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Gnadengesuch vor WeihnachtenMutter sitzt im Gefängnis ohne Prozess

Eine Mutter sitzt in Niedersachsen wegen eines Sorgerechtsstreits für 150 Tage in Haft. Sie hatte kein Gerichtsverfahren. Wie kann das sein?

Hier sitzt Anette W. seit November wegen eines Sorgerechtsstreits: Justizvollzugsanstalt für Frauen in Hildesheim Foto: imago/imagebroker

In diesem Jahr lässt Niedersachsens Justiz 56 Menschen im Rahmen der „Weihnachtsgnade“ aus der Haft. Bisher nicht dabei ist die Mutter Anette W., die seit November im Frauengefängnis Hildesheim sitzt, weil das Amtsgericht Hannover für sie 150 Tage Ordnungshaft verhängte. Der Beschluss war ungewöhnlich, weil er nach Familienrecht erging und es kein Gerichtsverfahren gab, das sonst bei einer langen Freiheitsstrafe üblich ist.

Der Heidelberger Professor für Strafrecht Christian Laue vertritt Anette W. und reichte für sie am Donnerstag ein „Gnadengesuch“ beim Niedersächsischen Justizministerium ein. Gleichzeitig beantragte er beim Amtsgericht Hannover, die Ordnungshaft aufzuheben. Der Fall ist mittlerweile auch ein Politikum und steht dafür, wie die Justiz mit Müttern und Kindern umgeht.

Frau W. hat zwei Töchter. Dem Vater war vor fünf Jahren das Sorgerecht übertragen worden, nachdem eine Betreuung im Wechselmodell nicht funktioniert hatte. Im Sommer 2021 fuhr die ältere Tochter mit der Straßenbahn zu ihrer Mutter und weigerte sich, zum Vater zurückzukehren. Dann tauchten Mutter und Tochter gemeinsam unter und zogen nach Frankfurt. Da wurde Anette W. am 6. November verhaftet. Ihre Tochter wurde vom Jugendamt anonym in einer Einrichtung untergebracht. Eine Bekannte, die mit der heute 13-Jährigen zuletzt noch Kontakt hatte, sagt, das Jugendamt hätte ihr eigentlich zugesichert, dass genau das nicht passiert. „Sie hatte große Angst, dass sie weggebracht und isoliert wird, ohne Kontakt zu ihren liebsten Menschen.“

Infolge der Haft schon die Wohnung verloren

Doch auch für die Mutter ist die nun schon sieben Wochen dauernde Haft hart – und sie hat Folgen. Sie musste bereits ihre Wohnung kündigen und bangt um ihren Job. „Meiner Mandantin droht der Verlust ihrer bürgerlichen Existenz, im schlimmsten Fall Obdachlosigkeit“, sagt Anwalt Laue.

Seine Anträge hat er ausführlich begründet. Ein wichtiger Punkt: Anette W. hatte kein Gerichtsverfahren. Sie wurde nicht nach Strafrecht verurteilt. In dem Fall, schreibt der Anwalt, hätte sie ein faires Verfahren gehabt, in dem das Gericht ihre Schuld hätte beweisen müssen. Auch müsse die Justiz beim Strafrecht berücksichtigen, welche schädlichen Folgen ein Freiheitsentzug hat und dem entgegenwirken.

Stattdessen wurde ihre Haft aber als „Ordnungsmittel“ nach Familienrecht verhängt, konkret nach dem schon bei der Einführung 2009 arg umstrittenen Paragraf 89 des Gesetzes über Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Haft soll zum einen „Erzwingungsfunktion“ zur Herausgabe des Kindes haben, zum anderen auch „Sanktionscharakter“.

Erzwingen müsse das Gericht mit der Haft nichts mehr, da das Kind nicht mehr bei der Mutter ist, argumentiert Laue. Aber auch eine Ordnungshaft zur Sanktionierung eines Menschen müsse verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen, die der Jurist hier nicht erfüllt sieht.

Anette W. hatte kein Gerichtsverfahren. Sie wurde nicht nach Strafrecht verurteilt. In dem Fall, schreibt der Anwalt, hätte sie ein faires Verfahren gehabt, in dem das Gericht ihre Schuld hätte beweisen müssen.

Vor allem sei die Schuld nicht bewiesen. Das Gericht fällte den Beschluss im Januar 2025 in Abwesenheit der Mutter und schrieb, sie verantworte „massive Schäden“ für ihr Kind, da es nicht zur Schule gehe. Dem widerspricht ihr Anwalt. „Tatsächlich hat meine Mandantin aber für eine Beschulung ihrer Tochter gesorgt“, sagt Laue. „Sie hatte einen Freundeskreis und war gut in einen Sportverein integriert.“

In England hilft der Staat Müttern aus der Illegalität

Ungewöhnlich findet den Fall auch der Rechtswissenschaftler Ludwig Salgo. „Eine Ordnungshaft von 150 Tagen in dieser Größenordnung ist äußerst selten“, sagt er. Die Maßnahme sei in ihrer Wirkung enorm und ihre Aufrechterhaltung unverhältnismäßig. „Es zielt auf die Mutter, trifft aber das Kind im erschütternden Ausmaß“, so der Wissenschaftler. Natürlich dürfe es keine Selbstjustiz geben. „Aber es gilt stets, die für das Kind am wenigsten schädliche Alternative zu finden. Und da das Kind nicht zum Vater möchte, wäre ein Leben bei der Mutter eine solche“. Der Staat müsse mit seiner Macht umsichtig umgehen, sagt Salgo. „Man muss sich fragen, was treibt Mütter in die Illegalität? Dem ging meist eine höchst problematische Gerichtsentscheidung voraus“.

Salgo zieht den Vergleich mit Großbritannien. Da bietet man Müttern in solchen Fällen „Undertakings“ an, also rechtliche Zusagen, um sie aus der Illegalität zu holen. Dabei wird dem mit Kind untergetauchten Elternteil zugesagt, dass das Kind nicht von ihm getrennt wird, wenn sie aus der Illegalität auftauchen und dies dem Wohl des Kindes entspricht. „Soweit ich es in diesem Fall gehört habe, hat das Kind diese Zeit gut überstanden, wurde beschult und war im Sportverein aktiv.“

Auch Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) übt Kritik: „Der Fall Frau W. zeigt eindrücklich, dass das Zwangsmittel Ordnungshaft keinen Platz bei der Durchsetzung von familiengerichtlichen Entscheidungen haben darf.“ So eine Haft greife tief und „weiter eskalierend“ in Familiendynamiken ein und führe dazu, dass der Kindeswille missachtet wird. Der VAMV fordert, die Ordnungshaft aus dem Gesetz zu streichen.

Stand Freitagmittag erklärt der Sprecher des Justizministeriums, das Gnadengesuch sei noch nicht eingegangen. Er werde aber am Montag noch einmal nachfragen. Das Amtsgericht Hannover bestätigt der taz immerhin, dass Laues Antrag zur Freilassung seiner Mandantin dort einging. Man werde, so ein Sprecher, „zeitnah“ entscheiden.

Gnadengesuche eingegangen

Am Montagmittag teilte Niedersachsens Justizministerium der taz dann mit, dass dort sogar zwei Gnadengesuche eingingen. Ein handschriftliches von Anette W. selber und jenes von Rechtsanwalt Christian Laue. „Beide werden unter Beachtung der Gnadenordnung bearbeitet“, sagt der Sprecher. Es solle natürlich „so schnell wie möglich entschieden“ werden. Die Gnadenordnung sehe vor, dass von den beteiligten Gerichten, hier konkret vom Amtsgericht Hannover und vom Oberlandesgericht Celle, Stellungnahmen eingeholt werden.

Keine Freilassung vor Weihnachten

Dienstagfrüh kam dann die Nachricht, dass das Amtsgericht Hannover Laues Antrag abgelehnt hat. Als Argument führte es an, dass die Mutter bereits im Februar eine Beschwerde gegen die Ordnungshaft eingereicht hatte, die vom Oberlandesgericht Celle abgelehnt wurde. „Abgesehen davon ist das Gericht nicht berechtigt, von sich aus oder auf Antrag einmal festgesetzte Ordnungsmittel aufzuheben“, schreibt die Richterin. Eine solche Befugnis gebe das FamFG hier nicht her. Auch das spricht übrigens für die Reformbedürftigkeit dieses Gesetztes.

„Das ist bitter. Nun hoffen wir auf das Gnadengesuch“, sagt Christian Laue zur neuesten Entscheidung. Doch darüber wird vor den Festtagen nicht mehr entschieden, das teilt das Justizministerium der taz auf nochmalige Nachfrage mit. So muss Anette W. Weihnachten im Gefängnis verbringen.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach Erscheinen aktualisiert und um die letzten drei Absätze ergänzt.

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87 Kommentare

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  • Schlimm, was Menschen ihren Kindern - und sich selbst - antun.

    Welche Weisheit steckt im kaukasischen Kreidekreis.

  • voris.wolterskluwe...-9707-2c94196c2067

    Sehr aufschlussreich. Es handelt sich um den Beschluss des Gerichts.

    Die Dame verweigert jede Kooperation und auch jedes Angebot.



    Tochter darf nur von Dutzenden Personen umringt von Polizei / JA gesprochen werden.



    Angebote zur Erleichterung wie Begleitung der Tochter durch die Mutter werden kategorisch abgelehnt .

    Die Mutter hat in wechselmodwll dieses torpediert, ist in der Schule aufgetaucht kein wollte die Kinder haben.

    Ich denke solange der Vater wie ein Morales Vater ist, aber eben kooperativ, sind dies Urteile kein Wunder

  • Es gibt auch Familien, die sich überhaupt nicht auf die Familengerichte verlassen, sondern solche Dinge intern regeln. Davon gibt es sogar gar nicht so wenige.

  • Alleine die Option einer „Ordnungshaft“, einer Freiheitsstrafe, willkürlich verhängt ohne ordentliches Verfahren, erinnert an düstere Zeiten.

    Hier gehören offenbar Gesetze geändert, um den Rechtsstaat durch eine Praxis, die ihn konterkariert, nicht weiter zu beschädigen.

    • @Hungerboomer:

      ... Im Beschluss stehen ja die Gründe ...

    • @Hungerboomer:

      Es ist keine Freiheitsstrafe, sonder eine Art Erzwingungshaft entsprechend §§ 802g ff ZPO, beruhend auf § 89 FamFG: "Bei der Zuwiderhandlung gegen einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen und zur Regelung des Umgangs kann das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen. 2Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgelds keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft anordnen. 3Die Anordnungen ergehen durch Beschluss."

      Nach § 89 Abs. 3 FamFG iVm § 802j Abs. 1 ZPO ist die Haft auf 180 Tage (sechs Monate) begrenzt.

      Wenn es eine Person getroffen hätte, die den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt und keine Vermögensauskunft abgibt, würde die Einschätzung vermutlich anders ausfallen.

      Alledings: Warum die Ordnungshaft aufrecht erhalten wird, obwohl das Kind bereits herausgegeben wurde und dessen Aufenthalt bekannt, weiss nur der funktionierende Rechtsstaat.

      • @varadi:

        Ich habe nicht in Zweifel gezogen, dass die Inhaftierung auf bestehenden Gesetzen beruht, sondern die Gesetze an sich.

        Egal, um welchen, zivilrechtlichen Anspruch es geht: es kann nicht sein, dass ein viel höheres Rechtsgut, die Freiheit, hierfür entzogen wird. Jeder, der eine schwere Straftat begeht und wegen Verdunklungsgefahr oder Fluchtgefahr in U-Haft geht, ist gegen diese willkürliche Haftanordnung deutlich besser geschützt als der, gegen den in der Regel Ansprüche auf Sachen durchgesetzt werden.

        Im vorliegenden Fall bleibt das Opfer dieser Willkür offenbar sogar inhaftiert, nachdem der Haftgrund entfallen ist.

        Dieser Fall offenbart auf eine merkwürdige Weise, dass Richtern in unserem Land in einigen Fällen eine zu umfassende Machtfülle verliehen ist. Zumal sie, im Unterschied zur Exekutive oder Legislative, niemand wirklich unabhängig kontrolliert.

  • Patriarchat in Aktion.

    Warum wollte das Mädchen eigentlich lieber zur Mutter?

    • @Ruhig bleiben:

      Das ist doch vollkommen wurscht WARUM das Kind zur Mutter wollte/will. DASS sie es will, das ist allein ausschlaggebend. Basta.

    • @Ruhig bleiben:

      Die Aussage beruht Laut andere Artikeln rein auf Aussagen der Mutter. Die Tochter wurde seit der „Flucht“ nicht mehr unabhängig befragt. Auch diese Umstände sind nicht gesichert.

      Die Mutter hat Unterredungen der Tochter ohne sie verhindert.

  • Ich weiß nur allzugut von was hier die Rede ist. Ich hatte einen 14 Jahre währenden Sorgerechtsstreit. Leider hat das meiner Tochter so sehr geschadet, dass wir(sie ist jetzt 31)seit 12 Jahren keinen Kontakt mehr haben. Und das Schlimme ist, wenn ich Leuten davon erzähle, kommen meistens Fragen nach meiner Schuld und dass dies doch gar nicht möglich wäre hierzulande. Das ist dann noch ein Tritt im hinterher!

    • @Sozialdemokratie:

      Das bewegt Sie (und vielleicht auch sie) offenbar, und es ist ja auch offensichtlich real möglich.

      Aus der Ferne kluge Sprüche ist wohl gar nicht das, was hilft. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Tochter zugleich zumindest gelegentliche kleine unverbindliche Begegnungen, was dabei ja nie zu erzwingen wäre. Ihre Tochter, sich selbst oder das Vergangene ändern erscheint mir nur überschaubar möglich. Den Blick oder Umgang damit, das eigene Verhalten, das höchstens. Doch wie gesagt, die Seitenlinie ist kein guter Aussichtspunkt für eine Einschätzung.



      Ich wollte die Daumen drücken; und halten Sie die Türe weiterhin offen.

  • Dass jemand 150 Tage ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren inhaftiert werden kann scheint mir recht absurd. Die Bezüge zum Zivilrecht und die Einschränkung der Dauer, die Nichtanwendung bei Krankheit und Überhaupt der Prozess der Anordnung beziehen sich dort auf ein Mittel zum Erzwingen von Auskünften. Das ist hier ja tatsächlich nicht notwendig und für mich als Laie scheint da ein Missverhältnis zu liegen.

    Andererseits besteht das Gesetz seit 2009 und das BVG scheint sich bis dato nicht daran gestört zu haben. Also vielleicht hat man auch nicht alle Infos.

    Dass die Serie von Artikeln zu diesem Fall geprägt ist von einer Übernahme der Position der Mutter (die das Kind über mehr als vier Jahre der Obhut des Vaters und der Schule? entzogen hat) macht mich ein wenig skeptisch, ob hier alle Aspekte des Falls dargestellt sind. Möglicherweise hat die Autorin tiefergehende Informationen als die der Gerichte, aber eine solche Parteinahme habe ich selten gesehen. Die Urteile lesen sich tatsächlich so als würde die Frau schlicht alles unternehmen, um ihr Kind nicht zum Vater zu lassen, ohne das es dafür irgendwelche Gründe zu geben scheint.

    • @drum:

      Ordnungshaft hat neben einer "präventiven Funktion" auch eine "repressive Funktion". Laut Beschluss soll die Mutter schon öfters gegegn die Anordnung verstoßen haben.

      Siehe auch Rn. 73 im hier vorliegenden Fall:

      "Im Hinblick auf die gezeigte Hartnäckigkeit des Handelns der Antragsgegnerin muss schließlich auch einfließen, dass eine Ordnungshaft über nur wenige Tage den der Anordnung von Ordnungsmitteln neben einer Bestrafung zugleich auch innewohnende Zweck einer Einwirkung auf zukünftiges Verhalten - der in der gesetzlichen Formulierung eines sicherzustellenden "Erfolgs" des Ordnungsmittels seinen Niederschlag gefunden hat - ersichtlich nicht erreichen könnte."

      Oberlandesgericht Celle



      Beschl. v. 31.01.2023,



      Az.: 10 WF 135/22

  • Ich finde die anwaltliche Argumentation, wie hier dargestellt, überzeugend. Was habe ich übersehen?



    (Das hätte ein Gericht wohl genauso bei einem Mann machen können.)



    Doch warum seit dem Hochsommer keine saubere Anklage?

    • @Janix:

      Was die Frau getan hat, ist wahrscheinlich nicht strafbar. Kindesentziehung (§ 235 StGB) durch einen Angehörigen erfordert Gewalt, Drohung mit empfindlichen Übel oder List bei der Tathandlung (wenn davon etwas gegeben war, dürfte es trotzdem ohne zeitnah vernommene Zeugen nach vier Jahren kaum zu beweisen sein) oder eine Verbringung ins Ausland (was Bayern - rein technisch - nicht ist).



      Der Gesetzgeber hat bewusst solche "einfachen" Sorgerechtsverletzungen dem Familienprozessrecht überlassen und damit genau den Werkzeugen, die hier zum Einsatz kommen. Ob er dabei an derart langfristige Verletzungen oder umgekehrt die Ordnungshaft als "Ersatzstrafe" gedacht hat, darf bezweifelt werden, aber so steht es erstmal im Gesetz.

    • @Janix:

      Sie machen es aber seit 27 Jahren hauptsächlich mit Frauen!

      • @Sozialdemokratie:

        Haben Sie zu dieser Aussage prüfbare Fakten?

  • Dann fasse ich mal einen Großteil der Kommentare hier zusammen.



    - Die Gerichte sind unfähig und haben als Ziel Unschuldige zu gängeln.



    - wenn ein Elternteil sich über die Entscheidung zum Sorgerecht hinwegsetzt, dann ist das schon ok. Eine Behauptung zum Wunsch des Kindes ist als Grundlage völlig ausreichend. Aber Achtung ‼️ der Elternteil darf nicht männlich sein, weil dann gilt das Gegenteil.

    Und an die Autorin des Artikels - etwas mehr Recherche, vielleicht auch mal die andere Seite fragen und fertig ist guter Journalismus:)

    • @M_Kli:

      Es gibt strukturelle Faktoren, die Ihre Argumentation außer acht läßt:



      1. Meistens sind Alleinerziehende Mütter (85% lt Bundesfamilienministerium 2023/24)



      2. Es besteht ein Umgangsrecht, aber keine Umgangspflicht - man kann Umgang nicht einklagen.



      3. Das Umgangsrecht besteht unabhängig von der Unterhaltspflicht (30 % der Kinder Alleinerziehender erhalten keinen oder nur teilweise Unterhalt) - der Unterhaltsvorschuss wird staatlicherseits vom unterhaltspflichtigen Elternteil idR nicht zurückgefordert.

      U.a. hat Christina Clemm dazu gearbeitet.

      Ich habe mir die Gegendarstellungen angesehen (da gibt es z.B. einen Faktencheck zum Fall von Anette W. - der Mann ist allerdings ein selbsternannter Mediator, der auch seine Dienste verkaufen möchte und eben kein Jurist - mich machen die 150 Tage ohne Verfahren schon stutzig.

      Ich selbst habe erlebt, dass Beugehaft angedroht wurde (ich sollte die Kinder zu bestimmten Terminen in eine über 100 km entfernte Stadt bringen und wieder abholen, was ich ablehnte). Auf meine Frage, was in dem Fall mit den Kindern geschähe, kam: Einweisung ins Heim. Normale Familie, Gymnasium, Musikunterricht, Sportverein - das ist m. E. Kriminalisierung

    • @M_Kli:

      Wer ernsthaft hinschaut, sieht strukturelle Machtasymmetrien, fehlende fachliche Kompetenz und eine Justiz, die vielfach Autoritätssicherung über Kindeswohl stellt. Genau darauf weisen die genannten Experten seit Jahren hin – aber statt hinzusehen, wird lieber in alte Rollenklischees geflüchtet.



      Vielleicht wäre es sinnvoll, bevor man Gerichte verteidigt und Mütter pauschal diffamiert, sich mit dieser Kritik auseinanderzusetzen – und nicht diejenigen zu verhöhnen, die auf reale Missstände aufmerksam machen.

    • @M_Kli:

      Es ist bemerkenswert, wie hier reflexhaft mit der Mär von der „bevorzugten Mutter“ gearbeitet wird – obwohl sich in den letzten Jahren genau das Gegenteil gezeigt hat. Namhafte familienrechtliche Experten wie Prof. Dr. Rainer Salgo (OLG Frankfurt), Dr. phil. Oliver R. Hammer, aber auch andere Fachleute aus Justiz, Wissenschaft und Praxis haben die zunehmende institutionelle Gewalt in Familiengerichten längst klar benannt:



      Mütter werden systematisch delegitimiert, psychologisiert, pathologisiert – während gerichtliche Verfahren häufig Macht- und Kontrollinstrumente gegen sie werden, statt Schutzräume für Kinder zu schaffen.



      Gerade in hochstrittigen Verfahren lässt sich beobachten, dass Gerichte nicht „zu vorsichtig“ zugunsten von Müttern entscheiden, sondern dass strafende, disziplinierende Strukturen gegenüber Müttern dominieren:



      Mütter, die auf Kindeswohl verweisen, werden als „umgangsvereitelnd“ diffamiert



      Kindeswille wird selektiv anerkannt – nämlich nur, wenn er in die gerichtliche Erwartung passt



      Kontrolle statt Unterstützung, Sanktion statt Schutz.Dass hier so getan wird, als ob Gerichte „weich“ gegenüber Müttern wären, ist nicht nur realitätsfern, sondern gefährlich.

      • @A S:

        „…in den letzten Jahren…“: Hm, vorher war es aber schon eher anders, richtig? Könnte es sein dass das Pendel jetzt halt gerade mal in in die andere Richtung ausschlägt?

  • Es ist unfassbar, dass hier so viele Männer ganz locker erklären, diese Haft sei „gerechtfertigt“ oder „notwendig“. Eine Mutter sitzt über Weihnachten im Gefängnis – nicht wegen einer Straftat, sondern als Druckmittel. Und statt Empathie, statt kritischer Fragen, statt Sensibilität für Machtmissbrauch gibt es hier überwiegend männliches Schulterzucken.



    Wenn Frauen im Familienrecht ohne Verhandlung eingesperrt werden können, während gleichzeitig so viele Fälle von Gewalt gegen Frauen folgenlos bleiben, zeigt das vor allem, wessen Realität in dieser Justiz zählt – und wessen nicht.

    • @A S:

      Ja und dies seit 27 Jahren! Meine Tochter und ich waren Opfer dieser Vorgehensweise. Norbert Blühm schrieb ein Buch über und für Frauen wie mich, als Opfer der Justiz.

    • @A S:

      Das ist ganz und gar leider richtig. Allein in meinem Umfeld kenne ich drei !!! Fälle in denen die Justiz eher Machogebaren an den Tag legt, denn Fairness.

  • Familienrecht. Wer wurde geschädigt ?

    • @Alex_der_Wunderer:

      Ohne Zweifel das Kind.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Mindesten ein Kind.

  • "Sowas kommt von sowas!"



    Ein Ex-CDU-Abgeordneter ist wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt – fehlt aber wiederholt vor Gericht. Jetzt gibt es Konsequenzen. M.a.W. als sich der frühere CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer in eine Klinik zurückzog (vermutlich, um erneut nicht vor Gericht zu erscheinen) wurde ein Haftbefehl ausgestellt und er wurde von der Polizei abgeholt.



    Gut, der Gerichtstermin steht wohl unmittelbar bevor und er muss nicht lange einsitzen.



    Bei der Frau sah die Sache wohl anders aus. Sie hat sich samt Tochter abgesetzt und muss jetzt wohl bis zur Gerichtsverhandlung im Knast schmoren.

    • @Il_Leopardo:

      Was haben Sie missverstanden? Welche Gerichtsverhandlung? Warum solche Anmerkungen?

    • @Il_Leopardo:

      Es geht in diesem Falle NICHT darum, dass die Haft dazu dienen soll, die Kindsmutter dem Verhandlungstermin zuzuführen. Bitte lesen Sie den Artikel nochmal gründlich.

      Bekanntlich ist nicht alles, was hinkt, ein Vergleich.

      • @Kawabunga:

        Zu einem Gerichtstermin im September 2023 war die Mutter nicht erschienen. Daraufhin erließ das Gericht einen Haftbefehl nach Paragraf 230 Strafprozessordnung (StpO).

  • interessant wäre: was ist der Wunsch der 13jährigen?



    warum nicht zurück zum Vater? Haben Mutter u Tochter weiterhin Kontakt? Gibt es eine Besuchsregelung ? Dieser Fall , der wohl rechtlich nicht anfechtbar ist, soll ja über ein Gnadengesuch gelöst werden . Bei Ordnungsstrafen sollte die Gefahr des Wohnungsverlustes immer mitbedacht werden. Leider wird zu oft sofort Willkür vermutet, wenn Recht gesprochen wird. Andererseits hören wir ja auch , wie oft Jugendämter etc betrogen werden.

    • @Dr.med. Heinz de Moll:

      Das Gnadengesuch bezieht sich auf die Feiertage, es ist in Deutschland üblich, Haft, die im Januar evtl. auch im frühen Februar enden, schon zum 22.12. oder 23.12. zu beenden, damit diese Menschen Weihnachten in Freiheit und mit Familie, wenn es die gibt, zu feiern. Und es gab eben kein gesondertes Verfahren zur Haft, weil (wahrscheinlich) in erheblicher Schwere gegen die Beschlüsse des Familiengerichts gehandelt wurde. Und das FamG sieht ausdrücklich einen Anwalt vor, also eine vertrauliche Beratung und Vertretung der Eltern. (Der Anwalt wird ihr zu diesem Verhalten sicherlich nicht geraten haben, darf er auch nicht)

  • Die Haft ist hier sehr isoliert erklärt worden, die Geschichte davor wäre vermutlich aufschlussreich. Zunächst werden Jugendämter aktiv und versuchen durch Hilfen und Gespräche Frieden und Lösungen herzustellen. Das hat hier offenkundig gar nichts gebracht und dann wird dieser Zustand weiter in den Gerichten und Befragungen weitergegangen sein. In diesem Sinne würde ich darauf tippen, dass die Kindesmutter Beschlüsse ignoriert hat. Das kann drastische Folgen haben. Wie das hier genau war, weiß ich nicht, aber die Haft sollte beendet und neuer Ansatz für die Familie gesucht werden. Im Artikel wird die Haft ja von vornherein als überzogen dargestellt, dafür müsste man schon sehr viel mehr wissen. Deswegen kann ich mir vorstellen, dass die KM an der Situation einen Anteil trug. Was am Artikel definitiv richtig ist, dass diese Verfahren aus dem Ruder brechen. Das Block-Verfahren zeigt es m.M. noch deutlicher. Die Familien gehen in Trennungen und diese bringen Sorgerechtsfragen hoch, die oft eskalieren.

    • @Andreas_2020:

      Sie sind ein Traumtänzer! Lesen Sie mal Norbert Blühms Buch :



      Einspruch!: Wider die Willkür an deutschen Gerichten. Eine Polemik



      Dieses Buch ist ist uns Frauen und den Kindern gewidmet, die Opfer dieser Justiz wurden!!!

    • @Andreas_2020:

      Das können Sie in einem früheren Artikel bei der TAZ nachlesen:



      taz.de/Sorgerechts...Hannover/!6132891/



      Offensichtlich ist die Frau zu einem früheren Gerichtstermin nicht erschienen.

      • @Il_Leopardo:

        Den Artikel hatte ich gelesen. Sie hat eine richterliche Entscheidung ignoriert. Aber selbst da versuchen Jugendämter im Interesse der Familie noch was. Und die werden sich hier öffentlich nicht äußern.

    • @Andreas_2020:

      Sie sagen, man müsste mehr wissen, und zugleich verdächtigen Sie die KM, doch bestimmt irgendwie selber schuld zu sein an ihrer mpnatelangen Haft ohne vernünftiges Gerichtsverfahren. Ist wohl einfacher als zu akzeptieren, dass es in Deutschland institutionelle Gewalt an Müttern gibt, wofür es hier durchaus eine Reihe an Belegen gibt.

      • @la suegra:

        Bitte beachten Sie, dass sich die Mutter anscheinend fünf !!! Jahre!!! nicht an geltendes Recht gehalten hat.



        Wenn es dem Kind beim Vater schlecht ergangen sein sollte, gibt es dagegen Rechtsmittel. Das ist auch nicht schön, aber man zieht nicht mal eben für fünf Jahre unter und zieht nach Frankfurt.

      • @la suegra:

        Es gibt ein Gerichtsverfahren.

        Deshalb gibt es ja die Ordnungshaft.

        Was es nicht gab, ist ein steafrechtliches Verfahren.

        Der Grund für die Ordnungshaft wird nicht offen genannt, obwohl er reingehört hätte.

        Er lässt sich nur erahnen.

        Wie schlecht recherchierte Zeitungsartikel institutionelle Gewalt an Müttern belegen sollen oder auch nur könnten, müssten Sie erklären.

      • @la suegra:

        Die KM hat Beschlüsse des Familiengerichts ignoriert. Und die Frage wäre jetzt gewesen, was drumherum stattgefunden hat, weil hier Informationen fehlen, jedenfalls kommt mir das so vor. Und das steht in Einladungen zum Familiengericht auch drinnen, dass es Pflicht ist, theoretisch könnte man da auch zugeführt werden, wenn man wiederholt nicht hingeht. Und es besteht Anwaltszwang dort, also war ein Anwalt involviert, der aber hier nicht erklärt, wie es vor der Haft zur Eskalation kam. Und das Jugendamt trägt immer seine Analyse und seine Empfehlung im Sinne des Kindeswohls vor. Das kann sein, dass dieser Vortrag nicht jeden überzeugt, aber den hat es ja auch gegeben. Wenn es anders wäre, dann würden in Deutschland immer mehr Mütter und Väter in Haft gehen. Das ist nach meinem Kenntnisstand aber nicht der Fall.

  • komisch mein Verständnis hält sich da etwas in Grenzen. Der Vater hat das alleinige Sorgerecht rechtskräftig zugesprochen bekommen. Dafür gab es gute Gründe, gehen wir mal davon aus. Da Gerichte normalerweise zu 90% das Sorgerecht der Mutter zusprechen.

    Dann lese ich den Satz: "Dann tauchten Mutter und Tochter gemeinsam unter und zogen nach Frankfurt."

    Und dann wundert man sich über die Haft? Bewusst gegen eine richterliche Anordnung zu verstossen und unterzutauchen, könnte man auch juristisch als Entführung werten, oder? - Wer hat da wohl vorsätzlich gegen das Recht verstossen?

    • @Thomas Zwarkat:

      Die Empörung vieler hier, mich eingeschlossen, richtet sich darauf, dass diese 150 Tage Haft nicht das Urteil in einem Strafrechtsprozess sind. Sondern innerhalb eines laufenden Familiengerichtsverfahrens als "Sanktion" verhängt worden sind.



      Die genaueren Umstände des Falles und das ewige Hickhack um Scheidungen und Sorgerecht ist mir ehrlich gesagt vollkommen schnuppe, mir geht es um die allgemeinen rechtsstaatlichen Implikationen.

    • @Thomas Zwarkat:

      "Der Vater hat das alleinige Sorgerecht rechtskräftig zugesprochen bekommen."

      Mich würde die Begründung dafür interessieren. Ohne diese diskutiert man ohne Grundlage.

    • @Thomas Zwarkat:

      Ich meine, es sind eher 80 Prozent. Aber das ist ein sehr deutliches Zeichen, wie die Gerichte entscheiden. sie entscheiden in der Regel für die Mütter.



      Und selbst im Familiengericht gibt es einen Ordnungsrahmen, wie etwa Umsetzung der Beschlüsse und selbst das Erscheinen. Ich kann ihre Skepsis auch verstehen, zumal das Verfahren einen Anwalt vorschreibt, sprich die Handlungen der Kindesmutter sind sicherlich auch im Kontrast zum anwaltlichen Rat erfolgt.

    • @Thomas Zwarkat:

      Dass das Kind offensichtlich nicht beim Vater, sondern der Mutter leben wollte, spielt für Sie keine Rolle?

      Ein monatelanges Einknasten ohne Gerichtsverfahren und die Trennung des Kindes von der Mutter gegen ausdrücklichen Wunsch beider spielt für Sie auch keine Rolle?

      Niemand bittet Sie um Verständnis für die Mutter, aber hier geht es um strukturelle Gewalt und die ist durch das Vorangegangene nicht vollumfänglich zu rechtfertigen.

      • @la suegra:

        So ist es!

      • @la suegra:

        Wo ist hier „offensichtlich“, dass die Tochter zur Mutter wollte?



        Es gibt dazu exakt eine Aussage und zwar die der Mutter.



        Im zweiten Absatz sprechen sie dann gar vom „ausdrücklichen Wunsch“ der Tochter.



        Bei der strukturellen Gewalt wird es dann echt Zuviel.



        Wozu Fakten wenn man mit Behauptungen besser durch das Leben kommt - Trump ist „offensichtlich“ ihr Vorbild.

        • @M_Kli:

          Im Artikel und voriger Berichterstattung steht, dass das Kind zur Mutter fuhr und sich weigerte zurück zum Vater zu fahren.

          Haben Sie den Artikel gelesen?

          Ihre Unterstellungen verletzen die Netiquette und sind völlig deplatziert.

          • @la suegra:

            Dass das Kind sich weigerte, zurück zum Vater zu fahren, ist eine einfache Behauptung, die durchaus richtig sein kann.



            Aber:



            Der Artikel erwähnt in keiner Weise Art und Umstände, in der das Kind diese Aussage gemacht haben soll.



            Kinder tun viel, wenn Mama darum bittet. In diesem Kontext könnte ich mir vorstellen , dass die Frage "Willst du denn nicht bei mir bleiben?" und ein "Doch" des Kindes hier der Öffentlichkeit als Weigerung des Kindes untergejubelt werden, zum Vater zurückzukehren.



            Wenn das Kind bei einer richterlichen Befragung seinen Willen geäusserten hätte, hätte das natürlich ein ganz anderes Gewicht.



            Subtiler Druck kann auf vielfältige Weise ausgeübt werden.



            Insofern hätte ich mir mehr Recherche und weniger Stimmungsmache gewünscht.

            • @Carsten S.:

              Der Wille des Kindes zählt leider nicht in solchen Fällen (mein damals 13jähriger Sohn kam aus dem Gerichtssaal mit der Aussage: "Die haben mir garnicht zugehört, was ich will") Da wird dann lieber der Mutter unterstellt, daß sie sich ja zu sehr um das Kind gekümmert hätte oder es beinflusst hätte. Da sind sowohl viele Gerichte als auch manche Jugendämter arrogant genug, es "besser" zu wissen, obwohl das teilweise fatale Folgen für die Kinder hat. Z.B. werden diese dann sogar zu ihrem angeblichen Wohl aus ihrem Freundeskreis und Umgebung herausgerissen und in Heime gesteckt. Wenn sie dann zurück zu ihrer Mutter flüchten, werden dann diese massiv sanktioniert, wie im jetzigen Fall auch.

            • @Carsten S.:

              Dazu war das Kind da um unter 10 Jahren , nach allen Details im Artikel un die 8-9.

              Alleine eine Kombination aus strengen Vater und Mutter, die alles durchgehen lässt und unterstützt, hat da gewaltigen Einfluss. Eigens Handy, unbegrenzter Zugang zum Internet, TikTok etc.



              Daher ist der Wunsch eines Kindes nicht unbedingt das, was gut für es ist.

              Ich bin regelmäßig die dööfste Mutter der Welt. Gestern erst wieder. Junior hat mit einer Säge auf dem Bein rumgesägt und ich habe die Säge einkassiert. Sägen hat Papa erlaubt…

              Und es gibt genug Mütter die eben nicht das Beste sind … Ich hatte das Pech einer Solchen. Alleine ein Blick ins Internet in den mamikosmos gibt auch Einblicke in viele sehr zweifelhafte Sachen… immer mit dem Argument „ Sein Kind zu kennen“ und die anderen wie Ärzte und co hätten keine Ahnung….

              Wir sollten inzwischen soweit sein die Mutter nicht mehr nur als Heilige zu sehn… übrigens ein Relikt der Nazis btw

  • Ob es den Artikel auch gegeben hätte, wenn die Rollen "Mutter" und "Vater" getauscht wären?

    Ich kann die 150 Tage nicht im Verhältnis zu anderen Fällen beurteilen, aber wenn ich es richtig sehe, hat die Mutter die Tochter 4 Jahre (!) dem Vater entzogen, obwohl ein Gericht - aus welchen Gründen auch immer - geurteilt hatte, dass er der Sorgeberechtigte sein soll.

    • @Strolch:

      Hätte die Mutter das Kind zum Vater zwingen sollen, aus Ihrer Sicht? Manche Familiengerichte finden nämlich das Recht des Vaters auf Umgang wichtiger als das Recht des Kindes, zu entscheiden, ob es den Vater sehen geschweige dort wohnen will. Wieso interessiert hier niemanden, dass das Kind wohl nicht zum Vater wollte, es sich sonst wohl kaum derart verweigert hätte?

      • @la suegra:

        Der Vater hatte das alleinige Sorgerecht und nicht bloss ein Umgangsrecht.



        Woher wissen Sie, dass sich das Kind "derart verweigert hätte"?

        Wenn es dem Kind beim Vater schlecht ergangen wäre, wären rechtliche Schritte das Mittel der Wahl gewesen. Ist zwar mühsam, ist aber in einem Rechtsstaat gelebte Praxis.



        Fünf Jahre gegen geltendes Recht zu verstossen kann's doch auch nicht sein. Dazu gehört schon kriminelle Energie.



        Schlimm ist, dass das Kind das jetzt ausbaden muss.

      • @la suegra:

        Weil das "wohl nicht zum Vater wollte" nur die Schilderung der Mutter ist, dem ein jahrelanger Sorgerechtsstreit vorrausgeht. Es ist mir unbegreiflich wie diese einseitige Perspektive eines solchen Streites hier in dieser Form wiedergegeben wird. Das 50/50-Modell hat nicht geklappt, weil (lt. Gericht) die Mutter die Regelung torpediert hat, was zu teils traumatisierenden Szenen geführt haben soll. Von einer "Gewalttätigkeit" des Vaters - die ein solches Verhalten der Mutter ja zweifellos rechtfertigen würde - ist seitens der Kinder/Sachverständige nie die Rede. Nun weiß ich natürlich auch nicht wie es denn nun wirklich ist, aber die Kinder scheinen angehört worden zu sein und ein ausdrücklicher Wunsch bei der Mutter zu leben wurde wohl nicht geäußert. Unter hochstrittig.org/f...der-fall-anette-w/ können Sie sich das Trauerspiel inklusive der Urteile anschauen.

        • @drum:

          Der Autor der von mir verlinkten Seite scheint ein ehemaliger Vorsitzender eines Väter-Vereins mit mindestens zweifelhaftem Ruf zu sein. Ich bitte dies zu berücksichtigen. Die verlinkten Urteile geben zumindest eine andere Sicht auf den Sachverhalt wieder, die restlichen Informationen, falls man das überhaupt möchte, sollte man vermutlich mit einem entsprechenden Vorbehalt betrachten.

      • @la suegra:

        Na ja, die Mutter sagt, dass die Tochter dauerhaft zu ihr wollte. Und ja, es gibt Gründe, ein Kind zum anderen Elternteil zu "zwingen". Wir wissen nicht einmal, ob die Tochter dauerhaft zur Mutter wollte und ob sie dauerhaft vom Vater getrennt werden wollte. Und ganz nebenbei. Wenn eine neunjährige vier Jahre den Vater nicht gesehen hat - ist es vom Vater entfremdet, das ist ihr halbes Leben. Und ja, hier hat die Mutter den Umgang bewusst verhindert.

    • @Strolch:

      Trotzdem fraglich, ob mehrmonatige "Ordnungshaft" - wohlgemerkt nachdem die Tochter aufgefunden wurde und die Mutter sie nicht mehr hergeben kann - da die passende rechtsstaatliche Reaktion ist. Das hat eindeutig Strafcharakter und sollte daher nicht per "kurzem Prozess" verhängt werden.

      • @Normalo:

        Ja, das ist ein Punkt. Aber man hat zwei "Experten" in dem Artikel zu Wort kommen lassen, wovon einer den Sachverhalt nur vom Hören Sagen kennt. "Soweit ich es in diesem Fall gehört habe, hat das Kind diese Zeit gut überstanden, wurde beschult und war im Sportverein aktiv." Gerade der Schulbesuch ist wohl nicht ganz klar, dafür deutet mich schon die seltsame Formulierung "wurde beschult" hin. Aber es ist viel stochern im Nebel. Zudem, was machen Sie, wenn die Mutter sofort die Tochter sucht und für die nächsten vier Jahre untertaucht?

        • @Strolch:

          Das man dem Artikel - milde ausgedrückt - keine überbordende Objektivität vorwerfen kann, will ich gar nicht bestreiten. Aber diese sehr lange Ordnungshaft ist wohl nicht erfunden, und sie gehört, wenn nicht in Bausch und Bogen verdammt, dann doch wenigstens mit wachem Auge kritisch betrachtet. Man kann einen Richter schwer dafür belangen, das er geltendes Recht anwendet, aber die Möglichkeit zu erwägen, dass dieses Recht vielleicht zu lose mit den Rechten der jeweiligen Prozesspartei umgeht, sollte Pflichtaufgabe des demokratischen Souveräns sein.

          Es ist ja richtig, dass das StGB keine Handhabe gibt, um einen nur mit dem Wohlwollen des Kindes arbeitenden Elternteil wegen inländischen "Verschwindens" mit dem Kind zu belangen und deshalb Ordnungshaft das letzte Mittel ist. Aber das ist vielleicht genau falsch: Strafgleiche Sanktionen sollten auch strafprozessuale Schutzmechanismen gegen Willkür aufweisen.

          "Zudem, was machen Sie, wenn die Mutter sofort die Tochter sucht und für die nächsten vier Jahre untertaucht?"

          Wenn 's nach mir ginge: Strafverfolgung und ein fairer Prozess, der Wiederholungsgefahr einbezieht. Ist aber aktuell - gesetzgeberisch gewollt - nicht möglich.

    • @Strolch:

      ...und ? Lebt doch noch - der Papi...

      • @Alex_der_Wunderer:

        Die Mutter auch, die Tochter lebt noch, beim zweiten Kind wird es nicht erwähnt. Allgemein leben sehr viele Menschen auf der Welt noch, also brauchen wir uns um Kriege, Ausbeutung und Klimawandel auch nicht mehr groß Sorgen zu machen.

      • @Alex_der_Wunderer:

        Würden die Muttis doch aber auch.

  • Die Überschrift ist natürlich Unsinn, denn die Ordnungshaft wurde von einem Gericht angeordnet und gegen die Maßnahme ist auch die Beschwerde bei Gericht möglich. Hier hätte es vermutlich geholfen, einen in Familienrechtssachen erfahrenen Anwalt heranzuziehen statt eines Kriminologen, dessen am Strafrecht orientierte Argumentation deutlich neben der Sache liegt.

    • @Rudi Lipp:

      Verfahren im Familiengericht schreiben einen Anwalt vor. Und der Anwalt hat die Pflicht, die Mandantschaft vor Risiken ausdrücklich zu warnen, etwa nicht erscheinen oder das missachten von Beschlüssen.

      • @Andreas_2020:

        Ein Anwalt ist vor dem Familiengericht nicht vorgeschrieben! Ich weiß wovon ich rede!

        • @Sozialdemokratie:

          Wenn es heftigen Streit um die elterliche Sorge und Umgang gibt, ist der Anwalt vorgeschrieben. OK, bei einer letzten Sitzung zur Scheidung (Ja od Nein) darf man ohne hin. Sie haben Recht.

    • @Rudi Lipp:

      okay, das ist ein interessanter einwand

  • "Besteht das Gericht von Gesetzes wegen auf der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung und erscheint der Angeklagte „unentschuldigt“ nicht, kann das Gericht die polizeiliche Vorführung zwischen 06:00 und 21:00 Uhr innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder durch Haftbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO auch Tage und Wochen vor der Hauptverhandlung veranlassen. Dies bedeutet, dass der Angeklagte meist ein bis zwei Wochen Untersuchungshaft erleiden muss." (aus einem Kommentar)



    150 Tage sind also ungewöhnlich hoch. Das Gericht ist wohl bei seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass die Frau sich erneut einer Verhandlung entziehen wird. Sie wird am Ende nicht nur ohne Wohnung, sondern auch auf Dauer ohne ihre Tochter zurechtkommen müssen. Offensichtlich hatte sie keine guten Berater.

  • 150 Tage Ordnungshaft ohne Gerichtsverfahren? Fast ein halbes Jahr Haft, ohne dass es ein Verfahren dazu gegeben hat, noch eines geben soll? Da würde ich mir doch mal einen kritischen Blick drauf wünschen von einem unserer obersten Gerichte. Obwohl genau das mittlerweile zum Standard zu werden scheint, dass die Gerichte jedes zweite Regierungshandeln, jedes zweite Gesetz(esvorhaben) überprüfen und wieder in rechtsstaatliche Bahnen lenken müssen. Die Welt ist so verrückt geworden in den letzten 10 Jahren...

    • @Kawabunga:

      Es gab sehr wohl ein Gerichtsverfahren, nur eben keinen Strafprozess.



      Vielleicht hätte es den sogar gegeben, wenn der Vater Strafanzeige wegen Kindes Entführung erstattet hätte.

  • Das ist so schlimm und vor allem auch in jeder Hinsicht so kontraproduktiv: Das Kind wird traumatisiert, die Mutter auch, Obdachlosigkeit, Jobverlust, sinkende Ausbildungschancen der Tochter ... und das alles wofür? Machtdemonstration ohne jeden Sinn.

    • @Niemals:

      👍👍

  • So etwas kommt in D vor?! Ein Land, das sich ziviliert nennt, in christlichen Traditionen gebunden. Wirklich? Ist es nicht unglaubliche Feigheit von gewissen Beamten, Staatsdienern, die sich haarklein auf irgendwelche unsinnigen, bürokratischen Unsinn berufen und dabei Menschlichkeit, Weitsicht und vor allem das Wohl des Kindes völlig ignorieren?

    • @Perkele:

      In Deutschland ist so einiges verrückt. Ich dachte auch immer, man kommt in diesem demokratischen Sozialstaat erst nach einer Gerichtsverhandlung (mit Schuldspruch) ins Gefängnis.

      Man lernt als Bürger nie aus. Aber unser Staat lernt wohl gar nichts mehr.

      Arme Menschen sitzen ja zum Beispiel in Deutschland auch schon im Gefängnis, weil sie kleinere Geldstrafen (oft wegen Schwarzfahrens) nicht zahlen konnten.

      Aber das hat ja auch sein Gutes, denn dann hat man für Umwelt- und Klimaverbrecher, große Steuerhinterzieher und Schwerverbrecher 'keine Gefängniszelle mehr frei'; und man kommt als Staat dann auch nicht in Erklärungsnot, weshalb man echte Verbrecher nicht in den Knast steckt.

      • @Ricky-13:

        Kerker is doch was aus dem Mittelalter.



        Verwirrte und kranke Mitmenschen gehören in eine vernünftige Therapie, gegebenenfalls in eine geschlossene Einrichtung, damit Eigen- und Fremdgefärdung ausgeschlossen werden kann.



        Auch Steuerhinterzieher und andere Wirtschaftskriminelle müssen Sozialisierung durch Fachleute erfahren, sonst geht der Spaß nach dem Knast lustig weiter. Haben auch so ein paar Spezi im Freundeskreis. Echt grauselig, werden einfach nicht erwachsen. Auch hier in diesem Fall, Familien- / Sorgerecht , da müssen die Betroffenen mal eine ordentliche Beratung bekommen. Wenn die Reife bei den Eltern für die Erziehung von Kindern nicht vorhanden ist, sollte keiner der leiblichen Eltern da Verantwortung übertragen bekommen. Aber Knast ist keine Lösung, wenn die Mutter wieder raus kommt, geht's weiter - der egoistische Kampf um den Nachwuchs - 100 pro.

    • @Perkele:

      nun, was erwartest du? Es ist ein gesellschaftlicher Trend und staatlicher Wunsch, dass jeder, der in der falschen Tonlage pupst, staatlich belangt und sanktioniert werden muss. Mit aller Härte des Gesetzes und Rechtsstaats!1!!11!!! Und ausserdem: was gut für ein Kind ist, weiss in Dland ein Beamter immer noch besser, als Mutter und betroffenes Kind zusammen.

  • Du meine Güte. Wie kann man nur soviele falsche Informationen in einem einzigen Artikel unterbringen. Natürlich gab es ein Gerichtsverfahren, sonst gäbe es ja gar keinen Titel, der auf diesem Wege vollstreckt werden könnte und natürlich gibt es auch gegen den Beschluss, mit dem Ordnungshaft angeordnet wird, eine Beschwerde. Und vermutlich gab es vor dieser drakonischen Entscheidung auch noch ein- oder zwei andere Versuche, die Sorgerechtsentscheidung durchzusetzen. Aber all das wird nicht mitgeteilt. Im übrigen gibt es auch viele Fachanwätinnen für Familienrecht, die der Mutter vermutlich sehr viel besseren Rat geben könnten, als ein Professor für Strafrecht…

    • Kaija Kutter , Autorin des Artikels, Redakteurin taz-Hamburg

      @Prospektfehler:

      Im übrigen ist diese Ordnungshaft mit Sanktionscharakter nach 89 FamFG äußerst umstritten. Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) fordert die Streichung der Ordnungshaft aus diesem Paragraphen und eine Reform des Gesetzes, die kindeswohlgerechte, nicht-zwanghafte Lösungen ermöglicht.

    • Kaija Kutter , Autorin des Artikels, Redakteurin taz-Hamburg

      @Prospektfehler:

      Anwalt Laue argumentiert hier grundsätzlicher. Es gab zwar die Möglichkeit einer Beschwerde gegen die 150 Tage Ordnungshaft, die hier auch genutzt und im schriftlichen Verfahren abgewiesen wurde. Aber auch dadurch sei kein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet, wie es bei Freiheitsentzug erforderlich wäre. Freiheitsentzug sei der schwerste Eingriff, den der Staat zur Verfügung hat. Deswegen gebe es im Strafrechtsverfahren seit über 150 Jahren eingeübte und ausjudizierte Verfahrensregeln etwa für die Beweisaufnahme, die die verfassungsmäßigen Verteidigungsrechte des Angeklagten schützen. Für die erst 2009 in dieser Form eingeführte Ordnungshaft mit Sanktionscharakter nach § 89 FamFG gebe es entsprechende Verfahrensregeln nicht. Eine so lange Haft auf dieser Basis gilt denn auch in Expertenkreisen als äußerst ungewöhnlich, sprich, es scheint kein Fall bekannt. Es gibt auch keine gesonderte Hafteinrichtung dafür. Laues Mandantin soll nun diese fünf Monate mit Strafgefangenen in Strafhaft verbringen, die nach Strafrecht verurteilt sind. Als einzige Gefangene hatte sie keine Möglichkeit, in einer rechtsstaatlichen Beweisaufnahme auf ihre Verurteilung effizient Einfluss zu nehmen.

      • @Kaija Kutter:

        Nun gibt es aber nunmal bislang den gesetzgeberischen Willen, zumindest solche inländisch (naja, einschließlich Bayern halt... ;-)) ablaufenden Sorgerechtsbrüche aus dem Strafrecht rauszuhalten, wenn keine Gewalt, Drohung oder List im Spiel ist. Das macht die Ordnungshaft zur ultima ratio bei so renitenten Fällen, wie man das bei einem Untertauchen für vier Jahre(!) ja wohl konstatieren muss.

        Wo in ihrem Artikel wird über sinnvolle Alternativen geredet? Soll sowas DOCH in die Kindesentziehung (und damit in den Schutz des Strafprozessrechts) rein, oder sollte der Rechtsstaat derartiges Schindluder mit den - für das Kindeswohl gedachten - famlilienrechtlichen Vorschriften einfach milde lächelnd hinnehmen? "KANN JA. WOHL. NICHT. SEIN!!!" ist bei dieser Frage etwas dünn.

        Und überlegen Sie bitte mal, wie dieser Artikel wohl ausgesehen hätte, wenn es der VATER gewesen wäre, der hier die Tochter der Mutter jahrelang entzieht, und er hätte NICHT irgendwie dafür schmoren müssen!