Neuer Innenminister will Pushbacks: Dobrindt lässt Asylsuchende zurückweisen
Die Bundespolizei soll ab sofort fast alle Geflüchteten an den Grenzen abweisen. Das dürfte gegen Europarecht verstoßen – und die Nachbarländer düpieren.

Es gehe nicht darum, ab morgen alle zurückzuweisen, sondern darum, „dass wir die Zahlen reduzieren“, erklärte er. Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen würden nicht zurückgewiesen, sagte Dobrindt. Ihm gehe es um ein „Signal in die Welt und nach Europa“, dass sich „die Politik in Deutschland geändert hat“.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden: „Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen.“
Dobrindt sagte nun: „Wir halten unsere Nachbarn in enger Abstimmung.“ Er selbst und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hätten dazu bereits in den vergangenen Tagen Gespräche geführt. Bei seiner ersten Pressekonferenz als Bundesinnenminister wurde Dobrindt vom Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, begleitet.
Fluchtroute nach Ungarn jetzt schon faktisch gesperrt
In der Ampel-Koalition gab es anfangs kaum Befürworter fester Grenzkontrollen, die im sogenannten Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen sind. Dennoch hatte die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nicht nur die 2015 begonnenen Kontrollen an der Landgrenze zu Österreich mehrfach verlängert.
Sie hatte solche temporären Kontrollen Mitte Oktober 2023 auch für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz angeordnet und bei der EU-Kommission notifiziert. Im vergangenen September entschied sie dann, dass es feste Kontrollen – die eine Voraussetzung für Zurückweisungen sind – auch an den restlichen Grenzabschnitten geben solle.
Im vergangenen Jahr stellten 229.751 Menschen erstmals in Deutschland einen Asylantrag. Das waren rund 100.000 Asyl-Erstanträge weniger als im Jahr zuvor. Zu den Hauptherkunftsländern gehören derzeit Syrien, Afghanistan und die Türkei. Eine Hauptursache für den Rückgang ist nach Einschätzung des Chefs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, dass Serbien im November 2023 die Flüchtlingsroute nach Ungarn faktisch gesperrt habe. Ob dies dauerhaft so bleiben werde, sei offen, sagte Sommer in einer Rede Ende März.
Die rechtliche Lage bei Zurückweisungen an der Grenze ist derzeit nicht eindeutig. Einige Experten lesen geltendes EU-Recht so, dass Zurückweisungen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Dies hängt auch damit zusammen, dass Grenzkontrollen praktisch nicht exakt auf der Grenzlinie erfolgen, sondern oft etwas dahinter.
Zudem ist eigentlich vorgesehen, dass zumindest ein kurzes Verfahren mit Befragung und erkennungsdienstlicher Behandlung durchgeführt werden muss, um festzustellen, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist.
Allerdings eröffnet das EU-Recht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, von diesen Regeln abzuweichen. So erlaubt Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Ausnahmen, wenn die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit bedroht ist – eine sogenannte Notlagenklausel.
Widerspruch zu EU-Recht
Ob eine solche Notlage tatsächlich vorliegt und ob eine Berufung auf diese Klausel im konkreten Fall rechtmäßig wäre, ist allerdings offen. Die Entscheidung darüber läge letztlich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), der bisher sehr restriktiv mit solchen Ausnahmeregelungen umgeht.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, kritisierte Dobrindts Entscheidung. Er sagte: „Diese Politik ist falsch, denn sie schadet den Menschen und der Wirtschaft.“ Diese Zurückweisungen widersprächen EU-Recht. „Solche Alleingänge zerschlagen, was Europa zusammenhält.“
Zufrieden zeigte sich Sachsens Innenminister Armin Schuster. Der CDU-Politiker sagte, die Intensivierung der Grenzkontrollen sei eine gute Nachricht für Sachsen und ein „längst überfälliger Schritt, den wir und andere unionsgeführte Länder lange eingefordert haben“.
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