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Kommunalwahl in Niedersachsen Vorauswahl ist wehrhafte Demokratie pur

Kommentar von

Benno Schirrmeister

Zum ersten Mal ist in Niedersachsen ein AfD-Kandidat nicht als Landratskandidat zugelassen worden. Ist so eine Auslese vor der Wahl demokratisch?

J a klar ist es demokratisch, wenn ein demokratisch legitimiertes Gremium vor einer Bürgermeister- oder Landratswahl über die Eignung der Be­wer­be­r*in­nen fürs Amt berät. Was denn sonst?! Das Verfahren fanden in analogen Fällen weder das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht in Koblenz noch das Verwaltungsgericht in Minden, Nordrhein-Westfalen, problematisch. Und klar sollte ein Wahlausschuss diejenigen ausschließen, von denen er annimmt, dass sie den Posten anstreben, um das demokratische System zu zerstören.

Die Zugehörigkeit zu einer verfasungsfeindlichen Organisation – egal ob verboten oder nicht – ist dafür nur ein Indiz. Deshalb stehen zumal die AfD-Bewerber*innen im Fokus, aber die Entscheidungen folgen, wie in einer Demokratie zu erwarten, erkennbar keiner Vorgabe: Es geht immer um die einzelnen Kandidierenden – und „Fragen, die sie selbst durch ihr Verhalten beantworten“, wie das Bundesverfassungsgericht vor 50 Jahren festgelegt hatte. Weil hier Be­am­t*in­nen gewählt werden sollen, steht im Zentrum, ob sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.

Es liegt nahe, das bei einem sophistisch begabten Abgeordneten zu bezweifeln, der seit Jahren und auf allen Kanälen – zuletzt per Videobotschaft am Holocaust-Gedenktag 2026 – die deutsche Coronapolitik mit Hitlers Machtübernahme gleichsetzt, aber mitunter auch behauptet, die LGBTQ*-Bewegung entsende zwecks Frühsexualisierung Agi­ta­to­r*in­nen in Kindergärten. Im Interview mit Welt-TV hat Martin Sichert diese imaginäre Maßnahme als ähnlich schlimm wie den nationalsozialistischen Massenmord dargestellt.

System der Zulassung durch die Wahlausschüsse

Wer als Bürgermeister*in, Ober­bür­ger­meis­te­r*in oder Landrat/Landrätin direkt gewählt werden will, muss eine Bedingung mehr erfüllen als gewöhnliche Politiker*innen. Weil diese Ämter mit der Leitung einer Behörde verbunden sind, wird man damit Beamter/Beamtin auf Zeit. Und von denen wird Verfassungstreue verlangt.

Verfassungstreue heißt in dem Fall: Es reicht kein oberflächliches Lippenbekenntnis, sondern die Person muss die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Wenn es daran begründete Zweifel gibt, ist man für das Amt nicht geeignet.

In fast allen Bundesländern müssen Wahlausschüsse dies prüfen, bevor der Name der Kandidierenden auf den Wahlzettel gedruckt wird. So auch in Niedersachsen. Das ist nicht neu und hat auch früher schon einmal für Diskussionen gesorgt (zum Beispiel zur Zeit des Radikalenerlasses oder als NPD-Kandidaten in Ämter drängten).

Neu ist, dass diese Wahlausschüsse nun die Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme bitten sollen, wenn sie Zweifel an der Verfassungstreue eines vorgeschlagenen Kandidaten haben. Die Kommunalaufsicht fragt dann beim Verfassungsschutz nach.

Diese Regelung wurde erst im Frühjahr 2026 geschaffen – von der rot-grünen Landesregierung, mit den Stimmen der CDU. Das niedersächsische Innenministerium hat in seiner Handreichung an die Wahlleitungen in den Kommunen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies auch für AfD-Kandidaten gilt.

Bis zum 29. Juli muss über die Wahlvorschläge entschieden werden. Deshalb tagen nun überall in den Kommunen die Wahlausschüsse. In denen sitzen ehrenamtliche Ver­tre­te­r*in­nen der bei der letzten Wahl gewählten Parteien.

Von den elf Fällen, in denen bisher um eine vertiefte Prüfung gebeten wurde, betreffen zehn Wahlvorschläge der AfD. In einem Fall ist der Bürgermeisterkandidat parteilos, wird aber verdächtigt, Reichsbürgerpositionen zu vertreten.

Bisher wurde nur ein AfD-Kandidat ausgeschlossen, der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert in Friesland. In drei weiteren Fällen wurden Kandidaturen nach der Überprüfung zugelassen: Das betrifft Jessica Schülke in Hannover, Robert Preuß in Gifhorn und Dirk Hüge in Hameln-Pyrmont.

In den restlichen sieben Fällen stehen die Entscheidungen noch aus. Das betrifft Adrian Maxhuni in Bersenbrück, Eugen Nazarenus in Weener, Florian Meyer in Fürstenau, Stephan Bothe in Lüneburg, Thorsten Moriße in Wilhelmshaven, Martina Hartschwager in Artland und Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg.

Sein Mandat nutzt er zudem, um mit quatschigen Guerilla-Aktionen Parlamentsgremien zu sabotieren: So hatte Sichert 2024 einen Parteikumpanen zum Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses ernannt und zusammen mit ihm die Sitzung blockiert. Hier geht also jemand gezielt und durchaus kämpferisch gegen rechtsstaatliche Institutionen vor. Er versucht, sie verächtlich zu machen.

Ja klar ist es demokratisch, wenn ein demokratisch legitimiertes Gremium vor einer Bürgermeister- oder Landratswahl über die Eignung der Be­wer­be­r*in­nen fürs Amt berät

Das ist legal: Demokratie toleriert solche Angriffe, muss sich aber gerade darum auch vor ihnen schützen. Dazu dient die Prüfung der Kandidierenden. Diese öffentlich im Zusammenspiel von Behörde und einem von Delegierten der Kreistagsparteien, also Volksvertreter*innen, besetzten Gremium vorzunehmen, stellt maximale Transparenz her: So geht Demokratie.

Die Entscheidung kann, nach dem Urnengang, juristisch überprüft werden. Schlimmstenfalls würde das eine Wahlwiederholung erzwingen. Das ist auf kommunaler Ebene immer mal wieder passiert: in Dachau, in Berlin, in Dortmund und zuletzt in Bad Gandersheim. Die Mär, Gerichte würden davor zurückschrecken, sollte niemand verbreiten. Umso größer aber ist der Druck auf die Ausschussmitglieder, sich gewissenhaft mit der Frage zu befassen. Nur, wer gedanklich bereits ins Lager der Demokratiefeinde abgedriftet ist, traut ihnen das nicht zu.

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Benno Schirrmeister Reporter und Redakteur

Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.
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