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Calvin&Hobbes
[Re]: Und wieder jemand aus der Law & Order Fraktion, der seine erschreckende Ahnungslosigkeit von elementaren rechtsstaatliche Prinzipien offenbart. Prozesskostenübernahme für die "unterlegene" Partei gibt es ausschließlich im Zivilrecht, d.h. wenn ich bspw. meinen Nachbarn verklage weil die Blätter von seinem Baum auf meinen Rasen geweht werden. Was auch sinnvoll ist, damit nicht einfach jede/r jede/n wegen Bagatellen zivilrechtlich verklagt und die Gerichte damit lahmlegt. Anders im Strafrecht: Hier entscheidet eine Behörde, die Staatsanwaltschaft, ob ein Fall überhaupt vor Gericht geht, d.h. ob genügend Anhaltspunkte vorliegen, um eine Straftat nachweisen zu können. Die Prozesskosten trägt, unabhängig vom Urteil, der Staat, der Angeklagte muss ggf. die Kosten für seine Verteidigung übernehmen, wenn er damit einen Anwalt seiner Wahl beauftragt (dann allerdings auch im Falle eines Freispruchs) oder die Gebühren des Pflichtverteidigers, falls er schuldig gesprochen wird.
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