Impfpflicht gegen Masern: Zwang zur Vernunft

Ab März 2020 wird die Masernimpfung für Kita, Schule und Tagespflege verpflichtend. Gut so! Anders geht's ja offenbar nicht.

Eine Person bekommt eine Impfung in den Oberarm. Der Mensch trägt ein gelbes Oberteil und hat rote Fingernägel.

Europaweit infizierten sich letztes Jahr so viele Menschen mit Masern wie seit zehn Jahren nicht mehr Foto: Soeder/dpa

Theodor-Storm-Grundschule in Bad Segeberg: geschlossen. Oskar-Schindler-Gesamtschule in Hildesheim: geschlossen. Grundschule Suthwiesenstraße in Hannover: geschlossen. Waldorfschule Rieselfeld: geschlossen. Und zwar nicht, wie man hätte vermuten können, wegen fehlender Lehrkräfte oder maroder Gebäude, sondern wegen: Masern.

Die Liste an Schulen, die die gefährliche Fiebererkrankung dieses Jahr vorübergehend lahmgelegt hat, ließe sich mühelos fortführen. Allein deshalb, weil die hoch ansteckenden Masern – Überraschung! – sofort auch an Schulen in der Nachbarschaft auftraten. Ein Virus spielt Domino, und ein Teil der Bevölkerung sträubt sich gegen eine Impfpflicht. Und das, obwohl sich europaweit im vergangenen Jahr so viele Menschen an Masern angesteckt haben wie seit zehn Jahren nicht mehr.

Gut, dass Gesundheitsminister Jens Spahn sich nicht hat beirren lassen und uneinsichtige Bür­ge­r:in­nen zur Vernunft zwingt. Zwar bekommt auch künftig niemand gegen seinen Willen (oder den der Eltern) eine Spritze in den Arm, wie die Geg­ne­r:in­nen des nun beschlossenen Gesetzes fälschlicherweise behaupten.

Ab März 2020 gilt aber: Wer gegenüber der Schule, Kita oder der Tagespflege keine Masernimpfung vorzeigen kann, muss mit einem saftigen Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen. Konsequenterweise gilt das dann auch für alle Erwachsenen, die dort arbeiten. Und Kitas dürfen Kinder zum Schutz aller künftig auch abweisen, was viele Einrichtungen auch heute schon aus gutem Grund so handhaben.

Einziger Schutz vor dem Virus

Denn bevor die Masern bei einem Kind ausbrechen, kann es in der Regel noch fünf Tage lang seine Kindergarten- oder Schul­freun­d:in­nen anstecken. Wer die Gesundheit seiner und anderer Kinder so fahrlässig gefährdet, kann sich nicht – wie auch die AfD in der bisherigen Debatte – auf die eigene Freiheit berufen.

Die endet dort, wo die körperliche Unversehrtheit der Mitmenschen beginnt. Auch, wenn Impf­geg­ne­r:innen nun schäumen: Die Impfung ist der einzige Schutz vor einem im schlimmsten Fall tödlichen Virus. Gut, dass sie nun für alle Pflicht ist.

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Seit 2013 für die taz tätig, derzeit als Bildungsredakteur sowie Redakteur im Ressort taz.eins. Andere Themen: Lateinamerika, Integration, Populismus.

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