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Kommunalwahl in Nieder­sachsen Die AfD wittert ein Demokratiedefizit

Nadine Conti

Kommentar von

Nadine Conti

Wegen Zweifel an ihrer Verfassungstreue sind einige AfD-Kandidaten bei der Kommunalwahl von einer Direktwahl ausgeschlossen. Der AfD gefällt das nicht.

V on einem „Parteiverbot durch die Hintertür“ schwadroniert die niedersächsische AfD – die in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird – gleich wieder. Es geht um die niedersächsische Kommunalwahl am 13. September, die angesichts der Landtagswahlen im Osten etwas unter dem Radar läuft. Nüchtern betrachtet muss man sagen: Wenn das, was hier passiert, ein Parteiverbot durch die Hintertür sein soll, ist es ziemlich ineffektiv.

17 Wahlvorschläge der AfD und ein Parteiloser wurden in Niedersachsen einem vertieften Verfassungstreue-Check unterzogen, bevor man ihre Namen auf die Wahlzettel für die Kommunalwahl druckt. Dabei geht es nur um die Kandidaturen für die Direktwahlen zum Landrat oder Oberbürgermeister. Weil die nämlich – so will es das Gesetz – als oberste Chefs einer Verwaltung und Beamte auf Zeit einigermaßen sicher auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen müssen.

Nur in fünf Fällen fanden die Wahlausschüsse bisher genügend Anhaltspunkte, um den AfD-Kandidaten eine Teilnahme an der Direktwahl zu verweigern. Als Rats- oder Kreistagsmitglieder dürften aber selbst die trotzdem antreten. In bisher neun Fällen entschied der Wahlausschuss, AfD-Kandidat*innen nach eingehender Prüfung zuzulassen. Die dürfen jetzt also durch die Gegend spazieren und so tun, als hätten sie einen amtlichen Demokratietauglichkeitsstempel.

In den weiteren vier Fällen stand das Ergebnis bei Redaktionsschluss noch aus. Ein paar Schönheitsfehler hat das Verfahren trotzdem. Das Innenministerium verweist gern darauf, dass dieses Verfahren – kommunale Wahlausschüsse überprüfen vorher, ob jemand die notwendigen Voraussetzungen für ein Amt erfüllt – überhaupt nicht neu ist.

Verfasssungstreue wird geprüft

In friedlichen Zeiten beschränkt sich das auf die formalen Voraussetzungen (Alter, Staatsangehörigkeit, Wählbarkeit). Grundsätzlich umfasst das aber auch Hinweise auf Verfassungstreue oder -untreue. Das war früher schon mal ein Thema, beispielsweise zu Zeiten der Berufsverbote oder als „Republikaner“ und NPDler versuchten, in Amt und Würden zu kommen.

Neu ist in Niedersachsen nun, dass die Wahlausschüsse dazu die Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme bitten können, die ihrerseits dann beim Verfassungsschutz nachfragt. Diese Änderung wurde erst im Frühjahr von der rot-grünen Regierung eingebracht und mit den Stimmen der CDU verabschiedet. Damit trägt man dem Umstand Rechnung, dass diese Wahlausschüsse mit einer halbwegs rechtssicheren Entscheidung von dieser Tragweite möglicherweise überfordert sind – weil sie eben auch bloß aus ehrenamtlichen Mitglieder bestehen, die in relativ kurzer Zeit entscheiden müssen.

In der Zusammensetzung dieser Wahlausschüsse könnte man allerdings einen Schönheitsfehler erkennen: Die Mitglieder werden von den beim letzten Mal gewählten Parteien entsandt, die damit über die Zulassung ihrer eigenen Konkurrenz entscheiden. In den bisher bekannt gewordenen Entscheidungen scheinen sie sich stark darauf zu stützen, welche problematischen Social-Media-Aussagen der Verfassungsschutz zu den einzelnen Kandidaten zusammengefegt hat.

Rechtsschutz gegen diese Entscheidung gibt es praktisch nur im Nachhinein. Eilverfahren haben die Verwaltungsgerichte dazu bisher abgeschmettert und auf die nachträgliche Wahlanfechtung verwiesen. Das ist natürlich sinnvoll, weil man sonst Gefahr läuft, keinen Wahltermin mehr einhalten zu können, weil immer noch irgendwo eine Klage läuft. Gleichzeitig bürdet es dieser Ausschussentscheidung eben ein ziemliches Gewicht auf. Im Extremfall müsste die Wahl in der betroffenen Kommune wiederholt werden.

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Nadine Conti

Nadine Conti

Niedersachsen-Korrespondentin der taz in Hannover seit 2020
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24 Kommentare

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  • AfD-nicht ok.

  • Die Totengräber der Freiheit und Demokratie sehen ein Demokratiedefizit...



    Witzig können sie also auch sein, unsere Nazis!

  • Das ist die Büchse der Pandora.



    Das Hauptfundament der Argumentationen liefert der Verfassungsschutz. Das SPD-geführte Innenministerium ist diesem gegenüber weisungsbefugt.



    Hier kann also eine Partei quasi über einen Umweg politische Konkurrenz abblocken.



    Man braucht wenig Fantasie was passieren würde, wenn ein Innenministerium mal von der AfD geführt werden sollte:



    Die Linke wird keine BerwerberInnen mehr durchbekommen, und auch Grüne, SPD etc. werden es schwer haben, wenn die Bewerbenden mal auf einer Demo mit der Antifa mitgelaufen sind, oder Verbindungen zur Roten Hilfe bestehen etc.



    Und die, die das jetzt feiern, werden dann ganz empört und überrascht sein.



    Und die AfD bedankt sich gerade, denn das Erreichen der absoluten Mehrheit in einem Bundesland ist momentan ja noch wackelig.



    Und auch da werden wieder die, die das jetzt feiern, dann ganz empört und überrascht sein.

  • Afd-nicht OK.

  • blinder Aktionismus und wieder wird der Schuss nach hinten losgehen...die AfD sagt Danke.



    Überlegt doch...der Medienkampf gegen den AfD Landratskanditaten von Sonneberg ( Sesselmann ?)



    Die Empörungswelle alles umsonst.....



    Er hat gewonnen und seitdem hat man nie wieder was von ihm gehört.....die Realität hat ihn eingeholt, die demokratischen ( positiv) Fesseln ...die nackte Finanznot, der Mangel an Fachkräften etc. holten ihn SOFORT auf den Boden der Tatsachen. Er fällt weder negativ und erst gar nicht positiv auf.

    Lasst sie in Verantwortung..... und gesprungen wie ein Löwe, gelandet wie ein Bettvorleger, so wirds aussehen.

    Jeder der auf kommunaler Ebene Gemeinde oder Kreis Erfahrung hat....ist spätestens dort geläutert worden. Bei mir.... 152 Mitarbeiter in der Verwaltung davon 77 im Kitabereich. Das Geld ist sowas von knapp, die Schulden riesig....Mein Antrag das Sitzungsgeld von 31 Euro auf 0 zusenken .... als Soli der gewählten Gemeinde Vertreter wurde abgelehnt. Ich spende meinen

    Dort zählt nur Arbeit, Arbeit und Frustbewältigung.....



    Keine Angst vor Afdler in Sportvereinen, in kommunaler Verwaltung, dort wird jeder Hitzkopf abgekühlt.

    Und ja die AfD ist keine NSDAP 2.0

  • Was gerne vergessen wird: Die Verfassungstreue wird im deutschen Rechtsstaat nur vom Verfassungsgericht festgestellt. Namhafte Verfassungsrechtler haben das Verfahren der Wahlausschüsse dahingehend auch schon kritisiert.



    Nach rechtlicher Prüfung wird es dann wahrscheinlich Neuwahlen geben müssen. Damit erweist sich die SPD einen Bärendienst.



    Das gleiche würde wahrscheinlich auch mit einem Verbotsverfahren am Ende passieren. Genau deshalb wird auch ständig nur davon gesprochen, aber Niemand leitet es ein.



    Die politische Entzauberung der AfD, die alle anderen Parteien seit Jahren versprechen, ist gescheitert. Die "Brandmauer" hat die AfD nicht halbiert, sondern teilweise verdoppelt.



    Statt die Politik zu ändern, arbeitet man sich weiterhin an der AfD ab. Es ist aber töricht, immer das gleiche zu tun und ein anderes Ergebnis zu erwarten.



    In einer Demokratie kann man politisch auf Dauer nur dann erfolgreich sein, wenn man Politik für die Mehrheit der Wähler macht.



    Mit antidemokratischem Verhalten die Demokratie vor Antidemokraten zu schützen, wird nicht funktionieren.

    • @RalfR:

      Was soll das? Politik wird für alle Bürger gemacht - nicht nur für die Mehrheit der Wähler.

  • Meines Wissens werden die Wahlausschüsse durch die Parteien bestimmt, die Mitglieder werden nicht vom Volk gewählt.



    Von da her halte ich es nicht für demokratisch, wenn sich die Parteien auf diesem Weg die Opposition vom Hals halten wollen.



    Würde man mit allen Parteien so verfahren, müssten vielen anderen das passive Wahlrecht ebenfalls entziehen (z.B. solche, die mit Deutschland nichts anfangen können).



    Man muss die AfD nicht mögen, aber was hier passiert könnte für die Zukunft sehr gefährlich sein, wenn auf diese Weise missliebige Konkurrenz ausgeschlossen wird.

    • @Nico-1:

      Na, dann machen Sie doch mal einen Vorschlag, wie sich die Wahlausschüsse zusammensetzen sollten.

  • Die Wahlausschüsse kommen lediglich ihrem Auftrag nach und machen das, was in einer wehrhaften Demokratie geboten ist, nämlich zu verhindern, dass Verfassungsfeinde in kommunale Wahlämter gelangen. Dass es vermehrt AfD Kandidat:innen trifft, liegt halt daran, dass es sich um eine rechtsextreme, verfassungs- und demokratiefeindliche Bewegung handelt.



    Den Abgelehnten steht ja die Überprüfung auf dem Rechtsweg offen, und dass die AfD die Mittel des Rechtsstaats, den sie gerne abschaffen würde, selbst sehr gut zu nutzen weiß, hat sie oft genug bewiesen.



    Ansonsten könnte man sich das Ganze deutlich vereinfachen, in dem man endlich ein AfD Verbotsverfahren in die Wege leitet.

    • @Flix:

      Da kann man sich nur anschließen. Wo bleibt der Verbotsantrag?

    • @Flix:

      Dem ist nichts hinzuzufügen.

      • @patrickh:

        Bin dabei!!

  • Der Kommentar vermittelt den Eindruck, als müsse sich die Demokratie vor den Wählern schützen, statt vor tatsächlichen Verfassungsfeinden. Wer fordert, Wahlausschüsse sollten unliebsame Kandidaten möglichst gar nicht erst zur Wahl zulassen, verkennt den Kern einer Demokratie: Über politische Mehrheiten entscheiden die Bürger – nicht Gesinnungsprüfer.

    Selbstverständlich dürfen Verfassungsfeinde keine Ämter missbrauchen. Aber dafür gibt es rechtsstaatliche Verfahren, individuelle Prüfungen und Gerichte – nicht politische Vorverurteilungen aufgrund einer Parteizugehörigkeit. Alles andere untergräbt genau den Rechtsstaat, den man angeblich verteidigen will.

    Vor allem ist diese Strategie politisch erstaunlich kurzsichtig. Jeder fragwürdige Ausschluss und jede Debatte darüber stärkt das Opfernarrativ der AfD: "Seht her, man will uns mit juristischen Tricks statt an der Wahlurne bekämpfen." Damit verschafft man der Partei genau die Empörung und Aufmerksamkeit, von der sie seit Jahren profitiert – und am Ende vermutlich noch ein paar zusätzliche Stimmen.

    • @Zippism:

      Ja, der Verbotsantrag beim BVerfG ist längst überfällig, eine Entscheidung dort hätte eine andere Qualität als die des Wahlausschusses.



      Allerdings: die Kandidaten werden ja individuell geprüft, Ihr Argument wäre stichhaltig, wenn man pauschal alle Mitglieder der AfD nicht zuließe. Das ist aber nicht so.



      Die Demokratie muss nicht vor den Wählern geschützt werden, sondern vor denen die sie abschaffen wollen, paradoxerweise auch, wenn das ein Großteil der Wähler das ebenfalls will.



      Um Strategie kann es am Ende nicht gehen, sondern um das Recht. Auch wenn eine Entscheidung zugunsten der AfD ausginge.

    • @Zippism:

      Es geht um Wahlbeamte, des wird auch im zwoten Absatz für nen deutschen Staatsbürger ausreichend detailreich erklärt. Ich arbeite im Landkreis Sonneberg, bei dem dortigen Beamten auf Zeit hamse die Verfassungstreueprüfung verkackt. Der könnte, mal so am Rande, falls die beim nächsten Mal genauer hingucken und dem den Landratsvorruhestand wegrationalisieren aus Staatsräson, selbstredend noch Bundeskanzler werden, da braucht mer den Nachweis ned...

    • @Zippism:

      >Aber dafür gibt es rechtsstaatliche Verfahren, individuelle Prüfungen und Gerichte – nicht politische Vorverurteilungen aufgrund einer Parteizugehörigkeit.

      Ein rechtsstaatliches Verfahren und individuelle Prüfungen sind doch genau das, was in Niedersachsen passiert.



      Und es wurde auch niemand aufgrund einer Parteizugehörigkeit ausgeschlossen, sondern aufgrund konkreter individueller Vorwürfe beispielsweise in Bezug auf spezifische Social-Media-Beiträge dieser Personen.



      Ebenso wurden andere AFD-Kandidaten trotz deren Parteizugehörigkeit zugelassen.

      Was Sie hier verbreiten, ist die typische AFD-Opfererzählung, die mit der Realität nur gar nichts zu tun hat.

    • @Zippism:

      »Selbstverständlich dürfen Verfassungsfeinde keine Ämter missbrauchen. Aber dafür gibt es rechtsstaatliche Verfahren, individuelle Prüfungen und Gerichte …«

      Ihre Argumentation ist exakt die der sich verfassungskonform gebenden AfD selbst, weil die genau wissen, wie langsam die Mühlen der Justiz mahlen und wie schwierig bis aussichtslos es ist, Verfassungsfeinde, die bereits an der Macht sind, mit rechtsstaatlichen Verfahren – sofern die überhaupt noch existieren – wieder aus ihren Ämtern zu entfernen. Aufschlussreich ist auch, die rechtmäßige und gerichtlich überprüfbare Tätigkeit der Wahlausschüsse als „Gesinnungsprüfung“ zu diffamieren.

      • @Forist Grump:

        Die AFD lag bei ihrer Kritik bezueglich der Blockade von Parteientagen auf der Linie des Verfassungsgerichts. Koennte auch dieses mal darauf hinauslaufen. Kommentieren Sie dann das Urteil des Verfassungsgerichts auch mit "Das ist aber die Argumentation der AFD"?

        Was die Wahlausschuesse betrifft: Die sind mit der Aufgabe ueberfordert und deshalb vom Verfassungsschutz abhaengig, was diesen zur einer Art politischen Polizei befoerdert. Natuerlich ist da niemand besser zu geeignet als der demokratisch kaum zu kontrollierende und weisungsgebunde Geheimdienst mit der Lizenz zum Luegen und Manipulieren. Wie man halt die Demokratie rettet, gell.

        Als naechstes wird die 5%-Huerde fallen. Unabhaengig wie man zu dieser Huerde steht, ist es schaebig dies genau dann zu tun, wenn man selbst betroffen ist. Aber offensichtlich haben Splitterparteien kein Problem mit Zersplitterung, Volksparten sahen das noch anders.

    • @Zippism:

      Sie missverstehen hier scheinbar den Unterschied zwischen Amt und Mandat.



      Politische Mehrheiten gibt es bei den Mandaten welche die Abgeordneten in Räten und Parlamenten erhalten. Bei den Ämtern gibt es keine politischen Mehrheiten. Im Falle der haupt- und ehrenamtlich besetzten Hauptverwaltungsbeamten (im Volksmund "Bürgermeister") handelt es sich eben um diese Wahlbeamten Ämter welche wie alle Beamten zur Verfassungstreue verpflichtet sind.

      Zudem ist nicht die Zugehörigkeit zu einer Partei indiesen Fällen das relevante Zünglein welches die Verfassungsfeindlichkeit einer Person entscheidet sondern dass individuelle Verhalten der einzelnen Person und die von ihr vertretenen Positionen.

      Die Parteizugehörigkeit kann dabei selbstverständlich Anlass sein genauer zu prüfen wie es um die einzelne Person bestellt ist, wäre hingegen Ihre Position richtig hätte ja keiner der Faschisten zugelassen werden dürfen.

      Welche Strategie? Wessen Strategie? Die Mitglieder der Wahlausschüsse arbeiten Weisungsunabhängig und ehrenamtlich mit der Pflicht sicher zu stellen dass die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Inklusive der Verfassungstreue der Kandidaten.

    • @Zippism:

      Dass Verfassungsfeinde nicht allein an der Wahlurne bekämpfen lassen ist die Erkenntnis schlechthin aus der deutschen Geschichte. Existierendes Recht als "juristische Tricks" zu bezeichnen, spielt exakt dem Narrativ der AfD in die Hände. Rechtsstaatlich ist das gesamte Verfahren ohnehin, da den betroffenen jederzeit der Weg der gerichtlichen Prüfung offensteht. Trotzdem stimme ich zu, dass die Politik gut daran täte, endlich das Prüfverfahren für die ganze Partei selbst einzuleiten. Das würde das Ausmaß solcher Verfahren deutlich verkürzen.

      • @patrickh:

        "In bisher neun Fällen entschied der Wahlausschuss, AfD-Kandidat*innen nach eingehender Prüfung zuzulassen. Die dürfen jetzt also durch die Gegend spazieren und so tun, als hätten sie einen amtlichen Demokratietauglichkeitsstempel."

        Nur 5 Kandidaten wurde die Teilnahme verwehrt.

        Und genau das ist der Grund, warum man sich das Verbotsverfahren genau überlegen.

        Hätte die ganze Partei die Quote 9 zu 5, würde sie vermutlich nicht verboten werden.

        Danach wären alle 14 zertifizierte Demokraten.



        .



        Wollen Sie das wirklich?

      • @patrickh:

        Niemand bestreitet, dass der Staat sich gegen Verfassungsfeinde wehren muss. Die Frage ist nur, wer darüber entscheidet und nach welchen Maßstäben. Genau deshalb gibt es das Parteienverbotsverfahren.

        Eine Vorverlagerung dieser Entscheidung auf Wahlausschüsse birgt jedoch die Gefahr, dass politische Mehrheiten oder Behörden darüber entscheiden, wer überhaupt zur Wahl antreten darf.

        Der Verweis auf die deutsche Geschichte ist berechtigt – allerdings zeigt diese Geschichte auch, warum rechtsstaatliche Verfahren so wichtig sind. Die Lehre aus Weimar lautet nicht nur „wehrhafte Demokratie“, sondern ebenso „keine politischen Ausschlüsse ohne klare gesetzliche Grundlage und gerichtliche Kontrolle“.

        Genau deshalb sollte man bei solchen Instrumenten äußerst vorsichtig sein. Was heute als notwendiges Mittel gegen eine bestimmte Partei gefordert wird, kann morgen bei veränderten politischen Mehrheiten gegen andere politische Kräfte eingesetzt werden. Sollte die AfD tatsächlich einmal über politische Mehrheiten verfügen, wären genau solche Präzedenzfälle ein gefährliches Argument: Man könnte sich auf die heute geschaffenen Mechanismen berufen und sie gegen politische Gegner einsetzen.

    • @Zippism:

      Die Zulassung bzw. Nichtzulassung durch einen Wahlausschuss ist eine seit Jahrzehnten bewährte rechtsstaatliche Praxis.



      Es ist eben genau diese individuelle Prüfung, denn es werden einzelne Kandidaten geprüft, die Parteizugehörigkeit ist dabei nebensächlich. Dass die meisten der ausgeschlossenen Kandidaten der AfD angehören, liegt wohl eher daran, dass sie, im Gegensatz zu den meisten anderen Parteien, Verfassungsfeinden eine Heimat bietet.



      Und um sich als Opfer zu stilisieren, benötigt die AfD nun wirklich keine Entscheidung eines Wahlausschusses, da genügt der tägliche Sonnenaufgang.