir genauso einfach wie verlogen: Strengt euch halt mehr an! Dann gehört ihr auch irgendwann zu den obersten 10%.

    • @Bambus05:

      Der Punkt ist eben, daß diese Ampel zu einem wesentlichen Teil (vor allem Finanzen und Justiz) aus Gelben bestand. Nun können Sie die Probleme bei denen verstehen, bei der Regierung, der die angehörten, als Ganzem aber nicht? Erklären Sie das bitte noch einmal.

  • Wie ist das juristisch grundrechtemäßig zu bewerten?



    Gibt es dazu schon Stellungnahmen oder vl. Sachverstand hier im Forum?

    • @Ringsle:

      Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.

      Das BVerfG hat dieses in seinem Urteil von 2012 (BvL 10/10, 1 BvL 2/11) bekräftigt und desweiteren ausgeführt, dass der Gesetzgeber " bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren darf"

      Es ist in dieser Hinsicht unerheblich, ob die Personen im Dublin Verfahren festhängen, es spielt auch keine Rolle, ob durch Selbst- oder Fremdverschulden. Eine Streichung auf "null" ist verfassungswidrig.

  • Es gibt einen generellen Rechtsruck, neuaufflammenden Rassismus im Land.

    Ein neues Treten nach Unten auf "faule" Bürgergeldempfänger.

    Beides wurde von verschiedenen Faktoren begünstigt, unter anderem von der konservativen Presse und den dahinterstehenden wirtschaftlichen Interessen.

    Es ist nicht die Schuld der Ampel, dass sich das gesellschaftliche Klima so gewandelt hat.

    Es ist aber ihre Verantwortung, dass sie mitgemacht hat.

    Sich mit Abschiebungen und gesunkenen Asylzahlen brüstet. Neue Sanktionen beim Bürgergeld feiert.

    Und was hat es gebracht? Die Wahl verlieren sie trotzdem. Da wäre es doch besser, für die eigenen Überzeugungen abgewählt zu werden.

    Für mich sind SPD und Grüne auf absehbare Zeit nicht wählbar, weil sich das Muster des Sozialabbaus und der Verschärfung des gesellschaftlichen Tons jedes Mal wiederholt, wenn sie regieren.

    • @Stavros:

      Zitat: "... Es ist nicht die Schuld der Ampel, dass sich das gesellschaftliche Klima so gewandelt hat. Es ist aber ihre Verantwortung, dass sie mitgemacht hat. ..."

      Das gesellschaftliche Klima verschlechtert sich, seit eine sogenannte "Professorenpartei"

      www.wiwo.de/politi...rtei/11270148.html

      die Büchse der Pandora öffnete und Dummheit sowie schlechtes Benehmen hoffähig werden ließ (man beachte das Erscheinungsdatum des verlinkten Artikels).



      Trittbrettfahrertum und Plagiieren wird weder von denen goutiert, die die Inhalte toll finden, noch von denen, die die Chamäleons früher mal für etwas anderes gewählt haben. Das ist nicht nur hier und auch nicht erst seit ein paar Jahren so. Trotzdem fällt weder Rot noch Schwarz etwas Besseres ein, als für die Bl..br.. Wahlkampf zu machen.

      • @dtx:

        Die "Professorenpartei" hat natürlich auch ihren Anteil. Und "Eliten" wie Sarrazin.

        Hartz 4 hat Rotgrün aber schon vorher gemacht (nach Unten treten).

        Und jetzt wird, wie Sie schreiben, den Rechten hinterhergelaufen. Wie immer verstört das nur die eigenen Anhängenden, nutzt aber wahltechnisch überhaupt nichts.

    • @Stavros:

      Welche "wirtschaftlichen Interessen" stehen denn hinter dem "Treten nach Unten"?

      Und könnte für den Wandel des gesellschaftlichen Klimas nicht auch jene Politik mitverantwortlich sein, die auf das Nichteinhalten der Dublin-Verträge durch einige EU-Staaten oder auf massives Fehlverhalten von Flüchlingen und Migranten nur mit einem achselzuckenden "Da-kann-man-nichts-machen" reagiert haben, und so den Eindruck vermitteln, daß alle Menschen, die nach Deutschland einreisen, hier bleiben und Leistungen unbegrenzt in Anspruch nehmen können, egal, wie sie sich verhalten?

      Ich meine, die Mehrheit der Menschen ist sozialer und mitfühlender eingestellt als Sie glauben. Aber diese Menschen müssen oft hart für ihren Lebensunterhalt arbeiten, bei einer nicht gerade rosigen Wirtschaftslage. Daß die dann etwas unwilliger reagieren, wenn sie glauben (!), andere lebten auf ihre Kosten (die Sozialausgaben kommen nicht "vom Staat", sondern von den Steuern der Bevölkerung), hat nicht immer mit "nach unten treten" zu tun.

      • @ PeWi:

        Sie haben es ja schon gesagt, welche wirtschaftlichen Interessen eine Rolle spielen:

        Menschen müssen hart für ihren Lebensunterhalt arbeiten. Dann ist es einfach, sie gegen Bürgergeldempfänger aufzuhetzen.

        Das macht es aber nicht richtig.

        Ich habe auch einen (relativ) stressigen Job mit unregelmäßigen Arbeitszeiten. Ich weiß aber, dass das Bürgergeld in meinem Interesse ist:

        Erstens sorgt es für Stabilität, zweitens (mit) dafür, dass mein Arbeitgeber mir keine Armutslöhne bezahlen kann.

        Das wissen auch die Arbeitgeber. Und da haben Sie Ihre "wirtschaftlichen Interessen".

        Im Falle des Dublin-Abkommens gebe ich Ihnen insofern Recht, als es von Anfang an schlecht konstruiert war.

        Wir leben aber in Europa im Vergleich sehr gut und an unserer Peripherie gibt es ständig Kriege, von denen auch westliche Firmen profitieren. Von einer ungerechten Weltwirtschaftsordnung ganz zu schweigen. Das erzeugt nun mal einen Fluchtdruck.

  • Nun ja. Das ist nun mal so, doch wir können diese Menschen ja gerne in unsere Gebete einschließen und damit unseren christlich-westlichen Werten treu bleiben.



    Man kann es nicht glauben, dass sowas in einem Land geschieht, das sich zivilisiert nennt. So sieht es aus, wenn man den Faschisten da hineinkriecht, wo es dunkel ist....

  • Ach du je !



    Offenbar ist es einigen Kriminellen gelungen unser politisches System zu infiltrieren.

    So ein Mist.

    Jetzt sitzen die da mit im Bundestag und können ungehindert ihren Machenschaften wider der Menschenwürde nachgehen.

    Zu blöd, dass man nicht weiß wer dazugehört ...