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31.07.2026 , 10:46 Uhr
Sie missverstehen hier scheinbar den Unterschied zwischen Amt und Mandat. Politische Mehrheiten gibt es bei den Mandaten welche die Abgeordneten in Räten und Parlamenten erhalten. Bei den Ämtern gibt es keine politischen Mehrheiten. Im Falle der haupt- und ehrenamtlich besetzten Hauptverwaltungsbeamten (im Volksmund "Bürgermeister") handelt es sich eben um diese Wahlbeamten Ämter welche wie alle Beamten zur Verfassungstreue verpflichtet sind.
Zudem ist nicht die Zugehörigkeit zu einer Partei indiesen Fällen das relevante Zünglein welches die Verfassungsfeindlichkeit einer Person entscheidet sondern dass individuelle Verhalten der einzelnen Person und die von ihr vertretenen Positionen.
Die Parteizugehörigkeit kann dabei selbstverständlich Anlass sein genauer zu prüfen wie es um die einzelne Person bestellt ist, wäre hingegen Ihre Position richtig hätte ja keiner der Faschisten zugelassen werden dürfen.
Welche Strategie? Wessen Strategie? Die Mitglieder der Wahlausschüsse arbeiten Weisungsunabhängig und ehrenamtlich mit der Pflicht sicher zu stellen dass die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Inklusive der Verfassungstreue der Kandidaten.
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