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Polizei prüft VideoSchmerzgriff bei Klimaprotest

Wie brutal darf die Polizei gegen friedlich demonstrierende Klimaaktivisten vorgehen? Ein Video sorgt für Kontroversen.

Was darf die Polizei? Hier bezwingen Beamte einen Aktivisten am Samstag am Berliner Kurfürstendamm Foto: rtr

Berlin dpa | Die Berliner Polizei prüft ein im Internet kursierendes Video auf mögliches Fehlverhalten von Beamten bei einem Klimaprotest der Gruppe Letzte Generation. „Der gesamte Inhalt des Videos wird auf alle möglichen Fragen hin geprüft“, sagte eine Polizeisprecherin am Samstag auf Nachfrage. Das Video sei bekannt und liege vor.

In einem Tweet sprach die Polizei von einer „Zwangsmaßnahme eines Kollegen“, die darauf zu sehen sei. Demnach stammt es von einem Einsatz am Donnerstag. Den genauen Einsatzort nannte die Sprecherin nicht. Am Donnerstag hatten Klimaaktivisten an verschiedenen Orten in Berlin protestiert.

Das Video zeigt einen Polizisten, der einen auf der Straße sitzenden Klimaaktivisten auffordert, von der Fahrbahn zu gehen. „Dann bitte ich Sie jetzt, rüber zu gehen, sofort. Ansonsten werde ich Ihnen Schmerzen zufügen“, sagt der Polizist klar hörbar in dem Video. Der Aktivist antwortet: „Ich sitze hier friedlich und Sie wollen mich einfach wegtragen.“

Daraufhin zählt der Polizist von 3 runter und hebt den Aktivisten anschließend gemeinsam mit einem Kollegen von der Straße. Im Video ist zu sehen, wie er ihn dabei an Hals und Kinn nach oben zieht. Nach einem Schnitt ist zu sehen, wie die beiden Polizisten versuchen, den jungen Mann von der Straße zu bringen. Sie wenden dabei Griffe an, in deren Folge der Aktivist laut aufschreit.

Das Video wurde bei Twitter mehrfach gepostet und weiterverbreitet. Die Letzte Generation teilte es ebenfalls, allerdings zunächst ohne eigenen Kommentar. Die Gruppe hat in den vergangenen Wochen immer wieder auf aus ihrer Sicht hartes Vorgehen der Polizei hingewiesen und dieses kritisiert.

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63 Kommentare

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  • Welche Vorgeschichte haben Menschen, die dem Aktivisten hier Theatralik unterstellen und das nach der Ansage des Polizisten "tagelang Schmerzen"?



    Am Kinn und Hals zu packen kann wie gerechtfertigt sein? Seit wann kann ein menschlicher Körper am Hals am besten getragen werden?



    Für mich höchstens als Notwehr um Gefahr von sich selbst abzuwehren. Für mich war der Aktivist friedlich. Daran ändert auch nicht eine mutmaßliche Verwirklichung der Nötigung (der Autofahrer).

    Das ist eine Bankrotterklärung des Staates, wenn derartige Mittel als angemessen betrachtet werden.

  • 6G
    655170 (Profil gelöscht)

    "Wie brutal darf die Polizei gegen friedlich demonstrierende Klimaaktivisten vorgehen?"



    Da schließt sich doch eine weitere Frage an:



    Wie brutal dürfen Gaspedal-Ritter gegen friedlich demonstrierende Klimaaktivisten vorgehen?



    Zu 1: Das werden wir an der Aufarbeitung dieses skandalösen Falls durch Polizei und Staatsanwaltschaft sehen. Und an den Konsequenzen, die sein Handeln für den Polizisten hat.



    Zu 2: Das sehen wir bis dato mehrfach an den Konsequenzen für die Gaspedal-Brutalos.



    Bisher wurden der Brutalität keine Grenzen gesetzt.

  • Ich möchte auch noch erwähnen, dass das seit 20 Jahren bemerkbare und zunehmende Fehlen jeder Empathie, eine der Voraussetzungen für eine funktionierende Gesellschaft, bei Poizisten ganz besonders ausgeprägt zu sein scheint. Von daher ist die damit verbundene niedere Gesinnung anscheinend Einstellungsvoraussetzung. eine Art Filter, die eine rechtlich einwandfreie Handlug im beruf von vornherein ausschliesst. oder welchengrund könnte es sonst geben, das KEIN Polizist sich weigert, andern Mitbürgern Schmerzen zuzufügen? Welche Verrohung läuft da seit 1990? Wo bleibt die Empörung der Medien? Warum wird da verschämt eine unscheinbare "Meldung" draus?

  • Nüchtern betrachtet bekleckern sich hier beide Seiten nicht mit Ruhm - der Polizist redet sich unbedacht auf dünnes Eis, der Aktivist wiederum im Wissen das alle medialen Augen auf ihn gerichtet sind, spult das nun schon allzu oft gesehene und völlig übertriebene Gebaren ab, als würden ihm unsagliche Schmerzen zugefügt - dabei läuft die polizeiliche Maßnahme / das Wegtragen selbst völlig regelkonform ab.



    Die Berliner Polizei hat nun gestern angekündigt auf Gefährderansprachen bei Klimaaktivisten zukünftig zu verzichten - das dürfte wohl die einzig nennenswerte Konsequenz aus diesem ganzen "Vorfall" sein.

    • @Farang:

      Was wollen Sie aussagen? Es gab eine Körperverletzung, die durch nichts gedeckt ist, solange keine andere zivile Person um ihr Leben fürchten muss. Oder halten Sie tatsächlich eine eventuelle verbale Entgleisung für eine Rechtfertigung als Rache um straflos Körperverletzung zu begehen? DANN denke ich, verwechseln Sie den Rechtsstaat mit einem Hinterhof im Ghetto.

    • @Farang:

      》... spult das nun schon allzu oft gesehene und völlig übertriebene Gebaren ab, als würden ihm unsagliche Schmerzen zugefügt《 darauf muss wan auch erstmal kommen, wenn sich vorher der Polizist vor ihm aufgebaut und angekündigt hat, er werde ihm so Schmerzen zufügen, dass er die noch tagelang - "nicht nur heute" - beim Kauen und Schlucken haben werde...

      • @ke1ner:

        Moment, das die verbale Androhung des Beamten alles andere als aus dem Lehrbuch war habe ich selbst geschrieben.



        Das der Beamte dies "ankündigt" liegt aller Wahrscheinlichkeit nach an diversen Urteilen, u.a. dem OVG Niedersachsen, dass Schmerzgriffe nur nach Ankündigung eingesetzt werden dürfen.



        Seither ist es "gängige Praxis" unter Polizisten diese Warnung in ihre Ansprachen einfließen zu lassen, um sich präventiv abzusichern - auch wenn sie die Anwendung dieser Griffe in der folgenden Maßnahme gar nicht beabsichtigen.



        Ob es nun im konkreten Fall das mildeste zur Verfügung stehende Mittel war wird sich zeigen - es wird ermittelt.



        Tatsächlich ist der unmittelbare Zwang nach einer verbalen Aufforderung aber die nächste logische Stufe.

    • @Farang:

      An einem umgedrehtem Arm getragen zu werden an dem das eigene Körpergewicht hängt, ist richtig Schmerzhaft. Hatte das Vergnügen mal in meiner Jugend. Danach war ich eine Woche krankgeschrieben.

      • @Andreas J:

        Man sieht ja sehr deutlich, dass es nicht nur der umgedrehte Arm ist, sondern der Polizist da das Handgelenk verbiegt = Schmerzgriff. Deswegen schreit der da auch so. Ich sehe da (im Vergleich zu manchen anderen Videos) wirklich keine Theatralik. Da sind einfach zwei Brutalos am Werk, die ihre übermäßige Gewalt sichtlich genießen und sich sicher genug fühlen, dass sie keinerlei Konsequenzen dafür zu befürchten haben. Der deutsche Michel will es nämlich genau so.

        • @Edgar:

          "Man sieht ja sehr deutlich, dass es nicht nur der umgedrehte Arm ist, sondern der Polizist da das Handgelenk verbiegt = Schmerzgriff. "



          Interessant was Sie in einem Fotoso alles erkennen. Gibt es dazu auch ein HD-Video mit allen Details oder wo kaufen Sie Ihre Glaskugeln?

  • Die Frage "WIE brutal" zeigt die Verkommenheit der Moral, des Rechtsbewusstseins und der Bereitschaft zur Akzeptanz eines diktatorischen Regimes. SOLIDARITÄT?? Gleich null. Reaktion? Maximal noch aus Selbstbetroffenheit heraus. EKLIG

  • „Ich sitze hier friedlich und Sie wollen mich einfach wegtragen.“

    Da hat wohl jemand nicht verstanden, was Ziviler Ungehorsam ist.

    Und joa mai, wenn es nur ums Rumsitzen gängen tät und nicht um Nötigungen, dann hät man sich auch in einen Biergarten setzen können.

    • 6G
      655170 (Profil gelöscht)
      @Rudolf Fissner:

      Da freut sich aber jemand, dass Gerichte den Nötigungsparagraphen zu einer Gummi-Rechtsnorm pervertiert haben.



      Zu einer ausgeleierten, die man künftig immer dann einsetzt, wenn einem grad nix anderes einfällt.

    • @Rudolf Fissner:

      Sie sind und bleiben der Held der Mitte! Ich persönlich kann besser schlafen wenn ich weiß dass Sie leidenschaftlich Herr Lindners größten Albtraum bekämpfen: ein zu linkes Deutschland.



      Aber Was mir mit Verlaub stets in Ihren Aussagen fehlt ist die Antwort auf folgende Frage: ‚Welchen Punkt wollen Sie machen?‘

      • @outsourced:

        Es sollte wohl "soziales Deutschland oder humanes Deutschland " heißen....



        Linke Politik beinhaltet wesentliches mehr.....

    • @Rudolf Fissner:

      Er wurde ja eben nicht "einfach wegtragen", wie er zuerst noch meinte, sondern beim Wegschleifen körperlich misshandelt. Dass das nicht mehr rechtsstaatlich ist, erklärt dir der Fachmann (Minute 1:07). Mit Nötigung hat das nichts zu tun.



      www.youtube.com/watch?v=r5S23GH-yAI

      • @Günter Picart:

        Ich denke die taz hat den spezifischen Aktivisten korrekt zitiert, der bei ihm von "wegtragen" sprach. Was ist für Sie daran nicht glaubhaft? Hätte er was anderes über seine eigenen Erfahrungen sagen "müssen"?

        • @Rudolf Fissner:

          Was heißt glaubhaft? Ich habe das Video selbst gesehen, natürlich sprach er von "wegtragen", habe ich auch nicht bestritten. Danach wurde er aber nicht weggetragen, sondern verletzt. Darauf wollte ich hinaus.

  • taz: *„Der gesamte Inhalt des Videos wird auf alle möglichen Fragen hin geprüft“, sagte eine Polizeisprecherin.*

    Was muss man denn da noch groß prüfen? Einfach das Video auf sich wirken lassen, dann weiß man, in welchem "Staat" wir schon leben.

    ***„Polizeigewalt“: Berliner Polizei wendet Schmerzgriff bei Aktivist der Letzten Generation an - 'Tagesspiegel'*** www.youtube.com/watch?v=r5S23GH-yAI

    • @Ricky-13:

      Ich war einige Jahre im Judo aktiv.



      0:35 stimmt, das tut weh, da könnte man schreien.



      0:36ff (man beachte den Kameramann) der junge Mann sackt so zusammen als ob ihm die Blutzufuhr zum Gehirn abgeschnitten wurde!!! (kann passieren)



      0:38 Blut wieder da (puh), denn er kann auf einmal schreien

      Ob der Schmerzgriff das mildeste Mittel war, darüber lässt sich streiten. Einen Menschen, der im Protestcamp gelernt hat sich schwer zu machen, wegzutragen, und das evtl. ein paar dutzend mal, ist aber körperlich höchst aufreibend. Und das will LG ja.

      (Mal davon abgesehen, dass der Einsatz des unmittelbaren Zwanges im Detail angekündigt war und somit schwer als Willkür ect. bezeichnet werden kann)

      • @Nervensäge:

        Anstatt sich auf die Schmerzgriffe der Polizei zu konzentrieren, die Sie als 'Judo-Experte' wohl sehr bewundern, hätten Sie sich mal lieber anhören sollen was Tobias Singelnstein – Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt – gesagt hat. Prof. Dr. Singelnstein: „Bei friedlichen Sitzblockaden sei das Wegtragen in aller Regel das mildere Mittel. Schmerzgriffe sind daher aus rechtlicher Sicht kein probates Mittel.“

        • @Ricky-13:

          Danke für den Expertenrang ;)

          Das "Bewundern" kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber naja.

          Es ging mir in meinem Kommentar nur um die Show, die daraus gemacht wurde und Sie, der darauf direkt anspringt und den gesamten Staat in Frage stellt.

          Schöner Beitrag zur weiteren Information:



          www.lto.de/recht/n...eltnismaessigkeit/

          Dort wird zum einen auf die Rechtmäßigkeit von Schmerzgriffen bei der Berliner Polizei eingegangen aber zum anderen auch zu Recht auf die Frage der Verhältnismäßigkeit.

    • @Ricky-13:

      ...A B A R T I G...

      • @Alex_der_Wunderer:

        Ja, und fast noch abartiger sind die Kommentare unter dem Video.

        • @J. Straub:

          Gut dass Sie das ansprechen, denn das ist mir auch aufgefallen. Daran kann man aber sehen, dass gewisse Medien – die immer noch nicht begriffen haben, dass der Klimawandel nicht scherzt – schon 'ganze Arbeit beim einfältigen Bürger geleistet haben'. In diesen Blättern wurden aus harmlosen friedlichen Klimaaktivisten "gefährliche Terroristen" gemacht, die man mit der ganzen Härte des Rechtstaates behandeln soll. Anscheinend gibt es in dem Land der 'Dichter und Denker' immer mehr Hohlköpfe, die solche Lügenblätter nicht nur lesen, sondern diese Lügen auch noch glauben.

          Dass der junge Mann im Video sich friedlich benimmt und sich ohne Gegenwehr wegtragen lässt, hat aber wohl für unsere 'Polizeibeamten' auch nicht ausgereicht, deshalb musste man ja auch Schmerzgriffe anwenden - die der Polizist sogar im Vorfeld angekündet hat. Alleine dafür müsste er sich eigentlich schon verantworten (oder einer seiner Vorgesetzten), denn es handelt sich ja bei dem jungen Klimaaktivisten nicht um einen (der Polizei schon bekannten) gewaltbereiten Schwerverbrecher, sondern um einen friedlichen Bürger, der für mehr Klimaschutz auf der CO2-Auto-Straße sitzt. Wir regen uns immer gerne über Polizeigewalt in den USA auf, aber bei der Polizeigewalt die in unserem Land vonstatten geht, da verschließen viele Bürger schnell mal die Augen.

  • Würden sich Politiker strafbar machen, die möglicherweise regelwidriges Verhalten von Polizeibeamten seit Monaten tolerieren oder nur die Vorgesetzten? Ich habe noch keine entschiedene Distanzierung eines verantwortlichen Politkers gehört, dass er aus moralischen Gründen Schmerzgriffe ablehnt. Welche Strafen haben die vollziehenden Beamten zu befürchten, wenn sie nicht maßvoll mit der Situation umgehen? Wurden sie vorher bei der Einsatzbesprechung aufgefordert Schmerzgriffe anzuwenden oder ist das eine ad-hoch - Entscheidung vor Ort? Nach welchen Richtlinien erfolgt der Einsatz von Schmerzgriffen? Fragen über Fragen.

  • Diese Schmerzgriffe sind im Rahmen von Blockadeaktionen normal.



    Man hat die Möglichkeit, mitzugehen oder sich kooperative wegtragen zu lassen - wer dabei nicht mitmacht (sprich: keine Muskeln anspannen und den nassen Sack imitieren), dem drohen ganz schön fiese Griffe.



    Ob das verhältnismäßig ist? Ich finde eher nicht.

  • taz: "Die Berliner Polizei prüft ein im Internet kursierendes Video auf mögliches Fehlverhalten von Beamten bei einem Klimaprotest der Gruppe Letzte Generation."

    Das hört sich so an, wie: "Die Fuchsvereinigung prüft ein mögliches Fehlverhalten, ob einige Füchse sich im Hühnerstall etwas "daneben" benommen haben". Weshalb "prüft" das eigentlich die Polizei und keine unabhängigen Leute? Wenn man sich das Bild oben anschaut, dann fragt man sich auch, ob deutsche Polizeibeamte jetzt schon mit "Schulungs"-Videos der US-amerikanischen Polizei ausgebildet werden. Das obige Bild erinnert mich stark an das US-Video mit George Floyd.

  • Die Ankündigung von Schmerzen wird der Beamte sicherlich noch bereuen. Damit hat er sich juristisch betrachtet in die Defensive gebracht. Hätte er den Einsatz körperlicher Gewalt angedroht, wäre die Sache kein Problem für ihn, sofern die polizeiliche Maßnahme insgesamt rechtmäßig war. Law&Orders Verweise auf Brokdorf entfalten hier keinerlei Relevanz. Das weiß er im Prinzip auch. Aber Wunschdenken ist ja nicht verboten. Abgesehen vom Verhalten des Polizisten ist auf dem Video deutlich zu sehen, wie der Sitzblockierer eine Show abzieht. Erst einige Sekunden, nachdem der Polizist seinen "Karpfengriff" angesetzt hat und schon längst an einen Hammerlock, oder sowas ähnliches probiert, fängt der junge Mann an zu schreien und am Hals zu fassen als würde er aufgespießt werden. Wer das Video sieht, erkennt leicht die Inszenierung des Schreienden. Im Ergebnis muss man sagen, dass sich hier beide Seiten nicht vorbildlich verhalten haben.

    • @Klaus Kuckuck:

      Danke für Ihren Kommentar, das Selbe dachte ich mir auch.

      Evtl. ist die Formulierung der Ankündigung des unmittelbaren Zwanges dem Alter und der Erfahrung geschuldet, oder aber er wollte den Aktivisten wirklich vorwarnen.

      • @Nervensäge:

        Danke für Ihre Rückmeldung. Es ist ja auch gut zu wissen, dass hier nicht alle mit so krassen Stereotypen ggü. der Polizei leben, wie sich hier ja doch mehrheitlich in den Beiträgen zeigt. So wie Sie hatte ich beim Video auch den Eindruck, dass der junge Polizist evtl. etwas unbeholfen auftritt, aber im Grunde genommen Transparenz (vielleicht etwas zu viel) ggü. dem Blockierer schaffen möchte. Ein "verlassen Sie augenblicklich die Straße, ansonsten werde ich Sie gewaltsam von der Straße transportieren" wäre wohl besser gewesen. Im Ergebnis kommt es ja aufs Selbe raus. Ob der Karpfengriff nötig war, ist auch fraglich. Genauso wie der Armdreher. Aber wir waren nicht vor Ort und die Videosequenz zeigt u.U. nicht den gesamten Maßnahmenkontext.

  • Superschade, für die Polizei insgesamt, da nun wieder schön pauschalisiert werden kann, insbesondere im Netz. Ich habe Polizeieinsätze schon öfter erlebt, sei es im Stadion, bei Demos, Grenzkontrollen oder im öffentlichen Verkehr. MIR gegenüber hat sich jeder Polizist stets korrekt und freundlich verhalten, selbst wenn diese von anderer Seite gerade auf übelste beleidigt wurden. Ich hoffe, dass der betreffende Polizist hier entsprechende disziplinarische Auswirkungen zu spüren bekommt und gleichzeitig bitte genauso über die vielen vollkommen vernünftig laufenden „Demos“ (es wird ja nichts angemeldet) berichtet wird…

    • @Gregor von Niebelschütz:

      Als deutscher Mann mit Ehrenwort im Namen, hatten Sie sicher ausreichend Privilegien nicht in den Genuss polizeilicher Diffamierungen zu kommen. Daher ist Ihre Erfahrung mit dem unbescholtenen Beamt:innen auch eher subjektiv und setzt hier nicht wirklich einen Punkt.

  • Kleine Frage - zum Fotto!

    Aufgrund der Pflasterung gehe ich nicht von einer Fahrbahn aus!



    Sitzen auf einer Gehwegverkehrsfläche ist keine Sondernutzung! Woll.



    Eine rechtliche Handhabe zu polizeilichem Eingreifen ist mir nicht ersichtlich - wa!



    Zumal die liegende Person ja wohl ganz offensichtlich von seinen verfassungsverbürgten Grundrechten der Demonstrations&Meinungsfreiheit Gebrauch macht: Nach Karlsruhe “Brockdorff-Beschluss - Unterpfand unserer Demokratie •



    Zitier mal zum Betteln Lovando



    “…anschließe mich - die Straße ist öffentlich • das ist in HH offensichtlich unbekannt oder das Wissen verloren gegangen.

    “1. Das Betteln ist nicht schlechthin und in jeder seiner Erscheinungsformen typischerweise eine straßenrechtliche Sondernutzung.



    2. Das Betteln stellt - jedenfalls in seiner "stillen" Erscheinungsform - abstrakt generell keine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dar. Mit ihm ist auch keine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung verbunden.



    3. Die Regelung in einer Polizeiverordnung, die das Betteln auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen schlechthin untersagt, ist nichtig.“

    VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.1998 - 1 S 2630/97

    Fundstelle

    openJur 2013, 10802

    openjur.de/u/228407.html

    (ps war mal ne ganze Weile für StraßenRecht zuständig!

    Das obige mußte der Bullerei nicht nur in HH immer wieder reinreiben! Woll.

    Auch in Kölle krieg ich als altgedienter Fahrensmann i.R. immer wieder mit - wie die Blauen über eindeutig rechtswidrige “Platzverweise“ - ihnen nicht genehme Menschen “zu verscheuchen“ suchen! Newahr.

    Normal leider!“



    taz.de/Aktivist-ue...-Hamburg/!5928138/

    kurz - Für die Bullerei dürfte es eng werden! Woll.

    • @Lowandorder:

      Das wohl - die überall verteilte Farbe sieht aber nicht nach sitzen aus....

    • @Lowandorder:

      Zum Foto: Scheinbar war SprühFarbe im Spiel. .. 🤷

    • @Lowandorder:

      Auch zu dem Bild (welches wohl nicht den Artikel zugehörig ist): Neben dem Fuß des Aktivisten befindet sich ein Feuerlöscher. Es ist nicht ersichtlich, was dieser dort zu suchen hatte. Die Polizei wird ihn eher nicht mitgebracht haben. Müsstmer jetzt die volle Geschichte zu dem Bild kennen um es beurteilen zu können.

    • @Lowandorder:

      Auf welchem Foto hätten sie den jemals eine Rechtsgrundlage erkannt, wenn das Foto eine Festnahme zeigt?

      Von welche, Grundrecht die Person gebrauch gemacht hat oder nicht, können Sie auf dem Foto genausowenig erkennen.

      Mit Ihrer Ausbildung wissen Sie das.

      Zu dem Absatz zum Thema Platzverweise in Köln haben Sie einen Artikel verlinkt, in dem der Begriff Platzverweis nicht mal vorkommt.

      Platzverbote, um beispielsweise an einem Ort den Drogenhandel in den Griff zu kriegen, sind was anderes als der Umgang mit Bettlern und Obdachlosen in Hamburg.

      Beides kann man selbstverständlich kritisieren.

      Aber alles in ein Topf zu schmeißen, ist wenig hilfreich.

      • @rero:

        Öh. Hatte eigentlich nur eine Frage zum Fotto & den Hinweis auf Öffentlichkeit der Straße - hm.



        &



        Ihrer Phantasiereise fehlt - “könnte auch ne Filmszene sein! Woll.“ Newahr.



        Normal Schonn - wa.

  • "Friedlich demonstrierende Aktivist:innen" oder Nötiger:innen?

    • @resto:

      Echt jetzt? Sind Hetze und innere Verrohung schon so weit fortgeschritten? Man sieht, dass der Aktivist völlig friedlich da sitzt. Und selbst wenn er es nicht täte, ist schwere Körperverletzung im Amt wohl kein Mittel, sondern sollte normalerweise der direkte Weg in den Knast sein - und zwar für den/die Polizisten.

    • @resto:

      ...und bei "Nötigerinnen" darf die Staatsgewalt das machen? Eine merkwürdige Einstellung. Aber halt: dann wird es ja wohl auch bald den NötigerInnen von RWE, VW, BMW, Bayer etc. etc auch so gehen. Oder?

  • Für mich sieht es so aus als ob der Beamte es persönlich nimmt, dass dort jemand gegen die öffentlich Ordnung verstößt.

    Völlig unangebracht und zieht damit alle Kollegen in den Schmutz, die immer cool bleiben und die Situation sauber gemeistert hätten.

  • So what. Der Polizist bereitet den "Aktivisten" darauf vor, dass auch das Wegtragen unangenehm, sprich mit Schmerzen verbunden sein kann. Sieht man sich die Trainingsvideos der LG an, dann ist zu erkennen, dass es nur durch sehr festes Zugreifen möglich ist, die Demonstranten zu fixieren und "transportabel" zu machen. Wer das Eine will, muss das Andere mögen. Heulen hilft da wenig.

    • @Trabantus:

      Klar. Warum nicht etwas deutlicher werden.



      Steh auf oder ich schieße dir ins Knie.



      Steh auf oder ich erschieße deine Frau. So what

      • @Peterpeta Speicher:

        Schlicht. Sehr schlicht. Deutlicher möchte ich nicht werden.

    • @Trabantus:

      Vielleicht denken Sie mal anders wenn sie in einen Konflikt mit unseren Freunden und Helfern geraten und Sie dann der/diejenige sind, den die Polizei jenseits jeglichen Rechts so behandelt. Das könnte lehrreich sein.

      • @Jalella:

        Es könnte vorkommen, dass ich mit geltendem Recht in Konflikt komme und dann in Kontakt mit der Polizei. Ist schon passiert, sowohl mit positivem Ausgang als auch ebensolchen Erfahrungen. Sie kennen das mit dem Rufen in den Wald?

  • Die Berliner Polizei prüft die Berliner Polizei prüft die Berliner ...



    Eine Krähe hackt ...

    • @Bolzkopf:

      Warum lassen Sie die Gerichte raus?

  • Das Video zeigt eindeutig Polizeigewalt gegenüber gewaltlosen Demonstranten. Einfach wegtragen und fertig.

    • @Andreas J:

      Für mich sieht es so aus, dass es der Blockierer genau darauf abgesehen hatte. Der Polizist hat ihn gewarnt, der Blockierer hat sich beim wegtragen absichtlich so verhalten, dass es schmerzhaft wurde.

      • @Nico-1:

        Sie machen hier das Opfer zum Täter. Bei den Drohungen wäre ich auch sitzen geblieben. Von so einem autoritären gewaltbereiten Typen hätte ich mir auch nichts sagen lassen. Das geht eindeutig gegen die Bürgerrechte. Den kleinen schmächtigen Jungen hätten die ohne Gewaltanwendung tragen können. Der war null gewalttätig.

  • 》Das ist Körperverletzung im Amt. Mit vorheriger Androhung. Das fällt sehr deutlich unter die EGMR-Definition von Folter《 schreibt Stephan Anpalagan in dem oben im Artikel verlinkten Twitterbeitrag.

    Lässt sich kaum anders beurteilen, zumal - nicht angeklebt, neue Strategie - das mildere Mittel des Wegtragens zur Verfügung gestanden hätte.

    "Im Amt" hatte Bundesjustizminister Buschmann wörtlich kurz zuvor dies hier von sich gegeben:

    》"In den 1920er und 1930er Jahren gab es in Berlin straßenschlachtartige Zustände, weil sich Menschen am linken und rechten politischen Rand selbst ermächtigt fühlten, sich über die Rechtsordnung zu stellen und die eigenen Vorstellungen mit der Faust durchzusetzen", sagte der FDP-Politiker dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. "Das darf sich nicht wiederholen."《

    Folgt wan diesem Framing des Ministers und definiert LG als links, sind das da in dem Video Gewalttäter "am rechten Rand", die ins Gefängnis gehören und nicht als Polizisten auf die Straße.

    Die sich aber durch solche Statements bestätigt fühlen müssen - wie war das noch gerade auf dem FDP-Parteitag?

    "Für ein nicht-linkes Deutschland"? Die Polizei als willige Vollstreckerin?

    P.s. oben fehlt noch, dass Polizist BE 22120 diesem LG-Aktivisten vorher auch noch erläutert hat, er werde tagelang - "nicht nur heute" - Schmerzen beim Kauen und beim Schlucken haben.

    • 3G
      32051 (Profil gelöscht)
      @ke1ner:

      Nein, das ist die ganz normale Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen.

      Entweder er wirkt mit, oder der Polizist wendet dosierte Gewalt an, bis er mitwirkt.

      Wirkt er wieder mit, löst sich der Griff. Er hat also stets die Möglichkeit, selbst den Schmerz zu verringern, Indem er sich in die Richtung bewegt, die frei ist.

      Anders wäre es, würde er bauchlings auf dem Boden liegen und könnte selbst dann nicht aus, wenn er es wollte.

  • 6G
    652797 (Profil gelöscht)

    Wenn man den Aufforderungen der Polizei nicht friedlich nachkommt muss man mit Konsequenzen rechnen.

    • 6G
      655170 (Profil gelöscht)
      @652797 (Profil gelöscht):

      Ach nee?



      Auch wenn man offensichtlich rechtswidrigen Aufforderungen nicht nachkommt?



      Bisschen "eindimensional" gedacht/geredet, oder?

      • 3G
        32051 (Profil gelöscht)
        @655170 (Profil gelöscht):

        Dann kann man das anschließend vor Gericht klären.

        Es ist aber nicht an Ihnen, zu entscheiden, was Sie persönlich grad für rechtswidrig erachten und was nicht.

    • @652797 (Profil gelöscht):

      Gustav Gans - the sunny boy - mal gehört - Verhältnismäßigkeit - Übermaßverbot? / servíce =>

      kurz - VERZ

      POLIZEILICHES PRÜFSCHEMA

      VERHÄLTNISSMÄSSIGKEIT



      ERFORDERLICHKEIT



      RECHTMÄSSIGKEIT



      ZWECKMÄSSIGKEIT

      • 6G
        652797 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Verhältnismäßigkeit seh ich gegeben, bin aber weder Jurist noch Anhänger der LG, FFF oder ähnlicher Aktivistengruppen.

    • @652797 (Profil gelöscht):

      Das ist richtig.

      Allerdings ist die Anwendung von Handlungen die gezielt Schmerzen zufügen nicht das sanftes Mittel. Das wäre wegtragen gewesen

      Der Polizist tut sich und seinen Kollegen keinen Gefallen damit, da die meisten das vmtl deutlich sanfter lösen konnten/könnten

      • @Mukmuk:

        …R - fehlt dann / rechtmäßig wär‘s dann halt nicht! Woll



        Weswegen - Anfangsverdacht - ja auch ermittelt wird.

        ps zum Nichtfolgeleisten - Spinus - Warschau! Vorsicht!



        Wenn mich meine Vereinigten Kalkwerke nicht täuschen - ist die Rechtsprechung da doch sehr staatstragend n=> nur gerechtfertigt - wenn die Handlung/Anordnungen etc “die Nichtigkeit auf der Stirn tragen!“ Gelle. - (Hab ich als Studi auch gestaunt drüber!)