AfD-Kandidat als Landrat gescheitert: Selbst für die Rechten zu rechts
Zum ersten Mal ist in Niedersachsen ein AfD-Kandidat nicht als Landratskandidat zugelassen worden. Der will gegen die Entscheidung vorgehen.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Der Wahlausschuss des Landkreises Friesland hat beschlossen, den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert nicht als Landratskandidaten für die Kommunalwahl im September zuzulassen. Grundlage dafür waren Zweifel an seiner Verfassungstreue, die sich aus einer Stellungnahme des Innenministeriums ergeben hatten.
Damit wirkt sich erstmals eine Regelung aus, die von der rot-grünen Landesregierung mit den Stimmen der CDU erst im Frühjahr eingeführt wurde. Entsprechend groß ist die Aufmerksamkeit, die dieser Fall erhält. Dazu trägt auch der abgelehnte Martin Sichert bei: Auf seinen Social-Media-Kanälen postet er ein Video nach dem anderen, darunter Ausschnitte aus der Sitzung des Wahlausschusses, die er mitgefilmt hat.
Seine Deutungsweise ist ziemlich klar und folgt dem altbewährten AfD-Muster: Die „Kartellparteien“ wollten ihn angeblich kaltstellen, weil er für Freiheit, Demokratie und Bürgerrechte kämpft – wie auch schon in der Coronapandemie.
Diktaturvergleiche und Parteienbeschimpfungen gehören bei Sichert zum Standardrepertoire, genauso wie offene Ausländer- und Islamfeindlichkeit und die Verbreitung von Fake News. Trotzdem behauptet er von sich, er stehe auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, immerhin sei er ja auch schon seit 15 Jahren im öffentlichen Dienst.
Rechtsaußen und bayerischer Beamter
Damit meint er vermutlich seine Zeit bei der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Regensburg, wo er von 2009 bis 2017 tätig war – bis zu seinem Einzug in den Bundestag für die AfD. Als Beamter genießt er ein Rückkehrrecht in den bayerischen Staatsdienst.
In der AfD ist er seit März 2013 – Mitgliedsnummer 52, wie er einmal stolz angab. Fast genauso lange gibt es schon Schwierigkeiten wegen seiner rechten Umtriebe. Ein erstes Parteiausschlussverfahren wurde noch unter Parteigründer Bernd Lucke eingeleitet, war aber nicht erfolgreich.
Lange Zeit war er vor allem in Bayern und Berlin aktiv, in Friesland ist er das erst seit 2024. Damit macht er – sicher ungewollt – auch an seiner Person deutlich, warum die Wahlausschüsse auf kommunaler Ebene oft überfordert sind, wenn sie über die Verfassungstreue eines Kandidaten entscheiden müssen.
Das mussten sie nämlich in Wirklichkeit auch vor der Gesetzesänderung schon. Dass an die direkt gewählten Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte ein strengerer Maßstab angelegt wird als an die Mitglieder der Räte und Kreistage, liegt daran, dass sie als Verwaltungschefs eben auch Beamte auf Zeit sind.
Allerdings: In den Wahlausschüssen sitzen Ehrenamtliche, die von den Parteien entsandt werden. Sie haben nur ein paar Wochen Zeit, um sich einen Überblick über die Wahlvorschläge zu verschaffen, bevor sie dann mit einer einfachen Mehrheit über die Zulassung entscheiden.
Anfechtung ist erst nach der Wahl vorgesehen
Dieses System der Zulassung durch die Wahlausschüsse stammt aus einer Zeit, in der überwiegend Kandidaten antraten, die vor Ort gut bekannt waren und eine Vorauswahl durch die etablierten Parteien durchlaufen hatten. Das ist seit einer Weile nicht mehr so. Aber den Mitgliedern des Wahlausschusses fehlen die Zeit und die Mittel, um sich ein umfassendes Bild von den Bewerbern zu verschaffen.
Damit begründete jedenfalls auch das Innenministerium die Neuregelung. Wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten bestehen, kann der Wahlausschuss nun also die Kommunalaufsicht im Innenministerium um eine Einschätzung bitten, die wiederum den Verfassungsschutz anfragt.
Im Fall Sichert sieht das Dossier also genauso aus, wie man das erwartet: Erläutert wird seine Tätigkeit für die AfD, warum der Landesverband Niedersachsen als Verdachtsfall und bald vielleicht auch wieder als Beobachtungsobjekt eingestuft wird, welche öffentlichen Äußerungen und Kontakte Sicherts man aus welchen Gründen für problematisch hält.
Darunter sind auch zahlreiche Social-Media-Posts. Was Sichert dann wiederum mit dem AfD-typischen Das-wird-man-doch-wohl-noch-sagen-dürfen-Gestus ins Lächerliche zieht: Dass syrische Frauen gewalttätiger sind als deutsche Männer zum Beispiel. Oder dass die Silvesterrandalierer überwiegend Passdeutsche mit migrantischen Vornamen waren. Oder dass die Regenbogenflagge genauso schlimm ist wie die Hakenkreuzflagge.
Wie genau er gegen diese Entscheidung des Wahlausschusses vorgehen möchte, bleibt erst einmal unklar. Vorgesehen ist eigentlich der Weg über eine nachträgliche Wahlanfechtung. In anderen Fällen haben es Kandidaten trotzdem mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht versucht. Das ist aber selten erfolgreich. Auf dem Wahlzettel für die Landratswahl in Friesland werden also voraussichtlich nur drei Namen stehen: Rolf Neuhaus (parteilos, unterstützt von SPD und Grünen), Sibylle Raquet (FDP, unterstützt von der CDU) und Jan-Ole Möller (Die Partei).
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