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Entscheidung des VerfassungsgerichtsKarlsruhe stützt Corona-Politik

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Eilentscheidung gegen die Freiheitsbeschränkungen in Bayern abgelehnt. Das betrifft ganz Deutschland.

Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: Stockhoff/imago

Berlin taz | Gesundheitsschutz hat bis auf weiteres Vorrang. Das ist der Grundgedanke einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Corona-bedingten Freiheitseinschränkungen, die derzeit in unterschiedlicher Form in Deutschland gelten. Der Eil-Beschluss wurde am Mittwochnachmittag veröffentlicht.

Geklagt hatte ein Mann aus Bayern. Er griff mehrere Regelungen an, mit denen die bayerischen Landesregierung das öffentliche Leben einschränkt, um die Corona-Ansteckungsrate zu reduzieren. Der Mann kritisierte, er könne mit anderen nicht mehr demonstrieren und auch nicht mehr musizieren. Er könne nicht einmal mehr eine neue Partnerschaft anbahnen.

Die Verfassungsrichter stuften die Verfassungsbeschwerde als ernstzunehmend ein, sie bedürfe gründlicher Prüfung und Beratung. Eine einstweilige Anordnung zum sofortigen Stopp der Freiheitseinschränkungen lehnten die Richter nun aber ab.

Im Rahmen der bei Eilfällen üblichen Folgenabwägung stellten die Richter fest, dass eine Rücknahme der bayerischen Maßnahmen zur Überlastung des Gesundheitswesens und zum Tod von Menschen führen könnte. Der Kläger müsse deshalb die Freiheitseinschränkung zunächst hinnehmen, selbst wenn er am Ende mit seiner Klage Erfolg haben könnte.

Bundesweite Bedeutung

In aller Deutlichkeit heißt es in dem Beschluss, der der taz vorliegt: „Gegenüber den Gefahren für Leib und Leben wiegen die Einschränkungen der persönlichen Freiheit weniger schwer.“ Die vom Kläger geltend gemachten Interessen seien zwar „gewichtig“, aber „nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen“.

So grundsätzlich argumentieren die Verfassungsrichter in Eil-Entscheidungen selten. Die Richter stellten zugunsten der bayerischen Regelungen auch in Rechnung, dass sie nur befristet gelten und dass es für die Ausgangsbeschränkungen zudem viele Ausnahmen gebe.

Mit diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht erstmals inhaltlich zu den coronabedingten Freiheitsbeschränkungen Stellung genommen. Bisher hatten die Richter Entscheidungen abgelehnt, unter anderem weil die Klagen schlecht begründet waren oder erst die Fachgerichte befasst werden sollten.

Der jetzige Eilbeschluss betrifft zunächst nur die Corona-Regelungen in Bayern. Da diese im Bundesvergleich aber die strengsten sind, hat die Karlsruher Entscheidung bundesweite Bedeutung. Der Gang nach Karlsruhe dürfte gegen weniger drastische Regeln in anderen Bundesländern bis auf weiteres erst recht erfolglos bleiben.

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48 Kommentare

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  • Ich zitiere mal:



    "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland



    Art 8



    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.



    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."



    -----------------------------------------------------------



    "beschränkt" nicht "abegschafft" oder "aufgehoben".



    Bei /allen/ Demos, um die es hier geht, /wurden/ die für den Ansteckungs-Schutz gebotenen Regeln durchweg eingehalten.



    (von den Demonstranten, nicht jedoch von der Polizei)

    • @Wagenbär:

      ähm,

      Art 1

      (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    • @Wagenbär:

      Ich würde da eher ganz oben anfangen, nämlich mit Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar".

      Diese Würde ist sicherlich angetastet, wenn Menschen aufgrund der durch leichtfertige und egoistische Verbreitung eines Virus produzierten Überforderung des Gesundheitssystems unbehandelt oder unzureichend behandelt ersticken müssen. Wenig ist würdeloser als das.

      Das steht nicht zufällig ganz oben.

      Man kann das zu gegebener Stunde gerne weiter ausdiskutieren, aber in Anbetracht der Tatsache, dass die jetzigen Massnahmen nur Sinn machen, wenn sie möglichst alle einhalten, muss man da ganz akut mal einen oder zwei Monate stillhalten.

      Und ich sage das nicht leichtfertig und finde die Einschränkungen für sich genommen eigentlich aberwitzig. Aber ich finde auch, dass sie in der derzeitigen Situation notwendig sind. Ich könnte mir sogar noch viel weitreichendere Maßnahmen als notwendig vorstellen, wenn sie es denn sein sollten.

      Eine freiheitliche Demokratie, die in einem Notfall nicht angemessen reagieren kann, um die Bevölkerung zu schützen ist das Papier nicht wert, auf der ihr Grundgesetz gedruckt ist.

      (Und ich finde immer noch, die Regierung hätte den Notstand ausrufen sollen. Es ist nämlich einer, der erste Notstand der BRD.)

    • @Wagenbär:

      Ist doch beschränkt und nicht abgeschafft. Zeitlich beschränkt.

    • @Wagenbär:

      Es gab auch schon früher unzählige Situationen, in denen Versammlungen aus diesem oder jenem Grunde verboten wurden. Zum Beispiel, wenn der öffentliche Frieden gefährdet wird. Diesmal lautet der Grund: Infektionsgefahr und Verbreitung eines für viele Menschen tödlichen Virus. Was ist so schwer daran, dies zu verstehen?

      • @Jossi Blum:

        Bitte ganz langsam lesen:



        Bei /allen/ Demos, um die es hier geht, /wurden/ die für den Ansteckungs-Schutz gebotenen Regeln durchweg eingehalten.

        (von den Demonstranten, nicht jedoch von der Polizei)



        Bei einer mir sehr gut bekannten Demo war ein 5-Tägiges E-Mail Marathon vorausgegangen, in dem die Anmelderin nachwies, dass alle Auflagen erfüllt werden.



        Oder die Fahrrad-Demo in Hamburg:



        Wie kann ein Protestschild an einem Fahrrad die Infektions-Wahrscheinlichkeit erhöhen?



        Durch welche magische? Wirkung erhöht Musik über ein Megaphon die Infektionswahrscheinlichkeit?

        Was ist so schwer daran zu verstehen?

        • @Wagenbär:

          Wie ist es dann zu erklären dass auf dem Video des NDR ( www.ndr.de/nachric...ahrraddemo166.html ) diverse Teilnehmer, z.T. in Gruppen zusammen mit anderen stehend, zu sehen sind, die keine Masken tragen?

          Emails und Schilder am Fahrrad schützen nicht vor Corona!

        • @Wagenbär:

          Bei einer Fahrrad-Demo muss der Abstand von mindestens 1,50 m zwischen, vor und nach jedem Rad gewährleistet sein. Wie soll das in der Praxis von statten gehen bzw. wer soll die Einhaltung des Abstands bei Hunderten von Fahrradteilnehmern messen? Soll die Polizei immer dazwischen preschen und die Teilnehmer auseinander schieben? Oder hat jedes Fahrrad vorne, hinten, links und rechts je einen Zollstock mit 1,50m Länge? Demos sind in der Regel Massenveranstaltungen. Es sei denn, es handelt sich um eine 1-2-Personen-Demo. Massenveranstaltungen von mehr als 2 nicht miteinander in einem Hausstand lebende Personen) sind DERZEIT ausnahmslos untersagt.

          • @Jossi Blum:

            Extrem kurzzeitig ist die Unterschreitung des Abstandes von 1,5 m natürlich unvermeidlich.



            Das ist doch überall so, in jedem Supermarkt beim Einkaufen.



            Es ist absolut kein Grund zu erkennen, warum die Infektionswahrscheinlichkeit bei der Fahrraddemo irgendwie höher sein sollte, als bei allen möglichen anderen Alltagsbeschäftigungen.



            Polizeitaktische Aspekte, die sie ebenfalls ansprechen, dürfen bei Fragen des Versammlungsrechts nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich keine Rolle spielen.



            Um Großdemonstrationen, die sie auch imaginieren geht es hier überhaupt nicht.

            • @Wagenbär:

              Einkaufen als "Alltagsbeschäftigung"? Ich kaufe dort Nahrungsmittel um mich ernähren zu können. ich will weder infiziert werden noch verhungern.

          • 8G
            83191 (Profil gelöscht)
            @Jossi Blum:

            mit Luft aufgepumpter Gummireifen um den Bauch. Wie so ein Hulla-Hup-Reifen. Macht auch das Hinfallen schmerzärmer.

            Schuhdemos, bei denen nacheinander Schuhe der Demo-Teilnehmer unabhängig/getrennt voneinander an einen Platz gebracht werden (wurden bisher sofort von der Polizei entfernt)

            Ich hoffe es mangelt ihnen nicht an Kreativität :-)

    • @Wagenbär:

      Willkommen in der schönen Welt der "praktischen Konkordanz": Steht Grundrecht gegen Grundrecht (hier: Versammlungsfreiheit gegen Leib und Leben), gewinnt das höherwertige - völlig egal, was im jeweiligen Artikel an Einschränkungsmöglichkeiten ausdrücklich aufgeführt ist. Dann gilt selbst die Wesensgarantie (Art. 19 Abs. 2 GG) nicht mehr absolut.

      Ist ja auch kein Wunder: Die Grundrechte sind so absolut formuliert, dass der Fall einer Kollision nicht im Grundgesetz abgebildet ist (will sagen: die Grundrechte sehen einzeln betrachtet absoluter aus, als der Staat sie wirklich gewähren KANN, ohne andere Grundrechte zu gefährden).

      Nichtsdestotrotz muss so eine Abwägung möglich sein. Wird sie - wie hier - zugunsten des Schutzes eines höherwertigen Grundrechtes getroffen, klingt das erstmal harsch in Bezug auf das zurücktretende. Aber anders geht es eben nicht.

    • @Wagenbär:

      Art. 8 ist lediglich beschränkt. Alle polizeirechtlichen Verordnungen der Länder sind, ebenso wie das Covid-19-Gesetz vom 27. März, zeitlich befristet.

      • 8G
        83191 (Profil gelöscht)
        @Trango:

        Stellt sich die Frage wie oft die Befristung verlängert wird bzw. wann die Abwägung kippt, denn es geht um Abwägungen zwischen Grundrechten und da ist ne Menge Interpretationsspielraum.

        Oder denken Sie folgende Begründung würde durchgehen? "Sie gefährden Leib und Leben eines Polizisten durch seine Teilnahme am Straßenverkehr bei der Anfahrt. Demo verboten."

        Das Problem ist, dass Alternativen nicht zugelassen werden. Wenn man wenigstens eine Lösung suchen würde, würde es sich nicht anfühlen wie in einer Autokratie.

        Ich kann mir aber gut vorstellen was zum 1. Mai passiert, wenn die einschränkenden Maßnahmen darüber hinaus verlängert werden.

  • Edward Snowden Aus seinem Moskauer Exil sagte er:Ein Virus ist schädlich, aber die Auflösung von Rechten ist tödlich. Das ist eine permanente Sache, die wir nicht zurückbekommen. Wenn wir ein Recht verlieren, für das wir in einer Revolution gekämpft haben, für das es eine Bewegung gab, das uns hundert Jahre Mühe kostete: Und dann verlieren wir es in einem Moment der Panik. Das ist der Zusammenhang mit 9/11.

    Die Veränderungen, die jetzt vorgenommen werden, bedeuten am Ende nicht mehr Freiheit und Demokratie für die Bürgerinnen und Bürger, sondern vermutlich weniger. Die Menschen sollten ganz genau darauf achten, welche Realität sie an jenem Tag vorfinden werden, wenn sie wieder aus ihren Wohnungen heraus und in den Alltag zurückkehren dürfen.

    • @patty:

      Ed Snowden mag ein Mann von hohen Idealen und gesunder Skepsis gegenüber den Willkürtendenzen staatlicher Gewalt sein. Aber mit Sätzen wie diesen beweist er, dass er nicht zur allgemeinen moralischen Autorität taugt. Dazu verfolgt er seine Ideale zu menschenverachtend-kompromisslos.

    • @patty:

      "(...)Die Veränderungen, die jetzt vorgenommen werden, bedeuten am Ende nicht mehr Freiheit und Demokratie für die Bürgerinnen und Bürger, sondern vermutlich weniger.



      ...............................................



      Ich bin da keineswegs so pessimistisch.



      Es gibt eine hellwache, gut vernetzte und handlungsbereite Zivilgesellschaft, die sich entschlossen und wohlüberlegt, den Repressionen entgegenstemmt.



      Wichtig ist, was hinterher herauskommt.



      Die Brokdorf-Entscheidung des BVErfG folgte auch nach einer repressiven Phase gegen die Versammlungsfreiheit.

      • 4G
        4813 (Profil gelöscht)
        @Wagenbär:

        Gehen sie mal davon aus, dass die Entscheider in der Politik in Deutschland keine Diktatur errichten wollen.



        Man kann als Diktator zwar pompös leben, aber in der heutigen Zeit endet man doch zumeist in einem Erdloch.

        • @4813 (Profil gelöscht):

          Das halte ich für eine mutige Aussage.

          Natürlich wird eine Diktatur errichtet. Im Erdloch endet man nämlich nur wenn man im falschen Machtblock ist.



          Pro Westliche Diktaturen gehen im absoluten Regelfall durch. Siehe Ungarn zum Beispiel oder Türkei oder Saudi Arabien

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @patty:

      "Edward Snowden Aus seinem Moskauer Exil sagte er:Ein Virus ist schädlich, aber die Auflösung von Rechten ist tödlich."

      Die Verstorbenen würden es sicher genau anders herum sehen.

      • @74450 (Profil gelöscht):

        Na ja, wenn es um eine tatsächlich zeitlich begrenzte Einschränkung von Rechten geht, wäre das sicher so.

        Wenn es aber um die "Auflösung von Rechten" geht, die man in einigen Ländern durchaus beobachten kann und für die sich mit Sicherheit auch hier einige Politiker begeistern könnten, hoffe ich doch, dass das Rechtsbewußtsein der meisten Menchen soweit ausgeprägt ist, eine solche pauschale Auffassung, trotz Gesundheitsgefahr, nicht zu unterschreiben.

  • Tut mir leid, aber ich kann diese Beschwerde nicht ernst nehmen. In Frage stehen hier doch nur temporäre Einschränkungen. Man kann auch alle der genannten Bedürfnisse wenigstens ansatzweise anders verwirklichen, vielleicht sogar neue Möglichkeiten entwickeln. Die jetzige Situation ist eher damit zu vergleichen, dass eine Straße wegen Bauarbeiten gesperrt wird. Da schreit auch keiner von Freiheitsrechten.

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @Benedikt Bräutigam:

      Wenns die einzige Zufahrtsstraße ist und keine Umleitung existiert, schon.

      Das Demonstrationsrecht ist im Moment nicht eingeschränkt, sondern praktisch aufgehoben, da die Staatsanwaltschaft(en) nicht einmal über Anpassungen der Demonstrationsform diskutieren, sondern komplett abblocken.

      Siehe die Maßnahmen in Berlin während der letzten Kleinst-Demos.

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Da der Schlamassel bis zur Entwicklung eines Impfstoffes anhalten wird, wird es wohl noch länger nötig sein die Rechte des Einzelnen einzuschränken.

    Das Argument der Klägers, er könne so keine Partnerin kennenlernen, ist interessant. Wenn er sie jetzt kennenlernt, ist sie morgen vielleicht tot.



    Ist ihm das egal?

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @4813 (Profil gelöscht):

      Ne Nummer kleiner gings nicht, oder?

      Und wenn er sie mit dem Auto abholt, wird sie morgen vielleicht überfahren !

      Und wenn sie zusammen essen gehen, könnte sie Salmonellen bekommen und sterben !

      Und wenn sie ein Kind bekommen, könnte sie sich im Krankenhaus mit Multi-resistenten Keimen infizieren und die Geburt nicht überleben !

      ...

      Einschränkungen sind Eines. VERBOTE sind allerdings etwas völlig Anderes. Beim Demonstrationsrecht gilt im Moment ein unausgesprochenes Verbot, weil den Menschen nicht zugetraut wird neue Methoden die die Ansteckungsgefahr minimieren umzusetzen.

      Worst-Case Szenarien geben der Krise bei aktueller Verbreitungsrate und bis der Impfstoff entwickelt und ausgereift ist bis zu 1,5 Jahren.

      • 4G
        4813 (Profil gelöscht)
        @83191 (Profil gelöscht):

        Können sie sich vorstellen, dass die Infektionsgefahr, bei in der Fläche verteilten Menschen wesentlich höher ist, als bei auf einer Linie verteilten?

        Und sollen Polizisten, die bestimmt keine ausreichenden Schutzmittel haben, sich anstecken, weil sie unbedingt jetzt demonstrieren wollen?

        Auch für die gilt: "Wir sterben nicht gern für unseren Konzern/Staat".

    • 8G
      82286 (Profil gelöscht)
      @4813 (Profil gelöscht):

      Interessante Frage.



      Aber es soll ja ... na ja, lassen wir das,,

  • Manchen scheinen die Fallzahlen noch nkcht hoch genug, es gibt scheinbar noch nicht genug Tote.



    Eine Zeitweise Beschränkung der Bewegungsfreit, oder der zeitweisen Einschränkung demokratischer Rechte, oder gar wie in Österreich leise eingeführte Handyübereachung, scheint geboten. ABER, der Bürger hat gelehrt der Politik seltweit zu misstrauen. Sind diese Eindchränkungen (demo. Handy tracking) einmal eingegührt, werden sie bleiben. Das ist die Lehre, die Bürger aus dem Verhalten der Politiker gezogen hat. Deswegen mpssen diese Maßnahmen, eindeutig und ohne Aufweichmöglichkeiten durch findige Juristen, festgelegt werden. Das Misstrauen ist berechtigt!

  • So wie ich es verstehe müsste eigentlich der Bundestag mit 2/3 Mehrheit die Grundrechtseinschränkungen beschliessen, das wurde aber nicht gemacht.

    • 8G
      82286 (Profil gelöscht)
      @el presidente:

      Na Gott sei Dank nicht !



      Unter dem Eindruck der Krise wäre die 2/3 Mehrheit vielleicht sogar zustande gekommen.



      Aber was würde danach passieren, wenn sich die Law- and Order-Fraktion stark macht ?

      • 8G
        82286 (Profil gelöscht)
        @82286 (Profil gelöscht):

        In dem Fall nehmen wir doch gerne eine Klatsche vom BVG hin.

  • Selbst der Ethikrat empfahl gestern:



    „ Auch der gebotene Schutz menschlichen Lebens gilt nicht absolut. Ihm dürfen nicht alle anderen Freiheits- und Partizipationsrechte sowie Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrechte bedingungslos nach- bzw. untergeordnet werden. Ein allgemeines Lebensrisiko ist von jedermann zu akzeptieren.“

    • 8G
      82286 (Profil gelöscht)
      @Jan Wolle:

      Das Lebensrisiko beginnt mit dem allerersten Atemzug und führt immer zum Tod.



      Die Frage kann doch nur sein: wie komme ich dahin.



      Das wichtigste Wörtchen in dem von Ihnen zitierten Satz: "bedingungslos". Mit ihm wird alles zuvor Gesagte gehörig relativiert.

  • Karlsruhe hätte dem Mann vielleicht wenigstens das Musizieren zu Hause erlauben können.

  • Auch wenn es viele noch nicht gemerkt haben, die Krankenhäuser sind weit davon entfernt, überlastet zu sein.



    Das merkt man ja vor allem in den Medien, da wird nur über die Nach-Corona-Zeit berichtet, davor ob die Menschen sich an die Verbote halten und davor, wie die Situation in Italien, Spanien und dem Elsass ist.



    Von einer auch nur ansatzweise bedrohlichen Überlastungssituation konnte zu keinem Zeitpunkt gesprochen, noch weniger berichtet werden.



    Die reine Annahme, es könnte vielleicht so schlimm kommen wie in Italien, hat zu diesem beispiellosen Verbots-Amoklauf der Exekutive geführt.



    Das noch kommende Verfahren wird zeigen, dass diese Annahmen haltlos sind und auf unvalidierten und unvalidierbaren Horroszenarien beruhen.



    Ich hoffe sehr, dass das BVerfG die unerträglich verletzten Grundrechte mit einem harten und schonungslosen Urteil wieder ins Recht setzt!

    • @export:

      "Auch wenn es viele noch nicht gemerkt haben, die Krankenhäuser sind weit davon entfernt, überlastet zu sein."

      Der Deich ist gebaut. Wir sind nicht nass geworden. Also sind Deiche nicht notwendig.

      • @Rudolf Fissner:

        Besser kann man es nicht sagen.

        Also runter mit den Dingern! Versauen den ganzen Meerblick... ;-)

    • @export:

      Falsch! Erstens muss eine Gefahr nicht eintreten um sie zu beweisen. Denn was nicht bewiesen ist muss nicht falsch sein. Die reine Annahme, dass es hier nicht so schlimm kommen wird wie anderswo ist kein Argument und wenn etwas "unvalidierbar" ist, dann eben auch in dem Sinne, dass eben nichts einfach angenommen werden kann. Die Beispiele aus den USA, Italien, Spanien und zum Teil auch Frankreich zeigen doch wie schnell Gesundheitssysteme ab einer bestimmten Überlastung zusammenbrechen können. Das Risiko und zwar bei Alten und Kranken ein Risiko zu sterben, ist sehr groß, im Verhältnis dazu sind die Verluste an Freiheiten sehr gering. Und was verlieren wir denn eigentlich, wenn wir jetzt einige Zeit nicht demonstrieren dürfen?



      In Wirklichkeit werden die Grundrechte auch überhaupt nicht verletzt, auch nicht eingeschränkt, sondern nur ihre Ausübung teilweise und erkennbar befristet beeinträchtigt. Natürlich sind wir weiter eine Demokratie, natürlich kann man sich weiterhin politisch äußern, auch gemeinsam, über Online- Aufrufe zum Beispiel. Da ist überhaupt keine Gefahr, und wenn Sie unbedingt eine erkennen wollen, dann kann man diese Gefahr auch später noch bekämpfen. Hier geht doch nichts für immer verloren.



      Nein, die jetzigen Regelungen sind angemessen und verhältnismäßig und das Bundesverfassungsgericht wird sie höchstwahrscheinlich bestätigen, allenfalls eine Befristung oder regelmäßige Überprüfung fordern.

    • 8G
      82286 (Profil gelöscht)
      @export:

      Es tut mir leid. Ich kann Ihre Empörung z.Zt. überhaupt nicht verstehen. Es wurde doch zu keinem Zeitpunkt von irgend jemand behauptet, er weiß genau wie es kommt. Es wurden immer Szenarien beschrieben, wie es ausgehen könnte, wenn es soviel oder soviel oder soviel Neuinfektionen mit der entsprechenden Anzahl an schweren Krankheitsverläufen gibt.



      Bisher wurden die schlimmsten Szenarien vermieden oder sind einfach nicht eingetroffen, aus welchen Gründen auch immer. Ganz sicher gehören aber die Regeln und Verbote der Krise dazu. 94% der befragten Bevölkerung in Bayern sind (bis jetzt!) mit der Arbeit von Herrn Söder zufrieden. Und das trotz geschlossener Biergärten.



      Wehe aber, es sollte jemand auf die Idee kommen, diese Dinge auf Dauer gesetzlich festschreiben zu wollen.



      Da denke ich z.B. an Herrn Laschet’s Gesetz über die Zwangs-Reaktivierung von med. Personal in Notzeiten. Die ließen sich ja durch weitere Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen künstlich erzeugen. Nur so als Gedankenspiel.

    • @export:

      Italien, Spanien, Frankreich, UK...

      Ziemlich viele Beispiele in nächster Umgebung, in denen Krankenhäuser überlastet sind.

      Es war daher vollkommen richtig, präventiv Einschränkungen zu erlassen, um solche Situationen zu vermeiden - was bisher auch ganz gut geklappt hat.



      Die Tatsache, dass in Deutschland keine Krankenhäuser überlastet sind, kann doch nicht als Argument genommen werden, dass die Maßnahmen überflüssig waren. Grotesk.

    • @export:

      Und warum sind die Krankenhäuser nicht überlastet? Exakt, WEGEN der Maßnahmen. Die Alternative sehen Sie derzeit in Großbritannien und den USA.

    • @export:

      Auch wenn es einer noch nicht bemerkt hat: wir sind weit davon entfernt, über den Berg zu sein. Oder wie Karl Lauterbach es aussprach: wir sehen gerade mal 1% der Bevölkerung mit Covid19-Infektionen (Dunkelziffer eingerechnet), für einen Schutz durch Immunisierung müssten aber ca. 70 % infiziert gewesen sein. Mit einem flächendeckenden Impfstoff sollte erst zum Ende des kommenden Jahres gerechnet werden.



      Es ist ja grundsätzlich richtig, die individuellen Freiheitsrechte zu schützen und zu verteidigen. Zu diesen Rechten gehört m.E. auch, individuell für Notlagen Vorsorge zu treffen. Sie gehören sicherlich zu dieser Gruppe und werden nun hoffentlich keinerlei Staatshilfen (Soforthilfe, Kurzarbeitergeld, KfW-Kredite o.ä.) in Anspruch nehmen. Zumal es Ihrer Einschätzung nach ohnehin nicht so schlimm kommen wird und die Beschränkungen baldigst wieder aufgehoben werden könnten.

    • @export:

      Die haben sich mit großem Aufwand vorbereitet, eben um NICHT überlastet zu werden. Und es kommen immer noch jeden Tag mehr Kranke.

      Und ja, ich hoffe, es kommt nicht zu den Horrorszenarien, zu denen es käme, wenn man all das nicht tut, was getan wird.

  • Schade, wenn das GG nur was ist für Schönwetter-Zeiten, Viren-Diktatur, Nein Danke. Eilanträge haben ihre Besonderheiten, da wird vor allem formal und oberflächlich geprüft nur nach bestimmten Kriterien. Es kommt tatsächlich auf eine gute juristische Begründung an und es braucht einen guten Anwalt mit Schwerpunkt Verfassungsrecht. Ob das hier so war, erschließt sich nicht aus dem Artikel. Natürlich kann sich jeder Bürger, jede Bürgerin sich an Karlsruhe wenden, aber wenn man das jetzt ohne kompetenten Anwalt macht, verschlechtert man die Situation nur. Wen man jetzt schon Corona hatte und erstmal niemanden mehr gefährdet, dürfte so eine Entscheidung noch anders ausfallen. In der Hauptsache dürfte es vermutlich so sein, das irgendwann Einschränkungen legitimert werden, aber nicht alles. Das hilft nur für die nächste Pandemie, immerhin.

  • Prognose: die Regelungen werden im regulären Verfahren als verfassungswidrig bewertet. Dann ist aber die Situation eine andere und alle haben ihr Gesicht gewahrt.



    Das BVerfG konnte heute gar nicht anders, selbst wenn es das gewollt hätte. Ich hätte mit eine differenzierte Entscheidung gewünscht.

    • @schwarzwaldtib:

      Es ist nur ein Punkt, zur Versammlungsfreiheit, zur Berufsfreiheit, zu vielen Grundrechten und einzelnen konkreten Maßnahmen scheint es keine Entscheidung gegeben zu haben, ebenso wenig, zur zeitlichen Schiene, sowie die Abwägung der Kollision zwischen Grundrechten, etc. Ich denke, das gute Anwälte auf dieser ersten Begründung aufbauen können, mit Erfolgsaussichten. Und dann steht auch noch der Weg nach Strassburg offen. Eine generelle Tendenz dürfte diese Entscheidung nicht festlegen, da es nur ein Eilverfahren ist. Hat der Kläger einen Anwalt gehabt?

  • 8G
    82286 (Profil gelöscht)

    Ich wiederhole mich:



    Es darf in diesen Zeiten keine Grundsatzentscheidungen geben, die die demokratischen Rechte der Bürger in irgend einer Weise einschränken.



    Wir sind bereit zum Wohle aller diese Einschränkungen kurzfristig zu befolgen und hinzunehmen.



    Dann ist aber gut !



    Danach geht alles wieder auf Vor-Corona-Modus.