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Hambi-Aktivistin verurteiltEin Exempel statuiert

Tumulte im Gericht, Entsetzensschreie, rausgeschleifte Zuhörer: Die junge Hambach-Aktivistin Eule wird zu neun Monaten Jugendhaft verurteilt.

Widersprüchlich waren die Erinnerungen der Beamten an die Räumung der Baumhaussiedlung „Kleingartenverein“ Foto: dpa

Kerpen taz | Entsetzensschreie. Höhnisches Gelächter. Dazu Zwischenrufe der rund 50 ZuhörerInnen wie „Gesinnungsjustiz“ und „Rechtsbeugung“: Als Richter Peter Königsfeld, ein älterer Herr mit markant schmalem Oberlippenbärtchen, sich am Montagabend durch die Begründung für sein harsches Urteil gegen die Hambach-Aktivistin Eule manövrierte, wurde es mit jedem seiner Sätze lauter im vollbesetzten Sitzungssaal 108 des Kerpener Amtsgerichts. Wütende Kommentare, Tumulte. Zwei Zuhörer wurden von Justizkräften rabiat aus dem Saal geschleift.

Schon das Strafmaß hatte überrascht: Neun Monate Jugendknast ohne Bewährung wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchter gefährlicher Körperverletzung bei der Räumung im Hambacher Wald am 26. September vergangenen Jahres. Fast fünf Monate sitzt Eule schon ein. Die Urteilsbegründung wirkte dann wie ein Rückgriff in Zeiten von Rachejustiz und schwarzer Pädagogik.

„Kein Zweifel, dass eine Entwicklungsverzögerung vorliegt“, sprach Königsfeld über die junge Angeklagte. Arrest reiche nicht, „da erhebliche schädliche Neigungen vorliegen“, die Frau hege zudem „staatsfeindliche Ansichten“, wie sich aus ihren beschlagnahmten flapsigen Briefen aus dem Knast ableiten ließe. Mit demonstrativem Ekel las der Richter von den „Hampelmännchen in blau“ und dem „Scheiß-Staat“. Wer so schreibe, habe Erziehungs- und Persönlichkeitsmängel. Nein, bei Eule sei „kein rechtschaffener Lebenswandel zu erwarten“, stattdessen „neue Straffälligkeiten“.

Das Umfeld, im bürgerlichen Leben der Schoß der Familie, werde ihr nicht helfen: „Im Wald halten sich zunehmend gewaltbereite Chaoten auf“, mit zudem „erheblicher Zunahme an Gewalt“. Lachsalven. Neue Wutschreie. Zuletzt der Höhepunkt – denn die Zuhörer trifft auch noch Mitschuld am Knastgang: „Dieses Urteil ist auch ein Verdienst der hier anwesenden Sympathisanten“, so der Richter.

Ein politisches Urteil

Kein Zweifel: Ein politisches Urteil. Mit Zynismus und Kalkül ein Exempel statuieren. Kein Urteil, das deeskalierend dem Rechtsfrieden hilft und der jungen Frau helfen kann, von der die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe vor Gericht erzählt hatte, wie überraschend umgänglich sie beim Besuch in der U-Haft gewesen sei.

Der Rechtsstaat, hatte Königsfeld gesagt, erwarte „ein deutliches Signal“. Er setzte es. Königsfeld ist übrigens der gleiche Richter, der vergangenen Sommer eine Trommlerin ebenfalls zu neun Monaten verurteilt hatte, weil sie im Forst Böllerwerfer rhythmisch unterstützt hatte. Eine Strafe mit „generalpräventivem Charakter“, sagte er damals.

Die Verhandlung mit acht Polizeizeugen hatte kein klares Bild ergeben, was genau bei der Räumung der Baumhaussiedlung namens „Kleingartenverein“ im Hambacher Wald passiert war. Zu offenkundig widersprüchlich waren die Erinnerungen der Beamten. Unstrittig: Die junge Bewohnerin Eule, Identität und Alter unbekannt, in den Prozessakten als „UP Aachen VIII“ (Unbekannte Person) geführt, war von SEK-Kräften aus ihrer Hängematte unterhalb eines Baumhauses geholt worden, gefesselt, erst weggeschleift, dann weggetragen. Laut Anklage soll sie mehrfach getreten und um sich geschlagen haben – bei zeitweilig fünf ausgebildeten Polizeikräften, die sie hielten. Richter Königsfeld wusste: „Sie hat alles getan, um Beamte zu verletzen.“

Die zwei Sitzungstage mit zusammen zehn Stunden Wahrheitssuche hatten auch komödiantische Momente: Etwa als das Publikum immer erst sitzen blieb, wenn der Richter kam, aber geschlossen in dem Moment aufstand, wenn Eule mit Handschellen in den Saal geführt wurde. Oder als ein Polizeizeuge erklärte, wie man eine Gefangene fixiert: „Man baut Kontakt zum Körper auf.“ Als zwei SEK-Beamte anonym mit Gesichtsmaske in den Saal kamen, erst auf dem Zeugenstuhl das Gesicht freilegten, was aber von den Zuschauerbänken nicht erkennbar war, weil als Sichtschutz eine Dia-Leinwand hochgezogen worden war.

Staatsanwältin forderte ein Jahr Haft

Die Angeklagte hatte kein Wort gesagt, zog höchstens mal ein spöttisches Gesicht und trug diesmal eine auberginefarbene Kapuze über ihrer blondierten Punkfrisur. Unklar blieb, wie sie am Oberkörper fixiert und gefesselt auf dem Boden liegend mit ihren amtlichen 1 Meter 70 einer stehenden Beamtin so dicht am Kinn vorbei getreten haben soll, dass diese beim umgekehrten Versuch, Kontakt zum Körper des Gegenüber aufzubauen, den Luftzug gespürt haben wollte.

Verteidiger Christian Mertens hatte mangels Beweisen auf Freispruch plädiert („Kein Polizist war in der Lage, das Gleiche zu erzählen wie die Kollegen“) und spitzfindig festgestellt, dass eine Hängematte nicht durch die ohnehin gelogene Verfügung vom fehlenden Brandschutz der Holzhütten gemeint gewesen sein konnte: „Eine Hängematte ist keine bauliche Anlage.“ Prasselnder Applaus. Die pflichtschuldige Staatsanwältin wollte die Aktivistin ein Jahr in Haft sehen.

Bei Verkündung der Strafe hatte Eule, die so abgebrüht wirken wollte, kurz Tränen in den Augen. Den Gerichtssaal verließ sie, wie alles angefangen hatte: Sie ließ sich ziehen, dieses Mal allerdings ohne Gegenwehr. Ob Richter Gnadenlos diese Entwicklungsnuance wahrgenommen hat, wissen wir nicht. Noch Minuten nach dem Urteil hallten empörte Schreie durch das ansonsten längst verwaiste Gerichtsgebäude. Revision und der Antrag auf Entlassung nach zwei Drittel der Strafe Ende März werden folgen.

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222 Kommentare

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  • Finde ich sehr naiv...

  • Mich erinnern derartige Berichte an die Zeiten des Volksgerichtshofs und Freisler. Mir erschließt sich nicht, mit welchem Recht sich Richter anmaßen, als Erzieher aufzutreten.



    Meiner Meinung nach sollten Richter und auch Staatsanwälte ihren Amtseid mal lesen, verstehen und befolgen.

    • @Hans Schwarz:

      Wir haben -wieder- immer mehr einen Rechts-Staat!



      Einen obrigkeitshörigen, auf Befehl gehorchenden, den Untertan verachtenden 'Staat', der seit Kohl nach rechts gedriftet ist.....



      Staat ist dabei der autokratische herrschende bestrafende Patriach!



      Sein Wille geschehe!



      Das künstliche Konstrukt 'Staat' wird hier zu einer 'Recht-schaffenden' Person hochstilisiert!

  • geht's vielleicht noch ein bisschen naiver...schonmal was von beruf verfehlt gehört. obrichkeitshörigkeit ist kein kavaliersdelikt mein lieber!!!

  • Kommentar entfernt. Bitte verfassen Sie sachlich-konstruktive Kommentare. Danke, die Moderation

  • Das klingt in diesem Artikel nach einem Schauprozess vonseiten willkürlich agierender Amtsträger. Was ich vermisse, ist eine detailliertere Schilderung, was die Vorwürfe sind, was genau unter flapsigen Briefen zu verstehen sind, wie genau die (evtl. vermeintliche?) Mitschuld der Sympathisanten am Urteil zu verstehen ist.

  • Nun, ich stelle mal eine Frage! Welche innere Kraft treibt einen Menschen dazu, über Taten und Einstellungen anderer Menschen zu urteilen und diese zu sanktionieren.

  • -Ein Fußball"fan" leistet bei Krawallen anläßlich eines Fußballspieles einem Platzverweis nicht Folge und leistet körperlichen Widerstand bei der Räumung.



    -Die Polizei muss bei einer Wirtshausschlägerei einschreiten, ein Beteiligter leistet Widerstand.



    -Bei einem Glatzenaufmarsch folgt ein Brauner dem Platzverweis nicht und leistet altiv Widerstand gegen Polizisten.



    -Eine Umweltaktivistin leistet Widerstand im Hambi und ist in Tätlichkeiten mit Polizisten verwickelt.

    Das Land in dem ich lebe und leben will, ist ein Rechtsstaat. Mit all seinen Schwächen.



    In einem Rechtsstaat liegt das Gewaltmonopol beim Staat. Und nur dort.



    Wer bei den oben angeführten Szenarien für drei Leute eine andere Behandlung will, als er für den letzten Fall fordert, weil da ja die bessere Gesinnung vorliegt, der will genau das, was hier vorgeworfen wird:



    Gesinnungsjustiz.

    Egal wie lauter die Absichten dahinter sein mögen - immer wenn das so gemacht wurde, endete es in einem Unrechtsregime. Das nicht dadurch besser wird, dass es "links" ist.

    Im Recht zu sein und reale Gefahren abzuwehren glauben schließlich auch Reichsbürger und Neonazis, das ist keine hinreichende Qualifikation, um sich die Rechtsbeugung zu wünschen, die einem gerade zupass kommt.

    Wer glaubt, das Gewaltmonopol liege nicht beim Staat, wenn man nur die richtigen Ideale hat, könne man sich mit Cops ruhig keilen, der wird sich von der Justiz anhören müssen, staatsfeindlich zu sein.

    Da er damit eine andere Position einnimmt, als die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung sie hat, sollte er erklären, warum er als Minderheit die Mehrheit dominieren möchte und gleichzeitig "Demokratie" einfordert & von "Volk" salbadert.

    Für sein Lager mehr Gewicht bei Diskussionen und Sonderrechte bei Widerstandshandlungen einzufordern, weil man ja "richtig" denkt, und die anderen, blöderweise die Mehrheit, als Einfaltspinsel abzutun, ist so demokratisch wie das Wahlrecht von Vermögen und Steueraufkommen abhängig zu machen, wie im Ständestaat.

    • @Gedankenverloren:

      Kommentar entfernt wegen Unsachlichkeit. Die Moderation

  • Kommentar entfernt wegen Unterstellungen. Die Moderation

  • Dies unreifen alten Manner waren einmal jung Männer und haben zwei Staatsexamina in Jura mit besondere Qualifikation bestanden und damit bewiesen dass sie unser Recht, auf das wir alle stolz sein könne , den es ist das Recht des freiheitlichsten Staates dieser Welt, sehr gut kennen.

  • Definitv zu hart das Urteil, keine Frage.



    Wenn ich sehe wie sexuelle Übergriffe oder vorsätzliche (erfolgte) Körperverletzung hierzulande bestraft wird - nämlich nahezu gar nicht (Bewährungsstrafen, gerne auch mehrfach hintereinander) - erscheint das nun recht überzogen.



    Aber Rechtsbeugug oder Polizeistaat? Das kann nur jemand rufen, der mit den Gesetzen hierzulande nicht vertraut ist, bzw. sie nur dann als grecht empfindet, wenn sie ihm nützen.



    Der Richter hat überzogen - die Kommentare dazu leider ebenfalls und zeigen, dass auch hier kein Rechtsverständnis, mutmaßlich nicht mal Akzeptanz der juristischen Organe Deutschlands vorliegt.

    • @Chris Teuber:

      so wie man in den wald reinruft so schallt es nun einmal auch wieder hinaus...da braucht sich der "rechtsstaat" nicht wundern das er an autorität verliert.

  • Traurig, wie wir mit der Generation umgehen, denen wir die Erde und auch unsere Demokratie einmal übergeben und denen wir unsere Werte und Errungenschaften vermitteln wollen. Ist das die Form der Beteiligung am Zukunftsdiskurs? Wie stellen wir uns eine Welt von morgen vor? Ich habe drei Kinder groß gezogen und ihnen versucht zu vermitteln, dass es lohnenswert ist sich für eine lebenswerte Zukunft einzusetzten. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass wir Eltern- und Großeltern-Generation zuallererst respektvoll mit unserem Land und unserer Erde umgehen müssen, damit wir den Nachkommenden eine lebenswerte Zukunft übergeben können. Ich bin für eine respektvollen Umgang, den wir als "Eltern- und Großelterngeneration" in jedem Falle vorleben müssen und uns auf einen Diskurs immer resektvoll einlassen sollten, denn wir sind doch die Modelle für unsere Kinder. Wiso sollten sie es anderes machen, wenn sie Respektlosigkeit und Unaufrichtigkeit am eigenen Leibe erleben. Sind uns Geld und Wohlstand inzwischen wichtiger als unsere Kinder?



    Wir kennen aus unserer Elterngeneration noch Verzicht aus Mangel und wir wissen alle, dass von unseren Kindern und Kindeskindern in Zukunft Verzicht aus Einsicht verlangt werden wird. Was tun wir mit denen, die sich damit auseinadersetzen und dem Profitdenken einer Wohlstandsgeneration unübersehbar entgegenstellen. Denen ein Miteinander, Zukunft, Friede und soziale Gerechtigkeit wichtiger ist als Kompfort, Konsumrausch, Mobilitätwahn und Medienabhängikeit? Ist es nicht auf der anderen Seite die Passivität, das Konsumdenken und die Anspruchshaltung, die wir genau an dieser nachwachsenden Generation kritisieren? Was denn jetzt?



    Sind wir unfähig in einen respektvollen, gewaltfreien und konstruktiven Diskurs zu gehen? Sind wir unfähig respektvoll zuzuhören?



    Machtdemostration hat noch nie zu einem friedlichen Miteinander geführt, das ist keine Basis für ein Miteinander. Wir haben nur diese eine Erde und wir haben sie von unseren Kindern GELIEHEN.

  • Langsam aber sicher steigt auch bei gemässigten Bürgern der Unmut! Dieser sog. "rechtschaffener Lebenswandel" der der Angeklagten abgesprochen wird, aber unseren Führungeliten natürlich zu eigen ist, hat uns doch erst in diesen Schlamassel geführt. Vielleicht sollten unsere bornierten Betonköpfe in vielen Führungspositionen langsam aber sicher den Feldes verwiesen werden. Mit alter dümmlicher Denke können wir keine Probleme lösen, die genau dadurch verursacht wurden!

  • Ein Glück, dass der Richter nicht meine E-Mails liest ;-). Echt jetzt, wenn jemand über Polizist*innen herzieht und den Staat scheiße findet, dann ist sie/ er entwicklungsverzögert und muss mal schnell in den Knast? Wieviele Menschen in der BRD, diaganz brav Steuern zahlen und ein Reihenhaus haben regen sich über die Polizei und den Staat auf? Sogar CDU-Wähler*innen passiert das. Und deswegen soll eine junge Erwachsene in den Knast? Und weil sie sich nicht einfach ruhig hat in den nächsten Polizeiwagen schleppen lassen? Das ist doch lächerlich.

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    [...]



    Hier wird offensichtlich nur gestraft, um Angst und Schrecken unter politischen Dissidenten (Anderdenkenden) zu sähen. Die staatliche Gewalt wird missbraucht, die Angeklagte zu Unrecht terrorisiert, sogar zusätzlich noch für die nicht strafbaren Handlungen anderer bestraft.

    Rechtspositivisten sollten sich eines Besseren belehren lassen.

    Kommentar gekürzt wegen pauschalen Unterstellungen. Die Moderation

    • @85198 (Profil gelöscht):

      "Da fängt Staatsterrorismus an."

      So sehe ich das auch. Es wird eine junge Frau - die so jung ist, dass sie noch unter Jugendstrafe fällt - für 9 Monate wegen "Nichts" in den Knast gesteckt, während die Reichen und Mächtigen immer mehr Wälder und Landschaften zerstören dürfen, nur um ihren Profit noch mehr zu vergrößern.

      Ich wusste auch gar nicht, dass eine einzelne kleine Frau gegen fünf erwachsene (männliche/weibliche) Polizeibeamte eine Chance hat? Über diesen Richter, der vergangenen Sommer eine Trommlerin ebenfalls zu neun Monaten verurteilt hatte, weil sie im Forst Böllerwerfer rhythmisch unterstützt hatte, kann man sich nur noch wundern - aber in diesem Land ist wohl langsam alles möglich.

  • »Der "Hambi" ein rechter Aufmarsch«

    dann hätten 'die rechten' das ordnungsgemäß angemeldet und würden dann von 1700 Polizisten im vollen Ornat vor Gegendemonstranten geschützt werden...

    www.nw.de/lokal/bi...ma-im-Landtag.html

  • 9G
    93559 (Profil gelöscht)

    "Wenn einer übetreibt, kann ich ihn verklagen. So läuft das im Rechtsstaat."

    Ja, klar, so wie in all diesen Fällen: www.swr.de/swr2/pr...id=659934/1vah0je/



    und in den 0.001 % Fällen, in denen es überhaupt zu einer diesbezüglichen Ermittlung gegen gegen brutale Polizisten gekommen ist. Die werden noch nicht mal verknackt, wenn vor Gericht mittels Videos ihr Lügengebäude zum Einsturz gebracht wird. Wir sind schon recht weit im Polizeistaat.

    • @93559 (Profil gelöscht):

      Danke für den Link!

    • @93559 (Profil gelöscht):

      Klar die Fälle kennt man. Man kennt Sie auch von den Pseudolinken, die sich mit solche Vorkomissen gerne m selben Kreis drehen.

      Ich denke aber eher, dass wir ein ziemlich gut aufgestellter liberaler Staat sind, in dem Nazis und Pseudolinke (DDÖR Fanboys‘n Girls) auch durch eine gut aufgestellte , im Zweifelsfall auch schlagkräftige Polizei, keine Schnitte mehr hat einen Polizeistaat durchzusetzen.

      • 8G
        85198 (Profil gelöscht)
        @Rudolf Fissner:

        Sie kennen Sachsen nicht. Haben Sie das neue Polizeigesetz mal gelesen?

        Außerdem ist ein reiner Polizeistaat nicht das Problem. Sie verkennen die Unterlizensierung des sog. Gewaltmonopols durch Sicherheitsfirmen und international agierende Söldnerkonzerne. Jeder multinationale Konzern hat seine eigene Quasi-Polizei. Der kapitalistische Trend geht dahin, diesen sog. "Sicherheitskräften" immer mehr Kompetenzen zu übertragen und den Staat zunehmend aus der Verantwortung für die öffentliche Sicherheit zu nehmen.



        Die kapitalistischen Warnungen vor einem "Polizeistaat" stehen immer im Zusammenhang mit einer derartigen Entkernung des Staates. Sicherheit hängt dadurch in zunehmenden Maße von der sozio-ökonomischen Stellung ab. Wer es sich leisten kann, zieht mit seinem Geschäft in eine "Mall". Dort gibt es erhöhte private Sicherheit und die Obdachlosen und Jugendlichen werden ganz gemäß Hausrecht vor die Tür gesetzt. Höhere Steuern, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, werden die Geschäftsinhaber und Mallbesitzer selbstverständlich ablehnen und einen Teil ihrer Profite dazu verwenden, ungeachtet der Interessen ihrer Belegschaft, die diese Profite erarbeitet hat, Parteien zu unterstützen, die es ebenfalls ablehnen, dass das Staat für die öffentliche Sicherheit zu sorgen hat.

        Wenn man die Zahl aller sog. Sicherheitskräfte zusammenzählt, gibt es in Sachsen jetzt sicherlich mehr davon als zu DDR-Zeiten. Ein Großteil arbeitet nur nicht für den Staat.

        • @85198 (Profil gelöscht):

          LoL Geht morgen entgegen der Kriminalstatistiken die Welt unter? An jeder Ecke ein Muslim, Drogendealer? Nö: www.zeit.de/gesell...-langzeitvergleich

          Wieviele Sicherheitskräfte haben sie den zusammengezählt. Mal her mit ihren Zusammenzählungen. Ich bin extremst neugierig! :-)

  • "Tumulte im Gericht, Entsetzensschreie, rausgeschleifte Zuhörer: Die junge Hambach-Aktivistin Eule wird zu neun Monaten Jugendhaft verurteilt."

    Willkommen in der Plutokratie, wo Lobbyisten die Gesetzestexte den Politikern diktieren und wo Umweltschützer in den Knast kommen, weil sonst die DAX-Gewinne der Wirtschaft in Gefahr geraten.

    • @Ricky-13:

      Kommentar entfernt. Bitte verzichten Sie auf Pauschalisierungen. Danke, die Moderation

    • @Ricky-13:

      Ich glaube nicht, dass der Richter die Dax-Kurse von irgendwem im Sinn hatte, als er sein völlig überzogenes Urteil verkündete. Sie deuten in die Leute zu viele Gedankengänge hinein. Eine erzreaktionäre Grundeinstellung genügt doch. Und aber aber Gewalt. Warum solche unreifen alten Männer es auf einen Richterstuhl schaffen, das wäre hier die Systemfrage.

      • @Konrad Ohneland:

        Tja - schon ming Mouder*04 - wußte:

        “Ist er allen Wissens bar -



        Macht er doch den Ref‘rendar!“

        unterm—mein großes Bruderherz—-



        “Ja - wenn‘de halt zu blöd bist - mathematisch zu denken.



        Mußte halt lernen - juristisch zu denken!“

        kurz - Du kannst den Leuten nur -



        Vor den Kopp gucken.



        &



        Die bertelsmanngetunte weitere Verschulung des Studiums läßt zudem nichts Gutes ahnen.



        Das neuerliche roll-back hab ich noch gut mit- & berichtet bekommen.



        Querbeet.

        “Richterliche Unabhängigkeit - mir doch egal. Solange ich über Einstellung & Beförderung entscheide!“ gilt den meist schwachen Justizministern seit



        Anno Tobak - 70/71 - Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871.



        Newahr. Normal - bis hück.

        So geht das

  • Zwei Aspekte sind hierbei zu beachten:

    Erinnerung sind nachweislich in höchstem Grade subjektiv und werden durch jeden Abruf weiterverfälscht. Es ist empirisch belegt, dass Erinnerungen zur Schilderung von Tatbeständen nichts taugen. Retrospektive Schilderungen zum Beispiel für die psychologische Anamnese genutzt, sollten nicht länger als 24 Stunden zurückliegen, da sie sonst nicht mehr valide sind.

    Hinzukommt der nachgewiesene Effekt der indirekten Einstellungen von Richtern auf deren Urteile und das Strafmaß.



    Von nachvollzihebarten Gerichtsurteilen auszugehen ist rein wissenschaftlich also unsinnig in dem jetztigen System, das Richtern die Interpretationshoheit einräumt.

    • @RealDiogenes:

      Pauschal gesprochen - Allet ja ooch ok.

      Aber. Hamse wat besseres in petto^?^



      Fragt btw mal dett alte Rentier - wa.

      unterm——-suchte Josef Esser;) & fand -



      www.neuerichter.de...ubsumtion-255.html - von Horst Häuser - ;)



      Ha no. Kannste nehmen - ja. Soweit mal

      • @Lowandorder:

        Also bevor ich mcih an irgendlwechen süeziellen Problemen aufhänge, betrachte ich die allgemeinen möglichen Störvaribalen. O.g. sind auch nur die ersten beiden die mir spontan sofort einfielen und aus Ihnen ergibt sich dass das ganze Rechtssystem ganz gurndlegend so gar nicht funktionieren kann, um Gerechtigkeit nach dem Recht zu erreichen.



        In dem durchaus interessanten Artikel werden sehr viel spezifischere Probleme angesprochen.



        Bevor ich etwas versprachliche muss ich es wahrgenommen haben, der erste Ansatzpunkt ist ebi allem Politischem also die Wahrnehmung.

        Diese wird gekonnt und vermutlich bewusst ignoriert, da Erkenntnisse ber diese fast nirgends Verwendung finden.



        Ob hier beim Rechtssystem oder in der Bildungspolitik, die nichtmal über 50 Jahre alte Erkenntnisse berücksichtigt.

        Ja, ich habe anderes in petto, aber nichts könnte besser sein...

        • @RealDiogenes:

          ok late - en passant.

          Da könnte Ihnen scheint’s das ein oder andere - entgangen sein.

          Bender/Nack - Tatsachenfeststellung vor Gericht

          “Zum Werk: (Waschzettel Beck 4. Aufl.;)

          Junge Richter und Rechtsanwälte lernen meist nur die Rechtsanwendung. In der Praxis dagegen hat die Tatsachenfeststellung eindeutig den Vorrang, und nur selten geht es ausschließlich oder überwiegend um Rechtsfragen. Mit am wichtigsten ist hierbei die richtige Würdigung von Aussagen vor Gericht.



          Dieses Werk hilft allen, die Zeugenaussagen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu beurteilen haben.



          Unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse werden u.a. folgende Themen behandelt:

          Glaubwürdigkeitslehre (u.a. Irrtum: Wahrnehmungsfehler, Erinnerungs- und Wiedergabefehler; Lüge: Aussage, Motivation, Aussageanalyse, Kontrollkriterien)



          Beweislehre (u.a. tatrichterliche Überzeugung und gefordertes Beweismaß, Indizienbeweis, DNA-Analyse, Beweiswürdigung, Wahrscheinlichkeitstheorie)



          Vernehmungslehre (u.a. Fragetechnik und -typen, Arten des Verhörs, Vernehmungsmethoden, Personenidentifizierung)



          Zeugen (insbesondere Polizeibeamte, anonyme Zeugen, „Aussage gegen Aussage“, Vernehmungsprotokoll in Strafsachen).

          Vorteile auf einen Blick:

          anschaulich erläutert anhand von praktischen Fällen



          die gesamte Tatsachenfeststellung in einem Band







          Zur Neuauflage:



          Die Neuauflage wurde intensiv überarbeitet und neuere wissenschaftliche (medizinische und juristische) Erkenntnisse ausführlich eingearbeitet.“

          de.wikipedia.org/wiki/Armin_Nack

          & alles dess mal angestoßen durch -



          Richard Schmidt - Streibarer Jurist -;))



          de.wikipedia.org/wiki/Richard_Schmid

          unterm—— zum Zeugen im Prozeß



          Daß - wie trivial - das schlechteste Beweismittel ist. Hab ich mir dank der frühen alt68er schon anne Hacken abgelaufen inne Refi-AG ~75/76



          Short cut - 'Schießerei-Duell in GI - zu bester Fensterguckerzeit.



          ~ 60 Zeugen & Schußgutachten.



          Übereinstimmung - Null - Zéro - Nüscht.

          ff & Rest

          • @Lowandorder:

            ff & btw

            Ein paar Jährchen hab ich den Grüßaugust in solcherart - doch doch - Fortbildungen gegeben.

            Krönung der Einsicht - “Da hab ich bisher ganz schön Mist gemacht.



            Hab aber noch 10 Jahre - um das anders zu machen!“ LAG-Vors. a. E.

            Lernresistenz & Dialektik der Aufklärung - soll gar nicht verschwiegen werden.



            Mit der Zeit - tauchten zu den in der Sache Interessierten - eilfertige Karries (Tipp - Präsi “könnte helfen - ist jetzt angesagt…“etc (¿) auf.



            (Naja - Aus Stänkerern die - öh Luft rauslassen - konnte ich schon als Schüler! Liggers.;)

            & Thomas Fischer hat recht wiedu&ich•



            Daß - 4 Zeugen schlägt 2 Zeugen - nicht lege artis ist! Dürfte allenthalben gern -



            Abgenickt werrn. But.



            Eine Auswertung nach dieser “Formel“



            Von 10 Jahren LG Stuttgart-Urteilen:



            Niederschmetternd: mehr als 60% -



            Genauso!! Is was länger her. Schonn.



            Aber - Nich to glöben. Aber wahr. Njorp.

            Das Rad muß also nicht neu erfunden werden. Aber die nüchterne Erkenntnis



            “Recht - Menschenwerk.“ Bleibt.

            Soweit mal & Nix - In petto!;)



            &



            Besser geht immer. Yes - Try it.

  • "Revision und der Antrag auf Entlassung nach zwei Drittel der Strafe Ende März werden folgen."

    dürfte schwierig werden wirksame Anträge zu stellen, wenn man seine Identität nicht preisgeben will.

  • Der Zweck heiligt die Mittel.

    Für das Narrativ des Unrechtsstaates, dass man immer gern erzählt wenn man sich selber für einen Regelbruch belangt wird, ist es eben notwendig bestimmte Assoziationen zu wecken.

    Und welche das sind das wissen wir ja seit dem Oberlippenbärtchen.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Was Alter des Richters, Haar- und Bartfragen mit einem Prozess zu tun haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Bemüht der Autor damit auf Umwegen eine Annäherung, die er ansonsten nicht sprachlich zu nutzen wagt?

    Ohne Jurist zu sein, frage ich mich, ob die Verhältsmäßigkeit der Mittel bereits still und heimlich zu Grabe getragen wurde - wie andere wichtige Aspekte.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Wieso, steht dem Mann doch frei, wie er sein Bärtchen zurechtstutzt. Wenn zum Schluss dieses dabei herauskommt (bitte auf unterstehenden Link klicken) , dann ist das doch signifikant , oder nicht?



      [...]

      Fehlerhaften Link entfernt. Die Moderation

      • @Renate:

        Liebe Moderation, die Begründung für die Linkentfernung ist beschönigend. Siehe erneutes Posting des Links zur Hitlerkarikatur eins tiefer.

        • @Rudolf Fissner:

          Der Link war übrigens tatsächlich fehlerhaft. Danke an die Moderation fürs Entfernen und auch fürs Bewahren des funktionierenden Links.

        • @Rudolf Fissner:

          Hier wurde moniert, dass Herr Müllender das Alter und das schmale Oberlippenbärtchen des Richters erwähnte. Ich bin hier ganz auf der Seite von Herrn Müllender. Da der Herr ja Kontrolle über sein Bärtchen hat, ist er verantwortlich dafür, wie's zum Schluss aussieht. Wenn's ganz wie auf der Zeichnung aussieht, ist das sicher erwähnenswert.



          Über sein Alter hat der Richter zwar keine Kontrolle, aber mich hat's schon sehr interessiert. War erleichtert zu lesen, dass man auf eine baldige Verrentung hoffen darf.

          • @Renate:

            Wie kommen Sie darauf, dass Herr Müllender intellektuell Amok läuft und bei dem Wort „Oberlippenbart“ (den er übrigens auch hat) gleich an Hitler denkt? Ich glaube kaum, dass er solche inneren Reichsparteitage pflegt. Das ist allein ihr Ding.

            • @Rudolf Fissner:

              " schmales Oberlippenbärtchen". Einfach mal die Brille putzen. Weiß auch nicht warum Sie bei der Zeichnung intellektuell Amok gelaufen sind und gleich an Hitler gedacht haben. Ist halt Ihr Ding, Schwamm drüber.

              • @Renate:

                Och nö, wollense jetzt auch noch behaupten, Sie hätten das Addi-Arschgesicht nicht erkannt bei hrem Link?

                • @Rudolf Fissner:

                  Was ich jetzt auch noch behaupten möchte ist, dass Sie der unangefochtene Meister sind, darin dass Sie Ihren Kontrahent*innen immer die schönsten Steilvorlagen liefern, ohne dass je selbst zu merken.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Genau so ist es. Billig und doppelmoralisch. Wenn jemand nicht auf Linie ist, wird halt versucht, etwas zu finden, womit die Person diskreditiert werden kann. Davor ist anscheinend keine Seite gefeit.

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @resto:

        Bei mir kommen gewisse Zweifel auf, ob Sie meinen Kommentar tatsächlich in seiner vollen Tragweite so verstanden haben, wie ich ihn meinte.

        Auch wenn ich die Aussagen zu Outfit und Person des Richters nicht teile, sagt dies wenig darüber aus, wie ich hier inhaltlich aufgestellt bin.

        Was das Juristische angeht, hat unser Rechtskenner @LOWANDORDER die m. E. passenden Worte benutzt.

        Wer den Terminus der Verhältnismäßigkeit nur ein wenig ernst nimmt, kann sich im vorliegenden Fall nur mit Grausen abwenden.

        Zu behaupten, dass ich überrascht sei, wäre eine Lüge.

  • Ok Schoenerrhein, sie sitzen 5 Tage präventiv ohne Anwalt irgendwo ein. Wer klagt für Sie? Wenn Sie an Tag 6 rauskommen, weil nicht genug für "Terrorismus" zusammengekommen, werden Sie entschädigt? Wer zahlt die Anwaltskosten? Haha, wie naiv: es langt halt ein Anfagsverdacht vor Ort. Die Gewaltenteilung (Anwalt, Richter) ist aufgehoben, Braunkohle sei Dank. Den genannten "Rechtsweg" gibt es nicht mehr, weil anlasslose 5 Tage ohne richterliche Überprüfung sind erlaubt. Wenn das FJS noch erlebt hätte. Wackersdorf revisited. - NB wenn Sie als Jugendlicher jemanden verprügeln =i. d. R. Bewährung. Bäume schützen durch Hängematte = staatsgefährdend . Eine dürre Jugendliche gegen 6 Mann Bereitschaftspolizei, was sind das denn für Helden? Demonstrationsrecht-jibts-bei-mir-nicht Richter? Wie lächerlich ist das denn? Das hatten wir doch schon mal: Rowdytum. DDR lässt grüßen. Und wenn keine "glaubhafte Reue" und "Abschwören der politischen Ansichten" = Knast. DDR Teil2.



    Peinliche Männer wollen eine Jugendliche brechen, einfach noch mehr unbelegte Vorwürfe draufsatteln.

  • Mal abgesehen davon, daß die 5 Monate dann umgewandelte U-Haft wohl auch für die "konservative" Meute akzeptabel gewesen wären; warum ist Widerstand gegen die Staatsgewalt bei ner Festnahme so prinzipiell ne Straftat?



    Der Protest gegen eine Aktion des Staates, dessen Grund gesellschaftlich kontrovers diskutiert wird, schwankt halt zwischen zivilen Ugehorsam, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, sich gegen die Festnahme zu wehren ist m.E. kein Straftatbestand sondern Recht auf körperliche Unversehrtheit o.ä. .

    • @Hugo:

      Weil das Gewaltmonopol beim Staat liegt.



      Das davor nennt man Häuptlingstum.

      Die Vertreter dieses Staat sind dazu berechtigt und verpflichtet, unmittelbaren Zwang auszuüben und Gegenwehr z. B. bei Festnahmen zu brechen. Auch durch physische Gewalt.

      Wenn einer übetreibt, kann ich ihn verklagen. So läuft das im Rechtsstaat.

      Gerade wegen des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit ist dieser Strafparagraph wichtig.

      Es wäre absurd, wenn ein Gericht es für völlig legitim halten würde, wenn sich jeder mit den gerichtlichen Hilfsbeamt_innen erst mal prügeln darf.

      Zum einen lohnt es sich dann für jeden, sich mit der Polizei erst mal zu prügeln, zum anderen haben Gerichte natürlich auch eine Verantwrtung gegenüber ihnem ausführenden Personal.

      In Gesellschaften, in denen der Staat nicht in der Lage ist, sein Gewaltmonopol durchzusetzen, gibt es typischerweise kein Mehr an körperlicher Unversehrtheit als in diesem Land.

  • Ein Teil der Schuld liegt doch bei dem Anwalt, die junge Frau mag eine Entwicklungsverzögerung haben, der Anwalt hätte sie aber dennoch besser vorbereiten können anstatt Spitzfindigkeiten zu thematisieren. Gerade die teilweise widersprüchlichen Aussagen der Polizisten lassen doch darauf schließen, dass diese ihre subjektive Erinnerung berichteten und keine Absprache getroffen haben.

  • Nö. Das Thema hier im Artikel ist die (imho überzogene) Strafe gegen die Frau im Forst.

    Das Sie eingesehen haben falsch zu liegen mit ihrer Behauptung, Wohlleben sei ungestraft davongekommen reicht mir als Ergebnis.

    Für die Frage wie das A... besser davongekommen wäre als die 10 Jahre suchen Sie sich doch bitte einen anderen Suppenkasper.

    • @Rudolf Fissner:

      Unser Thema war skandalöses Verhalten von Richtern in Deutschland. Im Fall Wohlleben steht fest: Urteilsverkündung und sofortige Freilassung. Ergo muss es eine Art Freispruch gegeben haben. Für Ihre Vermutung, dass dieser Freispruch mit der Länge der U-Haft zusammenhängt, fehlt mir die Evidenz. Was ich sehe ist: Urteilsverkündung und sofortige Freilassung.



      Mit den Richtern stimme ich nur in dem Punkt überein, dass keine Fluchtgefahr bestand. Wieso flüchten? Wo sonst wird einem Beihilfe zum Mord in 9 Fällen nachgewiesen und gleich raus unters Volk, inzwischen als gefeierter Held der Szene.

      • @Renate:

        Heute wieder etwas gelernt! Ich hätte ein Strafmaß von 10 Jahren nicht als Freispruch gewertet, aber so unterschiedlich können also Wahrnehmungen sein.

      • @Renate:

        Nö der Einstig beim "Wir" war ihre absurde Behauptung Wohlleben wäre mit den 10 Jahren Freiheitstrafe ungestraft davongekommen.

      • @Renate:

        Einfach mal "Urteil Wohlleben" googlen.

        Wohlleben wurde zu zehn Jahren verurteilt, von denen er an die sieben bereits in U-Haft abgesessen hat. Da das Urteil aber noch in Revision, also nicht rechtskräftig ist, könnte man ihn bis zum Revisionsurteil allenfalls weiter in U-Haft lassen. Dafür bräuchte es aufgrund er Unschuldsvermutung weiter spezielle Gründe. Die sah das zuständige Gericht nicht mehr als gegeben an, weshalb er - vorerst - wieder auf freiem Fuß ist.

        Mehr dazu z. B. hier:



        www.tagesschau.de/...aftbefehl-101.html

        Nix Freispruch.

        • @Normalo:

          Schauen Sie weiter unten, das wissen wir alles schon. Worum es hier ging ist das Verhalten der Richter und das verhängte Urteil, das die sofortige Freilassung zur Folge hatte. Auch wenn er zu hundert Jahren verurteilt worden wäre, läuft diese sofortige Freilassung auf eine "Art Freispruch" hinaus.

          • @Renate:

            Sie haben noch nie einen U-Knast von innen gesehen, kann das sein? Anders kann ich mir diesen Mangel an Augenmaß nicht erklären.

            Wer über 6 Jahre (also richtige Menschenjahre) hinter Gittern gesessen hat und danach bescheinigt bekommt, dass ihm das Recht geschah, der ist sicher NICHT "sowas wie freigesprochen".

            • @Normalo:

              Im Ergebnis ist und bleibt es einem Freispruch im wesentlichen gleich: der Mann läuft wieder frei rum (und stellt in aller Wahrscheinlichkeit eine extreme Bedrohung dar). Was ihm da im Nachhinein über seine Jahre in U-Haft bescheinigt wird interessiert niemanden, am wenigsten wohl ihn selber.

              • @Renate:

                Ist für Sie Alles außer "lebenslänglich" - möglichst noch mit Sicherungsverwahrung - ein Freispruch (dann ist ja das Eule-Urteil auch nicht der Rede wert... ;-))??

                Der Staat darf einen Verbrecher halt nur soundsolange einsperren. Und im Fall Wohlleben hat er das für etliche Jahre schon getan. Davon abgesehen darf er auch nur RECHTSKRÄFTIG Verurteilte einsperren - was Wohlleben nicht ist -, oder solche, bei denen U-Haft-Bedingungen erfüllt sind (hier bislang: Fluchtgefahr) - was bei Wohlleben auch nicht mehr der Fall ist. Einfach so wegsperren wäre nicht rechtsstaatlich.

    • @Rudolf Fissner:

      War @Renate

  • Richter dürfen nicht mit Wut urteilen.



    Parteiisch ist die Justiz in dieser Thematik schon lange:



    So lief es seit 1950 mit all den Klagen der Bewohner_innen in den Dörfern, die RWE abgebaggert hat, mit den Klagen gegen Staublungen und andere Gesundheitsschäden.

  • 7G
    7648 (Profil gelöscht)

    @nrw, mal so spontan noch:

    www.dbstrom.de/

  • Und das hätte eine MELDUNG eines (meines) Beitrages sein sollen, kam aber als Kommentar.

  • @Virilio, nehmen wir mal ein Rechtsradikaler beleidigt einen Flüchtling, tritt ihn mit dem Fuß gegen die Beine. Dann wenn die Polizei ihn festnehmen will leistet er Widerstand. Der Mann zeigt dann vor Gericht keine Reue, schweigt zu der Tat und nennt dann seine Idendität nicht. Wie sollte "der ehemalige faschistische Staat" entscheiden. Bewährungsstrafe?

    In Dortmund sind vollkommen Zurecht schon Nazis wegen Körperverletzung in den Knast gekommen So ist das in einem Rechtsstaat. Es gibt und darf vor Gericht keine Urteile nach politischen Ansichten geben Das wäre Willkür.

  • Da hat eine Frau Polizisten getreten, das nennt sich gefährliche Körperverletzung, Ausserdem hat sie Polizisten beleidigt und Widerstand gegen ihre Festnahme geleistet.

    Und was soll das Gericht zu ihrer Entlastung finden. Ist sie geständig, zeigt sie Reue, nein sie nennt noch nicht mal ihre idendität. Da kann ein Gericht nicht anders entscheiden.

  • Interessant auch, dass trotz richerlichen Befindens einer "Entwicklungsverzögerung" der Richter Eule nach Jugendrecht (!) 9 Monate einknasten lässt. Nach Jugendrecht sollte so etwas strafmildernd ausfallen. Hier ist es offenbar egal bzw. wird als strafverschärfend ausgelegt. Die Wertungen als Gesinnungsjustiz und Rechtsbeugung kann ich nur allzugut nachvollziehen.

  • Der Richter macht halt auch nur seinen Job in diesem "unserem" rechten Staat, dem sog. Rechts-Staat!

    Ist dann doch ein Unrechtsstaat, der sowas zulässt, wenn das Urteil nicht von der Revision kassiert wird. Und das kann dauern, ÜBEL!

    Die Gerichte nehmen in letzter Zeit immer mehr den Auftrag wahr, die willfährige Konzern-Politik zu bestätigen, anstatt dem GG zu entsprechen.



    Einigen dämmert's zumindest, das ist gut. Den ARMLEUCHTERN will es nicht dämmern, die haben Ideologie.

    Freiheit für Eule!!

  • Ekelhaft, wie sich hier die rechten Trolle tummeln. Fehlt nur noch einer der fordert, die Eule müsse mal windelweich geprügelt werden oder schlimmeres.



    Obrigkeitshörigkeit, Duckmäusertum und faschistoide Gesinnung sind eben einfach nicht auszurotten. - Im Gegenteil, sie sind wieder heftig auf dem Vormarsch.

    • @Flipper:

      Wir leben in einem Rechtsstaat und dies ist ein rechtmäßiges und faires Urteil. Ich verstehe ihr Problem nicht.

      • @Lennard Meyer:

        Kommentar entfernt wegen pauschaler Diffamierung. Die Moderation

        • @Kunz:

          Sie scheinen emotional aufgebracht. Eule kann Widerspruch einlegen oder irre ich mich? Unterlassen Sie bitte in Zukunft ihre wirren Unterstellungen - Danke!

          • @Lennard Meyer:

            Finden Sie nicht, dass das Urteil gegen "Eule" an die Gesinnungsjustiz eines totalitären Staats erinnert?

            • @Kunz:

              Nein, finde ich nicht. Eule hat die Möglichkeit in Revision zu gehen. Das ist hier in Deutschland tatsächlich möglich.



              Der Vergleich zu einem totalitären Staat ist jenseits der Vernunft.

      • @Lennard Meyer:

        Also sorry, fair geht nun wirklich anders. Mal wieder Stichwort: Verhältnismäßigkeit.



        Ts, ts, ts, ts …



        Rechtsstaat ja, aber was ich neulich "gelernt" habe, heißt "Rechtsstaat" ja nicht "gerechter Rechtsstaat". Mal drüber nachdenken… ich verstehe @Flippers Problem sehr wohl.

        • @Frau Kirschgrün:

          Gerechtigkeit ist halt subjektiv. Wenn Sie auch Lennards Meyers Standpunkt verstehen können, sind Sie da einen entscheidenden Schritt weiter... :-)

          • @Normalo:

            Sie merken aber schon, dass hier getrollt wird, dass sich die Balken biegen…



            Sie lieben den Paternalismus schon sehr…

          • @Normalo:

            Wow, was ist das denn? Bisher dachte ich immer, Normalo bemüht sich innerhalb seiner eng gesteckten Grenzen irgendwie fair zu sein. Aber jetzt tun sich ja Abgründe auf. Es ist doch ziemlich klar, dass diese beiden jungen Frauen, die Trommlerin und Eule, ein irres Pech hatten, dass sie an diesen Kerl geraten sind. War bei einigen Prozessen von Aktist*innen dabei und es war gewöhnlich so, dass bei widersprüchlichen Aussagen zugunsten der Angeklagten entschieden wurde. Durfte sogar erleben, wie Polizist*innen von Richter*innen richtig in die Mangel genommen wurden ("So wie Sie es schildern, kann es ja gar nicht gewesen sein"). Dieser Königsfeld hingegen wollte offensichtlich nur einen auf dicke Hose machen, abschrecken, einschüchtern, zeigen wer das Sagen hat. Amtsmissbrauch nennt man so was.

            • @Renate:

              Zur Fairness gehört zwingend, die andere Seite zu sehen und auch verstehen zu wollen. Es dürfte tatsächlich eine Menge Menschen außer Herrn Königsfeld geben, die dieses Urteil gerecht finden - weil Gerechtigkeit nunmal Ansichtssache ist. Es ging mir nur um dieses Bewusstsein, dass Gerechtigkeit etwas Ideelles ist und die Tatsache, dass jemand eine andere Auffassung davon hat, was sie ausmacht, ihn nicht weniger idealistisch macht. Auch deshalb gibt es Demokratie - damit nicht EINE Auffassung von Gerechtigkeit für absolut erklärt werden kann.

              In der Realität ist dieses Urteil vor Allem an rechtlichen Maßstäben zu messen, und ob es die erfüllt, kann man ohne weiteres diskutieren. Mir scheinen einige der zitierten Äußerungen aus der Urteilsbegründung auch fragwürdig. Aber ich war weder dabei noch bin ich ein Experte für Jugendstrafrecht, der hier per Ferndiagnose eine gewichtige Meinung absondern könnte - und weiß das auch, WEIL ich Jurist bin. Also lasse ich es. Auch das gehört für mich zur Fairness.

              • @Normalo:

                Ich denke, kein rational denkender Mensch wird diese Königsfeld-Urteile als gerecht bezeichnen. Ich erinnere auch nochmal an das Urteil gegen die junge Frau, die ausschließlich wegen fortdauernden Trommelns zu 9 Monaten Haft verurteilt wurde. Aber ja, eine Menge Armleuchter werden an diesen Urteilen ihre helle Freude haben. Diese Freude lässt auf einen schlechten Charakter schließen und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.

                • @Renate:

                  Stellen Sie sich einfach vor, der politische Hintergrund wäre umgekehrt: Der "Hambi" ein rechter Aufmarsch und "Eule" eine hasserfüllte Glatze, die (ohne selbst vorher wirklich volksverhetzende Parolen gerufen zu haben) einen polizeilichen Platzverweis nicht befolgen will, sich dann wehrt und die Polizisten als "Rassenschänder" beschimpft, wenn man ihn packt und wegschleift, und nachher vor Gericht keinerlei Einsicht oder Kooperation zeigt. Würden sich da 9 Monate auch so total grotesk anfühlen?

                  "Rational" ist der politische Hintergrund nämlich ein Neutrum. Dem Gesetz ist es grundsätzlich mal egal, welche Ideale ein Straftäter bei seiner Tat verfolgt. Here politische Ziele geben niemandem Sonderrechte, unmenschliche Ziele führen nicht zum Rechtsverlust. Das ist (u. a.) mit der Augenbinde gemeint, die die gute Tante Justitia immer trägt.

                  Ob man sich über so ein Urteil hämisch freut oder nicht, mag in der Tat Charakterfrage sein, aber da werfe den ersten Stein, wer ohne Spnde ist (siehe oben, Thema "eingesperrte Glatze"). Grundsätzlich ist es aber auch da subjektiv, was man als "schlechten Charakter" bezeichnet. Man könnte(!) zum Beispiel sagen, dass jemand, der sich einbildet, auf Menschen herabblicken zu dürfen, weil sie anderen Idealen folgen als er selbst, auch ein charakterliches Problem hat.

                  • @Normalo:

                    9 Monate Haft empfände ich auch in Ihrem Beispiel als grotesk.



                    Im übrigen kann ich nur hoffen, dass die von Ihnen so geschätzten Augenbindenjuristen eher die Ausnahme sind. Eine Unterschriftenfälschung zur Rettung eines Menschen vor der Abschiebung ins Vernichtungslager, eine Unterschriftenfälschung um sich die Ersparnisse eines bedürftigen Menschen zu erschwindeln: hehre oder weniger Ideale hin oder her, in beiden Fällen eine Unterschriftenfälschung, also die gleiche Strafe. Ist ja auch alles relativ, kann man ja alles so oder so sehen, nicht wahr?

                    • @Renate:

                      Vernichtungslager - hängt es bei ihnen.

                      Aber lassen sie mich raten: Das wird man doch noch sagen dürfen.

                    • @Renate:

                      "9 Monate Haft empfände ich auch in Ihrem Beispiel als grotesk."

                      Ich nicht. Wohl zu viel, aber nicht grotesk.

                      Was Ihre (unvermeidliche?) Abdrift in den Nazi-Vergleich und die Urkundenfälschung betrifft: In der traurigen Realität wäre wohl die falsche Unterschrift zur Verhinderung der Deportation ins Vernichtungslager nochmal deutlich schwerer bestraft worden. Wer schon Vernichtungslager betreibt, wird absehbar auch drakonischer gegen Leute vorgehen, die diesen Betrieb stören, als gegen welche, die es "nur" auf das Geld Anderer abgesehen haben.

                      Im heutigen Deutschland sollte hingegen der Deportationsretter straflos - eher noch mit Auszeichnung - davonkommen, weil er mit seiner Tat einen menschenrechtswidrigen Angriff auf das Leben der potenziellen Vernichtungsopfer verhindert hat. Das geschähe wohlgemerkt aufgrund der Nothilfesituation, nicht irgendeiner löblichen politischen Einstellung. So einen Freispruch gäbe es auch für einen überzeugten Nazi, der nur speziell für die konkreten Opfer ein weiches Herz hat.

                      • @Normalo:

                        Sie reden wie so oft am Thema vorbei. Gut, Ihnen fehlt vielleicht die Vorstellungskraft, aber setzen Sie gerne ein beliebiges Beispiel Ihrer Wahl ein. Also nochmal: Eine Unterschriftenfälschung um ein Lebewesen zu schützen, ohne dass ein anderes Lebewesen dabei zu Schaden käme versus eine Unterschriftenfälschung um sich die Ersparnisse eines bedürftigen Menschen zu erschwindeln: hehre oder weniger Ideale hin oder her, in beiden Fällen eine Unterschriftenfälschung, ...

                        Gerne dürfen Sie sich auch noch zu dem Fall der Trommlerin äußern. (An alle Leser: schaut mal auf die ROR-website (www.rhythms-of-resistance.org) und geht mal zu einem Treffen in eurer Nähe.)

                        • @Renate:

                          Sorry, aber wie Sie es auch drehen, die Vergleiche hinken nunmal. Entweder ich schütze mit meiner Tat ein andernfalls rechtswidrig gefährtetes Rechtsgut, oder ich bin strafbar. Vielleicht kann eine mangelnde Absicht, jemanden zu schädigen, noch mildernd berücksichtigt werden. Aber bei einem bleibt es: Politische Ziele haben gefälligst NICHTS in der Strafzumessung verloren.

                          Zur Erklärung: Das Strafrecht ist ein Eingriffsrecht des Staates in die Rechte der Bürger - je höher die Strafe desto tiefer der Eingriff. Das heißt, dass mildernde Umstände richtig formuliert eigentlich "weniger belastende" sind. Würde man hier mildernde Umstände wegen positiv besetzter politischer Ziele berücksichtigen, hieße das umgekehrt nichts anderes, als das negativ besetzte politische Ziele dem Staat einen höheren Eingriffsrahmen geben. Dann wären wir beim politisches Gesinnungsstrafrecht. Das wollen Sie nicht (s. "Eule"), und das will ich auch nicht.

                          Oder wollen Sie es doch, aber bitteschön nur für die ANDEREN Gesinnungen?

                          Und nein, die Trommlerin ist mir jetzt zu weit OT.

                          • @Normalo:

                            Gesinnung? Die anstehende Klimakatastrophe ist Ihnen wohl nicht bewusst, oder aber egal, weil wenn es hier richtig extrem wird, Sie ja eh schon längst nicht mehr unter uns weilen. Jedenfalls sollten wir alle Eule und den anderen Aktivist*innen dankbar sein, dass sie nicht einfach nur tatenlos zuschauen. Hut ab vor diesen Menschen!



                            Schade, dass Sie sich weigern den Fall der Trommlerin zu kommentieren: immerhin derselbe Richter, dessen Verhalten doch hier zur Debatte steht.

                            • @Renate:

                              Ja, Gesinnung - oder politischer Inhalt oder globales Ziel oder was auch immer.

                              Mir reicht der eine Fall aus, in dem Sie offenbar Privilegien für Straftäter reklamieren, nur weil die die "richtigen" Ziele verfolgen. Ich finde aktiven Klimaschutz klasse, aber Gesetze gelten halt für ALLE. Wer meint er (oder seine persönliche causa) ist wichtiger als das Gesetz, muss eben auch die allergische Reaktion des Rechtsstaats mit gleicher Gelassenheit abschütteln, wie er es vorher mit der Bindungswirkung des Gesetzes getan hat.

                              Wenn sich dagegen Jeder seinen Reim darauf macht, welches politische Ziel höher steht als die Rechtsordnung, dann herrscht Willkür. Dann gibt es im Land genau so viele Rechtslagen wie es politische Meinungen gibt. Dann wird halt - überspitzt ausgedrückt - in BaWü eingesperrt, wer seinen Müll nicht richtig trennt, in Sachsen, wer mit zu dunkler Hautfarbe auf dem Biodeutschen-Lokus erwischt wird, und im Frankfurter Westend, Berlin-Grunewald oder den Villendörfern am Tegernsee, wer sein Einkommen voll versteuert...

                              Sie sehen doch allein am Beispiel dieses "Eule"-Urteils und ihrer eigenen Reaktion darauf, wie pervers Strafrecht wird, wenn der Richter den Eindruck erweckt, politisch zu urteilen. Wie können Sie dann genau das (nur in umgekehrter Richtung) fordern?

                              • @Normalo:

                                Sorry, ich kann Ihren Ausführungen hier nicht mehr recht folgen aber freue mich jedenfalls, dass Sie aktiven Klimaschutz klasse finden. (Hab mich bei Ihnen also doch nicht völlig verschätzt.) Mein Tipp für Sie ist tatsächlich sich so einer Trommelgruppe anzuschließen und dann bei Demos mitzulaufen. Und falls es dann zu einer Verhaftung und einem Verfahren kommen sollte, wünsch ich Ihnen ganz ehrlich, dass Sie nicht an den Königsfeld geraten.

                                • @Renate:

                                  Sie haben aber schon realisiert, dass auch bei der Frau aus dem Walde, die im März wider frei sein wird, die Die Untersuchungshaft mit angerechnet wird und nicht, wie Sie es offensichtlich gerne hätten, die Strafe noch mal exstrastaatshart oben drauf gesetzt wird?

            • @Renate:

              Da bin ich ganz bei Ihnen.

          • 8G
            81331 (Profil gelöscht)
            @Normalo:

            ...Gerechtigkeit?



            Wer kann schon von einem (vormals) faschistischem Staat so etwas wie 'Gerechtigkeit' erwarten?!

          • 8G
            81331 (Profil gelöscht)
            @Normalo:

            ...Gerechtigkeit?



            Wer kann von einem (vormals) faschitischem Staat schon Gerechtigkeit erwarten?!

            • @81331 (Profil gelöscht):

              BRD = DDÖR = Nationalsozialismus? Pseudolinke Gleichsetzungen?

            • @81331 (Profil gelöscht):

              Jemand, der in die Menschen vertraut, die hier und heute in diesem Staat das letzte Wort zum Thema Gerechtigkeit haben - seinen Mitbürgern und sich selbst. Auch Sie scheinen unter "Gerechtigkeit" eine objektive Konstante zu verstehen, die manche kennen und der Rest noch lernen muss. Das ist sie nicht - bzw. das ist sie subjektiv für jeden Einzelnen, aber jeder Einzelne hält sich selbst für den, der sie begriffen hat.

            • @81331 (Profil gelöscht):

              Der Vergleich des heutigen Deutschlands mit dem NS-Regime ist realitätsfremd.

              • @Lennard Meyer:

                Mensch bedenke die Kontinuitäten, wie z.B. hier wiedergegeben:



                "„Die Kriegsverbrecherlobby“



                Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden europaweit NS-Kriegsverbrecher inhaftiert und verurteilt. Die meisten kamen bereits nach wenigen Jahren frei. Für die übrigen setzten sich hochrangige deutsche Politiker, bis hin zu den Bundeskanzlern Brandt und Schmidt, ein."



                www.deutschlandfun...:article_id=439746

                • @Uranus:

                  Die basteln sich Kontinuitäten zusammen. Die Frau ist keine Nationalsozialistin und möchte sicherlich auch nicht wie Kriegsverbrecher nach dem Kriege gleich behandelt werden oder mit ihnen verglichen werden.

                  • @Rudolf Fissner:

                    Wenn Nazis nicht verurteilt wurden oder alsbald wieder frei waren, heißt das oft auch, dass sie in der BRD an entsprechenden Stellen weiterarbeiten konnten. Sei es im auswärtigen Amt



                    de.wikipedia.org/w...sw%C3%A4rtiges_Amt



                    als Ministerpräsident



                    de.wikipedia.org/wiki/Hans_Filbinger



                    oder ...

                    • @Uranus:

                      Und welchen Zusammenhang sehen Sie mit ihrem Namedropping zum aktuellen Fall. Wo sind da ihre Nazis?

                      Hat Filbinger hier seine Finger im Spiel. Ist das Auswärtige Amt involviert? Ist das ganze vielleicht von alten DDÖR Nazis (auch dort arbeiteten sie weiter!) gesteuert?

                      P.S. Der Anarchismus: Gibts da schon ne Aufarbeitung, wer da so alles Unterschlupf gefunden hat? Das AA hat solche Aufarbeitung (unter Fischer noch) ja hinbekommen. Nationalanarchisten laufen da ja bei euch auch herum de.wikipedia.org/w...ationalanarchismus

                      • @Rudolf Fissner:

                        Ach, Herr Fissner, lesen Sie die Kommentare doch mal genauer. Mal wieder etwas kurzatmig unterwegs heute?

                        • @Uranus:

                          Abgesehen davon, dass ich Ihren NS-Vergleich (und auch alle in der Diskussion vorab angebrachten NS-Vergleiche) für überaus unangebracht erachte, muss ich hier in der Thematik einmal einhaken und gegen Sie sprechen: Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das NS-Regime vollständig entmachtet, die strafrechtliche Verfolgung lag vorerst vollständig bei den Siegermächten, somit sind die juristischen Fehler, die gemacht wurden, vor allem denen vorzuschreiben. Des Weiteren stimmt es zwar, dass durchaus viele Verbrecher nicht oder nur unzureichend bestraft wurden, jedoch darf man auch nicht die Strafen vergessen, die vollständig durchgeführt wurden; Hunderte Kriegsverbrecher wurden nach dem Krieg zum Tode verurteilt, die meisten Urteile auch vollstreckt. Es wurde aktiv gegen das Verbot der Todesstrafe gestimmt, um die Hinrichtung von NS-Verbrechern zu gewährleisten. Viele weitere tausende bis hunderttausende Soldaten, Offiziere, Ärzte und andere, die sich während des Krieges Straftaten schuldig gemacht hatten, wurden Jahrzehnte lang eingeknastet und kamen teilweise nie wieder frei. Das wollte ich hier nur mal angebracht haben.

                          Was die Thematik Gerechtigkeit, Rechtsspruch und Rechtsstaat angeht bin ich hier ehrlich gesagt zu mindestens 95% bei @Normalo

                        • @Uranus:

                          Nö nix kurzatmig, eher amüssiert über politisches Kaffesatzlesen.

                          Ich habe Sie nur gefragt, wass ihr Nazi-Assoziationsblaster mit dem Urteil zu tun hat und ob Sie brauntechnisch auch vor der eigenen (National) anarchistischen Tür putzen.

  • Diese Frau hat ihre gerechte Strafe bekommen. Die Wut des Richters ist



    angesichts ihres Verhaltens nur all zu verständlich. Ich hoffe für sie, dass sie ihren moralischen Kompass noch gedreht bekommt. Gott möge sie schützen.

    • @Lennard Meyer:

      So so die Wut des Richters ist also verständlich ? Ich dachte der soll professionelle Distanz waren ! Aber sie hätten bestimmt auch nichts gegen andere politische Urteiloe solange sie nur nicht gegen Rechts fallen !

      • @Berhard Bendler:

        Menschlich ist die Wut verständlich-ja! Natürlich! Genauso natürlich ist es, dass der Richter neutral bleiben muss. Er hat sein Urteil ausreichend begründet. Urteile sollten genauso unabhängig von den politischen Motiven aller Beteiligten sein, um noch mit einem letzten Satz auf ihre abstruse Andeutung einzugehen.

        • @Lennard Meyer:

          "Wut", "neutral" - was denn nun? Haben Sie den Artikel und die zitierten Aussagen des Richters überhaupt gelesen? Was ist da unabhängig und neutral?

          • @Uranus:

            Zustimmung.



            "Was ist da unabhängig und neutral?"



            Nichts. Das ist Gesinnung in Reinform und Unverhältnismäßigkeit, m. E.



            Dieses Profil "Lennard Meyer" gibt es übrigens erst seit heute… auf den Namen klicken und nachsehen… ; )



            Troll, Troll, Troll – Gerechtigkeit wär' toll.

            • @Frau Kirschgrün:

              Richtig, ich habe mich gestern angemeldet. Sind Sie auch ein Troll, weil Sie sich zum Zeitpunkt X angemeldet haben? Man/Frau kann sich die Argumentation auch leicht machen, bzw. auf die Argumente im Zweifelsfall komplett verzichten und sich seinem Bias hingeben.

              @URANUS: Das Urteil wurde begründet und zwar nicht mit Emotionen. Eule hat das Recht in Revision zu gehen. Ich verstehe das Problem immer noch nicht.

              • @Lennard Meyer:

                Also:



                Der Richter macht das Urteil zum einen von Prozessbeobachter*innen abhängig:



                "„Dieses Urteil ist auch ein Verdienst der hier anwesenden Sympathisanten“, so der Richter."



                Deren Verhalten legt er als strafverschärfend für die Angeklagte aus. Er richtet also nicht allein aufgrund der Tatvorwürfe ihr gegenüber.



                Dann bezieht er die politische Haltung, der Angeklagten mit ein. Das ist Gesinnungsjustiz.



                "die Frau hege zudem „staatsfeindliche Ansichten“"



                Er urteilt nach Jugendrecht, meint selbst eine "Entwicklungsverzögerung" festzumachen und dennoch zu 9 Monaten bei der widersprüchlichen Beweislage.



                "Unklar blieb, wie sie am Oberkörper fixiert und gefesselt auf dem Boden liegend mit ihren amtlichen 1 Meter 70 einer stehenden Beamtin so dicht am Kinn vorbei getreten haben soll, dass diese beim umgekehrten Versuch, Kontakt zum Körper des Gegenüber aufzubauen, den Luftzug gespürt haben wollte."



                Obgleich gerade bei jungen Strafttäter*innen das Prinzip der Resozialisierung gilt, greift er sogleich zur Jugendstrafe, meint, in die Glaskugel gucken zu können und verneint Veränderungschancen:



                "Nein, bei Eule sei „kein rechtschaffener Lebenswandel zu erwarten“, stattdessen „neue Straffälligkeiten“.

            • @Frau Kirschgrün:

              Aja, da guckte ich nicht nach. Danke für den Hinweis.

              • @Uranus:

                Bin da wohl einer Fehlinformation aufgesessen…

  • nicht nur die taz informiert über EULE, sondern auch due DNN. Ist allerdings eine Zeitung aus Dresden in Sachsen.



    Die Aussage mit der Hängematte kommt nur vom Verteidiger von EULE, jetzt kann natürlich gesagt werden, alle anderen Zeugen lügen. Wahrheit, wo bist du ?

  • "…die Gewalt gegen unsere Polizei relativieren."



    Wer wurde denn gewalttätig? Die Polizei? M.E. ja – und zwar unverhältnismäßig.



    Eule lag in der Hängematte.



    Könnte es sein, dass Sie Ursache und Wirkung verwechseln, ganz davon zu schweigen, dass Sie Verhältnismäßigkeit auf Staatsseite für vernachlässigbar halten?!







    "Gut so."



    Nein, nicht gut. Gar nicht gut. Dieses Urteil wurde m. E. am GG "vorbei" gefällt – wie auch an einigen anderen Gesetzen.

    • 8G
      81331 (Profil gelöscht)
      @Frau Kirschgrün:

      ...die Frau lag in der Hängematte, also haben wir hier eindeutig einen Fall von 'psychischer Gewalt' gegenüber den Polizeibeamten. Ist doch klar, die Polizei musste für den Staat, für RWE, die Drecksarbeit machen, und diese Frau ruht sich aus ; )

      • @81331 (Profil gelöscht):

        Sie haben Recht – so geht's einfach nicht. ; )

    • @Frau Kirschgrün:

      War für



      @Konstantin Tremmel, 19.02.2019, 18:54

  • Lex Hambi. 👎 👎 👎 .



    Offenbar gibt es sehr gute Gründe gegen die verschärften Polizeigesetze zu sein… denn:



    Auf



    www.jungewelt.de/a...gestellt-wird.html



    ganz ohne Verschwörungstheorie!



    "Die Landesregierung aus CDU und FDP begründete die Gesetzesverschärfungen mit einer zunehmenden Terrorgefahr. Wie glaubwürdig ist das vor dem Hintergrund der aktuellen Repression?



    Glaubwürdig war das nie, trotzdem haben sie dieses Argument vorangestellt. Innenminister Herbert Reul, CDU, hat Terror und Anschläge immer wieder genutzt, um die Debatte in seine Richtung zu manipulieren. Aber es tritt genau das ein, wovor monatelang gewarnt wurde. Die ersten bekannten Fälle richten sich gegen Menschen, die sich für eine lebenswerte Zukunft einsetzen und gegen den Konzernriesen RWE protestieren. Das Innenministerium hat aber nun auch die Strategie geändert und gibt offen zu, dass es genau diese Fälle sind, für die sie die neue Befugnis für die Polizei eingeführt haben."



    - 5 Tage Haft statt 12 Stunden (egal bei welchem Vorwurf oder Straftatbestand)



    - kein Anwalt



    - Polizei hat so getan, als müsse sie Gefahren abwehren



    Das ist m. E. eindeutig Willkür und hat mit einer Demokratie oder gar einem Rechtsstaat nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun.

    • @Frau Kirschgrün:

      Frau Kirschgrün, wenn das Willkür ist oder Polizeistaat, haben Sie die Möglichkeit, per Gericht dagegen zu klagen. Das machen alle, die mit irgendwas/-wen nicht einverstanden sind, siehe die Kieler vollverschleierte Studentin. Und das Schöne ist, der Rechtsweg steht allen offen, also nur zu.

      • @schoenerrhein:

        Da haben Sie recht, aber warum werden wir "so" regiert, dass wir für jeden "Pfurz" erst die höchsten Gerichte anrufen müssen?! Die sollen einfach mal das GG durchlesen und sich dann entsprechend "zum Wohle des deutschen Volkes" – und zwar des gesamten deutschen Volkes – benehmen!



        Für mich fühlt sich das manchmal schon wie Krieg gegen die eigene Bevölkerung an, anstatt dass die da oben sich um das Gemeinwohl kümmern…

  • Was soll die Lüge von „ungestraft Nazimördern Waffen beschaffen kann„

    „Am 11. Juli 2018 wurde Ralf Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Am 18. Juli 2018 wurde Wohlleben nach sechs Jahren und acht Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gericht sah ebenso wie die Bundesanwaltschaft angesichts der maximal noch zu verbüßenden Haftdauer von drei Jahren und vier Monaten keine Fluchtgefahr mehr.“ de.wikipedia.org/w...#NSU-Unterstützung

    • @Rudolf Fissner:

      Die Untersuchungshaft ist nicht Teil der Strafe. Er wurde nach der Urteilsverkündung, Beihilfe zum Mord in 9 Fällen, tatsächlich sofort auf freien Fuß gesetzt, weil keine Fluchtgefahr bestand. Die Gefahr, dass er weiter mordet, ist natürlich zu vernachlässigen, da er es ja eher nicht auf die Bundesanwaltschaft oder Sie abgesehen hat. Er hat tatsächlich ein Gefühl der Reue nicht einmal vorgetäuscht, warum auch, geht doch auch so.



      Meanwhile soll Eule wegen nichts und wieder nichts weiter im Knast sitzen, bei verbleibenden 4 Monaten besteht natürlich Fluchtgefahr.

      • @Renate:

        Und wo biegt man sich mit solchen groß tönenden Behauptungen die Gesetze entgegen StVollstrO zusammen, so daß die Untersuchungshaft nicht angerechnet wird?

        • @Rudolf Fissner:

          Die Untersuchungshaft wird angerechnet, kann aber logischerweise nicht Teil der Strafe sein, die ja noch garnicht verhängt wurde. Auch dem Freispruch geht oft eine Untersuchungshaft voraus, wäre diese in Ihrer Welt denn auch Teil der Strafe?

          • @Renate:

            Schön, Sie fangen an sich zu winden bei ihren Begründungen und fangen an mit rhetorischen Fragen.

            Nun erzählen Sie mir noch wieso 6 Jahre angerechnete Untersuchungshaft für Sie unter "ungestraft" fallen.

            • @Rudolf Fissner:

              Gut. Ein letzter Versuch. Der Eintrag von "Strafe" im Duden:



              "etwas, womit jemand bestraft wird, was jemandem zur Vergeltung, zur Sühne für ein begangenes Unrecht, eine unüberlegte Tat (in Form des Zwangs, etwas Unangenehmes zu tun oder zu erdulden) auferlegt wird."

              Wohlleben wurde eine solche Strafe am 11. Juli 2018 auferlegt. Erst da ging die Strafe los. Was danach wie verrechnet wird steht auf einem anderen Blatt.

              Aber kommen wir zum wesentlichen Punkt: auch 6 Jahre Knast für Beihilfe zum Mord in 9 Fällen wäre eine lächerlich geringe Strafe im Vergleich zu 9 Monaten Haft für Trommeln oder für Eules angebliches "Verbrechen". Da waren mehrere tausend martialisch aufgemachte Polizisten im Wald, mit Helmen, Schildern, Schlagstöcken, Pfefferspray, und dann diese völlig unbewaffnete junge Frau, die niemanden verletzt hat. Es ist einfach nur krank.

              • @Renate:

                Ob die Strafe zu gering gewesen ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Sie behaupteten stumpf, dass er ungestraft davongekommen sei. 6 Jahre sind aber, ob nun zu wenig oder nicht, bestimmt eines nicht: „ungestraft“.

                • @Rudolf Fissner:

                  Okay, eine letzte konkrete Frage an Sie. Versuchen Sie bitte in Ihrer Antwort direkt auf die Frage einzugehen. Hier ist sie: als am 11. Juli 2018 Wohllebens Strafe verkündet wurde, welches Strafmaß wäre in Ihren Augen glimpflicher gewesen als das tatsächlich verhängte?

    • @Rudolf Fissner:

      War @Renate

  • 7G
    7648 (Profil gelöscht)

    Ergänzung: Und es ist eine Formulierung, die in Richtung "Ständestaat" geht, da müssen die jungen Leute aufpassen.

  • Wenn das alles so falsch war wird es die Revisionsinstanz ja richten.

    Wenn ich mir das Video auf YouTube ansehe, auf dem sich die Ersthelfer beim abgestürzten Aktivisten nach oben mit Schildern schützen mussten, habe ich gewisse Zweifel, ob da was mit der Revision zu heilen ist.

    • @Trango:

      Was bitte hat der abgestürzte Aktivist mit der Eule in der Hängematte zu tun?

  • Kommentar entfernt wegen pauschalen Unterstellungen. Die Moderation

    • @Togijak:

      Ein als Auslöser. Jetzt machen Sie mich aber neugierig.

      Gab jemals einen Zeitpunkt, in dem der Anarchismus / die Szene jenseits der Linkspartei den parlamentarisch demokratischen Staat nicht bekämpft haben?

    • @Togijak:

      Ich hoffe, Sie bleiben uns noch lange erhalten. [...]

      Kommentar gekürzt, bitte bleiben Sie beim Thema. Die Moderation

    • @Togijak:

      Sie hätten doch auch ein anderes Land wählen können.



      Warum wollten Sie das nicht?

      • @rero:

        Gutes Beispiel!

        Rechte glauben anscheinend, der Demokratie sei Genüge getan, solange Andersdenkende noch 'abhauen' dürfen.

        Tatsache ist hingegen, dass zumindest Westdeutsche seinerzeit sehr weich gefallen sind, was einigen den Eindruck vermittelt, sie könnten nach 70 Jahren mit dem ganzen Scheiss wieder von vorne anfangen.

        • 9G
          97287 (Profil gelöscht)
          @Wilfried Kramme:

          Meine Eltern hatten damals eine andere Erfahrung gemacht(vor 73 Jahren). Zuerst mit 6 Personen im Kuhstall,dann zu dritt in 1 Zimmer(darunter wurden Mittwochs immer 1 Schwein geschlachtet) wobei wir natürlich nichts abbekamen. Für meinen Bruder gab es 2 Stoffwindeln. Die Carepakete wurden nur an Einheimische verteilt. Ich kam 1948 immer noch in einer 1-Zimmerwohnung zur Welt.Eine Besserung trat erst 1950/51 ein. 1958 entblödetete sich ein Lehrer die Flüchtlingskinder aufstehen zu lassen. Damit war klar wohin ich mit meinen 10 Jahren gehörte(Pack, geht dahin woher ihr gekommen seid). In den 60er und 70er Jahren waren wir dann die Revanchisten und Zurückgebliebenen)



          Als die Großbürgerlichen 68er zu demonstrieren begannen hatte ich alles durch..Bildungschancen verdanke ich vor allem der SPD und nicht den Grobürgerskindern. Das nur zum weichfallen und Scheiss. Und natürlich engagiere mich in der SPD und laber nicht rum, dazu kann ich auch stehen , und natürlich möchte ich auch Veränderungen die die Gesellschaft mehr zusammenbringen. Es fällt mir kein andere Staat ein, indem es einem so leicht gemacht wird wie in Deutschland. In Schweden und Holland geht es nicht, die können die Deutschen nicht besonders gut leiden und außerdem gibt es da Zuviels Rechte.

    • @Togijak:

      Dann suchen Sie mal ein Land, wo Sie ungestraft Polizisten bei einer Diensthandlung schlagen und treten können. Viel Erfolg bei der Suche!

      • @Lockenkopf:

        Angenommen Sie liegen in einer Hängematte in Ihrem Stadtpark beispielsweise, und die Polizei käme und rupft Sie da raus – Sie würden sich nicht wehren?



        Denn in einer Hängematte zu liegen (es liegt keine bauliche Veränderung vor) ist m. W. dann selbst in D noch nicht verboten.



        Und nochmal Stichwort: Verhältnismäßigkeit.

        • @Frau Kirschgrün:

          Die Polizei hat - gerichtlich bestätigt - aufgrund einer rechtmäßigen Räumungsanordnung geräumt. Wer gegen eine solche polizeiliche Maßnahme Widerstand leistet, macht sich nun mal strafbar, Paragraph 113 StGB. Das wird in jedem anderen Land auf der Welt genauso sein. Und das ist als Ausfluss des staatlichen Gewaltmonopols auch notwendig.

          • @Lockenkopf:

            Es darf also kein Mensch im Wald auf einer Hängematte liegen, wenn die Bu…erei anrückt und ein Papier in der Hand hat?!



            Das glaube ich nicht. Dass die Menschen aus den Hütten rausmussten aufgrund des Papiers (dessen Vereinbarkeit mit dem GG ich immer noch anzweifle, mindestens aber die Verhältnismäßigkeit eines derartigen Vorgehens) ist durch das Vorhandenseins dieses Papier erstmal nachvollziehbar. Aber nicht in einer Hängematte liegen dürfen, das glaube ich nicht.



            Aber da unseren konzernhörigen Regierungen und Politikern ja kein Leben, keine Umwelt un dkein GG mehr heilig zu sein scheint, wundert mich eben auch schon f a s t nichts mehr…

      • @Lockenkopf:

        Suchen Sie mal ein Land, wo man ungestraft Nazimördern Waffen beschaffen kann (Ralph Wohlleben ist längst wieder auf freiem Fuß) aber Umweltaktivisten, die Verantwortung für den Schutz des Planeten übernehmen, für nichts und wieder nichts weggesperrt werden.

  • Köstlich, daß hier fast nur Kenner der Jurispundenz ihre Kommentare abgeben, nur ausgewiesene Experten, die das Strafgesetzbuch usw. hoch und runter beten können. Die Eule ist eine Straftäterin, oder was ist sie ? Eine Heilige geht wohl gar nicht.

    • @schoenerrhein:

      "Die Eule ist eine Straftäterin, oder was ist sie ? Eine Heilige geht wohl gar nicht."



      Darum geht es nicht.



      Niemand sagt, sie sei eine Heilige – eine Mutige, Gerechtigkeits- und Umwelt-Liebende schon.



      ➤ ➤ Es geht um den Rechtsstaat, den kann sich auch ein angeblich unabhängiger Richter nicht hinbiegen wie er's braucht.

    • @schoenerrhein:

      Auf die juristische Bewertung kommt es hier nicht an. Hier reicht die vermeintlich gute Gesinnung, um Straftaten zu rechtfertigen. Man stelle sich mal vor, ein Rechter wäre wg vergleichbarer politischer Handlungen verurteilt worden. Ein Artikel wie oben und die zugehörigen Leserbeiträge wären undenkbar gewesen.

      • @Lockenkopf:

        "Man stelle sich mal vor, ein Rechter wäre wg vergleichbarer politischer Handlungen verurteilt worden."



        Tja, vorstellen kann man sichs ja, nur leider wird es schwierig sein, Fälle zu finden, wo Rechte wegen derartiger Nichtigkeiten eine so hohe Strafe bekommen.

  • Der autoritäre Staat scheut nicht, offen seine Abscheu vor Widerstand und antiautoritärer Haltung zu zeigen und Menschen entgegen seiner eigens aufgestellten Rechtsprinzipien zu verurteilen. Widerlich!



    Solidarität mit Eule!! Hambi bleibt!



    PS. Wer Eule und/oder andere Gefangene unterstützen möchte, oder einfach mehr über sie erfahren möchte, die*der gehe auf die Internetzseite der Unterstützungsstruktur für Gefangene:



    abcrhineland.blackblogs.org/

  • Krass, derselbe Peter Königsfeld, der schon UP III wegen Trommelns ("rhythmische Begleitung einer Straftat") zu 9 Monaten Haft verurteilt hat. Liebt es junge Frauen, die er als aufmüpfig empfindet, für 9 Monate wegzusperren. Wird noch aus Steuergeldern dafür bezahlt, wie auch sein Freund Reul, der gestern alles mit Lügengeschichten in der Presse vorbereitet hat um eine günstige Stimmung für diesen Prozessausgang zu schaffen.



    www.taz.de/Archiv-...869&s=pinkelpause/



    Lass dich nicht unterkriegen, Eule, nicht von diesen ARMLEUCHTERN.

  • Viel zu wenig hat sie bekommen. Hoffe es wird ihr eine Lehre sein.

    • @Meierlein:

      Ihr Nickname passt irgendwie.



      Es gibt rechtsstaatliche Leitlinien an die sich auch Richter halten müssen. Dieses Urteil hat hoffentlich keinen Bestand. Auch muss eine gewisse Verhältnismäßigkeit beachtet werden – von allen Richtern. Und von Kommentatoren hier im Forum.

      • @Frau Kirschgrün:

        Des Meiers Klarname ist Peter Königsfeld, hab ich aus sicherer Quelleerfahren!

        • @Flipper:

          Kann ich nicht beurteilen, aber dieses Profil gibt es erst seit gestern und hat nur zwei Kommentare veröffentlicht…

          Vielleicht trollt er sich ja wieder…

  • Was haben wir anderes erwartet? Schon



    immer wurden unbequeme Leute weggesperrt, ausgesondert, kriminalisiert. Auch in Sachen Gretas



    Schulstreik und der ganzen jungen



    Bewegung geht das so ab. Liebe Leute,



    habt Kraft und Geduld! Auch für euch!

    • @Adriana:

      Greta wurde von einem Gericht zu Gefängnis verurteilt?



      Habe ich was verpasst?

      • @rero:

        "Greta wurde von einem Gericht zu Gefängnis verurteilt?" Nein.



        "Habe ich was verpasst?" Ja.



        Die NRW-Bildungsministerin hat den Schülern in NRW, die am Klimastreik teilnehmen, gedroht, sie durch "Zwangsmaßnahmen" der Polizei in die Schulen zu zwingen (also durch Gewalt). www1.wdr.de/nachri...or-future-100.html

        • @There is no planet B:

          Was ist daran falsch? In Deutschland herrscht Schulpflicht.

          • @Lockenkopf:

            Mit diesem Argument kann frauman alles, aber auch wirklich alles, in die Tonne klopfen, was nach Demonstration oder zivilem Ungehorsam aussieht. Ohne gewisse (kleine) Grenzübertretungen kann in keinem Land der Welt etwas geändert werden, so lange die "Obrigkeit" den Bürgerwillen ignoriert und ignoriert und ignoriert.



            Wie stellen Sie sich das vor? Die da oben sagen, ihr dürft demonstrieren, dafür müsst ihr die Demo aber anmelden, einer muss verantwortlich für diese Anmeldung sein, und dann dürft ihr am Montag, den soundsovielten, von … bis … wütend und aufgebracht sein, aber nur im "Rahmen" – so weit, so üblich in D – und danach machen wir da oben einfach weiter wie bisher – und nochmal so weit, so üblich in D – es ändert sich doch nichts!



            Da können 80 % der Menschen in D gegen S 21 oder gegen Umweltschädigungen aus Profitgier wie im Hambi sein – es juckt diese angeblichen Demokraten an der Macht einfach nicht. Was schlagen Sie also vor, was zu tun ist, um der rasend fortschreitenden Ungerechtigkeit, Umweltzerstörung und Armutsschere des Kapitalismus endlich Grenzen zu setzen? Denn mit dieser Art von Demokratie kommen wir ja wohl nicht weiter. Anders wählen?!



            Dann bitte alle Medien (besonders die BLÖD und inzischen wohl auch die ARD) "abschalten", um die inzwischen selbstverständlich gewordenen Manipulationen auszuschließen.



            Wir stehen am Rande eines Polizeistaates – und das ist noch meine harmloseste Befürchtung.

            • @Frau Kirschgrün:

              Wie kommen Sie darauf, dass die Obrigkeit den Bürgerwillen missachtet? Unsere Regierung wird von den mehrheitlich gewählten Parteien gebildet. Dass die nicht so handelt, wie Sie sich das wünschen, müssen Sie in einer Demokratie schlicht hinnehmen. Wenn Sie Veränderungen erreichen möchten, wählen Sie die Parteien, die Ihre Ansichten teilen, und demonstrieren Sie meinetwegen, was das Zeug hält. Wenn die von Ihnen gewählte Partei allerdings keine Mehrheit erhält, haben Sie das hinzunehmen. Anders kann Demokratie nicht funktionieren. Sie wollen ja auch nicht, dass Rechte Gesetze missachten und Widerstand leisten (wogegen auch immer). Das gilt dann aber für Linke genauso.

              • @Lockenkopf:

                Dazu habe ich mich doch oben ganz klar geäußert. Die Hauptsache ignorieren Sie nur. Macht aber nichts…

  • davon abgesehen, dass die "schädlichen Neigungen" des Jugendstrafrecht eine Nazisprache ist und auch von denen eingeführt wurde und absolut nichts mit dem "Bestimmheitsgrundsatz" jeder demokratischen Justiz zu tun hat..

    Feuer und Flamme für jeden autortären Nazistaat!



    Viel Kraft für Eule!



    Hambi bleibt. Der Kampf geht weiter!

  • Der 20 (4) des GG ist übrigens IMHO das Papier nicht wert, auf dem er draufsteht. Der kam als Zuckerl zum Ausgleich für die Notstandsgesetze 1968 in das GG. Meine nicht maßgebliche Meinung dazu: Das ist ein Dispens von Lenins Bahnsteigkarte für Mühsams Lampenputzer. Für eine Revolution, die den Namen verdient, wird niemand nach einer Genehmigung i.S.d. Art. 20 (4) GG fragen.....

    • @Da Hias:

      Natürlich hat Art. 20 IV in Bezug auf eine wirklich Machtübernahme von Verfassungsfeinden hauptsächlich symbolische Bedeutung, da ein Umsturz immer eine Macht- und keine Rechtsfrage ist. Symbolisch sagt er zwei Dinge aus:

      1. Diese Verfassung verlangt keinen unbedingten Gehorsam der Bürger gegenüber irgendwelchen Machthabern.

      2. Es gibt keine Ausreden mehr für Biedermänner wie Jene, die sich nach dem Krieg auf die formale Legitimität des Nazi-Regimes berufen haben und deshalb "nichts tun konnten".

      Was er NICHT ist, ist eine Rechtfertigung für eine Revolution gegen politische Verhältnisse, die Einem nicht gefallen, oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung selbst (nur zur Erinnerung: Zu der gehört auch der Eigentumsschutz). Alle Hyperbeln beiseite ist die Zahl derer, die die verfassungsmäßige Ordnung tatsächlich beseitigen wollen, weiterhin sehr überschaubar und der Staat auch weiter ganz gut in der Lage, sich selbst gegen sie zur Wehr zu setzen.

  • Ein tendenziöser Artikel und Kommentare, die Gewalt gegen unsere Polizei relativieren. Aber alles Gejammere zerschellt an diesem Urteil, das der Rechtsstaat im Namen des Volkes fällt. Ob es dem geneigte Taz-Leser passt oder nicht. Gut so.

    • @Konstantin Tremmel:

      Nein, Sie sind nicht "das Volk".

  • Was habt Ihr eigentlich alle für ein Problem??



    Für mich noch viel zu wenig ...



    Wer noch nicht mal seinen Namen, Alter usw. sagt ist für mich eine verzogene göre.



    Ihr redet hier von rechtsstaat, aber selbst nicht danach leben wollen.



    Friedliche demonstration dirht anders aus...



    Sie soll gefälligst arbeiten gehn und unserem sozialstaat mal was zurück geben.

    • @Stefan Classen:

      "Ihr redet hier von rechtsstaat, aber selbst nicht danach leben wollen."



      Nun, da muss angemerkt werden, dass es wohl schon auch noch um eine gewisse Auslegung und Verhältnismäßigkeit gehen muss. Das sollten Sie m. E. unbedingt berücksichtigen. Wie schon angemerkt: Verhätnismäßigkeit, Gleichbehandlung aller(! auch der "Großen"), staatliche Interessenlage, usw.



      Alles Dinge, die seit neuestem leider oft auch g e g e n die Bürger des Staates und f ü r die Herrschenden, die Reichen im Staate ausgelegt werden.



      Sollte uns allen das nicht etwas zu denken geben?!



      Geben Sie doch mal



      www.gutzitiert.de/...ft_zitat_9331.html



      ein.

    • @Stefan Classen:

      So sieht aus und nicht anders. Verdient hat sie es auf jeden Fall.

      • @Meierlein:

        Troll, Troll, Troll 👀 – Gerechtigkeit wär' toll.



        Aber das hab' ich ja schon in Bezug auf Ihren anderen Nick geschrieben…. ; )



        Und Frau "Eule" hat es n i c h t verdient, sie hatte das Pech, keinen guten Richter 👓 zu haben, der sie angemesssen als Jugenstraftäterin BEurteilt hätte. Er hat sie nur VERurteilt, weil ihm ihre Weltanschauung nicht gefällt.







        Verhältnismäßigkeit nicht erfüllt.

    • @Stefan Classen:

      Wenn hier jemand keinen Anstand hat, dann sind das eher Sie, weil Sie extrem autoritär sind und Eule als "verzogene Göre" beleidigen.

  • Booey. Ich glaub´s ja nicht.

    Diese abgrundtiefe anmaßende Sprache & scheinrechtlichen Ausführungen.



    War ja nie Strafrichter aus guten Gründen.



    Aber auch in den Stargen als Refi Mitte der 70 er - habe ich solches nicht (mehr) zu Ohren bekommen.



    &



    Dachte - mit den letzten verruheständlichten exNazi-Richtern - Sei solcher - mit Verlaub -vordemokratischer Juristen-Jargon - üble - aber endlich Geschichte.

    Nö. Fröhliche Urständ.

    unterm---



    "„Kein Zweifel, dass eine Entwicklungsverzögerung vorliegt“, sprach Königsfeld über die junge Angeklagte. Arrest reiche nicht, „da erhebliche schädliche Neigungen vorliegen“, die Frau hege zudem „staatsfeindliche Ansichten“, wie sich aus ihren beschlagnahmten flapsigen Briefen aus dem Knast ableiten ließe. Mit demonstrativem Ekel las der Richter von den „Hampelmännchen in blau“ und dem „Scheiß-Staat“. Wer so schreibe, habe Erziehungs- und Persönlichkeitsmängel. Nein, bei Eule sei „kein rechtschaffener Lebenswandel zu erwarten“, stattdessen „neue Straffälligkeiten“...."

    Das dürfte einer Revision nicht standhalten.

    BGH - "3



    1. Schädliche Neigungen als Voraussetzung für die Verhängung von Jugendstrafe liegen dann vor, wenn bei dem Täter erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel zu beobachten sind, die ohne eine längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154 f.). Sie können in der Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat - wenn auch gegebenenfalls verdeckt - angelegt waren und im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, NStZ 2013, 287 mwN).

    4



    2. Dies wird von den Feststellungen nicht belegt..."

    www.jurion.de/urte...2-06/3-str-532_17/



    Bundesgerichtshof



    Beschl. v. 06.02.2018, Az.: 3 StR 532/17

    Eben daran fehlt es hier bereits - soweit mitgeteilt - auch.

    Viel Glück - Eule.

  • Man kann immer darüber streiten, ob eine Strafe etwas zu hoch oder etwas zu niedrig ausgefallen ist. Klar ist hier aber zweierlei, nämlich



    1. dass sich die Angeklagte durch ihr Nachtatverhalten so ziemlich alle denkbaren Strafmilderungsgründe verbaut hat und



    2. dass es ständiger Rechtsprechung des BGH entspricht, dass bei der Strafzumessung generalpräventive Erwägungen zu berücksichtigen sind. Dies ergibt sich schon daraus, dass einer der Zwecke von Strafe darin liegt, andere potentielle Täter von der Begehung von Straftaten abzuhalten. Wenn der Richter also gemeint hat, angesichts der Vorfälle im Hambacher Forst in der Vergangenheit ein Zeichen dahin setzen zu müssen, dass sich der Rechtsstaat nicht vorführen lässt, ist dies nicht zu beanstanden. Ob andere Äußerungen des Richters besonders glücklich waren, steht auf einem anderen Blatt...

    • @Lockenkopf:

      Naja - wickel Ihnen mal 'n paar Locken grade - hm^¿^

      “BGH 3 StR 150/08 - Beschluss vom 8. Mai 2008 (LG Oldenburg)

      Strafrahmenwahl; konkrete Strafzumessung (Generalprävention).

      § 46 StGB

      Leitsatz des Bearbeiters

      Die Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen bei der konkreten Strafzumessung ist zwar grundsätzlich möglich, setzt jedoch die tatsächliche Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz voraus. Hierzu sind hinreichend konkrete Feststellungen zu einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme von Straftaten der zu verhindernden Art erforderlich.…“



      www.hrr-strafrecht.../3/08/3-150-08.php

      Get it? Fein.

      unterm——mal davon ab —-



      Daß ich mit Kurt Tucholsky - allein den Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten - rechtsstaatlich akzeptabel ansehe.



      (& solches “Das Landgericht stellt hier ersichtlich nicht auf den Aspekt der negativen Generalprävention (allgemeine Abschreckung) ab, der nur unter ganz engen Voraussetzungen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden kann.…“ O-BGH - schon zu weit geht. But hier - anyway. Selbst die liegen hier ja ersichtlich nicht vor)

      Wer aber solches als Richter abläßt -



      “…Der Rechtsstaat, hatte Königsfeld gesagt, erwarte „ein deutliches Signal“.“



      Diskreditiert sich selbst. Aber Hallo.

      Der Rechtsstaat ist keine Person. •



      Kann also nichts erwarten.



      Vielmehr - Wer als Richter zu solchem - mit Verlaub - LÜGT-Jargon - sich vergreift - sich hinreißen läßt. Steht in dem Verdacht - es mit der sachlichen Distanz - “sine ira et studio“ - als Grundparameter seiner Tätigkeit - nicht sehr genau zu nehmen.



      Denn. Was mann sagt, denkt mann auch. Newahr. Na - Si’cher dat.



      Normal.

      Soweit mal.

      • @Lowandorder:

        Hoffentlich liest das auch Eules Anwalt.



        Hab' gerade wieder ein bißchen Hoffnung geschöpft – für Eule.

      • 8G
        88181 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Ein Gedicht.

        Warum sind Sie nicht Professor geworden? Oder sind Sie?

        In welcher juristischen Richtung war eigentlich Mr. 5 PS unterwegs?

        • @88181 (Profil gelöscht):

          Ein was? - Sie kennen den mit “Arsch“?

          Ok. Nö. Mit Wolfgang Neuss -



          “Hab‘s lieber mit dem direkt fließenden Blut“ - dem aufgeklärten Praktiker. (ok - FH - mal - temporär;) - sehr zum Ärger des Herrn Kollegen Behördenleiter!;))

          Tucho - (ohne 1. Examen) - mal dess -



          “ Seine im Januar 1914 eingereichte Dissertation zum Hypothekenrecht wurde zunächst abgelehnt, nach mehrfacher Überarbeitung dann aber doch angenommen. Sie trägt den Titel „Die Vormerkung aus § 1179 BGB und ihre Wirkungen“. Tucholsky verteidigte sie am 19. November 1914 und bestand cum laude.…“ Sääähr spannend.



          de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Tucholsky

          Aber - ”…Und wo bleibt das Positive? Haben Literaten denn gar nichts Sinnvolles aus den Hörsälen der Rechtswissenschaften mitnehmen können? Doch, durchaus - Kurt Tucholsky zum Beispiel. Seine Pseudonyme Peter Panter und Theobald Tiger, zwei von fünfen, verdankte er einem Berliner Repetitor, einem "pinselblonden Mann mit kurzsichtig blinzelnden Augen und schwerem Birnbauch". Denn der erfand für die wilde Jagd durch BGB und Strafprozessordnung solche Namen.

          Tucholsky, als Student eher schwach, über den Repetitor: "Seine Alliterationstiere mordeten und stahlen; sie leisteten Bürgschaft und wurden gepfändet; begingen öffentliche Ruhestörung in Idealkonkurrenz mit Abtreibung und benahmen sich überhaupt recht ungebührlich. Zwei dieser Vorbestraften nahm ich mit nach Hause - und, statt Amtsrichter zu werden, zog ich sie auf."



          Aus - Jura-Hasser - klar - Spiegel -



          www.spiegel.de/kar...ften-a-754626.html

          ff & Rest

          • 8G
            88181 (Profil gelöscht)
            @Lowandorder:

            Herrlich!

          • @Lowandorder:

            ff - Tucho - mit 5 PS - ;)

            “Unerreicht - Das ABC des Angeklagten



            www.textlog.de/tuc...c-angeklagten.html



            “…Seit wann ist Leugnen ein Delikt –?



            Ich besinne mich noch auf den Tadel, den ich einmal im Seminar von Franz von Liszt(*)bekommen habe, als ich in einer strafrechtlichen Arbeit eine Analogie konstruieren wollte. Die langen Federstriche am Rande riefen mich laut zur Ordnung: im Strafrecht gäbe es keine Analogien, sondern nur ausdrücklich angeordnete und vom Gesetzgeber bestimmte Strafen, und wenn der Tatbestand nicht unter einen solchen Paragraphen zu subsummieren sei, so sei eben freizusprechen. Mangelhaft.



            Mit Recht: mangelhaft.



            Und die Richter –? …“

            Ja - fragste dich erneut - wa^!^

            & * der aber - wohl - vor allem —-

            de.wikipedia.org/wiki/Franz_von_Liszt

            Sein Spiritus rector.

            Liggers. Kannste - gut abgehangen - nehmen.

    • 8G
      81331 (Profil gelöscht)
      @Lockenkopf:

      ...ich sehe doch wohl eher das 'Leuchten des Faschismus' am Horizont.



      Ich vermute, im Vokabular diese Richters gibt es bestimmt auch das Wort 'Volksschädling'.



      Aber wie gesagt, ist nur eine Vermutung.

    • @Lockenkopf:

      Zur Klarstellung: "Eule" befand sich völlig Friedlich in einer Hängematte, als die von Poizeibeamtinnen mit roher Gewalt und rechtswidrig geräumt wurde.



      Dabei haben die BeamtInnen sie durch stümperhaftes Vorgehen in Lebensgefahr gebracht und ihr willkürlich Schmerzen zugefügt.



      Für die vorgeworfenen "Widerstandshandlungen" gibt es als "Beweis" nur die Angaben genau dieser UnrechtstäterInnen.



      Und diese Angaben waren entweder klar abgesprochen oder sie wiedersprachen sich gegenseitig und waren komplett unplausibel.

      Die jetzt Verurteilte hat in der Verhandlung lediglich von ihrem Menschenrecht! gebrauch gemacht, sich nicht zu Sache zu äußern.



      Das Urtel des Richtes ist offensichtlichg eine Rechtsbeugung.



      (Für die er leider ebensowenig zur Rechenschaft gezogen wird, wie jene Rechtsbrücke des unsäglichen Richters Ronald Barnabas Schill und andere Rechtsbrecher in Richterroben)

      • @Wagenbär:

        Friedlich in einem bedtzten Wald der geräumt werden sollte.



        Friedlich sieht so aus:



        Aus der Hängematte nach Aufforderung aufstehn und den wald verlassen

      • @Wagenbär:

        Sie scheinen das Geschehen beobachtet zu haben. Dann können Sie sich für das Berufungsverfahren ja als Entlastungszeugin zur Verfügung stellen und alles wird gut.

        • @Lockenkopf:

          Ich habe das Ergebnis der Beweisaufnahme im Verfahren zusammengefasst.

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...Staatsterror, wie er 'schöner' nicht sein könnte.

  • 6 Monate sind viel zu wenig.

    • @Klaus Klüge:

      Ach?! Und warum?

    • @Klaus Klüge:

      Könnten Sie Ihre Meinung bitte auch begründen?! Warum?

  • „Kein Zweifel, dass eine Entwicklungsverzögerung vorliegt“, sprach Königsfeld über die junge Angeklagte. Arrest reiche nicht, „da erhebliche schädliche Neigungen vorliegen“

    Richter sind keine Ärzte und dürfen keine gesundheitlichen Gutachten ausstellen. Wenn ein Richter ein derartiges gesundheitliches Gutachten ausstellt, ist das Amtsanmaßung / Urkundenfälschung / Betrug, wie auch immer man das nennt (so als ob ich behaupten würde, ein Arzt zu sein, es aber nicht bin).

    „Dieses Urteil ist auch ein Verdienst der hier anwesenden Sympathisanten“, so der Richter.

    Wegen den Taten von Sympathisanten dürfte Eule NUR verurteilt werden, wenn sie diese dazu angestiftet hat (§ 26



    StGB Anstiftung ) oder ihnen dabei geholfen hat (§ 27 StGB Beihilfe), was wiederum eine Tat wäre. Da Eule deshalb aber nicht verurteilt wurde (siehe Urteilsverkündung), ist der Kommentar des Richters meiner Einschätzung nach Unrecht: man darf nur für die eigenen Taten verurteilt werden, nicht für die Taten von anderen Menschen!

    • @There is no planet B:

      So wie wir im Fußball alle kleine Bundestrainer sind, sind wir im Alltag auch alle kleine Juristen. Stimmen muss das aber noch lange nicht. Hier ist leider jede Menge Halb- und Falschwissen unterwegs.

      Lesen Sie einfach mal § 17 Abs. 2 JGG (Jugendgerichtsgesetz) - dann wissen Sie, wo die Ausführungen des Richters herkommen und weshalb die formal korrekt sind. Ob sie es auch in der Sache sind, ist eine ganz andere Frage.

      • @Cage_and_Fish:

        "dann wissen Sie, wo die Ausführungen des Richters herkommen und weshalb die formal korrekt sind. "

        Nein, die zweite Ausführung des Richters ("Verdienst der hier anwesenden Sympathisanten") kommt nicht von dort. Sie haben meinen Kommentar offenbar nicht vollständig durchgelesen.

  • Willkommen im "Rechtsstaat 4.0 China Edition", heute mit extra politisch motiverten Urteilen, von denen selbst Putin und Erdogan noch lernen könnten.

    Armes deutschland, hoffentlich ist die Revision erfolgreich...

    • @Franz Georg:

      Wieso "China Edition"? Das geht in Deutschland auch so und hat Tradition.

  • 7G
    7648 (Profil gelöscht)

    Ui, die will grün regieren und weiß es noch nicht.

    • @7648 (Profil gelöscht):

      Bitte verzichten Sie auf Verleumdungen und Unterstellungen.

      • 7G
        7648 (Profil gelöscht)
        @There is no planet B:

        Ich werde meinen Kommentar-Stil überdenken.

        Gemeint war das aber nicht so (abwertend oder wasauchimmer).



        Im Gegenteil, eine jugendliche Überzeugungstäterin frühzeitig über "Entwicklungsverzögerung" abzusägen, fand ich spontan skandalös. Falls sie später doch irgendwie in ein öffentliches Amt stolpert, würde der politische Gegner oder der Beförderungskonkurrent oder das Ministerium darauf zurückkommen. So gehts nicht.



        Also behauptete ich spontan irgendein Gegenteil. Falls ich in die andere Richtung genauso weit daneben liege wie das Gericht, ists im Einzelfall egal und eine Metapher.



        Ansonsten habe ich für längere Diskussionen gerade leider keine Zeit.



        Ich wünsche ihr, dass ein Besucher ihr in ihre Resthaftzeit ein paar gute Bücher mitbringt.

  • Und bei so einem urteil wundert man sich, dass die Jugend heute nicht mehr an eine unabhängige und unpolitischen Justiz glaubt?

    Gibt es eine Möglichkeit das Revisionsverfahren finanziell zu unterstützen? Zum Wohle der Demokratie und unabhängigen Justiz!

    • @Olav van Gerven:

      "Und bei so einem urteil wundert man sich, dass die Jugend heute nicht mehr an eine unabhängige und unpolitischen Justiz glaubt?"

      Ich würde Sie darum bitten, nur für sich selbst zu reden. Gez. "Die Jugend"

    • @Olav van Gerven:

      ABC Rhineland unterstützt u.a. Eule. Von Anwält*innenkosten ist dort nicht die Rede, jedoch werden viele andere Unterstützungsaspekte dort genannt. Vielleicht dort nachfragen?



      abcrhineland.black...t-contact/spenden/

    • @Olav van Gerven:

      Es gibt ein Hambi-Spendenkonto für Anwaltskosten über hambacherforst.org. Außderdem werden die Inhaftierten betreut von abcrhineland, auch da sind Spenden bestimmt willkommen.

  • Zitat: „Kein Zweifel, dass eine Entwicklungsverzögerung vorliegt“

    Hätte die taz nicht nach dem Wort „vorliegt“ ein Komma gesetzt und anschließend erklärt: „sprach Königsfeld über die junge Angeklagte“, hätte ich angenommen, der Satz bezieht sich auf den Richter. Mir scheint, hier liegt wieder ein Fall von „Was-ich-selber-denk‘-und-tu…“ vor.

    Dass hier und heute Strafen noch „generalpräventive[n] Charakter“ haben könnten, hätte ich so nicht erwartet. Die „erhebliche schädliche Neigung[]“, die hier sichtbar wird, ist mit Arrest vermutlich nur unzureichend zu bekämpfen. Vorbeugend sollte dieser Richter aus dem Amt entfernt werden, finde ich. Bevor sich andere an ihm ein schlechtes Beispiel nehmen.

    Eine Besserung ist schließlich nicht so richtig absehbar, wo das Unrechtsbewusstsein komplett fehlt. Von einem „älteren Herrn“, der deutsche Gesetze kraft seines Amtes als Drohkulisse gegenüber Landsleuten missbraucht, die ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf gewaltfreien Widerstand wahrnehmen (Art. 20 des GG), ist meiner Ansicht nach „kein rechtschaffener Lebenswandel zu erwarten“ in absehbarer Zeit.

    Fest steht, dass in Deutschland alles Staatsgewalt nicht von Konzernen ausgehen sollte, sondern vom Volk. Und jeder, der das zu ändern versucht, sollte auch morgen noch mit Widerstand rechnen müssen. Hätten Urteile also tatsächlich „generalpräventiven Charakter“, müsste der Richter verurteilt werden, nicht die Aktivistin. Nicht auszudenken, schließlich, wie die Zukunft dieses Landes aussähe, würden sich in deutschen Gerichtssälen „zunehmend gewaltbereite Chaoten auf[halten]“.

    Im Übrigen sind „flapsige[] Briefe[] aus dem Knast“ das eine. Eine Urteilsbegründung ist etwas ganz anderes. Mit viel Macht ist schließlich auch viel Verantwortung verbunden. Mit keiner Macht hingegen deutlich weniger. Ein juveniles „Hampelmännchen in blau“ mit einem unterstellten „staatsfeindliche Ansichten“ zu kontern, ist eines Richters unwürdig. Jedenfalls anno 2019.

    • @mowgli:

      Zu Beginn musste ich Ihnen noch Recht geben, Art. 20 des Grundgesetzes ist hier aber nicht anwendbar. Art. 20 des GG ist nur anwendbar, wenn es wirklich hart auf hart kommt - derzeit leider noch nicht. Ich habe dazu mal einen Artikel gelesen im Internet, den ich aber leider nicht wiederfinde.

  • 8G
    83191 (Profil gelöscht)

    „Dieses Urteil ist auch ein Verdienst der hier anwesenden Sympathisanten“, so der Richter.

    Wenn das ein bestätigtes Zitat des Richters ist, dann hat er seinen Urteilsspruch damit null und nichtig gemacht.

    Der Urteilsspruch der vor Gericht stehende Person darf nicht wegen der Aktionen Dritter während der Verhandlung beeinflusst werden. Das hält folglich keiner Revision stand.

    Ansonsten sind Aussagen wie "„Im Wald halten sich zunehmend gewaltbereite Chaoten auf“, mit zudem „erheblicher Zunahme an Gewalt“. " u.U. als Rufmord zu betrachten, so diese nicht untermauerbar sind.

    Wenn man da anwaltlich beharrlich dran geht, kann man das Urteil vergessen.

    • @83191 (Profil gelöscht):

      Ja, das ist ganz klar Rechtsbeugung. Der Herr Richter ist geistig noch in den 30er Jahren zurückgeblieben.

  • 8G
    88181 (Profil gelöscht)

    Wenn man nicht wüsste, dass der in Rio sitzt und seine Pension verkokst, könnte man meinen es wäre Richter "Gnadenlos" Schill.

  • Es ist erschreckend wie ein Staat Kinder verurteilt die unsere Natur und damit unsere Zukunft retten wollen. Und dass ein Mädchen 6 SEK Beamte "attackiert" hat ist ja wohl lachhaft. Immer wenn es um Gewalt gegen Polizisten geht kommt die Leier vom Polizisten der auch nur ein Mensch ist. Üben Polizisten unverhältnismäßig Gewalt aus ist es die Staatsgewalt. War beim G20 auch schön zu beobachten.

    • 9G
      91985 (Profil gelöscht)
      @Howan:

      Leute, bitte. Bei allen unterschiedlichen politischen Ansichten, muss man sich als Demokraten doch auf ein paar Grundsätze einigen können. Begriffe wie „ziviliver Ungehorsam“ und „Aktivist“ verniedlichen - wie hier - schlicht Straftaten. Wenn die taz nicht nur als Sprachrohr der autonomen Linken wahrgenommen werde möchte, sollte sie sich derart tendenziöse Artikel verkneifen. BTW: Sitzen bleiben, wenn der Richter den Saal betritt, ist nicht lustig, sondern zeugt von schlechtem Benehmen und fehlendem Respekt ggü. den Mitmenschen sowie den Grundregeln der demokratischen Gesellschaft. Das gilt umso mehr für Widerstand und Gewalt gegen Polizisten. Dafür gibt’s einfach keine Entschuldigung.

      • @91985 (Profil gelöscht):

        Wahrscheinlich wird es nicht viel helfen, aber - lesen Sie den Artikel doch noch einmal, insbesondere die Äußerungen des Richters und haben Sie dabei im Hinterkopf, was der Staat selbst an Rechtsprinzipien und Regeln vorgibt.

      • @91985 (Profil gelöscht):

        Ich bin fassungslos einen solchen Kommentar lesen zu müssen.



        Haben Sie wirklich den Artikel gelesen?



        Haben Sie die Unverhältnismäßigkeit (des Urteils, des Polizeieinsatzes, der Willfährigkeit einem Konzern wie RWE gegenüber) und diese Sippenhaft-Begründung des Urteils durch einen deutschen Richter mitbekommen?



        Für mich ist das faschistoid, was dieser "Richter" da macht – und keineswegs gesetzeskonform.

      • @91985 (Profil gelöscht):

        Hier wurde einer jungen Frau von Anfang an, der Form und dem Inhalt nach größtes Unrecht angetan. Von PolizeibeamtInnen, deren Handlung komplett Unrechtmäßig war, über frei erfundene Vorwürfe gegenüber dem Opfer dieser Unrechts-Handlung über die unverhältnismäßige undrechtswidrige Freiheitsentziehung in Form der "Untersuchungshaft" bis zu dem maßlosen Unrechtsurteil.



        Da ist /jeder/ Respekt" gegenüber den Bullen und dem Richter komplett unangebracht.



        Meine volle Solidarität gilt "Eule"

  • Mich wundert das alles nicht mehr. Während die bürgerliche Mitte sich schön an der AfD abarbeiten kann, versinkt sie längst in den Sumpf einer Restitution autoritärer Strukturen und bildet sich ein, linksliberal zu sein.



    Die hier vorgeführte "Rechtsstaatlichkeit" sollte Warnung genug sein.

    • @Rolf B.:

      Dem schließe ich mich an.

  • Im ersten Absatz wurde noch viel zu zurückhaltend formuliert. Der Richter kann ruhig ein Hitlerbärtchen haben, und die Justizbeamte haben die stillen, betrioffenheitsstarren "Zuhörer" (da fehlen Stern und Gap, by the way) bestimmt nicht nur rabiat, sondern mit der mörderischen Brutalität eingefleischter Faschisten (da auf gar keinen Fall ein Stern!) usw... nein?

    Die reinen Fakten bei dieser Sache sind völlig ausreichend, um Zorn zu wecken, da braucht es keine albernen Relotivierungen. Bitte.

  • Solche Richter mit solch politischen Urteilen sind eine Schande für ein "demokratisches" Land.



    Bon Courage Eule

    • 9G
      98983 (Profil gelöscht)
      @Willi Müller alias Jupp Schmitz: