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Gebühren für Maßnahmen der PolizeiBezahlte Repression

Die Bundespolizei hat eine besondere Gebührenordnung eingeführt. In Konflikt mit der Staatsmacht zu kommen, kann nun extra teuer werden.

Die Bundespolizei erhebt nun Gebühren für sogenannte vermeidbare Einsätze Foto: Florian Gaertner/photothek/imago

Sie sind auf einer Auswärtstour ihres Lieblingsvereins und fahren mit dem Zug in der Stadt des Erzfeindes ein. Vor lauter Begeisterung zünden Sie einen Bengalo. Wenn es schlecht läuft, erwischt sie die an Bahnhöfen zuständige Bundespolizei. Sie werden festgehalten, ihre Personalien aufgenommen, im schlimmsten Fall werden sie sogar noch auf die Wache mitgenommen und bis nach Spielende festgehalten. Sie müssen sich auf eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz einstellen. Strafe genug. Sollte man denken.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) denkt aber anders. Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Bundesinnenministerium (BMI) diesem Szenario noch etwas hinzugefügt: eine Strafe vor der Strafe. In einer im Oktober in Kraft getretenen Verordnung wurde festgelegt, dass sie für die nicht bestellte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen. Die Identitätsfeststellung: 53,75 Euro. Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro. Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro. Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro. Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro.

Für einen stinknormalen Polizeieinsatz soll man also eine hohe dreistellige Summe auf den Tisch legen, noch bevor der Rechtsstaat über ihre Schuld befindet und die eigentliche Strafe verhängt. Fast verwunderlich, dass man nicht noch 10 Cent für jede angefallene Seite Papier berappen muss.

Besondere Gebührenverordnung des BMI“ nennt sich diese Schikane. Zur Kasse gebeten werde soll, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine „Gefahrenlage“ schafft. Blöd nur, dass der Großteil von Strafrechtsverstößen unter diese Kategorien fällt. Auch wenn sich das Bengalo von alleine entzündet, wird die Polizei von Fahrlässigkeit sprechen. Für die Staatskasse ist das gut. 2,78 Millionen Euro soll die Bundespolizei durch die Gebühren im Jahr eintreiben. Und wer weiß schon, ob die Polizei nun nicht auch mal die eine oder andere unnötige Maßnahme extra durchführt.

Die Polizeigewerkschaft frohlockt

Ganz unbekannt ist das Prinzip nicht. Wer etwa als Betrunkener aufgegriffen wird, muss für den Polizeieinsatz und die Unterbringung in der Ausnüchterungszelle schon jetzt zahlen. In Berlin kostet das Gewahrsam für „hilflose, nicht vorläufig festgenommene Personen“, also Betrunkene oder Berauschte, 208,89 Euro zuzüglich der Fahrt auf die Wache. Nachts wird es teurer. Damit hat es sich dann aber auch, denn betrunken zu sein, ist ja – noch – nicht verboten. Weil der Polizeieinsatz hier mehr eine Hilfe darstellt als eine Drangsalierung, kann man sogar ein gewisses Verständnis dafür aufbringen.

Dass die Bundespolizei nun aber ihre ureigensten Tätigkeiten, die die BürgerInnen mit ihren Steuer schon längst finanziert haben, mit einem zusätzlichen Preisschild versieht, ist als Ausuferung eines repressiven Polizeistaats zu verstehen. Kein Wunder also, dass etwa die Deutsche Polizeigewerkschaft bereits vor der Verabschiedung frohlockte: „Das kann teuer werden!“ Und das kann es wirklich. In NRW sind inzwischen die ersten Rechnungen verschickt worden. Wie die Westdeutsche Zeitung berichtet, soll eine Frau nun 550 Euro blechen, weil sie am Düsseldorfer Hauptbahnhof ihren Koffer vergessen hatte. Als sie nach einer halben Stunde ausfindig gemacht wurde, war der Fundort bereits abgesperrt und ein Sprengstoffhund unterwegs.

Die Fans der Maßnahme freut auch, dass Abschiebekosten für „illegal“ Eingereiste leichter umgelegt oder Fußballvereine für Einsätze bei Spielen zur Kasse gebeten werden können. Ein Rechtsstaat, den man sich leisten können muss.

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79 Kommentare

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  • Laut DPolG "muss die Gewährleistung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Kernbereich hoheitlichen Handelns grundsätzlich kostenfrei bleiben." Quelle: www.dpolg.de/ueber...ung-polizeikosten/

    "Die Grenze ist immer da erreicht, wo [...] das geforderte Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung verletzt wird." Quelle: www.dbb.de/beamte/...e-und-politik.html

    Vergleiche hierzu §60 BBG: www.gesetze-im-int...bbg_2009/__60.html

    Damit dürfte die Grundlage für eine Verfassungsklage hoffentlich gegeben sein.

  • Das Problem ist eben doch:



    Es ist ne Ersatzstrafe ohne Gerichtsurteil. Und so wird es auch genutzt werden.

    Demo?



    Erstmal alle ne Stunde festsetzen und Kontrollieren. Wer 2 oder 3 mal allein fürs da sein in Richtung 100 Euro gezahlt hat der kommt nicht wieder.



    Damit erfüllt das Gesetz seinen Zweck perfekt: Leute strafen können ohne Tat.

    Insbesondere ärmere Menschen können sich dann schlicht nicht mehr erlauben auf die Straße zu gehen weil eine einfache Kontrolle eine mittlere finanzielle Katastrophe bedeutet

  • Die Gebührensätze wurden vom Statistischen Bundesamt berechnet:

    www.destatis.de/DE...ob=publicationFile

  • Dürfte verfassungswidrig sein.



    Es empfiehlt sich erstmal nicht zu zahlen.

  • taz-Zitat: “(…) Für einen stinknormalen Polizeieinsatz soll man also eine hohe dreistellige Summe auf den Tisch legen, noch bevor der Rechtsstaat über ihre Schuld befindet und die eigentliche Strafe verhängt. (...)“



    Im Endeffekt könnte es mit der BPol-Gebührenordnung so laufen wie mit dem “erhöhtem Beförderungsendgeld“, welches so mancher Schwarzfahrer nicht zahlen kann oder will und dafür eine bestimmte Zeit in den Knast muss um dort eine Strafe (taz berichtete) abzusitzen.



    Das Klientel, dass häufig an Bahnhöfen (und dem Umfeld) anzutreffen ist – und dort häufig polizeiliche Maßnahmen (z.B. Identitätsfeststellungen, Platzverweise) unterzogen wird - sind randständige Menschen (Bettler, Trinker, Obdachlose, Drogenabhängige).



    Wenn ich lese, dass durch die Verkettung verschiedener polizeilicher Maßnahmen schnell dreistellige Euro-Summen zusammen kommen, die nicht immer von den Betroffenen gezahlt werden, so ist abzusehen wo diesbezüglich die Reise hingeht: früher oder später werden für diese säumigen Schuldner Knastplätze in Haftanstalten benötigt die den SteuerzahlerInnen über 130 Euro am Tag kosten. Sollte diese Gebührenordnung konsequent zur Anwendung kommen werden die Folgekosten für die SteuerzahlerInnen erheblich sein. Und warum soll eine Identitätsfeststellung 53,75 Euro kosten?

  • Opportunisten und Denunzianten aller Länder, vereinigt euch!

    • @KnorkeM:

      Das haben wir ja bereits in Deutschland in Form von Kooperationsverträgen und sog. Sicherheitspartnerschaften für Kommunen/ Städte und ganzen Bundesländern (z.B. Sachsen, Bayern, Berlin u. Brandenburg): publik private partnership, police private partnership & police private security nennt sich das und bezeichnet die direkte Zusammenarbeit zwischen (Bundes-)Polizei, Ordnungsämtern/ Stadtpolizeien und privaten Sicherheitsdiensten, inklusive Daten- u. Informationsaustausch.

  • Ja super, war geahndete Kriminalität bis jetzt doch eher ein Phänomen der wohlstandsferneren Milieus, können sich polizeiliche Strafverfolgung nur noch wohlhabende Bürger leisten.



    Bleibt die polizeiliche Maßnahme aus, falls kein Geld fließt oder geht es um die Vernichtung letzter Resozialisierungsansätze?

  • Kommentar bearbeitet. Bitte diskutieren Sie zum Thema.



    Die Moderation

  • Deutschland einig Polizeistaat.



    Nach den neuen "Polizeiaufgabengesetzen", die der staatlichen Willkür Tür und Angel in jeder beliebigen Lage öffnen, nun auch noch die Gebührenberechnung für die staatliche Willkür.



    Deutschland braucht gar keine AfD mehr, CDUSPDGRÜN haben uns alle schon weit in den Faschismus hineinbefördert.



    .



    Aber dann meckern, wenn sich auf der Straße jemand dagegen wehrt, genau mein Humor.

  • 9G
    99140 (Profil gelöscht)

    Die demokratische Grundordnung dieses Staates brennt.

    • @99140 (Profil gelöscht):

      bitte? ich sehe da nicht mal mehr rauch aus den trümmern aufsteigen.



      ab jetzt also nur noch selbstmordattentate. mist.

  • ich meine, solche Gebühren wären - jedenfalls in den Bundesländern - schon zu Zeiten meines Studiums eingeführt worden und das liegt über 25 Jahre zurück.

    Grundsätzlich ist es aber heute schon eine Ordnungswidrigkeit, seine Personalien nicht anzugeben und dafür kann man dann ein Bußgeld bekommen. Die Kosten der Identitätsfeststellung kämen ggf. nur noch dazu.

  • Ich finde es eigentlich in Ordnung, dass diejenigen zahlen, die die Kosten verursachen durch rechtswidriges Verhalten. Dass die Beamten von Steuergeldern bezahlt werden, ist zwar richtig, aber es ist nun mal nicht so, dass nur Leute Kosten verursachen, die auch Steuern zahlen und umgekehrt gesetzestreue Steuerzahler froh sind, wenn ihr Geld an anderer Stelle eingesetzt werden kann, weil man die Kosten der Einsätze beim Verursacher zurück holt.

  • Ich finde die Gebührenordnung klasse. Staatliche Sicherheitsdienstleistung ist doch kein kostenloses Vergnügen. Doppelplusgut: Die Qualität des urbanen Lebens wird spürbar steigen, wenn Demonstrationen erheblich weniger Teilnehmer ziehen, weil das finanzielle Risiko einer Identitätsfeststellung oder eines Platzverweises (Kostenpunkt: 44,65€) abschreckend genug sein dürfte. Von radikalen Demos, bei denen *die* -gottseibeiuns- Antifa mitläuft, ganz zu schweigen. Den Polizei-D-Zug einfach reinrauschen lassen und Verwaltungsakte en masse verteilen. Und wenn's illegal war: egal. Nicht der rechtmäßige, sondern allein der Einsatz wird bezahlt. Die können doch gar nicht genug Solipartys veranstalten, um die Kosten zu decken.Eine wunderschöne, zugleich neoliberalen wie auch repressiven Ansprüchen genügend.

    Und warum sollten sich in einem Artikel zu dem Thema auch politische Punkte finden, wenn man auch über Bengalos schreiben kann. Und wo wir schon dabei sind:



    "Weil der Polizeieinsatz hier mehr eine Hilfe darstellt als eine Drangsalierung, kann man sogar ein gewisses Verständnis dafür aufbringen." - Nein, nicht das Geringste. Entweder ist der Betrunkene aus Gründen nicht mehr öffentlichkeitstauglich, dann erledigt die Polizei ihren Job. Oder er ist nicht, dann handelt sie willkürlich. Aus beiden ist kein Verständnis abzuleiten. Zumal sowas ja der Einstieg in die jetzige GO darstellt. Salamitaktik. Schon mal gehört?

    Kommentar gekürzt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.

    Die Moderation

  • Super. Polizei einfach privatisieren. Dann kann Seehofer die ganze Republik betreiben wie einen Lidl-Parkplatz.

  • Einschränkung der Bürgerrechte durch Androhung von Existenzgefährdung durch "Gebühren".

    So wird beispielsweise das Demonstrationsrecht ausgehöhlt. Jeder, der sich auf die Straße begibt, muss nun befürchten hohe Gebühren für Polizeiwillkür zu zahlen.



    Denn die "Gebühren" fallen OHNE eine richterlichen Überprüfung an.



    Der Willkür wird Tür und Tor geöffnet.



    Das sollte jetzt unbedingt Thema werden, damit Seehofer damit nicht durchkommt.

  • Wenn man dann den Gedanken fortführt, können dann auch Strafgefangene, für jeden Tag Freiheitsentzug bezahlen. Und da im Gefängnis ja kein Geld verdient wird, jedenfalls nicht ausreichend, um die Kosten zu bezahlen, die Folge wäre dann doch Willkür.

    Man stelle sich dann nur noch vor, Private Gefängnisse könnten daraus dann ein Geschäftsmodell machen, und so Sklaven fürs Leben für die Gesellschaft produzieren. Ohne Schießbefehl, ohne Mauerbau!

    Sobald dann das Bargeld auch abgeschafft wurde, ist der Rest der sog. "vielbeschworenen Freiheit" nur noch Makulatur.

    Die totale Überwachung, die wir ja schon jetzt haben, dank Smartphone und Internet, käme dann noch ein Punktesystem wie in Flensburg oder mit der Schufa hinzu, für das Verhalten jedes einzelnen dazu, wäre die total Überwachung perfekt.

    Es gibt ja auch schon Chips die man sich "noch freiwillig" unter die Haut spritzen lassen kann. Und dann wird nur noch der einen Pass bekommen, oder einen Führerschein, oder Reisen, wer die volle Punktzahl hat? Orwell lässt grüßen "BIG BROTHER IS WATCHING YOU"

    was mich daran besonders erschreckt in Zeiten von Instagram, Facebook und Co. die Gleichgültikgeit vieler junger Menschen vorallem.

    Was heute noch in China, vom Westen angeprangert wird, wäre der Westen nicht mehr von Diktaturen zu unterscheiden.

    Dort bekommt man nur Zugang zum Zug, wenn man sich vorher scannen lässt, und einen Pass oder Führerschein bekommt man auch nur, wenn man sich Staatskonform verhält.

  • 1. Darf ich diese Ausgaben dann von der Steuer absetzen, so wie beispielsweise die Kosten für die Geschenke zur Auftragsgewinnung ?



    2. Erfahrungsgemäß decken solche Mehreinnahmen die durch sie erzeugten Kosten, zeitl. , mat. Aufwand sowie Widerspruchskosten, höchst selten. Oftmals liegen selbige höher. Müssen nur genug Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen.

  • Der Ultra-Hooligan, bzw. Vertreter der "Traditionellen Fankultur" ist ein schlechtes Beispiel, denn die meisten Opfer derartiger Maßnahmen der Bundespolizei sind nach wie vor Menschen, deren Hautfarbe oder gesellschaftlicher Status (von Obdachloser bis Punk) aus dem Rahmen fällt.

  • Wenn ich einen Ausweis beantrage muss ich auch Gebühren zahlen und kein Hahn kräht dannach. Wer hat behauptet, dass die staatliche Arbeit umsonst sein muss. Ist doch nur recht und gerecht, wenn verursacherabhängige Kosten in angemessenen Verhältnis verlangt werden.

    • @DiMa:

      Ja wie^¿^ - Sie ham ja völlig recht.

      Aber so geht’s. Im Eifer des Gefechts -



      Sie ham da schmerzlich gefehlt - isses einfach schlicht vergessen worden. Ha!

      Olle Tegtmeier hat recht - “Antrag!“



      Genau Genau. Erst 'n Antrag stellen.



      Unbedingt. Vor Erkennungsdienstlicher Erfassung! Da könnt ja sonst jeder - wa!



      Nö. Wie beim Persi - Ers mal Antrag!



      Sonst läuft da gar nichts! Antrag & klar!



      Dann erst latzen! Gellewelle&Wollnich!

      kurz - Stellnse mal 'n Antrag auf volle Ergänzung auf Antragstellung. Newahr.



      Normal. Na - Si’cher dat. Dat wüßt ich ever. Da mähtste nix. Dank im Voraus.

      Ohne Antrag - Nö. Läuft - Gar Nix •

      unterm—- liggers - entsinn mich —



      Bei “Spitz paß auf!“ - Wollnichwoll!



      Immer Antrag - immer vorne.



      Voll im Antrag&Einsatz. Wunderbar. 👻

      • 0G
        05158 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Tegtmeier1:

        Wir gehen im selben Glied!;-)

        Das ist nun jemand, wo ich stundenlang immerschon, tiefstes l.v.u.Z. hören konnte!!



        Hier bietet sich eine extra Sendung an!

        ..was haben wir denn dann, dann kucken wir in die Röhre und können drei Jahre warten, bis wir dann ja die Möglichkeit hatten einenAntrag zu stellen.....

        ..da kommse von weit her(ein TRAUM)

        www.youtube.com/watch?v=cUs4DhLcVTo

      • 0G
        05158 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Hätt ich doch auf deine Worte gehört...

        Also Lawi ich nehme dich als Zeuge...

        Der Antrag



        www.youtube.com/watch?v=QcJPJ_lbPtA

        • @05158 (Profil gelöscht):

          In Kölle heißt das - “…de Laffes…“ weich gesprochen. Normal.

  • Ist das ein Scherz? Ich fürchte, es ist nur eine besonders unterbelichtete Form von Staatshass. Dieser Artikel ist ein Loblied auf die ohnehin grassierende Verantwortungslosigkeit. Er ist auch mit seinem "dafür zahlen wir ja Steuern"- Einschlag keineswegs links sondern hat eher einen AFD/ FDP- Touch. Ein sich zufällig in einem Zug "selbst entzündender Bengalo" soll folgenlos bleiben? Na klar, der Fan wollte seine Mitmenschen ja eigentlich erst im Stadion gefährden, da muss auf dem Weg dahin natürlich die Unschuldsvermutung gelten. Natürlich auch bei "vor lauter Begeisterung". Man wird ja wohl noch Bengalos mit sich führen dürfen (nein, darf man natürlich nicht so einfach) und wenn man dann einen kleinen Kontrollverlust erleidet, dann ist das ja menschlich.



    Übrigens kann der Rausch durchaus kriminell sein, da gibt es im Strafgesetzbuch die Rauschtat. Da wird dann nicht die Tat bestraft, die man im Rausch getan hat, sondern für das grob fahrläsdige oder sogar vorsätzliche Herbeiführen der eigenen Unzurechnungsfähigkeit. Gäbe es das nicht, könnte man Strafen ja entgehen, indem man sich absichtlich total zuballert. Für die Nacht in der Ausnüchterungszelle gilt, dass man sich nicht auf Kosten der Allgemeinheit in einen hilflosen Zustand bringen darf, man muss dann dafür zahlen. Und der herrenlose Koffer verursacht derartig hohe Kosten und Unannehmlichkeiten auch bei anderen Fahrgästen, dass 500 Euro einfach nur sehr preiswert sind.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Die Beispiele in diesem Artikel sind schlecht. Ich sehe das Problem im politischen Aktivismus. Dieser Versucht gezielt auf Fehler im System aufmerksam zu machen, die eine Demokratie gefärden und ist schon aus diesem Grund nicht "legal".



      Wenn jetzt Ordnungwiedrichkeit, wie das blockieren von Straßen, das hängen von Bannern usw. Drakonisch bestraft werden ist das eine Gefahr für die Demokratie.



      Politischer Aktivismus ist wichtig für Gleichberechtigung (POCs, Frauen, Homosexuelle etc.), für Arbeitsbedingungen und gegen veraltete festgefahrene Strukturen.

      • @Upgrade:

        Bei politischen Versammlungen entfällt die StVO. Auf Grund der Rechtsnormenhierarchie.

      • @Upgrade:

        Bei der Verteidigung des Demonstrationsrechts und anderer Freiheitsrechte bin ich natürlich mit dabei. Nur kommen die im Artikel nicht vor. Die Beispiele sid auch nicht schlecht gewählt sondern bezeichnend für eine Geisteshaltung, bei der es eben nur um das tendenziell rücksichtslose Ausleben der eigenen Wünsche geht und nicht um politische Rechte.

        • @Benedikt Bräutigam:

          Sorry aber was du da von dir gibst ist wirklich furchtbar. Es soll jetzt also "links" sein, sich für einen starken, strafenden Staat einzusetzen, der alle Abweichler*innen nun auch bei kleinsten Verfehlungen finanziell ruinieren kann?



          Die Arroganz, die da aus dir spricht, bedeutet wohl, dass du a) noch nie in Konflikt mit deinen (deiner Meinung nach bestimmt auch immer super lieben) Gesetzeshüter*innen gekommen bist und b) offenbar keine Ahnung von finanziellen Sorgen hast. Ja, auch Fußballfans haben Rechte (auf ein würdevolles Leben ohne Existenzangst bspw). Und nein, ein Bengalo zünden gefährdet nicht immer "die Allgemeinheit". Aber alle, die von deinem verwirrten bürgerlichen Wertekanon abweichen, immer härter zu bestrafen, führt letztendlich nur zu einer Annahme der eigenen Identität als abweichend oder kriminell, damit zu einer kompletten Abwendung von Demokratie und Staat. Für mich als Linken durchaus eine hinnehmbare Situation, denn immerhin hat der bürgerliche Staat für die Besitzlosen wenig zu bieten. Normalerweise führt diese Gewalt- und Abwertungserfahrung in unserer Zeit aber eher zu einer Faschisierung oder generellen Entpolitisierung der Betroffenen. Das kann für keine vernünftige Person wünschenswert sein. Diese Haltung ist nichts als die Arroganz der Herrschenden und hat mit links-sein sicher nichts zu tun.



          Dein german angst vor "Verantwortungslosigkeit" und deine Bestrafungswut (wie kann man es auch wagen, mal seinen Koffer zu vergessen!1!) sind tatsächlich eher Beweis für ein zutiefst konservativ-undemokratisches Demokratieverständnis.

        • 8G
          83191 (Profil gelöscht)
          @Benedikt Bräutigam:

          Eine Demonstration... Ein einzelner wirft eine Flasche/Stein/Bengalo und taucht in der Masse unter. Die Polizei nimmt dies als Anlass Personen zu kontrollieren... und lt aktuellen Gesetzen (-> G20) reicht die bloße Teilnahme an der Demo aus, auch wenn man selbst keine Gewalt anwendet.

          Die durch Ausübung von Straftaten



          nowendig gewordene Personenkontrolle bei einer Demonstration ist natürlich "vermeidbar" , also werden die Kosten dann fällig.

          Prinzip verstanden? Es reicht einer pro Demo aus, wenn die Polizei es wirklich will.

          • @83191 (Profil gelöscht):

            Entschuldigung, das ist nicht ganz korrekt. Im verschärften Landrechtsparagraphen sind politische Veranstaltungen explizit ausgenommen.



            Die Hamburger Justiz hat das Gesetz verbogen, so weit sie konnte, und darüber hinaus schlicht gelogen.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Oha - kl. StrafR mal noch was warten?!



      Vom kl. Öffentlichen mal ganz ab - wa.

      Liggers …servíce …Gern&Dannichfür

    • @Benedikt Bräutigam:

      Quatsch. Wer nix macht' hat nix zu befürchten ist nicht nur Untertanengeist vom Feinsten, sondern auch hier untrichtig, da es im Ermessen der Polizei liegt, jemanden einer Kostenpflichtigen Behandlung zu Unterziehen, deren Folgekosten für viele existenzbedrohend sein können.



      Es langt von Staatsorganen in seiner Freiheit beraubt zu werden, wenn sie eine Maßnahme für erforderlich halten. Dafür noch phne eine strafbare Handlung begangen zu haben bezahlen zu müssen ist obrigkeitsstaatliche Gängelung.



      Daher ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ein Einschüchterungs- und Willkürelement handelt - die geringen zu erwartenden Einnahmen sprechen dafür, dass es sich nicht um eine Massnahme zur Reduktion staatsliqiditätsbedrohender Ausgaben handelt.

  • „Sie (=die Hooligans) müssen sich auf eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz einstellen. Strafe genug. Sollte man denken“



    Die Realität zeigt, dass es eben nicht so ist, denn Hools gibt es nach wie vor. Besser, die tatsächlichen Gewaltverursacher bezahlen den Einsatz, als der Fußballverein (was ja auch diskutiert wurde). Falls sich beim nachfolgenden Verfahren die Unschuld des/der Betreffenden herausstellt, gehe ich davon aus, dass er/sie den Betrag erstattet bekommt.



    Übrigens arbeitet die Justiz seit jeher nach dem gleichen Prinzip: Bei der Urteilverkündung trägt der schuldig gesprochene die Prozesskosten und die Auslagen. Bei Freispruch kommt der Staat für diese Kosten auf. Bisher hat niemand Anstoß daran genommen.

    • @Pfanni:

      Und wieder jemand aus der Law & Order Fraktion, der seine erschreckende Ahnungslosigkeit von elementaren rechtsstaatliche Prinzipien offenbart. Prozesskostenübernahme für die "unterlegene" Partei gibt es ausschließlich im Zivilrecht, d.h. wenn ich bspw. meinen Nachbarn verklage weil die Blätter von seinem Baum auf meinen Rasen geweht werden. Was auch sinnvoll ist, damit nicht einfach jede/r jede/n wegen Bagatellen zivilrechtlich verklagt und die Gerichte damit lahmlegt. Anders im Strafrecht: Hier entscheidet eine Behörde, die Staatsanwaltschaft, ob ein Fall überhaupt vor Gericht geht, d.h. ob genügend Anhaltspunkte vorliegen, um eine Straftat nachweisen zu können. Die Prozesskosten trägt, unabhängig vom Urteil, der Staat, der Angeklagte muss ggf. die Kosten für seine Verteidigung übernehmen, wenn er damit einen Anwalt seiner Wahl beauftragt (dann allerdings auch im Falle eines Freispruchs) oder die Gebühren des Pflichtverteidigers, falls er schuldig gesprochen wird.

  • der tendenz nach ist dies verfassungswidrig:



    reiche und arme sind gleichermassen verpflichtet die gesetze nicht zu übertreten.wenn die polizei gebühren erhebt,wird dieses prinzip ad absurdum geführt.



    dann darf sich der reiche im öffentlichen raum berauschen und einen polizeieinsatz verursachen weil er sich die gebühren leisten kann



    auch die demonstrationsfreiheit ist bedroht

    • @satgurupseudologos:

      Der Reiche kann sich auch einen Porsche leisten und zu schnell fahren und im Halteverbot parken - und es tut ihm nicht besonders weh, was er dafür bezahlen muss. Aber ist das verfassungswidrig???

  • Das ist ja keineswegs neu.



    Im Mittelalter mussten die Deliquenten ja auch für die Dienste des Folterknechts bezahlen.

    • @Bolzkopf:

      Sind wir heute im Mittelalter? Der Vergleich hinkt, im Mittelalter wurde man auch geteert und gefedert, oder in der Öffentlichkeit sprich Marktplatz an den Pranger gestellt, oder gefoltert usw.

    • @Bolzkopf:

      Ist das ekelhaft! Mir fehlen echt die Worte. Hier geht es doch nicht um Folter. Hier geht um fahrlässige oder absichtliche Ordnungswidrigkeiten und die Frage, ob und wie diese bestraft oder anders sanktioniert werden sollten. Haben Sie eine überhaupt irgendeine Vorstellung davon, was Folter ist? Schlimm. Ganz schlimm!

      • @Benedikt Bräutigam:

        "Hier geht um fahrlässige oder absichtliche Ordnungswidrigkeiten" - ja, das schlimmste was ein*e Deutsche*r sich vorstellen kann! Absichtliches Regelbrechen, das darf es nicht geben! Wehe, du gehorchst nicht dem Staat du Bolschewik! Am besten direkt ins Lager mit diesen Asozialen und dann werden die schon lernen wie man gehorcht. Die Widerwärtigkeit deiner Kommentare macht mir Angst. Aber im Zweifelsfall gibts ja nebenan noch bspw. Frankreich, da stehen die Leute mehr so auf selber nachdenken, statt einfach irgendwem zu gehorchen. In Frankreich hat man auch aus den dunklen Zeiten der Geschichte gelernt und bspw. Denunziation geächtet. In Deutschland rufen Leute wie du immernoch direkt die Polizei wenn irgendwer es wagt ein Graffiti zu malen. Wenn du und deinesgleichen dann wieder loslegen können sich die demokratischen Kräfte in Deutschland hoffentlich wieder auf die Alliierten verlassen.

        • @Greatcornholio:

          Naja, das Loblied auf die französische Gesellschaft hätte ruhig etwas bescheidener ausfallen können. Entspricht nämlich nicht der Wahrheit.

  • Kann ich jetzt im Gegenzug für das Ausfüllen meiner Steuererklärung vom Finanzamt Geld verlangen?

  • Darf ich dann für die Auskunft meiner persönlichen Daten und das Herausholen meines Ausweises aus meiner Tasche, was für mich ja auch einen erheblichen Arbeitsaufwand und Vertrauensbeweis bedeutet, dann nicht einfach von jedem Polizisten, der mit diesen Daten arbeiten möchte, eine Police in Höhe von 1.000€ verlangen? Dann überlegen es sich die Polizisten besser vier mal vorher, ob sie mich mit ihrem Irrsinn eigentlich wirklich komplett verar... wollen.

  • Man könnte das Ganze noch optimieren. Das Zusammenstellen der unterschiedlichen anfallenden Gebühren, das Zusammenrechnen all der krummen Geldbeträge - das ist doch enormer Aufwand, den man zusätzlich in Rechnung stellen müsste. Schließlich hält das die Polizei vom Streife gehen ab.

  • Das kann nicht verfassungskonform sein. Hoffentlich gibt es bald eine Musterklage.

  • Absurdistan hoch zehn!!

    Wenn einem Polizisten meine Nase also nicht gefällt, kann er zu mir rüber kommen, meinen Ausweis verlangen und mir dann eine Rechnung schicken ... wie krass ist das denn bitte?!?!?!

    • @Franz Georg:

      Nein, keine Ausweispflicht...

      • @KnorkeM:

        In der Theorie.



        In der Praxis wird das Recht auf Anonymität quasi generell missachtet, viele Streifenpolizisten wissen nichtmal was das ist.

        Und einen Vorwand zu finden, zu fabrizieren oder einfach zu behaupten ist gang und gäbe, bleibt auch wenn er völlig unhaltbar oder nachweislich gelogen ist ohne Konsequenzen.



        Also, ja, theoretisch. Aber Papier ist geduldig.

        • @Oznah Akanat:

          Laut der Mitteilung des BMI wird die Gebühr nur erhoben, bei Identitätsfeststellung zur "Durchsetzung privater Rechte", also u.a. bei Schwarzfahrern, die ihre Identität nicht preisgeben.



          Bei sonstigen Identitätskontrollen, u.a. an Grenzübergängen oder stichprobenartigen Kontrollen an Bahnhöfen oder im Grenzgebiet werden natürlich keine Gebühren verlangt, das wäre ja absurd.

  • Den Aufwand rund um den Kofferfund übernimmt die Haftpflicht, da keine Straftat vorliegt und das Vergessen unter Fahrlässigkeit fällt.



    Der Einsatz von Bengalos in einer Menschenmenge auf dem Bahnhof ist damit nicht zu vergleichen.



    Das Erheben dieser Gebühren ist für mich eine längst überfällige Reaktion.

    • @Trabantus:

      Wer stellt denn die Schuld fest? Die Executive oder die Judikative?

      Also Polizei oder Gericht? Genau, ein Richter sollte dies bei Gewaltenteilung tun und entsprechende Bescheide zustellen.



      Kleine Fahlässigkeiten, die einen Einsatz auslösen gibt es viele.



      Nehmen wir an, die Alarmanlage an der Kasse löst aus. Nicht mal, weil man etwas vergessen hat auf das Band zu legen, nur weil ... naja, defekt halt.



      Aber die Kassiererin verlangt, dass ich meine Taschen leere. Das will ich nicht.



      Dann kommt der Detektiv, der will mich mit ins Zimmer nehmen und dort soll ich alles leeren, was ich dabei habe. Das will ich nicht, ich habe nichts getan.



      Der Detektiv ruft die Polizei. Es kommt zu Personalfeststellung und Co.



      Jetzt war nichts, aber der Bescheid über die Gebühr kommt. Ich muss mich dann wehren. Kann man das? Wie viel Zeit geht drauf?

      Nein, das ist eine Aufgabe des Staates, dafür zahlen wir Steuern.

  • Hoffentlich kommen sie nicht auf die Idee, dass man auch für diese Gebühren in Ersatzhaft muss, wenn man sie nicht löhnen kann. Weil: Die kostet ja dann evtl. auch wieder, da kommt man ja aus dem Knast nie wieder raus..

  • Deutsche Polizisten, Gärtner und Floristen

  • Wer zahlt denn das und letztendlich den dann vergeblichen Aufwand, wenn die berühmten Habenichtse auffällig werden?

    • @Vidocq:

      Die Gesamtkosten werden auf die Leute aufgeteilt, die sie erwischt haben. Egal, ob die schuld haben oder nicht. Hauptsache: Kasse stimmt ;-)

  • Die Identitätsfeststellung: 53,75 Euro. Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro. Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro. Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro. Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro.... AHA... und was passiert, wenn der oder die Bürger*in keine finanziellen MIttel zur Verfügung hat? Bleibehaft? Erzwingungshaft? Oder Komplettvernichtung der Existenz? Was ist mit Demonstrationen, verboten demnächst? Ich glaub, es hakt so langsam bei den Momo`s

  • Das ist der allgemeine Trend wie auch in Spanien.



    Fehlt nur noch die Aberkennung des Wahlrechts für Erwerbslose.

  • Lässt sich das Ganze mit dem Grundgesetz vereinbaren? Hat eine Klage bis vor das höchste Gericht Aussicht auf Erfolg? Es wäre schön, könnte man Seehofer diese Suppw versalzen!

  • Sach mal so.

    Früher hieß es aus Volkers - 👄 - all:



    “Ja. Das ist des Grenzers Sonnenschein.



    Schlach Hacken & Besoffen sein.“



    & Däh! Hück! —- Verfassungsfußball -



    Bundespolizei ist zwar Art 30 GG widrig.



    &



    Bei Gebühren sinmer aach nich kniepig.

  • Als Steuerzahler, der Bengalos meidet, begrüße ich das. Geld ist immer ein guter Weg, um Verhalten nachhaltig zu ändern.

    • @schwarzwaldtib:

      Aha, der Herr zahlt Steuern. Das ist aber schön, dass du damit unseren allseits beliebten Staatsapparat mitfinanzierst. Weiter so! ;-0

    • @schwarzwaldtib:

      Sicher, wer sowas glaubt gehört zur Zielgruppe, man sollte sich dafür hüten, vom eigenen Verhalten auf das von anderen Menschen zu schließen.

      • @Sven Günther:

        ;)) anschließe mich & kommse weiter gut durch den Tag.

        • @Lowandorder:

          Das ist die Logik von Menschen, die die Todesstrafe für eine sinnvolle Sache halten, weil sie Menschen aufgrund der Härte von Kapitalverbrechen abhält.

          Nachweislich falsch, trotzdem wird es immer wieder behauptet.

          • @Sven Günther:

            Sage nur - “Kopf&Gliedab-Jaeger“ *

            “… Während Richard Jaeger sich 1951 auf einer Kundgebung in Landsberg für die Begnadigung aller zum Tode verurteilten NS-Kriegsverbrecher einsetzte, trat er in den 1960er Jahren öffentlich für die Abschaffung des Artikel 102 des Grundgesetzes und damit für die Wiedereinführung der Todesstrafe für Mord und andere Kapitalverbrechen ein, was ihm seitens des SPD-Politikers Herbert Wehner den Spitznamen „Kopf-ab-Jaeger“ eintrug.“ *



            &



            Der war ja auch mal JuMi & BT-Vize.



            de.wikipedia.org/wiki/Richard_Jaeger

            kurz - mal sehn - wo der Zug noch hin geht - Gellewelle&Wollnich - Na Toll!



            AFDP - blauschwarzbraun - die neue -



            Arschlöcher Für Deutschland Partei -



            Scho klar - Zicke Zacke Höcke Kacke -



            Newahr. Normal. Schon mal hingehaun!

    • @schwarzwaldtib:

      Wenn das nur Bengalos und andere idiotische Taten beträfe! Aber wenn die Personalien festgestellt werden und es sich herausstellt, dass der Betroffene sich überhaupt nichts zu Schulden kommen ließ, dann zahlt er den den Seehofer Beitrag! Zumindest entnehme ich das so dem Bericht,

    • @schwarzwaldtib:

      und schon ist einer auf die ihm vorgehaltene Möhre "Bengalo" reingefallen.

  • Man kann diese Idee zweifellos kontrovers diskutieren - aber es ist auf jeden Fall ein Missverständnis, dass jeder ohne wichtigen Grund die Polizei ein wenig „beschäftigen“ darf, weil man ja schon mit Steuern für den Spaß bezahlt hat.

    Und „das Bengalo hat sich von selbst entzündet“



    fällt dann auch eher in die Kategorie „mein Hund hat die Hausaufgaben gefressen“.

  • taz-Zitat: “(…) Dass die Bundespolizei nun aber ihre ureigensten Tätigkeiten, die die BürgerInnen mit ihren Steuer schon längst finanziert haben, mit einem zusätzlichen Preisschild versieht, ist als Ausuferung eines repressiven Polizeistaats zu verstehen. (...)“

    Kasse machen an den bundesdeutschen BürgerInnen, durch polizeiliche Maßnahmen - durch uniformiertes Personal -, hat hierzulande Konjunktur, wie wir durch die “privaten StadtpolizistInnen“ (z.B. Leiharbeiter d. Fa. Securitas) der Stadt Frankfurt/ Main – durch das jüngste “Knöllchen-Urteil“ des OLG Frankfurt/ Main - wissen.



    Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung soll sich für den Staat gefälligst rechnen; beispielsweise kosten Belehrungen von BürgerInnen - in Bezug auf (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeiten (Opportunitätsprinzip, Ermessensspielraum d. Amtsträgers) – Zeit und Mühe und bringen zudem kein Geld in die Staatskasse.



    Anders ist die “besondere Gebührenordnung“ der Bundespolizei nicht zu erklären. Das gemeine an dieser Sache ist, dass die Bundespolizei, wie auch alle anderen Sicherheits- und Ordnungsbehörden, vollumfänglich aus Steuermitteln finanziert wird; da braucht es diese “besonderen Gebührensätze“ gar nicht!

    • @Thomas Brunst:

      Ich kann dir nur zustimmen, die Aufgabe der (Bundes)Polizei ist es nicht wirtschaftlich zu arbeiten, sondern eben ihren Job einfach (richtig) auszuführen. Dies ist durch diese Maßnahme nicht mehr gewehrleistet, da Bürger gezielt durch diese Maßnahme schikaniert werden können auch wenn sie unschuldig sind.

    • @Thomas Brunst:

      Der Geldeinnahme Gedanke ist nur eine Nebelkerze. Ziel ist Diejenigen, welche geradeso etwas, oder die, welche schon was zu verlieren haben, vom Demonstrieren gegen die einfachen Missstände der Politik abzuhalten. Der Bengalo-Typ ist nur für die den Vorgang flankierende BILD-Berichterstattung gedacht und während Bürger sich über die Chaoten echauffiert, werden ihm klammheimlich die Hürden der öffentlichen Meinungsäußerung nach ganz Oben gelegt.

    • @Thomas Brunst:

      Auf diese Weise werden Steuergelder gespart. Dann braucht es nämlich keine vollumfängliche Finazierung aus Steuermitteln mehr.

      • @rero:

        Dann kann sich ja gleich jeder mit entsprechenden Geldmitteln gesegnete seine privaten Schutz- und Kampftruppen leisten und kalte Firmenübernahmen werden künftig heiß, indem bewaffneter Werkschutz einfach das andere Unternehmen überfällt und einnimmt.

        Auch heute wird ja schon begrüßt, dass bestimmte Milieus (Rocker, Zuhälter, Drogenclans, Türsteherszene etc.) ihre Angelegenheiten unter sich regeln und die Polizei zur Entlastung der Steuerzahler bzw. ihrer eigenen Bilanz im neoliberalen Wettbewerb, in dem auch Behörden und Schulen wie profitorientierte Unternehmen handeln müssen, gut dasteht.

        Selbstverständich sollte für Ausschreitungen der Angehörigen der "Traditionellen Fankultur" der Verein zur Kasse gebeten werden, der es in seinen offiziellen Fanprojekten nicht hinbekommt, diese Leute zu mäßigen oder gar auf die Pyroshow im Stadion als Teil des Spektakels setzt und damit immerhin Millionen verdient.

        Wenn aus einer Demo heraus ein paar Leute (sind ja ohnehin meistens Agent Provocators) Böller schmeißen, wird ja üblicherweise auch die ganze Demo sofort gestoppt und von der Polizei aufgelöst, während bislang noch kein Bundesligaspiel deswegen ausfiel.

  • Was ist so schwer daran keine Bengalos zu zünden?